Blaulicht
Stadt Koblenz verbietet sogenannte Corona-Spaziergänge

KOBLENZ Die Stadt Koblenz hat sich in enger Abstimmung mit der Polizei dazu entschlossen, die sogenannten Corona-Spaziergänge ab Samstag, 15. Januar zu verbieten. Dies betrifft nicht nur die Versammlungen an Samstagen und Montagen, sondern gilt allgemein für alle nicht angemeldeten Versammlungen bis zum Ablauf des 31. Januars.
Das Verbot stützt sich auf das Versammlungsgesetz (VersG), wonach die zuständige Behörde eine Versammlung oder einen Aufzug verbieten kann, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet ist.
Unter öffentlicher Sicherheit wird der Schutz zentraler Rechtsgüter wie das Grundrecht Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstanden. Dazu zählen auch die Gefahren, die vom derzeit sprunghaft gestiegenen Infektionsgeschehen ausgehen (7 Tage-Inzidenz am 13.01.2022: 464,8). Somit sind grundsätzlich auch Versammlungsverbote geboten, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Polizei und Verwaltung haben seit Mitte Dezember 2021 feststellen müssen, dass die montags und samstags stattfindenden „Spaziergänge“ der Corona-Maßnahmen-Kritiker mit jeweils 1.000 bis 3.000 Teilnehmenden, die gemeinschaftlich mit Parolen sowie Musikbeiträgen durch das Stadtgebiet zogen, erkennbar gut organisiert waren, da für diese „Spaziergänge“ über Messenger-Dienste und soziale Plattformen mit erheblichem zeitlichen Vorlauf aktiv zu einer Teilnahme aufgerufen wird. Ferner ist festzustellen, dass der überwiegende Teil der Demonstrierenden sich nicht an die geforderten Abstände noch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen gehalten haben. Wenn die Ordnungsbehörden dagegen eingeschritten sind, waren aus dem Kreis der Teilnehmenden in gesteigertem Maß aggressive Handlungen registriert worden.
Es besteht grundsätzlich das Erfordernis, dass eine öffentliche Versammlung im Sinne von § 14 VersG spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde anzumelden ist. Das Anmeldeerfordernis trägt dem Umstand Rechnung, dass die zuständigen Sicherheitsbehörden einen zeitlichen Vorlauf brauchen, um zu prüfen, ob von der Durchführung der Versammlung Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.
Die nun erlassene Verfügung dient dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter (Leib und Leben). Es besteht die Möglichkeit, Versammlungen rechtzeitig anzuzeigen und – soweit keine unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu erwarten sind unter Auflagen durchzuführen.
Bei Zuwiderhandlungen können gegen Personen die zu einer Versammlung aufrufen Freiheits- oder Geldstrafen verhängt werden. Gegen Teilnehmende an einer verbotenen Versammlung sind Geldbußen bis zu 500 Euro möglich (Pressemitteilung Stadt Koblenz).
Blaulicht
Nach Unfallflucht in Bad Ems: Kind verletzt zurückgelassen – Zeugen gesucht!

BAD EMS (ots) Am Donnerstag, den 09.10.2025 kam es gegen 17:55 Uhr in Bad Ems zu einer Verkehrsunfallflucht, bei der ein 6-jähriger Junge leichte Verletzungen erlitt. Ein bislang unbekanntes Fahrzeug befuhr die Koblenzer Straße aus Richtung Eitelborn (OT Denzerheide, B261) kommend in Fahrtrichtung Innenstadt. Auf Höhe der Hausnummer 54 touchierte dieses den am rechten Fahrbahnrand sitzenden Jungen.
Anschließend setzte das Fahrzeug seine Fahrt fort, ohne sich um den verletzten Jungen zu kümmern. Dieser wurde mittels Rettungswagen zur weiteren medizinischen Versorgung in ein umliegendes Krankenhaus verbracht. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist lediglich bekannt, dass es sich um ein weißes Fahrzeug (vermutlich PKW) gehandelt haben soll. Sachdienliche Hinweise werden an die Polizeiinspektion Bad Ems (02603-9700) erbeten.
Blaulicht
Phoenix Engineering: 180 Mitarbeiter haben das Unternehmen bereits verlassen – Insolvenzverwalter zahlt erste Löhne

