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VG Bad Ems-Nassau

Örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für Dausenau

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DAUSENAU Aufgrund der Pandemie musste ein Vorortbesuch im Rahmen des Starkregenvorsorgekonzeptes erst einmal ausgesetzt werden, nun wurde das nachgeholt und somit fand am Dienstag, den 28. September, ein Rundgang in unserer Gemeinde statt. Die Ortsbürgermeisterin durfte am späten Nachmittag erfreulicherweise zahlreiche interessierte Dausenauerinnen und Dausenauer begrüßen, die zum Teil an der Auftaktveranstaltung im Oktober 2019 im Rathaus, in Dausenau, teilgenommen hatten. 

Eingeladen hatte die Ortsverwaltung insbesondere Bürgerinnen und Bürger an dieser Veranstaltung teilzunehmen, damit sie ihr Wissen und Vorschläge mit einbringen. Zwei Mitarbeiter der Firma Björnsen aus Koblenz, Herr Dr. Lippert und Herr Ingenhoff, die das Konzept erarbeiten werden und Herr Fuchs von der Verbandsgemeindeverwaltung, begleiteten den Rundgang und notierten alle Anregungen und Einwendungen die im Verlauf anfielen. 

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Vom Startpunkt Rathaus/Alte Schule wurde zunächst der Ortsbereich innerhalb der Stadtmauer gesichtet. Schnell wurde klar, auch mit Rückblick auf das Hochwasser 1909, die Situation hat sich nicht wirklich verbessert. Die enge Bebauung und damit verbunden wenig Platz für den Unterbach kann bei Starkregen schnell zu größeren Überschwemmungen im Ortsbereich führen. Auch sind Teile des Unterbachs durch Bewuchs versperrt. 

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Was uns nicht nur bei dieser Begehung leider auffällt ist, dass viele Bewohner*innen  ihren Grünschnitt in Bachnähe ablegen und hoffen unter Umständen, dass beim nächsten Regen dieser fortgeschwemmt wird. Sollte sich dieser in den engen Durchlässen festsetzen, entstehen direkt Probleme für die nächsten Anwohner*innen. Mehrere neuralgische Punkte befinden sich im Bereich Unterbach an Brücken und Durchflüssen; diese sind an mehreren Stellen regelrechte Nadelöhre, an denen sich bei Starkregenereignissen das Wasser in kürzester Zeit stauen kann, mit Folgen für die Anwohner*innen oberhalb dieser Punkte.

Auch könnte sich ab diesen Punkten, das Wasser bei Verstopfungen den Weg auf Straßen und Wegen durch die Gemeinde suchen, mit verehrenden Folgen. Eine Möglichkeit diese Punkte zu entschärfen ist, im Bereich oberhalb der Bebauung, Rückhaltebecken zu installieren um die Durchflussmenge bei Ereignissen zu verlangsamen und so einen geordneten Ablauf durch die Gemeinde zu ermöglichen. Im Bereich des Oberbachs könnte eine Gefahrenstelle durch mehrere vorhandene Fischteiche entstehen, die bei Starkregen nachgeben könnten.

Im Kirschengraben, im Castorweg, wurde bemängelt, dass ein Auffangsieb und die folgende Verrohrung nicht geeignet sind, große Wassermengen sicher abzuleiten. Hier sollte künftig eine Verbesserung erreicht werden können. Im weiteren Verlauf des Rundganges wurde dann die Lahnseite gewechselt und der Bereich Röderweg und Kreuzung im Hamm gesichtet. Auch hier kommt es bei stärkerem Regen immer wieder zu Problemen mit der Ableitung von Wasser. Vor Ort wurden Möglichkeiten zur Lösung im Bereich unterhalb der Kreuzung eruiert.

Als erstes schnelles Fazit dieses ersten Rundganges, der im Übrigen rund drei Stunden dauerte, kann man zusammenfassend sagen, dass viele Bürger*innen bereits jetzt aktiv etwas für den Schutz gegen Starkregen tun können, indem wir alle dafür Sorge tragen, dass in der Nähe der Bachläufe keinen Grünschnitt oder Unrat gelagert wird, der fortgeschwemmt werden könnte. Es muss gemeinsam versucht werden, den reibungslosen Abfluss größerer Wassermengen zu ermöglichen.

