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Er deckte alles bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn auf – Nun wurde der Whistleblower entlassen

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Er deckte alles bei der Lebenshilfe auf - Nun wurde der Whistleblower entlassen

NASTÄTTEN Whistleblower sollen EU-weit geschützt werden. Eine EU-Richtline, die einheitliche Standards vorschreibt, wurde am 16. Dezember 2019 verabschiedet. Alle EU Staaten hatten Zeit bis zum 17. Dezember 2021 die Richtlinie umzusetzen. Deutschland plante zwar in der letzten Legislaturperiode  ein Hinweisgeberschutzgesetz, doch bisher scheiterte es aufgrund unterschiedlicher Auffassungen von CDU und SPD.

Whistleblower sind in unseren Gesellschaften äußerst wichtig. Es sind mutige Menschen, die dazu bereit sind, illegale Aktivitäten ans Licht zu bringen, um die Öffentlichkeit vor Fehlverhalten zu schützen – oft unter großer Gefahr für ihre Karriere und ihren Lebensunterhalt“, sagt die EU-Vizepräsidentin und Kommissarin für Werte und Transparenz, Věra Jourová. „Für ihr mutiges Handeln verdienen sie Anerkennung und Schutz„.

Die EU Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern, zuverlässige und funktionierende Meldekanäle einrichten. Auch die Lebenshilfe Rhein-Lahn hatte mehr als 50 Mitarbeiter. Eine solche Meldestelle gab es nicht. Im Gegenteil. Die Mitarbeiter sollen durch den ehemaligen Geschäftsführer eingeschworen worden sein, niemals irgendetwas zu verraten.

Whistleblower sollen vor Entlassungen, Herabstufung oder Einschüchterung geschützt sein – Nicht so im Fall der Lebenshilfe Rhein-Lahn

Dabei ist es ein großer Unterschied ob es sich um Betriebsgeheimnisse oder mögliche Straftaten handelt. Mit den neuen Vorschriften der EU wurden Schutzvorkehrungen geschaffen, um Hinweisgeber vor Repressalien wie Entlassungen, Herabstufung oder Einschüchterung zu schützen. Auch die Unterstützer wie Arbeitskollegen und Angehörige sollen den identischen Schutz genießen.

In Deutschland soll die bislang lückenhafte und unzureichende Hilfe für hinweisgebende Personen ausgebaut werden. Repressalien gegen Whistleblower sollen verboten werden. Die Beweislast wird umgekehrt. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass eine Kündigung nichts mit der Aufdeckung von Missständen zu tun hat.

Wer eine neue Arbeitsstelle für den mutigen Whistleblower weiß, darf sich gerne vertrauensvoll an den BEN Kurier per Mail an redaktion(at)ben-kurier.de wenden

Bereits Mitte der Woche soll dem Mitarbeiter und Whistleblower vom neuen Geschäftsführer Emrich mitgeteilt worden sein, dass er Betriebsgeheimnisse verraten hätte und deswegen gekündigt werden soll. Den Einwand, dass es sich hier um strafrechtliche relevante Missstände handelte die keiner hören wollte, schien den neuen Leiter der Lebenshilfe nicht zu interessieren. Dabei muss genau dort unterschieden werden. Betriebsgeheimnisse und mögliche strafrechtliche Missstände….

Geschäftsführer Emrich soll erklärt haben, dass er den unliebsamen Mitarbeiter wegen Verrat von Betriebsgeheimnissen entlassen will – Hat die Geschäftsleitung der Lebenshilfe ehrliches Interesse an der Aufarbeitung der Vorfälle oder wird es weiter ein Intrigenspiel geben?

Durch die Ankündigung des Lebenshilfe Rhein-Lahn Geschäftsführers, dass er den Mitarbeiter wegen Verrats von Betriebsgeheimnissen entlassen will, könnte es zu einem Bumerang kommen. Dadurch könnte jede schriftliche Kündigung aus betriebswirtschaftlichen oder ähnlichen Gründen nichtig sein.

Letztlich geht es um etwas völlig anderes. Die Aufarbeitung des Skandals um die Lebenshilfe Rhein-Lahn scheint in keiner Weise zu gelingen. Während auf den Social-Media Seiten der Lebenshilfe Rhein-Lahn alle paar Tage nach neuen Mitarbeiter gesucht werden, leiden die Angestellten unter der Situation und dem öffentlichen Druck. Dabei sind sie es, die den Betrieb, trotz widriger Umstände,  aufrechterhalten.

