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Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften

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Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften (Symbolbild Envato)
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KOBLENZ In dem Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche von sechs am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften sowie einen weiteren Beschuldigten kann nunmehr eine Unterrichtung über die verfahrensgegenständlichen Vorwürfe, die in den vergangenen Wochen von zahlreichen Medien erbeten wurde, erfolgen.

Die erwähnten vier Beschuldigten sind verdächtig, aufgrund gemeinsamen Tatplans ihre Vermögensbetreuungspflichten gegenüber am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften in der Zeit vom Juli 2017 bis Mai 2020 in mehreren Fällen verletzt, den Gesellschaften hierdurch Vermögensschäden zugefügt und dadurch den Tatbestand der bandenmäßigen Untreue sowie der Untreue unter Herbeiführung von Vermögensverlusten großen Ausmaßes (§ 266 Absatz 1, Absatz 2 in Verbindung mit § 263 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1, Nummer 2 Strafgesetzbuch) verwirklicht zu haben.

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Insbesondere besteht der Verdacht, dass drei der erwähnten vier Beschuldigten in zwei Fällen Einnahmen, die den von ihnen vertretenen Gesellschaften zugestanden hätten, nicht bei den Gesellschaften verbucht, sondern diese entnommen und für eigene Zwecke verwendet haben. Darüber hinaus sind die Beschuldigten der Untreue zum Nachteil einer am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaft verdächtig, weil sie an diese Gesellschaft gerichtete Eingangsrechnungen akzeptierten, verbuchten und in zwei Fällen auch bezahlten, obwohl den Beschuldigten bekannt gewesen sein soll, dass den Rechnungen keine Leistungen des Rechnungsausstellers zugrunde lagen. Die Beschuldigten sind auch verdächtig, unter Verstoß gegen die ihnen gegenüber einer am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaft obliegende Vermögensbetreuungspflicht konkret gegebene Möglichkeiten einer Reduktion der Betriebsausgaben nicht genutzt zu haben. Auch sollen die Beschuldigten Mieteinkünfte dieser Gesellschaft pflichtwidrig nicht verbucht und pflichtwidrig nicht geltend gemacht haben.

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Soweit die Vergehen der Untreue sich auf das Betriebsergebnis dieser Gesellschaft im Jahr 2018 ausgewirkt haben, besteht gegen die vier Beschuldigten auch der Verdacht des Subventionsbetruges zum Nachteil des Landes Rheinland-Pfalz, weil aufgrund der aufwandswirksamen Verbuchung fiktiver Betriebsausgaben einerseits und der fehlenden Verbuchung von Forderungen andererseits eine vom Land Rheinland-Pfalz bewilligte und an das Betriebsergebnis geknüpfte Subvention teilweise zu Unrecht beantragt und ausbezahlt worden sein soll.

Die Schadenshöhe im Rahmen des Untreuetatbestandes kann derzeit noch nicht belastbar beziffert werden. Das Land Rheinland-Pfalz soll durch den Subventionsbetrug einen Schaden in Höhe von mindestens 400.000,- EUR erlitten haben.

Im Hinblick auf fünf der verfahrensgegenständlichen Gesellschaften, bei denen es sich um Gesellschaften mit beschränkter Haftung handelt, haben die Ermittlungen darüber hinaus den Anfangsverdacht ergeben, dass diejenigen drei Beschuldigten, die für die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags jeweils verantwortlich waren, im Sommer/Herbst 2021 die Insolvenzanträge nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit dieser Gesellschaften nicht innerhalb der von § 15a Absatz 1 Insolvenzordnung bestimmten Drei-Wochen-Frist gestellt haben. Dies begründet nach § 15a Absatz 4 Insolvenzordnung auch den Anfangsverdacht der Insolvenzverschleppung.

Weitergehende Angaben sind nicht möglich, weil dies zum einen die Ermittlungen gefährden würde, zum anderen hinsichtlich eines Teils der Tatvorwürfe eine Vorschrift über die Geheimhaltung entgegensteht, die unter § 12a Absatz 2 Ziffer 2 Landesmediengesetz Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 2018 fällt.

Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 266 Absatz 1 Strafgesetzbuch macht sich wegen Untreue strafbar, wer die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt. Untreue wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Der besonders schwere Fall der Untreue wird gemäß § 266 Absatz 2 in Verbindung mit § 263 Absatz 3 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Gemäß § 264 Strafgesetzbuch macht sich wegen Subventionsbetruges strafbar, wer einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder einen anderen vorteilhaft sind. Das Delikt ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht. Der besonders schwere Fall des Subventionsbetruges wird gemäß § 264 Absatz 2 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Nach § 15a Absatz 4 Insolvenzordnung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer entgegen § 15a Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 einen Eröffnungsantrag nicht rechtzeitig stellt (Pressemitteilung:  Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).

