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Mord an Alexander W. – Ein weiteres Opfer rechtsextremer Gewalt

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Mario N. soll Alexander W. mit einem Kopfschuss in der Tankstelle hingerichtet haben (Foto: Polizei Wiesbaden)
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RHEIN-LAHN *Wir werten den Mord an Alexander W. († 18. September 2021 in Idar-Oberstein) als rechtsextremen Terror: Der Täter gab an, damit eine Botschaft gegen die Corona-Schutzmaßnahmen senden zu wollen. Zwar waren ihm die politisch Verantwortlichen nicht greifbar, wohl aber der auf die Einhaltung der Maßnahmen bedachte Tankstellenmitarbeiter. Bereits vor der Pandemie war der Täter rechtsextrem eingestellt, sein Hass konzentrierte sich ab 2020 verstärkt auf Personen, die er für die Corona-Politik verantwortlich wähnte. Sein Denken mündete schließlich im Mord an Alexander W.

Das Schüren von Angst ist typisch für rechtsextremen Terror: Die gezielte und brutale Tat möchte der Täter verstanden wissen als Symbol eines legitimen Widerstandes gegen die angeblich illegitime Regierung und ihre Handlanger:innen. So berichtete die Polizei unmittelbar nach der Tat von mehreren Vorfällen, in denen Täter:innen Angestellte im Einzelhandel oder Bahnreisende mit Verweis auf die Tat in Idar-Oberstein bedrohten. Sie fühlten sich durch die Tat ermutigt, nun selber Gesicht zu zeigen und zu handeln. Die Botschaft der Tat zielt auf das Schüren von Angst und Verunsicherung bei allen potenziellen Betroffenen und wirkt damit über die konkrete Tat hinaus.

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„Der Mord an Alexander W. hat offengelegt, wie wichtig die Auseinandersetzung mit den Hintergründen der Tat und rechtem Terror ist. Der Täter wollte die Verantwortlichen für die Corona-Politik treffen, greifbar war ihm aber nur W., der als Tankstellenmitarbeiter die Corona-Verordnungen durchsetzen musste.“ (Rolf Knieper, Geschäftsführer Fachstelle für Demokratieentwicklung und Betroffenenstärkung – m*power)

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Die Ermordung Walter Lübckes ruft in Erinnerung, dass auch Repräsentant:innen des Staates Opfer rechtsextremer Gewalt werden können; der Anschlag in Halle zeigt, dass zur Tat entschlossene Rechtsextreme auch beliebige Opfer in Kauf nehmen. Der Mord weist also deutliche Muster von rechtem Terror auf und reiht sich ein in eine dynamische neue Entwicklung. Der Strafprozess zeichnete das Bild eines Täters, der sich schon vor der Corona-Pandemie in einer rechtsextremen Lebenswelt bewegt hat.

Dort äußerte er Hass, Gewalt- und Vernichtungsfantasien gegenüber Migrant:innen, Politiker:innen und vermeintlichen politischen Gegner:innen. Verantwortliche Politiker:innen wollte er „in die Gaskammer schicken“ oder „an Straßenlaternen aufhängen“.2 Die im Prozess vernommene Oberpsychologierätin des LKA sprach von der langjährigen rassistischen Gesinnung des Angeklagten und nannte seine politische Motivation als handlungsleitendes Motiv für die Tat. Als der Täter seine Waffe ergriff, handelte er in seinem Weltbild stellvertretend für viele andere, die auf „Corona-Demos“ den Resonanzraum für seine Tat bildeten.

„Wir konnten schon bei den Corona-Protesten auf den Straßen und in den diversen digitalen Gruppen beobachten, wie seit Beginn der Pandemie einzelne Menschen für die Maßnahmen verantwortlich gemacht und als Feinde markiert wurden.  Nicht selten wurde dies mit Gewaltphantasien verbunden.

