Connect with us

Blaulicht

Gericht bestätigt Verfassungsschutz: Mainzer Burschenschaft bleibt unter Beobachtung Gericht bestätigt Verfassungsschutz-Einschätzung zu völkischen Ideologien, AfD-Nähe und Verbindungen zur Neuen Rechten

Veröffentlicht

am

Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass die Beobachtung der Burschenschaft „Germania Halle zu Mainz“ durch den rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz rechtmäßig ist. Eine Klage des Altherrenverbands blieb erfolglos.
Foto: BEN Kurier | Fotomontage
Anzeige

MAINZ Mit Urteil vom 23. Dezember 2025 hat das Verwaltungsgericht Mainz die Klage des Altherrenverbandes der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz gegen das rheinland-pfälzische Innenministerium abgewiesen. Gegenstand des Verfahrens war die Einstufung der pflichtschlagenden Studentenverbindung als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes sowie ihre namentliche Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2024. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass weder die Beobachtung noch die Veröffentlichung einen rechtswidrigen Eingriff in Grundrechte darstellen. Damit bestätigte das Verwaltungsgericht die rechtliche Grundlage für das Vorgehen des Landes Rheinland-Pfalz.

Innenminister Michael Ebling erklärte nach dem Urteil, die Entscheidung bestätige die fundierte und umfassende Analyse des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz. Das Gericht sehe Anhaltspunkte dafür, dass die Burschenschaft verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Die Beobachtung sei daher rechtmäßig und diene der weiteren Aufklärung dieser Bestrebungen.

Anzeige

Nach Angaben des Innenministeriums bewertet der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz die Aktivitäten der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz als problematisch, weil sie in ihrer Gesamtschau mit zentralen Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar seien. Insbesondere werde durch Äußerungen, Veranstaltungen und ideologische Positionierungen Menschen anderer Herkunft oder Abstammung das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen. Diese Sichtweise widerspreche dem im Grundgesetz verankerten Menschenwürdeprinzip.

Anzeige

Ein zentrales Element der Bewertung sind die Veranstaltungen im Verbindungshaus der Germania. Nach Darstellung des Verfassungsschutzes dienen diese nicht nur der internen Diskussion, sondern entfalten eine gezielte Außenwirkung. Bestimmte Vortragsthemen und eingeladene Referenten seien darauf ausgerichtet, Einfluss auf die politische Meinungsbildung junger Menschen zu nehmen und diese ideologisch zu binden. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Einschätzung und stellte fest, dass es sich nicht um vereinzelte Vorgänge, sondern um ein strukturiertes Vorgehen handele.

Hinzu kommt die Einbindung der Burschenschaft in ein überregionales Netzwerk von Verbindungen mit vergleichbarer ideologischer Ausrichtung. Die Germania Halle zu Mainz ist Mitglied der Deutschen Burschenschaft und Teil des sogenannten Schwarz-Weiß-Roten Kartells. Dieses Kartell besteht aus der Mainzer Germania, der Hamburger Burschenschaft Germania sowie der Erlanger Burschenschaft Frankonia. Sowohl die Hamburger als auch die Erlanger Verbindung standen beziehungsweise stehen im Fokus von Verfassungsschutzbehörden. Die Einbindung in dieses Kartell wird von Sicherheitsbehörden als relevanter Faktor gewertet, da es sich um eine dauerhafte, ideologisch geprägte Verbindung handelt und nicht um lose Kontakte.

Darüber hinaus wird die Germania Halle zu Mainz der sogenannten Burschenschaftlichen Gemeinschaft zugerechnet, einem Zusammenschluss innerhalb der Deutschen Burschenschaft, der seit Jahren als besonders weit rechtsstehend gilt. Politikwissenschaftliche Einordnungen und Verfassungsschutzberichte beschreiben diese Gruppierung als Träger völkisch-nationalistischer Positionen. Zusätzlich unterhält die Germania nach öffentlich zugänglichen Quellen freundschaftliche Beziehungen zu weiteren Verbindungen, die als rechtsextrem eingestuft werden, darunter die Alte Breslauer Burschenschaft der Raczeks.

Der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz ordnet die Burschenschaft Germania Halle zu Mainz dem Spektrum der sogenannten „Neuen Rechten“ zu. Diese Strömung verfolgt einen intellektuell auftretenden Rechtsextremismus, der sich bewusst vom historischen Nationalsozialismus abgrenzt, jedoch grundlegende Prinzipien des liberalen Verfassungsstaates ablehnt. Charakteristisch sind dabei ein völkischer Volksbegriff, die Ablehnung pluralistischer Gesellschaftsmodelle sowie eine langfristig angelegte Strategie der Einflussnahme auf gesellschaftliche Diskurse.

