Rhein-Lahn-Kreis
Ehemalige Mitarbeiter und Betroffene der Lebenshilfe klagen an: „Niemand entschuldigte sich bei uns…“
NASTÄTTEN Die Enttäuschung bei ehemaligen Mitarbeitern der Lebenshilfe Rhein-Lahn ist groß. Zwar ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Geschäftsführer und einem weiteren Mitarbeiter aber das reicht vielen nicht aus. „Alle wussten Bescheid aber unternommen hat keiner etwas„, sagte eine ehemalige *Erzieherin aus dem Singhofener Kindergarten.
Sie bezieht sich auf vorangegangene Gespräch mit verantwortlichen Politikern sowie dem Jugendamt. Diese sollen im Vorfeld umfangreich unterrichtet gewesen sein. Ihre Aussage deckt sich mit den Unterlagen, welche dem BEN Kurier in schriftlicher Form vorliegen.
„Wie soll man verzeihen wenn keiner Verantwortung übernehmen möchte?“
Übereinstimmend erzählten uns ehemalige Mitarbeiter und Eltern von Kindern aus der integrativen Kita in Singhofen, dass bis heute keiner der Verantwortlichen sich für die Vorkommnisse entschuldigt hätten. Doch wer genau sind diese Verantwortlichen? Nur Personen aus der Politik und den Ämtern? „Von dem Vorstand der Lebenshilfe kam rein gar nichts“, sagt ein ehemaliger Mitarbeiter der Verwaltung welcher bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn angestellt war. „Den Schuh möchte sich offenbar keiner anziehen. Dabei warten wir alle darauf, dass endlich einer mal sagte, dass ihm die Vorkommnisse leid tun…. Wie soll man verzeihen, wenn keiner zu seinen Fehlern stehen möchte?„
„Man hat uns damals nicht ernst genommen. Wir waren denen schlichtweg egal„, teilte ein Elternteil mit, wessen Kind seinerzeit die Kita in Singhofen besuchte. Ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter teilte uns in einem Telefoninterview mit, dass man auch den Vorstand der Lebenshilfe informierte. Sowas nannte sich dort Beschwerdemanagement. Diskret soll mit solchen Kritiken nicht umgegangen worden sein. Im Gegenteil. Statt die Vorwürfe intern zu besprechen, soll der nunmehr inhaftierte Geschäftsführer über den Namen des Beschwerdeführers informiert worden sein. Kurze Zeit darauf soll dieser die betreffenden Personen zu Hause verbal angegriffen und eingeschüchtert haben.
Eine Kündigung lediglich wegen der Insolvenz ist unzulässig. Betriebsbedingte Kündigungen unterliegen einer Sozialauswahl
In der Zwischenzeit tat sich einiges im Insolvenzverfahren der Lebenshilfe Rhein-Lahn. Mindestens zwei ehemalige Mitarbeiter wurden gekündigt. Wie das Auswahlverfahren für Kündigungen aussieht ist unklar. Sicher ist jedoch, dass eine langfristige Beschäftigung kein Garant für die Erhaltung des Arbeitsplatzes ist. Hinsichtlich der Kündigungsgründe ist zunächst wichtig: Eine Kündigung lediglich wegen der Insolvenz ist unzulässig. Es muss ein erheblicher Grund für die Kündigung vorliegen.
Der Arbeitsgeber ist in der Insolvenz nur im Falle einer Eigenverwaltung kündigungsbefugt. Dieses war bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn nicht gegeben. Bei angeblich betriebsbedingten Kündigungen in der Insolvenz muss eine Sozialauswahl durchgeführt werden. Dazu zählen insbesondere die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und mögliche Unterhaltsverpflichtungen. Eine der gekündigten Mitarbeiter*innen war eine sehr langjährig beschäftige Person in der Kita Singhofen.
