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Wirtschaft

Teuerungsrate in Rheinland-Pfalz steigt zum Jahresbeginn

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Teuerungsrate in Rheinland-Pfalz steigt zum Jahresbeginn
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WIRTSCHAFT Der Verbraucherpreisindex in Rheinland-Pfalz lag im Januar 2026 um 1,9 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, fiel die Inflationsrate damit höher aus als im Dezember 2025, als sie bei plus 1,6 Prozent gelegen hatte.

Veränderungen gegenüber Januar 2025

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Die Energiepreise wirkten weiterhin dämpfend auf die Teuerung: So mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher 1,3 Prozent weniger für Energie bezahlen als ein Jahr zuvor. Am stärksten sanken die Preise für Heizöl (einschließlich Betriebskosten), die im Jahresvergleich um 11,7 Prozent zurückgingen. Strom verbilligte sich – unter anderem aufgrund gesunkener Netzentgelte – ebenfalls spürbar (minus 2,8 Prozent). Dagegen veränderten sich die Kraftstoffpreise mit minus 0,1 Prozent kaum. Steigende Preise waren für feste Brennstoffe (plus 11,9 Prozent) sowie für Fernwärme (plus 0,6 Prozent) festzustellen. Die Preise für Gas (einschließlich Betriebskosten) blieben im Durchschnitt konstant.

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Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich binnen Jahresfrist um 2,1 Prozent. Das ist der stärkste Anstieg seit April 2025. Am stärksten zogen die Preise für Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren an (plus elf Prozent; darunter Schokoladentafeln plus 20,7 Prozent). Weitere spürbare Preiserhöhungen gab es bei Obst sowie Fleisch und Fleischwaren (plus 5,7 Prozent bzw. plus 5,5 Prozent). Beispielsweise erhöhten sich die Preise für Pfirsiche, Kirschen, Pflaumen oder Ähnliches um 11,3 Prozent und die Preise für Rind- und Kalbfleisch um 14,4 Prozent. Günstiger waren hingegen Speisefette und Speiseöle (minus 19,9 Prozent); unter anderem sanken die Preise für Butter um 34 Prozent. Molkereiprodukte und Eier wurden ebenfalls billiger angeboten (minus 3,5 Prozent). So nahmen die Preise für Quark um 21,6 Prozent ab.

Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die oft auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, blieb im Januar 2026 unverändert. Sie belief sich im Januar 2026 wie im Dezember 2025 auf plus 2,2 Prozent. Im November 2025 lag sie bei plus 2,5 Prozent.

Deutliche Unterschiede gab es bei der Entwicklung der Preise für Waren und für Dienstleistungen: Während die Preise für Waren binnen Jahresfrist um ein Prozent stiegen, mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher im Januar 2026 für Dienstleistungen 2,9 Prozent mehr bezahlen als im Vorjahr.

In fast allen zwölf Abteilungen stiegen die Preise im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die größten Preissteigerungen gab es mit einem Plus von 5,3 Prozent in der Abteilung „Andere Waren und Dienstleistungen“, zu der unter anderem Versicherungen sowie Dienstleistungen sozialer Einrichtungen wie die ambulante und stationäre Pflege gehören. Die Preise für alkoholische Getränke und Tabakwaren zogen ebenfalls an (plus 3,1 Prozent). Lediglich in der Abteilung „Post und Telekommunikation“ gab es Preissenkungen (minus 0,3 Prozent).

Veränderungen gegenüber Dezember 2025

Gegenüber dem Vormonat sind die Verbraucherpreise im Januar 2026 um 0,3 Prozent gestiegen. Am höchsten fielen die Preiszuwächse in der Abteilung „Andere Waren und Dienstleistungen“ aus (plus zwei Prozent). Es folgte das Gesundheitswesen mit einem Plus von 1,3 Prozent. Zwei der zwölf Abteilungen verzeichneten dagegen Preissenkungen: In dem Bereich „Bekleidung und Schuhe“ sanken die Preise um 4,1 Prozent und im Bereich „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ um 1,5 Prozent.

Methodische Hinweise

Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in 11 rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden etwa 25 Preisermittelnde im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preise von 700 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sogenanntes Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.

Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. In dieser Pressemitteilung wird die Veränderung des Gesamtindexes ohne Nahrungsmittel und Energie als Kerninflationsrate bezeichnet.

