Politik
Kreis beantwortet Fragen zur Lebenshilfe Rhein-Lahn ausweichend oder gar nicht!
BAD EMS Der BEN Kurier hatte eine klare Presseanfrage an den Kreis formuliert. Viele Fragen wurden nicht, ausweichend oder unzureichend beantwortet. Dennoch ergaben sich einige neue Aspekte für die Betroffenen und auch Mitarbeiter der Lebenshilfe Rhein-Lahn. Laut der Kreisverwaltung, soll es Gespräche mit Leistungsanbietern geben. Laut Aussage von Klienten der Lebenshilfe Rhein-Lahn, soll die Kreisverwaltung auf mündliche Anfrage bestätigt haben, dass die die Betroffenen ohne Unterbrechung weiterbetreut werden sollen.
Ob die Beschäftigten von den Leistungserbringern übernommen werden wurde nicht genannt. Der BEN Kurier wurde mehrfach durch Leser gefragt, weshalb die Verantwortlichen und deren Beitrag zur Misere der Lebenshilfe Rhein-Lahn nicht benannt wurden. Dieses werden wir nunmehr kurzfristig nachholen. Dem BEN Kurier liegen seit Beginn der Recherche im November 2021 umfangreiche Unterlagen vor. Aktuell lassen wir rechtlich prüfen, welche dieser Materialen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können. Sobald diese abgeschlossen ist, werden wir diese umgehend im BEN Kurier einsehbar sein. Daraus ergeben sich auch die Verantwortlichkeiten der betreffenden Personen.
Menschen möchten wissen, welche Verantwortung der Kreis bei der Lebenshilfe hatte – Ausführlicher Bericht folgt!
Bedauerlicherweise hat der Kreis bis zum heutigen Tage keine öffentliche Pressemitteilung verfasst und die Öffentlichkeit informiert. Begründet wird dieses mit einem laufenden Verfahren obwohl die Informationen die Jahre 2017 bis 2021 betreffen.
Erstmalig veröffentlichen wir hier unsere Presseanfrage und die Antworten seitens der Kreisverwaltung
Unsere Fragen beziehen sich auf die Lebenshilfe Rhein-Lahn. Der Kreis hat Rück-Forderungen über mehrere sechsstellige Summen an die Lebenshilfe Rhein-Lahn angemeldet.
- Wie hoch sind diese Forderungen genau und wann wurden diese reklamiert? *Was sind die Gründe der Rückforderung?
- Seit wann wurden nur noch Teilzahlungen an die Lebenshilfe Rhein-Lahn geleistet bzw. wurde die Zahlung gänzlich eingestellt?
- Welche Verfahrensweise gibt es im Hinblick auf die Kitas in Singhofen?
In dem Zusammenhang ergeben sich weitere Fragen mit der Bitte um gleichzeitige Beantwortung:
- Weshalb wurde die Öffentlichkeit, seit dem Bekanntwerden der Umstände in der Lebenshilfe Rhein-Lahn, bis heute mit keiner einzigen Pressemitteilung informiert (zu den Verfahrensweisen der KV)?
- Wusste die Kreisverwaltung (bzw. Verantwortliche) dass es mögliche Verfehlungen bei der Lebenshilfe gab bzw. wurde sie informiert? Wenn ja seit wann und wie wurde reagiert (in der Vergangenheit)?
- Ist der KV bekannt, ob es direkte Einflussnahmen aus der KV heraus auf Presseorgane gab die seinerzeit bereits recherchierten und diese abbrechen mussten im Zusammenhang zur Lebenshilfe Rhein-Lahn?
- Wurden Mitarbeiter innerhalb der KV beeinflusst oder sogar mit Arbeitsplatzverlust bedroht wenn diese sich weiterhin in der Sache der Lebenshilfe engagieren?
- Hat die KV in der Vergangenheit wissentlich die Lebenshilfe Rhein-Lahn finanziell weiter unterstützt obwohl Umstände bekannt waren die eine eingehende Prüfung gefordert hätte? Gab es diese Prüfung und wenn ja mit welchem Ergebnis?
