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Blaulicht

Eltern der getöteten Luise verklagen zivilrechtlich die Täterinnen auf Schmerzensgeld vor dem Gericht in Koblenz

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KOBLENZ Bestehen Schmerzensgeld- und Hinterbliebengeldansprüche der Angehörigen der Verstorbenen im Fall Luise“? Diese Frage wird die 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz zu beantworten haben. Verfahren Az.: 1 O 410/23

Sachverhalt:

Am 11.03.2023 wurde die 12-jährige Luise erstochen. Die Tat wird zwei minderjährigen Mädchen (12 und 13 Jahre) zur Last gelegt. Die Eltern und eine weitere Angehörige der Verstorbenen machen nunmehr mit Klage vom 27.11.2023 gegen die zwei minderjährigen Mädchen u.a. Schmerzensgeld- und Hinterbliebengeldansprüche sowie Feststellungsansprüche auf Ersatz etwaiger zukünftiger materieller und immaterieller Schäden geltend.

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Die Höhe des Schmerzens- und des Hinterbliebenengelds wird in das Ermessen des Gerichts gestellt. Die Kläger halten ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 € für die beiden Eltern sowie ein Hinterbliebenengeld in Höhe von mindestens 30.000 € je Kläger für angemessen.

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Verfahrensstand

Die Kammer hat das schriftliche Vorverfahren gem. § 276 ZPO eingeleitet und den Beklagten die Klage zugestellt. Die Beklagte zu 2. hat erklärt, keine Verteidigungsanzeige abgeben zu wollen. Die Beklagte zu 1. hat Klageabweisung beantragt. Hierbei hat sie unstreitig gestellt, zusammen mit der Beklagten zu 2. an der Tötung von Luise im Sinne einer Mittäterschaft beteiligt gewesen zu sein. Be-stritten wird u.a. die von den Klägern vorgetragene Dauer des Leidens von Luise. Zudem werden vom Vortrag der Kläger abweichende Rechtsauffassungen bezüglich der Höhe eines angemessenen Schmerzens- und Hinterbliebengeldes geäußert.

Ein Termin für eine mündliche Verhandlung wurde bisher noch nicht bestimmt.

Rechtliche Erwägungen

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verklagt. Was bedeutet dies? Dabei handelt es sich um eine Schuldnermehrheit, bei der mehrere Schuldner verpflichtet sind, die ganze Leistung zu erbringen, während der Gläubiger nur einmal die Leistung verlangen kann. Der Gläubiger kann frei wählen, ob er von einem Schuldner die gesamte Leistung fordert oder nur einen Teil davon. Sobald ein Schuldner leistet, sind alle anderen Schuldner von der Leistungspflicht gegenüber dem Gläubiger befreit.

§ 421 BGB Gesamtschuldner

Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. 2Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.

Wie teilen Gesamtschuldner im Falle einer Verurteilung die zu zahlende Summe untereinander auf? Wenn einer der Gesamtschuldner die gemeinsame Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger erfüllt hat, steht ihm ein Anspruch auf Ausgleich gegen seine Mitschuldner zu. In der Regel tragen die Gesamtschuldner die Verbindlichkeit zu gleichen Anteilen.

§ 426 BGB Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang

(1) 1Die Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. 2Kann von einem Gesamtschuldner der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden, so ist der Ausfall von den übrigen zur Ausgleichung verpflichteten Schuldnern zu tragen. (2) 1Soweit ein Gesamtschuldner den Gläubiger befriedigt und von den übrigen Schuldnern Ausgleichung verlangen kann, geht die Forderung des Gläubigers gegen die übrigen Schuldner auf ihn über. (…)

Falls die Beklagten zur Zahlung der genannten oder einer anderen Summe verurteilt würden, welche Rolle spielt es, dass die Beklagten minderjährig sind? Inwieweit müssten die jeweiligen Eltern die Summe übernehmen? Minderjährige können in einem Zivilprozess verklagt und verurteilt werden. Eltern sind rechtlich grundsätzlich nicht verpflichtet, die Schulden ihrer Kinder zu übernehmen.

