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Koblenz

Betrug beim Online-Banking („Pharming“) – Bank muss nicht für Fehler der Kunden haften

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Betrug beim Online-Banking („Pharming“)

KOBLENZ Muss eine Bank einer Kundin den Betrag ersetzen, den diese auf eine fingierte Aufforderung im Online-Banking an einen unbekannten Betrüger überwiesen hat? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden.

Urteil vom 01.06.2022, Az. 3 O 378/21 (nicht rechtskräftig)

Der Sachverhalt: Die Klägerin nutzte als Kundin der beklagten Bank deren Online-Banking. Dabei muss jede Überweisung durch eine Sicherheitsnummer bestätigt werden, die von einem TAN-Generator erzeugt wird. Dieses Gerät zeigt auch die Nummer des Zielkontos und den zu überweisenden Betrag an. Am 23.11.2020 loggte sich die Klägerin beim Online-Banking ein. Ein Schadprogramm auf ihrem Computer öffnete daraufhin ein Fenster mit der Aufforderung, eine „Demoüberweisung“ in Höhe von mehreren 10.000 € an einen Herrn Mustermann vorzunehmen.

Die irritierte Klägerin startete die Anmeldung erneut, wieder öffnete sich das Fenster. Die Klägerin kam nun der Aufforderung nach und gab dazu die von ihrem TAN-Generator erzeugte Sicherheitsnummer ein. Das Schadprogramm nutzte diese Nummer für eine reale Überweisung in Höhe von 9.847,78 € von dem Konto der Klägerin. Anschließend wurde die Klägerin auf das echte Online-Banking der Beklagten umgeleitet, wo sie wie gewohnt ihre Bankgeschäfte abwickelte. Die Klägerin vertrat im Prozess die Meinung, der überwiesene Betrag sei ihr von der Bank zu erstatten. Sie habe nicht erkennen können, dass es sich um eine Betrugsmasche – sogenanntes „Pharming“ – handelte. Ihren Computer habe sie mit einem Virenprogramm geschützt. Die Beklagte verweigerte die Zahlung mit dem Argument, das Verhalten der Klägerin sei grob fahrlässig gewesen, so dass sie ihren Schaden selbst zu tragen habe.

Die Entscheidung

Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Die Klägerin habe nämlich „in grob fahrlässiger Weise ihre Sorgfaltspflichten verletzt“, als sie die „Demoüberweisung“ mit einer echten Transaktionsnummer durchgeführt habe. Sie habe ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und nicht beachtet, was jedem hätte einleuchten müssen. Von einem durchschnittlichen Computer-Nutzer könne erwartet werden, dass er die Nutzung des Online-Bankings einstellt, wenn die Umstände sehr zweifelhaft sind und auf ein fragwürdiges Geschehen hindeuten. Das – so führte das Gericht weiter aus – sei hier der Fall gewesen. Es sei nämlich sehr ungewöhnlich, dass eine echte TAN einzugeben sei, obwohl keine reale Überweisung ausgeführt werden solle.

Dies habe die Klägerin misstrauisch machen müssen. Auch die in der „Demoüberweisung“ genannte hohe Summe habe Anlass zu besonderer Vorsicht geben müssen. Die Klägerin habe ja selbst zugegeben, die Aufforderung zur Demoüberweisung sei ihr „gefühlsmäßig komisch vorgekommen“, weshalb sie zunächst von vorn begonnen habe. Sie habe auch sehen können, dass auf dem TAN-Generator die reale Ziel-Kontonummer und der tatsächliche Überweisungsbetrag angezeigt wurden. Dennoch habe die Klägerin die Transaktionsnummer für die „Demoüberweisung“ eingegeben. Dies hielt das Gericht für einen derart groben Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten eines Bankkunden, dass die Klägerin den Schaden selbst zu tragen habe.

Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch

§ 675u Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers gegen diesen keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Er ist verpflichtet, dem Zahler den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte.

§ 675v Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments (1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zahlungsinstruments oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstruments, so kann der Zahlungsdienstleister des Zahlers von diesem den Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens bis zu einem Betrag von 50 Euro verlangen.

(2) Der Zahler haftet nicht nach Absatz 1, wenn 1. es ihm nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken, oder 2. der Verlust des Zahlungsinstruments durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweigniederlassung eines Zahlungsdienstleisters oder eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten des Zahlungsdienstleisters ausgelagert wurden, verursacht worden ist.

(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 ist der Zahler seinem Zahlungsdienstleister zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet, der infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs entstanden ist, wenn der Zahler
1. in betrügerischer Absicht gehandelt hat oder 2. den Schaden herbeigeführt hat durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung a) einer oder mehrerer Pflichten gemäß § 675l Absatz 1 oder b) einer oder mehrerer vereinbarter Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung des Zahlungsinstruments (Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz).