- Wieweit wurden Beschwerden zur Lebenshilfe Rhein-Lahn geprüft und wie weit wurde Stillschweigen gegenüber deren Arbeitgeber bewahrt um die Beschwerdeführer zu schützen?
Auf die Presseanfrage erhielten wir folgende Antworten:
Zu Ihren Fragen können wir Folgendes mitteilen:
Die Kreisverwaltung steht im Kontakt mit anderen Anbietern, um eine Versorgung der Klienten sicherzustellen. Sobald es dabei konkrete Ergebnisse gibt, werden wir dazu berichten. Während des Insolvenzverfahrens wurde die Zahlungen entsprechend der vom Insolvenzverwalters nachgewiesenen Kosten vollständig ausgezahlt. Für den Kindergarten besteht eine Betriebserlaubnis, die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz erteilt wird. Das Landesamt erstattet der Kreisverwaltung teilweise die Personalkosten. Die Abrechnungen erfolgen zeitversetzt. Anfang des Jahres hat das Landesamt mitgeteilt, dass die Personalkosten für den Zeitraum von 2018 bis heute nicht erstattet werden, da Anhaltspunkte bestehen, dass keine ordnungsgemäße Verwendungsnachweise vorliegen. Es wurden keine Zahlungen eingestellt. Die Kreisverwaltung zahlt an die Lebenshilfe Leistungsentgelte für erbrachte Leistungen. Demnach wurden alle nachgewiesenen und schlüssigen Leistungen nach der Leistungsvereinbarung ausgezahlt. Es gab bis heute noch keine Pressemitteilung, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt.
Der BEN Kurier prüft rechtlich, ob er brisante Unterlagen der Öffentlichkeit zugänglich machen kann
Wie Sie erkennen können, ging die Kreisverwaltung auf zahlreiche Fragen nicht ein. Fragen zur Einflussnahme auf Presseorgane, Mitarbeiter der Kreisverwaltung und ob es Zahlungen gab im Wissen, dass diese möglicherweise nicht mehr gerechtfertigt waren, wurden nicht beantwortet. Selbiges zu möglichen Beschwerdeführern und die Weitergabe von Informationen an den Arbeitgeber.
Dem BEN Kurier liegen dazu ausführliche Unterlagen und Informationen vor. Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung, werden wir diese hier veröffentlichen.
Zusätzlich stellten wir eine weitere Presseanfrage:
Betroffenen Klienten der Lebenshilfe Rhein-Lahn wurde mehrfach mitgeteilt, dass es für diese eine Lösung ab Montag geben sollte und es nicht zur Unterbrechung der Hilfeleistung kommen würde.
Unsere Frage:
- Wie sieht diese Lösung aus und wer leistet die (Alltagshilfe, I-Kraft etc.) Antwort der KV: Die Kreisverwaltung steht in Kontakt mit anderen Leistungsanbietern.
- Sofern die Leistung durch gekündigte Mitarbeiter der Lebenshilfe Rhein-Lahn erfolgen soll: Wie begründet sich die Beschäftigung und auf welche arbeitsrechtliche Grundlage? Antwort der KV: Beschäftigungsverhältnis zwischen den Mitarbeitern und dem möglichen neuen Arbeitgeber. Zwischen Kreis und Träger gibt es eine Leistungsvereinbarung.
- Sofern diese durch Drittanbieter sichergestellt werden soll: Gab es da eine Ausschreibung? Es bestehen mit verschiedenen Leistungsanbietern im Rhein-Lahn-Kreis schon Leistungsvereinbarung bezüglich der Erbringung von verschiedenen Leistungen.
Zu einer kompletten Berichterstattung gehört es auch, dass die Öffentlichkeit das Recht hat umfassend informiert zu werden. In dem Fall der Lebenshilfe bedeutet dieses auch, die Verantwortlichen zu benennen und deren Funktion. Dieses werden wir nunmehr umgehend nachholen sobald wir rechtlich grünes Licht dafür haben die uns vorliegenden Unterlagen zu veröffentlichen. Anm. Die Kreisverwaltung ist nach dem Landespressegesetz §4 (1) zur umfassenden Auskunft verpflichtet. Die erteilte Auskunft ist unseres Erachtens nicht ausreichend. Verweigerungsgründe werden wir rechtlich prüfen lassen um das schutzwürdige öffentliche Interesse durchzusetzen.