Die Pressemitteilung zum Berichtsmonat Januar 2026 enthält vorläufige Ergebnisse. Sofern bis zum 6. Februar 2026 keine Korrektur erscheint, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.

Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)

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Wirtschaft

Auftragseingänge in der rheinland-pfälzischen Industrie steigen im Dezember 2025 kräftig Nachfrage im Vergleich zum Vorjahresmonat ebenfalls deutlich im Plus

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BAD EMS Die Auftragseingänge der rheinland-pfälzischen Industrie lagen im Dezember 2025 deutlich über dem Niveau des Vormonats. Aus dem Ausland gingen wesentlich mehr Bestellungen ein als im November, während die Inlandsnachfrage leicht rückläufig war. Zugleich war das Ordervolumen in der Industrie deutlich höher als im Dezember 2024.

Vergleich zum Vormonat

Nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes in Bad Ems auf Basis vorläufiger Werte lag der preis-, kalender- und saisonbereinigte Auftragseingangsindex im Dezember 2025 um 9,7 Prozent über dem Niveau des Vormonats. Dafür sorgte ein starkes Plus im Auslandsgeschäft: Aus dem Ausland gingen 15 Prozent mehr Bestellungen ein als im November; die Nachfrage aus dem Inland sank geringfügig um 0,4 Prozent.

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Der Anstieg der bereinigten Auftragseingänge lässt sich ausschließlich auf die Investitionsgüterindustrie zurückführen, die im Dezember von Großaufträgen im Maschinenbau profitierte und ihr Ordervolumen um 24 Prozent steigerte. In den beiden anderen industriellen Hauptgruppen ging die Nachfrage zurück: Die Produzenten von Konsumgütern verzeichneten ein Minus von 8,8 Prozent gegenüber dem Vormonat und auch die Vorleistungsgüterindustrie musste Einbußen verkraften (minus 3,8 Prozent).

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Die Auftragseingänge in den drei umsatzstärksten Industriebranchen entwickelten sich unterschiedlich: Der Maschinenbau, der zur Investitionsgüterindustrie gehört, verdoppelte durch die Großaufträge sein Ordervolumen im Dezember fast (plus 90 Prozent). Die Hersteller von Kraftwagen und Kraftwagenteilen, die ebenfalls zur Investitionsgüterindustrie zählen, verbuchten hingegen einen Rückgang um elf Prozent. In der Chemieindustrie, die zur Vorleistungsgüterindustrie gehört und die größte Industriebranche ist, verringerten sich die Bestellungen um 4,1 Prozent.

Vergleich zum Vorjahresmonat

In den rheinland-pfälzischen Industriebetrieben gingen im Dezember 2025 wesentlich mehr Aufträge ein als im Vorjahresmonat. Preis- und kalenderbereinigt lag das Ordervolumen 29 Prozent über dem Niveau von Dezember 2024. Besonders deutlich war der Nachfrageanstieg aus dem Ausland (plus 43 Prozent). Die Bestellungen aus dem Inland legten um 5,2 Prozent zu. Zwei der drei Güterhauptgruppen verzeichneten starke Zuwächse. In der Investitionsgüterindustrie stieg das Ordervolumen um 61 Prozent, während die Nachfrage in der Konsumgüterindustrie um 26 Prozent zunahm. Zum Auftragsplus in der Investitionsgüterindustrie trugen sowohl der Maschinenbau als auch die Hersteller von Kraftwagen und Kraftwagenteilen bei (plus 96 bzw. plus 38 Prozent). Die Nachfrage nach Vorleistungsgütern verringerte sich hingegen um 6,8 Prozent, was unter anderem auf Einbußen in der Chemieindustrie zurückzuführen ist, die im Dezember 2025 sechs Prozent weniger Bestellungen erhielt als im Vorjahresmonat.

Methodische Hinweise

Die Pressemeldungen zur Konjunktur im Verarbeitenden Gewerbe dienen der laufenden Beobachtung der wirtschaftlichen Aktivitäten in der Industrie insgesamt sowie in ausgewählten Industriebranchen. Um kurzfristige Veränderungen aufzuzeigen, liegt der Schwerpunkt der Berichterstattung auf dem Vergleich mit dem jeweiligen Vormonat. Die Berechnungen beruhen auf vorläufigen Ergebnissen; nachträgliche Änderungen durch spät eintreffende oder korrigierte Meldungen von Betrieben sind möglich. Die Kalender- und Saisonbereinigung erfolgt mit dem Verfahren X13 in JDemetra+. Weitere Erläuterungen Autor: Maximilian Lüke (Referat Analysen Wirtschaft)

