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Caritas-Bericht deckt auf: Barfuß, krank, ohne Rollstuhl – wie Deutschland wirklich abschiebt Der Tätigkeitsbericht 2024 der Abschiebungsbeobachtung offenbart dramatische Missstände – trotz professioneller Bundespolizei

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Caritas-Bericht deckt auf: Barfuß, krank, ohne Rollstuhl – wie Deutschland wirklich abschiebt
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RHEIN-LAHN|FRANKFURT Der Frankfurter Flughafen bleibt das Zentrum des deutschen Abschiebesystems. 6.342 Menschen wurden 2024 von hier aus außer Landes gebracht, mehr als an jedem anderen Standort. Bundesweit stiegen die Zahlen auf 20.084 Abschiebungen, ein Anstieg um rund 22 Prozent. Hinter diesen nüchternen Statistiken verbirgt sich jedoch ein System, dessen größte Schwachstellen nicht im sichtbaren Vollzug am Flughafen liegen, sondern im Verborgenen davor. Der Tätigkeitsbericht 2024 der Abschiebungsbeobachtung Frankfurt zeigt auf erschütternde Weise, wie Menschen abgeholt, behandelt, medizinisch begutachtet und durch Behörden zugeführt werden – und wo der Rechtsstaat im Alltag seiner Vollzugsbehörden an Grenzen stößt.

Auffällig ist, wie klar der Bericht zwischen zwei Ebenen unterscheidet: dem Verhalten der Bundespolizei am Flughafen und dem Vorgehen der Landespolizeien und Ausländerbehörden, die die Betroffenen dorthin bringen. Während die Bundespolizei ein überwiegend respektvolles, professionelles Verhalten an den Tag legt, beginnt das Problem viel früher. Die Beobachtungsstelle beschreibt einen Vollzug, der vielfach in den Wohnungen der Betroffenen in den frühen Morgenstunden beginnt – mit Abläufen, die in ihrer Dramatik oft unbemerkt bleiben, aber tief in die Menschenwürde eingreifen.

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So dokumentiert der Bericht Fälle, in denen Menschen mitten in der Nacht aus dem Schlaf gerissen und ohne Möglichkeit, sich anzukleiden oder zu packen, zum Flughafen gebracht wurden. Eine nigerianische Mutter etwa wurde nachts aus ihrer Wohnung geholt, trug lediglich eine Jeans und einen BH, ihr kleiner Sohn kam im Schlafanzug und barfuß am Flughafen an. Gepäck gab es nicht, warme Kleidung erst recht nicht. Erst im Terminal bemühten sich Ehrenamtliche und Beamte der Bundespolizei, über Kleiderkammern und Bahnhofsmission das Nötigste zu organisieren. Die Szene, wie ein frierendes Kind barfuß in den Abflugbereich geführt wird, steht sinnbildlich für einen Vollzug, der an seinen empfindlichsten Stellen versagt.

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Noch erschütternder wirken die Fälle, in denen schwerbehinderte Menschen betroffen sind. Der Bericht beschreibt einen Jungen, schwerstbehindert, nicht gehfähig, abhängig von Hilfsmitteln und eigentlich liegend zu transportieren. Als die Landespolizei ihn abholt, fehlt jedoch nicht nur der Rollstuhl – es fehlen sämtliche Hilfsmittel, die das Kind braucht, um überhaupt sicher bewegt werden zu können. Der Junge wird schließlich in einem geliehenen Rollstuhl über den Flughafen transportiert, in dem die Mutter sitzt, während sie ihr Kind auf dem Schoß hält. Eine ärztliche Übergabe im Zielland war nicht organisiert, eine kontinuierliche Behandlung dort ebenfalls nicht. Was in diesem Fall sichtbar wird, ist mehr als eine organisatorische Lücke: Es ist ein strukturelles Versagen im Umgang mit schwerst verletzlichen Menschen.

