Blaulicht
Eltern der getöteten Luise verklagen zivilrechtlich die Täterinnen auf Schmerzensgeld vor dem Gericht in Koblenz
KOBLENZ Bestehen Schmerzensgeld- und Hinterbliebengeldansprüche der Angehörigen der Verstorbenen im „Fall Luise“? Diese Frage wird die 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz zu beantworten haben. Verfahren Az.: 1 O 410/23
Sachverhalt:
Am 11.03.2023 wurde die 12-jährige Luise erstochen. Die Tat wird zwei minderjährigen Mädchen (12 und 13 Jahre) zur Last gelegt. Die Eltern und eine weitere Angehörige der Verstorbenen machen nunmehr mit Klage vom 27.11.2023 gegen die zwei minderjährigen Mädchen u.a. Schmerzensgeld- und Hinterbliebengeldansprüche sowie Feststellungsansprüche auf Ersatz etwaiger zukünftiger materieller und immaterieller Schäden geltend.
Die Höhe des Schmerzens- und des Hinterbliebenengelds wird in das Ermessen des Gerichts gestellt. Die Kläger halten ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 € für die beiden Eltern sowie ein Hinterbliebenengeld in Höhe von mindestens 30.000 € je Kläger für angemessen.
Verfahrensstand
Die Kammer hat das schriftliche Vorverfahren gem. § 276 ZPO eingeleitet und den Beklagten die Klage zugestellt. Die Beklagte zu 2. hat erklärt, keine Verteidigungsanzeige abgeben zu wollen. Die Beklagte zu 1. hat Klageabweisung beantragt. Hierbei hat sie unstreitig gestellt, zusammen mit der Beklagten zu 2. an der Tötung von Luise im Sinne einer Mittäterschaft beteiligt gewesen zu sein. Be-stritten wird u.a. die von den Klägern vorgetragene Dauer des Leidens von Luise. Zudem werden vom Vortrag der Kläger abweichende Rechtsauffassungen bezüglich der Höhe eines angemessenen Schmerzens- und Hinterbliebengeldes geäußert.
Ein Termin für eine mündliche Verhandlung wurde bisher noch nicht bestimmt.
Rechtliche Erwägungen
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verklagt. Was bedeutet dies? Dabei handelt es sich um eine Schuldnermehrheit, bei der mehrere Schuldner verpflichtet sind, die ganze Leistung zu erbringen, während der Gläubiger nur einmal die Leistung verlangen kann. Der Gläubiger kann frei wählen, ob er von einem Schuldner die gesamte Leistung fordert oder nur einen Teil davon. Sobald ein Schuldner leistet, sind alle anderen Schuldner von der Leistungspflicht gegenüber dem Gläubiger befreit.
§ 421 BGB Gesamtschuldner
Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. 2Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.
Wie teilen Gesamtschuldner im Falle einer Verurteilung die zu zahlende Summe untereinander auf? Wenn einer der Gesamtschuldner die gemeinsame Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger erfüllt hat, steht ihm ein Anspruch auf Ausgleich gegen seine Mitschuldner zu. In der Regel tragen die Gesamtschuldner die Verbindlichkeit zu gleichen Anteilen.
§ 426 BGB Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang
(1) 1Die Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. 2Kann von einem Gesamtschuldner der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden, so ist der Ausfall von den übrigen zur Ausgleichung verpflichteten Schuldnern zu tragen. (2) 1Soweit ein Gesamtschuldner den Gläubiger befriedigt und von den übrigen Schuldnern Ausgleichung verlangen kann, geht die Forderung des Gläubigers gegen die übrigen Schuldner auf ihn über. (…)
Falls die Beklagten zur Zahlung der genannten oder einer anderen Summe verurteilt würden, welche Rolle spielt es, dass die Beklagten minderjährig sind? Inwieweit müssten die jeweiligen Eltern die Summe übernehmen? Minderjährige können in einem Zivilprozess verklagt und verurteilt werden. Eltern sind rechtlich grundsätzlich nicht verpflichtet, die Schulden ihrer Kinder zu übernehmen.
