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Blaulicht

Wenn das Warum bleibt: Der Fall Luise und der schwierige Weg zur Gerechtigkeit

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Archivbild: Blumen und Kerzen oberhalb des Tatorts
Foto: BEN Kurier
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KOBLENZ Es ist über zwei Jahre her. Und doch ist es, als sei es erst gestern gewesen. Als wir damals in Freudenberg standen, an jenem kalten, stillen Ort, wo eine Zwölfjährige ihr Leben verlor. Ihr Name war Luise. Zwei gleichaltrige Mädchen sollen sie mit dutzenden Messerstichen getötet haben. Eine Tat, so grausam, so unbegreiflich, dass sich selbst abgeklärte Reporter mit der Frage „Warum?“ zurückzogen – weil es keine Antwort gab. Heute kehrt dieser Fall zurück in die öffentliche Wahrnehmung: vor einem Zivilgericht.

Am 24. Juli 2025 wird vor dem Landgericht Koblenz verhandelt – nicht über Schuld im strafrechtlichen Sinne, denn die mutmaßlichen Täterinnen waren zum Tatzeitpunkt strafunmündig. Es wird auch nicht über das Motiv gesprochen, nicht über Details der Tat. Es geht nun um Schmerzensgeld, Hinterbliebenengeld, Beerdigungskosten. Die Familie von Luise fordert, was ihnen umen und Kerzen rechtlich zusteht – und vielleicht mehr noch: ein Zeichen, ein öffentliches Eingeständnis, dass der Schmerz nicht folgenlos bleibt.

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Die Eltern von Luise fordern jeweils 50.000 Euro Schmerzensgeld, hinzu kommen mindestens 30.000 Euro Hinterbliebenengeld pro Kläger. Auch eine weitere Angehörige ist beteiligt. Die Klage richtet sich gegen die beiden Mädchen, die das Leben ihrer Tochter ausgelöscht haben sollen. Die Summe mag hoch erscheinen – und doch ist sie in Wahrheit nicht messbar. Denn was ist der Tod eines Kindes wert? Was wiegt das Schweigen eines leeren Kinderzimmers?

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Doch bei allem Verständnis, bei aller Wut, bei aller Trauer: Die Fragen gehen weiter. Denn der Prozess wirft auch ein moralisches Licht auf das, was Recht kann – und was nicht. Kann ein finanzieller Ausgleich wirklich Gerechtigkeit schaffen? Kann ein Gerichtsurteil heilen, was durch keine Tat, keine Worte, kein Geld der Welt wieder gutzumachen ist?

Und dann ist da noch die andere Seite. Zwei Kinder, die zu Täterinnen wurden. Zwei Familien, deren Welt ebenfalls zerbrach. Eine der Mütter sagte später in einem Interview: „Ich bin eine Mama. Ich verstehe die Mutter des Opfers. Ihr Bett bleibt leer – meins nicht.“ Ein Satz voller Ambivalenz. Voller Tragik. Voller Schuld, die sich nicht einfach aufrechnen lässt.

Wer diesen Fall beurteilt, muss beides sehen: das Leid der Opferfamilie – und die Abgründe, in die auch die Familien der Täterinnen gestürzt wurden. Und wieder stellt sich das alte „Warum?“: Warum kam es so weit? Warum diese Gewalt? Warum zwei so junge Mädchen – mit einem Messer, mit Wut, mit was auch immer in sich?

Was kann ein Zivilprozess leisten in einem Fall, der so viele Grenzen sprengt? Juristisch geht es um die Frage, ob die Täterinnen zivilrechtlich überhaupt haften können. Dafür müssten sie das Unrecht ihrer Tat erkannt haben – mit zwölf und dreizehn Jahren. Doch ganz unabhängig vom Ergebnis: Der Prozess ist eine Form der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Unbegreiflichen. Ein Versuch, etwas zu ordnen, was nicht geordnet werden kann.

Das Landgericht hat den Gütetermin öffentlich angesetzt. Es wird viele Kameras geben. Viele Stimmen. Vielleicht auch viele Meinungen. Aber am Ende bleibt eine Erkenntnis, die sich durchzieht seit jenem 11. März 2023: Nichts wird je wieder gut. Und dennoch suchen Menschen nach Wegen, mit dem Schmerz zu leben.

Damals haben wir vom BEN Kurier in einem sehr persönlichen Leitartikel gefragt: Warum? Heute ist diese Frage aktueller denn je. Denn mit dem Zivilprozess beginnt keine juristische Aufarbeitung – sie ist längst unmöglich. Es beginnt ein Ringen um Anerkennung, um Ausdruck, um Würde. Für ein Kind, das nie erwachsen werden durfte.

Und wenn dieser Prozess etwas leisten kann, dann vielleicht das: Dass wir nie aufhören, zu fragen. Und dass wir nicht vergessen.

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Erheblicher Schaden: Hackerangriff auf BEN Medien-Seiten abgewehrt

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Foto: BEN Kurier - Fotomontage -
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DORNHOLZHAUSEN Die Webangebote der BEN-Medien sind nach einem massiven technischen Angriff inzwischen weitgehend wieder erreichbar. Der verursachende Schadcode konnte identifiziert und entfernt, die Systeme stabilisiert werden, dank eines außergewöhnlichen, stundenlangen und hochprofessionellen Einsatzes des Hostinganbieters, der in dieser Form alles andere als selbstverständlich war.