Die Beobachtungsstelle beschreibt auch dramatische medizinische Widersprüche. Immer wieder stehen Atteste behandelnder Ärzte, die ausdrücklich von einer Abschiebung abraten, in klarem Gegensatz zu Fit-to-Fly-Bescheinigungen, die Behördenärzte kurzfristig ausstellen. Eine afghanische Mutter, wenige Tage zuvor an der Gebärmutter operiert und vom behandelnden Arzt mindestens drei Wochen als nicht reisefähig eingestuft, wird nachts abgeholt. Eine von der Ausländerbehörde beauftragte Ärztin erscheint in der Wohnung, begutachtet die Frau innerhalb weniger Minuten und erklärt sie für flugtauglich. Es gibt keine ärztliche Begleitung, keine organisierte Weiterbehandlung im Zielland, keine Sicherstellung, dass Medikamente verfügbar sind. Die Frau, die beim Tragen ihrer drei kleinen Kinder eigentlich nicht einmal minimale Lasten heben sollte, sitzt kurze Zeit später im Flugzeug. Dass ihre Weiterbehandlung später über private Kontakte der Abschiebungsbeobachtung und des behandelnden Arztes improvisiert wurde, ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch: In keinem einzigen dokumentierten Vorgang war eine medizinische Weiterversorgung im Zielland vorbereitet.

Manchmal werden die Konsequenzen medizinischer Fehlentscheidungen erst im letzten Moment sichtbar. Ein Mann, der beim Zugriff aus dem Fenster gesprungen war und über starke Schmerzen klagte, wurde oberkörperfrei und mit einer Jacke über den Schultern zum Flughafen gebracht. Ein Fit-to-Fly war ausgestellt worden. Erst kurz vor dem Boarding fiel Beamten die deutliche Schwellung des Brustbereichs auf. Eine Notaufnahme bestätigte anschließend einen gebrochenen Schlüsselbein und eine ausgekugelte Schulter. Die Abschiebung musste abgebrochen werden – ein Zufall, der verhinderte, dass ein Verletzter im Flugzeug kollabiert.

Für autistische oder psychisch schwer belastete Menschen ist die Situation nicht minder dramatisch. Der Bericht beschreibt die Abschiebung eines autistischen Kindes, das nicht spricht und sensorisch hochsensibel ist. Die Mutter wurde während der Chartermaßnahme gefesselt. In ihrer Verzweiflung flehte sie die Beamten an, ihren Sohn „zur Adoption freizugeben“, damit er nicht abgeschoben wird. Für das Kind gab es keinen vorbereiteten ruhigen Raum, keine Fachkräfte, keine strukturierten Abläufe. Die Bundespolizei und Mitarbeiter der Beobachtungsstelle versuchten über Stunden improvisiert, das Kind zu beruhigen – ohne zu wissen, ob im Zielland überhaupt therapeutische Unterstützung verfügbar sein würde.

Ein weiteres gravierendes Problem zeigt sich, wenn Abschiebungen scheitern. Wird ein Flug nicht angetreten – etwa durch kurzfristige Gerichtsbeschlüsse oder weil eine Airline eine Mitnahme verweigert –, stehen Familien häufig plötzlich im Terminal. Es gibt keine einheitliche Regelung, wer für die Rückfahrt verantwortlich ist. Immer wieder bleiben Betroffene mittellos zurück, manche mit kleinen Kindern, manche mit mehreren Koffern, manche völlig erschöpft. In einigen Fällen wurde das zuvor ausgezahlte Handgeld wieder eingezogen, obwohl die Menschen in ihre Kommune hätten zurückgebracht werden müssen. Helfer berichten von Betroffenen, die erst durch Zufallsunterstützung einer Ehrenamtsgruppe oder durch Schwarzfahrten wieder in ihren Heimatort gelangten.

Bemerkenswert ist, wie deutlich sich die Beobachtungsstelle gleichzeitig zur Bundespolizei äußert. Die Beamten am Flughafen würden sich häufig vorbildlich verhalten, suchten das Gespräch, stellten sich mit Namen vor, erklärten Abläufe, ermöglichten Telefonate und verhielten sich deeskalierend. Sie versuchten, Versorgungslücken zu schließen, die andere Behörden zuvor verursacht hatten. Doch genau darin liegt das Dilemma: Die Bundespolizei steht am Ende eines Prozesses, über dessen frühere Phasen sie keine Kontrolle hat. Sie kann retten, was noch zu retten ist – verhindern kann sie das vorherige Unrecht nicht.

