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Existenz gefährdet? Schlachthof Bayer kritisiert mögliche Gebührenerhöhung für Fleischbeschau!

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Existenz gefährdet? Schlachthof Bayer kritisiert mögliche Gebührenerhöhung für Fleischbeschau! (Foto: Pixabay -Symbolbild)
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BAD EMS Der Kreisausschuss plant eine Erhöhung der Fleischbeschaugebühren für den Rhein-Lahn-Kreis. Während sich für Kleinbetriebe und Hausschlachtungen an der Preisstruktur nichts ändern soll, sollen gewerbliche Großbetriebe in Zukunft bei der Rinderfleischbeschau deutlich mehr bezahlen. Die angesetzten Gebühren bei der Schweineschlachtung sollen von 2,14 EUR auf 3,05 EUR steigen. Bei Rindern von 5,00 EUR auf 13,47 EUR.

Gerechnet nach den Schlachtzahlen aus dem Jahr 2023 würde das für 2024 etwa 67.000 EUR mehr an finanziellen Aufwendungen für den Betrieb Bayer in Niederwallmenach bedeuten. Spielraum für Erhöhungen der Verkaufspreise sieht das Unternehmen nicht mehr, da in der jüngsten Vergangenheit durch gestiegene Energiepreise und Mitarbeiterlöhne bereits Angleichungen der Verbraucherpreise gab. Die Firma befürchtet bei erneuten Preissteigerungen, dass die Kunden dauerhaft zu Wettbewerbern wechseln könnten.

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Das Unternehmen kündigte an, den Standort Niederwallmenach aufzugeben, wenn es zu der geplanten Gebührenerhöhung kommen würde. Auch die Kostenbeteiligung des Schlachthofes in Höhe von etwa 400.000 EUR beim Ausbau der Kläranlage im Ort würde zwangsläufig entfallen. Der Geschäftsführer appellierte an die Kreistagsmitglieder, dass diese sich genau überlegen sollten, ob sie einer solchen neuen Gebührenordnung zustimmen wollen, denn wäre die Schlachtung in Niederwallmenach einmal eingestellt, gäbe es an diesem Standort keine Zukunft mehr.

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Mittlerweile ruderten einige Kreistagsmitglieder zurück und wollen zunächst der Beschlussfassung nicht zustimmen. Ursprünglich sollte heute darüber entschieden werden, dazu wird es voraussichtlich nicht kommen. Besonders in den sozialen Medien bekam die Thematik eine Eigendynamik. Die Menschen entrüsteten sich über die mögliche finanzielle Belastung eines regionalen Anbieters. Vehement wurde für den Schlachthof in Niederwallmenach Partei ergriffen und Solidarität gezeigt.

Wettbewerbsungerechtigkeit für das Unternehmen Bayer oder jahrzentelanger Wettbewerbsvorteil gegen Mitbewerber?

Besonders in der geplanten Gebührenerhöhung sieht das Unternehmen eine Wettbewerbsungerechtigkeit. Wir haben uns einmal die Standorte von gewerblichen Großschlachtereien und die dort angesetzte Gebührenordnung in der Fleischhygiene angesehen, um einen Vergleich anzustellen. Und auch dort musste man deutlich unterscheiden, denn in vielen Kreisen gibt es keine gewerblichen Großschlachtbetriebe, und die Gebührenordnung ist primär auf die gewerblichen Kleinbetriebe abgestimmt. Wir haben uns ausschließlich an den Standorten mit gewerblichen Großbetrieben orientiert, um die Werte vergleichbar zu machen.

Schauen wir zunächst einmal auf die Gebührenordnung für Schweineschlachtungen. Der Rhein-Lahn-Kreis möchte von 2,14 EUR auf 3,05 EUR erhöhen. Günstiger ist es im Kreis Bernkastel-Wittlich. Bei angenommenen 1000 Schlachtungen pro Woche (Bayer Niederwallmenach) und 200 pro Tag bei einer 5-Tage-Woche würde der Betrieb in dem Kreis nur 1,71 EUR pro Schweineschlachtung bezahlen. In der Vulkaneifel (Eifelfleisch in Gerolstein) lägen die Kosten bei 2,80 EUR statt der angedachten 3,05 EUR. In Bad Kreuznach liegen die Gebühren bei beachtlichen 8,54 EUR. Schaut man dort ein wenig über das Bundesland hinauf auf die ganz großen Schlachtbetriebe wie Tönnies in Rheda-Wiedenbrück oder Westfleisch, wird es interessant. Bei angenommenen 30 Schlachtungen pro Stunde müsste Tönnies 4,37 EUR pro Schwein bezahlen. Westfleisch käme mit 3,03 EUR günstiger weg.