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VG Bad Ems-Nassau

Einsatz klimawirksamer Stoffe 2024 in Rheinland-Pfalz erneut rückläufig

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BAD EMS Rheinland-pfälzische Unternehmen haben im Jahr 2024 insgesamt 421 Tonnen klimawirksame Stoffe eingesetzt. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems entspricht das einem Rückgang um 36 Tonnen beziehungsweise acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. Während der Einsatz als Kältemittel leicht um 0,8 Tonnen (plus ein Prozent) zunahm, verringerte sich der Einsatz als Treibmittel deutlich um 37 Tonnen (minus zehn Prozent). Im Vergleich zu 2015 wurden insgesamt 85 Tonnen weniger klimawirksame Stoffe eingesetzt (minus 17 Prozent).

Klimawirksame Stoffe sind Substanzen, die zum Klimawandel beitragen, indem sie Wärme in der Erdatmosphäre zurückhalten. Fluorierte Gase wirken dabei besonders stark und sind deutlich klimaschädlicher als Kohlendioxid (CO₂), da bereits geringe Mengen eine hohe Erwärmungswirkung entfalten können. Sie werden unter anderem als Kältemittel in Kühl- und Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Kühlschränken eingesetzt. Zu den klimawirksamen Stoffen zählen voll- oder teilhalogenierte aliphatische Fluorkohlenwasserstoffe (FKW bzw. H-FKW). Durch sachgemäßen Umgang sowie eine ordnungsgemäße Entsorgung lassen sich Emissionen jedoch weitgehend vermeiden. Aufgrund ihres hohen Treibhausgaspotentials unterliegen diese Stoffe einer besonderen Beobachtung.

Der wichtigste Einsatzstoff in Rheinland-Pfalz war auch in 2024 der teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoff Tetrafluorethan (Handelsname R 134a). Auf ihn entfielen 85 Prozent der insgesamt verwendeten Menge, zehn Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. In Rheinland-Pfalz wird R 134a überwiegend als Treibmittel bei der Herstellung von Aerosolen, beispielsweise für medizinische Sprays, eingesetzt. Darüber hinaus ist der Stoff als Kältemittel in Klimaanlagen, etwa in Fahrzeugen, bekannt.

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Zum Vergleich: Bundesweit wurden im Jahr 2024 gut 6.992 Tonnen klimawirksame Stoffe verwendet. Mit 3.419 Tonnen (49 Prozent) waren R 134a und das moderne Standart-Kfz-Kältemittel R1234yf, das speziell als Ersatz für R 134a entwickelt wurde, die wichtigsten Einsatzstoffe. Vom leicht entflammbaren Stoff R1234yf (2,3,3,3-Tetrafluorpropen), der eine deutlich geringere Klimawirksamkeit aufweist, wurden bundesweit 2.273 Tonnen verwendet. In Rheinland-Pfalz spielte R1234yf mit einer eingesetzten Menge von 3,7 Tonnen im Jahr 2024 hingegen nur eine untergeordnete Rolle.

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Zum Vergleich der Umweltwirkung verschiedener klimawirksamer Stoffe werden diese in CO₂-Äquivalente umgerechnet. Diese Kennzahl gibt an, wie stark das Treibhausgaspotential einer bestimmten Stoffmenge im Vergleich zu der gleichen Menge CO₂ ist. Das CO₂-Äquivalent für Tetrafluorethan liegt für einen Zeitraum von 100 Jahren bei 1.430, d. h. R 134a ist damit rund 1.430-mal klimaschädlicher als Kohlendioxid; der Wert von R1234yf liegt hingegen bei vier.

Insgesamt belief sich das CO₂-Äquivalent der im Jahr 2024 in rheinland-pfälzischen Unternehmen eingesetzten klimawirksamen Stoffe auf 577.000 Tonnen. Der als Treibmittel eingesetzte Teil entfaltet seine Umweltwirkung unmittelbar, während dies bei Kältemitteln durch ordnungsgemäßen Umgang und Entsorgung vermieden werden kann. Seit 2014, als mit 929.000 Tonnen CO₂-Äquivalenten der bislang höchste Wert in Rheinland-Pfalz erreicht wurde, ist das Treibhausgaspotential durch den Einsatz klimawirksamer Stoffe damit um 38 Prozent gesunken.

