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Stromanbieter erhöhen Preise trotz Preisgarantie

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Stromanbieter erhöhen Preise trotz Preisgarantie
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RHEIN-LAHN Viele Bürger, auch im Rhein-Lahn-Kreis, erhielten in den vergangenen Tagen unangenehme Post von ihrem Stromanbieter. Vorangegangen waren die Betreiber Primastrom und Voxenergie. Bereits Ende des vergangenen Jahres erhöhten die Energielieferanten kurzfristig die Preise. Der Verbraucherschutz berichtet von einem Fall, in dem der Anbieter den Stromgrundpreis von 9,00 EUR auf 24,00 EUR anhob und der Arbeitspreis von 28,03Cent auf sagenhafte 90,83 Cent je verbrauchter Kilowattstunde ansteigen ließ.

Begründet wurde dieses mit dem Energiesicherungsgesetz wonach Anbieter Verträge außer Kraft setzen dürfen um die tatsächlichen Kosten in Rechnung zu stellen. Im Wege der Ukrainekrise ein durchaus legitimes Mittel wenn es um Gas gehen würde doch genau darum geht es nicht. Beim Strom kann sich der Anbieter nicht auf das Energiesicherungsgesetz berufen. Aus Sicht der Verbraucherschützer begehen die Stromanbieter Vertragsbruch.

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Vor wenigen Tagen reagierte auch eine der ganz großen Lieferanten am Markt. Das Kölner Unternehmen YELLO schrieb seine Kunden an und fordert ab Oktober einen Aufschlag von 10 Cent mehr je Kilowattstunde.

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Yello nimmt aktuell 49,18 Cent je Kilowattstunde – Der Grundversorger SÜWAG nur 30,74 Cent!

Unabhängig vom vereinbarten Lieferpreis mit Preisgarantie, erhielten sie eine Erhöhung um 10 Cent mit der Möglichkeit das Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Bei den aktuellen Preisen macht dieses vielfach keinen Sinn. Ein günstiger Anbieter ist kaum noch zu finden. Kurioserweise sind die Grundversorger, wie zum Beispiel die SÜWAG, aktuell deutlich günstiger wie die freien Anbieter. Während Yello im günstigsten Tarif 49,18 Cent je Kilowattstunde verlangt, nimmt die SÜWAG als Grundversorger lediglich 30,74 Cent für die gleiche Leistung. Ein Wechsel zum Grundversorger kann durchaus Sinn zumal Verträge mit Frist von 14 Tagen gekündigt werden können.

Der Verbraucherschutz plant eine Musterfeststellungsklage gegen die Stromanbieter. Sie raten dazu, die Preiserhöhung nicht zu akzeptieren und dagegen Widerspruch einzuleiten. Vereinzelte Anbieter reagierten rigoros auf Widersprüche von Kunden und kündigten deren Verträge einseitig. Doch auch dagegen kann man sich wehren und der Kündigung widersprechen. Sollte die Klage des Verbraucherschutzes Erfolg haben, müsste der Energielieferant die Differenz vom alten Strompreis zu dem neuen, und vielfach ungünstigeren, erstatten.

Anm: Im ursprünglichen Text stand, dass auch Yello sich nicht an die Preisgarantien hielt. Das ist falsch.

 

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Lahnstein

Haus & Grund prüft rechtliche Schritte gegen gebührenpflichtige Straßenreinigung in Lahnstein Eigentümerverein kritisiert immer weitere Kosten für Lahnsteiner Bürger und befürchtet einen teuren, bürokratischen Aufwand

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LAHNSTEIN Gegen die vom Lahnsteiner Stadtrat mehrheitlich beschlossene Einführung der gebührenpflichtigen Straßenreinigung hat der Ortsverein Haus & Grund bereits eine Überprüfung durch seine rechtlichen Berater beauftragt. Zusätzlich erwägt der Verein die Unterstützung eines betroffenen Anwohners im Rahmen einer Normenkontrollklage.