Ganz anders sieht es bei den Gebühren für Rinder aus. Bisher verlangte der Rhein-Lahn-Kreis 5,00 EUR für die Fleischbeschauung bei Rindern. Der nunmehr angedachte Preis liegt bei 13,47 EUR. Und genau dort wird die Vergleichbarkeit sehr schwierig. Das Unternehmen Bayer ist im Bereich der Rinderschlachtung kein großer Schlachtbetrieb, sondern ein kleiner Gewerbebetrieb. In den Kreisen wird primär nach Schlachtart unterschieden und gerade nicht zusammengezählt. So kommt es vor, dass ein Unternehmen bei der Schweineschlachtung so hohe Zahlen vorweisen kann, dass es als gewerblicher Großbetrieb eingestuft wird und bei der Rinder- oder Geflügelschlachtung deutlich schlechter dasteht, da dort die Verwertungszahlen deutlich geringer sind.

Eine Preiserhöhung von 5 Cent je Kilo würden die Verbraucher nicht mittragen?

Statt einer von dem Unternehmen Bayer angenommenen Wettbewerbsbenachteiligung bei einer Gebührenerhöhung, dürfte es sich vielmehr um einen jahrzehntelangen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitbewerbern gehandelt haben bei bisherigen 5,00 EUR pro Fleischbeschau bei einem Rind. Das Unternehmen gibt auf ihrer Webseite an, dass es zwischen 40 und 80 Rinderschlachtungen pro Woche durchführt. Wir haben uns angesehen, was für die Menge in anderen Kreisen mit Schlachthofgroßbetrieben aufgerufen wird.

Im Kreis Bernkastel-Wittlich werden ab einer Schlachtleistung von 120 Rindern pro Tag 22,29 EUR fällig. In Bad Kreuznach sind es ab 65 bis 119 Rinder pro Tag 14,12 EUR und in der Vulkaneifel 15,64 EUR bzw. 6,13 EUR ab 120 Schlachtungen pro Tag. Der Rhein-Lahn-Kreis möchte zukünftig möglicherweise auf 13,47 EUR erhöhen und wäre damit noch sehr günstig im direkten Vergleich. Das Bundesland Bayern hat dieses Jahr einen Gesetzentwurf zur Preisdeckelung bei den Gebühren nach dem Fleischhygienerecht verabschiedet. Damit sollen kleinere und mittlere Schlachthöfe entlastet werden. Vermieden werden sollen damit lange Transportwege. Regionale Schlachtstrukturen sollen gestärkt werden. Allerdings betrifft das nur Unternehmen mit bis zu 1000 Großvieheinheiten im Jahr. Da liegt das Unternehmen Bayer in Niederwallmenach auch bei den Rindern bei einer Leistung von 40 bis 80 Stück die Woche drüber. Bei ausgewachsenen Rindern soll der Preis bei 14,00 EUR liegen.

Während andere Kreise nach Jungrindern (deutlich günstiger) und ausgewachsenen Tieren unterscheiden, soll es im Rhein-Lahn-Kreis einen Einheitspreis geben. Und eines ist sicherlich klar: Regionalität ist ein gewichtiges Argument. Für die zuliefernden Landwirte bedeutet es kurze Wege und damit geringere Kosten und für die Verbraucher ist es die Möglichkeit, heimische Metzgerwaren zu konkurrenzfähigen Preisen zu bekommen. Ein Schlachthof im Kreis ist sicherlich ein Luxus, den zahlreiche andere Gemeinden gerne hätten.

Und trotzdem darf sich ein Kreis nicht beirren lassen. Insbesondere bei der Erhöhung der Gebühren zur Fleischbeschau bei Rindern ist der Schritt überfällig. Mit bisherigen 5,00 EUR konnte das kaum kostendeckend bei einer Schlachtleistung von 40 bis 80 Rindern die Woche gewesen sein. Ein ausgewachsenes Schlachtrind wiegt etwa 330 kg. Bei durchschnittlich angenommenen 48% Schlachtabfällen und einer Kostenerhöhung von 8,47 EUR je Rind wären das auf das Kilo brutto gerechnet rund 5 Cent. Und eine Preiserhöhung von 5 Cent je Kilo würden die Verbraucher nicht mittragen?

