VG Bad Ems-Nassau
Klage vor dem Verwaltungsgericht: Müssen Unterlagen zum Tourismusbeitrag in Bad Ems jetzt offengelegt werden?
Der Gastronom Ernst Heilig (Bild links) klagte auf Einsicht in die Unterlagen zum Tourismusbeitragsprozess gegen die Stadt Bad Ems
BAD EMS/KOBLENZ Heute wurde die Klage des Gastronomen Ernst Heilig gegen die Stadt Bad Ems, vertreten durch die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, vor dem Verwaltungsgericht Koblenz verhandelt. Hierbei ging es um die Offenlegung der vollumfänglichen Schriftsätze des Prozesses um den Tourismusbeitrag in Bad Ems. Seinerzeit hatte ein Kläger gegen den Beitragsbescheid zum Tourismusbeitrag geklagt. Einen Tag vor der öffentlichen Verhandlung gab die Verbandsgemeinde Bad Ems-Ems klein bei. Die Verhandlung fand nicht statt.
Warum diese nicht stattgefunden hat, ist unklar. Aufschluss darüber dürften möglicherweise die Schriftsätze zwischen dem Anwalt Elmenhorst und deren Klienten, die Stadt Bad Ems geben. Und diese könnten durchaus interessant sein, vermutet der Kläger Heilig. Die beklagte Stadt berief sich in dem Verfahren darauf, dass der Tourismusbeitrag dem Steuergeheimnis unterliegen würde. Sie sah die Abgabe einer Steuer gleichgesetzt. Weitergehend sah man auch das Urheberrecht bzw. die Verschwiegenheitsverpflichtung des Anwaltes Elmenhorst verletzt, sollte man die Unterlagen offenlegen müssen.
Der Kläger Heilig wiederum berief sich auf das Landestransparenzgesetz und sah keineswegs den Tourismusbeitrag gleichgestellt mit einer Steuer. »Wäre es eine Steuer, würden wir jetzt vor dem Finanzgericht verhandeln und nicht vor dem Verwaltungsgericht«, teilte Ernst Heilig mit.
Während der Kreisrechtsausschuss des Rhein-Lahn-Kreises noch die Rechtsauffassung der Stadt, vertreten durch die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau teilte und der Offenlegung der Unterlagen widersprach, scheint das Verwaltungsgericht Koblenz der Rechtsauffassung des Klägers Heilig zu folgen. Sie sahen keineswegs die Abgabe gleichgestellt mit einer Steuer und somit auch kein Steuergeheimnis. »Das Steuerrecht ist keine Abgabenordnung. Die Abgaben sind von keiner steuerrechtlichen Natur«, unterstrich der vorsitzende Richter 5-köpfigen Kammer. Das Gericht sah in der mündlichen Verhandlungen die Voraussetzungen der Klage gegeben. Gerade nach dem Landestransparenzgesetz wäre der Kläger anspruchsberechtigt.
Auch der weitere mögliche Grund zur Klageabweisung im Hinblick auf das geistige Eigentum und Urheberrecht seitens des Anwalts wurde seitens des Gerichts als bedenklich angemerkt. Immerhin ist die Arbeit des Rechtsanwaltes, im besonderen Hinblick auf ein Gutachten, eine Dienstleistung, welche kein Geschäftsgeheimnis darstellen würde.
Eines wurde sehr deutlich: Die Stadt vertretende Verbandsgemeinde möchte noch immer verhindern, dass die Unterlagen eingesehen werden können. Der Anwalt der Beklagten berief sich darauf, dass man nicht möchte, dass der Kläger Kenntnis darüber erlangen könnte, welche Argumentationslinie der seinerzeitige Anwalt Elmenhorst im Streit um den Tourismusbeitrag verfolgte. Für den Kläger Heilig jedoch ist es vorrangig wichtig zu erfahren, was die Gründe seinerzeit waren, dass man die Klage seinerzeit einen Tag vor der Verhandlung zurückgezogen hatte.
Die beklagte Stadt bat das Gericht, dass eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zugelassen wird. Begründet wurde es mit der Ansicht, dass man Rechtssicherheit darüber haben möchte, ob die Abgabe dem Steuergeheimnis unterliegt oder nicht. Ob die Kammer dem folgen wird, ist ungewiss. Immerhin regte der vorsitzende Richter an, da es um die Person im vermeintlichen Steuergeheimnis gehen würde, die damals gegen den Tourismusbeitrag klagte, dass man im Einzelfall die Personendaten schwärzen könnte, wenn dieser damit einverstanden wäre, dass diese vom Kläger Heilig eingesehen werden dürfen. Die betroffene Person war anwesend und damit einverstanden.