Die Träger der Abschiebungsbeobachtung, Diakonie und Caritas, sehen dringenden Handlungsbedarf. Diakoniepfarrer Markus Eisele betont, dass der rechtsstaatliche Vollzug glaubwürdig bleiben müsse. Nachtabschiebungen, widersprüchliche medizinische Einschätzungen und fehlende Betreuung seien nicht akzeptabel. Caritasdirektor Karl Weber fordert klare, bundesweit verbindliche Standards, insbesondere für Kinder, Kranke und Behinderte. Abschiebungen während laufender Behandlungen müssten grundsätzlich unterbleiben. Ebenso brauche es feste Regelungen, wie Rücktransporte nach gescheiterten Abschiebungen organisiert werden und welche Transparenzpflichten Ausländerbehörden gegenüber der Beobachtungsstelle haben.

Der Bericht macht deutlich, dass das deutsche Abschiebesystem an einem Punkt angekommen ist, an dem strukturelle Schwächen nicht mehr durch pragmatische Lösungen am Flughafen kompensiert werden können. Der Rechtsstaat zeigt sich nicht erst am Gate, im Flugzeug oder bei der Grenzkontrolle – er zeigt sich im Schlafzimmer eines siebenjährigen Kindes, das nachts aus dem Bett gerissen wird; in der Notaufnahme eines Krankenhauses, aus der Patienten gegen ärztlichen Rat entlassen werden; im Treppenhaus, in dem ein schwerstbehindertes Kind ohne Rollstuhl getragen wird.

Ein System, das Menschen mitten in der Nacht barfuß, krank, frisch operiert oder ohne Hilfsmittel zum Flughafen bringt, muss sich grundlegend fragen lassen, ob die Grenzen des Zumutbaren nicht längst überschritten sind. Der Tätigkeitsbericht 2024 ist kein politisches Papier, sondern eine nüchterne Dokumentation des Alltags. Gerade deshalb ist seine Wirkung so verstörend. Es ist ein Weckruf, der nicht ignoriert werden darf. Denn die Frage, wie ein Land in solchen Momenten handelt, ist am Ende eine Frage seiner Werte – und seines Gewissens (dk).

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Ehrenamtsstudie Feuerwehr: Engagement stark, doch die Zeit wird knapp

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BLAULICHT Die landesweite Ehrenamtsstudie zu den Freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz zeichnet ein zweigeteiltes Bild: Die Bereitschaft zum Engagement ist hoch, zugleich werden strukturelle Belastungen sichtbar, die die Zukunftsfähigkeit des Systems beeinflussen. An der Online-Befragung beteiligten sich mehr als 12.500 Feuerwehrangehörige. Das entspricht rund 22 Prozent aller ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Land.

Altersstruktur stabiler als oft angenommen

Zunächst wird sichtbar: Das Ehrenamt trägt sich noch. Rund 80 Prozent der Befragten planen, ihr Engagement in der Feuerwehr im bisherigen Umfang fortzusetzen. Mehr als ein Drittel kann sich sogar vorstellen, künftig noch mehr zu übernehmen. Auch bei jungen Einsatzkräften ist die Bereitschaft hoch. Die Studie zeigt außerdem, dass die Altersstruktur differenzierter ist, als oft behauptet wird: Etwa 31 Prozent der Einsatzkräfte sind 16 bis 29 Jahre alt, 46 Prozent 30 bis 49, 22 Prozent 50 bis 67. Ein sofortiger Nachwuchseinbruch ist damit nicht die zentrale Baustelle. Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass der Anteil älterer Aktiver steigt.

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Das Kernproblem: Zeit, Vereinbarkeit, Zusatzlast

Der eigentliche Kern der Studie liegt an einer anderen Stelle: Nicht der Wille fehlt, sondern Zeit und Verfügbarkeit werden zum Engpass. Die Arbeitswelt hat sich verändert. Arbeitsverdichtung, Schichtmodelle, flexible Arbeitszeiten, längere Wege, all das macht spontane Einsatzbereitschaft schwieriger. Die Studie hält fest, dass weniger als die Hälfte der Befragten ihre Arbeitszeiten so flexibel gestalten kann, dass genug Zeit für das Feuerwehrengagement bleibt. Das ist entscheidend, weil Einsätze nicht nach Kalender kommen. Dazu kommen familiäre Verpflichtungen: Wer kleine Kinder hat, muss im Einsatzfall Betreuung organisieren, ein Problem, das im Alltag vieler Ehrenamtlicher mitläuft, aber selten offen thematisiert wird.