Welche Rolle spielt es für das Zivilverfahren, dass die beiden Beklagten zum Tatzeitpunkt strafunmündig waren? Eine Strafunmündigkeit hat keine Bedeutung für den Zivilprozess. Wenn es im Zivilprozess um Haftung aus Straftaten geht, ist die Deliktsfähigkeit des Schuldners entscheidend. Minderjährige sind bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres deliktsunfähig und daher für einen fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden nicht zum Schadensersatz verpflichtet (§ 828 Abs. 1 BGB). Wer das 7., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden nicht verantwortlich, wenn er beim Begehen der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte (§ 828 Abs. 3 BGB). Ob die nötige Verantwortungsreife in diesem Sinne vorliegt, bleibt der Entscheidung durch das zuständige Gericht vorbehalten.
Warum ist die Justiz in Rheinland-Pfalz (also hier das LG Koblenz) für die Zivilklage zuständig und nicht die Justiz in NRW? Inwieweit kann sich der Gerichtsstand noch ändern? Gem. der Klageschrift soll die Tat u.a. in der Gemarkung 51598 Friesenhagen und damit im Bezirk des Landgerichts Koblenz stattgefunden haben. Sollte dies der Fall sein, besteht eine Zuständigkeit des LG Koblenz nach § 32 ZPO, die grundsätzlich nicht mehr entfällt.
§ 32 BGB Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung
Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.
Blaulicht
Feuerwehr-Ehrungen der Verbandsgemeinde Diez: Dank für jahrzehntelanges Engagement
DIEZ In der Orangerie von Schloss Oranienstein fand am Abend des 13. November die diesjährige Ehrungsveranstaltung für Feuerwehrangehörige der Verbandsgemeinde Diez statt. Bürgermeisterin Maren Busch und Landrat Jörg Denninghoff zeichneten zahlreiche Feuerwehrangehörige für langjährige Verdienste aus, außerdem wurden Kameradinnen und Kameraden aus dem aktiven Dienst verabschiedet. Zu Beginn der Veranstaltung gedachte die Versammlung in einer Schweigeminute der verstorbenen Feuerwehrkameraden Carsten Schwarz und Thomas Thorn sowie aller weiteren im vergangenen Jahr verstorbenen Feuerwehrleuten.
In ihrer Ansprache würdigte Bürgermeisterin Busch das unermüdliche Engagement der Feuerwehrangehörigen: „Feuerwehr ist #Immerda – Tag und Nacht, an Feiertagen und auch im Urlaub. Dieses Ehrenamt ist alles andere als selbstverständlich.“ Sie hob hervor, dass die Kameradinnen und Kameraden nicht nur bei Einsätzen rund um die Uhr zur Stelle seien, sondern sich auch in Übungen, Lehrgängen, der Ausbildung sowie in Festen, Fördervereinen und überregionalen Einsätzen engagieren. Besonders er wähnte sie markante Einsätze des vergangenen Jahres, darunter der Trafobrand in Holzappel, der Gebäudebrand in Fachingen, die Explosion in Laurenburg sowie der Brand im Steinbruch Steinsberg und ganz aktuell den Brand in einerm Altendiezer Einkaufsmarkt. Die Bürgermeisterin dankte den Einsatzkräften für ihre Zuverlässigkeit, ihre Kameradschaft und ihr Durchhaltevermögen.