Welche Rolle spielt es für das Zivilverfahren, dass die beiden Beklagten zum Tatzeitpunkt strafunmündig waren? Eine Strafunmündigkeit hat keine Bedeutung für den Zivilprozess. Wenn es im Zivilprozess um Haftung aus Straftaten geht, ist die Deliktsfähigkeit des Schuldners entscheidend. Minderjährige sind bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres deliktsunfähig und daher für einen fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden nicht zum Schadensersatz verpflichtet (§ 828 Abs. 1 BGB). Wer das 7., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden nicht verantwortlich, wenn er beim Begehen der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte (§ 828 Abs. 3 BGB). Ob die nötige Verantwortungsreife in diesem Sinne vorliegt, bleibt der Entscheidung durch das zuständige Gericht vorbehalten.

Warum ist die Justiz in Rheinland-Pfalz (also hier das LG Koblenz) für die Zivilklage zuständig und nicht die Justiz in NRW? Inwieweit kann sich der Gerichtsstand noch ändern? Gem. der Klageschrift soll die Tat u.a. in der Gemarkung 51598 Friesenhagen und damit im Bezirk des Landgerichts Koblenz stattgefunden haben. Sollte dies der Fall sein, besteht eine Zuständigkeit des LG Koblenz nach § 32 ZPO, die grundsätzlich nicht mehr entfällt.

§ 32 BGB Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.

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Erheblicher Schaden: Hackerangriff auf BEN Medien-Seiten abgewehrt

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DORNHOLZHAUSEN Die Webangebote der BEN-Medien sind nach einem massiven technischen Angriff inzwischen weitgehend wieder erreichbar. Der verursachende Schadcode konnte identifiziert und entfernt, die Systeme stabilisiert werden, dank eines außergewöhnlichen, stundenlangen und hochprofessionellen Einsatzes des Hostinganbieters, der in dieser Form alles andere als selbstverständlich war.

Nach aktuellem Stand handelte es sich um einen gezielten Angriff auf die Infrastruktur des BEN-Kuriers, bei dem eine Sicherheitslücke ausgenutzt wurde, um den Betrieb der Webseiten massiv zu stören. Ziel war offenbar die Lahmlegung sämtlicher Angebote. Innerhalb weniger Stunden verursachte der Schadcode die automatisierte Erstellung von über 36.000 Systemdateien, die sich fortlaufend in nahezu allen Verzeichnissen vermehrten und dadurch die Ausführung von PHP-Dateien sowie weiterer Serverfunktionen gezielt verhinderten.

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Nahezu alle Webseiten konnten zwischenzeitlich wiederhergestellt werden. In einzelnen Bereichen kann es weiterhin zu Einschränkungen kommen, da Inhalte aus Sicherungen rekonstruiert werden müssen. Der entstandene Schaden ist erheblich, da nicht alle Webseiten vollständig rekonstruierbar sind, zahlreiche redaktionelle Inhalte fehlen und umfangreiche technische Wiederherstellungen notwendig waren.

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14-jähriger Tatverdächtiger bei Sprengung eines Zigarettenautomaten schwer verletzt

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BAD EMS Am 26. Dezember wurde in der Bachstraße in Bad Ems versucht, einen Zigarettenautomaten mit einem starken Silvesterböller zu sprengen. Bereits am Abend des Vorfalls berichteten wir nach einer Presseanfrage bei der Polizei über eine dabei verletzte Person.

Wie die Pressestelle des Polizeipräsidiums Koblenz auf schriftliche Nachfrage ergänzend mitteilte, wurde im Rahmen der Tatausführung ein 14-jähriger Jugendlicher schwer verletzt. Er steht im Verdacht, die Tat begangen zu haben. Weitere Personen, die im Zusammenhang mit dem Vorfall stehen könnten, wurden vor Ort nicht angetroffen.

