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Koblenz

Ausgeliehenes Pferd von Freundin wirft Reiterin ab – Wer haftet für den Schaden?

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Ausgeliehenes Pferd von Freundin wirft Reiterin ab - Wer haftet für den Schaden?
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KOBLENZ Muss die Halterin eines Pferdes für die Behandlungskosten aufkommen, wenn ihr Tier eine andere Reiterin abwirft? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden. Der Sachverhalt:  Die Beklagte ist Halterin einer seinerzeit dreijährigen Stute. Sie hatte das Pferd in einem Stall untergebracht, in dem auch ein Tier der Geschädigten stand. Die Klägerin – eine Krankenversicherung – trug im Prozess vor, die bei ihr versicherte Geschädigte sei im Winter 2017 von der Beklagten gebeten worden, das Pferd gelegentlich zu reiten, weil sie selbst das wegen einer Schwangerschaft momentan nicht könne.

Am 04.12.2017 habe die Geschädigte einen Ausritt mit dem Pferd der Beklagten unternommen, bei dem das Tier plötzlich gebuckelt und sie abgeworfen habe. Die Geschädigte habe sich dabei den Arm gebrochen, wodurch Behandlungskosten in Höhe von 5.175,29 € entstanden seien, die von ihr – der Klägerin – übernommen worden seien. Diesen Betrag, so verlangte die Versicherung, müsse ihr die Beklagte als Halterin des Pferdes ersetzen.

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Die Beklagte verweigerte dies mit dem Argument, sie habe ihr Pferd nicht der Geschädigten, sondern nur deren Tochter anvertraut. Davon, dass auch die Geschädigte das Pferd reiten würde, habe sie keine Kenntnis gehabt. Die Geschädigte habe sich also eigenverantwortlich gefährdet und den Reitunfall selbst verschuldet; daher sei auch kein Schadensersatz zu zahlen.

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Die Entscheidung

Das Gericht verurteilte die Beklagte, der Klägerin die für die Behandlung der Geschädigten entstandenen Kosten zu erstatten. Nach einer Vernehmung der gestürzten Reiterin und ihrer Tochter zeigte sich die Richterin überzeugt, dass der Beklagten durchaus bekannt war, dass auch die Geschädigte sich um das Tier kümmerte. Außerdem sei nachgewiesen, dass die Reiterin tatsächlich abgeworfen worden war, als die Stute plötzlich den Kopf zwischen die Beine nahm und mehrfach buckelte. Als Tierhalterin hafte die Beklagte für die Schäden, die ihr Pferd dadurch verursacht habe. Denn auch in diesem Fall habe sich eine typische „Tiergefahr“ verwirklicht.

Ein Pferdehalter sei für die Folgen eines Reitunfalls nämlich immer dann verantwortlich, wenn sich das Tier „selbstgesteuert“ verhalte und es dadurch zum Unfall komme. Nur dann, wenn es zum Sturz komme, obwohl das Pferd dem Willen des Reiters gefolgt sei, fehle es an dieser Tiergefahr und der Pferdehalter hafte nicht. Die Beklagte könne sich auch nicht – so das Gericht weiter – darauf berufen, dass sie der Geschädigten eine Gefälligkeit erwiesen habe. Denn ein Verzicht der Reiterin auf etwaige Schadensersatzansprüche sei nicht anzunehmen. Man könne nicht unterstellen, dass die Geschädigte der Beklagten einen solchen Gefallen habe tun wollen, der letztlich nur der hinter der Beklagten stehenden Versicherung zugutekomme.

Urteil vom 25.05.2022, Az. 3 O 134/19 (nicht rechtskräftig)

Das Gericht urteilte weiter, der Schadensersatzanspruch sei auch nicht wegen eines eigenen Verschuldens der Geschädigten zu kürzen. Diese habe sich lediglich einer „normalen Tiergefahr“ ausgesetzt. Nur demjenigen aber könne ein eigenes Verschulden vorgeworfen werden, der beim Umgang mit einem Tier bewusst Risiken übernehme, die über die gewöhnlich zu erwartenden Gefahren hinausgehen. Das sei hier aber nicht der Fall. Der seit 40 Jahren reiterfahrenen Geschädigten sei das Pferd der Beklagten bereits von vergangenen Ausritten her bekannt gewesen. Sie habe keinen Anlass gehabt, einen Ausritt am 04.12.2017 als besonders gefährlich einzuschätzen, und sei daher kein ungewöhnliches Risiko eingegangen.

Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 833 Haftung des Tierhalters:  Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen
verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

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Zum Jahreswechsel: Danke für Vertrauen, Hinweise und Kritik

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RHEIN-LAHN Mit dem Übergang von 2025 zu 2026 endet für den BEN Kurier ein weiteres intensives Jahr regionaler Berichterstattung. Ein Jahr mit vielen Themen, Gesprächen, Recherchen und Geschichten aus unserer Heimat – getragen vor allem von den Menschen, die diese Region ausmachen.