Sie wies auf die erreichten Fortschritte in Technik, Ausstattung und Infrastruktur hin, darunter der Beitritt zum Feuerwehr-Dienstleistungszentrum, die Anschaffung neuer Feuerwehrfahrzeuge sowie die Fertigstellung mehrerer neuer bzw. umfassend sanierter Gerätehäuser. Auch die Einführung der digitalen Alarmierung und die Unterstützung bei der Sandsackfüllaktion zur Gefahrenvorsorge hob sie hervor. Mit dem neuen Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan werde die Planung und Optimierung von Ausstattung, Ausbildung und Personal in den kommenden fünf Jahren transparent und realistisch gestaltet. Hierauf aufbauend wird der Verbandsgemeinderat einen konkreten Maßnahmenplan erarbeiten. Die Bürgermeisterin betonte, dass Investitionsprojekte Schritt für Schritt umgesetzt würden, immer mit dem Ziel, Arbeitsschutz, Einsatzbedingungen und Motivation der Einsatzkräfte zu verbessern. Abschließend dankte sie allen Feuerwehrangehörigen nochmals persönlich und auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Diez für ihren unermüdlichen Einsatz: „Ihr seid das Herzstück unserer Feuerwehr, und für euren Beitrag gebührt euch größter Respekt.“
Sodann ehrte die Bürgermeisterin die Kameradinnen und Kameraden für 15 Jahre aktiven Feuerwehrdienst. Zu den Geehrten gehören: Leon Weimer (Altendiez), Luca Fogolin (Birlenbach), Marc Isselbächer (Holzappel), Lukas Nink (Holzheim), Kim Epstein (Isselbach), Benjamin Schilling (Isselbach), Eric Maxeiner (Scheidt), Robin Merkler (Scheidt) und Teresa Kroll (Scheidt). Anschließend nahm sie die Ehrungen für 25 Jahre aktiven Dienst vor: Peter Albus (Aull), Markus Bäcker (Charlottenberg), Nadine Gronewold (Diez), Frank Ackermann (Eppenrod), Kevin Hubert (Isselbach) und Florian Schölkmann (Steinsberg).
Daraufhin übernahm Landrat Jörg Denninghoff die Ehrungen für besonders langjährigen Dienst: Für 35 Jahre aktiven Dienst wurden ausgezeichnet: Olaf Roßtäuscher (Altendiez), Markus Wolf (Cramberg), Isabel Stein (Diez), Thorsten Kasper (Eppenrod), Bruno Stecker (Eppenrod), Sascha Faßbender (Hambach) und Tobias Meffert (Laurenburg). Die Ehrungen für 45 Jahre aktiven Dienst nahm der Landrat ebenfalls persönlich vor: Udo Saß (Aull), Andreas Schmittel (Aull), Rüdiger Bostelmann (Diez) und Werner Wölbert (Isselbach). Darüber hinaus wurden Feuerwehrangehörige verabschiedet, die die Altersgrenze erreicht hatten, sowie infolge Zeitablauf ausgeschiedene Funktionsträger gewürdigt. Zu den Entpflichteten und ausgeschiedenen Funktionsträgern zählen: Peter Fast (Altendiez), Michael Alfred Holleyn (Balduinstein), Klaus Artur Langschied (Birlenbach), Rüdiger Gemmer (Charlottenberg), Erhard Stötzer (Cramberg), Walter Bernd Stillger (Diez), Heinz Dieter Aloys Buhs (Eppenrod), Bruno Stecker (Eppenrod), Edwin Sukdolak (Geilnau), Clementine Maria Storto (Heistenbach), Detlef Theo Ott Holzappel) und Ulrich Thiem (Steinsberg). Ausgeschiedene Funktionsträger sind Walter Bernd Stillger (Diez), Roland Hofmann (Scheidt) und Ulrich Thiem (Steinsberg). Sie alle erhielten ein Weinpräsent.
Ein besonderer Höhepunkt der Veranstaltung war die Verleihung des Silbernen Feuerwehr-Ehrenzeichens am Bande an Andreas Moog (Eppenrod) für herausragende Dienste während seiner 25 Jahre in Führungsverantwortung. (Ein gesonderter Bericht hierzu folgt.)
Zum Ende des Ehrungsabends ergriffen Marcus Grün und Thomas Wilbert, Wehrleiter bzw. stellvertretender Wehrleiter der Verbandsgemeinde, das Wort und schlossen sich den lobenden Worten der Bürgermeisterin an. Beide betonten die herausragende Einsatzbereitschaft, Kameradschaft und Professionalität aller Feuerwehrangehörigen und hoben hervor, wie sehr der gemeinsame Zusammenhalt die Arbeit der Feuerwehr prägt. „Ohne diese engagierten Frauen und Männer wäre ein sicherer und verlässlicher Feuerwehrdienst in unserer Verbandsgemeinde nicht möglich“, erklärte Marcus Grün.
