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Recht

Soldaten und Ehebruch: Wenn das Privatleben dienstliche Konsequenzen hat

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Panzergrenadiere bei einer Übung mit dem Ausbildungsgerät Duellsimulator, kurz AGDUS, auf dem Truppenübungsplatz Jägerbrück bei Torgelow (Mecklenburg-Vorpommern).
Foto: Bundeswehr | S. Wilke | Lizenz: Creative Commons Attribution 2.0 Generic
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RECHT Ein Liebesverhältnis innerhalb der Truppe bleibt nicht ohne Folgen: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Soldat, der eine Beziehung mit der Ehefrau eines Kameraden eingeht, gegen seine Kameradschaftspflicht verstößt – und dafür disziplinarisch belangt werden darf.

Im Zentrum des Urteils steht ein Hauptfeldwebel, der eine Affäre mit der Ehefrau eines befreundeten Mannschaftssoldaten begann – beide dienten im selben Bataillon. Der Geschlechtsverkehr fand in der gemeinsamen Ehewohnung statt, kurz nachdem der Ehemann in vorläufiger Trennungsabsicht ausgezogen war. Wenige Wochen später wurde die Beziehung beendet. Die Ehe des Kameraden zerbrach.

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Das Truppendienstgericht verhängte gegen den Hauptfeldwebel ein Beförderungsverbot sowie eine Kürzung der Dienstbezüge. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte grundsätzlich die disziplinarische Relevanz, entschied sich aber für eine mildere Sanktion: eine mehrmonatige Bezügekürzung.

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Kameradschaft ist rechtliche Pflicht

In seiner Entscheidung stellt das Bundesverwaltungsgericht klar: Kameradschaft in der Bundeswehr ist nicht bloß ein ethisches Ideal, sondern eine gesetzlich verankerte Pflicht (§ 12 Soldatengesetz). Jeder Soldat ist dazu verpflichtet, die Würde, Ehre und Rechte seiner Kameradinnen und Kameraden zu achten. Das umfasst auch den respektvollen Umgang mit deren privaten Lebensverhältnissen – insbesondere mit bestehenden Ehen.

Die Richter betonten, dass eine Affäre mit der Ehepartnerin eines Kameraden – besonders innerhalb desselben Dienstumfelds – das Vertrauen und den Zusammenhalt innerhalb der Truppe erheblich stören kann. Ein solches Verhalten sei geeignet, Unruhe, Misstrauen und Spannungen zu erzeugen – weit über die direkt Beteiligten hinaus.

Trennung schützt nicht vor Sanktion

Dass die Ehepartner zum Zeitpunkt des Verhältnisses bereits getrennt lebten, wurde vom Gericht nicht als ausreichende Entlastung gewertet. Die Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft endet rechtlich erst mit dem Scheitern der Ehe (§1352 BGB). Eine bloße räumliche Trennung begründet dieses Scheitern noch nicht.

Dem Hauptfeldwebel wurde jedoch zugutegehalten, dass er sich in einem vermeidbaren Irrtum über die rechtliche Bewertung befand und zugleich gute dienstliche Leistungen erbracht hatte. Deshalb hielt das Gericht eine milde Bezügekürzung am unteren Rand des gesetzlichen Rahmens für angemessen.

Fazit: Auch private Beziehungen können für Soldaten disziplinarrechtlich relevant werden – besonders dann, wenn sie das Vertrauensverhältnis zwischen Kameraden beschädigen. Der Fall macht deutlich: Kameradschaft endet nicht mit dem Dienstschluss.

(Az.: BVerwG 2 WD 14.24 – Urteil vom 22. Januar 2025) Vorinstanz: Truppendienstgericht Süd, S 2 VL 21/23 – Urteil vom 6. März 2024

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Blaulicht

Gericht bestätigt Verfassungsschutz: Mainzer Burschenschaft bleibt unter Beobachtung Gericht bestätigt Verfassungsschutz-Einschätzung zu völkischen Ideologien, AfD-Nähe und Verbindungen zur Neuen Rechten

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Foto: BEN Kurier | Fotomontage
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MAINZ Mit Urteil vom 23. Dezember 2025 hat das Verwaltungsgericht Mainz die Klage des Altherrenverbandes der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz gegen das rheinland-pfälzische Innenministerium abgewiesen. Gegenstand des Verfahrens war die Einstufung der pflichtschlagenden Studentenverbindung als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes sowie ihre namentliche Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2024. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass weder die Beobachtung noch die Veröffentlichung einen rechtswidrigen Eingriff in Grundrechte darstellen. Damit bestätigte das Verwaltungsgericht die rechtliche Grundlage für das Vorgehen des Landes Rheinland-Pfalz.