In diesem Zusammenhang spielen auch politische Querverbindungen eine Rolle. Nach Angaben des Innenministeriums bestehen enge Kontakte zur Alternative für Deutschland, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt wird. Die Mainzer Burschenschaft werde inzwischen als Rekrutierungsraum und Kaderschmiede für AfD-nahe Strukturen bewertet. Sichtbar geworden seien diese Verbindungen unter anderem im Umfeld des ehemaligen „Zentrums Rheinhessen“ in Mainz, das als Treffpunkt der rechten Szene galt.

Ideologische Überschneidungen sieht der Verfassungsschutz zudem mit der Identitäre Bewegung Deutschland, die von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet wird. Diese Schnittmengen betreffen insbesondere migrationsfeindliche Positionen, identitäre Weltbilder und die Ablehnung einer offenen, pluralistischen Gesellschaft.

Auch die Selbstdarstellung der Burschenschaft floss in die Bewertung ein. Auf ihrer Internetseite beschreibt sich die Germania Halle zu Mainz als Verbindung für patriotische Studenten und grenzt sich ausdrücklich von politischer Korrektheit, Genderdiskursen und sogenannten linken Denkverboten ab. Diese Aussagen werden von den Sicherheitsbehörden nicht isoliert betrachtet, sondern im Zusammenhang mit den personellen Netzwerken, den ideologischen Bezügen und den dokumentierten Aktivitäten bewertet.

Das Verwaltungsgericht Mainz stellte in seinem Urteil klar, dass die Beobachtung der Burschenschaft nicht einer Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit gleichkommt, sondern der Aufklärung eines begründeten Verdachts dient. Maßgeblich sei die Gesamtschau der tatsächlichen Anhaltspunkte, nicht einzelne Äußerungen oder isolierte Ereignisse. Die namentliche Erwähnung im Verfassungsschutzbericht sei zulässig und diene dem legitimen Zweck der öffentlichen Information.

Innenminister Michael Ebling betonte abschließend, die Verfassungsschutzbehörde Rheinland-Pfalz werde die Aktivitäten der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz auch weiterhin aufmerksam verfolgen. Das Urteil zeige, dass der Staat seiner Verantwortung nachkomme, verfassungsfeindliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, transparent zu benennen und im Rahmen der geltenden Gesetze zu beobachten (dk).

Teilen Sie mit anderen
Anzeige
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Blaulicht

Ehrenamtsstudie Feuerwehr: Engagement stark, doch die Zeit wird knapp

Veröffentlicht

am

von

Anzeige

BLAULICHT Die landesweite Ehrenamtsstudie zu den Freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz zeichnet ein zweigeteiltes Bild: Die Bereitschaft zum Engagement ist hoch, zugleich werden strukturelle Belastungen sichtbar, die die Zukunftsfähigkeit des Systems beeinflussen. An der Online-Befragung beteiligten sich mehr als 12.500 Feuerwehrangehörige. Das entspricht rund 22 Prozent aller ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Land.

Altersstruktur stabiler als oft angenommen

Zunächst wird sichtbar: Das Ehrenamt trägt sich noch. Rund 80 Prozent der Befragten planen, ihr Engagement in der Feuerwehr im bisherigen Umfang fortzusetzen. Mehr als ein Drittel kann sich sogar vorstellen, künftig noch mehr zu übernehmen. Auch bei jungen Einsatzkräften ist die Bereitschaft hoch. Die Studie zeigt außerdem, dass die Altersstruktur differenzierter ist, als oft behauptet wird: Etwa 31 Prozent der Einsatzkräfte sind 16 bis 29 Jahre alt, 46 Prozent 30 bis 49, 22 Prozent 50 bis 67. Ein sofortiger Nachwuchseinbruch ist damit nicht die zentrale Baustelle. Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass der Anteil älterer Aktiver steigt.

Anzeige

Das Kernproblem: Zeit, Vereinbarkeit, Zusatzlast

Der eigentliche Kern der Studie liegt an einer anderen Stelle: Nicht der Wille fehlt, sondern Zeit und Verfügbarkeit werden zum Engpass. Die Arbeitswelt hat sich verändert. Arbeitsverdichtung, Schichtmodelle, flexible Arbeitszeiten, längere Wege, all das macht spontane Einsatzbereitschaft schwieriger. Die Studie hält fest, dass weniger als die Hälfte der Befragten ihre Arbeitszeiten so flexibel gestalten kann, dass genug Zeit für das Feuerwehrengagement bleibt. Das ist entscheidend, weil Einsätze nicht nach Kalender kommen. Dazu kommen familiäre Verpflichtungen: Wer kleine Kinder hat, muss im Einsatzfall Betreuung organisieren, ein Problem, das im Alltag vieler Ehrenamtlicher mitläuft, aber selten offen thematisiert wird.

