Blaulicht
Organisierte Schwarzarbeit: Zahlreiche Festnahmen – Millionenschaden aufgedeckt!
Organisierter Schwarzarbeit: Zahlreiche Festnahmen - Millionenschaden aufgedeckt!
KOBLENZ Im Rahmen mehrerer bei der Staatsanwaltschaft Koblenz – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen – geführter Ermittlungsverfahren sind die Strafverfolgungsbehörden in einer groß angelegten Durchsuchungs- und Festnahmeaktion gegen kriminell organisierte Schwarzarbeitsstrukturen vorgegangen.
Der umfangreiche Ermittlungskomplex richtet sich insgesamt gegen 30 männliche und 7 weibliche Beschuldigte im Alter von 19 bis 64 Jahren. Gegenstand der Ermittlungen ist der Verdacht des bandenmäßigen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 StGB), der Beihilfe hierzu sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 S. 1 StGB) mit dem Ziel der fortlaufenden Begehung solcher Straftaten, der Unterstützung einer solchen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 S. 2 StGB) und der Beihilfe (§ 27 StGB) hierzu sowie der Geldwäsche (§ 261 Abs.1 StGB).
In den frühen Morgenstunden des 14.11.2024 durchsuchten unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz ca. 820 Einsatzkräfte des Zolls unter Federführung des Hauptzollamts Karlsruhe in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung Mainz und verschiedenen Polizeidienststellen insgesamt 88 Wohnungen und Geschäftsräume im gesamten Bundesgebiet.
9 Hauptbeschuldigte im Alter von 23 bis 44 Jahren wurden aufgrund bereits zuvor erlassener Haftbefehle festgenommen. Sie wurden noch am selben Tag in Koblenz der Haftrichterin vorgeführt und befinden sich seither in Untersuchungshaft.
Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag im Raum Worms, in Südhessen und im nördlichen Baden-Württemberg. Die einzelnen Tatvorwürfe und Tatbeteiligungen gestalten sich angesichts der Komplexität der Ermittlungen und der Zahl der Beschuldigten unterschiedlich.
Bei 7 der festgenommenen Hauptbeschuldigten besteht der Verdacht, in Worms eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, deren Zweck die planmäßige und organisierte Ausstellung von Scheinrechnungen zur Verdeckung von Schwarzarbeit gewesen sein soll. Zu diesem Zweck sollen sie u.a. Scheinfirmen (sog. Servicefirmen) ins Lebens gerufen haben, die tatsächlich am Markt gar nicht tätig waren. Auf diese Scheinfirmen lautende Rechnungen wurden nach derzeitigen Erkenntnissen gegen Entgelt anderen tatsächlich am Markt tätigen Firmen zur Verfügung gestellt und von diesen Firmen auch per Überweisung zunächst bezahlt. Nach Einbehalt einer zuvor vereinbarten Provision zahlten die Aussteller der Scheinrechnungen den Restbetrag in Bargeld wieder an die Empfänger der Rechnungen zurück. Diese zahlten dann das Bargeld als verschleierten Schwarzlohn an nicht oder nicht im tatsächlich tätigen Umfang angemeldete Arbeitnehmer aus. Durch die Scheinrechnungen und die dadurch dokumentierte angebliche Inanspruchnahme externer Leistungen sollte der angeblich niedrige Bestand eigener Arbeitskräfte plausibilisiert und der wahre Umfang der eigenen Arbeitnehmerleistungen verschleiert werden. Hierdurch wurden in den Jahren 2021 bis 2024 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mindestens 11,5 Mio. EUR auf illegale Weise nicht gezahlt.
Bei den 9 in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten handelt es sich um die genannten 7 Hauptbeschuldigten der mutmaßlichen kriminellen Vereinigung sowie um 2 weitere Hauptbeschuldigte aus dem Kreis der Scheinrechnungsempfänger. Alle übrigen Beschuldigten stehen in dem Verdacht, entweder die kriminelle Vereinigung mittelbar oder unmittelbar durch strafbare Handlungen unterstützt oder aber als Scheinrechnungskäufer Sozialversicherungsbeiträge illegal hinterzogen zu haben.
Es konnten bei den Durchsuchungen umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden. Außerdem wurden vorläufige vermögensabschöpfende Maßnahmen in einem Gesamtumfang von mehr als 16 Millionen Euro angeordnet und 38 Kontopfändungen ausgebracht. Zudem konnten mehr als 1 Mio. Euro Bargeld sichergestellt werden.