Innenminister Michael Ebling erklärte nach dem Urteil, die Entscheidung bestätige die fundierte und umfassende Analyse des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz. Das Gericht sehe Anhaltspunkte dafür, dass die Burschenschaft verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Die Beobachtung sei daher rechtmäßig und diene der weiteren Aufklärung dieser Bestrebungen.

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Nach Angaben des Innenministeriums bewertet der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz die Aktivitäten der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz als problematisch, weil sie in ihrer Gesamtschau mit zentralen Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar seien. Insbesondere werde durch Äußerungen, Veranstaltungen und ideologische Positionierungen Menschen anderer Herkunft oder Abstammung das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen. Diese Sichtweise widerspreche dem im Grundgesetz verankerten Menschenwürdeprinzip.

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Ein zentrales Element der Bewertung sind die Veranstaltungen im Verbindungshaus der Germania. Nach Darstellung des Verfassungsschutzes dienen diese nicht nur der internen Diskussion, sondern entfalten eine gezielte Außenwirkung. Bestimmte Vortragsthemen und eingeladene Referenten seien darauf ausgerichtet, Einfluss auf die politische Meinungsbildung junger Menschen zu nehmen und diese ideologisch zu binden. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Einschätzung und stellte fest, dass es sich nicht um vereinzelte Vorgänge, sondern um ein strukturiertes Vorgehen handele.

Hinzu kommt die Einbindung der Burschenschaft in ein überregionales Netzwerk von Verbindungen mit vergleichbarer ideologischer Ausrichtung. Die Germania Halle zu Mainz ist Mitglied der Deutschen Burschenschaft und Teil des sogenannten Schwarz-Weiß-Roten Kartells. Dieses Kartell besteht aus der Mainzer Germania, der Hamburger Burschenschaft Germania sowie der Erlanger Burschenschaft Frankonia. Sowohl die Hamburger als auch die Erlanger Verbindung standen beziehungsweise stehen im Fokus von Verfassungsschutzbehörden. Die Einbindung in dieses Kartell wird von Sicherheitsbehörden als relevanter Faktor gewertet, da es sich um eine dauerhafte, ideologisch geprägte Verbindung handelt und nicht um lose Kontakte.

Darüber hinaus wird die Germania Halle zu Mainz der sogenannten Burschenschaftlichen Gemeinschaft zugerechnet, einem Zusammenschluss innerhalb der Deutschen Burschenschaft, der seit Jahren als besonders weit rechtsstehend gilt. Politikwissenschaftliche Einordnungen und Verfassungsschutzberichte beschreiben diese Gruppierung als Träger völkisch-nationalistischer Positionen. Zusätzlich unterhält die Germania nach öffentlich zugänglichen Quellen freundschaftliche Beziehungen zu weiteren Verbindungen, die als rechtsextrem eingestuft werden, darunter die Alte Breslauer Burschenschaft der Raczeks.

Der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz ordnet die Burschenschaft Germania Halle zu Mainz dem Spektrum der sogenannten „Neuen Rechten“ zu. Diese Strömung verfolgt einen intellektuell auftretenden Rechtsextremismus, der sich bewusst vom historischen Nationalsozialismus abgrenzt, jedoch grundlegende Prinzipien des liberalen Verfassungsstaates ablehnt. Charakteristisch sind dabei ein völkischer Volksbegriff, die Ablehnung pluralistischer Gesellschaftsmodelle sowie eine langfristig angelegte Strategie der Einflussnahme auf gesellschaftliche Diskurse.

In diesem Zusammenhang spielen auch politische Querverbindungen eine Rolle. Nach Angaben des Innenministeriums bestehen enge Kontakte zur Alternative für Deutschland, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt wird. Die Mainzer Burschenschaft werde inzwischen als Rekrutierungsraum und Kaderschmiede für AfD-nahe Strukturen bewertet. Sichtbar geworden seien diese Verbindungen unter anderem im Umfeld des ehemaligen „Zentrums Rheinhessen“ in Mainz, das als Treffpunkt der rechten Szene galt.

Ideologische Überschneidungen sieht der Verfassungsschutz zudem mit der Identitäre Bewegung Deutschland, die von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet wird. Diese Schnittmengen betreffen insbesondere migrationsfeindliche Positionen, identitäre Weltbilder und die Ablehnung einer offenen, pluralistischen Gesellschaft.