Für den Whistleblower geht es um die Existenz seiner Familie – Durch sein beherztes Eingreifen, konnte von der  Lebenshilfe Rhein-Lahn  weiterer finanzieller Schaden abgewendet werden

In der Chefetage scheint man wenig gelernt zu haben. Binnen kürzester Zeit wurde ein neuer Geschäftsführer berufen der kurzerhand Insolvenz anmeldete. Sicherlich zu der Zeit der erste richtige Schritt. Zu einer Aufarbeitung gehört aber auch, sich mit den Ereignissen ehrlich auseinanderzusetzen und dieses scheint nicht zu gelingen. Dazu würde es gehören, Fehler einzugestehen und mit den Mitarbeitern neue Wege zu suchen. So verspielt die Lebenshilfe Rhein-Lahn das letzte verbliebene moralische Kapital.

Kündigung soll zum 28.02 erfolgt sein

Der BEN Kurier hatte eine kurzfristige Presseanfrage an den Insolvenzverwalter Jens Lieser in Koblenz gestellt. Dieser soll angeblich die Kündigung des Whistleblowers unterschrieben haben. Beantwortet wurde die Presseanfrage nicht. Der Mitarbeiter der Lebenshilfe will sich rechtlich wehren und die Aussichten stehen nicht schlecht. So könnte sich der Whistleblower vor dem Arbeitsgericht, als einer der ersten Fälle, auf die EU Richtline berufen.

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Neues TSF-W für die Feuerwehreinheit Bornich übergeben und in Dienst gestellt

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Foto: Jens Michel

BORNICH Ein großes rotes Weihnachtsgeschenk erhielten die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Loreley, Einheit Bornich, um ihren Wehrführer Henry Fensterseifer, jetzt am 4. Adventswochenende: Bürgermeister Mike Weiland und Wehrleiter Jörg Preißmann übergaben das neue Tragkraftspritzenfahrzeug- Wasser (TSF-W). Gleichzeitig erfolgte die offizielle Indienststellung. „Wie wichtig auch in den kleinen Gemeinden gut ausgerüstete Feuerwehren zum Schutz der Bevölkerung sind, hat man bedauerlicherweise erst vor wenigen Tagen beim Gebäudebrand in Bornich sehen können“, unterstrich Mike Weiland die Anschaffung des Fahrzeugs.

Ein Dank ging auch an die Kameraden, die sich bereits vor der Beauftragung und Bestellung des Fahrzeugs am 6. November 2023 bei der Firma WISS GmbH & Co. KG in Herbholzheim gemeinsam mit Wehrleiter Jörg Preißmann mit um die Konzeption gekümmert hatten. Das Fahrzeug basiert auf einem Fahrgestellt von IVECO. Die Gesamtkosten inklusive Ausschreibungskosten und Beladung belaufen sich auf 280.750,04 Euro, wozu das Land Rheinland-Pfalz eine Zuwendung in Höhe von 41.000 Euro in Aussicht gestellt hat.

Die Restsumme hat die Verbandsgemeinde Loreley voll zu tragen. „Hier werden neben der Umrüstung von Sirenenanlagen, zu denen die Verbandsgemeinde einen Eigenanteil zu leisten hat, sowie in die Unterhaltung, Sanierung und teils Erweiterung der Feuerwehrhäuser, aber vor allem auch in die persönliche Schutzausrüstung hohe Summen investiert“, betonte Mike Weiland, der auch noch einmal darauf hinwies, dass für das Feuerwehrhaus Bornich zwei neue Tore beschafft werden konnten, die in Kürze eingebaut werden.

Ebenfalls nutzten Bürgermeister und Wehrleiter die Gelegenheit nicht nur der Einheit sondern auch zwei Kameraden für ihren 15-jährigen Feuerwehrdienst mit dem Bronzenen Feuerwehrehrenzeichen des Innenministers herzlich für deren Engagement zu danken: Sascha Michel und Robin Hufnagel erhielten auch im Beisein der VG-Beigeordneten Holger Puttkammer und Klaus Jacobi, dem SPD- Fraktionsvorsitzenden Jens Michel und Ortsbürgermeister Elias Metz entsprechende Urkunden und Ehrenzeichen.

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René Schubert wird erster Präsident des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz in Koblenz

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Foto: Stadt Koblenz

KOBLENZ René Schubert wird der erste Präsident des neuen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) in Koblenz. Das hat Innenminister Michael Ebling mitgeteilt. Der 51-Jährige verfügt über langjährige Erfahrung in Führungspositionen der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen. Zuletzt war er im Innenministerium Rheinland-Pfalz als stellvertretender Projektleiter für den Aufbau des Landesamtes tätig.

