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Zivilprozess um getötete Luise aus Freudenberg: Kein Urteil am ersten Verhandlungstag

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Dasd Verfahren um Schadensersatz im Fall der getöteten Luise ist eröffnet
Foto: BEN Kurier
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KOBLENZ Über ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg wird der Fall nun zivilrechtlich vor dem Landgericht Koblenz verhandelt. Im Mittelpunkt steht eine Klage der Familie gegen die beiden Mädchen, die für die Tat verantwortlich sein sollen. Ein Urteil gibt es noch nicht – der erste Verhandlungstag endete ohne abschließende Entscheidung.

Klage auf Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe

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Die Eltern und die Schwester des getöteten Mädchens fordern insgesamt rund 180.000 Euro – eine Summe, die sich laut Gericht aus mehreren Ansprüchen zusammensetzt: Neben Schmerzensgeld für die Angehörigen beinhaltet sie auch eine Forderung im Namen von Luise selbst. Da diese Art von Anspruch vererbbar ist, kann er im Rahmen des Zivilprozesses geltend gemacht werden.

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Bereits im November 2023 hatte die Familie Klage eingereicht. Nun wurde der Fall in Koblenz erstmals verhandelt – unter großem Medieninteresse. Zahlreiche Pressevertreter, Fotografen und Fernsehteams verfolgten das Verfahren vor Ort.

„Das ist kein Fall wie jeder andere“, betonte der vorsitzende Richter zu Beginn der Verhandlung. Die emotionale Schwere des Verfahrens sei auch für das Gericht nicht alltäglich und „mache ein Stück weit sprachlos“. Ursprünglich war der erste Prozesstag als sogenannter Gütetermin angesetzt worden – also ein Versuch, beide Seiten zu einer Einigung zu bewegen. Doch eine Verständigung blieb aus.

Im Anschluss wurde die mündliche Verhandlung fortgesetzt. Eine psychologische Sachverständige begleitet das Verfahren. Sie soll insbesondere die Leidenszeit von Luise vor ihrem Tod einschätzen, um die Höhe des Schmerzensgeldes bewerten zu können – ein Punkt, über den aktuell noch keine Einigkeit besteht.

Die beiden Mädchen, die die Tat gestanden hatten, wurden während der Verhandlung per Videoschalte befragt. In dieser Phase des Prozesses war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Familie des Opfers nahm nicht persönlich am Termin teil, sondern ließ sich durch ihren Rechtsanwalt vertreten. Die beiden Jugendlichen leben laut Angaben des Jugendamts Siegen-Wittgenstein weiterhin unter staatlicher Betreuung und nicht im familiären Umfeld.

Kein Strafprozess wegen Strafunmündigkeit – aber zivilrechtliche Konsequenzen möglich

Der brutale Tod der Zwölfjährigen im März 2023 hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die beiden zur Tatzeit zwölf und 13 Jahre alten Schülerinnen hatten laut Ermittlungen das Mädchen mit mehreren Messerstichen getötet. Die Leiche wurde später in einem Waldstück bei Friesenhagen (Landkreis Altenkirchen) gefunden – mehrere Kilometer von Luises Wohnort entfernt.

Da beide Täterinnen noch unter 14 Jahre alt waren, kam es nicht zu einem Strafprozess – sie gelten juristisch als strafunmündig. Im Zivilrecht jedoch können Kinder ab sieben Jahren für ihre Handlungen haftbar gemacht werden. Dabei geht es nicht um Strafe im strafrechtlichen Sinn, sondern um finanzielle Wiedergutmachung.

Was bedeutet das für die Täterinnen?

Sollte das Gericht der Klage der Familie stattgeben, würden die beiden Jugendlichen zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet – allerdings erst dann, wenn sie eigenes Einkommen erzielen. Ihre Eltern haften in diesem Fall nicht für sie.

Wann das Verfahren abgeschlossen wird und ob es zu einem Urteil kommt, ist derzeit noch offen. Zunächst soll das Gutachten der Sachverständigen abgewartet werden. Erst danach wird es zu einer Entscheidung kommen, ob und in welcher Höhe ein Schmerzensgeld zugesprochen wird.

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Erheblicher Schaden: Hackerangriff auf BEN Medien-Seiten abgewehrt

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Foto: BEN Kurier - Fotomontage -
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DORNHOLZHAUSEN Die Webangebote der BEN-Medien sind nach einem massiven technischen Angriff inzwischen weitgehend wieder erreichbar. Der verursachende Schadcode konnte identifiziert und entfernt, die Systeme stabilisiert werden, dank eines außergewöhnlichen, stundenlangen und hochprofessionellen Einsatzes des Hostinganbieters, der in dieser Form alles andere als selbstverständlich war.

Nach aktuellem Stand handelte es sich um einen gezielten Angriff auf die Infrastruktur des BEN-Kuriers, bei dem eine Sicherheitslücke ausgenutzt wurde, um den Betrieb der Webseiten massiv zu stören. Ziel war offenbar die Lahmlegung sämtlicher Angebote. Innerhalb weniger Stunden verursachte der Schadcode die automatisierte Erstellung von über 36.000 Systemdateien, die sich fortlaufend in nahezu allen Verzeichnissen vermehrten und dadurch die Ausführung von PHP-Dateien sowie weiterer Serverfunktionen gezielt verhinderten.

