Lahnstein
Umbenennung eines Teils des Lahnsteiner Adolph-Kolping-Ufers in Karl-Heinz-Otto-Ufer
Ehrenbürger Karl-Heinz Otto. (Foto: Sammlung Stadtarchiv Lahnstein)
LAHNSTEIN Am Samstag, 04. Juni 2022 wurde ein Teil des Lahnsteiner Adolph-Kolping-Ufers in Karl-Heinz-Otto-Ufer umbenannt, um die Verdienste des 2019 verstorbenen Ehrenbürgers für die Stadt Lahnstein zu würdigen.
Im Beisein von Kindern, Enkeln und weiteren Familienmitgliedern, enthüllte Lahnsteins Oberbürgermeister Lennart Siefert am Samstagnachmittag bei strahlendem Sonnenschein zusammen mit Rhein-Lahn-Nixe Sira I. und einem der Söhne von Karl-Heinz Otto das neue Schild am nunmehrigen Karl-Heinz-Otto-Ufer in den Oberlahnsteiner Rheinanlagen, das sich von der Adolph-Kolping-Büste bis zum Martinsschloss erstreckt.
Nach dem musikalischen Auftakt ging Oberbürgermeister Siefert auf die Verdienste des Ehrenbürgers ein: „Siebzig Jahre lang hat sich Karl-Heinz Otto der Idee Adolph Kolpings verpflichtet gefühlt. Wie passend ist es doch da, dass wir jetzt einen Teil des Adolph-Kolping-Ufers in Karl-Heinz-Otto-Ufer umbenennen. Ich glaube, das hätte ihn gefreut. Und für uns ist es eine gute Gelegenheit, posthum noch einmal Dankeschön zu sagen für seinen Einsatz und sein Engagement ganz besonders in Lahnstein.“ Er dankte auch der Familie Otto für die Unterstützung bei der ehrenamtlichen Tätigkeit.

Rhein-Lahn-Nixe Sira I., Stephan Otto und Oberbürgermeister Lennart Siefert bei der Enthüllung des neuen Schildes, das den Uferabschnitt nun als Karl-Heinz-Otto-Ufer ausweist (Fotos: Eva Dreiser / Stadtverwaltung Lahnstein)
Nach der Enthüllung des Schildes wurde das „Kolpinglied“ gespielt, anschließend würdigten Pfarrer Armin Sturm, Markus Schild von der Kolpingfamilie St. Barbara und Stephan Otto, einer der Söhne Karl-Heinz Ottos, das Engagement des Lahnsteiner Ehrenbürgers.
Karl-Heinz Otto, der am 29. März 1928 in Lahnstein geboren wurde und am 27. Februar 2019 hier verstarb, fühlte sich Zeit seines Lebens der Idee des Sozialreformers Adolph Kolping verpflichtet. Bereits im Alter von 21 Jahren trat er in die Kolpingfamilie Lahnstein St. Martin ein und übernahm ab 1960 in verschiedenen Vorstandsfunktionen besondere Verantwortung. Von 1980 bis 1996 war er 01. Vorsitzender.
Würdigung für den Ehrenbürger der Stadt Lahnstein
Parallel hierzu legte er ab 1982 seinen Fokus auf humanitäre Hilfen in unterschiedlichen Krisenregionen der Welt. Dieses Engagement mündete schließlich 1995 in der Gründung der Kolping-Solidargemeinschaft „Menschen in Not“, deren Vorsitzender er von 1996 bis 2010 war. Unermüdlich war er auf der Suche nach Spendern, organisierte Benefizkonzerte und Sammlungen, um mit den Erlösen in zahlreichen Gebieten der Welt, Hilfsprojekte zu realisieren. Hinzu kam der Transport von Sachspenden unter anderem nach Rumänien, Bosnien, Kroatien und in den Kosovo. Die Aktion KinderBerg International e. V. zugunsten kriegstraumatisierter Kinder lag ihm ebenfalls sehr am Herzen.