Auch die Selbstdarstellung der Burschenschaft floss in die Bewertung ein. Auf ihrer Internetseite beschreibt sich die Germania Halle zu Mainz als Verbindung für patriotische Studenten und grenzt sich ausdrücklich von politischer Korrektheit, Genderdiskursen und sogenannten linken Denkverboten ab. Diese Aussagen werden von den Sicherheitsbehörden nicht isoliert betrachtet, sondern im Zusammenhang mit den personellen Netzwerken, den ideologischen Bezügen und den dokumentierten Aktivitäten bewertet.

Das Verwaltungsgericht Mainz stellte in seinem Urteil klar, dass die Beobachtung der Burschenschaft nicht einer Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit gleichkommt, sondern der Aufklärung eines begründeten Verdachts dient. Maßgeblich sei die Gesamtschau der tatsächlichen Anhaltspunkte, nicht einzelne Äußerungen oder isolierte Ereignisse. Die namentliche Erwähnung im Verfassungsschutzbericht sei zulässig und diene dem legitimen Zweck der öffentlichen Information.

Innenminister Michael Ebling betonte abschließend, die Verfassungsschutzbehörde Rheinland-Pfalz werde die Aktivitäten der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz auch weiterhin aufmerksam verfolgen. Das Urteil zeige, dass der Staat seiner Verantwortung nachkomme, verfassungsfeindliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, transparent zu benennen und im Rahmen der geltenden Gesetze zu beobachten (dk).

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Lahnstein

Haus & Grund prüft rechtliche Schritte gegen gebührenpflichtige Straßenreinigung in Lahnstein Eigentümerverein kritisiert immer weitere Kosten für Lahnsteiner Bürger und befürchtet einen teuren, bürokratischen Aufwand

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LAHNSTEIN Gegen die vom Lahnsteiner Stadtrat mehrheitlich beschlossene Einführung der gebührenpflichtigen Straßenreinigung hat der Ortsverein Haus & Grund bereits eine Überprüfung durch seine rechtlichen Berater beauftragt. Zusätzlich erwägt der Verein die Unterstützung eines betroffenen Anwohners im Rahmen einer Normenkontrollklage.

Es gibt keinen Grund, die Bürger jetzt mit zusätzlichen Kosten zu belasten“, sagt Vorsitzender Rudi Keßler. „Nach der noch gültigen Satzung sind Eigentümer bereits verpflichtet, für die Sauberkeit von Bürgersteigen und Straßen zu sorgen. Hat die Stadt ernsthaft versucht, dies auch durchzusetzen? Stattdessen schiebt die Verwaltung allen Bürgern den Schwarzen Peter zu, denn zahlen müssen nicht nur Hausbesitzer, sondern auch die Mieter.“ Im Sinne seiner mehr als 1000 Mitglieder will der Eigentümerverein prüfen lassen, ob die neue Straßenreinigungssatzung rechtlich korrekt ist. Ferner wird Art und Umfang der Gebühren in Frage gestellt, denn diese sollen nach der Länge der Grundstücksfront und dem Reinigungsintervall berechnet werden, nicht aber nach dem tatsächlichen Verschmutzungsgrad. „Dabei wird zum Beispiel nicht berücksichtigt, ob dort Bäume stehen oder Altglascontainer“, so Keßler.

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Bisher werden durch die Allgemeinheit verschmutzte Durchgangsstraßen von der Stadt gereinigt – aus Steuermitteln. Ab dem 1. Januar 2026 aber soll der städtische Baubetriebshof die Reinigung gebührenpflichtig übernehmen, zunächst auf den Haupt- und Durchgangsstraßen mindestens ein- oder zweimal pro Woche. Für Straßen mit einer wöchentlichen Reinigung wird eine Gebühr von 4,83 Euro pro Frontmeter und Jahr erhoben, bei zweimaliger Reinigung beträgt sie 9,66 Euro. „Was zunächst wenig erscheint“, meint Rudi Keßler, „sieht beim genaueren Blick, je nach Grundstückslänge und Reinigungsintervall, ganz anders aus. Die Stadt selbst rechnet jetzt schon mit rund 142.500 Euro, die von den Anliegern aufzubringen sind. Mal abgesehen davon, dass diese Preise ja nur eine Momentaufnahme darstellen – es wird mit Sicherheit nach und nach teurer.“ Dass zum Auftakt ausgerechnet Bürger in jenen Straßen zur Kasse gebeten werden, die eh schon durch Dreck, Feinstaub, Abgase und Lärm belastet sind, ist nach Ansicht von Haus & Grund eine Ungeheuerlichkeit. „Hier werden nicht die Verursacher bestraft, sondern diejenigen, die unter dem Verkehr leiden“, erklärt der Haus & Grund-Vorsitzende.