Es gibt keinen Grund, die Bürger jetzt mit zusätzlichen Kosten zu belasten“, sagt Vorsitzender Rudi Keßler. „Nach der noch gültigen Satzung sind Eigentümer bereits verpflichtet, für die Sauberkeit von Bürgersteigen und Straßen zu sorgen. Hat die Stadt ernsthaft versucht, dies auch durchzusetzen? Stattdessen schiebt die Verwaltung allen Bürgern den Schwarzen Peter zu, denn zahlen müssen nicht nur Hausbesitzer, sondern auch die Mieter.“ Im Sinne seiner mehr als 1000 Mitglieder will der Eigentümerverein prüfen lassen, ob die neue Straßenreinigungssatzung rechtlich korrekt ist. Ferner wird Art und Umfang der Gebühren in Frage gestellt, denn diese sollen nach der Länge der Grundstücksfront und dem Reinigungsintervall berechnet werden, nicht aber nach dem tatsächlichen Verschmutzungsgrad. „Dabei wird zum Beispiel nicht berücksichtigt, ob dort Bäume stehen oder Altglascontainer“, so Keßler.

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Bisher werden durch die Allgemeinheit verschmutzte Durchgangsstraßen von der Stadt gereinigt – aus Steuermitteln. Ab dem 1. Januar 2026 aber soll der städtische Baubetriebshof die Reinigung gebührenpflichtig übernehmen, zunächst auf den Haupt- und Durchgangsstraßen mindestens ein- oder zweimal pro Woche. Für Straßen mit einer wöchentlichen Reinigung wird eine Gebühr von 4,83 Euro pro Frontmeter und Jahr erhoben, bei zweimaliger Reinigung beträgt sie 9,66 Euro. „Was zunächst wenig erscheint“, meint Rudi Keßler, „sieht beim genaueren Blick, je nach Grundstückslänge und Reinigungsintervall, ganz anders aus. Die Stadt selbst rechnet jetzt schon mit rund 142.500 Euro, die von den Anliegern aufzubringen sind. Mal abgesehen davon, dass diese Preise ja nur eine Momentaufnahme darstellen – es wird mit Sicherheit nach und nach teurer.“ Dass zum Auftakt ausgerechnet Bürger in jenen Straßen zur Kasse gebeten werden, die eh schon durch Dreck, Feinstaub, Abgase und Lärm belastet sind, ist nach Ansicht von Haus & Grund eine Ungeheuerlichkeit. „Hier werden nicht die Verursacher bestraft, sondern diejenigen, die unter dem Verkehr leiden“, erklärt der Haus & Grund-Vorsitzende.

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Erst hat das Rathaus durch den sogenannten Ringverkehr die Zahl der viel belasteten Durchgangsstraßen ausgeweitet, nun sollen die Anwohner dafür auch noch draufzahlen. Dass außerdem für die Reinigung regelmäßig ganze Abschnitte von parkenden Autos freigehalten werden müssen, dürfte für weitere Verärgerung bei Bürgern, Kunden von Geschäften, Handwerkern und anderen sorgen, denn Parkplätze sind rar. Und ob diejenigen, die zur Kasse gebeten werden, trotzdem noch zu Besen und Kehrblech greifen, um den Bürgersteig zu säubern, ist fraglich. Laut Ratsentscheid aber müssen sie genau dies tun.

Laut Haus & Grund darf bezweifelt werden, ob die Stadt Lahnstein durch dieses Modell tatsächlich sauberer wird. Zum einen kritisieren Bürger, dass die Kommune jetzt schon ihrer eigenen Reinigungsverpflichtung in Teilen nicht nachkommt. Zum anderen stehe zu befürchten, dass der Verschmutzungsgrad noch größer wird, ganz nach dem Motto: Die Stadt macht’s ja sauber.

