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Blaulicht

Er deckte alles bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn auf – Nun wurde der Whistleblower entlassen

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Er deckte alles bei der Lebenshilfe auf - Nun wurde der Whistleblower entlassen
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NASTÄTTEN Whistleblower sollen EU-weit geschützt werden. Eine EU-Richtline, die einheitliche Standards vorschreibt, wurde am 16. Dezember 2019 verabschiedet. Alle EU Staaten hatten Zeit bis zum 17. Dezember 2021 die Richtlinie umzusetzen. Deutschland plante zwar in der letzten Legislaturperiode  ein Hinweisgeberschutzgesetz, doch bisher scheiterte es aufgrund unterschiedlicher Auffassungen von CDU und SPD.

Whistleblower sind in unseren Gesellschaften äußerst wichtig. Es sind mutige Menschen, die dazu bereit sind, illegale Aktivitäten ans Licht zu bringen, um die Öffentlichkeit vor Fehlverhalten zu schützen – oft unter großer Gefahr für ihre Karriere und ihren Lebensunterhalt“, sagt die EU-Vizepräsidentin und Kommissarin für Werte und Transparenz, Věra Jourová. „Für ihr mutiges Handeln verdienen sie Anerkennung und Schutz„.

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Die EU Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern, zuverlässige und funktionierende Meldekanäle einrichten. Auch die Lebenshilfe Rhein-Lahn hatte mehr als 50 Mitarbeiter. Eine solche Meldestelle gab es nicht. Im Gegenteil. Die Mitarbeiter sollen durch den ehemaligen Geschäftsführer eingeschworen worden sein, niemals irgendetwas zu verraten.

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Whistleblower sollen vor Entlassungen, Herabstufung oder Einschüchterung geschützt sein – Nicht so im Fall der Lebenshilfe Rhein-Lahn

Dabei ist es ein großer Unterschied ob es sich um Betriebsgeheimnisse oder mögliche Straftaten handelt. Mit den neuen Vorschriften der EU wurden Schutzvorkehrungen geschaffen, um Hinweisgeber vor Repressalien wie Entlassungen, Herabstufung oder Einschüchterung zu schützen. Auch die Unterstützer wie Arbeitskollegen und Angehörige sollen den identischen Schutz genießen.

In Deutschland soll die bislang lückenhafte und unzureichende Hilfe für hinweisgebende Personen ausgebaut werden. Repressalien gegen Whistleblower sollen verboten werden. Die Beweislast wird umgekehrt. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass eine Kündigung nichts mit der Aufdeckung von Missständen zu tun hat.

Wer eine neue Arbeitsstelle für den mutigen Whistleblower weiß, darf sich gerne vertrauensvoll an den BEN Kurier per Mail an redaktion(at)ben-kurier.de wenden

Bereits Mitte der Woche soll dem Mitarbeiter und Whistleblower vom neuen Geschäftsführer Emrich mitgeteilt worden sein, dass er Betriebsgeheimnisse verraten hätte und deswegen gekündigt werden soll. Den Einwand, dass es sich hier um strafrechtliche relevante Missstände handelte die keiner hören wollte, schien den neuen Leiter der Lebenshilfe nicht zu interessieren. Dabei muss genau dort unterschieden werden. Betriebsgeheimnisse und mögliche strafrechtliche Missstände….

Geschäftsführer Emrich soll erklärt haben, dass er den unliebsamen Mitarbeiter wegen Verrat von Betriebsgeheimnissen entlassen will – Hat die Geschäftsleitung der Lebenshilfe ehrliches Interesse an der Aufarbeitung der Vorfälle oder wird es weiter ein Intrigenspiel geben?

Durch die Ankündigung des Lebenshilfe Rhein-Lahn Geschäftsführers, dass er den Mitarbeiter wegen Verrats von Betriebsgeheimnissen entlassen will, könnte es zu einem Bumerang kommen. Dadurch könnte jede schriftliche Kündigung aus betriebswirtschaftlichen oder ähnlichen Gründen nichtig sein.

