Politik
Gleichwertige Lebensverhältnisse: 200 Millionen Förderung vom Land soll Regionen stärken
MAINZ/RHEIN-LAHN Die Landesregierung hat ihr neues Regionales Zukunftsprogramm „regional.zukunft.nachhaltig“ vorgestellt, das die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse weiter ausbauen soll. Ministerpräsident Alexander Schweitzer hatte das neue Programm Mitte September im Rahmen seiner ersten Regierungserklärung angekündigt.
Im Rhein-Lahn-Kreis wurden die Verbandsgemeinden Loreley (2,5 Mio.) , Bad Ems-Nassau (4,5 Mio.) , Aar-Einrich (2,9 Mio.) und Nastätten (2,6 Mio.) berücksichtigt. Diez und Lahnstein gehen leer aus.
200 Millionen Euro sollen Kommunen mit besonderen Herausforderungen zur Verfügung stehen, um mit gezielten Investitionen nachhaltige Wachstumsimpulse zu setzen. „Unsere Regionen im Land haben ihre eigenen Prägungen. Pfalz ist nicht gleich Eifel und Westerwald ist nicht gleich Hunsrück. Diese Vielfalt macht Heimat aus, mit ihren Stärken und Chancen, aber auch unterschiedlichen strukturellen Rahmenbedingungen. Das neue Regionale Zukunftsprogramm soll gezielt dort unterstützen, wo die wirtschaftliche Lage oder die demografische Entwicklung schwieriger sind als in anderen Teilen des Landes“, so Ministerpräsident Alexander Schweitzer.
Während eine Förderung aller Kommunen lediglich den Ist-Zustand festigen würde, soll die neue Förderung genau da ansetzen, wo es schwieriger ist Potentiale zu nutzen. Im Rahmen der vielfältigen Maßnahmen könnten die Kommunen beispielsweise für Kindertagesstätten und Schulen in neue Spielanlagen oder neue Bewegungs- und Lernräumen investieren oder mit neuer Ausstattung und Technik ihre Dorfgemeinschaftshäuser aufwerten und neue Angebote möglich machen. „Mit dem Programm nähern wir die Lebensverhältnisse einander an und wahren die regionale Identität. Deshalb können auch die geförderten Maßnahmen sehr unterschiedlich sein. Das einzige, was für alle gilt, ist das schlanke Antragsverfahren“, so Schweitzer. Herzstück des Programms sei ein Maßnahmenkatalog, der den Kommunen – vergleichbar zum Vorgehen beim Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) – eine Orientierung darüber gebe, welche Maßnahmen dem Förderzweck entsprechen. Hierfür stehen regionale Budgets zur Verfügung, deren Höhe von der Einwohnerzahl abhängig ist.
Antragsberechtigt sind 62 Verbandsgemeinden, eine verbandsfreie Gemeinde und eine kreisfreie Stadt sowie fünf Landkreise, deren Kreisgebiet komplett in der Förderkulisse liegt. Die Entscheidung über die Förderkulisse wurde mittels Strukturindex des Statistischen Landesamtes festgelegt, der die strukturellen Chancen und Herausforderungen im Land vergleicht. Eingeflossen sind beispielsweise Kriterien wie wirtschaftliche Lage oder demografische Entwicklung. Neu ist: Auch die Unterschiede innerhalb der Landkreise wurden mitberücksichtigt. Jede einzelne Verbandsgemeinde wurde einzeln betrachtet.
„Unsere Kommunen haben eine Schlüsselrolle inne, wenn es um die Gestaltung der Zukunft geht. Unser Zukunftsprogramm soll sich von Anfang an daran messen lassen, dass die Anträge einfach bleiben. Bewilligung und Auszahlung der Förderbudgets sollen schon 2025 erfolgen. Das entlastet die Kommunen auch von Vor- oder Zwischenfinanzierungen und zur Antragstellung genügen bereits eine grobe Kostenschätzung sowie eine kurze Projektbeschreibung. Ein schlankes Verfahren unterstützt die großen Entscheidungsspielräume, die die Kommunen in diesem Zukunftsprogramm haben“, sagte Innenminister Michael Ebling.
