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Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften

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Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften (Symbolbild Envato)
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KOBLENZ In dem Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche von sechs am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften sowie einen weiteren Beschuldigten kann nunmehr eine Unterrichtung über die verfahrensgegenständlichen Vorwürfe, die in den vergangenen Wochen von zahlreichen Medien erbeten wurde, erfolgen.

Die erwähnten vier Beschuldigten sind verdächtig, aufgrund gemeinsamen Tatplans ihre Vermögensbetreuungspflichten gegenüber am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften in der Zeit vom Juli 2017 bis Mai 2020 in mehreren Fällen verletzt, den Gesellschaften hierdurch Vermögensschäden zugefügt und dadurch den Tatbestand der bandenmäßigen Untreue sowie der Untreue unter Herbeiführung von Vermögensverlusten großen Ausmaßes (§ 266 Absatz 1, Absatz 2 in Verbindung mit § 263 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1, Nummer 2 Strafgesetzbuch) verwirklicht zu haben.

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Insbesondere besteht der Verdacht, dass drei der erwähnten vier Beschuldigten in zwei Fällen Einnahmen, die den von ihnen vertretenen Gesellschaften zugestanden hätten, nicht bei den Gesellschaften verbucht, sondern diese entnommen und für eigene Zwecke verwendet haben. Darüber hinaus sind die Beschuldigten der Untreue zum Nachteil einer am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaft verdächtig, weil sie an diese Gesellschaft gerichtete Eingangsrechnungen akzeptierten, verbuchten und in zwei Fällen auch bezahlten, obwohl den Beschuldigten bekannt gewesen sein soll, dass den Rechnungen keine Leistungen des Rechnungsausstellers zugrunde lagen. Die Beschuldigten sind auch verdächtig, unter Verstoß gegen die ihnen gegenüber einer am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaft obliegende Vermögensbetreuungspflicht konkret gegebene Möglichkeiten einer Reduktion der Betriebsausgaben nicht genutzt zu haben. Auch sollen die Beschuldigten Mieteinkünfte dieser Gesellschaft pflichtwidrig nicht verbucht und pflichtwidrig nicht geltend gemacht haben.

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Soweit die Vergehen der Untreue sich auf das Betriebsergebnis dieser Gesellschaft im Jahr 2018 ausgewirkt haben, besteht gegen die vier Beschuldigten auch der Verdacht des Subventionsbetruges zum Nachteil des Landes Rheinland-Pfalz, weil aufgrund der aufwandswirksamen Verbuchung fiktiver Betriebsausgaben einerseits und der fehlenden Verbuchung von Forderungen andererseits eine vom Land Rheinland-Pfalz bewilligte und an das Betriebsergebnis geknüpfte Subvention teilweise zu Unrecht beantragt und ausbezahlt worden sein soll.

Die Schadenshöhe im Rahmen des Untreuetatbestandes kann derzeit noch nicht belastbar beziffert werden. Das Land Rheinland-Pfalz soll durch den Subventionsbetrug einen Schaden in Höhe von mindestens 400.000,- EUR erlitten haben.

Im Hinblick auf fünf der verfahrensgegenständlichen Gesellschaften, bei denen es sich um Gesellschaften mit beschränkter Haftung handelt, haben die Ermittlungen darüber hinaus den Anfangsverdacht ergeben, dass diejenigen drei Beschuldigten, die für die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags jeweils verantwortlich waren, im Sommer/Herbst 2021 die Insolvenzanträge nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit dieser Gesellschaften nicht innerhalb der von § 15a Absatz 1 Insolvenzordnung bestimmten Drei-Wochen-Frist gestellt haben. Dies begründet nach § 15a Absatz 4 Insolvenzordnung auch den Anfangsverdacht der Insolvenzverschleppung.

Weitergehende Angaben sind nicht möglich, weil dies zum einen die Ermittlungen gefährden würde, zum anderen hinsichtlich eines Teils der Tatvorwürfe eine Vorschrift über die Geheimhaltung entgegensteht, die unter § 12a Absatz 2 Ziffer 2 Landesmediengesetz Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 2018 fällt.

Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 266 Absatz 1 Strafgesetzbuch macht sich wegen Untreue strafbar, wer die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt. Untreue wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Der besonders schwere Fall der Untreue wird gemäß § 266 Absatz 2 in Verbindung mit § 263 Absatz 3 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Gemäß § 264 Strafgesetzbuch macht sich wegen Subventionsbetruges strafbar, wer einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder einen anderen vorteilhaft sind. Das Delikt ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht. Der besonders schwere Fall des Subventionsbetruges wird gemäß § 264 Absatz 2 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Nach § 15a Absatz 4 Insolvenzordnung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer entgegen § 15a Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 einen Eröffnungsantrag nicht rechtzeitig stellt (Pressemitteilung:  Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).

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Ehrenamtsstudie Feuerwehr: Engagement stark, doch die Zeit wird knapp

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BLAULICHT Die landesweite Ehrenamtsstudie zu den Freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz zeichnet ein zweigeteiltes Bild: Die Bereitschaft zum Engagement ist hoch, zugleich werden strukturelle Belastungen sichtbar, die die Zukunftsfähigkeit des Systems beeinflussen. An der Online-Befragung beteiligten sich mehr als 12.500 Feuerwehrangehörige. Das entspricht rund 22 Prozent aller ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Land.

Altersstruktur stabiler als oft angenommen

Zunächst wird sichtbar: Das Ehrenamt trägt sich noch. Rund 80 Prozent der Befragten planen, ihr Engagement in der Feuerwehr im bisherigen Umfang fortzusetzen. Mehr als ein Drittel kann sich sogar vorstellen, künftig noch mehr zu übernehmen. Auch bei jungen Einsatzkräften ist die Bereitschaft hoch. Die Studie zeigt außerdem, dass die Altersstruktur differenzierter ist, als oft behauptet wird: Etwa 31 Prozent der Einsatzkräfte sind 16 bis 29 Jahre alt, 46 Prozent 30 bis 49, 22 Prozent 50 bis 67. Ein sofortiger Nachwuchseinbruch ist damit nicht die zentrale Baustelle. Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass der Anteil älterer Aktiver steigt.

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Das Kernproblem: Zeit, Vereinbarkeit, Zusatzlast

Der eigentliche Kern der Studie liegt an einer anderen Stelle: Nicht der Wille fehlt, sondern Zeit und Verfügbarkeit werden zum Engpass. Die Arbeitswelt hat sich verändert. Arbeitsverdichtung, Schichtmodelle, flexible Arbeitszeiten, längere Wege, all das macht spontane Einsatzbereitschaft schwieriger. Die Studie hält fest, dass weniger als die Hälfte der Befragten ihre Arbeitszeiten so flexibel gestalten kann, dass genug Zeit für das Feuerwehrengagement bleibt. Das ist entscheidend, weil Einsätze nicht nach Kalender kommen. Dazu kommen familiäre Verpflichtungen: Wer kleine Kinder hat, muss im Einsatzfall Betreuung organisieren, ein Problem, das im Alltag vieler Ehrenamtlicher mitläuft, aber selten offen thematisiert wird.

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Einsätze nehmen zu: Extremwetter als Belastungstreiber

Gleichzeitig nimmt die Belastung durch Einsätze zu. Die Studie beschreibt eine steigende Einsatzentwicklung und nennt häufiger auftretende Extremwetterlagen als Treiber. Damit wächst der Bedarf an Kräften genau in dem Moment, in dem Verfügbarkeit durch Beruf und Alltag knapper wird. Aus dieser Kombination entsteht die stille Schere, die viele Feuerwehren spüren: Mehr Anforderungen treffen auf weniger Zeitfenster.