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Feuerwehr-Ehrungen der Verbandsgemeinde Diez: Dank für jahrzehntelanges Engagement

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Foto: VG Diez / O. Schäffer
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DIEZ In der Orangerie von Schloss Oranienstein fand am Abend des 13. November die diesjährige Ehrungsveranstaltung für Feuerwehrangehörige der Verbandsgemeinde Diez statt. Bürgermeisterin Maren Busch und Landrat Jörg Denninghoff zeichneten zahlreiche Feuerwehrangehörige für langjährige Verdienste aus, außerdem wurden Kameradinnen und Kameraden aus dem aktiven Dienst verabschiedet. Zu Beginn der Veranstaltung gedachte die Versammlung in einer Schweigeminute der verstorbenen Feuerwehrkameraden Carsten Schwarz und Thomas Thorn sowie aller weiteren im vergangenen Jahr verstorbenen Feuerwehrleuten.

In ihrer Ansprache würdigte Bürgermeisterin Busch das unermüdliche Engagement der Feuerwehrangehörigen: „Feuerwehr ist #Immerda – Tag und Nacht, an Feiertagen und auch im Urlaub. Dieses Ehrenamt ist alles andere als selbstverständlich.“ Sie hob hervor, dass die Kameradinnen und Kameraden nicht nur bei Einsätzen rund um die Uhr zur Stelle seien, sondern sich auch in Übungen, Lehrgängen, der Ausbildung sowie in Festen, Fördervereinen und überregionalen Einsätzen engagieren. Besonders er wähnte sie markante Einsätze des vergangenen Jahres, darunter der Trafobrand in Holzappel, der Gebäudebrand in Fachingen, die Explosion in Laurenburg sowie der Brand im Steinbruch Steinsberg und ganz aktuell den Brand in einerm Altendiezer Einkaufsmarkt. Die Bürgermeisterin dankte den Einsatzkräften für ihre Zuverlässigkeit, ihre Kameradschaft und ihr Durchhaltevermögen.

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Sie wies auf die erreichten Fortschritte in Technik, Ausstattung und Infrastruktur hin, darunter der Beitritt zum Feuerwehr-Dienstleistungszentrum, die Anschaffung neuer Feuerwehrfahrzeuge sowie die Fertigstellung mehrerer neuer bzw. umfassend sanierter Gerätehäuser. Auch die Einführung der digitalen Alarmierung und die Unterstützung bei der Sandsackfüllaktion zur Gefahrenvorsorge hob sie hervor. Mit dem neuen Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan werde die Planung und Optimierung von Ausstattung, Ausbildung und Personal in den kommenden fünf Jahren transparent und realistisch gestaltet. Hierauf aufbauend wird der Verbandsgemeinderat einen konkreten Maßnahmenplan erarbeiten. Die Bürgermeisterin betonte, dass Investitionsprojekte Schritt für Schritt umgesetzt würden, immer mit dem Ziel, Arbeitsschutz, Einsatzbedingungen und Motivation der Einsatzkräfte zu verbessern. Abschließend dankte sie allen Feuerwehrangehörigen nochmals persönlich und auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Diez für ihren unermüdlichen Einsatz: „Ihr seid das Herzstück unserer Feuerwehr, und für euren Beitrag gebührt euch größter Respekt.“

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Sodann ehrte die Bürgermeisterin die Kameradinnen und Kameraden für 15 Jahre aktiven Feuerwehrdienst. Zu den Geehrten gehören: Leon Weimer (Altendiez), Luca Fogolin (Birlenbach),  Marc Isselbächer (Holzappel), Lukas Nink (Holzheim), Kim Epstein (Isselbach), Benjamin Schilling (Isselbach), Eric Maxeiner (Scheidt), Robin Merkler (Scheidt) und Teresa Kroll (Scheidt). Anschließend nahm sie die Ehrungen für 25 Jahre aktiven Dienst vor: Peter Albus (Aull), Markus Bäcker (Charlottenberg), Nadine Gronewold (Diez), Frank Ackermann (Eppenrod), Kevin  Hubert (Isselbach) und Florian Schölkmann (Steinsberg).

