Politik
Natalie Brosch aus Nassau ist Spitzenkandidatin der Unabhängigen Liste Bad Ems-Nassau für den Verbandsgemeinderat
Natalie Brosch aus Nassau ist Spitzenkandidatin der Unabhängigen Liste Bad Ems-Nassau für den Verbandsgemeinderat
BAD EMS-NASSAU Die Unabhängige Liste Bad Ems-Nassau ist begeistert und stolz, Natalie Brosch als ihre Spitzenkandidatin für den Verbandsgemeinderat vorzustellen. Ihre herausragende Initiative und ihr Engagement haben bereits bundesweit große Aufmerksamkeit erregt. Mit ihrem Aufruf zum bunten Protest gegen rechts hat Natalie Brosch ein eindrucksvolles Zeichen gesetzt. Die Aktion „Kein Platz für Rassismus“ hat nicht nur lokal, sondern auch überregionales mediales Echo gefunden. Durch das symbolische Platzieren bunter Stühle vor der Veranstaltungshalle in Nassau hat sie deutlich gemacht, dass für Nazis und Faschisten kein Raum in unserer Gemeinschaft ist.
Natalie Brosch lebt seit 2020 mit ihrer Familie in Nassau. Ihre politische Kunstaktion spiegelt ihren unerschütterlichen Einsatz für Toleranz und Vielfalt wider. Ihr Wegzug aus dem Westerwald aufgrund mangelnder Sicherheit aufgrund ihrer linken Haltung verdeutlicht ihre Entschlossenheit, für ihre Überzeugungen einzustehen.
„Wir sind überzeugt, dass Natalie Brosch die VG-Liste erfolgreich durch den Wahlkampf führen wird“, sagt Jennifer Redert, Vorsitzende der Unabhängigen Liste Bad Ems-Nassau. »Ihr Engagement und ihre Entschlossenheit sind inspirierend und geben unserer Gemeinschaft neuen Schwung, denn auch Natalie Brosch ist Basis der Vereinsgründung der UL BEN.«
Die Unabhängige Liste Bad Ems-Nassau ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich aktiv am Wahlprozess zu beteiligen und gemeinsam für eine bessere Zukunft einzutreten.
Für weitere Informationen und Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an: Natalie Brosch Mobil: + 49 1525 3842212 (Pressemitteilung: Unabhängige Liste Bad Ems-Nassau | UL BEN)
Lahnstein
Lahnsteiner SPD und Grüne sehen nach Vergleich Chance für ergebnisoffene Stadtentwicklungsdebatte Vergleich schafft Klarheit über die Rechte des Rates
LAHNSTEIN Am 6. Mai kommt die aktuelle Verkehrsführung auf die Tagesordnung des Stadtrates. Das mussten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Lahnsteiner Stadtrat vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erstreiten. In dem nun vorgeschlagenen Vergleich sehen die Fraktionen deshalb einen wichtigen Erfolg für die kommunale Demokratie. Beide fordern seit Langem, dass der Stadtrat bei zentralen Fragen der Stadtentwicklung, die in der Umsetzung auch verkehrsbehördliche Anordnungen erforderlich machen können, das maßgebliche Organ ist. Verkehrsführung und Stadtentwicklung sind in Lahnstein nicht voneinander zu trennen – insbesondere dann nicht, wenn viele Lahnsteinerinnen und Lahnsteiner darüber täglich diskutieren.
Der Vergleich entspricht inhaltlich der Rechtsauffassung der klagenden Fraktionen. „Erst jetzt wird überhaupt wieder eine sachliche Diskussion möglich“, freuen sich die beiden Fraktionsvorsitzenden Jutta Niel und Jochen Sachsenhauser.
Der Oberbürgermeister und die Verwaltung dürfen bei zentralen Fragen der Verkehrsplanung nicht allein entscheiden. Wenn die Zuständigkeit des Rates nicht eindeutig ausgeschlossen ist, muss ein ordnungsgemäß gestellter Antrag auf die Tagesordnung des Stadtrates gesetzt werden. Genau diese fehlende Eindeutigkeit war nach den Hinweisen des Vorsitzenden Richters entscheidend. In der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass das Gericht im Falle eines Urteils zur Rechtsauffassung der Kläger tendiert hätte. Vor diesem Hintergrund wurde ein Vergleich vorgeschlagen, der nun schnelle Klarheit schafft und eine weitere Instanz mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand vermeidet.
