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Koblenz

Betrug beim Online-Banking („Pharming“) – Bank muss nicht für Fehler der Kunden haften

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Betrug beim Online-Banking („Pharming“)
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KOBLENZ Muss eine Bank einer Kundin den Betrag ersetzen, den diese auf eine fingierte Aufforderung im Online-Banking an einen unbekannten Betrüger überwiesen hat? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden.

Urteil vom 01.06.2022, Az. 3 O 378/21 (nicht rechtskräftig)

Der Sachverhalt: Die Klägerin nutzte als Kundin der beklagten Bank deren Online-Banking. Dabei muss jede Überweisung durch eine Sicherheitsnummer bestätigt werden, die von einem TAN-Generator erzeugt wird. Dieses Gerät zeigt auch die Nummer des Zielkontos und den zu überweisenden Betrag an. Am 23.11.2020 loggte sich die Klägerin beim Online-Banking ein. Ein Schadprogramm auf ihrem Computer öffnete daraufhin ein Fenster mit der Aufforderung, eine „Demoüberweisung“ in Höhe von mehreren 10.000 € an einen Herrn Mustermann vorzunehmen.

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Die irritierte Klägerin startete die Anmeldung erneut, wieder öffnete sich das Fenster. Die Klägerin kam nun der Aufforderung nach und gab dazu die von ihrem TAN-Generator erzeugte Sicherheitsnummer ein. Das Schadprogramm nutzte diese Nummer für eine reale Überweisung in Höhe von 9.847,78 € von dem Konto der Klägerin. Anschließend wurde die Klägerin auf das echte Online-Banking der Beklagten umgeleitet, wo sie wie gewohnt ihre Bankgeschäfte abwickelte. Die Klägerin vertrat im Prozess die Meinung, der überwiesene Betrag sei ihr von der Bank zu erstatten. Sie habe nicht erkennen können, dass es sich um eine Betrugsmasche – sogenanntes „Pharming“ – handelte. Ihren Computer habe sie mit einem Virenprogramm geschützt. Die Beklagte verweigerte die Zahlung mit dem Argument, das Verhalten der Klägerin sei grob fahrlässig gewesen, so dass sie ihren Schaden selbst zu tragen habe.

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Die Entscheidung

Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Die Klägerin habe nämlich „in grob fahrlässiger Weise ihre Sorgfaltspflichten verletzt“, als sie die „Demoüberweisung“ mit einer echten Transaktionsnummer durchgeführt habe. Sie habe ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und nicht beachtet, was jedem hätte einleuchten müssen. Von einem durchschnittlichen Computer-Nutzer könne erwartet werden, dass er die Nutzung des Online-Bankings einstellt, wenn die Umstände sehr zweifelhaft sind und auf ein fragwürdiges Geschehen hindeuten. Das – so führte das Gericht weiter aus – sei hier der Fall gewesen. Es sei nämlich sehr ungewöhnlich, dass eine echte TAN einzugeben sei, obwohl keine reale Überweisung ausgeführt werden solle.

Dies habe die Klägerin misstrauisch machen müssen. Auch die in der „Demoüberweisung“ genannte hohe Summe habe Anlass zu besonderer Vorsicht geben müssen. Die Klägerin habe ja selbst zugegeben, die Aufforderung zur Demoüberweisung sei ihr „gefühlsmäßig komisch vorgekommen“, weshalb sie zunächst von vorn begonnen habe. Sie habe auch sehen können, dass auf dem TAN-Generator die reale Ziel-Kontonummer und der tatsächliche Überweisungsbetrag angezeigt wurden. Dennoch habe die Klägerin die Transaktionsnummer für die „Demoüberweisung“ eingegeben. Dies hielt das Gericht für einen derart groben Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten eines Bankkunden, dass die Klägerin den Schaden selbst zu tragen habe.

Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch

§ 675u Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers gegen diesen keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Er ist verpflichtet, dem Zahler den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte.

§ 675v Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments (1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zahlungsinstruments oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstruments, so kann der Zahlungsdienstleister des Zahlers von diesem den Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens bis zu einem Betrag von 50 Euro verlangen.

