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Zapfenstreich für Veranstaltungen im Rhein-Lahn-Kreis ist 0:00 Uhr – Doch warum eigentlich?
Zapfenstreich für Veranstaltungen im Rhein-Lahn-Kreis ist 0:00 Uhr - Doch warum eigentlich? (Symbolbild)
BAD EMS-NASSAU Einige Gastronomen und Veranstalter im Rhein-Lahn-Kreis würden einen verlängerten Zapfenstreich für ihre angebotenen Events begrüßen. Nach der langen Corona-Durststrecke ein durchaus nachvollziehbarer Wunsch. Die Menschen, nicht nur in der Region Rhein-Lahn, lechzen nach solchen angebotenen Möglichkeiten. Frei sein, den Tag mit Freunden genießen und ausgelassen feiern doch eines hat sich nicht verändert: Um 24:00 ist Feierabend. Die Musik geht aus, der Ausschank ist in der Regeln noch bis 1:00 Uhr erlaubt. Nachtruhe.
Dabei ist die musikalisch untermalte Feier bis 0:00 Uhr bereits eine Ausnahme. Normalerweise enden solche Feste um 22 Uhr. Alles andere bedarf einer Genehmigung vom Ordnungsamt. Bei der Bahamas Nacht in Nassau sollen etwa 2500 Gäste vor Ort gewesen sein. Wahrscheinlich hätten diese auf dem abgelegenen Gelände gerne noch bis tief in die Nacht weiter gefeiert doch dieses war nicht erlaubt. Wir sprachen mit dem zuständigen Ordnungsamtsleiter Lars Hilgert von der Verbandsgemeinde Bad Ems -Nassau: „Natürlich können wir den Wunsch der Veranstalter und Gastronomen auf längere Öffnungszeiten verstehen, aber das rheinlandpfälzische Immissionschutzgesetz lässt da kaum einen Spielraum. Um 24:00 Uhr muss die Musik heruntergedreht werden. Dieses ist keine Willkür sondern die Gesetzeslage. Die müsste erst geändert werden, um länger in die Nacht feiern zu können. So sind uns die Hände gebunden.„
Ministerium Mainz: In Rheinland – Pfalz werden generell keine Veranstaltungen über 24:00 hinaus genehmigt
Wir haben sowohl bei der SG Nord und beim Ministerium in Mainz nachgefragt. Die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt als Nachruhezeit. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG). Ausnahmen von diesem Verbot sind nur dann zulässig, wenn die nächtliche, störende Betätigung im öffentlichen Interesse geboten ist. Dieses ist vielfach bei Volksfesten, Großveranstaltungen oder auch Hochzeiten gegeben.
In der Regel werden diese unproblematisch per Ausnahme bis 0:00 Uhr durch die Ordnungsbehörden genehmigt doch darüber hinaus wird es schwierig. Dazu schreibt das Ministerium:
Die Zulassung von Ausnahmen ist geprägt von einer Abwägung zwischen den Interessen des Veranstalters an der Durchführung der Veranstaltung einerseits und den Interessen von Anwohnern an einer möglichst ungestörten Nachtruhe andererseits. Bei dieser Abwägung sind neben den Vorschriften des LImSchG auch die Grenzen zu beachten, die von der Rechtsprechung entwickelt wurden. Dabei hat sich einschließlich der Berücksichtigung des An- und insbesondere Abstromverkehrs der Besucher, die Grenze von 24:00 herausgebildet. Abweichungen davon sind in Anlehnung an die sog. Freizeitlärmrichtlinie der LAI nur in absoluten Sonderfällen denkbar und bleiben einer Einzelfallbetrachtung vorbehalten. Da es auch bei großen, publikumswirksamen Veranstaltungen in der Praxis keine Fälle gibt, in denen das Interesse an der Durchführung der Veranstaltung so überwiegend erscheint, dass das Interesse der Nachbarn auch während der Zeit nach 24:00 zurücktritt, werden in Rheinland – Pfalz generell keine Veranstaltungen über 24:00 hinaus genehmigt.
Es gibt diese Sonderfälle in denen durchaus ein Veranstaltungsende nach 0:00 Uhr möglich war und ist. Bei großen Volksfesten wurden Veranstaltungen über 0:00 Uhr akzeptiert. Teilweise kamen Städte und Gemeinden den Gastronomen und Veranstaltern entgegen. Ob dieses mit dem RLP Immissionsschutzgesetz vereinbar war, bleibt dahingestellt. Ein Festival auf dem freien Feld (z.B. Rock am Ring, Nature One) erhält häufiger eine solche Ausnahmegenehmigung.