Karl-Heinz-Otto- und Adolph-Kolping-Ufer. (Fotos: Eva Dreiser / Stadtverwaltung Lahnstein)
Über alles Leid in den Krisen- und Kriegsgebieten der Welt vergaß er nie die Not, die es auch in seiner Heimatstadt Lahnstein und der Region gibt. Immer wieder initiierte er Hilfen zugunsten u. a. der Aktion „Nachbarn in Not“, dem ehemaligen Haus Horizont, der Caritas-Sozialstation Rhein-Lahn und dem Frauennotruf Koblenz.
Als ein Herzensanliegen kann man sicher seine Seniorenarbeit bezeichnen. Noch bis ins hohe Alter organisierte er Treffen und Tagesfahrten für Seniorinnen und Senioren, um ihnen „Hilfe zur Selbsthilfe“ und Abwechslung in ihrem oft einsamen Alltag zu bieten.

Ehrenbürger Karl-Heinz Otto. (Foto: Sammlung Stadtarchiv Lahnstein)
Für seinen sozialen und humanitären Einsatz und sein jahrzehntelanges Engagement für Lahnstein und die Welt verlieh ihm die Stadt Lahnstein am 06. Oktober 2015 das Ehrenbürgerrecht und würdigte seine unermüdliche ehrenamtliche Arbeit nun am Rheinufer nochmals für jeden sichtbar (Pressemitteilung: Stadt Lahnstein).
Lahnstein
Lahnsteiner Servicecenter zieht auf den Salhofplatz um Vorübergehende Schließung Ende Januar
LAHNSTEIN Der bisherige Standort des städtischen Servicecenters in der Westallee wird umfassend kernsaniert. Aus diesem Grund zieht das Servicecenter vorübergehend an einen neuen Standort um. Im Zuge dessen ist in der Woche von Montag, 26. Januar bis einschließlich Freitag, 30. Januar 2026 geschlossen und keine Bearbeitung von Anliegen möglich.
Ab Montag, 2. Februar 2026 steht das Servicecenter den Bürgerinnen und Bürgern am Salhofplatz direkt hinter dem Salhofgebäude in einer modernen, zweigeschossigen Büro-Containeranlage wieder zur Verfügung. Hier werden alle Dienstleistungen unverändert angeboten. Auch digitale Fotos für Personalausweise und Reisepässe können weiterhin direkt vor Ort aufgenommen werden.
Das Bürgerbüro ist am neuen Standort bis auf eine einzelne Stufe weiterhin barrierefrei erreichbar. Die Führerscheinstelle befindet sich im ersten Obergeschoss der Containeranlage. Kundinnen und Kunden werden gebeten, der Beschilderung zu folgen und sich zunächst an der Information beziehungsweise am Anmeldeterminal im Erdgeschoss anzumelden.
Aufgrund des begrenzten Platzangebots bittet die Stadtverwaltung darum, Termine möglichst alleine wahrzunehmen. Ausgenommen hiervon sind Betreuerinnen und Betreuer. Bei Terminen mit Kindern sollte das Kind nur von einem Elternteil begleitet werden. Weitere Begleitpersonen müssen außerhalb der Räumlichkeiten warten.
Das Servicecenter der Syna wird ebenfalls Teil des neuen Komplexes sein und angrenzende Räumlichkeiten beziehen.
Der Aufenthalt am Salhofplatz ist für rund ein Jahr vorgesehen. Währenddessen wird der bisherige Standort vollständig kernsaniert. Ab dem Frühjahr 2027 dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger auf moderne Büroräume freuen, die durch ein klares, frisches Raumkonzept überzeugen und zugleich den Schutz persönlicher Daten während der Sachbearbeitung weiter verbessern.
