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Landtag plant neues Gesetz: Keine Gelder für Verfassungsfeinde!

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Foto: Landtagspräsident Hendrik Hering hatte den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags gebeten zu prüfen, ob erwiesenermaßen verfassungsfeindliche Mitarbeitende von Abgeordneten und Fraktionen von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden können
Foto: Landtag Rheinland-Pfalz
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POLITIK In einem bislang bundesweit einmaligen Schritt will der rheinland-pfälzische Landtag Mitarbeitende von Abgeordneten und Fraktionen, die als erwiesen verfassungsfeindlich gelten, künftig von der staatlichen Finanzierung ausschließen. Grundlage dafür ist ein Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes, der in der Juni-Plenarsitzung des Parlaments in erster Lesung beraten werden soll.

Zuvor hatte Landtagspräsident Hendrik Hering ein umfassendes Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass ein Ausschluss verfassungsfeindlicher Personen von der staatlichen Finanzierung verfassungsrechtlich zulässig ist – sofern eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Der vorliegende Gesetzentwurf soll diese Grundlage nun liefern.

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Nach dem Ergebnis des Gutachtens ist es verfassungsrechtlich möglich, die staatliche Finanzierung verfassungsfeindlicher Personen, die von Abgeordneten sowie Fraktionen beschäftigt werden, zu versagen„, erklärte Landtagspräsident Hering. »Hierfür bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, weshalb das Abgeordneten- und Fraktionsgesetz geändert werden soll

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Hintergrund: Schutz des Parlaments vor extremistischen Einflüssen

Anlass für die Gesetzesinitiative waren Medienberichte aus dem Jahr 2024, wonach eine Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in parlamentarischen Büros auf Bundes- und Landesebene Verbindungen in das rechtsextreme Milieu unterhalten haben sollen. Das rheinland-pfälzische Parlament will mit dem neuen Gesetz nun ein deutliches Signal setzen und seine Funktionsfähigkeit gegen verfassungsfeindliche Einflüsse absichern.

Der Gesetzentwurf sieht daher die Einführung einer parlamentsspezifischen Zuverlässigkeitsüberprüfung vor. Diese Überprüfung ist künftig Voraussetzung dafür, dass Mitarbeitende mit öffentlichen Geldern finanziert werden dürfen – sei es im Abgeordnetenbüro oder in einer Fraktion.

Was wird überprüft – und wer entscheidet?

Im Zentrum der Gesetzesinitiative steht die Bewertung der sogenannten „parlamentsspezifischen Zuverlässigkeit“. Geprüft wird, ob von einer Person ein Risiko für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die Sicherheit oder die Integrität des Landtags ausgeht.

Zur Bewertung werden verschiedene Quellen herangezogen:

  • eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister,

  • Auskünfte vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz sowie der

  • Verfassungsschutzbehörde, die auch Erkenntnisse aus nachrichtendienstlicher Tätigkeit einbringen kann.

Die Entscheidung über die Zuverlässigkeit trifft der Präsident des Landtags. Dabei ist stets eine Einzelfallabwägung vorgesehen. Die betroffene Person hat das Recht auf Anhörung und kann eine anwaltliche Vertretung hinzuziehen. Die Entscheidung ergeht in Form eines förmlichen Verwaltungsakts. Der betroffene Mitarbeiter erhält dabei eine Begründung, der jeweilige Abgeordnete oder die Fraktion jedoch nur das Ergebnis.

Was gilt als „unzuverlässig“?

Der Gesetzentwurf listet Regelbeispiele auf, die in der Regel als Beleg für fehlende Zuverlässigkeit gelten. Dazu zählen unter anderem:

  • rechtskräftige Verurteilungen wegen Staatsschutzdelikten (z. B. Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole oder Agententätigkeit),

  • frühere Mitgliedschaften in verbotenen Vereinen oder verfassungswidrigen Parteien (Rückblickzeitraum: zehn Jahre),

  • nachweisbare Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen in den letzten fünf Jahren.

Ziel ist es, Gefahren für die Integrität des Parlaments durch gezielte Einflussnahme oder Ausspähung zu verhindern. Reine Zweifel an der Loyalität einer Person reichen dabei allerdings nicht aus – entscheidend ist eine tatsachenbasierte Zukunftsprognose, die die Ausnutzung parlamentarischer Nähe für verfassungsfeindliche Zwecke erwarten lässt.

Folgen für Abgeordnete und Fraktionen

Für Abgeordnete bedeutet eine festgestellte Unzuverlässigkeit, dass die Erstattung ihrer Aufwendungen für die betreffende Person entfällt. Diese werden aktuell bis zu einer Höhe von rund 55.400 Euro jährlich gezahlt – ein Betrag, der sich an den Gehaltsgruppen des öffentlichen Dienstes orientiert.