Daraufhin übernahm Landrat Jörg Denninghoff die Ehrungen für besonders langjährigen Dienst: Für 35 Jahre aktiven Dienst wurden ausgezeichnet: Olaf Roßtäuscher (Altendiez), Markus Wolf (Cramberg), Isabel Stein (Diez), Thorsten Kasper (Eppenrod), Bruno Stecker (Eppenrod), Sascha Faßbender (Hambach) und Tobias Meffert (Laurenburg). Die Ehrungen für 45 Jahre aktiven Dienst nahm der Landrat ebenfalls persönlich vor: Udo Saß (Aull), Andreas Schmittel (Aull), Rüdiger Bostelmann (Diez) und Werner Wölbert (Isselbach). Darüber hinaus wurden Feuerwehrangehörige verabschiedet, die die Altersgrenze erreicht hatten, sowie infolge Zeitablauf ausgeschiedene Funktionsträger gewürdigt. Zu den Entpflichteten und ausgeschiedenen Funktionsträgern zählen: Peter Fast (Altendiez), Michael Alfred Holleyn (Balduinstein), Klaus Artur Langschied (Birlenbach), Rüdiger Gemmer (Charlottenberg), Erhard Stötzer (Cramberg), Walter Bernd Stillger (Diez), Heinz Dieter Aloys Buhs (Eppenrod), Bruno Stecker (Eppenrod), Edwin Sukdolak (Geilnau), Clementine Maria Storto (Heistenbach), Detlef Theo Ott Holzappel) und Ulrich Thiem (Steinsberg). Ausgeschiedene Funktionsträger sind Walter Bernd Stillger (Diez), Roland Hofmann (Scheidt) und Ulrich Thiem (Steinsberg). Sie alle erhielten ein Weinpräsent.

Ein besonderer Höhepunkt der Veranstaltung war die Verleihung des Silbernen Feuerwehr-Ehrenzeichens am Bande an Andreas Moog (Eppenrod) für herausragende Dienste während seiner 25 Jahre in Führungsverantwortung. (Ein gesonderter Bericht hierzu folgt.)

Zum Ende des Ehrungsabends ergriffen Marcus Grün und Thomas Wilbert, Wehrleiter bzw. stellvertretender Wehrleiter der Verbandsgemeinde, das Wort und schlossen sich den lobenden Worten der Bürgermeisterin an. Beide betonten die herausragende Einsatzbereitschaft, Kameradschaft und Professionalität aller Feuerwehrangehörigen und hoben hervor, wie sehr der gemeinsame Zusammenhalt die Arbeit der Feuerwehr prägt. „Ohne diese engagierten Frauen und Männer wäre ein sicherer und verlässlicher Feuerwehrdienst in unserer Verbandsgemeinde nicht möglich“, erklärte Marcus Grün.

Auch Thomas Wilbert bedankte sich bei allen Einsatzkräften für ihr kontinuierliches Engagement und vergaß dabei nicht, auch die Ehefrauen, -männer und Lebenspartner der Aktiven für  deren familiären Rückhalt zu würdigen: „Unser Hobby ist zeitlich leider nur bedingt planbar – nämlich bei Übungen.“ (pm VG Diez)

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Weltweite Razzien gegen Cyber-Betrüger: Spur führt nach Montabaur!

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MONTABAUR Ein internationaler Schlag gegen organisierte Online-Betrüger hat in dieser Woche zu zahlreichen Durchsuchungen und Festnahmen geführt, auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden insgesamt 18 Personen festgenommen.

Ausgangspunkt der Ermittlungen: Montabaur im Westerwald
Der Ursprung der Ermittlungen liegt in Montabaur. Dort soll einer der Hauptverdächtigen seinen Wohn- oder Firmensitz gehabt haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bestätigte, dass die Spur aus dem Westerwald zu einem groß angelegten Betrugsnetzwerk führte, das weltweit aktiv war. Durchsuchungen fanden unter anderem in Mainz und Wiesbaden statt, wo ebenfalls eine Person festgenommen wurde.

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Auch in Baden-Württemberg waren Ermittler aktiv: In Heidelberg, dem Rhein-Neckar-Kreis und im Landkreis Esslingen durchsuchten die Behörden mehrere Objekte.

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Operation auf drei Kontinenten
Im Rahmen der internationalen Aktion wurden 29 Objekte in Deutschland durchsucht, darunter in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Berlin, Sachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Mehr als 250 Ermittler waren beteiligt. Weltweit kam es zu Einsätzen in Italien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Singapur, Spanien, den USA und Zypern.

