VG Bad Ems-Nassau
Klage vor dem Verwaltungsgericht: Müssen Unterlagen zum Tourismusbeitrag in Bad Ems jetzt offengelegt werden?
Der Gastronom Ernst Heilig (Bild links) klagte auf Einsicht in die Unterlagen zum Tourismusbeitragsprozess gegen die Stadt Bad Ems
BAD EMS/KOBLENZ Heute wurde die Klage des Gastronomen Ernst Heilig gegen die Stadt Bad Ems, vertreten durch die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, vor dem Verwaltungsgericht Koblenz verhandelt. Hierbei ging es um die Offenlegung der vollumfänglichen Schriftsätze des Prozesses um den Tourismusbeitrag in Bad Ems. Seinerzeit hatte ein Kläger gegen den Beitragsbescheid zum Tourismusbeitrag geklagt. Einen Tag vor der öffentlichen Verhandlung gab die Verbandsgemeinde Bad Ems-Ems klein bei. Die Verhandlung fand nicht statt.
Warum diese nicht stattgefunden hat, ist unklar. Aufschluss darüber dürften möglicherweise die Schriftsätze zwischen dem Anwalt Elmenhorst und deren Klienten, die Stadt Bad Ems geben. Und diese könnten durchaus interessant sein, vermutet der Kläger Heilig. Die beklagte Stadt berief sich in dem Verfahren darauf, dass der Tourismusbeitrag dem Steuergeheimnis unterliegen würde. Sie sah die Abgabe einer Steuer gleichgesetzt. Weitergehend sah man auch das Urheberrecht bzw. die Verschwiegenheitsverpflichtung des Anwaltes Elmenhorst verletzt, sollte man die Unterlagen offenlegen müssen.
Der Kläger Heilig wiederum berief sich auf das Landestransparenzgesetz und sah keineswegs den Tourismusbeitrag gleichgestellt mit einer Steuer. »Wäre es eine Steuer, würden wir jetzt vor dem Finanzgericht verhandeln und nicht vor dem Verwaltungsgericht«, teilte Ernst Heilig mit.
Während der Kreisrechtsausschuss des Rhein-Lahn-Kreises noch die Rechtsauffassung der Stadt, vertreten durch die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau teilte und der Offenlegung der Unterlagen widersprach, scheint das Verwaltungsgericht Koblenz der Rechtsauffassung des Klägers Heilig zu folgen. Sie sahen keineswegs die Abgabe gleichgestellt mit einer Steuer und somit auch kein Steuergeheimnis. »Das Steuerrecht ist keine Abgabenordnung. Die Abgaben sind von keiner steuerrechtlichen Natur«, unterstrich der vorsitzende Richter 5-köpfigen Kammer. Das Gericht sah in der mündlichen Verhandlungen die Voraussetzungen der Klage gegeben. Gerade nach dem Landestransparenzgesetz wäre der Kläger anspruchsberechtigt.
Auch der weitere mögliche Grund zur Klageabweisung im Hinblick auf das geistige Eigentum und Urheberrecht seitens des Anwalts wurde seitens des Gerichts als bedenklich angemerkt. Immerhin ist die Arbeit des Rechtsanwaltes, im besonderen Hinblick auf ein Gutachten, eine Dienstleistung, welche kein Geschäftsgeheimnis darstellen würde.
Eines wurde sehr deutlich: Die Stadt vertretende Verbandsgemeinde möchte noch immer verhindern, dass die Unterlagen eingesehen werden können. Der Anwalt der Beklagten berief sich darauf, dass man nicht möchte, dass der Kläger Kenntnis darüber erlangen könnte, welche Argumentationslinie der seinerzeitige Anwalt Elmenhorst im Streit um den Tourismusbeitrag verfolgte. Für den Kläger Heilig jedoch ist es vorrangig wichtig zu erfahren, was die Gründe seinerzeit waren, dass man die Klage seinerzeit einen Tag vor der Verhandlung zurückgezogen hatte.
Die beklagte Stadt bat das Gericht, dass eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zugelassen wird. Begründet wurde es mit der Ansicht, dass man Rechtssicherheit darüber haben möchte, ob die Abgabe dem Steuergeheimnis unterliegt oder nicht. Ob die Kammer dem folgen wird, ist ungewiss. Immerhin regte der vorsitzende Richter an, da es um die Person im vermeintlichen Steuergeheimnis gehen würde, die damals gegen den Tourismusbeitrag klagte, dass man im Einzelfall die Personendaten schwärzen könnte, wenn dieser damit einverstanden wäre, dass diese vom Kläger Heilig eingesehen werden dürfen. Die betroffene Person war anwesend und damit einverstanden.
»Die Beklagte mauert sondergleichen«, teilte der Kläger dem Gericht in seinen Ausführungen mit. »Es ist nur zu erahnen, was tatsächlich in den Schriftsätzen steht. Welche Geschütze dort aufgelegt wurden, um die Unterlagen nicht preiszugeben, ist unfassbar.« Während vor dem Kreisrechtsausschuss in Bad Ems seitens der vertretenden Verbandsgemeinde noch die Rede von einer getrennten Verwaltungs- und Gerichtsakte die Rede war, hieß und nunmehr, dass es nur eine Akte geben würde. Im Antrag des Klägers wurde nunmehr die vollumfängliche Einsichtnahme gefordert.
