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Politik

Bahnlärm und Verkehrsprojekte in der VG Loreley: Weiland wendet sich an neuen Bundesverkehrsminister

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Bahnlärm und Verkehrsprojekte in der VG Loreley: Weiland wendet sich an neuen Bundesverkehrsminister
Foto: Verbandsgemeinde Loreley
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ST. GOARSHAUSEN Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Loreley, Mike Weiland, hat sich jetzt mit Glückwünschen und Vorschlägen zum Einsatz von Finanzmitteln aus dem beschlossenen Sondervermögen der neuen Bundesregierung an den ebenfalls neuen Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder gewandt und ihn gleichzeitig in die VG Loreley eingeladen. Bereits während der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene hatte sich Mike Weiland gemeinsam mit Willi Pusch, dem Vorsitzenden der Bürgerinitiative im Mittelrheintal gegen Umweltschäden durch die Bahn, an mehrere bundespolitische Akteure gewandt, um dafür zu werben, dass sich die Deutsche Bahn vor Baustart des anstehenden Hochleistungskorridors 2026 rechtsrheinisch und 2028 linksrheinisch zu Lückenschlüssen im Lärmschutz im Bereich von Wohngebieten freiwillig verpflichten müsse.

„Auch Patrick Schnieder in seiner Funktion als Verhandlungsführer für die Infrastrukturthemen hatte sich daraufhin rückgemeldet und dazu bekannt, sich auch weiterhin für mehr Lärmschutz im Mittelrheintal einsetzen zu wollen. Daher war es jetzt die Gelegenheit, ihn auch als neuen Bundesverkehrsminister anzusprechen“, so Mike Weiland, der darüber auch im VG-Rat berichtete.

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Die Verkehrsentwicklungsprognose 2040 zeigt es ganz deutlich, der Bahngüterverkehr wird enorm zunehmen. Daher war es Mike Weiland und Willi Pusch wichtig, sich vor Bildung der neuen Bundesregierung gemeinsam an Friedrich Merz (CDU), Lars Klingbeil (SPD), die hiesigen Bundestagsabgeordneten Josef Oster (CDU) und Thorsten Rudolph (SPD) sowie Patrick Schnieder (CDU) zu wenden. „Immerhin haben wir von allen eine Rückmeldung erhalten, wenn auch teils nur mit oberflächlichen Aussagen oder, dass man das Anliegen an die jeweilige Arbeitsgruppe der Bundestagsfraktion weitergeleitet habe“, so Weiland und Pusch.

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Inhaltlich tatsächlich substanzielle Rückmeldungen erhielten Pusch und Weiland von Thorsten Rudolph, der gemeinsam mit allen rheinland-pfälzischen SPD-Bundestagsabgeordneten den Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn für die Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland, Dr. Klaus Vornhusen, angeschrieben hat, um dem Anliegen nach lückenlosem Lärmschutz und der Selbstverpflichtung der Bahn sowie einer Alternativtrasse für den Güterverkehr im Mittelrheintal Nachdruck zu verleihen. Eine Antwort steht noch aus.

Patrick Schnieder hatte u. a. geantwortet, dass die geplante Generalsanierung mit nachhaltigen und wirksamen Maßnahmen zur Lärmminderung einhergehen müsse und dass er sich in der neuen Legislaturperiode dafür einsetzen werde, die Belastungen im Mittelrheintal zu verringern. Für Mike Weiland ein guter Aufhänger, dem kurze Zeit später neu im Amt befindlichen Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder beim Wort zu nehmen. Neben Glück- und Erfolgswünschen sowie der Einladung in die VG Loreley an den Rheinland-Pfälzer Patrick Schnieder übermittelte Mike Weiland mit Verweis auf die bereits erfolgten Schriftwechsel, dass er Bundesminister Schnieder im Namen der Menschen des Mittelrheintals von Bonn bis Wiesbaden, vor allem aber natürlich in seiner Zuständigkeit für die Verbandsgemeinde Loreley bitte, folgende Themen mit Blick auf die Mittel, die über das Sondervermögen zur Verfügung gestellt werden, ernsthaft anzugehen:

– Bitte setzen Sie sich entgegen der Arbeitsweise Ihres Vorgängers für die Alternativtrasse für den Schienengüterverkehr zum Mittelrheintal ein. Mit dem Sondervermögen zeichnen sich Möglichkeiten ab, die es bisher nicht gegeben hat, um das Projekt entschieden nach vorne zu bringen. Vor allem eine herzliche Bitte: Sorgen Sie kurzfristig für weitere Meilensteine, damit das Projekt auf den Weg gebracht wird. Die Realisierung dauert später noch lange genug. – Sorgen Sie bitte kurzfristig dafür, dass sich die DB InfraGO vor Baustart des Hochleistungskorridors 2026 rechtsrheinisch zu sämtlichen, noch ausstehenden Lückenschlüssen bei Lärmschutzwänden in Wohngebieten verpflichten kann, damit hier bis zur Realisierung einer Alternativtrasse kurzfristig mindestens in allen Wohngebieten entlang der Strecken Lärm reduziert werden kann.

– Im Zuge des Hochleistungskorridors werden Bahnstationen zwar saniert bzw. optisch aufgewertet, aber nicht barrierefrei gestaltet. Mit dem Argument, dass nur bei 1.000 Ein- und Ausstiegen pro Tag Barrierefreiheit verpflichtend sei, weil man damit 90 % der Fahrgäste bundesweit erreiche, hilft man den Kommunen, die außen vor bleiben, am wenigsten. Zwar gibt es beispielsweise für Braubach und Kaub Angebote, diese mit 85 %-Fördermitteln auf LVFG zu fördern, die Gemeinde Osterspai in der VG Loreley bleibt leider ganz außen vor, aber selbst die restlichen 15 %-Eigenanteil können sich die betroffenen Kommunen aus Eigenmitteln aufgrund ihrer Finanzlage nicht erlauben, weil es freiwillige Leistungen sind. Setzen Sie bitte dort die Mittel des Sondervermögens mit Blick auf die BUGA29 und die touristische sowie die Entwicklung der Lebensqualität genau dort ein.

– Sie wissen als Rheinland-Pfälzer, dass im Bereich St. Goarshausen-Wellmich und St. Goar-Fellen seit über 5 Jahrzehnten sowohl von CDU als auch SPD eine Mittelrheinbrücke zur wirtschaftlichen Entwicklung dringend gefordert und benötigt wird. Derzeit ist diese Brücke als Kreisstraße vorgesehen. Setzen Sie bitte ein klares Bekenntnis für Ihre Heimatregion und bieten Sie dem Land Rheinland-Pfalz sowie den beiden Landkreisen Ihre finanzielle Unterstützung an.

– In Braubach wird ebenfalls seit Jahrzehnten im Zuge der L 335 dringend eine Ortsumgehung gebraucht. Auch die UNESCO fordert eine Entlastung der historischen Altstadt, verwarf aber bislang die vorgesehene Planungsvariante als nicht mit dem Welterbe vereinbar. Nun liegen neue Alternativen als Visualisierung vor, von denen eine aus Sicht des rheinland-pfälzischen Verkehrs- und auch des Innenministeriums vermutlich welterbeverträglich sein könnte. Bieten Sie auch hier bitte kurzfristig Ihre finanzielle Unterstützung an, damit ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

Mike Weiland schloss mit den Worten: „Politik und Demokratie wird dann wieder mehr Zustimmung erfahren, wenn sie tatkräftig handelt und klare Antworten aus Berlin in den ländlichen Raum gibt.“ Auch wenn sicher nicht alle Vorschläge realisierbar sein werden; so sei es aber wichtig, dass die Bundesregierung auch wieder näher zu den Menschen komme und dabei wolle er den Bundesverkehrsminister gerne unterstützen.