Die Auswertung der erhobenen Beweismittel wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler äußerte: „Die Aktion war lange geplant und wurde vom Hauptzollamt Karlsruhe ausgesprochen professionell vorbereitet und effektiv durchgeführt. Derartige Wirtschaftsstraftaten sind kein Kavaliersdelikt, sondern hochkriminell und schädigen die Gemeinschaft enorm. Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass die Strafverfolgungsbehörden gegen kriminelle Strukturen in diesem Bereich konsequent und nachdrücklich vorgehen.“
Rechtliche Hinweise:
Eine Pressemitteilung gibt Auskunft über den gegenwärtigen Stand der Ermittlungen. Sie besagt nichts darüber, ob die Beschuldigten die ihnen vorgeworfenen Taten tatsächlich begangen haben. Im Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung. Beschuldigte gelten solange als unschuldig, solange sie nicht von einem Gericht verurteilt sind. Dies gilt auch im Falle der Anordnung der Untersuchungshaft. Wenn Untersuchungshaft angeordnet ist, besteht lediglich ein dringender Tatverdacht. Im Übrigen setzt ein Ermittlungsverfahren einen Anfangsverdacht, also das Vorhandensein von Anhaltspunkten für die Begehung einer Straftat voraus. Anklage wird erhoben, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Dies ist dann der Fall, wenn eine strafgerichtliche Verurteilung wahrscheinlich erscheint.
Gemäß § 266a StGB macht sich wegen Sozialabgabenhinterziehung strafbar, wer als Arbeitgeber der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Das Delikt ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Ein schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zum fortgesetzten Vorenthalten von Beiträgen zusammengeschlossen hat und die zur Verschleierung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse unrichtige, nachgemachte oder verfälschte Belege vorhält.
Gemäß § 129 Abs. 1 S. 1 StGB macht sich wegen Bildung krimineller Vereinigungen strafbar, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist. Auch die Bildung krimineller Vereinigungen ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Gemäß § 129 Abs. 1 S. 2 StGB macht sich ebenso strafbar, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt. Die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft. In schweren Fällen sind beide Handlungen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.
Gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3, 4 StGB macht sich wegen Geldwäsche strafbar, wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, sich oder einem Dritten verschafft oder verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er dessen Herkunft zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat. Die Geldwäsche ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.(pm Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).
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Feuerwehr-Ehrungen der Verbandsgemeinde Diez: Dank für jahrzehntelanges Engagement
DIEZ In der Orangerie von Schloss Oranienstein fand am Abend des 13. November die diesjährige Ehrungsveranstaltung für Feuerwehrangehörige der Verbandsgemeinde Diez statt. Bürgermeisterin Maren Busch und Landrat Jörg Denninghoff zeichneten zahlreiche Feuerwehrangehörige für langjährige Verdienste aus, außerdem wurden Kameradinnen und Kameraden aus dem aktiven Dienst verabschiedet. Zu Beginn der Veranstaltung gedachte die Versammlung in einer Schweigeminute der verstorbenen Feuerwehrkameraden Carsten Schwarz und Thomas Thorn sowie aller weiteren im vergangenen Jahr verstorbenen Feuerwehrleuten.
In ihrer Ansprache würdigte Bürgermeisterin Busch das unermüdliche Engagement der Feuerwehrangehörigen: „Feuerwehr ist #Immerda – Tag und Nacht, an Feiertagen und auch im Urlaub. Dieses Ehrenamt ist alles andere als selbstverständlich.“ Sie hob hervor, dass die Kameradinnen und Kameraden nicht nur bei Einsätzen rund um die Uhr zur Stelle seien, sondern sich auch in Übungen, Lehrgängen, der Ausbildung sowie in Festen, Fördervereinen und überregionalen Einsätzen engagieren. Besonders er wähnte sie markante Einsätze des vergangenen Jahres, darunter der Trafobrand in Holzappel, der Gebäudebrand in Fachingen, die Explosion in Laurenburg sowie der Brand im Steinbruch Steinsberg und ganz aktuell den Brand in einerm Altendiezer Einkaufsmarkt. Die Bürgermeisterin dankte den Einsatzkräften für ihre Zuverlässigkeit, ihre Kameradschaft und ihr Durchhaltevermögen.