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Erst hat das Rathaus durch den sogenannten Ringverkehr die Zahl der viel belasteten Durchgangsstraßen ausgeweitet, nun sollen die Anwohner dafür auch noch draufzahlen. Dass außerdem für die Reinigung regelmäßig ganze Abschnitte von parkenden Autos freigehalten werden müssen, dürfte für weitere Verärgerung bei Bürgern, Kunden von Geschäften, Handwerkern und anderen sorgen, denn Parkplätze sind rar. Und ob diejenigen, die zur Kasse gebeten werden, trotzdem noch zu Besen und Kehrblech greifen, um den Bürgersteig zu säubern, ist fraglich. Laut Ratsentscheid aber müssen sie genau dies tun.

Laut Haus & Grund darf bezweifelt werden, ob die Stadt Lahnstein durch dieses Modell tatsächlich sauberer wird. Zum einen kritisieren Bürger, dass die Kommune jetzt schon ihrer eigenen Reinigungsverpflichtung in Teilen nicht nachkommt. Zum anderen stehe zu befürchten, dass der Verschmutzungsgrad noch größer wird, ganz nach dem Motto: Die Stadt macht’s ja sauber.

Aufhorchen lässt allerdings die Ankündigung, dass die Straßenreinigung nun „schrittweise“ beziehungsweise „stufenweise“ eingeführt wird. Jährlich soll das Reinigungsgebiet erweitert werden. „Ist die flächendeckende Reinigung in der gesamten Stadt das Ziel“, fragt Rudi Keßler, „oder wird es am Ende so aussehen, dass die einen zahlen müssen, andere jedoch nicht?“ Haus & Grund warnt jetzt schon davor, dass hier ein teurer, technischer, bürokratischer und personalintensiver Apparat aufgeblasen wird, der von Jahr zu Jahr mehr Kosten produziert. „Offenbar hat das Rathaus noch nicht einmal den Verwaltungsaufwand für die Erhebung, Abrechnung und Kontrolle der Gebühren errechnet“, kritisiert Rudi Keßler. Anstatt Bürokratie sinnvoll abzubauen, werde in Lahnstein gerade ein neues Bürokratiemonster erschaffen. Vor nicht wenigen Jahren noch arbeiteten in der Verwaltung rund 250 Mitarbeiter, heute sind es schon 353 – und mit der Entscheidung für die zahlungspflichtige Straßenreinigung dürften es noch mehr werden.

Es muss endlich Schluss sein mit immer weiteren und stärkeren Belastungen der Bürger“, erklärt Rudi Keßler. Gerade aber in der jüngsten Stadtratssitzung wurden neben der Straßenreinigung auch noch die Friedhofsgebühren erhöht und die pauschale Berechnung von Fehlalarmen durch Brandmeldeanlagen beschlossen. Dabei ist das leidige Thema Grundsteuererhöhung noch nicht abgeschlossen, wodurch die Bürger ebenfalls verstärkt zur Kasse gebeten werden. In der Summe, davon ist der Haus & Grund-Vorstand überzeugt, wird dies dazu führen, dass die Identifizierung der Lahnsteiner mit ihrer Stadt weiter schwindet.

Wo wird wie häufig gereinigt

Zur Reinigungsgruppe I (mindestens einmal wöchentlich) gehören: Bahnhofstraße (von Kreisel Bahnhofstraße bis Koblenzer Straße), Burgstraße, Didierstraße (einschließlich Parallelweg), Industriestraße, Johannesstraße (von Einmündung Im Nauling bis Johanneskirche), Koblenzer Straße, Kölner Straße, (ab Alte Markthalle bis Gemarkungsgrenze), Markstraße, Nordallee, Ostallee, Rheinhöhenweg (von Ostallee bis Kreisel), Schulstraße, Sebastianusstraße (von Ostallee bis Südallee), Südallee, Wilhelmstraße (von Nordallee bis Schulstraße).