Ein weiterer Punkt, der in der öffentlichen Diskussion oft untergeht, steht in der Studie sehr klar: Das Feuerwehr-Ehrenamt besteht nicht nur aus Einsätzen. Neben Einsatzdienst und Übungen fallen technische Arbeiten, Verwaltungsaufgaben und Gremienarbeit an. Die Studie beziffert das deutlich: 97 Prozent nehmen regelmäßig an Einsätzen teil, 96 Prozent an Übungen und Fortbildungen, 47 Prozent erledigen technische Arbeiten, 31 Prozent übernehmen Verwaltungstätigkeiten, 19 Prozent arbeiten in Gremien. Gerade Verwaltungstätigkeiten werden häufig als belastend beschrieben, besonders bei Führungskräften, die davon einen großen Teil tragen.

Ausstattung und Gerätehäuser: Unterschiede zwischen Kommunen

Hinzu kommt die Ausstattung. Viele Einsatzkräfte bewerten den Zustand von Dienstkleidung, persönlicher Schutzausrüstung und Feuerwehrgerätehäusern kritisch. Die Studie macht dabei auch deutlich, dass es zwischen Kommunen spürbare Unterschiede gibt. Für die Betroffenen ist das kein Nebenthema: Ausstattung und Infrastruktur sind Teil der Einsatzfähigkeit und sie sind auch ein Maßstab dafür, ob Ehrenamtliche verlässliche Rahmenbedingungen erleben.

Ausbildung: Zufriedenheit nur bei gut der Hälfte

Auch die Ausbildung ist ein klarer Befund der Studie. Nur 54 Prozent der Befragten sind mit den Aus- und Weiterbildungsangeboten in ihrer Einheit zufrieden. Genannt werden Verbesserungsbedarfe bei taktischem Einsatztraining, technischen Schulungen und dem Umgang mit Stresssituationen. Zusätzlich wird der Wunsch nach flexibleren Grundausbildungsmodellen und kürzeren Wartezeiten an der Akademie deutlich.

Anerkennung: intern hoch, extern deutlich niedriger

Deutlich messbar ist außerdem die Frage der Anerkennung. Innerhalb der eigenen Einheit fühlen sich 72 Prozent ausreichend wertgeschätzt. Gegenüber der Öffentlichkeit fällt dieser Wert auf 38 Prozent, gegenüber behördlichen Stellen sogar auf 27 Prozent. Das bedeutet: Zusammenhalt und Anerkennung funktionieren intern, aber die Rückmeldung von außen wird oft als schwach erlebt. Bei der Frage, welche Formen der Anerkennung als sinnvoll gelten, nennt die Studie hohe Zustimmungswerte für Rentenpunkte oder eine „Feuerwehrrente“ (73 Prozent). Aufwandsentschädigungen halten 43 Prozent für sinnvoll. Frauen: junges Potenzial, Bindung wird entscheidend

Beim Thema Frauen ist die Studie ebenfalls klar: Frauen stellen rund zehn Prozent der ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Mehr als die Hälfte von ihnen ist unter 30 Jahre alt. Das zeigt Potenzial in den jüngeren Jahrgängen. Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass Perspektiven von Frauen gezielt berücksichtigt werden müssen, etwa durch bessere Zugänge zu Führungsfunktionen und sichtbare Vorbilder.

Zehn Empfehlungen: Fokus auf Gewinnung und Bindung

Aus den Ergebnissen leitet die Studie zehn Handlungsempfehlungen ab: sechs zur Gewinnung neuer Einsatzkräfte und vier zur langfristigen Bindung. Zu den Ansätzen gehören stärkere Präsenz in Bildungseinrichtungen, der Ausbau von Bambini-Strukturen, eine modularere und flexiblere Grundausbildung sowie eine professionellere Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit. Für die Bindung nennt die Studie unter anderem Talentförderung und Entwicklungspfade, eine stärker koordinierte Beschaffung, finanzielle Anerkennung und eine attraktivere, besser nutzbare Ehrenamtskarte.