Lahnstein
55 Euro nach Jobcenter-Termin in Lahnstein: Parkplatzbetreiber kassiert bei längerer Beratung
LAHNSTEIN Die Parkplatzsituation am Jobcenter Rhein-Lahn in der Goethestraße sorgt weiterhin für Diskussionen. Anlass sind Forderungen aus der privaten Parkraumbewirtschaftung in Höhe von bis zu 55 Euro, die Besucher erhalten können, wenn sie die kostenfreie Parkdauer von einer Stunde überschreiten. Besonders problematisch ist die Situation für Menschen, deren Beratungstermine länger dauern und für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, für die ein Ausweichen auf weiter entfernte Parkplätze kaum zumutbar ist.
Der BEN Kurier war vor Ort und hat mehrere Fälle dokumentiert. Betroffene berichten, dass Beratungsgespräche eine Stunde und zehn bis fünfzehn Minuten dauerten. In diesen Fällen folgten Schreiben über 45 Euro sowie 6 Euro Bearbeitungsgebühr und 4 Euro Halterermittlung. Die Gesamtforderung belief sich damit auf 55 Euro.
Private Parkraumbewirtschaftung mit Videoüberwachung
Der Parkplatz am Jobcenter befindet sich im Privatbesitz des Vermieters. Die Parkraumbewirtschaftung wurde an die PRM Parkraummanagement GmbH aus Erlangen übertragen. Nach Recherchen des BEN Kuriers erfolgt die Kontrolle mittels Videoüberwachung, bei der jedes Fahrzeug erfasst und die Parkdauer automatisiert überprüft wird.
Überschreitungen der kostenfreien Parkzeit führen nicht zu einem behördlichen Bußgeld, sondern zu einer zivilrechtlichen Forderung des Betreibers. Für die Betroffenen ist der Unterschied jedoch rein formal, finanziell wirkt sich die Forderung unmittelbar aus.
Kreis und Jobcenter sehen Problem – sind aber rechtlich gebunden
In einer Stellungnahme gegenüber dem BEN Kurier stellt die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises klar, dass keine Einflussmöglichkeit auf die Parkregelung besteht. Das Jobcenter Rhein-Lahn ist Mieter der Büroräume, nicht Eigentümer des Grundstücks. Angemietet wurde lediglich ein Stellplatz für Menschen mit Behinderung, um einen barrierefreien Zugang sicherzustellen.
Die allgemeine Parkplatzregelung liege vollständig in der Verantwortung des Vermieters. Eine rechtliche Überprüfung durch das Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement der Bundesagentur für Arbeit habe ergeben, dass eine kostenfreie Parkdauer von einer Stunde den rechtlichen Mindestanforderungen entspreche. Vertragsrechtlich könne das Jobcenter daher keine Änderungen erzwingen.
Wichtig ist dabei: Weder der Kreis noch das Jobcenter weisen die Problematik zurück. Im Gegenteil. In der Stellungnahme heißt es ausdrücklich, man nehme die Situation sehr ernst und sei sich bewusst, dass die geltenden Regelungen für viele Besucher eine erhebliche Belastung darstellen. Der Dialog mit dem Vermieter sei mehrfach gesucht worden, unter anderem mit dem Ziel, die Parkdauer auszuweiten oder Gebühren anzupassen. Diese Bemühungen blieben bislang ohne Erfolg.
Ausweichen möglich – aber nicht für alle praktikabel
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, außerhalb des Jobcenters in der Goethestraße oder in angrenzenden Straßen zu parken. Genau hier liegt jedoch ein weiterer Kritikpunkt. Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Mobilitätsproblemen oder chronischen Erkrankungen ist ein längerer Fußweg oft nicht realistisch. Auch Beratungstermine selbst sind nicht immer planbar. Komplexe Lebenslagen, Rückfragen oder notwendige Klärungen können Gespräche verlängern. Ein vorzeitiger Abbruch, nur um eine Parkzeit einzuhalten, ist in der Praxis kaum sinnvoll.
Grüne empfehlen Ausweichen – als pragmatischen Hinweis
Zwischenzeitlich haben auch Bündnis 90/Die Grünen aus Lahnstein das Thema aufgegriffen. In einer Stellungnahme empfehlen sie Besuchern des Jobcenters, bei absehbar längeren Beratungsterminen nicht den Parkplatz direkt am Gebäude zu nutzen, sondern auf öffentliche Verkehrsmittel oder Parkmöglichkeiten außerhalb des Geländes auszuweichen.
