Koblenz
Betrug beim Online-Banking („Pharming“) – Bank muss nicht für Fehler der Kunden haften
Betrug beim Online-Banking („Pharming“)
KOBLENZ Muss eine Bank einer Kundin den Betrag ersetzen, den diese auf eine fingierte Aufforderung im Online-Banking an einen unbekannten Betrüger überwiesen hat? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden.
Urteil vom 01.06.2022, Az. 3 O 378/21 (nicht rechtskräftig)
Der Sachverhalt: Die Klägerin nutzte als Kundin der beklagten Bank deren Online-Banking. Dabei muss jede Überweisung durch eine Sicherheitsnummer bestätigt werden, die von einem TAN-Generator erzeugt wird. Dieses Gerät zeigt auch die Nummer des Zielkontos und den zu überweisenden Betrag an. Am 23.11.2020 loggte sich die Klägerin beim Online-Banking ein. Ein Schadprogramm auf ihrem Computer öffnete daraufhin ein Fenster mit der Aufforderung, eine „Demoüberweisung“ in Höhe von mehreren 10.000 € an einen Herrn Mustermann vorzunehmen.
Die irritierte Klägerin startete die Anmeldung erneut, wieder öffnete sich das Fenster. Die Klägerin kam nun der Aufforderung nach und gab dazu die von ihrem TAN-Generator erzeugte Sicherheitsnummer ein. Das Schadprogramm nutzte diese Nummer für eine reale Überweisung in Höhe von 9.847,78 € von dem Konto der Klägerin. Anschließend wurde die Klägerin auf das echte Online-Banking der Beklagten umgeleitet, wo sie wie gewohnt ihre Bankgeschäfte abwickelte. Die Klägerin vertrat im Prozess die Meinung, der überwiesene Betrag sei ihr von der Bank zu erstatten. Sie habe nicht erkennen können, dass es sich um eine Betrugsmasche – sogenanntes „Pharming“ – handelte. Ihren Computer habe sie mit einem Virenprogramm geschützt. Die Beklagte verweigerte die Zahlung mit dem Argument, das Verhalten der Klägerin sei grob fahrlässig gewesen, so dass sie ihren Schaden selbst zu tragen habe.
Die Entscheidung
Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Die Klägerin habe nämlich „in grob fahrlässiger Weise ihre Sorgfaltspflichten verletzt“, als sie die „Demoüberweisung“ mit einer echten Transaktionsnummer durchgeführt habe. Sie habe ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und nicht beachtet, was jedem hätte einleuchten müssen. Von einem durchschnittlichen Computer-Nutzer könne erwartet werden, dass er die Nutzung des Online-Bankings einstellt, wenn die Umstände sehr zweifelhaft sind und auf ein fragwürdiges Geschehen hindeuten. Das – so führte das Gericht weiter aus – sei hier der Fall gewesen. Es sei nämlich sehr ungewöhnlich, dass eine echte TAN einzugeben sei, obwohl keine reale Überweisung ausgeführt werden solle.
Dies habe die Klägerin misstrauisch machen müssen. Auch die in der „Demoüberweisung“ genannte hohe Summe habe Anlass zu besonderer Vorsicht geben müssen. Die Klägerin habe ja selbst zugegeben, die Aufforderung zur Demoüberweisung sei ihr „gefühlsmäßig komisch vorgekommen“, weshalb sie zunächst von vorn begonnen habe. Sie habe auch sehen können, dass auf dem TAN-Generator die reale Ziel-Kontonummer und der tatsächliche Überweisungsbetrag angezeigt wurden. Dennoch habe die Klägerin die Transaktionsnummer für die „Demoüberweisung“ eingegeben. Dies hielt das Gericht für einen derart groben Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten eines Bankkunden, dass die Klägerin den Schaden selbst zu tragen habe.
Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch
§ 675u Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers gegen diesen keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Er ist verpflichtet, dem Zahler den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte.
…
§ 675v Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments (1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zahlungsinstruments oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstruments, so kann der Zahlungsdienstleister des Zahlers von diesem den Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens bis zu einem Betrag von 50 Euro verlangen.
(2) Der Zahler haftet nicht nach Absatz 1, wenn 1. es ihm nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken, oder 2. der Verlust des Zahlungsinstruments durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweigniederlassung eines Zahlungsdienstleisters oder eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten des Zahlungsdienstleisters ausgelagert wurden, verursacht worden ist.
(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 ist der Zahler seinem Zahlungsdienstleister zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet, der infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs entstanden ist, wenn der Zahler
1. in betrügerischer Absicht gehandelt hat oder 2. den Schaden herbeigeführt hat durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung a) einer oder mehrerer Pflichten gemäß § 675l Absatz 1 oder b) einer oder mehrerer vereinbarter Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung des Zahlungsinstruments (Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz).