Demokratische Zuständigkeit des Rates
Für SPD und Bündnis 90/Die Grünen geht es dabei um eine grundsätzliche Frage: Wie werden zentrale Stadtentwicklungsfragen in Lahnstein behandelt – im offenen Diskurs des Rates oder durch einseitige Verwaltungsentscheidungen unter ausschließlichem Verweis auf Verkehrssicherheit? Gerade bei komplexen Änderungen der Verkehrsführung werden neben Fragen der Verkehrssicherheit selbstverständlich auch Aspekte der Stadtentwicklung berührt. Dies macht nach der Gemeindeordnung eine Beratung im Stadtrat erforderlich, sofern die Zuständigkeit des Rates nicht eindeutig ausgeschlossen ist. Der Rat ist das Organ der politischen Willensbildung, nicht die Vorabbewertung durch die Verwaltung.
Kritik am Amtsverständnis des Oberbürgermeisters
Diese juristische Auseinandersetzung wäre vermeidbar gewesen, wenn der Oberbürgermeister die unsichere Rechtslage von Beginn an anerkannt und den Antrag zur Beratung zugelassen hätte. Mit Verwunderung nehmen die Fraktionen zur Kenntnis, dass unmittelbar nach der Verhandlung eine Pressemitteilung der Stadtverwaltung veröffentlicht wurde, die den Eindruck erweckte, die Rechtsposition der Verwaltung sei bestätigt worden. Tatsächlich war gerade diese fehlende Eindeutigkeit ausschlaggebend für die gerichtliche Bewertung.
Bedauerlich ist zudem, dass Oberbürgermeister Lennart Siefert der mündlichen Verhandlung nicht persönlich beiwohnte. Der Vorsitzende Richter wies mehrfach darauf hin, dass bei persönlicher Anwesenheit eine unmittelbare Verständigung auf den Vergleich möglich gewesen wäre und eine weitere Frist nicht erforderlich gewesen wäre.
Vergleich schafft Klarheit
Der geschlossene Vergleich stellt klar: Wird ein Antrag von einer Fraktion ordnungsgemäß gestellt und ist die Zuständigkeit des Rates nicht eindeutig ausgeschlossen, darf der Oberbürgermeister ihn nicht eigenständig von der Tagesordnung nehmen. Im konkreten Fall muss der Antrag von SPD und Grünen nun im Mai im Rat behandelt werden. Sollte ein späterer Beschluss rechtlich zweifelhaft sein, kann er ausgesetzt und durch die Kommunalaufsicht überprüft werden. Genau so sieht es das rechtsstaatliche Verfahren vor. Nicht vorgesehen ist hingegen eine Vorabentscheidung, die eine Beratung im Rat von vornherein verhindert.
Ziel: Offene Debatte und Bürgerbeteiligung
SPD und Bündnis 90/Die Grünen werden nun aktiv das Gespräch mit allen Fraktionen suchen. Ziel ist eine ergebnisoffene Beratung über ein tragfähiges, rechtssicheres und breit abgestütztes Mobilitäts- und Stadtentwicklungskonzept, insbesondere nach der veränderten Mittelverwendung für die Erschließungsstraße. Alles muss im Rat und in den zuständigen Fachausschüssen beraten werden können – mit entsprechenden Beschlüssen und gegebenenfalls weitergehenden Arbeitsaufträgen. Dazu gehören auch mögliche Alternativen zur gewählten Verkehrsführung wie Beschränkungen des Durchgangsverkehrs für den Schwerlastverkehr, weitergehende Geschwindigkeitsbegrenzungen oder die Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche.
Gerade bei zentralen Fragen der Verkehrsführung aller Mobilitätsformen und des ÖPNV halten die Fraktionen auch eine verstärkte Bürgerbeteiligung, etwa in Form einer Bürgerbefragung oder eines strukturierten Beteiligungsverfahrens, für sinnvoll. Keine Verkehrsführung ist stadtplanerisch alternativlos, wenn es zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit weitere Möglichkeiten gibt. Ziel ist jetzt eine offene Debatte über zentrale Maßnahmen, die die Mängel der aktuellen Situation beseitigen und eine breite demokratische Legitimation erhalten.
Klarer Auftrag: Beratung im Rat
Mit der Umsetzung des Vergleichs steht fest: Der Antrag wird im Stadtrat beraten – offen, transparent und im politischen Diskurs. Stadtentwicklung gehört in den Rat und in die demokratische Debatte. (PM SPD Lahnstein und Bündnis 90/Die Grünen Lahnstein)
Koblenz
Mobilitätskonzept Oberlahnstein: Verwaltungsgericht Koblenz schlägt Vergleich vor
LAHNSTEIN Vor der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz hat heute die mündliche Verhandlung im Verfahren um das Mobilitätskonzept für Oberlahnstein stattgefunden. Hintergrund ist ein Streit um die Zuständigkeit: Oberbürgermeister Lennart Siefert hatte die Straßenführung in Lahnstein im Zuge des Mobilitätskonzeptes aus Sicht der klagenden Fraktionen allein festgelegt. SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat vertreten dagegen die Auffassung, dass der Stadtrat in diese Entscheidung hätte eingebunden werden müssen. Der Sitzungssaal war gut gefüllt, zahlreiche Zuhörer verfolgten die Verhandlung, einige mussten mangels Sitzplätzen stehen.