Die Klage des Gastronomen Heilig ist erfolgversprechend. Dass das Gericht den Ausführungen des Klägers folgen wird, deutete es mehrfach an. Das könnte jetzt einen Dominoeffekt bedeuten. Vom Tourismusbeitrag sind zahlreiche Unternehmen in der Kurstadt betroffen. Bei einer Feststellungsklage könnten unter Umständen sämtliche Beitragsbescheide der Vergangenheit für nichtig erklärt werden. Das beträfe möglicherweise sogar solche, die bereits verjährt sind. Der Schaden für die Stadt dürfte dann in die Millionen gehen.
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Zum Jahreswechsel: Danke für Vertrauen, Hinweise und Kritik
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2025 war zugleich ein Jahr, das gezeigt hat, wie wichtig lokaler Journalismus weiterhin ist. Entscheidungen vor Ort, gesellschaftliche Debatten, ehrenamtliches Engagement, wirtschaftliche Herausforderungen und persönliche Schicksale, all das findet nicht abstrakt statt, sondern direkt vor unserer Haustür. Diese Nähe verpflichtet zu Sorgfalt, Verantwortung und Fairness.
Zum Jahreswechsel blicken wir mit Dankbarkeit auf das Erreichte und mit Verantwortung auf das Kommende. Auch 2026 wird der BEN Kurier aufmerksam hinschauen, zuhören und berichten. Nicht lauter als nötig, aber klar. Nicht gefällig, sondern verlässlich. Wir danken allen Leserinnen und Lesern für ihr Vertrauen, ihre Unterstützung und ihre kritische Begleitung.
Der BEN Kurier wünscht einen guten und sicheren Start ins Jahr 2026.
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Das Ende einer Ära: Fachbacher Gasthof „Zum Engel“ schließt seine Türen
FACHBACH Mit dem 21. Dezember 2025 ging in Fachbach eine traditionsreiche Epoche zu Ende: Der Gasthof „Zum Engel“, über Jahrzehnte fester Bestandteil des Dorflebens, hatte an diesem Tag zum letzten Mal geöffnet. Liliane und Hubert, die das Lokal mit großem Engagement und herzlicher Gastfreundschaft geführt haben, verabschieden sich in ihren wohlverdienten Ruhestand.
Der „Engel“ war weit mehr als ein Gasthof. Er war Stammlokal zahlreicher Vereine, Treffpunkt für Jung und Alt und Schauplatz unzähliger Familienfeiern – von Taufen über Kommunionen, Firmungen und Konfirmationen bis hin zu Hochzeiten. Auch der traditionelle Kaffee nach der jährlichen Gräbersegnung fand stets dort seinen Platz und wurde zu einer festen sozialen Tradition im Ort.
Zum Abschied kamen im Laufe des Sonntags vor Weihnachten viele Fachbacher Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter der örtlichen Vereine zu einem letzten Beisammensein im Gasthof. Auch eine Delegation des Ortsgemeinderates war vor Ort, um persönlich Dank und Anerkennung auszusprechen.
Im Namen der Gemeinde wurde Liliane und Hubert ein großer Präsentkorb überreicht – als Zeichen der Wertschätzung für die jahrzehntelange Bewirtung, die vielfältigen Gerichte und die stets offene Tür, die den „Engel“ zu einem besonderen Ort gemacht haben.
Die Ortsgemeinde Fachbach wünscht Liliane und Hubert für ihren neuen Lebensabschnitt Gesundheit, Freude und viele schöne Momente. Ihr Gasthof wird im Dorfgedächtnis einen festen Platz behalten (pm Ortsbürgermeister Thorsten Heibel im Namen aller Rats- und Ausschussmitglieder).
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Erheblicher Schaden: Hackerangriff auf BEN Medien-Seiten abgewehrt
DORNHOLZHAUSEN Die Webangebote der BEN-Medien sind nach einem massiven technischen Angriff inzwischen weitgehend wieder erreichbar. Der verursachende Schadcode konnte identifiziert und entfernt, die Systeme stabilisiert werden, dank eines außergewöhnlichen, stundenlangen und hochprofessionellen Einsatzes des Hostinganbieters, der in dieser Form alles andere als selbstverständlich war.
Nach aktuellem Stand handelte es sich um einen gezielten Angriff auf die Infrastruktur des BEN-Kuriers, bei dem eine Sicherheitslücke ausgenutzt wurde, um den Betrieb der Webseiten massiv zu stören. Ziel war offenbar die Lahmlegung sämtlicher Angebote. Innerhalb weniger Stunden verursachte der Schadcode die automatisierte Erstellung von über 36.000 Systemdateien, die sich fortlaufend in nahezu allen Verzeichnissen vermehrten und dadurch die Ausführung von PHP-Dateien sowie weiterer Serverfunktionen gezielt verhinderten.
Nahezu alle Webseiten konnten zwischenzeitlich wiederhergestellt werden. In einzelnen Bereichen kann es weiterhin zu Einschränkungen kommen, da Inhalte aus Sicherungen rekonstruiert werden müssen. Der entstandene Schaden ist erheblich, da nicht alle Webseiten vollständig rekonstruierbar sind, zahlreiche redaktionelle Inhalte fehlen und umfangreiche technische Wiederherstellungen notwendig waren.
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