Gerade die gewerblichen Kleinbetriebe können nicht mit einem Unternehmen wie Bayer konkurrieren. Sie zahlen 20,00 bei Rindern ab 6 Schlachtungen und müssen sich in Nischen trotzdem dem Wettbewerb stellen. Bei bisherigen 5,00 EUR je Fleischbeschau und lediglich 40 bis 80 Schlachtungen von Rindern je Woche käme die Weiterführung der bisherigen Regelung einer versteckten Subvention des Kreises gleich. Bei dem angedachten neuen Preis von 13,47 EUR ist dieser noch immer über dem Kreis hinaus konkurrenzlos günstig, sofern man richtigerweise die Schlachtmenge beachtet.

Ein Shitstorm in den sozialen Medien beeindruckt scheinbar selbst gestandene Kreispolitiker

Die Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung Rhein-Lahn hofft auf legale Wege, das Unternehmen nicht weiter zu belasten, damit regionale Strukturen der Lebensmittelversorgung gesichert bleiben. Sie sieht besonders die Belastung durch den Fachkräftemangel, Energiepreis- und Lohnsteigerungen. Dazu sind immer mehr behördliche Anforderungen zu erfüllen. Im aktuellen Fall zur Firma Bayer führt sie die bereits 2017 eingeführte EU-Verordnung an, welche die Kreisverwaltung verpflichtet, die Gebührenstruktur anzupassen. Dabei wäre aber der Schuldige weder in der Kreisverwaltung noch im Land oder dem Bund zu suchen, denn immerhin handelt es sich um eine EU-Verordnung, die dem Tierschutz dienen soll. Bei der Tötung der Tiere müssen nach der erlassenen Verordnung dauerhaft ein Veterinär anwesend sein und ein weiterer müsste eine Probe entnehmen. Europäische Gesetze müssen vor Ort umgesetzt werden.

»Die Firma Bayer ist für unsere Region als regionaler Lebensmittelversorger, als Arbeitgeber, aber auch für unsere vielen regionalen Landwirte mit Viehhaltung ein wichtiges, höchst relevantes Unternehmen. Wertvolle Lebensmittelversorgung wird hier vor Ort sichergestellt. Als Wirtschaftsförderin bin ich der Meinung, dass jede mögliche Prüfung erfolgen muss, wie diese hohe, zusätzliche Kostenbelastung für die Firma Bayer reduziert werden kann. Gleichzeitig müssen wir uns bewusst sein, dass die durch Gesetz auferlegten Vorgaben eine Kostenumlage in Form von Gebühren erfordern; tut der Kreis das nicht, ist dies faktisch eine unerlaubte verdeckte Subvention mit ebenfalls weitreichenden Folgen. Es gilt in dieser Situation, alle Möglichkeiten auszuloten und gemeinsam mit Sachverstand legale Wege zu finden. Hilfreich wäre dabei schon, wenn die Exekutive in allen Ländern der EU, wo diese Verordnung und alle anderen Verordnungen wie bei uns gelten, deren Umsetzung ernsthaft kontrollieren würden. Andernfalls entstehen hier vor Ort Wettbewerbsnachteile und die, die sich an Recht und Gesetz halten, sind am Ende die Dummen«, teilt die Geschäftsführerin der WfG Rhein-Lahn mit.

Eine Überschrift in den sozialen Medien reichte aus, um einen donnernden Protest gegen die Pläne des Kreises auszulösen. Ein solcher Shitstorm beeindruckt scheinbar selbst gestandene Kreispolitiker. Nicht wenige knickten ein und versprachen, die Zustimmung zur Beschlussvorlage zu verweigern oder Nonkonformität ist unerwünscht und so schwimmen die Fische im Gleichklang ihres Abgesangs einer polarisierenden Nachricht hinterher, ohne zu hinterfragen. Das Phänomen der sozialen Medien. Nur darf ein Kreis sich davon erschüttern lassen oder ist er nicht dazu aufgerufen, gleiche Verhältnisse für alle zu schaffen, ohne das Ansehen des Unternehmens? Muss es nicht auch kostendeckend arbeiten?