BEN Radio
Mittelrheinbrücke: Streit um Unterhaltungskosten noch vor dem ersten Spatenstich
LORELEY DIE ZEIT berichtete zuerst über eine Debatte, die zeigt, wie sensibel große Infrastrukturprojekte im Mittelrheintal politisch und finanziell sind: Noch bevor die geplante Mittelrheinbrücke bei St. Goar und St. Goarshausen gebaut ist, entzündet sich bereits ein Streit über die Frage, wer später für die Unterhaltungskosten aufkommen soll.
Auslöser war eine schriftliche Antwort des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage zweier CDU-Abgeordneter (Matthias Lammert und Tobias Vogt – CDU). Darin machte Verkehrsministerin Daniela Schmitt (FDP) deutlich, dass das Land Rheinland-Pfalz keine dauerhafte Beteiligung an den laufenden Unterhaltungskosten der Brücke plane. Gleichzeitig stellte sie jedoch in Aussicht, dass das Land bis zu 90 Prozent der Baukosten übernehmen wolle, vorbehaltlich künftiger Haushaltsentscheidungen.
Ein Projekt mit langer Vorgeschichte
Die Mittelrheinbrücke soll eine feste Rheinquerung in der Verbandsgemeinde Loreley schaffen und damit eine Lücke zwischen Mainz und Koblenz schließen. Über das Projekt wird seit Jahren diskutiert. Bereits vor längerer Zeit wurde ein Architekten- und Planungswettbewerb durchgeführt, später folgte ein Raumordnungsverfahren, das 2023 abgeschlossen wurde. Einen konkreten Baubeginn gibt es bislang jedoch nicht.
CDU warnt vor Scheitern des Projekts
Aus der CDU kommt scharfe Kritik an der Haltung des Verkehrsministeriums. Der Landtagsabgeordnete Tobias Vogt sieht das Projekt gefährdet, sollte das Land dauerhaft keine Verantwortung für die Unterhaltung übernehmen. Sein Fraktionskollege Matthias Lammert betont die Bedeutung der Brücke für die Region und fordert eine umfassendere finanzielle Beteiligung des Landes. Gerade für finanziell stark belastete Kommunen sei es kaum leistbar, die Unterhaltung eines Bauwerks dieser Größenordnung allein zu stemmen.
Ministerium: Bau ist kommunale Aufgabe – Land hilft dennoch
Das Verkehrsministerium weist die Vorwürfe zurück. Ministerin Schmitt betont, dass es sich bei der Mittelrheinbrücke formal um eine kommunale Brücke handle und die laufende Unterhaltung daher grundsätzlich Aufgabe der beteiligten Landkreise sei. Gleichzeitig verweist sie auf die außergewöhnlich hohe Förderquote beim Bau und signalisiert Gesprächsbereitschaft für die Zukunft.
Sollten später größere Sanierungsmaßnahmen notwendig werden, schließt das Land eine finanzielle Unterstützung ausdrücklich nicht aus. Die Kommunen würden bei einem derart zentralen Infrastrukturprojekt nicht allein gelassen, so Schmitt.
Landkreise setzen auf Einigung
Auch die beteiligten Landkreise Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn zeigen sich bereits im Oktober 2025 vorsichtig optimistisch (wir berichteten hier). In einer gemeinsamen Stellungnahme heißt es, man habe sich mit dem Land grundsätzlich auf eine Förderung von 90 Prozent der Baukosten verständigt. Weitere Gespräche zur Ausgestaltung der Finanzierung stünden noch aus.
Angesichts der Dimension des Projekts liege es im Interesse der Kreise, dass sich das Land auch langfristig möglichst stark beteilige, insbesondere bei der späteren Unterhaltung. Diese müsse ebenfalls angemessen gefördert werden, um die kommunalen Haushalte nicht zu überfordern.