In mindestens einem uns bekannten Fall beschäftigt sich mittlerweile das Arbeitsgericht mit einer Klage seitens eines Mitarbeiters der Lebenshilfe Rhein-Lahn. Dieses wurde zwischenzeitlich ausgesetzt. Zwischenzeitlich wurde das Insolvenzverfahren über den Verein der Lebenshilfe Rhein-Lahn eröffnet. Während es am Anfang noch hieß, dass der Insolvenzverwalter Lieser als Ziel die Fortführung und Sanierung als oberstes Ziel hatte, ist davon mittlerweile keine Rede mehr. Am 02.März 2002 wurde das Verfahren gegen die gGmbH und am 07. März 2022 gegen den Verein der Lebenshilfe eröffnet.
Wieweit beide juristischen Konstrukte tatsächlich insolvent sind, ist unklar. Sicher ist jedoch, dass es Kaufinteressenten für das Unternehmen geben soll. Im Gespräch ist u.a. die Stiftung Scheuern in Nassau. Eine weiterer Interessent könnte der Limburger Ableger der Lebenshilfe sein. Doch genau dieser ist bei vielen ehemaligen Mitarbeitern in Misskredit geraten da jener seinerzeit auch über die Umstände der Lebenshilfe Rhein-Lahn Kenntnisse gehabt haben soll ohne nennenswert reagiert zu haben.
Ein Insolvenzverwalter verdient am Verkauf der Masse eines Unternehmens. Desto mehr er dabei herausholt am Ende eines Insolvenzverfahrens umso mehr Geld kann er verdienen. Von den ersten 25.000 erhält ein Insolvenzverwalter rund 40%. Von dem Mehrbetrag bis zu 50.000 weitere 25% und dem Mehrbetrag bis zu 250.000 rund 7% usw. Ein hoher Verkauf kann ein lukratives Geschäft für einen Insolvenzverwalter sein. Eine tatsächliche Sanierung scheint vom Tisch zu sein. Interessant dürften noch einmal die tatsächlichen Gründe und Zahlen der Insolvenz sein die eine mögliche Sanierung hinderten.
Doch kommen wir zurück zum eigentlichen Thema. Am Ende steht für Betroffene, Kinder sowie Eltern und aktuelle sowie ehemalige Mitarbeiter eine Frustrationswand. Während ein Schuldiger ausgemacht wurde, bleiben die Betroffenen in ihrer Wut und Verzweiflung alleine. Letztlich sind auch sie Opfer der Geschehnisse bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn. Im Strafrecht gibt es einen Täter-Opfer-Ausgleich doch im Arbeitsrecht oder für Eltern und Kinder Kita nicht. Ihre Wut richtet sich vornehmlich nicht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn sondern gegen die Menschen welche ihn gewähren ließen und nicht bereit sind Verantwortung zu übernehmen. (*Namen der Redaktion bekannt).
BEN Radio
Straßenausbau im Braubacher Rosenacker startet
BRAUBACH Im Stadtteil Braubach Nord beginnen am Montag, 12. Januar 2026, die Tiefbauarbeiten zum Ausbau der Straße „Im Rosenacker“. Mit der Maßnahme haben die Verbandsgemeindewerke Loreley und die Stadt Braubach die Firma EUROVIA Bau GmbH beauftragt.
„Der erste Bauabschnitt erstreckt sich vom Kreuzungsbereich Im Rosenacker / Dautenstielweg bis zur Mitte der Einfahrt der Firma Schöntges Automobile. Die Arbeiten in diesem ersten Bauabschnitt werden voraussichtlich bis zum Sommer 2026 dauern“, informiert der für Bauen zuständige Beigeordnete der Stadt, Marius Risch. Bereits vor dem eigentlichen Baubeginn fänden Kampfmittelsondierungen statt. In diesem Zusammenhang würden Halteverbote eingerichtet, die aus Sicherheitsgründen zwingend einzuhalten seien, so Risch.
Während der Bauphase ist die Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke im Bauabschnitt mit Kraftfahrzeugen nicht möglich. Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, ihre Fahrzeuge außerhalb des gesperrten Bereichs abzustellen. Die Stadt Braubach bittet alle Betroffenen um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen, die mit der Maßnahme verbunden sind.
