VG Bad Ems-Nassau
Klage vor dem Verwaltungsgericht: Müssen Unterlagen zum Tourismusbeitrag in Bad Ems jetzt offengelegt werden?
Der Gastronom Ernst Heilig (Bild links) klagte auf Einsicht in die Unterlagen zum Tourismusbeitragsprozess gegen die Stadt Bad Ems
BAD EMS/KOBLENZ Heute wurde die Klage des Gastronomen Ernst Heilig gegen die Stadt Bad Ems, vertreten durch die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, vor dem Verwaltungsgericht Koblenz verhandelt. Hierbei ging es um die Offenlegung der vollumfänglichen Schriftsätze des Prozesses um den Tourismusbeitrag in Bad Ems. Seinerzeit hatte ein Kläger gegen den Beitragsbescheid zum Tourismusbeitrag geklagt. Einen Tag vor der öffentlichen Verhandlung gab die Verbandsgemeinde Bad Ems-Ems klein bei. Die Verhandlung fand nicht statt.
Warum diese nicht stattgefunden hat, ist unklar. Aufschluss darüber dürften möglicherweise die Schriftsätze zwischen dem Anwalt Elmenhorst und deren Klienten, die Stadt Bad Ems geben. Und diese könnten durchaus interessant sein, vermutet der Kläger Heilig. Die beklagte Stadt berief sich in dem Verfahren darauf, dass der Tourismusbeitrag dem Steuergeheimnis unterliegen würde. Sie sah die Abgabe einer Steuer gleichgesetzt. Weitergehend sah man auch das Urheberrecht bzw. die Verschwiegenheitsverpflichtung des Anwaltes Elmenhorst verletzt, sollte man die Unterlagen offenlegen müssen.
Der Kläger Heilig wiederum berief sich auf das Landestransparenzgesetz und sah keineswegs den Tourismusbeitrag gleichgestellt mit einer Steuer. »Wäre es eine Steuer, würden wir jetzt vor dem Finanzgericht verhandeln und nicht vor dem Verwaltungsgericht«, teilte Ernst Heilig mit.
Während der Kreisrechtsausschuss des Rhein-Lahn-Kreises noch die Rechtsauffassung der Stadt, vertreten durch die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau teilte und der Offenlegung der Unterlagen widersprach, scheint das Verwaltungsgericht Koblenz der Rechtsauffassung des Klägers Heilig zu folgen. Sie sahen keineswegs die Abgabe gleichgestellt mit einer Steuer und somit auch kein Steuergeheimnis. »Das Steuerrecht ist keine Abgabenordnung. Die Abgaben sind von keiner steuerrechtlichen Natur«, unterstrich der vorsitzende Richter 5-köpfigen Kammer. Das Gericht sah in der mündlichen Verhandlungen die Voraussetzungen der Klage gegeben. Gerade nach dem Landestransparenzgesetz wäre der Kläger anspruchsberechtigt.
Auch der weitere mögliche Grund zur Klageabweisung im Hinblick auf das geistige Eigentum und Urheberrecht seitens des Anwalts wurde seitens des Gerichts als bedenklich angemerkt. Immerhin ist die Arbeit des Rechtsanwaltes, im besonderen Hinblick auf ein Gutachten, eine Dienstleistung, welche kein Geschäftsgeheimnis darstellen würde.
Eines wurde sehr deutlich: Die Stadt vertretende Verbandsgemeinde möchte noch immer verhindern, dass die Unterlagen eingesehen werden können. Der Anwalt der Beklagten berief sich darauf, dass man nicht möchte, dass der Kläger Kenntnis darüber erlangen könnte, welche Argumentationslinie der seinerzeitige Anwalt Elmenhorst im Streit um den Tourismusbeitrag verfolgte. Für den Kläger Heilig jedoch ist es vorrangig wichtig zu erfahren, was die Gründe seinerzeit waren, dass man die Klage seinerzeit einen Tag vor der Verhandlung zurückgezogen hatte.