Nach aktuellem Stand handelte es sich um einen gezielten Angriff auf die Infrastruktur des BEN-Kuriers, bei dem eine Sicherheitslücke ausgenutzt wurde, um den Betrieb der Webseiten massiv zu stören. Ziel war offenbar die Lahmlegung sämtlicher Angebote. Innerhalb weniger Stunden verursachte der Schadcode die automatisierte Erstellung von über 36.000 Systemdateien, die sich fortlaufend in nahezu allen Verzeichnissen vermehrten und dadurch die Ausführung von PHP-Dateien sowie weiterer Serverfunktionen gezielt verhinderten.

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Nahezu alle Webseiten konnten zwischenzeitlich wiederhergestellt werden. In einzelnen Bereichen kann es weiterhin zu Einschränkungen kommen, da Inhalte aus Sicherungen rekonstruiert werden müssen. Der entstandene Schaden ist erheblich, da nicht alle Webseiten vollständig rekonstruierbar sind, zahlreiche redaktionelle Inhalte fehlen und umfangreiche technische Wiederherstellungen notwendig waren.

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14-jähriger Tatverdächtiger bei Sprengung eines Zigarettenautomaten schwer verletzt

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BAD EMS Am 26. Dezember wurde in der Bachstraße in Bad Ems versucht, einen Zigarettenautomaten mit einem starken Silvesterböller zu sprengen. Bereits am Abend des Vorfalls berichteten wir nach einer Presseanfrage bei der Polizei über eine dabei verletzte Person.

Wie die Pressestelle des Polizeipräsidiums Koblenz auf schriftliche Nachfrage ergänzend mitteilte, wurde im Rahmen der Tatausführung ein 14-jähriger Jugendlicher schwer verletzt. Er steht im Verdacht, die Tat begangen zu haben. Weitere Personen, die im Zusammenhang mit dem Vorfall stehen könnten, wurden vor Ort nicht angetroffen.

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Nach aktuellem Ermittlungsstand erfolgte die Sprengung durch den Einsatz von Böllern. Ob es sich dabei um zugelassene oder nicht zugelassene pyrotechnische Gegenstände handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen der Kriminalinspektion Montabaur.

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Blaulicht

Stromausfall nach Baggerarbeiten: Kreisverwaltung Bad Ems weiterhin ohne reguläre Versorgung

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Foto: BEN Kurier
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BAD EMS Ein Stromausfall hat am heutigen Morgen Teile von Bad Ems betroffen. Nach erster telefonischer Auskunft des Energieversorgers Syna kam es um 10:18 Uhr infolge von End- und Baggerarbeiten zu einer Unterbrechung der Stromversorgung. Dabei wurden Stromkabel beschädigt.

Ein Großteil der Haushalte konnte bereits nach kurzer Zeit wieder ans Netz angeschlossen werden. Laut Syna waren alle übrigen betroffenen Anschlüsse spätestens um 11:13 Uhr wieder versorgt. Privathaushalte sind aktuell nicht mehr betroffen. Deutlich länger betroffen ist weiterhin die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises auf der Silberau. Dort fiel die Stromversorgung vollständig aus. Zunächst überbrückten unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) an Computern vorübergehend den Ausfall. Das geht aber nur kurzweilig. Anschließend übernahm ein Notstromaggregat des THW die Versorgung.
Ein Großteil der Mitarbeiter wurde vorsorglich nach Hause geschickt, denn ein regulärer Betrieb war unmöglich. Auf Anfrage des BEN Kurier erklärte der Energieversorger Syna: »Durch Tiefbauarbeiten einer Fremdfirma wurde ein Erdkabel beschädigt und in der Folge kam es zur Abschaltung der Leitung, um weitere Folgeschäden zu verhindern. Aktuell wird die Kreisverwaltung sowie eine unserer Ortsnetzstationen über ein Notstromaggregat des THW bzw. der Syna versorgt, bis das beschädigte Kabel repariert ist. Privathaushalte sind von der Situation nicht mehr betroffen. Vermutlich am frühen Abend wird das Kabel repariert und damit die Stromversorgung wieder ordnungsgemäß hergestellt sein.«
Vor der Kreisverwaltung arbeiten Mitarbeiter des Stromversorgers weiterhin an den beschädigten Leitungen. Auch wenn die Reparatur des Kabels bis zum frühen Abend abgeschlossen sein dürfte, ist mit einem sofortigen Normalbetrieb nicht zu rechnen. Das geordnete Hochfahren der Server wird mehr als zwei Stunden in Anspruch nehmen.
Zwar funktionieren Telefone und Beleuchtung derzeit wieder über die Notstromversorgung, doch auch diese Lösung bleibt nur vorübergehend. Sobald das Notstromaggregat wieder abgekoppelt wird, müssen die Computer-Server wieder kontrolliert hochgefahren werden, bevor der reguläre Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Und das dauert Stunden….
Landrat Jörg Denninghoff erklärte, dass voraussichtlich am morgigen Tag wieder Normalbetrieb herrschen werde. Eine endgültige Gewissheit gebe es jedoch nicht, da der Zeitplan von der Dauer der Reparaturarbeiten abhänge.
Der Vorfall bedeutet nicht nur einen vorübergehenden Stromausfall, sondern faktisch den Ausfall eines gesamten Arbeitstages, verbunden mit zusätzlichem Einsatz für die Helfer des Technischen Hilfswerks. Gleichzeitig zeigte die Situation auch, dass die Notfallstrukturen funktionieren. Das THW war schnell vor Ort und stellte die provisorische Stromversorgung sicher. Nun heißt es abwarten, bis die beschädigten Kabel wieder dauerhaft Strom liefern (dk).
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