Aufhorchen lässt allerdings die Ankündigung, dass die Straßenreinigung nun „schrittweise“ beziehungsweise „stufenweise“ eingeführt wird. Jährlich soll das Reinigungsgebiet erweitert werden. „Ist die flächendeckende Reinigung in der gesamten Stadt das Ziel“, fragt Rudi Keßler, „oder wird es am Ende so aussehen, dass die einen zahlen müssen, andere jedoch nicht?“ Haus & Grund warnt jetzt schon davor, dass hier ein teurer, technischer, bürokratischer und personalintensiver Apparat aufgeblasen wird, der von Jahr zu Jahr mehr Kosten produziert. „Offenbar hat das Rathaus noch nicht einmal den Verwaltungsaufwand für die Erhebung, Abrechnung und Kontrolle der Gebühren errechnet“, kritisiert Rudi Keßler. Anstatt Bürokratie sinnvoll abzubauen, werde in Lahnstein gerade ein neues Bürokratiemonster erschaffen. Vor nicht wenigen Jahren noch arbeiteten in der Verwaltung rund 250 Mitarbeiter, heute sind es schon 353 – und mit der Entscheidung für die zahlungspflichtige Straßenreinigung dürften es noch mehr werden.

Es muss endlich Schluss sein mit immer weiteren und stärkeren Belastungen der Bürger“, erklärt Rudi Keßler. Gerade aber in der jüngsten Stadtratssitzung wurden neben der Straßenreinigung auch noch die Friedhofsgebühren erhöht und die pauschale Berechnung von Fehlalarmen durch Brandmeldeanlagen beschlossen. Dabei ist das leidige Thema Grundsteuererhöhung noch nicht abgeschlossen, wodurch die Bürger ebenfalls verstärkt zur Kasse gebeten werden. In der Summe, davon ist der Haus & Grund-Vorstand überzeugt, wird dies dazu führen, dass die Identifizierung der Lahnsteiner mit ihrer Stadt weiter schwindet.

Wo wird wie häufig gereinigt

Zur Reinigungsgruppe I (mindestens einmal wöchentlich) gehören: Bahnhofstraße (von Kreisel Bahnhofstraße bis Koblenzer Straße), Burgstraße, Didierstraße (einschließlich Parallelweg), Industriestraße, Johannesstraße (von Einmündung Im Nauling bis Johanneskirche), Koblenzer Straße, Kölner Straße, (ab Alte Markthalle bis Gemarkungsgrenze), Markstraße, Nordallee, Ostallee, Rheinhöhenweg (von Ostallee bis Kreisel), Schulstraße, Sebastianusstraße (von Ostallee bis Südallee), Südallee, Wilhelmstraße (von Nordallee bis Schulstraße).

Zur Reinigungsgruppe II (mindestens zweimal wöchentlich) gehören: Adolfstraße, Bahnhofstraße (von Brückenstraße bis Kölner Straße), Braubacher Straße (bis Einmündung Zum Helmestal), Brückenstraße, Emser Landstraße (von Emser Straße bis Emser Landstraße Hausnummer 19), Emser Straße, Hochstraße, Im Nauling, Johann-Baptist-Ludwig-Straße, Johannesstraße (von Brückenstraße bis Einmündung Im Nauling), Kölner Straße (von Bahnhofstraße bis Gemarkungsgrenze, ohne Parallelweg Kölner Straße), Westallee (pm Haus & Grund Lahnstein).

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Recht

Reformen in 2026 möglich: Was passiert mit dem Glücksspielstaatsvertrag?

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Foto: BEN Kurier | Lizenz: Envato
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POLITIK Deutschlands geltender Glücksspielstaatsvertrag läuft aktuell noch bis 2028. Wie es danach weitergehen wird, entscheidet sich aller Voraussicht nach bereits 2026. Für dieses Jahr sind Evaluierungsgespräche und Diskussionsrunden unter Branchenvertretern geplant. Im Rahmen dieser Sitzungen wird zu prüfen sein, wie erfolgreich das bisherige Modell des Glücksspielstaatsvertrags war und welche Veränderungen nötig sein werden.

Aus Sicht von Glücksspielbetreibern und Spielern könnte 2026 ein wichtiges Jahr werden. Die aktuellen Maßnahmen werden häufig als „zu hart“ kritisiert, stellenweise wird sogar von einer indirekten Förderung des Graumarktes gesprochen. Hier wird man prüfen müssen, ob einzelne Regulierungsmaßnahmen aufzulösen oder zu optimieren sind. Gleichzeitig dürfte aber auch das Thema Netzsperren wieder auf den Tisch kommen. In der Innenministerkonferenz von 2025 einigte man sich bereits darauf, der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mehr Kompetenzen einzuräumen.