Auch Thomas Wilbert bedankte sich bei allen Einsatzkräften für ihr kontinuierliches Engagement und vergaß dabei nicht, auch die Ehefrauen, -männer und Lebenspartner der Aktiven für deren familiären Rückhalt zu würdigen: „Unser Hobby ist zeitlich leider nur bedingt planbar – nämlich bei Übungen.“ (pm VG Diez)
Blaulicht
Weltweite Razzien gegen Cyber-Betrüger: Spur führt nach Montabaur!
MONTABAUR Ein internationaler Schlag gegen organisierte Online-Betrüger hat in dieser Woche zu zahlreichen Durchsuchungen und Festnahmen geführt, auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden insgesamt 18 Personen festgenommen.
Ausgangspunkt der Ermittlungen: Montabaur im Westerwald
Der Ursprung der Ermittlungen liegt in Montabaur. Dort soll einer der Hauptverdächtigen seinen Wohn- oder Firmensitz gehabt haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bestätigte, dass die Spur aus dem Westerwald zu einem groß angelegten Betrugsnetzwerk führte, das weltweit aktiv war. Durchsuchungen fanden unter anderem in Mainz und Wiesbaden statt, wo ebenfalls eine Person festgenommen wurde.
Auch in Baden-Württemberg waren Ermittler aktiv: In Heidelberg, dem Rhein-Neckar-Kreis und im Landkreis Esslingen durchsuchten die Behörden mehrere Objekte.
Operation auf drei Kontinenten
Im Rahmen der internationalen Aktion wurden 29 Objekte in Deutschland durchsucht, darunter in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Berlin, Sachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Mehr als 250 Ermittler waren beteiligt. Weltweit kam es zu Einsätzen in Italien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Singapur, Spanien, den USA und Zypern.
Millionenschaden durch gefälschte Webseiten
Den 44 Beschuldigten, 36 Männern und acht Frauen im Alter zwischen 32 und 74 Jahren, wird vorgeworfen, mit gefälschten Webseiten und gestohlenen Kreditkartendaten über mehrere Jahre hinweg Geld abgebucht zu haben. Die Täter sollen mehr als 19 Millionen Schein-Abos über fingierte Internetseiten zu angeblichen Streaming-, Dating- oder Erotikangeboten abgeschlossen haben. Dabei wurden laut Ermittlern über vier Millionen Kreditkarteninhaber in 193 Ländern geschädigt.
Der Gesamtschaden soll bei über 300 Millionen Euro liegen. Geplante weitere Geldflüsse in Höhe von rund 750 Millionen Euro konnten rechtzeitig gestoppt werden.
Cybercrime in neuer Dimension
Die Ermittlungen zeigten, wie stark sich Vermögensdelikte durch den digitalen Wandel verändert haben. So sollen die Täter sogar vier große deutsche Zahlungsdienstleister manipuliert und eigens entwickelte Software zur Geldwäsche eingeschleust haben.
Die Abbuchungen waren meist gering, etwa 50 Euro oder 50 Dollar, und mit unklaren Verwendungszwecken versehen, sodass viele Betroffene die betrügerischen Zahlungen nicht bemerkten.
Internationale Zusammenarbeit und laufende Ermittlungen
Die Ermittlungen, die über fünf Jahre andauerten, umfassten mehr als 90 Rechtshilfeersuchen an ausländische Behörden und reichten nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft bis nach Nordkorea. Die Aktion wurde unter dem Codenamen „Operation Chargeback“ geführt, benannt nach dem Verfahren, mit dem Kreditkarteninhaber betrügerische Abbuchungen zurückbuchen lassen können.
Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die betrügerischen Aktivitäten wurden bereits 2021 gestoppt. Der SWR hatte zuerst über den Fall berichtet, siehe hier.
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