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Mittelrheinbrücke: Streit um Unterhaltungskosten noch vor dem ersten Spatenstich

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Foto: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
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LORELEY DIE ZEIT berichtete zuerst über eine Debatte, die zeigt, wie sensibel große Infrastrukturprojekte im Mittelrheintal politisch und finanziell sind: Noch bevor die geplante Mittelrheinbrücke bei St. Goar und St. Goarshausen gebaut ist, entzündet sich bereits ein Streit über die Frage, wer später für die Unterhaltungskosten aufkommen soll.

Auslöser war eine schriftliche Antwort des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage zweier CDU-Abgeordneter (Matthias Lammert und Tobias Vogt – CDU). Darin machte Verkehrsministerin Daniela Schmitt (FDP) deutlich, dass das Land Rheinland-Pfalz keine dauerhafte Beteiligung an den laufenden Unterhaltungskosten der Brücke plane. Gleichzeitig stellte sie jedoch in Aussicht, dass das Land bis zu 90 Prozent der Baukosten übernehmen wolle, vorbehaltlich künftiger Haushaltsentscheidungen.

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Ein Projekt mit langer Vorgeschichte

Die Mittelrheinbrücke soll eine feste Rheinquerung in der Verbandsgemeinde Loreley schaffen und damit eine Lücke zwischen Mainz und Koblenz schließen. Über das Projekt wird seit Jahren diskutiert. Bereits vor längerer Zeit wurde ein Architekten- und Planungswettbewerb durchgeführt, später folgte ein Raumordnungsverfahren, das 2023 abgeschlossen wurde. Einen konkreten Baubeginn gibt es bislang jedoch nicht.

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CDU warnt vor Scheitern des Projekts

Aus der CDU kommt scharfe Kritik an der Haltung des Verkehrsministeriums. Der Landtagsabgeordnete Tobias Vogt sieht das Projekt gefährdet, sollte das Land dauerhaft keine Verantwortung für die Unterhaltung übernehmen. Sein Fraktionskollege Matthias Lammert betont die Bedeutung der Brücke für die Region und fordert eine umfassendere finanzielle Beteiligung des Landes. Gerade für finanziell stark belastete Kommunen sei es kaum leistbar, die Unterhaltung eines Bauwerks dieser Größenordnung allein zu stemmen.

Ministerium: Bau ist kommunale Aufgabe – Land hilft dennoch

Das Verkehrsministerium weist die Vorwürfe zurück. Ministerin Schmitt betont, dass es sich bei der Mittelrheinbrücke formal um eine kommunale Brücke handle und die laufende Unterhaltung daher grundsätzlich Aufgabe der beteiligten Landkreise sei. Gleichzeitig verweist sie auf die außergewöhnlich hohe Förderquote beim Bau und signalisiert Gesprächsbereitschaft für die Zukunft.

Sollten später größere Sanierungsmaßnahmen notwendig werden, schließt das Land eine finanzielle Unterstützung ausdrücklich nicht aus. Die Kommunen würden bei einem derart zentralen Infrastrukturprojekt nicht allein gelassen, so Schmitt.

Landkreise setzen auf Einigung

Auch die beteiligten Landkreise Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn zeigen sich bereits im Oktober 2025 vorsichtig optimistisch (wir berichteten hier). In einer gemeinsamen Stellungnahme heißt es, man habe sich mit dem Land grundsätzlich auf eine Förderung von 90 Prozent der Baukosten verständigt. Weitere Gespräche zur Ausgestaltung der Finanzierung stünden noch aus.

Angesichts der Dimension des Projekts liege es im Interesse der Kreise, dass sich das Land auch langfristig möglichst stark beteilige, insbesondere bei der späteren Unterhaltung. Diese müsse ebenfalls angemessen gefördert werden, um die kommunalen Haushalte nicht zu überfordern.

Ob und in welcher Form sich das Land künftig an den Unterhaltungskosten beteiligen wird, ist derzeit noch offen. Klar ist jedoch: Die Diskussion um die Mittelrheinbrücke hat längst eine neue Phase erreicht und sie beginnt nicht erst mit dem Bau, sondern schon mit der Frage, wer die Verantwortung trägt, wenn das Bauwerk eines Tages Realität wird (dk).