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Glücksspielinteresse steigt in Deutschland an

Seit 2021 ist das Interesse an Online-Glücksspielen in Deutschland angestiegen, die Prognosen sagen weiteres Wachstum voraus. Spieler legen dabei zum einen Wert auf Seriosität, aber zum anderen auch auf Attraktivität. Spontananmeldungen sind selten, meist informieren sich Nutzer vorher und greifen beispielsweise auf Angebote zurück, die von Esportinsider empfohlen werden. Solche Plattformen stehen für neutrale und werbefreie Vergleiche, die dem Spieler einen sachlichen Überblick gewährleisten.

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Vergleichsplattformen sind für Spieler auch aus dem Grund der weitläufigen Werbeverbote wichtig. Hier können sie sich sachlich informieren, welche Angebote es gibt und wie es um die Lizenzierung steht. Bei Werbungen besteht die Gefahr, dass sich ein Spieler von einer nicht legalen Plattform ködern lässt, die den Werberichtlinien von Deutschland nicht entspricht und sich „durchgedrängt“ hat.

Glücksspielstaatsvertrag unter der Lupe – wie erfolgreich war er?

Stand 2025 gilt der Glücksspielstaatsvertrag von 2021 und wird auch erst 2028 seine Gültigkeit verlieren. Das Inkrafttreten war für die Branche eine enorme Erleichterung, denn erstmals gab es bundeseinheitliche Regeln in Deutschland. Trotzdem gibt es mittlerweile Kritiken, vor allem die Einschränkung des Spielangebots wird skeptisch angesehen. In Zusammenarbeit mit der Politik wird es im Rahmen der Evaluierungsmaßnahmen nötig sein, den Status Quo zu diskutieren und herauszufinden, welche Maßnahmen tauglich und welche zu streng sind.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Spielersperrdatei OASIS weiter halten wird, denn sie hat erfolgreich dazu beigetragen, Spieler vor Glücksspielsucht zu schützen. Über OASIS wurden 2024 etwa 307.000 Spielersperren durchgeführt, dabei ist zwischen Fremd- und Selbstsperren zu unterscheiden. Spieler können sich bei Gefahr selbst für mehrere Monate sperren lassen, die Sperrung gilt anbieterübergreifend und trägt so zum Schutz bei.

Rund 425 Millionen Abfragen finden pro Monat statt, 2024 waren es insgesamt fünf Milliarden. Damit zeigt sich, dass das System sowohl von den Betreibern als auch von den Spielern anerkannt wird. Es ist nicht zu erwarten, dass es diesbezüglich Änderungen geben wird. Gegebenenfalls könnte über die Auflösung der Sperren gesprochen werden, die bislang nur nach einem durch den Spieler gestellten Antrag erfolgt. Auf den aktuellen Agenda-Plänen für die Evaluierung steht das Thema aber nicht.

Der Schwarzmarkt als Thema

Von großer Relevanz wird der Graubereich in Deutschland sein, denn er erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Bei Google sind Stichwortsuchen wie „Casino ohne Oasis“ oder „Roulette in Deutschland online“ sehr gefragt. Das zeigt klar, dass die erfolgreichen Maßnahmen nicht vollständig wirken. Wer als Spieler gesperrt wird, versucht nicht selten, die Blockade zu umgehen und bei Anbietern ohne OASIS-Prüfung zu spielen. Hier kommt das Sperrsystem nicht zum Einsatz und der Spieler kann weiterhin an Glücksspielen teilnehmen.

Nicht zuletzt aus diesen Gründen wird darüber zu sprechen sein, ob Netzsperren ein Thema werden. Die Schweiz ist damit sehr erfolgreich und unterbindet den Zugang zu allen Anbietern aus dem Ausland rigoros.