Zur Reinigungsgruppe II (mindestens zweimal wöchentlich) gehören: Adolfstraße, Bahnhofstraße (von Brückenstraße bis Kölner Straße), Braubacher Straße (bis Einmündung Zum Helmestal), Brückenstraße, Emser Landstraße (von Emser Straße bis Emser Landstraße Hausnummer 19), Emser Straße, Hochstraße, Im Nauling, Johann-Baptist-Ludwig-Straße, Johannesstraße (von Brückenstraße bis Einmündung Im Nauling), Kölner Straße (von Bahnhofstraße bis Gemarkungsgrenze, ohne Parallelweg Kölner Straße), Westallee (pm Haus & Grund Lahnstein).

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Recht

Reformen in 2026 möglich: Was passiert mit dem Glücksspielstaatsvertrag?

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Foto: BEN Kurier | Lizenz: Envato
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POLITIK Deutschlands geltender Glücksspielstaatsvertrag läuft aktuell noch bis 2028. Wie es danach weitergehen wird, entscheidet sich aller Voraussicht nach bereits 2026. Für dieses Jahr sind Evaluierungsgespräche und Diskussionsrunden unter Branchenvertretern geplant. Im Rahmen dieser Sitzungen wird zu prüfen sein, wie erfolgreich das bisherige Modell des Glücksspielstaatsvertrags war und welche Veränderungen nötig sein werden.

Aus Sicht von Glücksspielbetreibern und Spielern könnte 2026 ein wichtiges Jahr werden. Die aktuellen Maßnahmen werden häufig als „zu hart“ kritisiert, stellenweise wird sogar von einer indirekten Förderung des Graumarktes gesprochen. Hier wird man prüfen müssen, ob einzelne Regulierungsmaßnahmen aufzulösen oder zu optimieren sind. Gleichzeitig dürfte aber auch das Thema Netzsperren wieder auf den Tisch kommen. In der Innenministerkonferenz von 2025 einigte man sich bereits darauf, der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mehr Kompetenzen einzuräumen.

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Glücksspielinteresse steigt in Deutschland an

Seit 2021 ist das Interesse an Online-Glücksspielen in Deutschland angestiegen, die Prognosen sagen weiteres Wachstum voraus. Spieler legen dabei zum einen Wert auf Seriosität, aber zum anderen auch auf Attraktivität. Spontananmeldungen sind selten, meist informieren sich Nutzer vorher und greifen beispielsweise auf Angebote zurück, die von Esportinsider empfohlen werden. Solche Plattformen stehen für neutrale und werbefreie Vergleiche, die dem Spieler einen sachlichen Überblick gewährleisten.

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Vergleichsplattformen sind für Spieler auch aus dem Grund der weitläufigen Werbeverbote wichtig. Hier können sie sich sachlich informieren, welche Angebote es gibt und wie es um die Lizenzierung steht. Bei Werbungen besteht die Gefahr, dass sich ein Spieler von einer nicht legalen Plattform ködern lässt, die den Werberichtlinien von Deutschland nicht entspricht und sich „durchgedrängt“ hat.

Glücksspielstaatsvertrag unter der Lupe – wie erfolgreich war er?

Stand 2025 gilt der Glücksspielstaatsvertrag von 2021 und wird auch erst 2028 seine Gültigkeit verlieren. Das Inkrafttreten war für die Branche eine enorme Erleichterung, denn erstmals gab es bundeseinheitliche Regeln in Deutschland. Trotzdem gibt es mittlerweile Kritiken, vor allem die Einschränkung des Spielangebots wird skeptisch angesehen. In Zusammenarbeit mit der Politik wird es im Rahmen der Evaluierungsmaßnahmen nötig sein, den Status Quo zu diskutieren und herauszufinden, welche Maßnahmen tauglich und welche zu streng sind.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Spielersperrdatei OASIS weiter halten wird, denn sie hat erfolgreich dazu beigetragen, Spieler vor Glücksspielsucht zu schützen. Über OASIS wurden 2024 etwa 307.000 Spielersperren durchgeführt, dabei ist zwischen Fremd- und Selbstsperren zu unterscheiden. Spieler können sich bei Gefahr selbst für mehrere Monate sperren lassen, die Sperrung gilt anbieterübergreifend und trägt so zum Schutz bei.

Rund 425 Millionen Abfragen finden pro Monat statt, 2024 waren es insgesamt fünf Milliarden. Damit zeigt sich, dass das System sowohl von den Betreibern als auch von den Spielern anerkannt wird. Es ist nicht zu erwarten, dass es diesbezüglich Änderungen geben wird. Gegebenenfalls könnte über die Auflösung der Sperren gesprochen werden, die bislang nur nach einem durch den Spieler gestellten Antrag erfolgt. Auf den aktuellen Agenda-Plänen für die Evaluierung steht das Thema aber nicht.

