Rhein-Lahn-Kreis
Weihnachts- und Neujahrsgruß des Landrats Frank Puchtler
Weihnachts- und Neujahrsgruß des Landrats Frank Puchtler
RHEIN-LAHN Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir erleben ein besonderes Jahr 2021 mit vielen Herausforderungen. Die Corona-Lage zeigt, wie kostbar und wertvoll unsere Gesundheit und unser Leben sind.
Für Ihren Einsatz in vielfältiger Form bedanke ich mich ausdrücklich. Ihnen, den Betrieben und Unternehmen, Vereinen und Verbänden, wird zurzeit vieles abverlangt. Auf vieles muss verzichtet werden und viel ist persönlich zu verarbeiten.
Ich bewundere das Verständnis und die Kraft, die Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, in dieser Zeit aufbringen und Ihre Energie, anzupacken, Ideen zu entwickeln, um gemeinsam die Corona-Lage zu meistern. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein Frohes Weihnachtsfest und einen gesunden Start in das neue Jahr.
Hoffen wir gemeinsam auf ein Jahr 2022 mit besseren Perspektiven. Lassen Sie sich bitte impfen. Eine Impfung schützt Sie, Ihre Familie und Ihr Umfeld.
Herzliche Grüße aus dem Kreishaus – Bleiben Sie gesund! Ihr Landrat Frank Puchtler
Lahnstein
Haus & Grund prüft rechtliche Schritte gegen gebührenpflichtige Straßenreinigung in Lahnstein Eigentümerverein kritisiert immer weitere Kosten für Lahnsteiner Bürger und befürchtet einen teuren, bürokratischen Aufwand
LAHNSTEIN Gegen die vom Lahnsteiner Stadtrat mehrheitlich beschlossene Einführung der gebührenpflichtigen Straßenreinigung hat der Ortsverein Haus & Grund bereits eine Überprüfung durch seine rechtlichen Berater beauftragt. Zusätzlich erwägt der Verein die Unterstützung eines betroffenen Anwohners im Rahmen einer Normenkontrollklage.
„Es gibt keinen Grund, die Bürger jetzt mit zusätzlichen Kosten zu belasten“, sagt Vorsitzender Rudi Keßler. „Nach der noch gültigen Satzung sind Eigentümer bereits verpflichtet, für die Sauberkeit von Bürgersteigen und Straßen zu sorgen. Hat die Stadt ernsthaft versucht, dies auch durchzusetzen? Stattdessen schiebt die Verwaltung allen Bürgern den Schwarzen Peter zu, denn zahlen müssen nicht nur Hausbesitzer, sondern auch die Mieter.“ Im Sinne seiner mehr als 1000 Mitglieder will der Eigentümerverein prüfen lassen, ob die neue Straßenreinigungssatzung rechtlich korrekt ist. Ferner wird Art und Umfang der Gebühren in Frage gestellt, denn diese sollen nach der Länge der Grundstücksfront und dem Reinigungsintervall berechnet werden, nicht aber nach dem tatsächlichen Verschmutzungsgrad. „Dabei wird zum Beispiel nicht berücksichtigt, ob dort Bäume stehen oder Altglascontainer“, so Keßler.