Ordnungsamt Bad Ems: „Auch für den Bad Emser Bartholomäusmarkt Bad Ems heißt es um 0:00 Uhr Feierabend“
Vielfach hängt dieses von der Bewertung der einzelnen Ordnungsbehörden ab. Wir fragten in den Verbandsgemeinden des Rhein-Lahn-Kreises an, wie die Ordnungsbehörden die Veranstaltungen nach 0:00 Uhr bewerten würden. Die Loreley sieht es so, dass jeder Einzelfall separat sehr genau geprüft werden muss. Restriktiv abgelehnt wird es nicht. Ähnlich äußerte sich auch der Nastättener Verbandsbürgermeister Jens Güllering: „Prinzipiell bedarf es einer genauen Einzelfallprüfung aufgrund dessen die Ordnungsbehörden eine Entscheidungsgrundlage haben.„
Ein weiteres Ärgernis für die Gastronomen ist das Ausschankverbot nach 1:00 Uhr trotz ausgeschalteter Musik. Dieses wurde in vielen Städten und Gemeinden in RLP auf 2:00 Uhr erweitert sofern die Einhaltung der Immissionschutzwerte gewährleistet werden kann. Schlussendlich hat die Ordnungsbehörde in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau nach geltenden Recht gehandelt. Spielraum hätte es letztlich nur im Bereich der Ausschankzeit gegeben. Doch genau dort geht die Ordnungsbehörde einen Spagat ein. Die Anwohner haben ein Recht auf Nachtruhe bei geöffneten Fenster. Kann dieses bei nächtlichen Ausschank bis 2:00 Uhr garantiert werden? Bei den etwas abgelegenen Bahamas Night in Nassau wäre dieses eventuell möglich gewesen wenn da nicht gleich 2500 Menschen gewesen wären. Zum Immisionschutz gehört auch die mögliche An- und Abfahrt mit Fahrzeugen. Ob darin eine Beeinträchtigung für die Bewohner gegeben war, können nur die Besucher, Veranstalter und zuständigen Behörden einschätzen.
Andere Bundesländer handhaben es freizügiger und weitere durchaus restriktiver. In Bayern ist draußen um 23 Uhr Zapfenstreich und das ist bereits eine Ausnahme. Auf Hamburgs Reeperbahn? Feiern bis zum Morgengrauen. Und RLP ist irgendwo in der Mitte. Also doch nicht alles schlecht oder?
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Mehr als eine Tonne Wasserpfeifentabak bei Großkontrolle sichergestellt
KOBLENZ (ots) Am Nachmittag und in den Abendstunden des 1. November führten Kräfte des Hauptzollamtes Koblenz in der Eifel eine Schwerpunktkontrolle im Bereich Bekämpfung der Betäubungsmittel- und Verbrauchsteuerkriminalität durch. Haupteinsatzbereiche waren die B51 und A60. Unterstützt wurden sie hierbei durch Kräfte der Landes- und Bundespolizei und der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm.
Ebenso waren Zöllner aus Luxemburg und Belgien und belgische Polizisten an der Maßnahme beteiligt. Insgesamt waren ca. 70 Kräfte im Einsatz. Während der Kontrolle wurden etwa 400 Fahrzeuge und ca. 520 Personen kontrolliert. Es wurden hierbei 35 Sachverhalte festgestellt, die zu beanstanden waren. Besonders hervorzuheben ist der Fund von 1,2 Tonnen unversteuertem Wasserpfeifentabak, der in einem niederländischen Fahrzeuggespann gefunden wurde.
Der Steuerschaden beläuft sich auf ca. 60.000 Euro. Gegen den niederländischen Fahrzeugführer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und der Tabak wurde sichergestellt. Eine Person wurde durch die Bundespolizei festgenommen, da sie ausgeschrieben war zur Festnahme zwecks Abschiebung. Durch die Landespolizei wurden verschiedene Verfahren eingeleitet, z. B. wegen Fahren unter Drogeneinfluss.