Das Programm ist bewusst ressortübergreifend ausgelegt. Neben der wirtschaftlichen Entwicklung soll es auch eine nachhaltige und klimagerechte Infrastruktur, die Versorgung sowie den sozialen Zusammenhalt in den Blick nehmen. Die zur Verfügung stehenden Mittel bilden zur Hälfe der Haushalt des Innenministeriums sowie jeweils zu einem Viertel die Haushalte des Wirtschafts- und des Klimaschutzministeriums ab.
Klimaschutzministerin Katrin Eder betont: „Die Maßnahmen des Regionalen Zukunftsprogramms stärken die strukturelle Entwicklung der Kommunen: Sie steigern die Lebensqualität, machen Orte attraktiver und schützen sie vor den Auswirkungen der Erderhitzung, wie etwa Starkregen. Im Bereich des Klimaschutzes und der Klimawandelfolgenanpassung zielen die Angebote darauf ab, nicht nur Investitionskosten, sondern auch Kosten für die Kommunen in Zukunft zu sparen. Wer etwa in die Dämmung von Gebäuden investiert, spart sich Heizkosten. Wer den Strom vom eigenen Dach speichert, muss ihn nicht von einem Energieversorger beziehen. Und wer auf den Schutz vor den Folgen von Extremwetter wie Starkregen setzt, hat weniger Ausgaben für die Schadensbehebung. Aber auch mehr Grün, etwa auf Dächern und Fassaden, fördert nicht nur den Klimaschutz, sondern steigert auch die Attraktivität von Orten. In puncto Mobilität bietet wir den Kommunen einige Maßnahmen zum Infrastruktur-Ausbau für öffentliche Verkehrsmittel. Etwa Rad- und Fußwegbrücken bei Bahnhöfen. Da die Ernährung ein wichtiger Baustein unserer Gesundheit und unseres Wohlbefindens ist, können die Kommunen auch Gelder für Gemeinschaftsküchen sowie für die Errichtung von Lerngärten, Kräuter-, Hoch- und Gemüsebeeten einsetzen.“
„Mit unserem Regionalen Zukunftsprogramm „regional.zukunft.nachhaltig“ wollen wir mehr Prosperität in jene ländlichen Regionen bringen, die etwas mehr Unterstützung benötigen“, erklärte Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. „Das erreichen wir über ein vielfältiges Angebot an Projektförderungen wie beispielsweise von regionalen Märkten, Dorfläden oder Pop-Up-Stores in Leerständen, gerade um die Ortskerne zu beleben. Aber auch der Ausbau von Industrie- und Gewerbegebieten sowie die Anlage von Lkw-Parkplätzen stärken die Wirtschaft in den Regionen. Über Mobilitätshubs und die Förderung von Beleuchtung, E-Ladesäulen, Radabstellanlagen beispielsweise an Mitfahrerparkplätzen sowie in den Ortschaften erweitern wir das Mobilitätsangebot vor Ort. Zudem können touristische Angebote, gerade auch solche im agrartouristischen Bereich wie Picknick- oder Aussichtsplätze, Wingertshäuschen aber auch Wanderwege oder barrierefreie touristische Wegekonzepte gefördert werden. Zudem gehören Waschplätze für landwirtschaftliche Pflanzenschutzgeräte oder mobile Lebensmittelangebote zu den förderfähigen Projekten. Mit all diesen Maßnahmen stärken wir die Wirtschaftskraft und die Lebensqualität der Regionen und investieren in Wachstumsimpulse und die Prosperität unserer Regionen! Damit werden unsere ländlichen Regionen attraktiver für Unternehmensansiedlungen, für Zuziehende und somit Fachkräfte, für Touristen und selbstverständlich für die Bürgerinnen und Bürger selbst“, so Ministerin Schmitt.