Bisher werden durch die Allgemeinheit verschmutzte Durchgangsstraßen von der Stadt gereinigt – aus Steuermitteln. Ab dem 1. Januar 2026 aber soll der städtische Baubetriebshof die Reinigung gebührenpflichtig übernehmen, zunächst auf den Haupt- und Durchgangsstraßen mindestens ein- oder zweimal pro Woche. Für Straßen mit einer wöchentlichen Reinigung wird eine Gebühr von 4,83 Euro pro Frontmeter und Jahr erhoben, bei zweimaliger Reinigung beträgt sie 9,66 Euro. „Was zunächst wenig erscheint“, meint Rudi Keßler, „sieht beim genaueren Blick, je nach Grundstückslänge und Reinigungsintervall, ganz anders aus. Die Stadt selbst rechnet jetzt schon mit rund 142.500 Euro, die von den Anliegern aufzubringen sind. Mal abgesehen davon, dass diese Preise ja nur eine Momentaufnahme darstellen – es wird mit Sicherheit nach und nach teurer.“ Dass zum Auftakt ausgerechnet Bürger in jenen Straßen zur Kasse gebeten werden, die eh schon durch Dreck, Feinstaub, Abgase und Lärm belastet sind, ist nach Ansicht von Haus & Grund eine Ungeheuerlichkeit. „Hier werden nicht die Verursacher bestraft, sondern diejenigen, die unter dem Verkehr leiden“, erklärt der Haus & Grund-Vorsitzende.
Erst hat das Rathaus durch den sogenannten Ringverkehr die Zahl der viel belasteten Durchgangsstraßen ausgeweitet, nun sollen die Anwohner dafür auch noch draufzahlen. Dass außerdem für die Reinigung regelmäßig ganze Abschnitte von parkenden Autos freigehalten werden müssen, dürfte für weitere Verärgerung bei Bürgern, Kunden von Geschäften, Handwerkern und anderen sorgen, denn Parkplätze sind rar. Und ob diejenigen, die zur Kasse gebeten werden, trotzdem noch zu Besen und Kehrblech greifen, um den Bürgersteig zu säubern, ist fraglich. Laut Ratsentscheid aber müssen sie genau dies tun.
Laut Haus & Grund darf bezweifelt werden, ob die Stadt Lahnstein durch dieses Modell tatsächlich sauberer wird. Zum einen kritisieren Bürger, dass die Kommune jetzt schon ihrer eigenen Reinigungsverpflichtung in Teilen nicht nachkommt. Zum anderen stehe zu befürchten, dass der Verschmutzungsgrad noch größer wird, ganz nach dem Motto: Die Stadt macht’s ja sauber.
Aufhorchen lässt allerdings die Ankündigung, dass die Straßenreinigung nun „schrittweise“ beziehungsweise „stufenweise“ eingeführt wird. Jährlich soll das Reinigungsgebiet erweitert werden. „Ist die flächendeckende Reinigung in der gesamten Stadt das Ziel“, fragt Rudi Keßler, „oder wird es am Ende so aussehen, dass die einen zahlen müssen, andere jedoch nicht?“ Haus & Grund warnt jetzt schon davor, dass hier ein teurer, technischer, bürokratischer und personalintensiver Apparat aufgeblasen wird, der von Jahr zu Jahr mehr Kosten produziert. „Offenbar hat das Rathaus noch nicht einmal den Verwaltungsaufwand für die Erhebung, Abrechnung und Kontrolle der Gebühren errechnet“, kritisiert Rudi Keßler. Anstatt Bürokratie sinnvoll abzubauen, werde in Lahnstein gerade ein neues Bürokratiemonster erschaffen. Vor nicht wenigen Jahren noch arbeiteten in der Verwaltung rund 250 Mitarbeiter, heute sind es schon 353 – und mit der Entscheidung für die zahlungspflichtige Straßenreinigung dürften es noch mehr werden.
„Es muss endlich Schluss sein mit immer weiteren und stärkeren Belastungen der Bürger“, erklärt Rudi Keßler. Gerade aber in der jüngsten Stadtratssitzung wurden neben der Straßenreinigung auch noch die Friedhofsgebühren erhöht und die pauschale Berechnung von Fehlalarmen durch Brandmeldeanlagen beschlossen. Dabei ist das leidige Thema Grundsteuererhöhung noch nicht abgeschlossen, wodurch die Bürger ebenfalls verstärkt zur Kasse gebeten werden. In der Summe, davon ist der Haus & Grund-Vorstand überzeugt, wird dies dazu führen, dass die Identifizierung der Lahnsteiner mit ihrer Stadt weiter schwindet.