Lokal ist längst zu einem Schlachtruf geworden. Und dennoch endet die Regionalität nicht an den Grenzen des Rhein-Lahn-Kreises. Viel zu gerne glaubt man, dass der Kreis eine Scheibe ist, von der man hinten herunterfällt. Hähnchen aus Schweighausen, Milch aus Endlichhofen und der Schnaps aus Hirschberg. Schön ist das. Doch in Zeiten der Globalisierung gehören auch die Äpfel aus der Eifel, der Wein von der Mosel und die Kirschen aus dem Rhein-Taunus-Kreis dazu. Und das am Besten zu ähnlichen Bedingungen. Und da sind wir wieder beim Schlachthof Bayer in Niederwallmenach.

Einen Wettbewerbsnachteil soll der Betrieb auf keinen Fall erleiden, aber auch keinen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil bei der Fleischbeschau von Rindern erlangen. Zudem darf die Entscheidung eines Kreisausschusses nicht davon abhängig gemacht werden, wie sich das Schwarmverhalten in den sozialen Medien entwickelt oder ob Druck auf ihn ausgeübt wird. Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung des Kreises ausfällt, die heute sicherlich nicht getroffen wird.

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Koblenz

Langner ruft zu Optimismus auf: 43 Millionen Euro Defizit sollen Koblenz nicht bremsen

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Foto: Fotomontage - verändert zum Original
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KOBLENZ Mit einem deutlichen Appell an Zusammenhalt, Zuversicht und Vertrauen hat Oberbürgermeister David Langner den Entwurf des Haushalts 2026 in den Stadtrat eingebracht. Trotz eines erwarteten Defizits von rund 43,4 Millionen Euro im Ergebnishaushalt und 38,8 Millionen Euro im Finanzhaushalt will die Stadt nach seinen Worten »den Blick nach vorn behalten und gezielt in die Zukunft investieren«.

Langner betonte, dass Politik und Verwaltung nur dann Vertrauen zurückgewinnen könnten, wenn sie fair, sachlich und kompromissbereit miteinander umgingen. »Mit Maximalforderungen erreichen wir keine Lösungen. Mit Kompromissen aber können wir viele Interessen der Menschen einbinden«, sagte der Oberbürgermeister. Koblenz habe in den vergangenen Jahren bewiesen, Krisen meistern und Zukunftsprojekte umsetzen zu können. Nun gelte es, wieder mehr an die eigene Stärke zu glauben.

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Sparsamkeit, klare Prioritäten und Aufgabenkritik

Der vorgelegte Haushalt folgt strengen Grundsätzen der Haushaltsdisziplin. So bleiben Sachkosten und Leistungsstandards gedeckelt, zentrale Budgets werden begrenzt, und auf neue freiwillige Leistungen wird bewusst verzichtet. Parallel habe die Verwaltung mit einer grundsätzlichen Aufgabenkritik begonnen, die mittel- und langfristig einen wichtigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten soll.

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Trotz der finanziellen Engpässe will die Stadt gezielt in wichtige Zukunftsfelder investieren, etwa in Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung, Klimaschutz und soziale Projekte. »Wir denken nicht in kurzen Haushaltsjahren, sondern langfristig, für ein Koblenz, das auch künftig lebenswert bleibt«, so Langner.

Schwerpunkt Infrastruktur und Innenstadtentwicklung

Im Mittelpunkt der Investitionen steht der Neubau der Pfaffendorfer Brücke, der weiterhin das größte Infrastrukturprojekt der Stadt bleibt. Das Land Rheinland-Pfalz fördert das Bauwerk derzeit mit rund 80,7 Millionen Euro. Parallel werden zahlreiche weitere Projekte fortgeführt oder neu gestartet, vom Ausbau des Radwegenetzes über neue Fußgänger, und Radwegbrücken bis hin zur Sanierung der Europabrücke und der Brücken am Saarplatzkreisel.

Auch die Innen- und Altstadt sollen weiterentwickelt werden. Mit dem neuen Innenstadtkonzept will die Stadt Koblenz attraktiver, grüner und lebenswerter gestalten: mehr Grünflächen, Wasserflächen, Sitzmöglichkeiten, barrierefreie Zugänge und ein Quartiersbüro für direkte Bürgerbeteiligung.

Kitas, Schulen und Integration als Zukunftsinvestition

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Bildung und Familien. Für Kitas und Schulen sind rund 40,6 Millionen Euro eingeplant, fast 28 Prozent des gesamten Investitionsvolumens. Damit entsteht Raum für neue Einrichtungen, Sanierungen und den Ausbau digitaler Lerninfrastruktur.