(2) Der Zahler haftet nicht nach Absatz 1, wenn 1. es ihm nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken, oder 2. der Verlust des Zahlungsinstruments durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweigniederlassung eines Zahlungsdienstleisters oder eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten des Zahlungsdienstleisters ausgelagert wurden, verursacht worden ist.

(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 ist der Zahler seinem Zahlungsdienstleister zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet, der infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs entstanden ist, wenn der Zahler
1. in betrügerischer Absicht gehandelt hat oder 2. den Schaden herbeigeführt hat durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung a) einer oder mehrerer Pflichten gemäß § 675l Absatz 1 oder b) einer oder mehrerer vereinbarter Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung des Zahlungsinstruments (Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz).

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Koblenz

100 Jahre Weindorf in Koblenz

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Koblenz-Touristik/Annika Eichelbaum
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KOBLENZ 1925 war Koblenz einer der Austragungsorte der „Jahrtausend-Feier der Rheinlande“. Nach dem verlorenen Weltkrieg und noch unter französischer Besatzung sollten patriotisch motivierte Feierlichkeiten die Zugehörigkeit des Rheinlands zum Deutschen Reich demonstrieren. In Koblenz widmete man diesen Anlass dem Wein und damit einem wichtigen Wirtschaftszweig der Stadt. Die „Reichsausstellung Deutscher Wein“ öffnete vor 100 Jahren, am 8. August 1925, ihre Tore.

2025 bot das Jubiläum den Anlass, die Geschichte des zur Reichsausstellung gehörigen Weindorfs aus architekturhistorischer Sicht zu beleuchten. Der Architekt und Historiker Prof. Dr. Andreas Buss konzipierte unter Mitwirkung von Studierenden der Hochschule Koblenz eine Ausstellung, die seit dem 13. November 2025 in Sichtweite des Traubenträgerbrunnens gezeigt wird. Entstanden ist diese Ausstellung in Kooperation mit Touristik Koblenz.
Das Ausstellungsgelände reichte 1925 von der alten städtischen Festhalle beim Mainzer Tor, die in der Nachkriegszeit abgerissen wurde, bis hinunter zum Rheinufer bei der Pfaffendorfer Brücke. Weitgehend vergessen ist die eigens errichtete Rheinhalle, die in der Ausstellung als Rekonstruktion wiederauflebt. Der bekannte Traubenträgerbrunnen stand einst in ihrem Vorhof. Er blieb als einziges authentisches Artefakt der Vorkriegszeit erhalten, wenn auch nicht an seinem ursprünglichen Platz. Das Weindorf versammelte stilisierte Fachwerkhäuser, die die deutschen Weinbauregionen vertraten und in deren Trinkstuben über tausend Weine aus den Gebieten der Mosel, des Rheingaus, Bayerns, Baden und Württembergs und aus Rheinhessen kredenzt wurden. Die folkloristische Architektur trug dazu bei, dass sich das Weindorf in der Weimarer Zeit als Vergnügungsstätte und Touristenattraktion etablierte und von den Nationalsozialisten übernommen wurde. Durch die Luftangriffe auf Koblenz wurde das Weindorf völlig zerstört. Bereits 1951 wurde es jedoch wiederaufgebaut und erhielt sogar einen Weinberg, aufgeschüttet aus Trümmern. An- und Erweiterungsbauten zum Weindorf haben dessen Erscheinungsbild seither verändert.

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Die Geschichte des Weindorfs wird mittels Ausstellungstafeln in der Rheinanlage erzählt. Sie leuchten in weinrot und blau und orientieren sich damit an einem Plakat, dass der Koblenzer Künstler Heinrich Zernack 1925 für die Reichsausstellung Deutscher Wein geschaffen hatte. (pm Koblenz-Touristik)