Für die Kläger erschienen die jeweiligen Fraktionssprecher der SPD, Jochen Sachsenhauser, sowie von Bündnis 90/Die Grünen. Jutta Niel, im Stadtrat der Stadt Lahnstein, jeweils begleitet von Beiständen. Für die beklagte Stadt Lahnstein nahmen zwei Verwaltungsmitarbeiter an der Verhandlung teil. Der Vorsitzende Richter bedauerte ausdrücklich, dass Oberbürgermeister Lennart Siefert nicht persönlich erschienen war.
Der Vorsitzende der 1. Kammer betonte mehrfach, dass es sich um eine schwierige und rechtlich nicht eindeutig zu beantwortende Streitfrage handele. Allein aufgrund dieser Komplexität würde die Kammer im Falle einer Entscheidung durch Urteil die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zulassen. Die Kammer könne beide Rechtspositionen nachvollziehen, ließ jedoch erkennen, dass sie dazu tendiere, dem Begehren der Kläger zu folgen.
In seiner rechtlichen Einordnung verwies der Vorsitzende auf ein Verfahren aus dem Jahr 2017 zur Mittelrheinbrücke, das ebenfalls vor der 1. Kammer verhandelt worden war, damals jedoch unter anderem Vorsitz. Die Kammer sehe Parallelen in der Frage der Zuständigkeit und der Reichweite kommunaler Entscheidungsbefugnisse.
Im Laufe der Verhandlung unterbreitete das Gericht einen Vergleichsvorschlag, der sinngemäß folgende Punkte umfasst:
Der Oberbürgermeister verpflichtet sich, den seinerzeitigen Antrag der Fraktionen in einer Stadtratssitzung im April oder Mai 2026 auf die Tagesordnung zu setzen.
Zugleich behält sich der Oberbürgermeister ausdrücklich vor, einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung des Tagesordnungspunktes zu stellen. Eine Absetzung würde nach der Geschäftsordnung des Stadtrates eine Zweidrittelmehrheit erfordern.
Ferner soll der Oberbürgermeister berechtigt sein, einen Beschluss des Stadtrates auszusetzen, sofern er überzeugt ist, dass dieser die Befugnisse des Rates überschreitet oder gesetzes- beziehungsweise rechtswidrig ist. In diesem Fall hätte die Kommunalaufsicht hierüber durch Bescheid zu entscheiden.
Der Vergleich steht unter Widerrufsvorbehalt und kann vom Oberbürgermeister durch wirksame Prozesserklärung bis Freitag, 27. Februar 2026, widerrufen werden. Auf ausdrücklichen Wunsch der Kläger wurde auch ihnen ein entsprechender Widerrufsvorbehalt bis zu diesem Datum eingeräumt.
Die Kosten des Verfahrens sollen nach dem Vergleichsvorschlag von der Stadt Lahnstein getragen werden. Die außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger selbst. Dabei ist anzumerken, dass die Stadt selbst im Falle eines Obsiegens die Kosten zu tragen hätte, da den Fraktionen grundsätzlich ein Kostenerstattungsanspruch zusteht.
Der Vorsitzende Richter deutete abschließend an, dass vorbehaltlich der internen Beratungen ein entsprechendes Urteil zugunsten der Kläger ergehen würde
Der Vorsitzende Richter deutete abschließend an, dass vorbehaltlich der internen Beratungen ein entsprechendes Urteil zugunsten der Kläger ergehen würde mit Berufungsrecht, sofern der Vergleich widerrufen werden sollte. Damit bleibt die Entscheidung zunächst offen und hängt maßgeblich davon ab, ob eine der Parteien von dem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
Politik
Manuel Minor kandidiert für das Amt des Verbandsbürgermeisters in Bad Ems-Nassau
BAD EMS Der 43-jährige Diplom-Verwaltungswirt, verheiratet und Vater von vier Kindern, hat gestern in Bad Ems seine Kandidatur für das Amt des Verbandsbürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau bekanntgegeben. Seit 2019 ist er hauptamtlicher Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und lehrt dort Kommunalverfassungsrecht sowie öffentliches Dienstrecht. Manuel Minor ist parteilos, gehört jedoch dem Stadtrat in Nassau an und stammt gebürtig aus Nassau.
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