Wo wird wie häufig gereinigt
Zur Reinigungsgruppe I (mindestens einmal wöchentlich) gehören: Bahnhofstraße (von Kreisel Bahnhofstraße bis Koblenzer Straße), Burgstraße, Didierstraße (einschließlich Parallelweg), Industriestraße, Johannesstraße (von Einmündung Im Nauling bis Johanneskirche), Koblenzer Straße, Kölner Straße, (ab Alte Markthalle bis Gemarkungsgrenze), Markstraße, Nordallee, Ostallee, Rheinhöhenweg (von Ostallee bis Kreisel), Schulstraße, Sebastianusstraße (von Ostallee bis Südallee), Südallee, Wilhelmstraße (von Nordallee bis Schulstraße).
Zur Reinigungsgruppe II (mindestens zweimal wöchentlich) gehören: Adolfstraße, Bahnhofstraße (von Brückenstraße bis Kölner Straße), Braubacher Straße (bis Einmündung Zum Helmestal), Brückenstraße, Emser Landstraße (von Emser Straße bis Emser Landstraße Hausnummer 19), Emser Straße, Hochstraße, Im Nauling, Johann-Baptist-Ludwig-Straße, Johannesstraße (von Brückenstraße bis Einmündung Im Nauling), Kölner Straße (von Bahnhofstraße bis Gemarkungsgrenze, ohne Parallelweg Kölner Straße), Westallee (pm Haus & Grund Lahnstein).
Lahnstein
Vor 25 Jahren wurde der Mund des Heinrichstollen in Friedrichssegen freigelegt
FRIEDRICHSSEGEN Für den Erzabbau in Friedrichssegen wurden bereits im Jahr 1220 durch Kaiser Friedrich II. Schürfrechte genehmigt, seine Blütezeit erlebte der Erzabbau jedoch erst in den 1870er bis 1890er Jahren. Heute sind rund 22 Kilometer auf bis zu 17 Ebenen untertunnelt, mehrere heute verschlossene Stollen führen nach außen. Der Heinrichstollen ist der Hauptstollen der Grube Friedrichssegen, weil aus ihm alle Erze herausgeholt wurden. Dies geschah mit von Pferden gezogenen Loren, ab 1908 mit der Grubenbahn.
Nach 600 Metern führt ein blinder Schacht 200 Meter in die Tiefe bis auf die sechste Tiefbausole. Der Querschnitt des Stollens ist 1,15 x 4,22 Meter. Der Stollenmund, also Ein- und Ausgang, befindet sich im Ortsteil Kölsch Loch unweit der Simultankirche vor einem noch stehenden Wohnhaus, in dem früher der Generaldirektor der Grube wohnte. Von hier wurden die Erze zur Aufbereitung abtransportiert.
Nach dem Konkurs der Bergbau-Aktiengesellschaft im Jahr 1913 ruhte alles und die Bahn wurde abgebaut. Von 1926 bis 1928 wurde durch den Heinrichstollen erneut versucht, die Erzförderung wieder anzugehen, allerdings nach drei Jahren wiedereingestellt. Der Schacht blieb offen und wurde im Krieg mit Müll zugeschüttet. 2002 begann der Arbeitskreis Grube Friedrichssegen mit dem Aufmachen des Mundlochs.
An den verschiedenen Arbeitseinsätzen waren die Bauunternehmung Lenz (Hauptsponsor, Freilegung und Maurerarbeiten), Steinmetzmeister K. H. Lemke (Behauen besonderen Steins), Schlossermeister Dieter Blum (Eingangstor) und das THW beteiligt. In einem nächsten Schritt sollte der Stollen trockengelegt werden, wozu die Genehmigung der Besitzerin der Schürfrechte – zum damaligen Zeitpunkt die Aktiengesellschaft des Altenbergs – vorlag. In den 2000er Jahre versuchte der Arbeitskreis Grube Friedrichssegen das Wasser zu beseitigen, was allerdings nicht von Erfolg gekrönt wurde.