Anzeige

Einsätze nehmen zu: Extremwetter als Belastungstreiber

Gleichzeitig nimmt die Belastung durch Einsätze zu. Die Studie beschreibt eine steigende Einsatzentwicklung und nennt häufiger auftretende Extremwetterlagen als Treiber. Damit wächst der Bedarf an Kräften genau in dem Moment, in dem Verfügbarkeit durch Beruf und Alltag knapper wird. Aus dieser Kombination entsteht die stille Schere, die viele Feuerwehren spüren: Mehr Anforderungen treffen auf weniger Zeitfenster.

Ein weiterer Punkt, der in der öffentlichen Diskussion oft untergeht, steht in der Studie sehr klar: Das Feuerwehr-Ehrenamt besteht nicht nur aus Einsätzen. Neben Einsatzdienst und Übungen fallen technische Arbeiten, Verwaltungsaufgaben und Gremienarbeit an. Die Studie beziffert das deutlich: 97 Prozent nehmen regelmäßig an Einsätzen teil, 96 Prozent an Übungen und Fortbildungen, 47 Prozent erledigen technische Arbeiten, 31 Prozent übernehmen Verwaltungstätigkeiten, 19 Prozent arbeiten in Gremien. Gerade Verwaltungstätigkeiten werden häufig als belastend beschrieben, besonders bei Führungskräften, die davon einen großen Teil tragen.

Ausstattung und Gerätehäuser: Unterschiede zwischen Kommunen

Hinzu kommt die Ausstattung. Viele Einsatzkräfte bewerten den Zustand von Dienstkleidung, persönlicher Schutzausrüstung und Feuerwehrgerätehäusern kritisch. Die Studie macht dabei auch deutlich, dass es zwischen Kommunen spürbare Unterschiede gibt. Für die Betroffenen ist das kein Nebenthema: Ausstattung und Infrastruktur sind Teil der Einsatzfähigkeit und sie sind auch ein Maßstab dafür, ob Ehrenamtliche verlässliche Rahmenbedingungen erleben.

Ausbildung: Zufriedenheit nur bei gut der Hälfte

Auch die Ausbildung ist ein klarer Befund der Studie. Nur 54 Prozent der Befragten sind mit den Aus- und Weiterbildungsangeboten in ihrer Einheit zufrieden. Genannt werden Verbesserungsbedarfe bei taktischem Einsatztraining, technischen Schulungen und dem Umgang mit Stresssituationen. Zusätzlich wird der Wunsch nach flexibleren Grundausbildungsmodellen und kürzeren Wartezeiten an der Akademie deutlich.

Anerkennung: intern hoch, extern deutlich niedriger

Deutlich messbar ist außerdem die Frage der Anerkennung. Innerhalb der eigenen Einheit fühlen sich 72 Prozent ausreichend wertgeschätzt. Gegenüber der Öffentlichkeit fällt dieser Wert auf 38 Prozent, gegenüber behördlichen Stellen sogar auf 27 Prozent. Das bedeutet: Zusammenhalt und Anerkennung funktionieren intern, aber die Rückmeldung von außen wird oft als schwach erlebt. Bei der Frage, welche Formen der Anerkennung als sinnvoll gelten, nennt die Studie hohe Zustimmungswerte für Rentenpunkte oder eine „Feuerwehrrente“ (73 Prozent). Aufwandsentschädigungen halten 43 Prozent für sinnvoll. Frauen: junges Potenzial, Bindung wird entscheidend

Beim Thema Frauen ist die Studie ebenfalls klar: Frauen stellen rund zehn Prozent der ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Mehr als die Hälfte von ihnen ist unter 30 Jahre alt. Das zeigt Potenzial in den jüngeren Jahrgängen. Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass Perspektiven von Frauen gezielt berücksichtigt werden müssen, etwa durch bessere Zugänge zu Führungsfunktionen und sichtbare Vorbilder.

Zehn Empfehlungen: Fokus auf Gewinnung und Bindung

Aus den Ergebnissen leitet die Studie zehn Handlungsempfehlungen ab: sechs zur Gewinnung neuer Einsatzkräfte und vier zur langfristigen Bindung. Zu den Ansätzen gehören stärkere Präsenz in Bildungseinrichtungen, der Ausbau von Bambini-Strukturen, eine modularere und flexiblere Grundausbildung sowie eine professionellere Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit. Für die Bindung nennt die Studie unter anderem Talentförderung und Entwicklungspfade, eine stärker koordinierte Beschaffung, finanzielle Anerkennung und eine attraktivere, besser nutzbare Ehrenamtskarte.