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Koblenz

Mit MAMPF auf der Straße unterwegs: Eine warme Mahlzeit für Koblenzer Obdachlose

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Foto: BEN Kurier
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KOBLENZ Der Wind pfeift über den Vorplatz des Mampf in Koblenz-Lützel, kalt genug, dass die Finger schnell steif werden. Vor dem Eingang steht ein Bollerwagen, vollgepackt mit einer großen Kiste Suppe, zwei dampfenden Kaffeekannen und mehreren Thermobehältern. Wolfgang Braun, Geschäftsführer der Schachtel e. V., zieht die Jacke enger und sagt mit einem kurzen Blick in die Runde: »Heute wird’s wichtig. Das ist der erste richtig kalte Tag. Die Leute warten schon

Samstagmittag in Koblenz. Während in der Innenstadt Einkaufstüten rascheln, beginnt für die Ehrenamtlichen vom MAMPF ihr wöchentlicher Weg zu denen, die kaum jemand wahrnimmt. Wir vom BEN Kurier begleiten sie auf dieser Tour: auf der Straße, dorthin, wo die Menschen wirklich sind.

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Der Bollerwagen rollt – vom Hinterhof in die Stadt

»30 Liter Suppe haben wir heute dabei«, sagt Braun und hebt den Deckel einer großen Edelstahltonne. Ein kräftiger Duft steigt hoch – Eintopf, so wie er seit über fünfzehn Jahren jeden Samstag von der Klinik Lahnhöhe gespendet wird. »Und zwei große Kannen Kaffee. Warm. Das braucht man heute.«

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Neben ihm stehen Laura und Jasmin, beide Erzieherinnen, beide ehrenamtlich dabei. »Ich wollte meiner Freizeit einfach mehr Sinn geben«, erzählt Laura, während sie die Pappbecher zurechtrückt. „Und hier passiert das. Jede Woche andere Gespräche, andere Menschen, andere Geschichten.“

Die Räder des Bollerwagens knacken über das Kopfsteinpflaster. Vorneweg geht Udo Kalt, einer der erfahrensten Helfer. Er schaut immer ein paar Meter voraus, damit niemand überrascht wird. »Da vorne sitzt einer«, ruft er leise zurück.

Bahnhof Koblenz – wo viele bleiben, weil sie keinen Platz haben

Auf der großen Freifläche vor dem Hauptbahnhof sitzen drei Männer. Zwei rauchen, einer hat die Kapuze tief ins Gesicht gezogen. Als der Bollerwagen näherkommt, heben sie die Köpfe.

»Na, da seid ihr ja!«, ruft einer sofort und versucht sich aufzurichten. Wolfgang kniet sich hin, öffnet die Suppenkelle. »Jungs, heute ist’s warm. Passt auf die Finger auf.«

Während er schöpft, sagt einer der Männer leise: »Mampf ist das Beste, was mir die Woche passiert. Im Übernachtungsheim könntest du ja schlafen, aber das Ding ist voll. Alles voll. Und sonst? Bleibt die Straße.« Sein Blick geht kurz hoch. Kein Klageton, eher nüchterne Feststellung.

»Das kann jedem passieren« – ein Satz, den man erst versteht, wenn man ihn hört

Während die Männer essen, stellt sich Udo Kalt zu uns und sagt den Satz, der in dieser Kälte noch länger nachhallt: »Die Leute denken, das sind alles Alkoholiker oder Drogenabhängige. Aber das stimmt so nicht. Das kann jedem passieren. Von heute auf morgen. Da ist keiner vor gewappnet.« Er sagt das nicht als Schutzbehauptung. Er sagt es aus Erfahrung. Wer mit MAMPF unterwegs ist, sieht das sofort: Manche sind seit Jahren draußen, manche nur seit kurzem, manche fallen raus – aus Wohnungen, Beziehungen, Leben.

Weiter Richtung Löhrstraße – ein kurzer Moment Wärme

»Noch jemand hier?«, fragt Laura, bevor sie mit der Kanne in der Hand vorsichtig um eine Ecke biegt. Ihre Stimme ist sanft, aber trittsicher. Ein junger Mann sitzt auf einer Treppe, die Knie angezogen, dünne Jacke, die Hände tief in den Ärmeln versteckt. »Willst du was Warmes?«, fragt sie. Er nickt kaum sichtbar. Während sie ihm den Becher gibt, flüstert er: »Danke.« Einfach nur… danke. Solche Sätze fallen oft auf der Tour. Kurz, leise, aber schwer.