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Zum Jahreswechsel: Danke für Vertrauen, Hinweise und Kritik
RHEIN-LAHN Mit dem Übergang von 2025 zu 2026 endet für den BEN Kurier ein weiteres intensives Jahr regionaler Berichterstattung. Ein Jahr mit vielen Themen, Gesprächen, Recherchen und Geschichten aus unserer Heimat – getragen vor allem von den Menschen, die diese Region ausmachen.
Journalismus lebt vom Vertrauen der Leserinnen und Leser. Vom offenen Hinweis, von der kritischen Nachfrage, vom Widerspruch ebenso wie von der Zustimmung. Auch im vergangenen Jahr haben uns zahlreiche Hinweise erreicht, viele davon aus der Mitte der Gesellschaft. Sie haben Themen angestoßen, Missstände sichtbar gemacht, Entwicklungen begleitet und Diskussionen ermöglicht. Dafür sagen wir ausdrücklich Danke.
Der BEN Kurier versteht sich als unabhängiges regionales Medium. Unser Anspruch ist es, sachlich zu berichten, kritisch nachzufragen und Entwicklungen transparent darzustellen, unabhängig von parteipolitischen oder persönlichen Interessen. Gerade auf kommunaler Ebene ist dies nicht immer bequem, aber notwendig. Demokratie lebt von Öffentlichkeit, und Öffentlichkeit braucht verlässliche Informationen.
2025 war zugleich ein Jahr, das gezeigt hat, wie wichtig lokaler Journalismus weiterhin ist. Entscheidungen vor Ort, gesellschaftliche Debatten, ehrenamtliches Engagement, wirtschaftliche Herausforderungen und persönliche Schicksale, all das findet nicht abstrakt statt, sondern direkt vor unserer Haustür. Diese Nähe verpflichtet zu Sorgfalt, Verantwortung und Fairness.
Zum Jahreswechsel blicken wir mit Dankbarkeit auf das Erreichte und mit Verantwortung auf das Kommende. Auch 2026 wird der BEN Kurier aufmerksam hinschauen, zuhören und berichten. Nicht lauter als nötig, aber klar. Nicht gefällig, sondern verlässlich. Wir danken allen Leserinnen und Lesern für ihr Vertrauen, ihre Unterstützung und ihre kritische Begleitung.
Der BEN Kurier wünscht einen guten und sicheren Start ins Jahr 2026.
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Latscho Koblenz e.V. startet Bandcontest
KOBLENZ Der gemeinnützige Kulturverein Latscho Koblenz e.V. startet einen Bandcontest, der bis zum 30. Mai 2026 läuft. Eingeladen sind Künstler:innen und Bands, die einen Song mit Bezug zu Koblenz einreichen möchten. Die Gewinner:innen erhalten 500 € sowie einen Auftritt auf dem Latscho Festival 2026 – einer Plattform, die regionale Subkultur sichtbar macht.
„Mit diesem Contest möchten wir subkulturelle Initiativen fördern und Künstler:innen einen Anreiz geben, ihre Musik in der Stadt zu präsentieren. Gleichzeitig wollen wir ein Gegengewicht zu elitären Kulturveranstaltungen schaffen, die oft nur eine kleine Zielgruppe erreichen“, erklärt Sebastian Beuth, Vorsitzender des Vereins.
Ein Verein mit fünf Jahren Geschichte
Latscho Koblenz e.V. wurde vor fünf Jahren gegründet und hat sich seitdem als feste Größe in der lokalen Kulturszene etabliert. Der Verein organisiert außergewöhnliche Formate – von Konzerten über Straßenkunst bis hin zu Festivals – die größtenteils kostenlos und unter freiem Himmel stattfinden. Alle Aktivitäten werden ehrenamtlich, unabhängig und gemeinnützig durchgeführt. Ziel ist es, ein kreatives und inklusives Umfeld zu schaffen, das Künstler:innen eine Bühne bietet, ohne kommerziellen Druck und mit maximaler künstlerischer Freiheit.
„Unsere Kulturszene ist vielfältiger und bunter, als es die großen Veranstaltungen vermuten lassen. Wir möchten diese Vielfalt sichtbar machen und denjenigen, die etwas Neues ausprobieren, einen Raum geben“, so Beuth weiter.
Warum ein Bandcontest?
Der Bandcontest soll insbesondere lokale Musiker:innen ansprechen, die bisher vielleicht keine Möglichkeit hatten, ihre Musik einem größeren Publikum zu präsentieren. Mit dem Preisgeld und dem Festivalauftritt erhalten sie sowohl finanzielle Unterstützung als auch öffentliche Aufmerksamkeit. Gleichzeitig will der Verein den Austausch innerhalb der lokalen Musik- und Kulturszene fördern und neue Netzwerke schaffen.