»Die Beklagte mauert sondergleichen«, teilte der Kläger dem Gericht in seinen Ausführungen mit. »Es ist nur zu erahnen, was tatsächlich in den Schriftsätzen steht. Welche Geschütze dort aufgelegt wurden, um die Unterlagen nicht preiszugeben, ist unfassbar.« Während vor dem Kreisrechtsausschuss in Bad Ems seitens der vertretenden Verbandsgemeinde noch die Rede von einer getrennten Verwaltungs- und Gerichtsakte die Rede war, hieß und nunmehr, dass es nur eine Akte geben würde. Im Antrag des Klägers wurde nunmehr die vollumfängliche Einsichtnahme gefordert.
Die Klage des Gastronomen Heilig ist erfolgversprechend. Dass das Gericht den Ausführungen des Klägers folgen wird, deutete es mehrfach an. Das könnte jetzt einen Dominoeffekt bedeuten. Vom Tourismusbeitrag sind zahlreiche Unternehmen in der Kurstadt betroffen. Bei einer Feststellungsklage könnten unter Umständen sämtliche Beitragsbescheide der Vergangenheit für nichtig erklärt werden. Das beträfe möglicherweise sogar solche, die bereits verjährt sind. Der Schaden für die Stadt dürfte dann in die Millionen gehen.
Gesundheit
Hufeland-Klinik Bad Ems zählt 2026 erneut zu Deutschlands Top-Rehakliniken Bundesweite Spitzenbewertungen: FOCUS und STERN sind sich einig
BAD EMS Die Hufeland-Klinik Bad Ems zählt auch 2026 wieder zu den führenden Rehaeinrichtungen in Deutschland. Das Nachrichtenmagazin FOCUS hat die Einrichtung gleich in zwei Bereichen ausgezeichnet: als TOP-Rehaklinik Lunge 2026 sowie als TOP-Rehaklinik Post-COVID 2026. Damit bestätigt das Magazin erneut die besondere medizinische Kompetenz des Hauses, das sich seit Jahren auf die Behandlung und Rehabilitation von Lungenerkrankungen spezialisiert hat. Auch der STERN weist die Klinik im Sonderheft »Gute Kliniken für mich 2025« als eine der besten Rehaeinrichtungen Deutschlands aus und bestätigt damit die Einschätzung des Nachrichtenmagazin FOCUS.
Für Geschäftsführer Andre Theveßen ist die doppelte Anerkennung ein wichtiges Signal. Er hebt hervor, dass die Auszeichnung die kontinuierliche Leistung der gesamten Belegschaft widerspiegele und das medizinische Gesamtkonzept bestätige, das von der Akutbehandlung über rehabilitative Maßnahmen bis hin zur Nachsorge reicht. Ziel sei immer, Patientinnen und Patienten bestmöglich zu begleiten und eine nachhaltige Stabilisierung ihrer Erkrankung zu erreichen.
Die Hufeland-Klinik versteht sich nicht ausschließlich als Rehaeinrichtung, sondern als umfassendes Zentrum der Pneumologie. Unter einem Dach finden sich eine Akutstation, eine Intensiv- und eine zertifizierte Weaningstation, eine Station für pneumologische Komplexbehandlung, eine Intermediate Care-Einheit, ein Zentrum für pneumologische Rehabilitation, ein spezialisiertes Therapiezentrum für außerklinische Beatmung sowie ein anerkanntes Schlaflabor. Diese Struktur ermöglicht eine durchgehende Versorgung, wie sie in Deutschland nur wenige Kliniken anbieten können.
Chefarzt Dr. Frank Wimmershoff betont, dass gerade chronisch Atemwegserkrankte oder Patientinnen und Patienten mit langfristigen Post-COVID-Symptomen von diesem ganzheitlichen Ansatz profitieren. Entscheidend sei, alle Phasen einer Erkrankung medizinisch und therapeutisch eng miteinander zu verzahnen und damit eine möglichst stabile gesundheitliche Perspektive zu schaffen.
Grundlage der FOCUS-Auszeichnung ist eine jährliche bundesweite Analyse des Rechercheinstituts FactField. Bewertet werden dabei unter anderem die medizinische Qualität, das fachliche Renommee, pflegerische Standards, Hygiene sowie die Rückmeldungen von Patientinnen und Patienten. Laut FOCUS punktet die Klinik in Bad Ems besonders durch moderne diagnostische und therapeutische Verfahren, hohe Hygienestandards und eine eng abgestimmte Zusammenarbeit zwischen ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Teams.