1 Siehe vertiefend https://www.belltower.news/jahresrueckblick-2021-rheinland-pfalz-nazis-im-ahrtal-126289/, https://mpower-rlp.de/images/Infopapier-Hetzte-Gewalt-in-Pandemie.pdf.
2 Die Beweisaufnahme des Strafprozesses legte umfangreich die Kommunikation des Täters mit seinem Bekanntenkreis offen, siehe vertiefend https://www.nsu watch.info/2022/08/prozess-zum-mord-an-alex-w-in-idar-oberstein-fortlaufend-ergaenzt/.

Die Proteste waren getragen von einer sich verschärfenden Widerstandsrhetorik. Der Mord an Alexander W. zeigt deutlich, dass solche Formen von rhetorischer und digitaler Gewalt auch in reale Gewalt umschlagen können.“ (Nicola Rosendahl, Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus) Rechtsextreme finden heute auch in Online-Welten Zuspruch und technisches Knowhow. In Teilen des Internets bilden Rassismus, Antisemitismus, Verschwörungstheorien, Misogynie, die Leugnung des menschlich beeinflussten Klimawandels und die Feindschaft zur liberalen Demokratie häufig ein Grundrauschen, das Einzelne motiviert den Entschluss zum gewaltsamen Widerstand zu treffen.

Online finden sie mitunter moralische Unterstützer:innen, Sponsor:innen und Zugang zu Waffen. Eine Einbindung in rechtsterroristische Unterstützernetzwerke muss heute nicht mehr zwangsläufig persönlich erfolgen. Dies zeigen beispielsweise die Attentate in München 2016, sowie in Christchurch und Halle 2019. Der Mord in Idar-Oberstein zeigt erneut, wie rechtsextreme Weltbilder Einzelner und die gesellschaftliche Mobilisierung Vieler auf der Straße und im Netz kaum kontrollierbare Gewalt-Dynamiken auslösen können. In den vergangenen Jahren waren es die gesellschaftlichen Verwerfungen infolge der Pandemie; im Herbst könnte die Energiekrise als einschneidende
Lebenserfahrung hinzutreten.

Die Gesellschaft muss wachsam sein gegenüber den neuen drohenden Wellen rechtsextremer Wut und Gewalt. „Der Täter hat aus seiner politischen Haltung kein Geheimnis gemacht und sogar seine Tat im privaten Umfeld angekündigt. Wichtig ist also, dass das Umfeld genau zuhört, bei menschenfeindlichen Äußerungen widerspricht und sich selbst Hilfe und Beratung einholt. Bei Gewaltphantasien und -ankündigungen muss das Umfeld die Polizei verständigen.“ (Siggi Pick, Netzwerk am Turm e.V.)

Der Mord an Alexander W. muss sowohl von Behörden als auch von Politik und Öffentlichkeit als rechtsextreme Tat gewertet und in politische Entwicklungen eingeordnet werden. Nötig ist eine verstärkte Sensibilisierung für den Wandel der extremen Rechten, auch in den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, um das Verständnis zu vertiefen für die rechtsextreme Gefährdung des Zusammenlebens. In der Aus- und Weiterbildung bei Polizei und Justiz muss das Thema auf der Höhe der wissenschaftlichen Debatte verankert werden.

Dafür ist auch die Finanzierung von entsprechender Grundlagenforschung und zu rechtsextremer Gewalt in Rheinland-Pfalz notwendig. Wir schließen uns außerdem der Forderung zivilgesellschaftlicher Initiativen an, eine unabhängige Kommission einzusetzen, zur Aufarbeitung und Überprüfung möglicher rechtsextremer Morde in
Rheinland-Pfalz. Ihr müssen auch Vertreter:innen der engagierten Zivilgesellschaft angehören.

*Gemeinsame Stellungnahme der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Rheinland-Pfalz, der Fachstelle für Betroffenenstärkung und Demokratieentwicklung –m*power und des Vereins Netzwerk am Turm. Erarbeitet mit Unterstützung der Initiative Interdisziplinäre Antisemitismusforschung und der Forschungsgruppe Extreme Rechte und Rechtspopulismus in Rheinland-Pfalz.