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Politik

Prügel an Kindern, Rassismus, Holocaust: Der AfD-Eklat um Jo Meurer in Ransbach-Baumbach beschäftigt weiter In dem hessencam-Interview äußerte sich Jo Meurer unter anderem über angebliche Inzucht bei Muslimen, rechtfertigte Gewalt gegen Kinder und relativierte den Holocaust

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Foto: Aus Video von hessencam
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RANSBACH-BAUMBACH Es sind Sätze, die man nicht vergisst, wenn man sie einmal gehört hat. Sätze über Kinder, die geschlagen werden. Über Menschen, die angeblich weniger wert seien. Über den Holocaust, der relativiert wird. Gesprochen werden sie von einem Mann, der bis vor wenigen Tagen Stadtrats- und Verbandsgemeinderatsmitglied in Ransbach-Baumbach war.

Jo Meurer steht vor der Stadthalle, am Rand eines AfD-Bürgerdialogs. Vor ihm die Kamera von hessencam, hinter der Joachim Schaefer steht. Was als Interview beginnt, entwickelt sich zu einem Protokoll radikaler Enthemmung.

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Meurer spricht über seine Zeit als Lehrer. Auf die Nachfrage, ob er Kinder geschlagen habe, antwortet er ohne Zögern mit Ja. Er schildert einen konkreten Fall: Ein Schüler habe geschrien, er habe weiter geprügelt und erklärt, er werde nicht aufhören, solange der Junge nicht still sei. Später sagt Meurer, auch seine Enkelin habe er geschlagen, unter anderem im Kleinkindalter. Er beschreibt diese Gewalt nicht als Fehler, nicht als Unrecht, sondern als Teil seiner Vorstellung von Erziehung.

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Im weiteren Verlauf richtet sich Meurers Blick auf ganze Bevölkerungsgruppen. Über Muslime sagt er, sie entwickelten sich nicht weiter, sie seien primitiv. Muslimische Kinder würden den Unterricht stören und »nichts bringen«. Er behauptet, ein erheblicher Teil der in Deutschland geborenen Muslime sei »behindert durch Inzucht«. Er spricht über Schulklassen mit »30 Prozent solcher Kinder« und stellt die Frage, was man mit ihnen machen solle. Seine Antwort: keine weiteren aufnehmen, die anderen abschieben. Auf Nachfrage bejaht er sinngemäß, dass staatliche Stellen auch in Schulen eingreifen könnten, um Kinder abzuholen und abzuschieben.

Dann spricht Meurer über Menschen afrikanischer Herkunft. Er sagt, sie hätten im Durchschnitt weniger intelligente Gene als Deutsche. Auch hier stellt er Herkunft als biologisches Schicksal dar, nicht als soziale oder individuelle Frage.

Spätestens an diesem Punkt wird deutlich, dass es in diesem Interview nicht um zugespitzte politische Meinungen geht, sondern um ein geschlossenes Weltbild. Herkunft, Religion und angebliche Leistungsfähigkeit werden miteinander verknüpft. Menschen erscheinen nicht als Individuen, sondern als Gruppen mit festgeschriebenen Eigenschaften.

Noch schwerer wiegen Meurers Aussagen zur deutschen Geschichte. Er greift den Begriff der sogenannten „Holocaust-Industrie“ auf und behauptet, Juden hätten den Holocaust »industrialisiert«. Die Zahl der Toten, sagt er sinngemäß, sei hochgerechnet worden, um Geld zu erhalten. Der Holocaust erscheint in seinen Worten nicht als beispielloses Verbrechen, sondern als etwas, über das man verhandeln könne. Die Erinnerungskultur erklärt er für beendet. Der »Schuldkult« sei vorbei, sagt Meurer. Er selbst sei 1944 geboren und trage keine Verantwortung.

In einer weiteren Passage spricht Meurer über deutsche Geschichte und Technik und formuliert dabei einen Satz, der fassungslos macht: Niemand sei so in der Lage gewesen, Millionen Menschen in so kurzer Zeit zu vergasen wie die Deutschen. Der industrielle Massenmord erscheint in diesem Moment nicht als Verbrechen, sondern als zynisch verzerrte »Leistung«.