Nach Abschluss der Kontrollmaßnahme stellten belgische Zollbeamte auf einem Parkplatz in Belgien ein verdächtiges Fahrzeug fest. Bei der Kontrolle des Transporters fanden sie dann mehr als 440.000 Zigaretten im Fahrzeug. Der Steuerschaden beläuft sich hier auf ca. 220.000 Euro. Es ist nicht auszuschließen, dass der Transporter auf dem Weg nach Deutschland war.
Insgesamt ist die Schwerpunktkontrolle als Erfolg zu werten, und es hat sich gezeigt, wie wichtig und erfolgreich solche behörden- und länderübergreifenden Maßnahmen sind. Logistisch unterstützt wurde die Aktion durch das THW und die Straßen- und Autobahnmeisterei durch Absperrmaßnahmen und Bereitstellen von Zelten und weiterer Infrastruktur.
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Sperrung des Bahnübergangs in Nassau vom 26. – 27. Oktober
NASSAU Der Bahnübergang im Bereich der Kettenbrücke wird im Zeitfenster vom 26.10 (20:00 Uhr) bis zum 27.10 (12:00 Uhr) für den fließenden Verkehr gesperrt. Dies hängt mit der Beseitigung von Gefahrenstellen im Gleisbereich im Auftrag der DB Infra Go AG zusammen. Die Umleitung wird über die B 417 bzw. B 260 beschildert.
Zudem ergeht eine lärmschutzrechtliche Erlaubnis zur Durchführung von Nachtarbeiten während des o.g. Zeitraums. Wir bitten Sie hinsichtlich der temporär veränderten Verkehrsregelung um Beachtung und Verständnis (pm Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau).
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Schulzeit verbindet für immer: Kamp-Bornhofen feiert 1075 Jahre und ein besonderes Wiedersehen
KAMP-BORNHOFEN Es war ein Wochenende voller Emotionen, Erinnerungen und Begegnungen: In Kamp-Bornhofen wurde das 1075-jährige Bestehen der traditionsreichen Rheingemeinde gefeiert, verbunden mit dem Heimatfest der Kolpingkapelle und einem großen Jahrgangstreffen.
Rund 25 Jahrgänge kamen zusammen, um gemeinsam in Erinnerungen zu schwelgen, alte Freunde wiederzusehen und das Gefühl von Heimat zu spüren. Viele waren extra angereist – teils nach Jahrzehnten – und erlebten ein herzliches Wiedersehen im festlich geschmückten Ort.
Mike Weiland, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley und selbst gebürtiger Kamp-Bornhofener, war mitten im Geschehen: »Dieses Wochenende feiert die Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen ihr 1075-jähriges Bestehen. Dabei auch das Heimatfest der Kolpingkapelle, eine ganz tolle Mischung. Heute mit einem Jahrgangstreffen, bei dem mein Jahrgang sogar das Quiz über die Ortsgemeinde gewonnen hat. Ein richtig schönes Heimspiel für mich als Bürgermeister in meiner Heimatgemeinde.«
Neben Weiland war auch Landtagsabgeordneter Roger Lewentz privat unter den Gästen, kein offizieller Termin, sondern ein Besuch in seiner Heimatgemeinde am Rhein, wo er seit vielen Jahren lebt.
Für Andre Vickos, den Vorsitzenden der Kolpingkapelle Kamp-Bornhofen, war das Wochenende ein besonderer Höhepunkt: »Wir hatten am gestrigen Tag unseren Kölschabend und heute das große Jahrgangstreffen mit etwa 260 Teilnehmern. Viele sehen sich nach 25 Jahren erstmals wieder. Morgen geht es mit dem Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde weiter, wir freuen uns auf viele Gäste.«
Auch Uwe Vogt vom Gemeinderat war begeistert: »Von 1942 bis 1990, so viele Jahrgänge, die sich hier wiedersehen. Es ist ein großes Hallo! Wir hatten ein Quiz, bei dem einige Preise vergeben wurden, und am Abend gab es ein Serenadenkonzert unserer Kolpingkapelle.«
Die 1075-Jahr-Feier in Kamp-Bornhofen zeigte eindrucksvoll, wie stark der Zusammenhalt in der Gemeinde ist, über Generationen hinweg. Zwischen Musik, Erinnerungen und vielen herzlichen Begegnungen wurde eines deutlich: Heimat ist dort, wo Menschen sich nach Jahren wieder in die Arme schließen.
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