Ansprechpartner:innen:

Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus
Nicola Rosendahl
0172 / 39 08 923
beratungsknoten-dabebi@lsjv.rlp.de

Netzwerk am Turm e.V.
Siggi Pick
Wassersümpfchen 23
55543 Bad Kreuznach
0157 / 80333788
s.pick@netzwerk-am-turm.de

Fachstelle für Betroffenenstärkung und Demokratieentwicklung – m*power
Rolf Knieper
Bahnhofplatz 7/7a
56068 Koblenz
0261 / 57 01 33 -35
rolf.knieper@mpower-rlp.de

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Große Wehrleiterdienstversammlung im Rhein-Lahn-Kreis

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Foto: Kreisverwaltung | Lukas Henning
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LAHBSTEIN Bei der ersten Wehrleiterdienstversammlung in diesem Jahr waren neben den Wehrleitungen der Feuerwehren und den Führungskräften der Kreiseinheiten auch wieder alle Hilfsorganisationen, die Kreisjugendfeuerwehr, der Kreisfeuerwehrverband und das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr zugegen. Gastgeber war in diesem Jahr die Werkfeuerwehr Zschimmer & Schwarz in Lahnstein.

Landrat Jörg Denninghoff eröffnete die Versammlung und bedankte sich bei allen Anwesenden für das große ehrenamtliche Engagement im vergangenem Jahr. Helmut Pfaff, langjähriger erfahrener Kreisausbilder für Maschinisten im Rhein-Lahn-Kreis, wurde auf eigenem Wunsch aus seiner Funktion durch den Landrat mit einem Weinpräsent entpflichtet.

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Für die Informations- und Kommunikationsgruppe des Landkreises wurden Nils Ritscher und Daniel Kröll als Teileinheitsführer bzw. stellvertretender Teileinheitsführer ernannt. Anschließend wurden mehrere verdiente Einsatzkräfte durch den Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Rhein Lahn e.V., Michael Dexheimer, gemeinsam mit seinem Stellvertreter Thorsten Massenkeil, ausgezeichnet. Die Ehrungen erfolgten auf Antrag von Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) Guido Erler.

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Anne Rücker, seit 1980 aktives Mitglied der Feuerwehr und Zugführerin der Feuerwehr Lahnstein erhielt die Bronzene Ordensspange für ihr Engagement im Gefahrstoffzug und als Leiterin der Landesfacheinheit Rettungshunde und Ortungstechnik in Lahnstein, sowie als Fachberaterin auf Kreisebene. Helmut Pfaff erhielt für sein Engagement als Kreisausbilder für Maschinisten seit 1990 die Silberne Ordensspange.

Landrat Jörg Denninghoff, Daniel Kröll, Nils Ritscher, Guido Erler | Foto: Kreisverwaltung | Lukas Henning

Maik Späth ist seit 1992 Mitglied der Feuerwehr und engagiert sich intensiv im Rettungshundewesen. Er ist Suchtruppführer, zertifizierter Zugführer, Drohnenpilot und Mitglied der technischen Einsatzleitung im Rhein-Lahn-Kreis und wurde ebenfalls mit der Silberne Ordensspange ausgezeichnet.

Die Goldene Ordensspange erhielt Stephan Heinz. Er ist seit 1987 im THW Ortsverein Lahnstein aktiv und seit 2013 Ortsbeauftragter. Neben seiner Tätigkeit im Hauptamt beim THW engagiert er sich in der Spezialeinheit für Auslandseinsätze und war bereits weltweit bei Katastropheneinsätzen im Einsatz. Als Rettungshundeführer, bundesweiter Prüfer und Fachberater Rettungshund im Rhein Lahn Kreis leistet er seit vielen Jahren herausragende Arbeit.