Der Schwarzmarkt als Thema

Von großer Relevanz wird der Graubereich in Deutschland sein, denn er erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Bei Google sind Stichwortsuchen wie „Casino ohne Oasis“ oder „Roulette in Deutschland online“ sehr gefragt. Das zeigt klar, dass die erfolgreichen Maßnahmen nicht vollständig wirken. Wer als Spieler gesperrt wird, versucht nicht selten, die Blockade zu umgehen und bei Anbietern ohne OASIS-Prüfung zu spielen. Hier kommt das Sperrsystem nicht zum Einsatz und der Spieler kann weiterhin an Glücksspielen teilnehmen.

Nicht zuletzt aus diesen Gründen wird darüber zu sprechen sein, ob Netzsperren ein Thema werden. Die Schweiz ist damit sehr erfolgreich und unterbindet den Zugang zu allen Anbietern aus dem Ausland rigoros.

In Deutschland ist die Teilnahme bei lizenzierten Anbietern aus Malta oder Curacao zwar offiziell nicht erlaubt, wird aber auch strafrechtlich nicht verfolgt. Der Zugriffsanteil ist hoch, selbst nicht-gesperrte Spieler entscheiden sich für diese Alternativen.

Gerade in diesem Bereich sind die Streitigkeiten zuletzt laut geworden, denn die maltesischen Behörden argumentieren mit der EU-Dienstleistungsfreiheit und sehen es als ihr Recht an, um deutsche Spieler zu werben. Vor dem Europäischen Gerichtshof wird über dieses Thema verhandelt. Wenn das Urteil wie erhofft 2025 noch gesprochen wird, könnte das die Evaluierungsgespräche verändern.

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ab 2026 mit mehr Befugnissen

Im Rahmen der Innenministerkonferenz 2025 wurde bereits hitzig über die aktuellen Glücksspielregelungen debattiert. Man entschied darauf, dass ein zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag bereits 2026 umgesetzt werden solle. Dabei geht es zwar nicht um die ganz großen Maßnahmen, dennoch soll die GGL mehr Befugnisse erhalten. Das Ziel dahinter ist es, illegale Anbieter in Deutschland weitgehend einzudämmen.

Bislang konnte die GGL lediglich den Anbietern illegaler Inhalte eine „Sperrpflicht“ auferlegen. Künftig sollen auch die Internetanbieter in die Pflicht genommen werden. Die Verantwortungsbereiche für die Inhalte sollten dabei keine Rolle mehr spielen. Außerdem möchte man selektive Handlungen ermöglichen. Anstatt einen ganzen Betreiber zu sperren, soll es möglich sein, einzelne Spielangebote von deutschen Websites zu entfernen.

Weitere Entlastungsmaßnahmen betreffen die Arbeit der GGL. So wird unter anderem die Arbeit mit dem Verwaltungsrat erleichtert. Er muss nur noch einberufen werden, wenn ein Vertragsabschluss ein Mindestvolumen von 100.000 Euro und mehr mitbringt. Ebenso möchte man die Überprüfung der Jahresabschlüsse für die Behörde vereinbaren. Zuständig sollen dann nur noch das Innenministerium selbst und der Rechnungshof in Sachsen-Anhalt sein. Bislang waren stets alle Landesrechnungshöfe in der Pflicht.

Ob die geplanten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, hängt von der Zustimmung aller 16 Länderparlamente ab. In Sachsen und Thüringen gibt es politische Schwierigkeiten, sodass hier potenzielle Bremsen gesehen werden.

Neuer Glücksspielstaatsvertrag ab 2028 wahrscheinlich

Eine vollständig neue Version des Glücksspielstaatsvertrags wird ab 2028 erwartet. Im Rahmen der Evaluierung wird man Vorschläge einbringen, anhören, darüber diskutieren und am Ende entscheiden, was aus Sicht der Spieler und Betreiber die besten Lösungen sind. Vor allem Themen wie Werbung, aber auch Spielerschutz durch Sperren sowie die Erlaubnis von Tischspielen dürften relevant sein.

Der Staatsvertrag von 2021 war der Erstversuch für eine bundeseinheitliche Regelung. Dass es hier zu Fehlschlägen kam, war zu erwarten. Wenn die neue Version in Kraft tritt, steckt dahinter mehr Expertise und damit die Chance, langfristig tatsächlich den Schwarzmarkt zu zerschlagen und seriöse, aber auch attraktive Angebote für Spieler bereitzustellen.

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