Millionenschaden durch gefälschte Webseiten
Den 44 Beschuldigten, 36 Männern und acht Frauen im Alter zwischen 32 und 74 Jahren, wird vorgeworfen, mit gefälschten Webseiten und gestohlenen Kreditkartendaten über mehrere Jahre hinweg Geld abgebucht zu haben. Die Täter sollen mehr als 19 Millionen Schein-Abos über fingierte Internetseiten zu angeblichen Streaming-, Dating- oder Erotikangeboten abgeschlossen haben. Dabei wurden laut Ermittlern über vier Millionen Kreditkarteninhaber in 193 Ländern geschädigt.

Der Gesamtschaden soll bei über 300 Millionen Euro liegen. Geplante weitere Geldflüsse in Höhe von rund 750 Millionen Euro konnten rechtzeitig gestoppt werden.

Cybercrime in neuer Dimension
Die Ermittlungen zeigten, wie stark sich Vermögensdelikte durch den digitalen Wandel verändert haben. So sollen die Täter sogar vier große deutsche Zahlungsdienstleister manipuliert und eigens entwickelte Software zur Geldwäsche eingeschleust haben.

Die Abbuchungen waren meist gering, etwa 50 Euro oder 50 Dollar, und mit unklaren Verwendungszwecken versehen, sodass viele Betroffene die betrügerischen Zahlungen nicht bemerkten.

Internationale Zusammenarbeit und laufende Ermittlungen
Die Ermittlungen, die über fünf Jahre andauerten, umfassten mehr als 90 Rechtshilfeersuchen an ausländische Behörden und reichten nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft bis nach Nordkorea. Die Aktion wurde unter dem Codenamen „Operation Chargeback“ geführt, benannt nach dem Verfahren, mit dem Kreditkarteninhaber betrügerische Abbuchungen zurückbuchen lassen können.

Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die betrügerischen Aktivitäten wurden bereits 2021 gestoppt. Der SWR hatte zuerst über den Fall berichtet, siehe hier.

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Zerstörungswut im Kaltbachtal: Ehrenamtliche retten beschädigte Sitzgruppe in Nassau

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NASSAU Entsetzt und enttäuscht zeigte sich Nassaus Erster Beigeordneter Uli Pebler, als er am Waldlehrpfad im Kaltbachtal auf eine zerstörte Sitzgruppe stieß. „In der vergangenen Woche mussten wir feststellen, dass durch sinnlosen, unsinnigen Vandalismus die Tischplatte dieser Sitzgruppe mutwillig zerstört wurde“, berichtete Pebler.

Die Sitzgruppe befindet sich direkt am Eingang des beliebten Waldlehrpfads – einem Ort, der von Spaziergängern, Wanderern und Familien regelmäßig aufgesucht wird. Doch wo sonst Ruhe und Naturgenuss im Vordergrund stehen, herrscht nun Unverständnis über die Tat. „Es ist einfach maßlos traurig, wie Menschen öffentliches Eigentum zerstören – warum auch immer“, so Pebler weiter.

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Zum Glück blieb die Tat nicht ohne positive Folge: Eine engagierte Gruppe Ehrenamtlicher ließ sich von der Zerstörungswut nicht entmutigen. Die sogenannte Waldwichtelgruppe, die sich entlang der Nassauer Wanderwege „Paden“ gegründet hat, nahm sich gemeinsam mit dem Bauhof der Sache an. Aus Resten der im vergangenen Jahr beim Sturm beschädigten Hütte Charlottensruhe fertigten sie eine neue Tischplatte und stellten die Sitzgruppe wieder her.

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„Ohne das Engagement dieser freiwilligen Helfer wäre so etwas gar nicht möglich“, betonte Pebler dankbar. Im kommenden Frühjahr sollen die Bänke zusätzlich noch saniert und frisch gestrichen werden. Doch der Vorfall ist kein Einzelfall: Erst vor kurzem wurde festgestellt, dass im gleichen Bereich mehrere Bäume mutwillig gefällt worden sind. Für die Stadtverwaltung wie auch die ehrenamtlichen Helfer ist das ein herber Rückschlag.

„Solche Aktionen sind ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die sich mit viel Liebe zum Detail um unsere Wanderwege und Rastplätze kümmern“, fasst Pebler zusammen. Trotz allem wollen die Ehrenamtlichen weiter anpacken, damit das Kaltbachtal auch künftig ein Ort der Erholung bleibt.

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