Foto: Staatskanzlei RLP Das Regionale Zukunftsprogramm zeige auch, wie ernst es der Landesregierung mit der Entbürokratisierung ist, so Ministerpräsident Alexander Schweitzer, Innenminister Michael Ebling, Umweltministerin Katrin Eder und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Abweichungen von der Landeshaushaltsordnung sollen es beispielsweise möglich machen, dass die Fördermittel vollständig ausgezahlt werden, sobald es einen Zuwendungsbescheid gibt. Das Antragsverfahren soll ebenfalls vereinfacht werden, so genügen Eigenerklärungen statt Wirtschaftlichkeits- und baufachlicher Prüfung. Die antragsberechtigten Kommunen sollen Ihre Ideen ab dem Frühjahr einreichen können. Der konkrete Start ist vom parlamentarischen Verfahren abhängig. „Wir freuen uns auf viele Anträge und gute und schnelle Impulse für unsere Regionen.“ (pm)
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Mittelrheinbrücke: Streit um Unterhaltungskosten noch vor dem ersten Spatenstich
LORELEY DIE ZEIT berichtete zuerst über eine Debatte, die zeigt, wie sensibel große Infrastrukturprojekte im Mittelrheintal politisch und finanziell sind: Noch bevor die geplante Mittelrheinbrücke bei St. Goar und St. Goarshausen gebaut ist, entzündet sich bereits ein Streit über die Frage, wer später für die Unterhaltungskosten aufkommen soll.
Auslöser war eine schriftliche Antwort des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage zweier CDU-Abgeordneter (Matthias Lammert und Tobias Vogt – CDU). Darin machte Verkehrsministerin Daniela Schmitt (FDP) deutlich, dass das Land Rheinland-Pfalz keine dauerhafte Beteiligung an den laufenden Unterhaltungskosten der Brücke plane. Gleichzeitig stellte sie jedoch in Aussicht, dass das Land bis zu 90 Prozent der Baukosten übernehmen wolle, vorbehaltlich künftiger Haushaltsentscheidungen.
Ein Projekt mit langer Vorgeschichte
Die Mittelrheinbrücke soll eine feste Rheinquerung in der Verbandsgemeinde Loreley schaffen und damit eine Lücke zwischen Mainz und Koblenz schließen. Über das Projekt wird seit Jahren diskutiert. Bereits vor längerer Zeit wurde ein Architekten- und Planungswettbewerb durchgeführt, später folgte ein Raumordnungsverfahren, das 2023 abgeschlossen wurde. Einen konkreten Baubeginn gibt es bislang jedoch nicht.
CDU warnt vor Scheitern des Projekts
Aus der CDU kommt scharfe Kritik an der Haltung des Verkehrsministeriums. Der Landtagsabgeordnete Tobias Vogt sieht das Projekt gefährdet, sollte das Land dauerhaft keine Verantwortung für die Unterhaltung übernehmen. Sein Fraktionskollege Matthias Lammert betont die Bedeutung der Brücke für die Region und fordert eine umfassendere finanzielle Beteiligung des Landes. Gerade für finanziell stark belastete Kommunen sei es kaum leistbar, die Unterhaltung eines Bauwerks dieser Größenordnung allein zu stemmen.
Ministerium: Bau ist kommunale Aufgabe – Land hilft dennoch
Das Verkehrsministerium weist die Vorwürfe zurück. Ministerin Schmitt betont, dass es sich bei der Mittelrheinbrücke formal um eine kommunale Brücke handle und die laufende Unterhaltung daher grundsätzlich Aufgabe der beteiligten Landkreise sei. Gleichzeitig verweist sie auf die außergewöhnlich hohe Förderquote beim Bau und signalisiert Gesprächsbereitschaft für die Zukunft.
Sollten später größere Sanierungsmaßnahmen notwendig werden, schließt das Land eine finanzielle Unterstützung ausdrücklich nicht aus. Die Kommunen würden bei einem derart zentralen Infrastrukturprojekt nicht allein gelassen, so Schmitt.
Landkreise setzen auf Einigung
Auch die beteiligten Landkreise Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn zeigen sich bereits im Oktober 2025 vorsichtig optimistisch (wir berichteten hier). In einer gemeinsamen Stellungnahme heißt es, man habe sich mit dem Land grundsätzlich auf eine Förderung von 90 Prozent der Baukosten verständigt. Weitere Gespräche zur Ausgestaltung der Finanzierung stünden noch aus.
Angesichts der Dimension des Projekts liege es im Interesse der Kreise, dass sich das Land auch langfristig möglichst stark beteilige, insbesondere bei der späteren Unterhaltung. Diese müsse ebenfalls angemessen gefördert werden, um die kommunalen Haushalte nicht zu überfordern.