Journalismus lebt vom Vertrauen der Leserinnen und Leser. Vom offenen Hinweis, von der kritischen Nachfrage, vom Widerspruch ebenso wie von der Zustimmung. Auch im vergangenen Jahr haben uns zahlreiche Hinweise erreicht, viele davon aus der Mitte der Gesellschaft. Sie haben Themen angestoßen, Missstände sichtbar gemacht, Entwicklungen begleitet und Diskussionen ermöglicht. Dafür sagen wir ausdrücklich Danke.

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Der BEN Kurier versteht sich als unabhängiges regionales Medium. Unser Anspruch ist es, sachlich zu berichten, kritisch nachzufragen und Entwicklungen transparent darzustellen, unabhängig von parteipolitischen oder persönlichen Interessen. Gerade auf kommunaler Ebene ist dies nicht immer bequem, aber notwendig. Demokratie lebt von Öffentlichkeit, und Öffentlichkeit braucht verlässliche Informationen.

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2025 war zugleich ein Jahr, das gezeigt hat, wie wichtig lokaler Journalismus weiterhin ist. Entscheidungen vor Ort, gesellschaftliche Debatten, ehrenamtliches Engagement, wirtschaftliche Herausforderungen und persönliche Schicksale, all das findet nicht abstrakt statt, sondern direkt vor unserer Haustür. Diese Nähe verpflichtet zu Sorgfalt, Verantwortung und Fairness.

Zum Jahreswechsel blicken wir mit Dankbarkeit auf das Erreichte und mit Verantwortung auf das Kommende. Auch 2026 wird der BEN Kurier aufmerksam hinschauen, zuhören und berichten. Nicht lauter als nötig, aber klar. Nicht gefällig, sondern verlässlich. Wir danken allen Leserinnen und Lesern für ihr Vertrauen, ihre Unterstützung und ihre kritische Begleitung.
Der BEN Kurier wünscht einen guten und sicheren Start ins Jahr 2026.

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BEN Radio

Latscho Koblenz e.V. startet Bandcontest

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Foto: Latscho Koblenz e.V.
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KOBLENZ Der gemeinnützige Kulturverein Latscho Koblenz e.V. startet einen Bandcontest, der bis zum 30. Mai 2026 läuft. Eingeladen sind Künstler:innen und Bands, die einen Song mit Bezug zu Koblenz einreichen möchten. Die Gewinner:innen erhalten 500 € sowie einen Auftritt auf dem Latscho Festival 2026 – einer Plattform, die regionale Subkultur sichtbar macht.

Mit diesem Contest möchten wir subkulturelle Initiativen fördern und Künstler:innen einen Anreiz geben, ihre Musik in der Stadt zu präsentieren. Gleichzeitig wollen wir ein Gegengewicht zu elitären Kulturveranstaltungen schaffen, die oft nur eine kleine Zielgruppe erreichen“, erklärt Sebastian Beuth, Vorsitzender des Vereins.

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Ein Verein mit fünf Jahren Geschichte

Latscho Koblenz e.V. wurde vor fünf Jahren gegründet und hat sich seitdem als feste Größe in der lokalen Kulturszene etabliert. Der Verein organisiert außergewöhnliche Formate – von Konzerten über Straßenkunst bis hin zu Festivals – die größtenteils kostenlos und unter freiem Himmel stattfinden. Alle Aktivitäten werden ehrenamtlich, unabhängig und gemeinnützig durchgeführt. Ziel ist es, ein kreatives und inklusives Umfeld zu schaffen, das Künstler:innen eine Bühne bietet, ohne kommerziellen Druck und mit maximaler künstlerischer Freiheit.

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Unsere Kulturszene ist vielfältiger und bunter, als es die großen Veranstaltungen vermuten lassen. Wir möchten diese Vielfalt sichtbar machen und denjenigen, die etwas Neues ausprobieren, einen Raum geben“, so Beuth weiter.

Warum ein Bandcontest?

Der Bandcontest soll insbesondere lokale Musiker:innen ansprechen, die bisher vielleicht keine Möglichkeit hatten, ihre Musik einem größeren Publikum zu präsentieren. Mit dem Preisgeld und dem Festivalauftritt erhalten sie sowohl finanzielle Unterstützung als auch öffentliche Aufmerksamkeit. Gleichzeitig will der Verein den Austausch innerhalb der lokalen Musik- und Kulturszene fördern und neue Netzwerke schaffen.

Über Latscho Koblenz e.V.