In Deutschland ist die Teilnahme bei lizenzierten Anbietern aus Malta oder Curacao zwar offiziell nicht erlaubt, wird aber auch strafrechtlich nicht verfolgt. Der Zugriffsanteil ist hoch, selbst nicht-gesperrte Spieler entscheiden sich für diese Alternativen.

Gerade in diesem Bereich sind die Streitigkeiten zuletzt laut geworden, denn die maltesischen Behörden argumentieren mit der EU-Dienstleistungsfreiheit und sehen es als ihr Recht an, um deutsche Spieler zu werben. Vor dem Europäischen Gerichtshof wird über dieses Thema verhandelt. Wenn das Urteil wie erhofft 2025 noch gesprochen wird, könnte das die Evaluierungsgespräche verändern.

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ab 2026 mit mehr Befugnissen

Im Rahmen der Innenministerkonferenz 2025 wurde bereits hitzig über die aktuellen Glücksspielregelungen debattiert. Man entschied darauf, dass ein zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag bereits 2026 umgesetzt werden solle. Dabei geht es zwar nicht um die ganz großen Maßnahmen, dennoch soll die GGL mehr Befugnisse erhalten. Das Ziel dahinter ist es, illegale Anbieter in Deutschland weitgehend einzudämmen.

Bislang konnte die GGL lediglich den Anbietern illegaler Inhalte eine „Sperrpflicht“ auferlegen. Künftig sollen auch die Internetanbieter in die Pflicht genommen werden. Die Verantwortungsbereiche für die Inhalte sollten dabei keine Rolle mehr spielen. Außerdem möchte man selektive Handlungen ermöglichen. Anstatt einen ganzen Betreiber zu sperren, soll es möglich sein, einzelne Spielangebote von deutschen Websites zu entfernen.

Weitere Entlastungsmaßnahmen betreffen die Arbeit der GGL. So wird unter anderem die Arbeit mit dem Verwaltungsrat erleichtert. Er muss nur noch einberufen werden, wenn ein Vertragsabschluss ein Mindestvolumen von 100.000 Euro und mehr mitbringt. Ebenso möchte man die Überprüfung der Jahresabschlüsse für die Behörde vereinbaren. Zuständig sollen dann nur noch das Innenministerium selbst und der Rechnungshof in Sachsen-Anhalt sein. Bislang waren stets alle Landesrechnungshöfe in der Pflicht.

Ob die geplanten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, hängt von der Zustimmung aller 16 Länderparlamente ab. In Sachsen und Thüringen gibt es politische Schwierigkeiten, sodass hier potenzielle Bremsen gesehen werden.

Neuer Glücksspielstaatsvertrag ab 2028 wahrscheinlich

Eine vollständig neue Version des Glücksspielstaatsvertrags wird ab 2028 erwartet. Im Rahmen der Evaluierung wird man Vorschläge einbringen, anhören, darüber diskutieren und am Ende entscheiden, was aus Sicht der Spieler und Betreiber die besten Lösungen sind. Vor allem Themen wie Werbung, aber auch Spielerschutz durch Sperren sowie die Erlaubnis von Tischspielen dürften relevant sein.

Der Staatsvertrag von 2021 war der Erstversuch für eine bundeseinheitliche Regelung. Dass es hier zu Fehlschlägen kam, war zu erwarten. Wenn die neue Version in Kraft tritt, steckt dahinter mehr Expertise und damit die Chance, langfristig tatsächlich den Schwarzmarkt zu zerschlagen und seriöse, aber auch attraktive Angebote für Spieler bereitzustellen.

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Montabaur

Landgericht Koblenz stoppt 1&1 in Montabaur: Glasfaser-Versprechen entpuppt sich als lahmes DSL

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Foto: BEN Kurier - Fotomontage -
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MONTABAUR Das Landgericht Koblenz hat der 1&1 Telecommunication SE untersagt, Internetanschlüsse unter Verwendung des Begriffs Glasfaser so zu bewerben, dass bei einer Verfügbarkeitsprüfung der Eindruck eines echten Glasfaserzugangs entsteht, obwohl am Ende nur ein Anschluss über die klassische DSL-Kupferleitung bereitgestellt wird. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen datiert vom 16. September 2025 und trägt das Aktenzeichen 3 HK O 69/24.