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Nach aktuellem Ermittlungsstand erfolgte die Sprengung durch den Einsatz von Böllern. Ob es sich dabei um zugelassene oder nicht zugelassene pyrotechnische Gegenstände handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen der Kriminalinspektion Montabaur.

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Blaulicht

Stromausfall nach Baggerarbeiten: Kreisverwaltung Bad Ems weiterhin ohne reguläre Versorgung

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BAD EMS Ein Stromausfall hat am heutigen Morgen Teile von Bad Ems betroffen. Nach erster telefonischer Auskunft des Energieversorgers Syna kam es um 10:18 Uhr infolge von End- und Baggerarbeiten zu einer Unterbrechung der Stromversorgung. Dabei wurden Stromkabel beschädigt.

Ein Großteil der Haushalte konnte bereits nach kurzer Zeit wieder ans Netz angeschlossen werden. Laut Syna waren alle übrigen betroffenen Anschlüsse spätestens um 11:13 Uhr wieder versorgt. Privathaushalte sind aktuell nicht mehr betroffen. Deutlich länger betroffen ist weiterhin die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises auf der Silberau. Dort fiel die Stromversorgung vollständig aus. Zunächst überbrückten unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) an Computern vorübergehend den Ausfall. Das geht aber nur kurzweilig. Anschließend übernahm ein Notstromaggregat des THW die Versorgung.
Ein Großteil der Mitarbeiter wurde vorsorglich nach Hause geschickt, denn ein regulärer Betrieb war unmöglich. Auf Anfrage des BEN Kurier erklärte der Energieversorger Syna: »Durch Tiefbauarbeiten einer Fremdfirma wurde ein Erdkabel beschädigt und in der Folge kam es zur Abschaltung der Leitung, um weitere Folgeschäden zu verhindern. Aktuell wird die Kreisverwaltung sowie eine unserer Ortsnetzstationen über ein Notstromaggregat des THW bzw. der Syna versorgt, bis das beschädigte Kabel repariert ist. Privathaushalte sind von der Situation nicht mehr betroffen. Vermutlich am frühen Abend wird das Kabel repariert und damit die Stromversorgung wieder ordnungsgemäß hergestellt sein.«
Vor der Kreisverwaltung arbeiten Mitarbeiter des Stromversorgers weiterhin an den beschädigten Leitungen. Auch wenn die Reparatur des Kabels bis zum frühen Abend abgeschlossen sein dürfte, ist mit einem sofortigen Normalbetrieb nicht zu rechnen. Das geordnete Hochfahren der Server wird mehr als zwei Stunden in Anspruch nehmen.
Zwar funktionieren Telefone und Beleuchtung derzeit wieder über die Notstromversorgung, doch auch diese Lösung bleibt nur vorübergehend. Sobald das Notstromaggregat wieder abgekoppelt wird, müssen die Computer-Server wieder kontrolliert hochgefahren werden, bevor der reguläre Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Und das dauert Stunden….
Landrat Jörg Denninghoff erklärte, dass voraussichtlich am morgigen Tag wieder Normalbetrieb herrschen werde. Eine endgültige Gewissheit gebe es jedoch nicht, da der Zeitplan von der Dauer der Reparaturarbeiten abhänge.
Der Vorfall bedeutet nicht nur einen vorübergehenden Stromausfall, sondern faktisch den Ausfall eines gesamten Arbeitstages, verbunden mit zusätzlichem Einsatz für die Helfer des Technischen Hilfswerks. Gleichzeitig zeigte die Situation auch, dass die Notfallstrukturen funktionieren. Das THW war schnell vor Ort und stellte die provisorische Stromversorgung sicher. Nun heißt es abwarten, bis die beschädigten Kabel wieder dauerhaft Strom liefern (dk).
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