Die Firma Björnsen wird im weiteren Verlauf konkrete Vorschläge bzw. ein Konzept erarbeiten und diese vorlegen, um Dausenau bei möglichen Starkregenereignissen besser schützen zu können. Diese Vorschläge werden in vielen Belangen die Ortsgemeinde selbst direkt betreffen, aber auch viele private Grundstückseigentümer*innen mit einschließen, mit dem langfristigen Ziel, Schäden zu minimieren oder sogar ganz zu vermeiden. 

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Gesundheit

Schließung der Krankenhäuser Nastätten und Boppard? Nicht mit Landrat Denninghoff und Boch!

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NASTÄTTEN Eine Schließung der Krankenhausstandorte Nastätten und Boppard? Nach Vorlage eines Sanierungsgutachtens von Roland Berger sowie eines Gutachtens der Geschäftsführung des GKM soll genau das vorgesehen sein. Das ergeht aus einem Schreiben der Paulinenstiftung hervor, die das auf keinen Fall akzeptieren wollen. Und damit stehen sie nicht alleine da. Durch die kommunalen Gesellschafter des GKM, deren Rechtsanwälte sowie Mandatsträger vom Kreistag Mayen und dem Stadtrat Koblenz soll die Forderung laut geworden sein, dass die Stiftungen sich aus der Gesellschaft zurückziehen sollen, um den Weg für eine kommunale Lösung freizumachen. 

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Doch genau das inszenierte Ausstiegsszenario der Stiftungen beinhaltete keine Garantien für die Standorte in Nastätten und Boppard. Im Gegenteil. Für den Mayener Landrat Dr. Saftig und gleichzeitig Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung soll der Rückzug der Stiftungen aus dem GKM den Weg frei machen für die Schließung der Krankenhäuser in Nastätten und Boppard. Die Beteiligung der Stiftungen am GKM ist gering und die Einflussmöglichkeiten eingeschränkt. Demgegenüber halten die kommunalen Gesellschafter  knapp 90% der Stimmrechte.

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Nun haben die Stiftungen gezwungenermaßen den Weg frei gemacht für eine mögliche kommunale Lösung mit dem Austritt aus dem Gesellschaftervertrag. Die vorgesehene Kündigungsfrist beträgt fünf Jahre und in der Zeit haben die Stiftungen natürlich die Möglichkeit sich weiter für die Standorte Nastätten und Boppard einzusetzen und genau das ist vorgesehen. Für den Gesundheitsminister Clemens Hoch ist das Krankenhaus in Nastätten unverzichtbar für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Rhein-Lahn-Kreis. Somit dürften die Mehrheitsgesellschafter des GKM in der Verantwortung sein, die Versorgung in der Region sicherzustellen.

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Wie es nun weitergehen wird? Unklar. Erst vor wenigen Tagen bemängelten der Landrat des Rhein Lahn-Kreises Jörg Denninghoff und der Landrat Volker Boch im Rhein-Hunsrück-Kreis eine mangelnde Transparenz im Verfahren um die beiden Klinikstandorte. In einem offenen Brief forderten sie den Landrat Saftig im Kreis Mayen Koblenz und gleichzeitig Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung auf, umfangreiche Fragen zum Sachstand zu beantworten. Dieser antwortete nun mit der Aufforderung und Bestätigung, dass in Form eines Letters of Intents die Sichtung der Informationen erfolgt.

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Ein solches Verfahren bedeutet, dass es eine Absichtserklärung oder Grundsatzvereinbarung zum Abschluss eines Vertrages geben soll, am liebsten mit der Verpflichtung zum Verlustausgleich der Standorte Boppard und Nastätten. Erst dann wolle man der Gesellschafterversammlung vorschlagen, sie Geschäftsführung des GKM zu beauftragen, standortbezogene Informationen herauszugeben, die natürlich eine Verschwiegenheit unter den Beteiligten beinhaltet. Das Vorgehen dürfte für die Landräte Jörg Denninghoff und Volker Boch kaum annehmbar sein und zeugt wenig von transparenten und vertrauensvollem Umgang im Vorfeld untereinander.