Ob und in welcher Form sich das Land künftig an den Unterhaltungskosten beteiligen wird, ist derzeit noch offen. Klar ist jedoch: Die Diskussion um die Mittelrheinbrücke hat längst eine neue Phase erreicht und sie beginnt nicht erst mit dem Bau, sondern schon mit der Frage, wer die Verantwortung trägt, wenn das Bauwerk eines Tages Realität wird (dk).
Politik
Prügel an Kindern, Rassismus, Holocaust: Der AfD-Eklat um Jo Meurer in Ransbach-Baumbach beschäftigt weiter In dem hessencam-Interview äußerte sich Jo Meurer unter anderem über angebliche Inzucht bei Muslimen, rechtfertigte Gewalt gegen Kinder und relativierte den Holocaust
RANSBACH-BAUMBACH Es sind Sätze, die man nicht vergisst, wenn man sie einmal gehört hat. Sätze über Kinder, die geschlagen werden. Über Menschen, die angeblich weniger wert seien. Über den Holocaust, der relativiert wird. Gesprochen werden sie von einem Mann, der bis vor wenigen Tagen Stadtrats- und Verbandsgemeinderatsmitglied in Ransbach-Baumbach war.
Jo Meurer steht vor der Stadthalle, am Rand eines AfD-Bürgerdialogs. Vor ihm die Kamera von hessencam, hinter der Joachim Schaefer steht. Was als Interview beginnt, entwickelt sich zu einem Protokoll radikaler Enthemmung.
Meurer spricht über seine Zeit als Lehrer. Auf die Nachfrage, ob er Kinder geschlagen habe, antwortet er ohne Zögern mit Ja. Er schildert einen konkreten Fall: Ein Schüler habe geschrien, er habe weiter geprügelt und erklärt, er werde nicht aufhören, solange der Junge nicht still sei. Später sagt Meurer, auch seine Enkelin habe er geschlagen, unter anderem im Kleinkindalter. Er beschreibt diese Gewalt nicht als Fehler, nicht als Unrecht, sondern als Teil seiner Vorstellung von Erziehung.
Im weiteren Verlauf richtet sich Meurers Blick auf ganze Bevölkerungsgruppen. Über Muslime sagt er, sie entwickelten sich nicht weiter, sie seien primitiv. Muslimische Kinder würden den Unterricht stören und »nichts bringen«. Er behauptet, ein erheblicher Teil der in Deutschland geborenen Muslime sei »behindert durch Inzucht«. Er spricht über Schulklassen mit »30 Prozent solcher Kinder« und stellt die Frage, was man mit ihnen machen solle. Seine Antwort: keine weiteren aufnehmen, die anderen abschieben. Auf Nachfrage bejaht er sinngemäß, dass staatliche Stellen auch in Schulen eingreifen könnten, um Kinder abzuholen und abzuschieben.
Dann spricht Meurer über Menschen afrikanischer Herkunft. Er sagt, sie hätten im Durchschnitt weniger intelligente Gene als Deutsche. Auch hier stellt er Herkunft als biologisches Schicksal dar, nicht als soziale oder individuelle Frage.
Spätestens an diesem Punkt wird deutlich, dass es in diesem Interview nicht um zugespitzte politische Meinungen geht, sondern um ein geschlossenes Weltbild. Herkunft, Religion und angebliche Leistungsfähigkeit werden miteinander verknüpft. Menschen erscheinen nicht als Individuen, sondern als Gruppen mit festgeschriebenen Eigenschaften.
Noch schwerer wiegen Meurers Aussagen zur deutschen Geschichte. Er greift den Begriff der sogenannten „Holocaust-Industrie“ auf und behauptet, Juden hätten den Holocaust »industrialisiert«. Die Zahl der Toten, sagt er sinngemäß, sei hochgerechnet worden, um Geld zu erhalten. Der Holocaust erscheint in seinen Worten nicht als beispielloses Verbrechen, sondern als etwas, über das man verhandeln könne. Die Erinnerungskultur erklärt er für beendet. Der »Schuldkult« sei vorbei, sagt Meurer. Er selbst sei 1944 geboren und trage keine Verantwortung.
