Blaulicht
Zivilprozess um getötete Luise aus Freudenberg: Kein Urteil am ersten Verhandlungstag
Dasd Verfahren um Schadensersatz im Fall der getöteten Luise ist eröffnet
KOBLENZ Über ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg wird der Fall nun zivilrechtlich vor dem Landgericht Koblenz verhandelt. Im Mittelpunkt steht eine Klage der Familie gegen die beiden Mädchen, die für die Tat verantwortlich sein sollen. Ein Urteil gibt es noch nicht – der erste Verhandlungstag endete ohne abschließende Entscheidung.
Klage auf Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe
Die Eltern und die Schwester des getöteten Mädchens fordern insgesamt rund 180.000 Euro – eine Summe, die sich laut Gericht aus mehreren Ansprüchen zusammensetzt: Neben Schmerzensgeld für die Angehörigen beinhaltet sie auch eine Forderung im Namen von Luise selbst. Da diese Art von Anspruch vererbbar ist, kann er im Rahmen des Zivilprozesses geltend gemacht werden.
Bereits im November 2023 hatte die Familie Klage eingereicht. Nun wurde der Fall in Koblenz erstmals verhandelt – unter großem Medieninteresse. Zahlreiche Pressevertreter, Fotografen und Fernsehteams verfolgten das Verfahren vor Ort.
„Das ist kein Fall wie jeder andere“, betonte der vorsitzende Richter zu Beginn der Verhandlung. Die emotionale Schwere des Verfahrens sei auch für das Gericht nicht alltäglich und „mache ein Stück weit sprachlos“. Ursprünglich war der erste Prozesstag als sogenannter Gütetermin angesetzt worden – also ein Versuch, beide Seiten zu einer Einigung zu bewegen. Doch eine Verständigung blieb aus.
Im Anschluss wurde die mündliche Verhandlung fortgesetzt. Eine psychologische Sachverständige begleitet das Verfahren. Sie soll insbesondere die Leidenszeit von Luise vor ihrem Tod einschätzen, um die Höhe des Schmerzensgeldes bewerten zu können – ein Punkt, über den aktuell noch keine Einigkeit besteht.
Die beiden Mädchen, die die Tat gestanden hatten, wurden während der Verhandlung per Videoschalte befragt. In dieser Phase des Prozesses war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Familie des Opfers nahm nicht persönlich am Termin teil, sondern ließ sich durch ihren Rechtsanwalt vertreten. Die beiden Jugendlichen leben laut Angaben des Jugendamts Siegen-Wittgenstein weiterhin unter staatlicher Betreuung und nicht im familiären Umfeld.
Kein Strafprozess wegen Strafunmündigkeit – aber zivilrechtliche Konsequenzen möglich
Der brutale Tod der Zwölfjährigen im März 2023 hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die beiden zur Tatzeit zwölf und 13 Jahre alten Schülerinnen hatten laut Ermittlungen das Mädchen mit mehreren Messerstichen getötet. Die Leiche wurde später in einem Waldstück bei Friesenhagen (Landkreis Altenkirchen) gefunden – mehrere Kilometer von Luises Wohnort entfernt.
Da beide Täterinnen noch unter 14 Jahre alt waren, kam es nicht zu einem Strafprozess – sie gelten juristisch als strafunmündig. Im Zivilrecht jedoch können Kinder ab sieben Jahren für ihre Handlungen haftbar gemacht werden. Dabei geht es nicht um Strafe im strafrechtlichen Sinn, sondern um finanzielle Wiedergutmachung.
Was bedeutet das für die Täterinnen?
Sollte das Gericht der Klage der Familie stattgeben, würden die beiden Jugendlichen zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet – allerdings erst dann, wenn sie eigenes Einkommen erzielen. Ihre Eltern haften in diesem Fall nicht für sie.
Wann das Verfahren abgeschlossen wird und ob es zu einem Urteil kommt, ist derzeit noch offen. Zunächst soll das Gutachten der Sachverständigen abgewartet werden. Erst danach wird es zu einer Entscheidung kommen, ob und in welcher Höhe ein Schmerzensgeld zugesprochen wird.
BEN Radio
Erheblicher Schaden: Hackerangriff auf BEN Medien-Seiten abgewehrt
DORNHOLZHAUSEN Die Webangebote der BEN-Medien sind nach einem massiven technischen Angriff inzwischen weitgehend wieder erreichbar. Der verursachende Schadcode konnte identifiziert und entfernt, die Systeme stabilisiert werden, dank eines außergewöhnlichen, stundenlangen und hochprofessionellen Einsatzes des Hostinganbieters, der in dieser Form alles andere als selbstverständlich war.
Nach aktuellem Stand handelte es sich um einen gezielten Angriff auf die Infrastruktur des BEN-Kuriers, bei dem eine Sicherheitslücke ausgenutzt wurde, um den Betrieb der Webseiten massiv zu stören. Ziel war offenbar die Lahmlegung sämtlicher Angebote. Innerhalb weniger Stunden verursachte der Schadcode die automatisierte Erstellung von über 36.000 Systemdateien, die sich fortlaufend in nahezu allen Verzeichnissen vermehrten und dadurch die Ausführung von PHP-Dateien sowie weiterer Serverfunktionen gezielt verhinderten.
Nahezu alle Webseiten konnten zwischenzeitlich wiederhergestellt werden. In einzelnen Bereichen kann es weiterhin zu Einschränkungen kommen, da Inhalte aus Sicherungen rekonstruiert werden müssen. Der entstandene Schaden ist erheblich, da nicht alle Webseiten vollständig rekonstruierbar sind, zahlreiche redaktionelle Inhalte fehlen und umfangreiche technische Wiederherstellungen notwendig waren.
BEN Radio
14-jähriger Tatverdächtiger bei Sprengung eines Zigarettenautomaten schwer verletzt
BAD EMS Am 26. Dezember wurde in der Bachstraße in Bad Ems versucht, einen Zigarettenautomaten mit einem starken Silvesterböller zu sprengen. Bereits am Abend des Vorfalls berichteten wir nach einer Presseanfrage bei der Polizei über eine dabei verletzte Person.
Wie die Pressestelle des Polizeipräsidiums Koblenz auf schriftliche Nachfrage ergänzend mitteilte, wurde im Rahmen der Tatausführung ein 14-jähriger Jugendlicher schwer verletzt. Er steht im Verdacht, die Tat begangen zu haben. Weitere Personen, die im Zusammenhang mit dem Vorfall stehen könnten, wurden vor Ort nicht angetroffen.
Nach aktuellem Ermittlungsstand erfolgte die Sprengung durch den Einsatz von Böllern. Ob es sich dabei um zugelassene oder nicht zugelassene pyrotechnische Gegenstände handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen der Kriminalinspektion Montabaur.
Blaulicht
Stromausfall nach Baggerarbeiten: Kreisverwaltung Bad Ems weiterhin ohne reguläre Versorgung
BAD EMS Ein Stromausfall hat am heutigen Morgen Teile von Bad Ems betroffen. Nach erster telefonischer Auskunft des Energieversorgers Syna kam es um 10:18 Uhr infolge von End- und Baggerarbeiten zu einer Unterbrechung der Stromversorgung. Dabei wurden Stromkabel beschädigt.
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