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Einsätze nehmen zu: Extremwetter als Belastungstreiber

Gleichzeitig nimmt die Belastung durch Einsätze zu. Die Studie beschreibt eine steigende Einsatzentwicklung und nennt häufiger auftretende Extremwetterlagen als Treiber. Damit wächst der Bedarf an Kräften genau in dem Moment, in dem Verfügbarkeit durch Beruf und Alltag knapper wird. Aus dieser Kombination entsteht die stille Schere, die viele Feuerwehren spüren: Mehr Anforderungen treffen auf weniger Zeitfenster.

Ein weiterer Punkt, der in der öffentlichen Diskussion oft untergeht, steht in der Studie sehr klar: Das Feuerwehr-Ehrenamt besteht nicht nur aus Einsätzen. Neben Einsatzdienst und Übungen fallen technische Arbeiten, Verwaltungsaufgaben und Gremienarbeit an. Die Studie beziffert das deutlich: 97 Prozent nehmen regelmäßig an Einsätzen teil, 96 Prozent an Übungen und Fortbildungen, 47 Prozent erledigen technische Arbeiten, 31 Prozent übernehmen Verwaltungstätigkeiten, 19 Prozent arbeiten in Gremien. Gerade Verwaltungstätigkeiten werden häufig als belastend beschrieben, besonders bei Führungskräften, die davon einen großen Teil tragen.

Ausstattung und Gerätehäuser: Unterschiede zwischen Kommunen

Hinzu kommt die Ausstattung. Viele Einsatzkräfte bewerten den Zustand von Dienstkleidung, persönlicher Schutzausrüstung und Feuerwehrgerätehäusern kritisch. Die Studie macht dabei auch deutlich, dass es zwischen Kommunen spürbare Unterschiede gibt. Für die Betroffenen ist das kein Nebenthema: Ausstattung und Infrastruktur sind Teil der Einsatzfähigkeit und sie sind auch ein Maßstab dafür, ob Ehrenamtliche verlässliche Rahmenbedingungen erleben.

Ausbildung: Zufriedenheit nur bei gut der Hälfte

Auch die Ausbildung ist ein klarer Befund der Studie. Nur 54 Prozent der Befragten sind mit den Aus- und Weiterbildungsangeboten in ihrer Einheit zufrieden. Genannt werden Verbesserungsbedarfe bei taktischem Einsatztraining, technischen Schulungen und dem Umgang mit Stresssituationen. Zusätzlich wird der Wunsch nach flexibleren Grundausbildungsmodellen und kürzeren Wartezeiten an der Akademie deutlich.

Anerkennung: intern hoch, extern deutlich niedriger

Deutlich messbar ist außerdem die Frage der Anerkennung. Innerhalb der eigenen Einheit fühlen sich 72 Prozent ausreichend wertgeschätzt. Gegenüber der Öffentlichkeit fällt dieser Wert auf 38 Prozent, gegenüber behördlichen Stellen sogar auf 27 Prozent. Das bedeutet: Zusammenhalt und Anerkennung funktionieren intern, aber die Rückmeldung von außen wird oft als schwach erlebt. Bei der Frage, welche Formen der Anerkennung als sinnvoll gelten, nennt die Studie hohe Zustimmungswerte für Rentenpunkte oder eine „Feuerwehrrente“ (73 Prozent). Aufwandsentschädigungen halten 43 Prozent für sinnvoll. Frauen: junges Potenzial, Bindung wird entscheidend

Beim Thema Frauen ist die Studie ebenfalls klar: Frauen stellen rund zehn Prozent der ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Mehr als die Hälfte von ihnen ist unter 30 Jahre alt. Das zeigt Potenzial in den jüngeren Jahrgängen. Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass Perspektiven von Frauen gezielt berücksichtigt werden müssen, etwa durch bessere Zugänge zu Führungsfunktionen und sichtbare Vorbilder.

Zehn Empfehlungen: Fokus auf Gewinnung und Bindung

Aus den Ergebnissen leitet die Studie zehn Handlungsempfehlungen ab: sechs zur Gewinnung neuer Einsatzkräfte und vier zur langfristigen Bindung. Zu den Ansätzen gehören stärkere Präsenz in Bildungseinrichtungen, der Ausbau von Bambini-Strukturen, eine modularere und flexiblere Grundausbildung sowie eine professionellere Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit. Für die Bindung nennt die Studie unter anderem Talentförderung und Entwicklungspfade, eine stärker koordinierte Beschaffung, finanzielle Anerkennung und eine attraktivere, besser nutzbare Ehrenamtskarte.