In einer weiteren Passage spricht Meurer über deutsche Geschichte und Technik und formuliert dabei einen Satz, der fassungslos macht: Niemand sei so in der Lage gewesen, Millionen Menschen in so kurzer Zeit zu vergasen wie die Deutschen. Der industrielle Massenmord erscheint in diesem Moment nicht als Verbrechen, sondern als zynisch verzerrte »Leistung«.
Zwischen diesen Aussagen äußert sich Meurer immer wieder zur AfD. Er bezeichnet Björn Höcke nicht als Nazi oder Rechtsextremisten, obwohl dieser öffentlich als rechtsextrem eingestuft ist. Er sieht in der AfD die einzige Partei, die »realistisch« denke.
Das Video wird nach der Veröffentlichung tausendfach aufgerufen und verbreitet. Die Reaktionen in Ransbach-Baumbach folgen schnell. Stadt und Verbandsgemeinde veröffentlichen eine Erklärung, in der sie sich ausdrücklich von den Aussagen distanzieren und diese verurteilen. Es handele sich um persönliche Äußerungen, die in keinem Zusammenhang mit der Arbeit der kommunalen Gremien stünden. Weitere Konsequenzen, so heißt es, lägen nicht im Zuständigkeitsbereich der Kommune, sondern bei zuständigen Behörden.
Kurz darauf legt Jo Meurer alle politischen Ämter nieder, im Stadtrat, im Verbandsgemeinderat und in Ausschüssen. Auch innerhalb der AfD folgen Reaktionen. Parteiintern werden Schritte bis hin zu einem Parteiausschluss angekündigt; Meurer tritt aus der AfD aus. Weitere AfD-Mandatsträger in Ransbach-Baumbach erklären ihren Rücktritt und distanzieren sich von den Aussagen.
Ob einzelne Passagen des Interviews strafrechtlich relevant sind, müssen Ermittlungsbehörden prüfen. In Betracht kommen je nach Wortlaut und Kontext unter anderem Fragen der Volksverhetzung, der strafrechtlichen Bewertung von Holocaust-Relativierungen sowie der Einordnung der Aussagen über Gewalt gegen Kinder. Zum Zeitpunkt der öffentlichen Stellungnahmen lagen nach bekannten Angaben noch keine bestätigten Ermittlungsverfahren vor.
Das Interview wurde von Hessencam geführt, einem Projekt, das seit Jahren politische Gespräche dokumentiert und öffentlich zugänglich macht. Hessencam erreicht mit seinem YouTube-Kanal eine hohe Reichweite und ist wiederholt Ziel von Angriffen und rechtlichen Auseinandersetzungen geworden. Der Fall Meurer zeigt, welche Rolle solche dokumentarischen Formate spielen: Sie halten fest, was gesagt wird und überlassen die Bewertung der Öffentlichkeit und den zuständigen Stellen. (dk)
Anmerkung: Copyright des Videos liegt bei hessencam. Danke, dass wir es für die Berichterstattung nutzen durften!
Politik
Bundesfinanzhof hält Grundsteuerreform für verfassungsgemäß
POLITIK Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die seit 2025 geltende Grundsteuerreform bestätigt. Drei Eigentümer aus Köln, Berlin und Sachsen hatten gegen das neue Bewertungsverfahren geklagt – ohne Erfolg. Schon die Vorinstanzen hatten ihre Klagen zurückgewiesen. Ob die Kläger nun das Bundesverfassungsgericht anrufen, ist offen.
Die Grundsteuer betrifft Eigentümer wie Mieter, da Vermieter die Abgabe in der Regel weitergeben. Kritiker hatten bemängelt, dass Finanzämter bei der Bewertung auf pauschale Durchschnittswerte zurückgreifen dürfen. Der BFH sah darin jedoch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Gegenstand der Entscheidungen war das sogenannte Bundesmodell, das in den meisten Ländern gilt. Einige Länder haben eigene Modelle entwickelt, die ebenfalls rechtlich umstritten sind.
Auslöser der Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Die alten Berechnungsgrundlagen stammten teils aus den 1960er oder sogar 1930er Jahren und führten zu erheblichen Ungleichbehandlungen.
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