Kommentar (red): Die Verhandlungen des GKM mit der Sana Group sind gescheitert. Hauptsächliche Gründe waren die millionenschweren hausinternen Rentenansprüche, die von der Sana übernommen werden sollten. Dankend lehnten sie ab. Die Zeche sollen jetzt die Standorte Nastätten und Boppard mit ihren jeweiligen Kreisen zahlen. Das Ganze am besten im Vorfeld nur dann, wenn man sich bereit erklärt Vertragsverhandlungen in genau die Richtung für einen kostenintensiven Abschluss zu führen. Dann dürfte man auch einmal in die Unterlagen hineinschauen. Das GKM versuchte seinerzeit bereits die Rentenansprüche auf die Sana abzuwälzen, was nicht funktionierte. Nun wird erneut nach einer Lösung gesucht, die einseitig das GKM entlastet. Frei nach dem Motto: Wir fahren die Gesundheitsversorgung vor die Wand, aber zahlen sollen bitte die anderen oder schließt die Standorte. Nastätten ist für die Gesundheitsversorgung des Rhein-Lahn-Kreises unverzichtbar und die Kündigung des Vertrages mit den Stiftungen ist mit fünf Jahren noch weit hin. Verhandlungen müssen auf Augenhöhe erfolgen und können nicht diktiert werden, denn so würde es am Ende nur Verlierer geben und genau deswegen reagieren die Verantwortlichen im Rhein-Lahn-Kreis und dem Rhein-Hunsrück-Kreis richtig und fordern einen offenen Dialog und ehrliche Transparenz auf deren Grundlage Entscheidungen getroffen werden können.

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Schulen

Kontrolle ist gut: Freiherr-vom-Stein Schule in Bad Ems verschärft Smartphone-Regelungen

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Foto: Envato

BAD EMS Die Grundschule Freiherr-vom-Stein in Bad Ems hat eine neue Smartphone-Ordnung eingeführt, die den verantwortungsbewussten Umgang mit Smartgeräten im Unterricht und bei schulischen Veranstaltungen regelt.

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Gemäß der Präambel zielt die Ordnung darauf ab, einen sinnvollen Einsatz von Smartgeräten zu ermöglichen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen ihre digitalen Geräte während des Unterrichts ausgeschaltet und außer Sichtweite im Schulranzen sicher aufbewahren. Lehrkräfte sind berechtigt, die Einhaltung dieser Regelung stichprobenhaft zu kontrollieren.

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Es gibt Ausnahmen für Klassenfahrten, Schulveranstaltungen und Ausflüge, bei denen abweichende Regeln gelten können. In diesen Fällen dürfen die Schülerinnen und Schüler jedoch keine persönlichen Daten verarbeiten und müssen sich an bestimmte Verhaltensregeln halten. Jugendgefährdende oder rechtswidrige Inhalte dürfen weder geladen, versendet noch verbreitet werden. Bei Verstößen kann das Gerät durch die Lehrkraft eingezogen werden, wobei wiederholte Verstöße zu verschärften Maßnahmen führen können.

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Im Falle eines konkreten Verdachts auf rechtswidrige Inhalte kann die Lehrkraft das Gerät einziehen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten, einschließlich der Informierung der Eltern, der Polizei und anderer Behörden. Die Lehrkraft haftet für abgegebene Smartphones nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und muss den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten. Sie darf ohne Einwilligung nicht in die Inhalte des Gerätes Einsichtnehmen, kann jedoch bei konkretem Verdacht entsprechende Schritte einleiten. Die Eltern werden aufgefordert, die Smartphone-Ordnung zu lesen und zu akzeptieren.