RHEIN-LAHN-KREIS|KÖLN Entlastung bei Phoenix Engineering nach Insolvenzantrag? Wohl kaum! Rund 180 Beschäftigte haben das insolvente Unternehmen inzwischen verlassen. Für die verbliebenen Mitarbeiter hat der vorläufige Insolvenzverwalter am Dienstag die Auszahlung der ausstehenden August-Löhne veranlasst, als sogenanntes vorfinanziertes Insolvenzgeld. Noch in dieser Woche soll eine erste Anzahlung für September folgen.
Von den aktuell verbliebenen Arbeitnehmern konnten für 144 die Zahlungen freigegeben werden. Bei 26 weiteren fehlen noch die notwendigen Unterschriften. Die ausgeschiedenen 180 Beschäftigten müssen ihre Ansprüche direkt bei der Agentur für Arbeit geltend machen, entsprechende Informationen und Formulare wurden durch die Insolvenzverwaltung bereitgestellt.
Wohnungen vorerst gesichert
Ein weiteres Problem konnte ebenfalls gelöst werden: Nach zahlreichen Berichten über drohende Kündigungen von Unterkünften meldete der Insolvenzverwalter, dass inzwischen mit allen Vermietern Vereinbarungen getroffen wurden. Damit sind die Wohnungen der Beschäftigten zunächst gesichert.
Tiefe Spuren in der Region
Phoenix Engineering war vor allem im Rhein-Lahn-Kreis beim Glasfaserausbau tätig. Die wirtschaftliche Schieflage der Firma hat dort nicht nur für erhebliche Verzögerungen gesorgt, sondern auch Subunternehmen und Dienstleister schwer getroffen. Allein hier belaufen sich die Forderungen bereits auf Millionenbeträge.
Für die ehemaligen Mitarbeiter, von denen viele aus dem Ausland angeworben wurden, bedeutet der Zusammenbruch des Unternehmens einen tiefen Einschnitt: Ausstehende Löhne, Unsicherheit über die Zukunft und zum Teil existenzielle Probleme mit der Unterkunft haben den Skandal überregional bekannt gemacht.
Ob das Unternehmen eine Zukunft hat, ist fraglich. Fest steht: Für die 180 bereits ausgeschiedenen Beschäftigten ist das Kapitel Phoenix Engineering beendet und für die verbliebenen ist die Zukunft ungewiss. (dk)
Blaulicht
Landesübungstag mit 190 Einsatzkräften im Kreis

RHEIN-LAHN Im Rahmen des ersten Landesübungstages in Rheinland-Pfalz beteiligte sich auch der Rhein-Lahn-Kreis mit 190 Einsatzkräften. Innerhalb des Landkreises fand die Verlegeübung Convoy mit 13 Einsatzfahrzeugen der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks mit 60 Teilnehmern statt. Ergänzend dazu waren fünf weitere Fahrzeuge im Einsatz, die die jeweiligen Bereitstellungsräume geführt haben.
Die Mannschaft wurde mit ihren Fahrzeugen von ihren Heimatstandorten durch die Informations- und Kommunikationszentrale (IUKZ) der Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz abgerufen und sammelten sich am Feuerwehrgerätehaus in Birlenbach-Fachingen. Von dort wurde der geschlossene Fahrzeugverband über 41 km auf einer vorgegebenen Marschroute, gekennzeichnet mit Blaulicht, an das alte Bundeswehrdepot nach Gemmerich verlegt.
Nach einem technischen Halt zog der Fahrzeugtross weitere 17 km bis in die Höhe vom Abfallwirtschaftszentrum in Singhofen weiter, um die letzten 8 km auf Feld- und Waldwegen bis nach Lollschied zu fahren. Zeitgleich wurden acht Fahrzeuge der Schnelleinsatzgruppe (SEG) mit 20 Helfern des DRK nach Birlenbach-Fachingen abgerufen. Unter der Führung vom Organisatorischen Leiter Christian Elbert und dem stv. Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Lars Ritscher beteiligten sich die Einsatzkräfte bei einem fiktiven ICE-Unglück im Westerwaldkreis.
Dazu verlegten die Kräfte ebenfalls in einem geschlossenen Verband vom Bereitstellungsraum Birlenbach-Fachingen nach Montabaur und wurden dort zur Betreuung Betroffener, der Verletztenversorgung und des Patiententransportes bis in die Zielkrankenhäuser eingesetzt.
In Lahnstein übte die Werkfeuerwehr Zschimmer & Schwarz mit der Feuerwehr Lahnstein ein Brandereignis innerhalb des Werkgeländes. Hierbei waren ca. 100 Einsatzkräfte beteiligt. Koordiniert und als Gesamtlage im Rhein-Lahn-Kreis geführt wurden die Übungen im Brand- und Katastrophenschutzzentrum in Lollschied mit zehn Helfern, unter der Leitung von Brand- und Katastrophenschutzinspekteur(BKI) Guido Erler.
Von hier aus wurde auch die Gesamtlage an die Integrierte Leitstelle Montabaur und dem Lagezentrum am Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Koblenz übermittelt. Allen Beteiligten gilt es einen besonderen Dank auszusprechen. Nur durch Übungen können wir die Leistungsfähigkeit und Handlungssicherheit von Einsatzkräften und Führungskräften unter realitätsnahen Bedingungen trainieren und verbessern, so BKI Erler. (pm Rhein-Lahn-Kreis)
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