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Nahezu alle Webseiten konnten zwischenzeitlich wiederhergestellt werden. In einzelnen Bereichen kann es weiterhin zu Einschränkungen kommen, da Inhalte aus Sicherungen rekonstruiert werden müssen. Der entstandene Schaden ist erheblich, da nicht alle Webseiten vollständig rekonstruierbar sind, zahlreiche redaktionelle Inhalte fehlen und umfangreiche technische Wiederherstellungen notwendig waren.

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14-jähriger Tatverdächtiger bei Sprengung eines Zigarettenautomaten schwer verletzt

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BAD EMS Am 26. Dezember wurde in der Bachstraße in Bad Ems versucht, einen Zigarettenautomaten mit einem starken Silvesterböller zu sprengen. Bereits am Abend des Vorfalls berichteten wir nach einer Presseanfrage bei der Polizei über eine dabei verletzte Person.

Wie die Pressestelle des Polizeipräsidiums Koblenz auf schriftliche Nachfrage ergänzend mitteilte, wurde im Rahmen der Tatausführung ein 14-jähriger Jugendlicher schwer verletzt. Er steht im Verdacht, die Tat begangen zu haben. Weitere Personen, die im Zusammenhang mit dem Vorfall stehen könnten, wurden vor Ort nicht angetroffen.

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Nach aktuellem Ermittlungsstand erfolgte die Sprengung durch den Einsatz von Böllern. Ob es sich dabei um zugelassene oder nicht zugelassene pyrotechnische Gegenstände handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen der Kriminalinspektion Montabaur.

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Blaulicht

Stromausfall nach Baggerarbeiten: Kreisverwaltung Bad Ems weiterhin ohne reguläre Versorgung

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Foto: BEN Kurier
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BAD EMS Ein Stromausfall hat am heutigen Morgen Teile von Bad Ems betroffen. Nach erster telefonischer Auskunft des Energieversorgers Syna kam es um 10:18 Uhr infolge von End- und Baggerarbeiten zu einer Unterbrechung der Stromversorgung. Dabei wurden Stromkabel beschädigt.

Ein Großteil der Haushalte konnte bereits nach kurzer Zeit wieder ans Netz angeschlossen werden. Laut Syna waren alle übrigen betroffenen Anschlüsse spätestens um 11:13 Uhr wieder versorgt. Privathaushalte sind aktuell nicht mehr betroffen. Deutlich länger betroffen ist weiterhin die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises auf der Silberau. Dort fiel die Stromversorgung vollständig aus. Zunächst überbrückten unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) an Computern vorübergehend den Ausfall. Das geht aber nur kurzweilig. Anschließend übernahm ein Notstromaggregat des THW die Versorgung.
Ein Großteil der Mitarbeiter wurde vorsorglich nach Hause geschickt, denn ein regulärer Betrieb war unmöglich. Auf Anfrage des BEN Kurier erklärte der Energieversorger Syna: »Durch Tiefbauarbeiten einer Fremdfirma wurde ein Erdkabel beschädigt und in der Folge kam es zur Abschaltung der Leitung, um weitere Folgeschäden zu verhindern. Aktuell wird die Kreisverwaltung sowie eine unserer Ortsnetzstationen über ein Notstromaggregat des THW bzw. der Syna versorgt, bis das beschädigte Kabel repariert ist. Privathaushalte sind von der Situation nicht mehr betroffen. Vermutlich am frühen Abend wird das Kabel repariert und damit die Stromversorgung wieder ordnungsgemäß hergestellt sein.«
Vor der Kreisverwaltung arbeiten Mitarbeiter des Stromversorgers weiterhin an den beschädigten Leitungen. Auch wenn die Reparatur des Kabels bis zum frühen Abend abgeschlossen sein dürfte, ist mit einem sofortigen Normalbetrieb nicht zu rechnen. Das geordnete Hochfahren der Server wird mehr als zwei Stunden in Anspruch nehmen.
Zwar funktionieren Telefone und Beleuchtung derzeit wieder über die Notstromversorgung, doch auch diese Lösung bleibt nur vorübergehend. Sobald das Notstromaggregat wieder abgekoppelt wird, müssen die Computer-Server wieder kontrolliert hochgefahren werden, bevor der reguläre Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Und das dauert Stunden….
Landrat Jörg Denninghoff erklärte, dass voraussichtlich am morgigen Tag wieder Normalbetrieb herrschen werde. Eine endgültige Gewissheit gebe es jedoch nicht, da der Zeitplan von der Dauer der Reparaturarbeiten abhänge.
Der Vorfall bedeutet nicht nur einen vorübergehenden Stromausfall, sondern faktisch den Ausfall eines gesamten Arbeitstages, verbunden mit zusätzlichem Einsatz für die Helfer des Technischen Hilfswerks. Gleichzeitig zeigte die Situation auch, dass die Notfallstrukturen funktionieren. Das THW war schnell vor Ort und stellte die provisorische Stromversorgung sicher. Nun heißt es abwarten, bis die beschädigten Kabel wieder dauerhaft Strom liefern (dk).
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