Ansprechpartner auf der Baustelle ist der Kolonnenleiter Markus Retzmann. Für allgemeine Rückfragen stehen zudem die Verbandsgemeindewerke Loreley sowie die Stadt Braubach und die Firma Eurovia, Telefon 0261 80890, zur Verfügung.
Anliegerversammlung zur Baumaßnahme im Rosenacker
Um die Anliegerinnen und Anlieger umfassend zu informieren, lädt die Stadt Braubach zu einer Anliegerversammlung ein. Diese findet am Mittwoch, 21. Januar 2026, um 18 Uhr im Rathaus der Stadt Braubach statt. Dort werden weitere Informationen zur Baumaßnahme sowie zum geplanten zeitlichen Ablauf gegeben (pm Stadt Braubach).
BEN Radio
Zum Jahreswechsel: Danke für Vertrauen, Hinweise und Kritik
RHEIN-LAHN Mit dem Übergang von 2025 zu 2026 endet für den BEN Kurier ein weiteres intensives Jahr regionaler Berichterstattung. Ein Jahr mit vielen Themen, Gesprächen, Recherchen und Geschichten aus unserer Heimat – getragen vor allem von den Menschen, die diese Region ausmachen.
Journalismus lebt vom Vertrauen der Leserinnen und Leser. Vom offenen Hinweis, von der kritischen Nachfrage, vom Widerspruch ebenso wie von der Zustimmung. Auch im vergangenen Jahr haben uns zahlreiche Hinweise erreicht, viele davon aus der Mitte der Gesellschaft. Sie haben Themen angestoßen, Missstände sichtbar gemacht, Entwicklungen begleitet und Diskussionen ermöglicht. Dafür sagen wir ausdrücklich Danke.
Der BEN Kurier versteht sich als unabhängiges regionales Medium. Unser Anspruch ist es, sachlich zu berichten, kritisch nachzufragen und Entwicklungen transparent darzustellen, unabhängig von parteipolitischen oder persönlichen Interessen. Gerade auf kommunaler Ebene ist dies nicht immer bequem, aber notwendig. Demokratie lebt von Öffentlichkeit, und Öffentlichkeit braucht verlässliche Informationen.
2025 war zugleich ein Jahr, das gezeigt hat, wie wichtig lokaler Journalismus weiterhin ist. Entscheidungen vor Ort, gesellschaftliche Debatten, ehrenamtliches Engagement, wirtschaftliche Herausforderungen und persönliche Schicksale, all das findet nicht abstrakt statt, sondern direkt vor unserer Haustür. Diese Nähe verpflichtet zu Sorgfalt, Verantwortung und Fairness.
Zum Jahreswechsel blicken wir mit Dankbarkeit auf das Erreichte und mit Verantwortung auf das Kommende. Auch 2026 wird der BEN Kurier aufmerksam hinschauen, zuhören und berichten. Nicht lauter als nötig, aber klar. Nicht gefällig, sondern verlässlich. Wir danken allen Leserinnen und Lesern für ihr Vertrauen, ihre Unterstützung und ihre kritische Begleitung.
Der BEN Kurier wünscht einen guten und sicheren Start ins Jahr 2026.
BEN Radio
VW beendet Händlervertrag nach Insolvenz des Autohauses Adolf Marner in Nastätten
NASTÄTTEN Auf Presseanfrage des BEN Kurier teilte die Dictum Media GmbH in Vertretung des Insolvenzverwalters Jens Lieser mit, dass Volkswagen den Händlervertrag mit der Autohaus Adolf Marner GmbH in Nastätten beendet hat. Ein solcher Schritt ist im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht unüblich.
Zwischenzeitlich wurde auch das VW-Markenschild an der Niederlassung demontiert. Zudem ist die Adolf Marner GmbH auf der offiziellen Händlerübersicht von Volkswagen nicht mehr gelistet.
Wie Pietro Nuvoloni für den Insolvenzverwalter mitteilte, werde aktuell über alternative Lösungen nachgedacht. Denkbar sei unter anderem eine Fortführung als freier Händler.
Der Betrieb des Autohauses läuft derzeit weiter.
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