Die beklagte Stadt bat das Gericht, dass eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zugelassen wird. Begründet wurde es mit der Ansicht, dass man Rechtssicherheit darüber haben möchte, ob die Abgabe dem Steuergeheimnis unterliegt oder nicht. Ob die Kammer dem folgen wird, ist ungewiss. Immerhin regte der vorsitzende Richter an, da es um die Person im vermeintlichen Steuergeheimnis gehen würde, die damals gegen den Tourismusbeitrag klagte, dass man im Einzelfall die Personendaten schwärzen könnte, wenn dieser damit einverstanden wäre, dass diese vom Kläger Heilig eingesehen werden dürfen. Die betroffene Person war anwesend und damit einverstanden.
»Die Beklagte mauert sondergleichen«, teilte der Kläger dem Gericht in seinen Ausführungen mit. »Es ist nur zu erahnen, was tatsächlich in den Schriftsätzen steht. Welche Geschütze dort aufgelegt wurden, um die Unterlagen nicht preiszugeben, ist unfassbar.« Während vor dem Kreisrechtsausschuss in Bad Ems seitens der vertretenden Verbandsgemeinde noch die Rede von einer getrennten Verwaltungs- und Gerichtsakte die Rede war, hieß und nunmehr, dass es nur eine Akte geben würde. Im Antrag des Klägers wurde nunmehr die vollumfängliche Einsichtnahme gefordert.
Die Klage des Gastronomen Heilig ist erfolgversprechend. Dass das Gericht den Ausführungen des Klägers folgen wird, deutete es mehrfach an. Das könnte jetzt einen Dominoeffekt bedeuten. Vom Tourismusbeitrag sind zahlreiche Unternehmen in der Kurstadt betroffen. Bei einer Feststellungsklage könnten unter Umständen sämtliche Beitragsbescheide der Vergangenheit für nichtig erklärt werden. Das beträfe möglicherweise sogar solche, die bereits verjährt sind. Der Schaden für die Stadt dürfte dann in die Millionen gehen.
VG Bad Ems-Nassau
Funktionierende Dorfgemeinschaft: Gemeinde Singhofen spendet 500 Euro für das Hospiz Rhein-Lahn
SINGHOFEN In diesem Jahr ging Singhofen bei seinem Heimatfest neue Wege. Der Luftballonumzug der Kinder wurde um zwei Stunden vorverlegt und anschließend ging es zu Kaffee und Kuchen ins Festzelt. Über das Ergebnis der Veranstaltung konnten sich jetzt die Verantwortlichen des Hospizes Rhein-Lahn freuen.
Ortsbürgermeister Detlef Paul und die erste Beigeordnete Ira Strack übergaben an Hospizleiterin Hanne Benz und Rainer Lindner, den Schatzmeister des Fördervereins Stationäres Hospiz Rhein-Lahn, eine Spende in Höhe von 500 Euro.
Zusammengekommen war das Geld durch den Verkauf von Kaffee und Kuchen. Etliche Frauen des Ortes hatten für ein reichhaltiges Kuchenbuffet gesorgt. Dieses wurde gut angenommen, wobei der Seniorenausschuss die Bewirtung übernahm. Das, so der Ortsbürgermeister, sei ein Zeichen für eine funktionierende Dorfgemeinschaft.
Hanne Benz und Rainer Lindner bedankten sich herzlich für die Spende. Solche Spenden seien außerordentlich wichtig, um die Finanzlücke zu füllen, die dadurch entstehe, dass die Krankenkassen lediglich 95 Prozent der Kosten übernehmen. (pm vy)
Gesundheit
Blauzungenkrankheit(BTV8): Sperrzone betrifft den gesamten Rhein-Lahn-Kreis
RHEIN-LAHN Durch den Ausbruch der Blauzungenkrankheit (Bluetongue Virus, kurz BTV) im Saarland ist Rheinland-Pfalz von einer Sperrzone betroffen. Am 6. November 2025 war bei einem Kalb auf einem Betrieb im Saarpfalz-Kreis eine Infektion mit dem Serotyp 8 des BTV nachgewiesen worden. Nach Vorgaben de EU muss nun um den Betrieb herum eine Sperrzone mit einem Radius über mindestens 150 Kilometer ausgewiesen werden. In dieser Sperrzone gelten Einschränkungen für Transport und Handel von Wiederkäuern. Der gesamte Rhein-Lahn-Kreis ist von dieser Sperrzone betroffen.