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Kommentar (red):

Während es sicherlich wichtig ist, klare Regeln für die Nutzung digitaler Geräte im schulischen Umfeld festzulegen, ist es ebenso entscheidend, den Schülern einen umfassenden und pädagogischen Zugang zur Digitalisierung zu ermöglichen. Die heutige Gesellschaft ist stark von digitalen Technologien geprägt, und Kinder sollten frühzeitig lernen, wie sie diese Technologien verantwortungsbewusst und effektiv nutzen können. Dies erfordert mehr als nur das Aufstellen von Verboten und Sanktionen; vielmehr sollten Schulen Programme entwickeln, die den Schülern helfen, ein fundiertes Verständnis für die digitale Welt zu entwickeln.

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Eine ganzheitliche Herangehensweise an die Digitalisierungserziehung könnte verschiedene Aspekte umfassen, wie z. B. die Förderung von Medienkompetenz, die Vermittlung von Online-Sicherheit, die Sensibilisierung für Datenschutz und Privatsphäre sowie die Entwicklung kritischen Denkens im Umgang mit digitalen Informationen.Indem Kinder nicht nur die technische Nutzung von Smartphones und anderen Geräten lernen, sondern auch die sozialen, ethischen und kulturellen Dimensionen der Digitalisierung verstehen, werden sie besser in der Lage sein, die Herausforderungen und Möglichkeiten der modernen Welt zu bewältigen.

Somit ist es nicht nur wichtig, Regeln für die Nutzung digitaler Geräte aufzustellen, sondern auch sicherzustellen, dass diese Regeln in einen breiteren pädagogischen Kontext eingebettet sind, der den Schülern hilft, sich in der digitalen Welt zurechtzufinden und sie verantwortungsvoll zu gestalten.

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VG Bad Ems-Nassau

Neuer Fitnessparcours im Freiherr vom Stein Park wird eröffnet: Nassau begrüßt den Playfit Park

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Foto: Stadt Nassau

NASSAU Die Stadt Nassau freut sich, die Fertigstellung ihres brandneuen Fitnessparcours bekannt zu geben. Die innovative Playfit Area im Freiherr vom Stein Park, in unmittelbarer Nähe zu den Tennisplätzen, bietet eine Vielzahl hochwertiger Spiel- und Sportgeräte aus Edelstahl für Jung und Alt. Die offizielle Einweihung des Playfit Parks wird am Freitag, den 24. Mai, um 17:00 Uhr, in einer feierlichen Zeremonie durch den Stadtbürgermeister Manuel Liguori vorgenommen. Alle Bürgerinnen und Bürger, Sportbegeisterte sowie Mitglieder der Nassauer Vereine sind herzlich dazu eingeladen, an diesem Ereignis teilzunehmen und die neuen Einrichtungen auszutesten.

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Der Playfit Park repräsentiert eine moderne Interpretation des traditionellen Fitnessparcours, der darauf abzielt, Bewegung, Gesundheit und Gemeinschaft zu fördern. Die robusten Edelstahlgeräte bieten eine Vielzahl von Trainingsmöglichkeiten. Durch die Integration von Fitnessgeräten in die natürliche Umgebung des Parks wird Bewegung zu einem integralen Bestandteil des städtischen Lebens.

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“Der Playfit Park ist ein weiterer Schritt hin zu einer aktiven und gesunden Lebensweise für unsere Bürgerinnen und Bürger”, sagte Stadtbürgermeister Manuel Liguori. “Wir sind stolz darauf, diesen innovativen Ort der Bewegung und Begegnung in unserer Gemeinde zu etablieren und freuen uns darauf, gemeinsam mit unseren Bürgern die Eröffnung zu feiern.”

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Die Einrichtung des Playfit Parks wurde durch eine Kooperation zwischen der Stadt Nassau und der Förderung der Else-Schütz Stiftung ermöglicht, die sich gemeinsam für die Förderung von Gesundheit und Gemeinschaft engagieren.

Der Playfit Park steht allen kostenfrei zur Verfügung und ist täglich geöffnet. Er lädt dazu ein, Bewegung und Spaß im Freien zu erleben und trägt dazu bei, die Lebensqualität in Nassau weiter zu steigern.

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