Die Bergrechte wurden inzwischen weitervererbt an ein anderes, europaweit agierendes Unternehmen. Die Einweihung fand am 4. Dezember 2005, dem Tag der heiligen Barbara, statt. Barbara ist unter anderem die Schutzpatronin der Bergleute. Die Knappen im Bergwerk erhielten am Barbaratag das vor Unheil schützende Barbaralicht. Kürzlich hat sich der Verein „Montan- und Heimatgeschichte Grube Friedrichssegen e.V.“ gegründet, der diese Geschichte wieder aufleben und die Arbeit des Arbeitskreises Grube Friedrichssegen in Ehren fortführen möchte (pm Stadt Lahnstein).
Blaulicht
Prozess um mutmaßliche kriminelle Gruppe in JVA Diez neu gestartet
DIEZ Vor dem Landgericht Koblenz hat ein umfangreiches Strafverfahren begonnen, das sich mit mutmaßlichen Straftaten in der Justizvollzugsanstalt Diez befasst. Sechs Männer im Alter zwischen Mitte 30 und 50 Jahren müssen sich seit dieser Woche wegen des Verdachts verantworten, innerhalb der Haftanstalt eine Art hierarchisch organisierte Gruppierung aufgebaut zu haben.
Vorwürfe reichen von Erpressung bis zu Drogengeschäften
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die Beschuldigten in den Jahren 2012 bis 2016 als geschlossene Gruppe agiert haben. Die Ermittler sprechen von einer Struktur, die intern als „Bruderschaft“ bezeichnet worden sein soll. Den Männern wird unter anderem zur Last gelegt, Mitgefangene unter Druck gesetzt zu haben, um Geldzahlungen oder Gefälligkeiten zu erzwingen.
Auch nach der Haftentlassung soll der Einfluss einzelner Beteiligter nicht geendet haben: Frühere Insassen seien weiterhin eingebunden worden, teilweise als Helfer für mutmaßliche Drogengeschäfte oder zur Weitergabe illegaler Substanzen bei Besuchen in der JVA.
Verfahren wurde schon einmal abgebrochen
Ein großer Teil der Vorwürfe lag bereits 2019 vor einem früheren Spruchkörper des Landgerichts. Dieses Verfahren musste jedoch kurz nach dem Auftakt beendet werden, weil sich Zuständigkeitsfragen ergeben hatten. Nun wird der Fall vor einer anderen Kammer vollständig neu verhandelt.
Das Gericht begründete die lange Verzögerung unter anderem mit der Auslastung der zuständigen Richter, die in den Jahren nach 2019 zunächst weitere umfangreiche Verfahren abarbeiten mussten.
Verteidigung beantragt Einstellung
Bereits zum Auftakt hat ein Verteidiger beantragt, das Verfahren aufgrund der langen Zeitspanne seit den mutmaßlichen Taten einzustellen. Es liege eine erhebliche Verfahrensverzögerung vor, die nicht mehr hinnehmbar sei, so sein Argument. Teile der übrigen Verteidigung schlossen sich dem Antrag an.
Die Lebenssituation der Männer habe sich nach Angaben ihrer Anwälte grundlegend verändert. Die meisten von ihnen seien inzwischen wieder auf freiem Fuß, stünden im Arbeitsleben oder hätten eine Familie gegründet. Ein jahrelanger Prozess mit ungewissem Ausgang könne ihre Resozialisierung massiv gefährden.
Zahl der Angeklagten hat sich reduziert
Ursprünglich umfasste die Anklage zehn Personen. Inzwischen sind nur noch sechs Männer verblieben; fünf von ihnen erschienen zum ersten Verhandlungstag. Zwei Verfahren waren zuvor abgetrennt und bereits beendet worden. Ein weiterer früherer Beschuldigter wurde laut Gericht nach Russland abgeschoben, ein anderer gilt derzeit als nicht auffindbar.
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