Letztlich geht es um etwas völlig anderes. Die Aufarbeitung des Skandals um die Lebenshilfe Rhein-Lahn scheint in keiner Weise zu gelingen. Während auf den Social-Media Seiten der Lebenshilfe Rhein-Lahn alle paar Tage nach neuen Mitarbeiter gesucht werden, leiden die Angestellten unter der Situation und dem öffentlichen Druck. Dabei sind sie es, die den Betrieb, trotz widriger Umstände,  aufrechterhalten.

Für den Whistleblower geht es um die Existenz seiner Familie – Durch sein beherztes Eingreifen, konnte von der  Lebenshilfe Rhein-Lahn  weiterer finanzieller Schaden abgewendet werden

In der Chefetage scheint man wenig gelernt zu haben. Binnen kürzester Zeit wurde ein neuer Geschäftsführer berufen der kurzerhand Insolvenz anmeldete. Sicherlich zu der Zeit der erste richtige Schritt. Zu einer Aufarbeitung gehört aber auch, sich mit den Ereignissen ehrlich auseinanderzusetzen und dieses scheint nicht zu gelingen. Dazu würde es gehören, Fehler einzugestehen und mit den Mitarbeitern neue Wege zu suchen. So verspielt die Lebenshilfe Rhein-Lahn das letzte verbliebene moralische Kapital.

Kündigung soll zum 28.02 erfolgt sein

Der BEN Kurier hatte eine kurzfristige Presseanfrage an den Insolvenzverwalter Jens Lieser in Koblenz gestellt. Dieser soll angeblich die Kündigung des Whistleblowers unterschrieben haben. Beantwortet wurde die Presseanfrage nicht. Der Mitarbeiter der Lebenshilfe will sich rechtlich wehren und die Aussichten stehen nicht schlecht. So könnte sich der Whistleblower vor dem Arbeitsgericht, als einer der ersten Fälle, auf die EU Richtline berufen.

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Erheblicher Schaden: Hackerangriff auf BEN Medien-Seiten abgewehrt

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Foto: BEN Kurier - Fotomontage -
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DORNHOLZHAUSEN Die Webangebote der BEN-Medien sind nach einem massiven technischen Angriff inzwischen weitgehend wieder erreichbar. Der verursachende Schadcode konnte identifiziert und entfernt, die Systeme stabilisiert werden, dank eines außergewöhnlichen, stundenlangen und hochprofessionellen Einsatzes des Hostinganbieters, der in dieser Form alles andere als selbstverständlich war.

Nach aktuellem Stand handelte es sich um einen gezielten Angriff auf die Infrastruktur des BEN-Kuriers, bei dem eine Sicherheitslücke ausgenutzt wurde, um den Betrieb der Webseiten massiv zu stören. Ziel war offenbar die Lahmlegung sämtlicher Angebote. Innerhalb weniger Stunden verursachte der Schadcode die automatisierte Erstellung von über 36.000 Systemdateien, die sich fortlaufend in nahezu allen Verzeichnissen vermehrten und dadurch die Ausführung von PHP-Dateien sowie weiterer Serverfunktionen gezielt verhinderten.

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Nahezu alle Webseiten konnten zwischenzeitlich wiederhergestellt werden. In einzelnen Bereichen kann es weiterhin zu Einschränkungen kommen, da Inhalte aus Sicherungen rekonstruiert werden müssen. Der entstandene Schaden ist erheblich, da nicht alle Webseiten vollständig rekonstruierbar sind, zahlreiche redaktionelle Inhalte fehlen und umfangreiche technische Wiederherstellungen notwendig waren.

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BEN Radio

14-jähriger Tatverdächtiger bei Sprengung eines Zigarettenautomaten schwer verletzt

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BAD EMS Am 26. Dezember wurde in der Bachstraße in Bad Ems versucht, einen Zigarettenautomaten mit einem starken Silvesterböller zu sprengen. Bereits am Abend des Vorfalls berichteten wir nach einer Presseanfrage bei der Polizei über eine dabei verletzte Person.