Bei Fraktionen, die pauschale monatliche Geldleistungen erhalten, erfolgt eine Kürzung um den Bruttolohn der betreffenden Person. Wird kein Gehaltsnachweis erbracht, beträgt die Kürzung pauschal vier Prozent der monatlichen Fraktionsmittel.

Das Arbeitsverhältnis selbst bleibt in beiden Fällen unberührt – es geht ausschließlich um die öffentliche Finanzierung.

Regelmäßige und anlassbezogene Überprüfung

Die Zuverlässigkeit soll alle zwei Jahre überprüft werden. Zudem kann der Landtagspräsident jederzeit eine erneute Prüfung veranlassen, wenn neue Informationen Anlass zu Zweifeln geben. Die betroffene Person muss dabei jeweils erneut zustimmen – oder andernfalls die gleiche Rechtsfolge akzeptieren wie im Fall einer nachgewiesenen Unzuverlässigkeit.

Gesetz tritt zeitnah in Kraft

Sobald das Gesetz verabschiedet ist, tritt es am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bestehende Arbeitsverhältnisse werden dann umgehend erfasst: Mitarbeitende von Abgeordneten müssen binnen eines Monats ihre Zustimmung zur Prüfung geben. Fraktionen müssen für bereits Beschäftigte ebenfalls zügig die notwendigen Daten übermitteln.

»Nach den Verschärfungen in unserer Hausordnung im vergangenen Jahr setzen wir damit weiter konsequent das Prinzip der wehrhaften Demokratie gegen Verfassungsfeinde um«, betonte Hendrik Hering.

Konsequente Linie nach Hausordnungsänderung

Bereits im Jahr 2024 hatte der Landtag Rheinland-Pfalz seine Hausordnung geändert: Seither erhalten verfassungsfeindliche Fraktionsmitarbeiter keinen Zugang mehr zum Parlamentsgebäude. Der nun vorliegende Gesetzentwurf versteht sich als nächste Stufe einer strategiegeleiteten Verteidigung der parlamentarischen Demokratie.

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Mittelrheinbrücke: Streit um Unterhaltungskosten noch vor dem ersten Spatenstich

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Foto: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
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LORELEY DIE ZEIT berichtete zuerst über eine Debatte, die zeigt, wie sensibel große Infrastrukturprojekte im Mittelrheintal politisch und finanziell sind: Noch bevor die geplante Mittelrheinbrücke bei St. Goar und St. Goarshausen gebaut ist, entzündet sich bereits ein Streit über die Frage, wer später für die Unterhaltungskosten aufkommen soll.

Auslöser war eine schriftliche Antwort des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage zweier CDU-Abgeordneter (Matthias Lammert und Tobias Vogt – CDU). Darin machte Verkehrsministerin Daniela Schmitt (FDP) deutlich, dass das Land Rheinland-Pfalz keine dauerhafte Beteiligung an den laufenden Unterhaltungskosten der Brücke plane. Gleichzeitig stellte sie jedoch in Aussicht, dass das Land bis zu 90 Prozent der Baukosten übernehmen wolle, vorbehaltlich künftiger Haushaltsentscheidungen.

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Ein Projekt mit langer Vorgeschichte

Die Mittelrheinbrücke soll eine feste Rheinquerung in der Verbandsgemeinde Loreley schaffen und damit eine Lücke zwischen Mainz und Koblenz schließen. Über das Projekt wird seit Jahren diskutiert. Bereits vor längerer Zeit wurde ein Architekten- und Planungswettbewerb durchgeführt, später folgte ein Raumordnungsverfahren, das 2023 abgeschlossen wurde. Einen konkreten Baubeginn gibt es bislang jedoch nicht.

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CDU warnt vor Scheitern des Projekts

Aus der CDU kommt scharfe Kritik an der Haltung des Verkehrsministeriums. Der Landtagsabgeordnete Tobias Vogt sieht das Projekt gefährdet, sollte das Land dauerhaft keine Verantwortung für die Unterhaltung übernehmen. Sein Fraktionskollege Matthias Lammert betont die Bedeutung der Brücke für die Region und fordert eine umfassendere finanzielle Beteiligung des Landes. Gerade für finanziell stark belastete Kommunen sei es kaum leistbar, die Unterhaltung eines Bauwerks dieser Größenordnung allein zu stemmen.

Ministerium: Bau ist kommunale Aufgabe – Land hilft dennoch

Das Verkehrsministerium weist die Vorwürfe zurück. Ministerin Schmitt betont, dass es sich bei der Mittelrheinbrücke formal um eine kommunale Brücke handle und die laufende Unterhaltung daher grundsätzlich Aufgabe der beteiligten Landkreise sei. Gleichzeitig verweist sie auf die außergewöhnlich hohe Förderquote beim Bau und signalisiert Gesprächsbereitschaft für die Zukunft.