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Blaulicht

René Schubert wird erster Präsident des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz in Koblenz

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Foto: Stadt Koblenz

KOBLENZ René Schubert wird der erste Präsident des neuen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) in Koblenz. Das hat Innenminister Michael Ebling mitgeteilt. Der 51-Jährige verfügt über langjährige Erfahrung in Führungspositionen der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen. Zuletzt war er im Innenministerium Rheinland-Pfalz als stellvertretender Projektleiter für den Aufbau des Landesamtes tätig.

Ich freue mich, dass wir mit René Schubert einen ausgewiesenen Feuerwehr- und Katastrophenschutzexperten mit großer Führungserfahrung für diese wichtige Funktion gewinnen konnten. René Schubert hat sich nicht nur als Amtsleiter der Feuerwehr in Ratingen und als Abteilungsleiter Einsatz bei der Feuerwehr Essen wie auch als ehrenamtlicher stellvertretender Kreisbrandmeister im Kreis Mettmann verdient gemacht, sondern bringt von diesen Stationen auch wertvolle Erfahrungen bei der Bewältigung von Großschadenslagen und überörtlichen Einsätzen mit“, sagte Innenminister Michael Ebling. Auch durch das Mitwirken beim Aufbau des Landesamtes und der Inbetriebnahme des Lagezentrums für Bevölkerungsschutz habe Schubert gezeigt, dass er mit seiner Fachkompetenz der Richtige für diese Aufgabe sei.

René Schubert wurde 1973 in Köln geboren. Nach dem Zivildienst im Rettungsdienst und dem Studium der Sicherheitstechnik mit Abschluss als Diplom-Ingenieur absolvierte Schubert die Laufbahnausbildung bei der Feuerwehr Essen, wo er danach als Abteilungsleiter Einsatzdienst tätig war. Von 2007 bis 2024 war Schubert Amtsleiter der Feuerwehr der Stadt Ratingen, bevor er in die Abteilung Brand- und Katastrophenschutz des rheinland-pfälzischen Innenministeriums wechselte. 

Diese Personalentscheidung ist ein weiterer wichtiger Meilenstein bei der Neuaufstellung des Katastrophenschutzes in unserem Bundesland“, so Ebling. Mit dem Landesamt sei künftig sichergestellt, dass die landeseigenen Strukturen für den Ernstfall gestärkt und die Kommunen bestmöglich unterstützt werden.

Das LfBK wird seine Arbeit zum 1. Januar 2025 am Standort der bisherigen Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (LFKA) in Koblenz aufnehmen. Dort werden künftig die Aufgaben des für den Katastrophenschutz zuständigen Referates der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und der LFKA gebündelt. Die Errichtung des Landesamtes ist ein zentraler Baustein der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz. Ein zentrales Element der neuen Behörde ist das Lagezentrum, das künftig rund um die Uhr besetzt sein wird.

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Gesundheit

Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein: Finanzierung steht

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Foto: Holger Weinandt | Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en

KOBLENZ Die Finanzierung der geplanten Umstrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM) ist gesichert. Ein Konsortium unter Führung der Sparkasse Koblenz und der Kreissparkasse Mayen stellt dem Klinikum finanzielle Mittel in einem Volumen von 50 Millionen Euro bereit. Die GKM-Hauptgesellschafter, der Landkreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz, treten als Mithaftende in die Darlehensverträge ein. Die entsprechenden Beschlüsse dafür wurden jüngst von Stadtrat und Kreistag mit jeweils großer Mehrheit gefasst. Dazu Oberbürgermeister David Langner und Landrat Dr. Alexander Saftig: „Die gesicherte Finanzierung ist ein unglaublich wichtiger Meilenstein und die unverzichtbare Basis für eine zukunftsfähige Ausrichtung sowie dauerhafte Sicherung des Klinikums. Wir haben mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet und sind sehr froh, dass wir mit unseren heimischen Sparkassen derart starke Partner gefunden haben.“

Mit der nun gesicherten Finanzierung soll nicht zuletzt die Umsetzung der Ein-Standort-Lösung vorangetrieben werden. Damit ist die Zusammenlegung der beiden Krankenhäuser Evangelisches Stift und Kemperhof in einem Neubau am Kemperhof-Standort gemeint. Ebenso können erste Schritte bei der Generalsanierung des Mayener Krankenhauses gegangen werden. Nachdem die Stadt Koblenz und der Landkreis Mayen-Koblenz im November insgesamt 10 Millionen Euro zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit des Klinikkonzerns geleistet hatten und kürzlich die Verträge zur Verlustübernahme der Standorte Boppard und Nastätten geschlossen wurden, ist der Fortbestand aller Standorte gesichert.