Zwischen diesen Aussagen äußert sich Meurer immer wieder zur AfD. Er bezeichnet Björn Höcke nicht als Nazi oder Rechtsextremisten, obwohl dieser öffentlich als rechtsextrem eingestuft ist. Er sieht in der AfD die einzige Partei, die »realistisch« denke.

Das Video wird nach der Veröffentlichung tausendfach aufgerufen und verbreitet. Die Reaktionen in Ransbach-Baumbach folgen schnell. Stadt und Verbandsgemeinde veröffentlichen eine Erklärung, in der sie sich ausdrücklich von den Aussagen distanzieren und diese verurteilen. Es handele sich um persönliche Äußerungen, die in keinem Zusammenhang mit der Arbeit der kommunalen Gremien stünden. Weitere Konsequenzen, so heißt es, lägen nicht im Zuständigkeitsbereich der Kommune, sondern bei zuständigen Behörden.

Kurz darauf legt Jo Meurer alle politischen Ämter nieder, im Stadtrat, im Verbandsgemeinderat und in Ausschüssen. Auch innerhalb der AfD folgen Reaktionen. Parteiintern werden Schritte bis hin zu einem Parteiausschluss angekündigt; Meurer tritt aus der AfD aus. Weitere AfD-Mandatsträger in Ransbach-Baumbach erklären ihren Rücktritt und distanzieren sich von den Aussagen.

Ob einzelne Passagen des Interviews strafrechtlich relevant sind, müssen Ermittlungsbehörden prüfen. In Betracht kommen je nach Wortlaut und Kontext unter anderem Fragen der Volksverhetzung, der strafrechtlichen Bewertung von Holocaust-Relativierungen sowie der Einordnung der Aussagen über Gewalt gegen Kinder. Zum Zeitpunkt der öffentlichen Stellungnahmen lagen nach bekannten Angaben noch keine bestätigten Ermittlungsverfahren vor.

Das Interview wurde von Hessencam geführt, einem Projekt, das seit Jahren politische Gespräche dokumentiert und öffentlich zugänglich macht. Hessencam erreicht mit seinem YouTube-Kanal eine hohe Reichweite und ist wiederholt Ziel von Angriffen und rechtlichen Auseinandersetzungen geworden.  Der Fall Meurer zeigt, welche Rolle solche dokumentarischen Formate spielen: Sie halten fest, was gesagt wird und überlassen die Bewertung der Öffentlichkeit und den zuständigen Stellen. (dk)

Anmerkung: Copyright des Videos liegt bei hessencam. Danke, dass wir es für die Berichterstattung nutzen durften!

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Politik

Bundesfinanzhof hält Grundsteuerreform für verfassungsgemäß

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Foto - Copyright: Bundesfinanzhof | Daniel Schwarcz
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POLITIK Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die seit 2025 geltende Grundsteuerreform bestätigt. Drei Eigentümer aus Köln, Berlin und Sachsen hatten gegen das neue Bewertungsverfahren geklagt – ohne Erfolg. Schon die Vorinstanzen hatten ihre Klagen zurückgewiesen. Ob die Kläger nun das Bundesverfassungsgericht anrufen, ist offen.

Die Grundsteuer betrifft Eigentümer wie Mieter, da Vermieter die Abgabe in der Regel weitergeben. Kritiker hatten bemängelt, dass Finanzämter bei der Bewertung auf pauschale Durchschnittswerte zurückgreifen dürfen. Der BFH sah darin jedoch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Gegenstand der Entscheidungen war das sogenannte Bundesmodell, das in den meisten Ländern gilt. Einige Länder haben eigene Modelle entwickelt, die ebenfalls rechtlich umstritten sind.

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Auslöser der Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Die alten Berechnungsgrundlagen stammten teils aus den 1960er oder sogar 1930er Jahren und führten zu erheblichen Ungleichbehandlungen.

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