Für Geschäftsführer Theveßen sind die positiven Rückmeldungen von Fachkollegen und Betroffenen gleichermaßen Bestätigung und Verpflichtung. Die Klinik wolle ihren Fokus auf Spezialisierung und hochwertigen medizinischen Standard weiter ausbauen – sowohl in der Akutmedizin als auch im rehabilitativen Bereich.
Mit den aktuellen FOCUS-Siegeln untermauert die Hufeland-Klinik Bad Ems ihren Rang als eines der leistungsstärksten Zentren für Lungenmedizin in Rheinland-Pfalz und als Einrichtung, die medizinische Expertise konsequent mit menschlicher Zuwendung verbindet.
VG Bad Ems-Nassau
Funktionierende Dorfgemeinschaft: Gemeinde Singhofen spendet 500 Euro für das Hospiz Rhein-Lahn
SINGHOFEN In diesem Jahr ging Singhofen bei seinem Heimatfest neue Wege. Der Luftballonumzug der Kinder wurde um zwei Stunden vorverlegt und anschließend ging es zu Kaffee und Kuchen ins Festzelt. Über das Ergebnis der Veranstaltung konnten sich jetzt die Verantwortlichen des Hospizes Rhein-Lahn freuen.
Ortsbürgermeister Detlef Paul und die erste Beigeordnete Ira Strack übergaben an Hospizleiterin Hanne Benz und Rainer Lindner, den Schatzmeister des Fördervereins Stationäres Hospiz Rhein-Lahn, eine Spende in Höhe von 500 Euro.
Zusammengekommen war das Geld durch den Verkauf von Kaffee und Kuchen. Etliche Frauen des Ortes hatten für ein reichhaltiges Kuchenbuffet gesorgt. Dieses wurde gut angenommen, wobei der Seniorenausschuss die Bewirtung übernahm. Das, so der Ortsbürgermeister, sei ein Zeichen für eine funktionierende Dorfgemeinschaft.
Hanne Benz und Rainer Lindner bedankten sich herzlich für die Spende. Solche Spenden seien außerordentlich wichtig, um die Finanzlücke zu füllen, die dadurch entstehe, dass die Krankenkassen lediglich 95 Prozent der Kosten übernehmen. (pm vy)
Gesundheit
Blauzungenkrankheit(BTV8): Sperrzone betrifft den gesamten Rhein-Lahn-Kreis
RHEIN-LAHN Durch den Ausbruch der Blauzungenkrankheit (Bluetongue Virus, kurz BTV) im Saarland ist Rheinland-Pfalz von einer Sperrzone betroffen. Am 6. November 2025 war bei einem Kalb auf einem Betrieb im Saarpfalz-Kreis eine Infektion mit dem Serotyp 8 des BTV nachgewiesen worden. Nach Vorgaben de EU muss nun um den Betrieb herum eine Sperrzone mit einem Radius über mindestens 150 Kilometer ausgewiesen werden. In dieser Sperrzone gelten Einschränkungen für Transport und Handel von Wiederkäuern. Der gesamte Rhein-Lahn-Kreis ist von dieser Sperrzone betroffen.
Das Gebiet der Sperrzone erstreckt sich über weite Teile von Rheinland-Pfalz. Nur teilweise betroffen sind aktuell die Landkreise Ahrweiler, Westerwald und Neuwied. Der Landkreis Altenkirchen ist bisher nicht betroffen. Außerdem sind Gebiete in benachbarten Bundesland Hessen betroffen. Es muss befürchtet werden, dass sich das Geschehen auf weitere Gebiete ausweitet.
Für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten AUS DER BTV 8-SPERRZONE HERAUS gelten strenge Vorgaben. Innerhalb der Sperrzone gibt es hingegen keine Beschränkungen.
Impfstrategie gegen BTV 3 hat gewirkt
Im vergangenen Jahr hatte das Virus vom Serotyp BTV 3 zunächst zu hohen Verlusten in Schaf- und Rinderhaltungen geführt. Mittlerweile wurden zahlreiche Bestände von Rindern, Schafen und Ziegen in Rheinland-Pfalz mit finanzieller Unterstützung des Landes geimpft. Dies führte dazu, dass es in Rheinland-Pfalz 2025 deutlich weniger Ausbrüche der Blauzungenkrankheit gab. (pm Kreisverwaltung Rhein-Lahn)
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