„In Nastätten bleibt der Standort bestehen, solange er für die dortige Gesundheitsversorgung unverzichtbar ist, denn der Rhein-Lahn-Kreis muss in dieser Zeit eine stationäre Versorgung sicherstellen. Für Boppard gilt die Sicherheit, solange der Rhein-Hunsrück-Kreis freiwillig die am Standort entstandenen Verluste trägt“, erklären Langner und Saftig. Beide betonen, dass es stets ein gemeinsames Ziel von Stadt und Landkreis war, dass die Zeit der Ungewissheit für die Mitarbeiter endlich endet und dass die Patienten und Menschen in der Region darauf vertrauen können, dass sie ein gutes Krankenhaus mit hoher Leistungsfähigkeit finden, wenn sie es benötigen.

„In der turbulenten Zeit der sich verändernden Krankenhauslandschaft, in der täglich von Klinikinsolvenzen berichtet wird, waren die letzten Jahre ein echter Kraftakt, der nur gelang, weil sich sowohl Stadtrat als auch Kreistag ihrer enormen Verantwortung bewusst waren und überparteilich sehr lösungsorientiert gearbeitet haben.“ (Pressemitteilung Stadt Koblenz)

 

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Allgemein

„Demokratie sind Wir“: Ministerpräsident Schweitzer diskutiert mit Bürgern in Koblenz

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Foto: BEN Kurier

KOBLENZ Die Debeka Versicherung hat ihre Türen für eine besondere Diskussionsrunde geöffnet: Mitarbeitende des Unternehmens hatten die Gelegenheit, sich mit dem neuen Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer, über das Thema Demokratie auszutauschen. Gastgeberin der Veranstaltung war die Landtagsabgeordnete Dr. Anna Köbberling, die mit dem Motto „Demokratie sind Wir“ den Rahmen des Abends setzte. Neben Schweitzer waren hochrangige Gäste aus Politik und Gesellschaft vertreten, darunter der Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph und Koblenz‘ Oberbürgermeister David Langner, der mit einem Grußwort die Veranstaltung eröffnete.

Einblicke und Dialog auf Augenhöhe

Alexander Schweitzer, der seit Juni 2024 Ministerpräsident ist, steht für einen bürgernahen Führungsstil. Seine Antworten waren frei von vorgefertigten Manuskripten und richteten sich direkt an die Anliegen des Publikums. Im Zentrum standen Themen wie die Rolle von alternativen Medien, die Sicherheit im Land und die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger. Schweitzer betonte die Bedeutung demokratischer Teilhabe und forderte Interessierte auf, sich aktiv in politischen Parteien zu engagieren.

Ein vielseitiger Ministerpräsident

Schweitzer, Jahrgang 1973, hat sich seit seinem Amtsantritt für Themen wie Bildungsgerechtigkeit, Klimaschutz und soziale Teilhabe stark gemacht. Mit einer politischen Karriere, die ihn von Landau über den Landtag bis in die Staatskanzlei führte, verkörpert er Kontinuität und Innovation. Der gebürtige Südpfälzer ist bekannt für seine offene Art und sein Engagement für praktische Alltagsthemen wie Infrastruktur und Digitalisierung​.

Demokratie braucht Verteidiger

Die Diskussion war geprägt von den Herausforderungen unserer Zeit. Die Teilnehmenden, vor allem Mitarbeitende der Debeka, zeigten großes Interesse an Fragen zur Stärkung der Demokratie in einer polarisierten Gesellschaft. Der Ministerpräsident hob hervor, dass Demokratie kein Selbstläufer sei und aktiv verteidigt werden müsse. Dr. Anna Köbberling ergänzte, dass Veranstaltungen wie diese eine wichtige Plattform für den Austausch bieten.

Ein gelungener Abend

Die Debeka sorgte nicht nur für den inhaltlichen Rahmen, sondern auch für ein gastfreundliches Ambiente. Ehrenamtliche Vereine konnten sich präsentieren, und für das leibliche Wohl war mit kleinen Häppchen und Getränken gesorgt. Die Veranstaltung zeigte eindrucksvoll, wie wichtig und wertvoll der direkte Austausch zwischen Politik und Bürgerschaft ist – ein Signal für eine gelebte Demokratie in Rheinland-Pfalz.

Diese Initiative unterstreicht die Bedeutung von Dialog und Engagement in einer Zeit, in der gesellschaftlicher Zusammenhalt und politische Beteiligung immer mehr in den Fokus rücken.

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