Fazit der Datenlage

In der Summe zeigt die Ehrenamtsstudie damit kein Feuerwehrsystem, dem die Motivation ausgeht. Sie zeigt ein System, das von hoher Identifikation lebt, aber unter Rahmenbedingungen arbeitet, die sich schneller verändern als die Strukturen drumherum. Die entscheidenden Probleme sind klar benennbar: Zeit und Verfügbarkeit werden knapper, Einsätze nehmen zu, die organisatorische Last wächst, Ausstattung und Ausbildung sind nicht überall auf dem Stand, den Einsatzkräfte erwarten. Wer die Studie ernst nimmt, kommt zu einem nüchternen Ergebnis: Das Ehrenamt trägt den Bevölkerungsschutz weiter, aber es braucht spürbare Entlastung und verlässliche Rahmenbedingungen, damit es das auch in Zukunft kann.

Teilen Sie mit anderen
Anzeige
Weiterlesen

Blaulicht

Betrugsserie mit falschen Polizeibeamten im Rhein-Lahn-Kreis: Prozess gegen 19-Jährigen startet in Koblenz

Veröffentlicht

am

von

Bildrechte: Landgerichtgericht Koblenz
Anzeige

OBERNHOF|BAD EMS  Vor der 9. Strafkammer des Landgericht Koblenz beginnt am 22. Januar ein Strafprozess gegen einen 19 Jahre alten Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft sieht ihn als Teil einer Betrugsgruppe, die ältere Menschen mit der Masche angeblicher Polizeianrufe um ihr Vermögen gebracht haben soll. Für das Verfahren sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt.

Nach dem Vorwurf der Anklage soll der Angeklagte als Heranwachsender an einer Serie von Betrugstaten beteiligt gewesen sein, die sich unter anderem in Bad Ems, Obernhof und Koblenz ereignet haben sollen. Insgesamt stehen elf Fälle im Raum, wobei es in einem Fall bei einem Versuch geblieben sein soll.

Anzeige

Die mutmaßlichen Täter sollen arbeitsteilig vorgegangen sein. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft übernahmen einzelne Beteiligte Telefonanrufe, in denen sie sich als Polizeibeamte ausgaben. Den Angerufenen sei vorgespiegelt worden, dass Einbrüche oder andere Straftaten in ihrer Nähe stattgefunden hätten und ihre Ersparnisse deshalb in Gefahr seien.

Anzeige

In der Folge sollen die Geschädigten dazu gebracht worden sein, Bargeld oder Wertgegenstände zur angeblichen Sicherstellung bereitzulegen. Diese seien anschließend von weiteren Beteiligten persönlich abgeholt worden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, selbst mehrfach bei solchen Abholungen eingesetzt gewesen zu sein.

Mindestens eine geplante Übergabe scheiterte laut Anklage, weil die Betroffenen misstrauisch wurden und die echte Polizei einschalteten. Dadurch konnte ein weiterer Schaden verhindert werden.

Mit dem nun beginnenden Prozess will das Gericht klären, welche Rolle der Angeklagte innerhalb der mutmaßlichen Betrugsstruktur spielte und ob die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs vorliegen.

Teilen Sie mit anderen
Anzeige
Weiterlesen

Blaulicht

EILMELDUNG: Amtliche Unwetterwarnung vor Glätte!

Veröffentlicht

am

von

Foto: BEN Kurier - Fotomontage
Anzeige
EILMELDUNG Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat für Rheinland-Pfalz und Hessen eine amtliche Unwetterwarnung vor Glätte ausgerufen. Es gilt Warnstufe 3 von 4. Nach Angaben des DWD besteht 𝐚𝐤𝐮𝐭𝐞 𝐆𝐞𝐟𝐚𝐡𝐫 𝐟ü𝐫 𝐋𝐞𝐢𝐛 𝐮𝐧𝐝 𝐋𝐞𝐛𝐞𝐧 durch plötzlich überfrierende Nässe und gefrierenden Regen.
Die Warnung gilt landesweit von Mitternacht bis zunächst Montag, 13 Uhr.
Handlungsempfehlungen DWD: Aufenthalt im Freien und Fahrten vermeiden bzw. Verhalten im Straßenverkehr anpassen; auf Beeinträchtigungen auf allen Verkehrswegen bis hin zu Sperrungen/Schließungen einstellen, notfalls Fahrweise anpassen, möglichst volltanken, Decken und warme Getränke mitführen
Bild: Fotomontage
Teilen Sie mit anderen
Anzeige
Weiterlesen

Trending