Koblenz
Unwetterkatastrophe im Ahrtal: Stand der Ermittlungen

KOBLENZ Am 06.08.2021 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt – jeweils begangen durch Unterlassen – mitgeteilt. Gleichzeitig hatte sie angekündigt, die Medien und die Öffentlichkeit fortlaufend über den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berücksichtigung der für die Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung rechtlich möglich ist. Dieser Ankündigung folgend hat sie mit Pressemitteilungen vom 21.12.2021, 15.03.2022, 09.06.2022 und 09.09.2022 den jeweiligen Stand der Ermittlungen mitgeteilt.
Diese Mitteilungen werden nunmehr im Hinblick auf das nachträgliche Bekanntwerden von Videoaufnahmen der Polizeihubschrauberstaffel Rheinland-Pfalz ergänzt. Im Rahmen der Sitzung des Untersuchungsausschusses 18/1 „Flutkatastrophe“ vom 23.09.2022 sind aus der Flutnacht stammende Videoaufnahmen zum Gegenstand gemacht worden, die der Staatsanwaltschaft Koblenz nicht vorlagen.
Die im Auftrag des Polizeipräsidiums Koblenz gefertigten und gestern dort angeforderten Aufnahmen sind der Staatsanwaltschaft Koblenz heute vorgelegt worden. Die übermittelten sieben Aufnahmen stammen nach derzeitigem Kenntnisstand aus der Zeit vom 14.07.2021, 22.14 Uhr, bis 15.07.2021, 6.09 Uhr. Die Aufnahmen werden nunmehr einer eingehenden Auswertung unter Berücksichtigung der bislang im Rahmen der Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse unterzogen.
Es ist daher derzeit noch nicht absehbar, welche Konsequenzen sich ggf. aus den Aufnahmen und den Abläufen für die strafrechtliche Beurteilung ergeben. Nach wie vor wird, wie stets betont, dem gesetzlichen Auftrag der Staatsanwaltschaft entsprechend wie in jedem Ermittlungsverfahren fortlaufend geprüft, ob Ermittlungen auch gegen andere als die bisher als Beschuldigten geführten Personen zu führen sein werden.
Da weiterhin nicht prognostiziert werden kann, wann mit einem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen ist, sei auch an dieser Stelle nochmals die für die Beschuldigten geltende Unschuldsvermutung besonders hervorgehoben (Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt).
Altenkirchen
Dreifachmord im Westerwald: 10.000 Euro Belohnung ausgesetzt

BLAULICHT |WW Trotz umfangreichster – auch internationaler – Fahndungsmaßnahmen ist es bislang leider nicht gelungen, den Aufenthaltsort des Tatverdächtigen zu ermitteln und ihn festzunehmen. Die vielfältigen und intensiven Maßnahmen zur Ergreifung des Täters dauern unvermindert an. Die Hintergründe der Tat und das Tatmotiv sind weiterhin unklar. Tatermittlungen und Fahndungsmaßnahmen laufen parallel.
Die Staatsanwaltschaft hat für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung von 10.000 EUR ausgesetzt.
Öffentlichkeitsfahndung nach dreifachem Tötungsdelikt in Weitefeld (Landkreis Altenkirchen)
Sachverhaltsbeschreibung
Am frühen Sonntagmorgen, 06.04.2025, sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen. Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.
Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen den 61-jährigen
Alexander Meisner
aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Zwei Lichtbilder des Verdächtigen sind der Fahndung beigefügt.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise
– männlich
– 1,74 Meter
– 74 kg
– braune Haare
– blau-graue Augen
Beschreibung / Besondere Merkmale
– Narbe Oberarm rechts
– Narbe Augenbraue
– Narbe Unterarm links
– Tattoo: Handrücken links „Katja“ (russische Schreibweise)
Gesuchte Hinweise
Alle Hinweise, die zur Ergreifung des Tatverdächtigen führen.
Die Polizei hat dazu ein eigenes Hinweistelefon eingerichtet: 0261 103 50399
Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Koblenz unter der Nummer: 0261/103 50399 oder an jede andere Polizeidienststelle.
Rechtliche Hinweise:
Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. (pm Staatsanwaltschaft Koblenz – Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt).
Koblenz
Klappschilder ermöglichen Halteverbote „im Handumdrehen“

KOBLENZ An manchen Standorten in Koblenz müssen zeitlich begrenzt Halteverbote durch Verkehrsschilder ausgewiesen werden. Der Kommunale Servicebetrieb Koblenz kennzeichnete diese temporären Halteverbote früher ausnahmslos durch das Aufstellen von mobilen Halteverbotsschildern, für die zwei oder teilweise mehrere 28 Kilogramm schwere Bodenplatten notwendig sind. Neuerdings werden an besonders häufig betroffenen Standorten fest installierte, klappbare Schilder eingesetzt. Das spart Personalaufwand, denn Halteverbote auszuweisen oder aufzulösen funktioniert mit Klappschildern schneller und unkomplizierter.
Klappschilder lassen sich in der Mitte zusammenklappen, so dass deren Inhalt (z.B. das Halteverbot) nur bei Bedarf sichtbar ist und auch nur dann gilt. Soll das Halteverbot angezeigt werden, muss ein Mitarbeiter das an entsprechender Stelle montierte Schild nur aufklappen und braucht kein Schild zuzüglich Bodenplatten aufzustellen. Das spart Zeit und auch das Schleppen der schweren Bodenplatten, auf denen die Schilderstangen befestigt werden, entfällt. Vorhängeschlösser an den Drehverschlüssen stellen sicher, dass die Schilder nicht durch Unbefugte auf- und zugeklappt werden können.
Gerade wurde die Umstellung auf Klappschilder am Peter-Altmeier-Ufer ab der Schlachthofstraße in Richtung Deutsches Eck abgeschlossen. Die Abteilung Straßenunterhaltung des Kommunalen Servicebetriebs Koblenz erwartet, dass zu Großereignissen wie etwa „Rhein in Flammen“ und „Firmenlauf“, aber auch bei Hochwasser, der benötigte Personalaufwand zum Ausweisen von Halteverboten deutlich reduziert wird. Zeit, in der der Kommunale Servicebetrieb andere wichtige Dinge für alle Koblenzer Schängel erledigen kann.
Koblenz
Es geht wieder los: Vorbereitungen am Koblenzer Wasserspielplatz starten

KOBLENZ Der Zaun steht – und damit ist klar: Die Vorbereitungen für die neue Saison am Wasserspielplatz sind in vollem Gange. Ganze 1,2 Tonnen Filtersand aus dem unterirdischen Technikraum werden aktuell ausgetauscht. Auch die Fugen brauchen eine Überarbeitung, bevor es wieder losgehen kann. Wenn alles rundläuft, darf in ein paar Wochen wieder geplanscht werden.
Als nächstes überprüft der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen die aufwendige Brunnentechnik: Pumpen, Filter und Steuerung müssen aus dem Winterschlaf geholt und geprüft werden. Danach steht der Frühjahrsputz an – inklusive Desinfektion aller Leitungen. Solange die Arbeiten laufen, bleibt der Spielplatz zur Sicherheit gesperrt. Der genaue Eröffnungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
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