Ob und in welcher Form sich das Land künftig an den Unterhaltungskosten beteiligen wird, ist derzeit noch offen. Klar ist jedoch: Die Diskussion um die Mittelrheinbrücke hat längst eine neue Phase erreicht und sie beginnt nicht erst mit dem Bau, sondern schon mit der Frage, wer die Verantwortung trägt, wenn das Bauwerk eines Tages Realität wird (dk).
Politik
Prügel an Kindern, Rassismus, Holocaust: Der AfD-Eklat um Jo Meurer in Ransbach-Baumbach beschäftigt weiter In dem hessencam-Interview äußerte sich Jo Meurer unter anderem über angebliche Inzucht bei Muslimen, rechtfertigte Gewalt gegen Kinder und relativierte den Holocaust
RANSBACH-BAUMBACH Es sind Sätze, die man nicht vergisst, wenn man sie einmal gehört hat. Sätze über Kinder, die geschlagen werden. Über Menschen, die angeblich weniger wert seien. Über den Holocaust, der relativiert wird. Gesprochen werden sie von einem Mann, der bis vor wenigen Tagen Stadtrats- und Verbandsgemeinderatsmitglied in Ransbach-Baumbach war.
Jo Meurer steht vor der Stadthalle, am Rand eines AfD-Bürgerdialogs. Vor ihm die Kamera von hessencam, hinter der Joachim Schaefer steht. Was als Interview beginnt, entwickelt sich zu einem Protokoll radikaler Enthemmung.
Meurer spricht über seine Zeit als Lehrer. Auf die Nachfrage, ob er Kinder geschlagen habe, antwortet er ohne Zögern mit Ja. Er schildert einen konkreten Fall: Ein Schüler habe geschrien, er habe weiter geprügelt und erklärt, er werde nicht aufhören, solange der Junge nicht still sei. Später sagt Meurer, auch seine Enkelin habe er geschlagen, unter anderem im Kleinkindalter. Er beschreibt diese Gewalt nicht als Fehler, nicht als Unrecht, sondern als Teil seiner Vorstellung von Erziehung.
Im weiteren Verlauf richtet sich Meurers Blick auf ganze Bevölkerungsgruppen. Über Muslime sagt er, sie entwickelten sich nicht weiter, sie seien primitiv. Muslimische Kinder würden den Unterricht stören und »nichts bringen«. Er behauptet, ein erheblicher Teil der in Deutschland geborenen Muslime sei »behindert durch Inzucht«. Er spricht über Schulklassen mit »30 Prozent solcher Kinder« und stellt die Frage, was man mit ihnen machen solle. Seine Antwort: keine weiteren aufnehmen, die anderen abschieben. Auf Nachfrage bejaht er sinngemäß, dass staatliche Stellen auch in Schulen eingreifen könnten, um Kinder abzuholen und abzuschieben.
Dann spricht Meurer über Menschen afrikanischer Herkunft. Er sagt, sie hätten im Durchschnitt weniger intelligente Gene als Deutsche. Auch hier stellt er Herkunft als biologisches Schicksal dar, nicht als soziale oder individuelle Frage.
Spätestens an diesem Punkt wird deutlich, dass es in diesem Interview nicht um zugespitzte politische Meinungen geht, sondern um ein geschlossenes Weltbild. Herkunft, Religion und angebliche Leistungsfähigkeit werden miteinander verknüpft. Menschen erscheinen nicht als Individuen, sondern als Gruppen mit festgeschriebenen Eigenschaften.
Noch schwerer wiegen Meurers Aussagen zur deutschen Geschichte. Er greift den Begriff der sogenannten „Holocaust-Industrie“ auf und behauptet, Juden hätten den Holocaust »industrialisiert«. Die Zahl der Toten, sagt er sinngemäß, sei hochgerechnet worden, um Geld zu erhalten. Der Holocaust erscheint in seinen Worten nicht als beispielloses Verbrechen, sondern als etwas, über das man verhandeln könne. Die Erinnerungskultur erklärt er für beendet. Der »Schuldkult« sei vorbei, sagt Meurer. Er selbst sei 1944 geboren und trage keine Verantwortung.