Sie wies auf die erreichten Fortschritte in Technik, Ausstattung und Infrastruktur hin, darunter der Beitritt zum Feuerwehr-Dienstleistungszentrum, die Anschaffung neuer Feuerwehrfahrzeuge sowie die Fertigstellung mehrerer neuer bzw. umfassend sanierter Gerätehäuser. Auch die Einführung der digitalen Alarmierung und die Unterstützung bei der Sandsackfüllaktion zur Gefahrenvorsorge hob sie hervor. Mit dem neuen Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan werde die Planung und Optimierung von Ausstattung, Ausbildung und Personal in den kommenden fünf Jahren transparent und realistisch gestaltet. Hierauf aufbauend wird der Verbandsgemeinderat einen konkreten Maßnahmenplan erarbeiten. Die Bürgermeisterin betonte, dass Investitionsprojekte Schritt für Schritt umgesetzt würden, immer mit dem Ziel, Arbeitsschutz, Einsatzbedingungen und Motivation der Einsatzkräfte zu verbessern. Abschließend dankte sie allen Feuerwehrangehörigen nochmals persönlich und auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Diez für ihren unermüdlichen Einsatz: „Ihr seid das Herzstück unserer Feuerwehr, und für euren Beitrag gebührt euch größter Respekt.“
Sodann ehrte die Bürgermeisterin die Kameradinnen und Kameraden für 15 Jahre aktiven Feuerwehrdienst. Zu den Geehrten gehören: Leon Weimer (Altendiez), Luca Fogolin (Birlenbach), Marc Isselbächer (Holzappel), Lukas Nink (Holzheim), Kim Epstein (Isselbach), Benjamin Schilling (Isselbach), Eric Maxeiner (Scheidt), Robin Merkler (Scheidt) und Teresa Kroll (Scheidt). Anschließend nahm sie die Ehrungen für 25 Jahre aktiven Dienst vor: Peter Albus (Aull), Markus Bäcker (Charlottenberg), Nadine Gronewold (Diez), Frank Ackermann (Eppenrod), Kevin Hubert (Isselbach) und Florian Schölkmann (Steinsberg).
Daraufhin übernahm Landrat Jörg Denninghoff die Ehrungen für besonders langjährigen Dienst: Für 35 Jahre aktiven Dienst wurden ausgezeichnet: Olaf Roßtäuscher (Altendiez), Markus Wolf (Cramberg), Isabel Stein (Diez), Thorsten Kasper (Eppenrod), Bruno Stecker (Eppenrod), Sascha Faßbender (Hambach) und Tobias Meffert (Laurenburg). Die Ehrungen für 45 Jahre aktiven Dienst nahm der Landrat ebenfalls persönlich vor: Udo Saß (Aull), Andreas Schmittel (Aull), Rüdiger Bostelmann (Diez) und Werner Wölbert (Isselbach). Darüber hinaus wurden Feuerwehrangehörige verabschiedet, die die Altersgrenze erreicht hatten, sowie infolge Zeitablauf ausgeschiedene Funktionsträger gewürdigt. Zu den Entpflichteten und ausgeschiedenen Funktionsträgern zählen: Peter Fast (Altendiez), Michael Alfred Holleyn (Balduinstein), Klaus Artur Langschied (Birlenbach), Rüdiger Gemmer (Charlottenberg), Erhard Stötzer (Cramberg), Walter Bernd Stillger (Diez), Heinz Dieter Aloys Buhs (Eppenrod), Bruno Stecker (Eppenrod), Edwin Sukdolak (Geilnau), Clementine Maria Storto (Heistenbach), Detlef Theo Ott Holzappel) und Ulrich Thiem (Steinsberg). Ausgeschiedene Funktionsträger sind Walter Bernd Stillger (Diez), Roland Hofmann (Scheidt) und Ulrich Thiem (Steinsberg). Sie alle erhielten ein Weinpräsent.
Ein besonderer Höhepunkt der Veranstaltung war die Verleihung des Silbernen Feuerwehr-Ehrenzeichens am Bande an Andreas Moog (Eppenrod) für herausragende Dienste während seiner 25 Jahre in Führungsverantwortung. (Ein gesonderter Bericht hierzu folgt.)