Bis 2027 soll zudem das Ganztagsförderungsgesetz umgesetzt werden. Drei Grundschulen werden erweitert, und die Pestalozzi-Grundschule erhält einen Neubau. Zugleich entsteht durch das neue Lotsenhaus ein zentrales Integrationszentrum für internationale Fachkräfte und Geflüchtete.

Gesundheit, Sicherheit und Klimaschutz

Auch in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit will Koblenz gezielt investieren. Mit dem Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein plant die Stadt eine moderne Einstandortlösung. Zudem entsteht in Bubenheim bis 2030 eine neue Integrierte Leitstelle für über 600.000 Menschen. Der Klimaschutz bleibt ebenfalls Kernthema: Neue Photovoltaikanlagen, Wärmepumpenprojekte und die kommunale Wärmeplanung sollen Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß senken. Ein Solarparkplatz am Moselbad, Erdwärme am Görres-Gymnasium und PV-Anlagen auf Kitas sind erste sichtbare Beispiele.

Kultur, Tourismus und Sport

Koblenz setzt auch 2026 auf kulturelle und touristische Stärke. Die Sanierung des Theaters soll bis Herbst 2026 abgeschlossen sein, das Stadtarchiv zieht ins Forum Confluentes, und mit Rhein in Flammen samt Drohnenshow sowie neuen Veranstaltungsformaten will die Stadt Besucher aus ganz Deutschland anziehen.

Auch der Sportpark Oberwerth wird modernisiert: Neue Sportflächen, Beleuchtung, Freizeitangebote und ein Pumptrack sollen Koblenz als Sportstadt stärken.

Langner: „Wir gestalten für alle Generationen“

Zum Abschluss seiner Rede betonte Langner, dass der Haushalt 2026 ein Zukunftshaushalt sei, der trotz Sparvorgaben die Lebensqualität sichere. „Wir wollen, dass Koblenz schön bleibt und noch schöner wird, für alle Generationen“, sagte er. „Unsere Stadt ist Fachkräftestadt, Familienstadt und Tourismusstadt zugleich. Diese Vielfalt ist unsere Stärke.“

Die Ratsfraktionen werden den Entwurf nun in den kommenden Wochen beraten. Die abschließende Haushaltsentscheidung soll in der Sitzung am 12. Dezember fallen.

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Lahnstein

Grüne Lahnstein wollen Spielgeräte von der Johanneskirche in den Schillerpark verlegen

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Foto: Jutta Niel
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LAHNSTEIN Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Lahnstein hat einen Antrag zur Umgestaltung der Spielmöglichkeiten in der Stadt eingereicht. Ziel ist der Abbau der bestehenden Spielgeräte an der Johanneskirche und der Aufbau neuer Spielmöglichkeiten im Schillerpark. Dieser Schritt soll insbesondere Familien zugutekommen, die während der bevorstehenden Bauarbeiten zur Bundesgartenschau (BUGA) auf alternative Aufenthaltsflächen angewiesen sind. Der Spielplatz, der vor wenigen Jahren von der Else Schütz Stiftung gespendet wurde, ist extra in Modulbauweise erstellt worden, um ihn während der BUGA-Park-Erstellung woanders wieder aufzubauen.

Durch die Bauarbeiten im Bereich der Rheinanlagen wird ein wesentlicher Erholungsraum für Kinder und Familien erheblich eingeschränkt. Da zudem der Schulhof der Goetheschule aufgrund von Vandalismus weiterhin geschlossen bleibt, sehen die Grünen einen dringenden Handlungsbedarf. Um dem Verlust an Freizeitmöglichkeiten entgegenzuwirken, muss man alternative Angebote schaffen, ist die Meinung der Fraktion.

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Der Schillerpark bietet aufgrund seiner zentralen Lage und der vorhandenen Infrastruktur eine hervorragende Alternative für die neuen Spielgeräte. Hier können Familien eine ansprechende Umgebung für Freizeitaktivitäten finden, während die Rheinanlagen nicht genutzt werden. Die Kosten für den Abbau und den Wiederaufbau der Spielgeräte sollen im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) gedeckt werden. Dies würde eine zügige Umsetzung des Projekts ermöglichen, ohne zusätzliche Belastungen für den städtischen Haushalt zu schaffen, da der Schillerpark sich im geförderten ISEK-Stadtgebiet befindet, so die Grünen.