Dabei handelt es sich nicht um Kritik am Jobcenter oder am Kreis, sondern um einen pragmatischen Hinweis, wie Betroffene das Risiko einer Forderung vermeiden können. Eine politische Lösung oder Einflussnahme auf den privaten Betreiber ist damit nicht verbunden.
Belastung für Menschen in ohnehin schwieriger Lage
Unabhängig von Zuständigkeiten bleibt die Wirkung der Regelung deutlich spürbar. Betroffen sind ausgerechnet Menschen, die ohnehin in einer angespannten finanziellen Situation sind und auf Unterstützung angewiesen sind. Eine Forderung von 55 Euro kann in diesen Fällen eine erhebliche Belastung darstellen.
Solange der Vermieter an der bestehenden Parkregelung festhält, bleibt das Problem bestehen. Kreis und Jobcenter sehen nach eigener Darstellung Handlungsbedarf, verfügen jedoch über keine rechtlichen Mittel, um Änderungen durchzusetzen. Der BEN Kurier wird die Entwicklung weiter begleiten. Weitere Betroffene können sich an die Redaktion wenden.
Lahnstein
NCV in Lahnstein kürt Stefan Mross zum Ehrenelferrat: Ross Antony sorgt für Überraschungsauftritt
LAHNSTEIN Der Niederlahnsteiner Carneval Verein (NCV) hat den Lahnsteiner Stefan Mross mit einer besonderen Auszeichnung geehrt: Er wurde zum Ehrenelferrat „humoris causa“ ernannt und ist damit der 39. Träger dieses Titels. Mit der Ehrung würdigt der NCV Persönlichkeiten, die sich durch Menschlichkeit, Humor und Nähe zu den Menschen auszeichnen.
Die Auszeichnung hat beim NCV eine lange Tradition. Ihren Anfang nahm sie 1986 mit der Ehrung des damaligen Ministerpräsidenten Rudolf Scharping. Seitdem wurde der Titel regelmäßig an Persönlichkeiten verliehen, die über den Karneval hinaus gesellschaftliche Bedeutung erlangt haben. Mit Stefan Mross reiht sich nun ein Lahnsteiner in diese Liste ein.
Durch das Programm der Feierstunde führten Sitzungspräsident Günter Groß und die Vorsitzende des NCV, Lisa Halbig. Sie begrüßten zahlreiche Gäste aus Politik, Wirtschaft und dem Vereinsleben der Stadt und sorgten für einen festlichen Rahmen der Veranstaltung.
Die Laudatio hielt Peter Labonte, der in seiner Rede den beruflichen Werdegang und die vielseitigen Engagements von Stefan Mross beleuchtete. Dabei verband er humorvolle Anekdoten mit einer wertschätzenden Würdigung seiner Persönlichkeit und seiner Verbundenheit zur Region.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand anschließend die feierliche Verleihung. Die bisherigen Ehrenelferräte wurden auf die Bühne gebeten, um den neuen Würdenträger in ihre Reihen aufzunehmen. Stefan Mross erhielt dabei die offizielle Urkunde sowie die Narrenkappe, die ihn als Ehrenelferrat kennzeichnen. In seiner ersten Büttenrede zeigte er sich bewegt und dankte dem NCV für die Ehrung.
Für einen besonderen Moment sorgte ein Überraschungsgast: Entertainer Ross Antony trat mit musikalischen Einlagen auf und brachte das Publikum in ausgelassene Stimmung. Sein Auftritt wurde mit großem Applaus aufgenommen.
Im Anschluss gratulierten zahlreiche Vertreter der Lahnsteiner Vereine sowie viele Gäste dem neuen Ehrenelferrat. Neben Glückwünschen überreichten sie Orden und Geschenke und würdigten damit die besondere Rolle, die Stefan Mross in der Lahnsteiner Karnevalsgemeinschaft einnimmt.
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