Ich freue mich, dass wir mit René Schubert einen ausgewiesenen Feuerwehr- und Katastrophenschutzexperten mit großer Führungserfahrung für diese wichtige Funktion gewinnen konnten. René Schubert hat sich nicht nur als Amtsleiter der Feuerwehr in Ratingen und als Abteilungsleiter Einsatz bei der Feuerwehr Essen wie auch als ehrenamtlicher stellvertretender Kreisbrandmeister im Kreis Mettmann verdient gemacht, sondern bringt von diesen Stationen auch wertvolle Erfahrungen bei der Bewältigung von Großschadenslagen und überörtlichen Einsätzen mit“, sagte Innenminister Michael Ebling. Auch durch das Mitwirken beim Aufbau des Landesamtes und der Inbetriebnahme des Lagezentrums für Bevölkerungsschutz habe Schubert gezeigt, dass er mit seiner Fachkompetenz der Richtige für diese Aufgabe sei.

René Schubert wurde 1973 in Köln geboren. Nach dem Zivildienst im Rettungsdienst und dem Studium der Sicherheitstechnik mit Abschluss als Diplom-Ingenieur absolvierte Schubert die Laufbahnausbildung bei der Feuerwehr Essen, wo er danach als Abteilungsleiter Einsatzdienst tätig war. Von 2007 bis 2024 war Schubert Amtsleiter der Feuerwehr der Stadt Ratingen, bevor er in die Abteilung Brand- und Katastrophenschutz des rheinland-pfälzischen Innenministeriums wechselte. 

Diese Personalentscheidung ist ein weiterer wichtiger Meilenstein bei der Neuaufstellung des Katastrophenschutzes in unserem Bundesland“, so Ebling. Mit dem Landesamt sei künftig sichergestellt, dass die landeseigenen Strukturen für den Ernstfall gestärkt und die Kommunen bestmöglich unterstützt werden.

Das LfBK wird seine Arbeit zum 1. Januar 2025 am Standort der bisherigen Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (LFKA) in Koblenz aufnehmen. Dort werden künftig die Aufgaben des für den Katastrophenschutz zuständigen Referates der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und der LFKA gebündelt. Die Errichtung des Landesamtes ist ein zentraler Baustein der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz. Ein zentrales Element der neuen Behörde ist das Lagezentrum, das künftig rund um die Uhr besetzt sein wird.

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Vier junge Täter verurteilt: Lange Haftstrafen für Raubüberfälle in Bad Ems und Dausenau

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BAD EMS/DAUSENAU Nach einer Serie schwerer Raubüberfälle auf ältere Menschen in Dausenau und Bad Ems hat das Landgericht Koblenz mit klaren Urteilen reagiert. Vier junge Täter im Alter von 17 bis 26 Jahren wurden zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Verbrechen hatten Anfang dieses Jahres die Bevölkerung im Rhein-Lahn-Kreis tief verunsichert.

Am 8. Januar und am 20. Januar 2024 verschafften sich die Täter gewaltsam Zutritt zu den Wohnhäusern älterer Menschen. Unter Vorhalt einer Waffe erbeuteten sie Schmuck und Wertgegenstände. Die brutalen Überfälle lösten große Angst in der Bevölkerung aus.

Polizeiarbeit führt zur schnellen Festnahme

Nach intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei Montabaur gerieten insgesamt sieben Tatverdächtige ins Visier. Am 14. März 2024 erfolgte der entscheidende Schlag: Durchsuchungsbeschlüsse in Nassau, Bad Ems, Laurenburg, Limburg und Bochum führten zur Festnahme von vier Beschuldigten, die in Untersuchungshaft kamen. Der Erfolg war dem schnellen und präzisen Vorgehen der Polizei zu verdanken, das für Erleichterung in der Region sorgte.

Das Landgericht Koblenz setzte nun ein klares Signal: Drei der Angeklagten wurden wegen besonders schweren Raubes und schweren Raubes, ein weiterer wegen schweren Raubes verurteilt. Die Freiheitsstrafen liegen zwischen drei Jahren und drei Monaten (nach Jugendstrafrecht) bis zu acht Jahren und neun Monaten. Zusätzlich wurde die Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe von 24.850 Euro als Gesamtschuldner angeordnet. Das teilte das Landgericht Koblenz dem BEN Kurier auf eine schriftliche Anfrage mit.

Jugendstrafrecht und nicht öffentliche Verhandlung

Da es sich bei den Tätern teils um Jugendliche und Heranwachsende handelt, wurde die Verhandlung nicht öffentlich geführt. Ein weiterer jugendlicher Tatverdächtiger wird in einem separaten Verfahren angeklagt. Ein Termin für die Verhandlung steht noch aus.

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