Über Latscho Koblenz e.V.
Latscho Koblenz e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich der Förderung von Subkultur und kreativen Projekten in Koblenz verschrieben hat. Seit seiner Gründung organisiert der Verein Veranstaltungen, die bewusst anders, experimentell und inklusiv sind. Alle Aktivitäten beruhen auf ehrenamtlichem Engagement, finanzieller Transparenz und der Überzeugung, dass Kultur für alle zugänglich sein sollte – unabhängig von Budget oder sozialen Status.
Weitere Informationen sowie die Teilnahmebedingungen für den Bandcontest finden Interessierte auf der offiziellen Website von Latscho Koblenz e.V. www.latscho-koblenz.de
Koblenz
Warmes von Herzen: Ein festliches Weihnachtsessen für Menschen ohne Wohnung in Koblenz
KOBLENZ Es war ein Abend der Wertschätzung im Gastronomischen Bildungszentrum der Industrie- und Handelskammer Koblenz. Unter dem Motto „Warmes von Herzen“ luden das Jobcenter der Stadt Koblenz, das Unternehmernetzwerk Blue Circle und der Arbeitskreis für Menschen ohne Wohnung zu festlichen Stunden ein. Zum Arbeitskreis gehören der Caritasverband Koblenz Die Schachtel e. V. und der AWO Kreisverband Koblenz-Stadt. Die Idee für die Veranstaltung hatten drei Privatpersonen um Spitzenkoch Jean-Luc Mundel.
Tatkräftige Sponsoren unterstützen seit der Premiere im Jahr 2012. „Es ist uns eine Freude, unseren Gästen einen Abend mit erlesenen Speisen und Livemusik in einem festlichen Rahmen schenken zu dürfen“, berichtet Jean-Luc Mundel. 100 Gäste folgten der Einladung: Menschen, die von den Anlaufstellen der Wohnungslosenhilfe begleitet werden, sowie Sponsoren und Förderer.
Eine wunderschöne Geste der Wertschätzung: Jugendspieler des FC Rot-Weiss Koblenz verteilten Nikoläuse an alle Gäste. Drei-Gänge-Menü ließ keine kulinarischen Wünsche offen
Küchenchef Jean-Luc Mundel und sein Team verwöhnten alle Anwesenden mit einem weihnachtlichen Drei-Gänge-Menü. Nach einer Kürbiscremesuppe mit Frischkäsenocken und gerösteten Kürbiskernen wurde als Hauptgang Supreme von der Maispoulardenbrust mit Pistazienfarce, Steinpilzjus, Rahmspitzkohl und gebratenen Polenta-Schnitten serviert. Die Gäste belohnten das Team um Küchenchef Mundel nach jedem Gang mit begeistertem Applaus. Zum krönenden Abschluss schenkte eine Adventstorte süße kulinarische Genüsse.
„Gemeinsam Gutes tun: Der heutige Abend ist ein Zeichen der Wertschätzung für Menschen, die unter schwierigen Bedingungen leben“, sagte Blue Circle-Vertreter Marvin Sauerborn, der mit weiteren Sponsoren eifrig das Service-Team unterstützte.
Das Erfolgsrezept von „Warmes von Herzen“ ist auch für die Zukunft gesichert: Initiator Jean-Luc Mundel übergab den goldenen Kochlöffel symbolisch an ein motiviertes Team. Ehrenamtliches Engagement und treue Förderer
Acht Köche, zehn Mitarbeitende des Jobcenters und viele Helfende hinter den Kulissen sorgten ehrenamtlich für einen reibungslosen Service in der Küche und an den festlich eingedeckten Tischen. Alleinunterhalter Torsten Härig, die „Jobcenter-Singers“ und die Band „untermstern“ vollendeten den Abend musikalisch und animierten alle Anwesenden zum Mitsingen von Weihnachtsklassikern. Eine wunderschöne Geste war der Besuch von Jugendspielern des FC Rot-Weiss Koblenz, die Schokonikoläuse an alle Gäste verteilten.
Initiator gibt Kochlöffel an engagiertes Team weiter
Besonders emotional wurde es, als Initiator Jean-Luc Mundel ans Mikrofon trat und sich nach vielen Jahren von seinem Herzensprojekt verabschiedete. „Es war mir eine große Ehre, unsere Gäste verwöhnen zu dürfen“, sagte der aus dem Elsass stammende Spitzenkoch unter Tränen. „Ein großer Dank von ganzem Herzen geht an alle engagierten Menschen und Sponsoren für die phänomenale Unterstützung und langjährige Treue.“ Stehende Ovationen sorgten für einen gebührenden Abschied und ein starkes Gemeinschaftsgefühl.
Ein letztes Mal verwöhnte Spitzenkoch Jean-Luc Mundel seine Gäste mit kulinarischen Genüssen. -
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