Im weiteren Verlauf der Dienstversammlung wurde durch BKI Guido Erler die Umsetzung der Katastrophenschutzverordnung im Landkreis dargestellt, Thorsten Massenkeil erläuterte die Umsetzung der hybriden Kreisausbildung für Truppführer und Maschinisten, Michael Linkenbach ging auf die Umsetzung der digitalen Alarmierung und den Ausbau des Sirenennetzes ein und Tobas Befard erläuterte die Verfahrensweise im Umgang mit Feuerwehrplänen. Durch den Gastgeber wurde ein Imbiss bereitgestellt, und es blieb genug Raum für einen intensiven Austausch aller Organisationen untereinander (pm Kreisverwaltung Rhein-Lahn)

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Zugbegleiter stirbt nach Angriff bei Ticketkontrolle: Bestürzung in Rheinland-Pfalz und dem Saarland 36-Jähriger erliegt seinen Verletzungen, Tatverdächtiger festgenommen, Politik und Bahn reagieren erschüttert.

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Foto: BEN Kurier - Fotomontage -
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LANDSTUHL Ein 36 Jahre alter Zugbegleiter ist nach einem gewaltsamen Angriff in einem Regionalexpress gestorben. Der Mann war am Montagabend bei einer Fahrkartenkontrolle im Zug, der den Bahnhof Landstuhl (RLP) in Richtung Homburg (Saarland) verließ, schwer verletzt worden. Trotz notärztlicher Versorgung und Reanimation vor Ort erlag er am frühen Mittwochmorgen im Krankenhaus seinen Verletzungen.

Nach Angaben der Ermittler war es während der Kontrolle zu einer Eskalation gekommen, nachdem ein Fahrgast keinen gültigen Fahrschein vorweisen konnte und aus dem Zug verwiesen werden sollte. Der 26-jährige Tatverdächtige soll den Bahnmitarbeiter körperlich angegriffen und ihm dabei schwere Kopfverletzungen zugefügt haben. Mehrere Fahrgäste wurden Zeugen, setzten den Notruf ab und leisteten bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte Erste Hilfe.

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Der mutmaßliche Täter wurde noch am selben Abend festgenommen – beteiligt waren Kräfte der Landespolizei und der Bundespolizei. Die Staatsanwaltschaft erwirkte anschließend Haftbefehl; ermittelt wird wegen eines schweren Gewaltverbrechens. Zu weiteren Details – etwa zum genauen Ablauf oder möglichen Hintergründen – machten die Behörden zunächst keine Angaben.

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Der Tod des Zugbegleiters sorgt weit über die Region hinaus für Bestürzung. Er wirft erneut die Frage auf, wie Mitarbeiter im öffentlichen Nahverkehr besser geschützt werden können – gerade bei Konflikten rund um Kontrollen und Durchsetzung von Regeln im Zug.

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Tatorte Fachbach und Bad Ems: 38-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt

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BAD EMS|FACHBACH Das Landgericht Koblenz hat ein Strafverfahren gegen einen 38-jährigen Angeklagten terminiert. Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft wird ihm vorgeworfen, in vier Fällen sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben. Die mutmaßlichen Taten sollen sich über den Zeitraum vom 22. Oktober 2012 bis zum 27. Mai 2022 erstreckt haben; als Tatorte werden Fachbach und Bad Ems genannt. Das Kind soll zur ersten Tatzeit im Vorschulalter gewesen sein.

Nach Mitteilung des Landgerichts beginnt die Hauptverhandlung am Dienstag, 11. Februar, vor dem Landgericht Koblenz. Insgesamt sind vier Verhandlungstermine vorgesehen. Ob die Verhandlung öffentlich stattfindet, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.

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Rechtlich wird der Vorwurf dem § 176 Absatz 5 Strafgesetzbuch (StGB) zugeordnet. Weitere Einzelheiten wurden mit Blick auf den Schutz des Kindes nicht mitgeteilt. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.

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