Methodische Hinweise

Die Daten stammen aus der Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe. Einbezogen sind Unternehmen (Rechtliche Einheiten), die bestimmte klimawirksame Stoffe in Mengen von mehr als 20 Kilogramm pro Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung, Wartung oder Reinigung verwenden. Als klimawirksame Stoffe im Sinne dieser Erhebung gelten ausschließlich Fluorderivate der aliphatischen und cyclischen Kohlenwasserstoffe mit bis zu zehn Kohlenstoffatomen, insbesondere Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW) sowie Blends (Mischungen), die diese Stoffe enthalten.

Autorin: Tina Lortz-Schremb (Referat Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt, Energie)

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VG Nastätten

Windpark-Beteiligung in der VG Nastätten: ABO Energy in der Krise – Risiko für Anleger wächst!

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NASTÄTTEN Die ABO Energy ist finanziell schwer angeschlagen. Für 2025 steht ein Verlust von rund 170 Millionen Euro im Raum. Die Aktie ist abgestürzt: von etwa 45 Euro im Juli 2025 auf etwa 6,40 Euro heute. Gleichzeitig läuft eine Sanierung mit Stillhalteabkommen gegenüber Banken. In genau dieser Lage wird in der Verbandsgemeinde Nastätten weiterhin eine Bürgerbeteiligung an Windparks in der Region dargestellt unter anderem bei Welterod sowie Himmighofen und Kasdorf.

Für Anleger ist entscheidend, was parallel auf Unternehmensebene passiert: Bei der Unternehmensanleihe 2024/2029 sollen Gläubiger per Abstimmung Schutzrechte abgeben. Zwei Punkte stehen im Zentrum. Erstens sollen Kündigungsrechte nicht mehr nutzbar sein. Das heißt: Selbst wenn sich die Lage weiter verschlechtert, können Gläubiger ihre Forderung nicht einfach fällig stellen und ihr Geld zurückverlangen.

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Der Grund ist klar: Das Unternehmen will verhindern, dass eine Kündigungswelle die Sanierung sprengt. Zweitens soll die Negativerklärung gestrichen werden. Diese Regel verhindert bisher, dass neue Geldgeber Sicherheiten bekommen und sich im Ernstfall vor die bisherigen Anleger schieben. Fällt sie weg, kann ABO Energy Sicherheiten an neue Kreditgeber geben. Das ist oft die Voraussetzung, um in einer Krise überhaupt noch frisches Geld zu bekommen. Für bestehende Anleger bedeutet es: Andere können vorne stehen.

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Und genau hier trifft das auf die Bürgerbeteiligung vor Ort. Das Angebot für Anwohner ist kein Sparprodukt, sondern ein Nachrangdarlehen. Nachrang heißt: Wenn es schiefgeht, stehen Anleger weit hinten. In den Bedingungen ist ein Totalverlust ausdrücklich möglich. Dazu kommt: Zahlungen können ausgesetzt werden, wenn sie die wirtschaftliche Lage gefährden würden. Wer investiert, gibt Geld in eine Struktur, in der Rückzahlung und Zinsen nicht garantiert sind und in der Krise sogar blockiert werden können.

Das ist die Lage in einem Satz: Ein angeschlagenes Unternehmen braucht neues Geld, dafür sollen Anleger Kündigungsrechte verlieren und Schutzregeln fallen während Anwohner im Rhein-Lahn-Kreis weiter zu Nachrang-Investments in Windparks vor der Haustür eingeladen werden, obwohl ein Totalverlust möglich ist.

Ergänzung:

ABO Energy hat bereits kurz vor Weihnachten die Möglichkeit bis auf Weiteres gestoppt, dem Unternehmen Nachrangdarlehen zu gewähren. Aktuell besteht also nicht die Möglichkeit, Geld bei uns neu anzulegen. Bürger in Nastätten können lediglich Interesse bekunden, sich zu einem späteren Zeitpunkt finanziell zu engagieren. Die Interessensbekundung ist unverbindlich, also mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Erst wenn wir im laufenden Sanierungsprozess weiter sind, werden wir Bürgern ggf. wieder anbieten, Geld in Form von Nachrangdarlehen anzulegen.Die Aussage am Schluss des Artikels, dass trotz der aktuell hohen Unsicherheit „Anwohner im Rhein-Lahn-Kreis weiter zu Nachrang-Investments in Windparks vor der Haustür eingeladen werden“, stimmt also nicht mehr.

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