Das Gebiet der Sperrzone erstreckt sich über weite Teile von Rheinland-Pfalz. Nur teilweise betroffen sind aktuell die Landkreise Ahrweiler, Westerwald und Neuwied. Der Landkreis Altenkirchen ist bisher nicht betroffen. Außerdem sind Gebiete in benachbarten Bundesland Hessen betroffen. Es muss befürchtet werden, dass sich das Geschehen auf weitere Gebiete ausweitet.
Für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten AUS DER BTV 8-SPERRZONE HERAUS gelten strenge Vorgaben. Innerhalb der Sperrzone gibt es hingegen keine Beschränkungen.
Impfstrategie gegen BTV 3 hat gewirkt
Im vergangenen Jahr hatte das Virus vom Serotyp BTV 3 zunächst zu hohen Verlusten in Schaf- und Rinderhaltungen geführt. Mittlerweile wurden zahlreiche Bestände von Rindern, Schafen und Ziegen in Rheinland-Pfalz mit finanzieller Unterstützung des Landes geimpft. Dies führte dazu, dass es in Rheinland-Pfalz 2025 deutlich weniger Ausbrüche der Blauzungenkrankheit gab. (pm Kreisverwaltung Rhein-Lahn)
VG Bad Ems-Nassau
Verlorene Wette: Großzügige Spende für das Hospiz in Nassau
NASSAU Simone Dietzler wettet gerne und gewinnt am liebsten. Dieses Mal aber wünschte sie sich zu verlieren – der guten Sache wegen. Anlässlich ihres 10-jährigen Firmenjubiläums hatte die Inhaberin der Rewe Simone Dietzler OHG alle Lahnsteiner Karnevalsvereine herausgefordert.
Wetten, dass es nicht gelingt, am 3. September (dem Eröffnungsdatum) mit 111 kostümierten und uniformierten Karnevalisten da zu sein, lautete die Challenge. Das ließen sich die Lahnsteiner Karnevalisten nicht zweimal sagen. Acht Vereine rückten in bunter Kostümierung mit 297 Personen an.
Auf dem Parkplatz warteten ein DJ mit Karnevalsliedern auf sie sowie ein Wurstbrötchen und ein Bier für jeden. Die Bäckerei Lohner spendierte Quarkbällchen dazu. Für jeden der Karnevalisten zahlte Simone Dietzler 10 Euro an den jeweiligen Verein. Das machte 2970 Euro. Doch damit nicht genug. Die Rewe-Inhaberin legte, um auf eine Spende von 10.000 Euro zu kommen, noch 7030 Euro für das Hospiz drauf.
Zusätzlich spendete die Traditionsgarde Rot-Weiß e.V. 650 Euro an das Hospiz. Diese Spende wurde ermöglicht durch die Unterstützung der Firmen Grimm Heizung & Sanitär, Malerteam Alt und Fliesenleger Andreas Lutz.
Über den hohen Betrag freut sich das Hospiz Rhein-Lahn. „Das ist der Wahnsinn“, meinte Hospizleiterin Hanne Benz, als Simone Dietzler ihr am 11.11. um 14.11 Uhr im Hospiz die 7030-Euro-Spende überreichte. Zusätzliche hatte die Spenderin noch Süßigkeiten für die Mitarbeiter/innen und ein paar Flaschen vom Jubiläumsbier als Zusatzangebot zum Abendbrot für die Gäste mitgebracht. Hospiz und Karneval passen durchaus zusammen, fand Hanne Benz. Denn auch im Hospiz gehe es um Lebensfreude und Lebensqualität.
Seit Jahren engagiert sich der Rewe-Markt Lahnstein für soziale Zwecke. Diesen werden z. B. die Spendenpfandbons zugeführt, deren Summe die Inhaberin immer verdoppelt. „Es wird im Ehrenamt so viel getan, ohne dass es sichtbar ist“, findet Simone Dietzler, deren originelle Aktion bei den Kunden bestens ankam (Text: Christine Vary).
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