Sollten später größere Sanierungsmaßnahmen notwendig werden, schließt das Land eine finanzielle Unterstützung ausdrücklich nicht aus. Die Kommunen würden bei einem derart zentralen Infrastrukturprojekt nicht allein gelassen, so Schmitt.

Landkreise setzen auf Einigung

Auch die beteiligten Landkreise Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn zeigen sich bereits im Oktober 2025 vorsichtig optimistisch (wir berichteten hier). In einer gemeinsamen Stellungnahme heißt es, man habe sich mit dem Land grundsätzlich auf eine Förderung von 90 Prozent der Baukosten verständigt. Weitere Gespräche zur Ausgestaltung der Finanzierung stünden noch aus.

Angesichts der Dimension des Projekts liege es im Interesse der Kreise, dass sich das Land auch langfristig möglichst stark beteilige, insbesondere bei der späteren Unterhaltung. Diese müsse ebenfalls angemessen gefördert werden, um die kommunalen Haushalte nicht zu überfordern.

Ob und in welcher Form sich das Land künftig an den Unterhaltungskosten beteiligen wird, ist derzeit noch offen. Klar ist jedoch: Die Diskussion um die Mittelrheinbrücke hat längst eine neue Phase erreicht und sie beginnt nicht erst mit dem Bau, sondern schon mit der Frage, wer die Verantwortung trägt, wenn das Bauwerk eines Tages Realität wird (dk).

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Politik

Prügel an Kindern, Rassismus, Holocaust: Der AfD-Eklat um Jo Meurer in Ransbach-Baumbach beschäftigt weiter In dem hessencam-Interview äußerte sich Jo Meurer unter anderem über angebliche Inzucht bei Muslimen, rechtfertigte Gewalt gegen Kinder und relativierte den Holocaust

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Foto: Aus Video von hessencam
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RANSBACH-BAUMBACH Es sind Sätze, die man nicht vergisst, wenn man sie einmal gehört hat. Sätze über Kinder, die geschlagen werden. Über Menschen, die angeblich weniger wert seien. Über den Holocaust, der relativiert wird. Gesprochen werden sie von einem Mann, der bis vor wenigen Tagen Stadtrats- und Verbandsgemeinderatsmitglied in Ransbach-Baumbach war.

Jo Meurer steht vor der Stadthalle, am Rand eines AfD-Bürgerdialogs. Vor ihm die Kamera von hessencam, hinter der Joachim Schaefer steht. Was als Interview beginnt, entwickelt sich zu einem Protokoll radikaler Enthemmung.

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Meurer spricht über seine Zeit als Lehrer. Auf die Nachfrage, ob er Kinder geschlagen habe, antwortet er ohne Zögern mit Ja. Er schildert einen konkreten Fall: Ein Schüler habe geschrien, er habe weiter geprügelt und erklärt, er werde nicht aufhören, solange der Junge nicht still sei. Später sagt Meurer, auch seine Enkelin habe er geschlagen, unter anderem im Kleinkindalter. Er beschreibt diese Gewalt nicht als Fehler, nicht als Unrecht, sondern als Teil seiner Vorstellung von Erziehung.

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Im weiteren Verlauf richtet sich Meurers Blick auf ganze Bevölkerungsgruppen. Über Muslime sagt er, sie entwickelten sich nicht weiter, sie seien primitiv. Muslimische Kinder würden den Unterricht stören und »nichts bringen«. Er behauptet, ein erheblicher Teil der in Deutschland geborenen Muslime sei »behindert durch Inzucht«. Er spricht über Schulklassen mit »30 Prozent solcher Kinder« und stellt die Frage, was man mit ihnen machen solle. Seine Antwort: keine weiteren aufnehmen, die anderen abschieben. Auf Nachfrage bejaht er sinngemäß, dass staatliche Stellen auch in Schulen eingreifen könnten, um Kinder abzuholen und abzuschieben.

Dann spricht Meurer über Menschen afrikanischer Herkunft. Er sagt, sie hätten im Durchschnitt weniger intelligente Gene als Deutsche. Auch hier stellt er Herkunft als biologisches Schicksal dar, nicht als soziale oder individuelle Frage.

Spätestens an diesem Punkt wird deutlich, dass es in diesem Interview nicht um zugespitzte politische Meinungen geht, sondern um ein geschlossenes Weltbild. Herkunft, Religion und angebliche Leistungsfähigkeit werden miteinander verknüpft. Menschen erscheinen nicht als Individuen, sondern als Gruppen mit festgeschriebenen Eigenschaften.