Wie die Pressestelle des Polizeipräsidiums Koblenz auf schriftliche Nachfrage ergänzend mitteilte, wurde im Rahmen der Tatausführung ein 14-jähriger Jugendlicher schwer verletzt. Er steht im Verdacht, die Tat begangen zu haben. Weitere Personen, die im Zusammenhang mit dem Vorfall stehen könnten, wurden vor Ort nicht angetroffen.

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Nach aktuellem Ermittlungsstand erfolgte die Sprengung durch den Einsatz von Böllern. Ob es sich dabei um zugelassene oder nicht zugelassene pyrotechnische Gegenstände handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen der Kriminalinspektion Montabaur.

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Blaulicht

Stromausfall nach Baggerarbeiten: Kreisverwaltung Bad Ems weiterhin ohne reguläre Versorgung

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Foto: BEN Kurier
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BAD EMS Ein Stromausfall hat am heutigen Morgen Teile von Bad Ems betroffen. Nach erster telefonischer Auskunft des Energieversorgers Syna kam es um 10:18 Uhr infolge von End- und Baggerarbeiten zu einer Unterbrechung der Stromversorgung. Dabei wurden Stromkabel beschädigt.

Ein Großteil der Haushalte konnte bereits nach kurzer Zeit wieder ans Netz angeschlossen werden. Laut Syna waren alle übrigen betroffenen Anschlüsse spätestens um 11:13 Uhr wieder versorgt. Privathaushalte sind aktuell nicht mehr betroffen. Deutlich länger betroffen ist weiterhin die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises auf der Silberau. Dort fiel die Stromversorgung vollständig aus. Zunächst überbrückten unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) an Computern vorübergehend den Ausfall. Das geht aber nur kurzweilig. Anschließend übernahm ein Notstromaggregat des THW die Versorgung.
Ein Großteil der Mitarbeiter wurde vorsorglich nach Hause geschickt, denn ein regulärer Betrieb war unmöglich. Auf Anfrage des BEN Kurier erklärte der Energieversorger Syna: »Durch Tiefbauarbeiten einer Fremdfirma wurde ein Erdkabel beschädigt und in der Folge kam es zur Abschaltung der Leitung, um weitere Folgeschäden zu verhindern. Aktuell wird die Kreisverwaltung sowie eine unserer Ortsnetzstationen über ein Notstromaggregat des THW bzw. der Syna versorgt, bis das beschädigte Kabel repariert ist. Privathaushalte sind von der Situation nicht mehr betroffen. Vermutlich am frühen Abend wird das Kabel repariert und damit die Stromversorgung wieder ordnungsgemäß hergestellt sein.«
Vor der Kreisverwaltung arbeiten Mitarbeiter des Stromversorgers weiterhin an den beschädigten Leitungen. Auch wenn die Reparatur des Kabels bis zum frühen Abend abgeschlossen sein dürfte, ist mit einem sofortigen Normalbetrieb nicht zu rechnen. Das geordnete Hochfahren der Server wird mehr als zwei Stunden in Anspruch nehmen.
Zwar funktionieren Telefone und Beleuchtung derzeit wieder über die Notstromversorgung, doch auch diese Lösung bleibt nur vorübergehend. Sobald das Notstromaggregat wieder abgekoppelt wird, müssen die Computer-Server wieder kontrolliert hochgefahren werden, bevor der reguläre Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Und das dauert Stunden….
Landrat Jörg Denninghoff erklärte, dass voraussichtlich am morgigen Tag wieder Normalbetrieb herrschen werde. Eine endgültige Gewissheit gebe es jedoch nicht, da der Zeitplan von der Dauer der Reparaturarbeiten abhänge.
Der Vorfall bedeutet nicht nur einen vorübergehenden Stromausfall, sondern faktisch den Ausfall eines gesamten Arbeitstages, verbunden mit zusätzlichem Einsatz für die Helfer des Technischen Hilfswerks. Gleichzeitig zeigte die Situation auch, dass die Notfallstrukturen funktionieren. Das THW war schnell vor Ort und stellte die provisorische Stromversorgung sicher. Nun heißt es abwarten, bis die beschädigten Kabel wieder dauerhaft Strom liefern (dk).
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