In einer weiteren Passage spricht Meurer über deutsche Geschichte und Technik und formuliert dabei einen Satz, der fassungslos macht: Niemand sei so in der Lage gewesen, Millionen Menschen in so kurzer Zeit zu vergasen wie die Deutschen. Der industrielle Massenmord erscheint in diesem Moment nicht als Verbrechen, sondern als zynisch verzerrte »Leistung«.
Zwischen diesen Aussagen äußert sich Meurer immer wieder zur AfD. Er bezeichnet Björn Höcke nicht als Nazi oder Rechtsextremisten, obwohl dieser öffentlich als rechtsextrem eingestuft ist. Er sieht in der AfD die einzige Partei, die »realistisch« denke.
Das Video wird nach der Veröffentlichung tausendfach aufgerufen und verbreitet. Die Reaktionen in Ransbach-Baumbach folgen schnell. Stadt und Verbandsgemeinde veröffentlichen eine Erklärung, in der sie sich ausdrücklich von den Aussagen distanzieren und diese verurteilen. Es handele sich um persönliche Äußerungen, die in keinem Zusammenhang mit der Arbeit der kommunalen Gremien stünden. Weitere Konsequenzen, so heißt es, lägen nicht im Zuständigkeitsbereich der Kommune, sondern bei zuständigen Behörden.
Kurz darauf legt Jo Meurer alle politischen Ämter nieder, im Stadtrat, im Verbandsgemeinderat und in Ausschüssen. Auch innerhalb der AfD folgen Reaktionen. Parteiintern werden Schritte bis hin zu einem Parteiausschluss angekündigt; Meurer tritt aus der AfD aus. Weitere AfD-Mandatsträger in Ransbach-Baumbach erklären ihren Rücktritt und distanzieren sich von den Aussagen.
Ob einzelne Passagen des Interviews strafrechtlich relevant sind, müssen Ermittlungsbehörden prüfen. In Betracht kommen je nach Wortlaut und Kontext unter anderem Fragen der Volksverhetzung, der strafrechtlichen Bewertung von Holocaust-Relativierungen sowie der Einordnung der Aussagen über Gewalt gegen Kinder. Zum Zeitpunkt der öffentlichen Stellungnahmen lagen nach bekannten Angaben noch keine bestätigten Ermittlungsverfahren vor.
Das Interview wurde von Hessencam geführt, einem Projekt, das seit Jahren politische Gespräche dokumentiert und öffentlich zugänglich macht. Hessencam erreicht mit seinem YouTube-Kanal eine hohe Reichweite und ist wiederholt Ziel von Angriffen und rechtlichen Auseinandersetzungen geworden. Der Fall Meurer zeigt, welche Rolle solche dokumentarischen Formate spielen: Sie halten fest, was gesagt wird und überlassen die Bewertung der Öffentlichkeit und den zuständigen Stellen. (dk)
Anmerkung: Copyright des Videos liegt bei hessencam. Danke, dass wir es für die Berichterstattung nutzen durften!
Politik
Bundesfinanzhof hält Grundsteuerreform für verfassungsgemäß
POLITIK Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die seit 2025 geltende Grundsteuerreform bestätigt. Drei Eigentümer aus Köln, Berlin und Sachsen hatten gegen das neue Bewertungsverfahren geklagt – ohne Erfolg. Schon die Vorinstanzen hatten ihre Klagen zurückgewiesen. Ob die Kläger nun das Bundesverfassungsgericht anrufen, ist offen.
Die Grundsteuer betrifft Eigentümer wie Mieter, da Vermieter die Abgabe in der Regel weitergeben. Kritiker hatten bemängelt, dass Finanzämter bei der Bewertung auf pauschale Durchschnittswerte zurückgreifen dürfen. Der BFH sah darin jedoch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Gegenstand der Entscheidungen war das sogenannte Bundesmodell, das in den meisten Ländern gilt. Einige Länder haben eigene Modelle entwickelt, die ebenfalls rechtlich umstritten sind.
Auslöser der Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Die alten Berechnungsgrundlagen stammten teils aus den 1960er oder sogar 1930er Jahren und führten zu erheblichen Ungleichbehandlungen.
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