Koblenz
Staatsanwaltliches Gutachten zur Flutnacht in Ahrweiler: Durchgehende Überlastung der Einsatzleitung

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anfang Juni ein katastrophenschutztechnisches Gutachten zur Einsatzführung in Auftrag gegeben. Der Sachverständige hat nunmehr sein Gutachten vorgelegt. Zusammengefasst kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler zum Zeitpunkt der Flut nicht optimal organisiert war. Der Landkreis habe kein ausreichend entwickeltes Einsatzführungssystem vorgehalten. So sei die Leistungsfähigkeit des Einsatzführungssystems nicht mit einer angemessenen und geeigneten Systematik hergestellt worden, mittels derer eine ausreichende Vorbereitung auf Maximalereignisse hätte erreicht werden können. Die Technische Einsatzleitung (TEL) sei am 14.07.2021 organisatorisch nicht ausreichend gereift gewesen.
So sei weder eine Stabsdienstordnung noch ein Einsatzführungskonzept vorzufinden gewesen. Gleiches gelte für formalisierte, systematische Abläufe und prozessuale Regelungen. Einen Verwaltungsstab habe es nicht gegeben. Der Stabsraum sei nicht optimal gewesen, das Informationsmanagementsystem stelle sich als defizitär dar. Das Modulare Warnsystem MoWaS sei als Verteiler nicht genutzt worden. Die TEL sei personell nicht ausreichend ausgestattet gewesen, die Aus- und Fortbildung des eingesetzten Personals erscheine nicht ausreichend, um den Anforderungen in den Erstphasen eines Maximalereignisses gerecht werden zu können. Insgesamt sei das Führungssystem im Landkreis Ahrweiler in Bezug auf Maximalereignisse nur unvollständig entwickelt gewesen. Dies habe dazu geführt, dass man dem hochkomplexen Maximalereignis am 14.07.2021 habe nicht angemessen begegnen können.
Dies habe in seiner Gesamtheit zur Folge gehabt, dass die TEL kein systematisches und passendes Lagebewusstsein habe entwickeln können und nur eingeschränkt leistungsfähig gewesen sei. Ein vorausschauendes, aktives Agieren sei der TEL aufgrund der ungünstigen organisatorischen Rahmenbedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr möglich gewesen. Die aufgezeigten Defizite hätten dazu geführt, dass die TEL nicht die Vorstellungkraft habe aufbringen können, um die katastrophale Lage in ihren extremen Dimensionen überhaupt erfassen zu können. Es habe eine permanente Überlastung in der TEL geherrscht.
Die Ursache für die eingeschränkte Handlungsfähigkeit der TEL sieht der Sachverständige nicht im persönlichen Bereich der Mitglieder, sondern im aufbau- und ablauforganisatorischen Bereich. Die Mitglieder der TEL hätten aufgrund der ungünstigen Rahmenbedingungen und des unzureichenden Einsatzführungssystems im Landkreis in der Flutnacht faktisch nicht mehr leisten können, als sie geleistet haben. „Die anwesenden Personen haben alles gegeben – das Führungssystem ließ nur nicht mehr zu.“, so der Sachverständige.
Das Gutachten kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass ein regional-risikospezifiziertes, leistungsfähiges, vollständig entwickeltes Einsatzführungssystem die Chancen, Personenschäden zu vermeiden, verbessert hätte.
Der Sachverständige weist aber gleichzeitig ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der Komplexität, der Unsicherheiten und der Unwägbarkeiten des Ereignisses und des Einsatzes, keine Aussage getroffen werden könne, welche konkreten Erfolgsaussichten im Falle einer optimierten Einsatzführung und verbesserter Rahmenbedingungen konkret bestanden hätten. Eine ausreichend belastbare Aussage dazu, in welchem Umfang der Ereignisverlauf selbst unter Idealbedingungen hinsichtlich der Abwendung von Personenschäden durch die TEL und den Landrat hätte tatsächlich beeinflusst werden können, sei nicht möglich.
„Das Gutachten legt das Dilemma des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens offen. Einerseits scheint im Landkreis nur ein unzureichendes Einsatzführungssystem vorgehalten worden zu sein, das die Leistungsfähigkeit der Technischen Einsatzleitung maßgeblich gemindert hat. Andererseits ist nach Einschätzung des Sachverständigen eine Aussage darüber, welche Maßnahmen im Falle eines besseren Einsatzführungssystems mit welchem Erfolg tatsächlich hätten umgesetzt werden können und welche konkreten Schäden – insbesondere Personenschäden – hätten abgewendet werden können, nicht möglich. Dies gilt es nun juristisch zu bewerten.“ teilte Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler hierzu mit.
Zunächst wird den Verteidigern und den Nebenklagevertreterinnen und -vertretern Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Ergebnis des Gutachtens gegeben.
Die Staatsanwaltschaft wird sodann in die abschließende Prüfung eintreten, ob die Ermittlungen nunmehr abgeschlossen werden können und – wenn ja – mit welchem Ergebnis. Diese Bewertung wird aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Ermittlungen einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin wird die Staatsanwaltschaft keine weitere Einschätzung zur Sache abgeben, auch keine vorläufige.
Altenkirchen
Dreifachmord im Westerwald: 10.000 Euro Belohnung ausgesetzt