Zum Ende des Ehrungsabends ergriffen Marcus Grün und Thomas Wilbert, Wehrleiter bzw. stellvertretender Wehrleiter der Verbandsgemeinde, das Wort und schlossen sich den lobenden Worten der Bürgermeisterin an. Beide betonten die herausragende Einsatzbereitschaft, Kameradschaft und Professionalität aller Feuerwehrangehörigen und hoben hervor, wie sehr der gemeinsame Zusammenhalt die Arbeit der Feuerwehr prägt. „Ohne diese engagierten Frauen und Männer wäre ein sicherer und verlässlicher Feuerwehrdienst in unserer Verbandsgemeinde nicht möglich“, erklärte Marcus Grün.
Auch Thomas Wilbert bedankte sich bei allen Einsatzkräften für ihr kontinuierliches Engagement und vergaß dabei nicht, auch die Ehefrauen, -männer und Lebenspartner der Aktiven für deren familiären Rückhalt zu würdigen: „Unser Hobby ist zeitlich leider nur bedingt planbar – nämlich bei Übungen.“ (pm VG Diez)
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Weltweite Razzien gegen Cyber-Betrüger: Spur führt nach Montabaur!
MONTABAUR Ein internationaler Schlag gegen organisierte Online-Betrüger hat in dieser Woche zu zahlreichen Durchsuchungen und Festnahmen geführt, auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden insgesamt 18 Personen festgenommen.
Ausgangspunkt der Ermittlungen: Montabaur im Westerwald
Der Ursprung der Ermittlungen liegt in Montabaur. Dort soll einer der Hauptverdächtigen seinen Wohn- oder Firmensitz gehabt haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bestätigte, dass die Spur aus dem Westerwald zu einem groß angelegten Betrugsnetzwerk führte, das weltweit aktiv war. Durchsuchungen fanden unter anderem in Mainz und Wiesbaden statt, wo ebenfalls eine Person festgenommen wurde.
Auch in Baden-Württemberg waren Ermittler aktiv: In Heidelberg, dem Rhein-Neckar-Kreis und im Landkreis Esslingen durchsuchten die Behörden mehrere Objekte.
Operation auf drei Kontinenten
Im Rahmen der internationalen Aktion wurden 29 Objekte in Deutschland durchsucht, darunter in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Berlin, Sachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Mehr als 250 Ermittler waren beteiligt. Weltweit kam es zu Einsätzen in Italien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Singapur, Spanien, den USA und Zypern.
Millionenschaden durch gefälschte Webseiten
Den 44 Beschuldigten, 36 Männern und acht Frauen im Alter zwischen 32 und 74 Jahren, wird vorgeworfen, mit gefälschten Webseiten und gestohlenen Kreditkartendaten über mehrere Jahre hinweg Geld abgebucht zu haben. Die Täter sollen mehr als 19 Millionen Schein-Abos über fingierte Internetseiten zu angeblichen Streaming-, Dating- oder Erotikangeboten abgeschlossen haben. Dabei wurden laut Ermittlern über vier Millionen Kreditkarteninhaber in 193 Ländern geschädigt.
Der Gesamtschaden soll bei über 300 Millionen Euro liegen. Geplante weitere Geldflüsse in Höhe von rund 750 Millionen Euro konnten rechtzeitig gestoppt werden.
Cybercrime in neuer Dimension
Die Ermittlungen zeigten, wie stark sich Vermögensdelikte durch den digitalen Wandel verändert haben. So sollen die Täter sogar vier große deutsche Zahlungsdienstleister manipuliert und eigens entwickelte Software zur Geldwäsche eingeschleust haben.
Die Abbuchungen waren meist gering, etwa 50 Euro oder 50 Dollar, und mit unklaren Verwendungszwecken versehen, sodass viele Betroffene die betrügerischen Zahlungen nicht bemerkten.
Internationale Zusammenarbeit und laufende Ermittlungen
Die Ermittlungen, die über fünf Jahre andauerten, umfassten mehr als 90 Rechtshilfeersuchen an ausländische Behörden und reichten nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft bis nach Nordkorea. Die Aktion wurde unter dem Codenamen „Operation Chargeback“ geführt, benannt nach dem Verfahren, mit dem Kreditkarteninhaber betrügerische Abbuchungen zurückbuchen lassen können.
Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die betrügerischen Aktivitäten wurden bereits 2021 gestoppt. Der SWR hatte zuerst über den Fall berichtet, siehe hier.
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