Noch schwerer wiegen Meurers Aussagen zur deutschen Geschichte. Er greift den Begriff der sogenannten „Holocaust-Industrie“ auf und behauptet, Juden hätten den Holocaust »industrialisiert«. Die Zahl der Toten, sagt er sinngemäß, sei hochgerechnet worden, um Geld zu erhalten. Der Holocaust erscheint in seinen Worten nicht als beispielloses Verbrechen, sondern als etwas, über das man verhandeln könne. Die Erinnerungskultur erklärt er für beendet. Der »Schuldkult« sei vorbei, sagt Meurer. Er selbst sei 1944 geboren und trage keine Verantwortung.

In einer weiteren Passage spricht Meurer über deutsche Geschichte und Technik und formuliert dabei einen Satz, der fassungslos macht: Niemand sei so in der Lage gewesen, Millionen Menschen in so kurzer Zeit zu vergasen wie die Deutschen. Der industrielle Massenmord erscheint in diesem Moment nicht als Verbrechen, sondern als zynisch verzerrte »Leistung«.

Zwischen diesen Aussagen äußert sich Meurer immer wieder zur AfD. Er bezeichnet Björn Höcke nicht als Nazi oder Rechtsextremisten, obwohl dieser öffentlich als rechtsextrem eingestuft ist. Er sieht in der AfD die einzige Partei, die »realistisch« denke.

Das Video wird nach der Veröffentlichung tausendfach aufgerufen und verbreitet. Die Reaktionen in Ransbach-Baumbach folgen schnell. Stadt und Verbandsgemeinde veröffentlichen eine Erklärung, in der sie sich ausdrücklich von den Aussagen distanzieren und diese verurteilen. Es handele sich um persönliche Äußerungen, die in keinem Zusammenhang mit der Arbeit der kommunalen Gremien stünden. Weitere Konsequenzen, so heißt es, lägen nicht im Zuständigkeitsbereich der Kommune, sondern bei zuständigen Behörden.

Kurz darauf legt Jo Meurer alle politischen Ämter nieder, im Stadtrat, im Verbandsgemeinderat und in Ausschüssen. Auch innerhalb der AfD folgen Reaktionen. Parteiintern werden Schritte bis hin zu einem Parteiausschluss angekündigt; Meurer tritt aus der AfD aus. Weitere AfD-Mandatsträger in Ransbach-Baumbach erklären ihren Rücktritt und distanzieren sich von den Aussagen.

Ob einzelne Passagen des Interviews strafrechtlich relevant sind, müssen Ermittlungsbehörden prüfen. In Betracht kommen je nach Wortlaut und Kontext unter anderem Fragen der Volksverhetzung, der strafrechtlichen Bewertung von Holocaust-Relativierungen sowie der Einordnung der Aussagen über Gewalt gegen Kinder. Zum Zeitpunkt der öffentlichen Stellungnahmen lagen nach bekannten Angaben noch keine bestätigten Ermittlungsverfahren vor.

Das Interview wurde von Hessencam geführt, einem Projekt, das seit Jahren politische Gespräche dokumentiert und öffentlich zugänglich macht. Hessencam erreicht mit seinem YouTube-Kanal eine hohe Reichweite und ist wiederholt Ziel von Angriffen und rechtlichen Auseinandersetzungen geworden.  Der Fall Meurer zeigt, welche Rolle solche dokumentarischen Formate spielen: Sie halten fest, was gesagt wird und überlassen die Bewertung der Öffentlichkeit und den zuständigen Stellen. (dk)

Anmerkung: Copyright des Videos liegt bei hessencam. Danke, dass wir es für die Berichterstattung nutzen durften!

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Politik

Bundesfinanzhof hält Grundsteuerreform für verfassungsgemäß

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Foto - Copyright: Bundesfinanzhof | Daniel Schwarcz
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POLITIK Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die seit 2025 geltende Grundsteuerreform bestätigt. Drei Eigentümer aus Köln, Berlin und Sachsen hatten gegen das neue Bewertungsverfahren geklagt – ohne Erfolg. Schon die Vorinstanzen hatten ihre Klagen zurückgewiesen. Ob die Kläger nun das Bundesverfassungsgericht anrufen, ist offen.

Die Grundsteuer betrifft Eigentümer wie Mieter, da Vermieter die Abgabe in der Regel weitergeben. Kritiker hatten bemängelt, dass Finanzämter bei der Bewertung auf pauschale Durchschnittswerte zurückgreifen dürfen. Der BFH sah darin jedoch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Gegenstand der Entscheidungen war das sogenannte Bundesmodell, das in den meisten Ländern gilt. Einige Länder haben eigene Modelle entwickelt, die ebenfalls rechtlich umstritten sind.

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Auslöser der Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Die alten Berechnungsgrundlagen stammten teils aus den 1960er oder sogar 1930er Jahren und führten zu erheblichen Ungleichbehandlungen.

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