Latscho Koblenz e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich der Förderung von Subkultur und kreativen Projekten in Koblenz verschrieben hat. Seit seiner Gründung organisiert der Verein Veranstaltungen, die bewusst anders, experimentell und inklusiv sind. Alle Aktivitäten beruhen auf ehrenamtlichem Engagement, finanzieller Transparenz und der Überzeugung, dass Kultur für alle zugänglich sein sollte – unabhängig von Budget oder sozialen Status.

Weitere Informationen sowie die Teilnahmebedingungen für den Bandcontest finden Interessierte auf der offiziellen Website von Latscho Koblenz e.V. www.latscho-koblenz.de

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Koblenz

Warmes von Herzen: Ein festliches Weihnachtsessen für Menschen ohne Wohnung in Koblenz

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Fotos: Peter Seydel
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KOBLENZ Es war ein Abend der Wertschätzung im Gastronomischen Bildungszentrum der Industrie- und Handelskammer Koblenz. Unter dem Motto „Warmes von Herzen“ luden das Jobcenter der Stadt Koblenz, das Unternehmernetzwerk Blue Circle und der Arbeitskreis für Menschen ohne Wohnung zu festlichen Stunden ein. Zum Arbeitskreis gehören der Caritasverband Koblenz Die Schachtel e. V. und der AWO Kreisverband Koblenz-Stadt. Die Idee für die Veranstaltung hatten drei Privatpersonen um Spitzenkoch Jean-Luc Mundel.

Tatkräftige Sponsoren unterstützen seit der Premiere im Jahr 2012. „Es ist uns eine Freude, unseren Gästen einen Abend mit erlesenen Speisen und Livemusik in einem festlichen Rahmen schenken zu dürfen“, berichtet Jean-Luc Mundel. 100 Gäste folgten der Einladung: Menschen, die von den Anlaufstellen der Wohnungslosenhilfe begleitet werden, sowie Sponsoren und Förderer.

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Eine wunderschöne Geste der Wertschätzung: Jugendspieler des FC Rot-Weiss Koblenz verteilten Nikoläuse an alle Gäste.

Drei-Gänge-Menü ließ keine kulinarischen Wünsche offen

Küchenchef Jean-Luc Mundel und sein Team verwöhnten alle Anwesenden mit einem weihnachtlichen Drei-Gänge-Menü. Nach einer Kürbiscremesuppe mit Frischkäsenocken und gerösteten Kürbiskernen wurde als Hauptgang Supreme von der Maispoulardenbrust mit Pistazienfarce, Steinpilzjus, Rahmspitzkohl und gebratenen Polenta-Schnitten serviert. Die Gäste belohnten das Team um Küchenchef Mundel nach jedem Gang mit begeistertem Applaus. Zum krönenden Abschluss schenkte eine Adventstorte süße kulinarische Genüsse.

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Gemeinsam Gutes tun: Der heutige Abend ist ein Zeichen der Wertschätzung für Menschen, die unter schwierigen Bedingungen leben“, sagte Blue Circle-Vertreter Marvin Sauerborn, der mit weiteren Sponsoren eifrig das Service-Team unterstützte.

Das Erfolgsrezept von „Warmes von Herzen“ ist auch für die Zukunft gesichert: Initiator Jean-Luc Mundel übergab den goldenen Kochlöffel symbolisch an ein motiviertes Team.

Ehrenamtliches Engagement und treue Förderer

Acht Köche, zehn Mitarbeitende des Jobcenters und viele Helfende hinter den Kulissen sorgten ehrenamtlich für einen reibungslosen Service in der Küche und an den festlich eingedeckten Tischen. Alleinunterhalter Torsten Härig, die „Jobcenter-Singers“ und die Band untermstern“ vollendeten den Abend musikalisch und animierten alle Anwesenden zum Mitsingen von Weihnachtsklassikern. Eine wunderschöne Geste war der Besuch von Jugendspielern des FC Rot-Weiss Koblenz, die Schokonikoläuse an alle Gäste verteilten.

Initiator gibt Kochlöffel an engagiertes Team weiter

Besonders emotional wurde es, als Initiator Jean-Luc Mundel ans Mikrofon trat und sich nach vielen Jahren von seinem Herzensprojekt verabschiedete. „Es war mir eine große Ehre, unsere Gäste verwöhnen zu dürfen“, sagte der aus dem Elsass stammende Spitzenkoch unter Tränen. „Ein großer Dank von ganzem Herzen geht an alle engagierten Menschen und Sponsoren für die phänomenale Unterstützung und langjährige Treue.“ Stehende Ovationen sorgten für einen gebührenden Abschied und ein starkes Gemeinschaftsgefühl.

Ein letztes Mal verwöhnte Spitzenkoch Jean-Luc Mundel seine Gäste mit kulinarischen Genüssen.
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