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Die Fraktion ist überzeugt, dass dieser Schritt nicht nur notwendig ist, um den Bedürfnissen der Familien in Lahnstein gerecht zu werden, sondern auch zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Stadt beiträgt. Die Grünen bitten, dass der Ausschuss Bauen und Umwelt in der nächsten Sitzung über die Umlegung der Spielgeräte vom Standort Lahnmündung in den Schillerpark entscheidet (Text: Jutta Niel | Bündnis 90/Die Grünen Lahnstein)

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Politik

Mittelrheinbrücke: 90 Prozent Förderung zugesagt, doch kein Wort zum Planfeststellungsverfahren Mike Weiland wendet sich erneut an Staatsministerin Schmitt: Läuft das Planfeststellungsverfahren für die Mittelrheinbrücke oder nicht?

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Foto: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
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LORELEY Die Landräte des Rhein-Hunsrück-Kreises und des Rhein-Lahn-Kreises, Volker Boch und Jörg Denninghoff, haben jetzt in einer Pressemeldung die aktuelle Erklärung der rheinland-pfälzischen Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Daniela Schmitt, zur Mittelrheinbrücke begrüßt, dass sie sich mit einem klaren und guten Signal geäußert habe, sich nicht nur weiterhin für den Brückenschlag im Mittelrheintal einzusetzen, sondern dies auch mit einem Fördersatz von 90 Prozent durch das Land in Aussicht gestellt habe.

„Das ist zweifelsohne ein gutes Signal, jedoch muss es auch mit dem Projekt tatsächlich vorangehen und eine klare Aussage zum Stand des Planfeststellungsverfahrens, das Baurecht für die Brücke bringt, geben“, untermauert der Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Loreley, Mike Weiland, die Notwendigkeit der Transparenz in der Kommunikation.

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Bereits im jüngsten Kreisausschuss hatte sich Mike Weiland mit der Bitte an Landrat Jörg Denninghoff gewandt, in Erfahrung zu bringen, ob denn seit Juni 2023 nach dem erlassenen Raumordnungsbescheid als nächster Schritt das notwendige Planfeststellungsverfahren inzwischen gestartet sei, denn Weiland hatte als letzte Zwischennachricht auf seine Nachfrage bei Ministerin Schmitt am 1. November 2024 eine wenig konkrete Rückmeldung erhalten, aus der herauszulesen war, dass das Planfeststellungsverfahren aufgrund zahlreicher vorher zu erledigender Prüfungen noch nicht gestartet sei.

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Der Bürgermeister der VG Loreley hat daher postwendend auf die aktuelle Pressemeldung der Kreisverwaltung, aus der zum Planfeststellungsverfahren nichts hervorgeht, reagiert und sich selbst erneut an die rheinland-pfälzische Verkehrsministerin gewandt: „Heute, auf den Tag genau nahezu exakt ein Jahr später, habe ich von der beigefügten Pressemeldung der Kreisverwaltung Rhein-Lahn Kenntnis genommen. Ich begrüße ausdrücklich Ihr klares Bekenntnis zur 90 Prozent-Förderung, die Sie in Aussicht stellen, jedoch fehlt in der gesamten Meldung ein Satz zum Sachstand des Planfeststellungsverfahrens. Daher gestatten Sie mir bitte die konkrete Frage: Was ist seit Ihrem Schreiben am 1. November 2024 konkret seitens der Landesregierung und des Landesbetriebs Mobilität erledigt worden und ist das Planfeststellungsverfahren inzwischen gestartet?“, schreibt der Bürgermeister.

Mike Weiland stimmt darüber hinaus den beiden Landräten vollends zu und dankt ihnen für ihr Engagement im Sinne der Menschen für die Mittelrheinbrücke: „Die jahrzehntelange Diskussion rechts und links des Rheins braucht im Sinne der Menschen, des Tourismus und der Wirtschaft endlich einen Schub und klare Fakten.“

Auch wenn man heute so weit wie noch nie zuvor in der Angelegenheit sei, helfen nach Absichtsbekundungen nur das Erreichen fixdefinierter Meilensteine und eine klare und transparente Kommunikation gegenüber den Betroffenen vor Ort – und das nicht nur vor Wahlen, sondern regelmäßig, so Mike Weiland abschließend. (pm Verbandsgemeinde Loreley)

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