An der Herz-Jesu-Kirche – wo viele warten, ohne zu sagen, dass sie warten

An der Herz-Jesu-Kirche stehen bereits mehrere Menschen, als wir mit dem Bollerwagen einbiegen. Manche sind still, manche kommen sofort näher, als der Duft des Eintopfs über die Straße zieht.

»Das ist für mich der wichtigste Termin in der Woche«, sagt eine Frau und lächelt kurz. „Wenn Silas da ist, dann fühlt sich das an… als wäre wenigstens einer froh, dass ich da bin.“ Worte, die nachdenklich stimmen. Silas ist ein Hund aus dem Tierheim, der immer wieder zusammen mit der Tafel für Tiere mit auf die Tour geht. Und wenn er auftaucht, verändert sich die Stimmung sofort. „Die freuen sich immer, wenn Silas dabei ist„, sagt Michael Hahn von der Andernacher Tafel für Tiere. »Wir geben hier Essen, Lebensmittel, Hygienezeug, Kleidung aus, aber genauso wichtig ist das Menschliche: ein bisschen Nähe, ein Gespräch, ein Moment Wärme.«

Letzte Station: Zurück am Bahnhof – fast alles ist weg

Als wir den Bahnhof erreichen, ist der Eintopf fast leer. »Zwei, drei Becher habe ich vielleicht noch«, sagt Wolfgang und schwenkt die Kelle. »Kaffee ist auch fast durch.« Die Kälte zieht inzwischen in die Schuhe. Für die Menschen auf der Straße ist das Alltag. Für die Helfer ist es ein wöchentlicher Kampf gegen das Vergessenwerden.

Worum es hier wirklich geht

Die Schachtel e.V. arbeitet seit den 1980er-Jahren in Koblenz. Sie betreibt das Wohnungslosenrestaurant MAMPF, bietet Beratung, Kleidung, Streetwork. Aber auf der Straße merkt man sofort, worum es tatsächlich geht: Nicht um Essen. Nicht um Decken. Sondern darum, dass jemand kommt. Immer wieder. Jeden Samstag. Seit Jahren. Und dass die Menschen, die dort sitzen, nicht das Gefühl haben müssen, abgehängt oder verurteilt zu sein.

Am Ende bleibt ein Bild: Ein Mann mit Suppenbecher in der Hand. Dampf steigt hoch. Hinter ihm die kalten Mauern des Bahnhofs. Vor ihm der Bollerwagen, der sich gleich auf den Rückweg macht. Er sagt nur einen Satz: »Ohne euch… wäre ich einfach nur einer, der hier sitzt.« Und dann bedankt er sich. Leise. Fast schüchtern. Die Helfer lächeln. Und ziehen weiter.

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Koblenz

Temporärer Spureinzug auf der Pfaffendorfer Brücke

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Foto: onemorepicture | Thorsten Wagner
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KOBLENZ In den vergangenen Wochen ging der Neubau der Pfaffendorfer Brücke in Seitenlage sichtlich voran. Um die Auffahrt auf die neue Brücke in paralleler Lage gewährleisten zu können, müssen weitere Arbeiten vollzogen werden. Hierfür wird ab Montag, 10. November, bis voraussichtlich Freitag, 21. November, zwischen 8 und 16 Uhr in der Fahrtrichtung stadteinwärts temporär eine Spur eingezogen. Für diesen Bereich ist die 2+1-Wechselverkehrsführung außer Kraft gesetzt. Der stadteinwärtsfahrende Verkehr wird auf die mittlere Spur umgeleitet und nach Beendigung der Engstelle gilt wieder die 2+1-Wechselverkehrsführung. 

Weitere Informationen und visuelle Darstellungen zum Großbauprojekt „Neubau Pfaffendorfer Brücke“ finden sich unter www.koblenz-baut.de/pb. Rückfragen sind unter info-pfaffendorferbruecke@stadt.koblenz.de oder unter koblenzbaut@stadt.koblenz.de möglich.

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