Fazit der Datenlage

In der Summe zeigt die Ehrenamtsstudie damit kein Feuerwehrsystem, dem die Motivation ausgeht. Sie zeigt ein System, das von hoher Identifikation lebt, aber unter Rahmenbedingungen arbeitet, die sich schneller verändern als die Strukturen drumherum. Die entscheidenden Probleme sind klar benennbar: Zeit und Verfügbarkeit werden knapper, Einsätze nehmen zu, die organisatorische Last wächst, Ausstattung und Ausbildung sind nicht überall auf dem Stand, den Einsatzkräfte erwarten. Wer die Studie ernst nimmt, kommt zu einem nüchternen Ergebnis: Das Ehrenamt trägt den Bevölkerungsschutz weiter, aber es braucht spürbare Entlastung und verlässliche Rahmenbedingungen, damit es das auch in Zukunft kann.

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Betrugsserie mit falschen Polizeibeamten im Rhein-Lahn-Kreis: Prozess gegen 19-Jährigen startet in Koblenz

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Bildrechte: Landgerichtgericht Koblenz
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OBERNHOF|BAD EMS  Vor der 9. Strafkammer des Landgericht Koblenz beginnt am 22. Januar ein Strafprozess gegen einen 19 Jahre alten Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft sieht ihn als Teil einer Betrugsgruppe, die ältere Menschen mit der Masche angeblicher Polizeianrufe um ihr Vermögen gebracht haben soll. Für das Verfahren sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt.

Nach dem Vorwurf der Anklage soll der Angeklagte als Heranwachsender an einer Serie von Betrugstaten beteiligt gewesen sein, die sich unter anderem in Bad Ems, Obernhof und Koblenz ereignet haben sollen. Insgesamt stehen elf Fälle im Raum, wobei es in einem Fall bei einem Versuch geblieben sein soll.

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Die mutmaßlichen Täter sollen arbeitsteilig vorgegangen sein. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft übernahmen einzelne Beteiligte Telefonanrufe, in denen sie sich als Polizeibeamte ausgaben. Den Angerufenen sei vorgespiegelt worden, dass Einbrüche oder andere Straftaten in ihrer Nähe stattgefunden hätten und ihre Ersparnisse deshalb in Gefahr seien.

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In der Folge sollen die Geschädigten dazu gebracht worden sein, Bargeld oder Wertgegenstände zur angeblichen Sicherstellung bereitzulegen. Diese seien anschließend von weiteren Beteiligten persönlich abgeholt worden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, selbst mehrfach bei solchen Abholungen eingesetzt gewesen zu sein.

Mindestens eine geplante Übergabe scheiterte laut Anklage, weil die Betroffenen misstrauisch wurden und die echte Polizei einschalteten. Dadurch konnte ein weiterer Schaden verhindert werden.

Mit dem nun beginnenden Prozess will das Gericht klären, welche Rolle der Angeklagte innerhalb der mutmaßlichen Betrugsstruktur spielte und ob die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs vorliegen.

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EILMELDUNG: Amtliche Unwetterwarnung vor Glätte!

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Foto: BEN Kurier - Fotomontage
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EILMELDUNG Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat für Rheinland-Pfalz und Hessen eine amtliche Unwetterwarnung vor Glätte ausgerufen. Es gilt Warnstufe 3 von 4. Nach Angaben des DWD besteht 𝐚𝐤𝐮𝐭𝐞 𝐆𝐞𝐟𝐚𝐡𝐫 𝐟ü𝐫 𝐋𝐞𝐢𝐛 𝐮𝐧𝐝 𝐋𝐞𝐛𝐞𝐧 durch plötzlich überfrierende Nässe und gefrierenden Regen.
Die Warnung gilt landesweit von Mitternacht bis zunächst Montag, 13 Uhr.
Handlungsempfehlungen DWD: Aufenthalt im Freien und Fahrten vermeiden bzw. Verhalten im Straßenverkehr anpassen; auf Beeinträchtigungen auf allen Verkehrswegen bis hin zu Sperrungen/Schließungen einstellen, notfalls Fahrweise anpassen, möglichst volltanken, Decken und warme Getränke mitführen
Bild: Fotomontage
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