BLAULICHT |WW Trotz umfangreichster – auch internationaler – Fahndungsmaßnahmen ist es bislang leider nicht gelungen, den Aufenthaltsort des Tatverdächtigen zu ermitteln und ihn festzunehmen. Die vielfältigen und intensiven Maßnahmen zur Ergreifung des Täters dauern unvermindert an. Die Hintergründe der Tat und das Tatmotiv sind weiterhin unklar. Tatermittlungen und Fahndungsmaßnahmen laufen parallel.
Die Staatsanwaltschaft hat für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung von 10.000 EUR ausgesetzt.
Öffentlichkeitsfahndung nach dreifachem Tötungsdelikt in Weitefeld (Landkreis Altenkirchen)
Sachverhaltsbeschreibung
Am frühen Sonntagmorgen, 06.04.2025, sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen. Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.
Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen den 61-jährigen
Alexander Meisner
aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Zwei Lichtbilder des Verdächtigen sind der Fahndung beigefügt.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise
– männlich
– 1,74 Meter
– 74 kg
– braune Haare
– blau-graue Augen
Beschreibung / Besondere Merkmale
– Narbe Oberarm rechts
– Narbe Augenbraue
– Narbe Unterarm links
– Tattoo: Handrücken links „Katja“ (russische Schreibweise)
Gesuchte Hinweise
Alle Hinweise, die zur Ergreifung des Tatverdächtigen führen.
Die Polizei hat dazu ein eigenes Hinweistelefon eingerichtet: 0261 103 50399
Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Koblenz unter der Nummer: 0261/103 50399 oder an jede andere Polizeidienststelle.
Rechtliche Hinweise:
Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. (pm Staatsanwaltschaft Koblenz – Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt).
Koblenz
Klappschilder ermöglichen Halteverbote „im Handumdrehen“

KOBLENZ An manchen Standorten in Koblenz müssen zeitlich begrenzt Halteverbote durch Verkehrsschilder ausgewiesen werden. Der Kommunale Servicebetrieb Koblenz kennzeichnete diese temporären Halteverbote früher ausnahmslos durch das Aufstellen von mobilen Halteverbotsschildern, für die zwei oder teilweise mehrere 28 Kilogramm schwere Bodenplatten notwendig sind. Neuerdings werden an besonders häufig betroffenen Standorten fest installierte, klappbare Schilder eingesetzt. Das spart Personalaufwand, denn Halteverbote auszuweisen oder aufzulösen funktioniert mit Klappschildern schneller und unkomplizierter.
Klappschilder lassen sich in der Mitte zusammenklappen, so dass deren Inhalt (z.B. das Halteverbot) nur bei Bedarf sichtbar ist und auch nur dann gilt. Soll das Halteverbot angezeigt werden, muss ein Mitarbeiter das an entsprechender Stelle montierte Schild nur aufklappen und braucht kein Schild zuzüglich Bodenplatten aufzustellen. Das spart Zeit und auch das Schleppen der schweren Bodenplatten, auf denen die Schilderstangen befestigt werden, entfällt. Vorhängeschlösser an den Drehverschlüssen stellen sicher, dass die Schilder nicht durch Unbefugte auf- und zugeklappt werden können.
Gerade wurde die Umstellung auf Klappschilder am Peter-Altmeier-Ufer ab der Schlachthofstraße in Richtung Deutsches Eck abgeschlossen. Die Abteilung Straßenunterhaltung des Kommunalen Servicebetriebs Koblenz erwartet, dass zu Großereignissen wie etwa „Rhein in Flammen“ und „Firmenlauf“, aber auch bei Hochwasser, der benötigte Personalaufwand zum Ausweisen von Halteverboten deutlich reduziert wird. Zeit, in der der Kommunale Servicebetrieb andere wichtige Dinge für alle Koblenzer Schängel erledigen kann.
Koblenz
Es geht wieder los: Vorbereitungen am Koblenzer Wasserspielplatz starten

KOBLENZ Der Zaun steht – und damit ist klar: Die Vorbereitungen für die neue Saison am Wasserspielplatz sind in vollem Gange. Ganze 1,2 Tonnen Filtersand aus dem unterirdischen Technikraum werden aktuell ausgetauscht. Auch die Fugen brauchen eine Überarbeitung, bevor es wieder losgehen kann. Wenn alles rundläuft, darf in ein paar Wochen wieder geplanscht werden.
Als nächstes überprüft der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen die aufwendige Brunnentechnik: Pumpen, Filter und Steuerung müssen aus dem Winterschlaf geholt und geprüft werden. Danach steht der Frühjahrsputz an – inklusive Desinfektion aller Leitungen. Solange die Arbeiten laufen, bleibt der Spielplatz zur Sicherheit gesperrt. Der genaue Eröffnungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
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