Fazit der Datenlage

In der Summe zeigt die Ehrenamtsstudie damit kein Feuerwehrsystem, dem die Motivation ausgeht. Sie zeigt ein System, das von hoher Identifikation lebt, aber unter Rahmenbedingungen arbeitet, die sich schneller verändern als die Strukturen drumherum. Die entscheidenden Probleme sind klar benennbar: Zeit und Verfügbarkeit werden knapper, Einsätze nehmen zu, die organisatorische Last wächst, Ausstattung und Ausbildung sind nicht überall auf dem Stand, den Einsatzkräfte erwarten. Wer die Studie ernst nimmt, kommt zu einem nüchternen Ergebnis: Das Ehrenamt trägt den Bevölkerungsschutz weiter, aber es braucht spürbare Entlastung und verlässliche Rahmenbedingungen, damit es das auch in Zukunft kann.

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Betrugsserie mit falschen Polizeibeamten im Rhein-Lahn-Kreis: Prozess gegen 19-Jährigen startet in Koblenz

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Bildrechte: Landgerichtgericht Koblenz
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OBERNHOF|BAD EMS  Vor der 9. Strafkammer des Landgericht Koblenz beginnt am 22. Januar ein Strafprozess gegen einen 19 Jahre alten Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft sieht ihn als Teil einer Betrugsgruppe, die ältere Menschen mit der Masche angeblicher Polizeianrufe um ihr Vermögen gebracht haben soll. Für das Verfahren sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt.

Nach dem Vorwurf der Anklage soll der Angeklagte als Heranwachsender an einer Serie von Betrugstaten beteiligt gewesen sein, die sich unter anderem in Bad Ems, Obernhof und Koblenz ereignet haben sollen. Insgesamt stehen elf Fälle im Raum, wobei es in einem Fall bei einem Versuch geblieben sein soll.

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Die mutmaßlichen Täter sollen arbeitsteilig vorgegangen sein. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft übernahmen einzelne Beteiligte Telefonanrufe, in denen sie sich als Polizeibeamte ausgaben. Den Angerufenen sei vorgespiegelt worden, dass Einbrüche oder andere Straftaten in ihrer Nähe stattgefunden hätten und ihre Ersparnisse deshalb in Gefahr seien.

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In der Folge sollen die Geschädigten dazu gebracht worden sein, Bargeld oder Wertgegenstände zur angeblichen Sicherstellung bereitzulegen. Diese seien anschließend von weiteren Beteiligten persönlich abgeholt worden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, selbst mehrfach bei solchen Abholungen eingesetzt gewesen zu sein.

Mindestens eine geplante Übergabe scheiterte laut Anklage, weil die Betroffenen misstrauisch wurden und die echte Polizei einschalteten. Dadurch konnte ein weiterer Schaden verhindert werden.

Mit dem nun beginnenden Prozess will das Gericht klären, welche Rolle der Angeklagte innerhalb der mutmaßlichen Betrugsstruktur spielte und ob die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs vorliegen.

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EILMELDUNG: Amtliche Unwetterwarnung vor Glätte!

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Foto: BEN Kurier - Fotomontage
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EILMELDUNG Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat für Rheinland-Pfalz und Hessen eine amtliche Unwetterwarnung vor Glätte ausgerufen. Es gilt Warnstufe 3 von 4. Nach Angaben des DWD besteht 𝐚𝐤𝐮𝐭𝐞 𝐆𝐞𝐟𝐚𝐡𝐫 𝐟ü𝐫 𝐋𝐞𝐢𝐛 𝐮𝐧𝐝 𝐋𝐞𝐛𝐞𝐧 durch plötzlich überfrierende Nässe und gefrierenden Regen.
Die Warnung gilt landesweit von Mitternacht bis zunächst Montag, 13 Uhr.
Handlungsempfehlungen DWD: Aufenthalt im Freien und Fahrten vermeiden bzw. Verhalten im Straßenverkehr anpassen; auf Beeinträchtigungen auf allen Verkehrswegen bis hin zu Sperrungen/Schließungen einstellen, notfalls Fahrweise anpassen, möglichst volltanken, Decken und warme Getränke mitführen
Bild: Fotomontage
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