Worum es konkret ging: »Glasfaser-DSL« mit grünem Haken

Im Mittelpunkt stand die Online-Verfügbarkeitsabfrage auf 1und1.de. Nutzer sahen dort für ihre Adresse Formulierungen wie »[Anschrift] ist ein Glasfaser-DSL-Anschluss verfügbar«, versehen mit einem grünen Haken. Gleichzeitig wurden an dieser Adresse aber Tarife angezeigt, die tatsächlich über DSL-Leitungen erbracht wurden. Das Gericht sah darin eine Irreführung, weil der durchschnittliche Verbraucher bei »Glasfaser« eine durchgehende Versorgung mit Glasfaser erwartet und keine hybride Lösung auf der letzten Meile über Kupfer. 1&1 muss diese Praxis künftig unterlassen.

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Deutliche Konsequenzen für Zuwiderhandlungen

Das Gericht verhängte ein striktes Unterlassungsgebot. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Die Vollstreckung kann sich auf Mitglieder des Vorstands erstrecken. Zudem muss 1&1 die Kosten des Rechtsstreits tragen und dem Kläger 260 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. Teile des Urteils sind gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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Warum das Urteil wichtig ist

Das Koblenzer Urteil stärkt den Verbraucherschutz in einem Markt, in dem technische Begriffe gerne werblich aufgeladen werden. Wer „Glasfaser“ liest, erwartet in der Regel einen Anschluss, bei dem die Faser bis in die Wohnung oder zumindest ins Haus führt. Genau diese Erwartungshaltung schützt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Der Beschluss zwingt Anbieter, die verwendete Anschlusstechnik klar zu benennen und irreführende Mischbegriffe zu vermeiden. Auch die öffentliche Debatte über kreativ eingesetzte Marketingvokabeln im Festnetzmarkt erhält damit neue Relevanz.

1&1 ist nicht zum ersten Mal in Koblenz mit Verbraucherschützern aneinandergeraten. Bereits zuvor hat das Landgericht irreführende oder unklare Gestaltung im Telekommunikationsbereich gerügt, etwa beim Thema Routerwahl und bei uneindeutigen Flatrate-Versprechen. Die Linie der Kammer ist erkennbar: Werbung und Bestellprozesse müssen das halten, was sie dem durchschnittlichen Kunden erkennbar zusagen.

Was Kunden jetzt beachten sollten

Wer einen Festnetzanschluss bestellt, sollte bei der Verfügbarkeitsabfrage genau lesen, welche Technik tatsächlich anliegt. Entscheidend ist die Unterscheidung: FTTH bedeutet Glasfaser bis in die Wohnung, FTTB bis ins Gebäude, FTTC führt meist über eine Kupfer-Reststrecke und ist am Ende VDSL. Im Zweifel sollte man im Bestellprozess nachsehen, welche Leitungsart im Vertragstext steht und ob die zugesagten Bandbreiten realistisch erreichbar sind. Das Koblenzer Urteil hilft dabei, denn es setzt klare Grenzen, wie Anbieter mit dem Begriff Glasfaser werben dürfen.

Das Landgericht Koblenz schafft Klarheit: Der Begriff Glasfaser ist kein Gummiwort. Wer ihn nutzt, muss echte Glasfaser liefern oder unmissverständlich sagen, dass es sich nur um einen DSL-Anschluss handelt. Für den Wettbewerb bedeutet das Urteil mehr Fairness und für Verbraucher mehr Transparenz. Die vollständige Urteilsbegründung ist öffentlich zugänglich und bietet detaillierte Einblicke in die rechtliche Abwägung der Kammer (dk).

Quellenhinweise:
Beglaubigte Urteilsabschrift LG Koblenz, 3 HK O 69/24, Urteil vom 16.09.2025. Verbraucherzentrale.de+1 | Bericht und Kontextdarstellung aus dem Fachmedium teltarif.de. Teltarif | Frühere, thematisch verwandte Entscheidungen mit Beteiligung des vzbv gegen 1&1. Verbraucherzentrale Bundesverband+1

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