Blaulicht
Mehrere Raubüberfälle in Koblenz – Zwei Täter in Untersuchungshaft
Gleich zwei Raubdelikte am Mittwochabend
KOBLENZ (ots) Die Polizeiinspektion Koblenz 1 und der Kriminaldauerdienst der Kriminaldirektion Koblenz hatten am vergangenen Mittwochabend alle Hände voll zu tun.
Gleich zwei Raubdelikte am Mittwochabend
Zunächst wurde gegen 20:30 h ein 32-jähriger Mann in der Straße In den Sieben Morgen im Koblenzer Stadtteil Immendorf überfallen. Drei bislang unbekannte, männliche Täter sprühten dem Geschädigten zunächst Pfefferspray ins Gesicht und schlugen auf ihn ein. Nachdem dann einer der Täter den Geschädigten auch noch mit einem Messer oder einem ähnlichen Gegenstand bedrohte, stellte der Geschädigte seine Gegenwehr ein. Die Täter entwendeten einen geringen Geldbetrag aus der Geldbörse des Geschädigten und flüchteten anschließend in Richtung Koblenz-Arenberg. Das Opfer bedarf offenbar einer längeren, medizinischen Behandlung und musste in ein Koblenzer Krankenhaus eingeliefert werden.
Die Täter werden wie folgt beschrieben:
Alle Tatverdächtigen waren ca. 25 Jahre alt, haben einen Mund-Nasen-Schutz getragen und sollen laut dem Geschädigtem osteuropäischer Herkunft sein. Einer der Täter wird als ca. 190 cm groß und auffallend dünn beschrieben. Die beiden anderen Täter waren ca. 180 cm groß und trugen dunkle Jacken. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen und bittet um Hinweise unter der Rufnummer 0261/103-2690.
Gegen 22:30 h wurde dann ein 33-jähriger Mann Opfer eines weiteren Raubes auf der Balduinbrücke in Koblenz. Zwei Männer schlugen und traten auf ihn ein, um ihm anschließend zwei mitgeführte Taschen wegzunehmen.
Unmittelbar nach der Tat konnten die beiden amtsbekannten 35 und 26 Jahre alten Beschuldigten durch schnell eintreffende Streifen der Polizeiinspektion Koblenz 1 in unmittelbarer Tatortnähe festgenommen werden. Hierbei wurden auch die geraubten Taschen aufgefunden und sichergestellt.
Die Beschuldigten, bei denen es sich um deutsche Staatsangehörige handelt, wurden am Donnerstag der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt. Diese erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen des dringenden Tatverdachts des gemeinschaftlichen Raubes und der gefährlichen Körperverletzung Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Die beiden Beschuldigten, für die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.
Blaulicht
Große Wehrleiterdienstversammlung im Rhein-Lahn-Kreis
LAHBSTEIN Bei der ersten Wehrleiterdienstversammlung in diesem Jahr waren neben den Wehrleitungen der Feuerwehren und den Führungskräften der Kreiseinheiten auch wieder alle Hilfsorganisationen, die Kreisjugendfeuerwehr, der Kreisfeuerwehrverband und das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr zugegen. Gastgeber war in diesem Jahr die Werkfeuerwehr Zschimmer & Schwarz in Lahnstein.
Landrat Jörg Denninghoff eröffnete die Versammlung und bedankte sich bei allen Anwesenden für das große ehrenamtliche Engagement im vergangenem Jahr. Helmut Pfaff, langjähriger erfahrener Kreisausbilder für Maschinisten im Rhein-Lahn-Kreis, wurde auf eigenem Wunsch aus seiner Funktion durch den Landrat mit einem Weinpräsent entpflichtet.
Für die Informations- und Kommunikationsgruppe des Landkreises wurden Nils Ritscher und Daniel Kröll als Teileinheitsführer bzw. stellvertretender Teileinheitsführer ernannt. Anschließend wurden mehrere verdiente Einsatzkräfte durch den Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Rhein Lahn e.V., Michael Dexheimer, gemeinsam mit seinem Stellvertreter Thorsten Massenkeil, ausgezeichnet. Die Ehrungen erfolgten auf Antrag von Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) Guido Erler.
Anne Rücker, seit 1980 aktives Mitglied der Feuerwehr und Zugführerin der Feuerwehr Lahnstein erhielt die Bronzene Ordensspange für ihr Engagement im Gefahrstoffzug und als Leiterin der Landesfacheinheit Rettungshunde und Ortungstechnik in Lahnstein, sowie als Fachberaterin auf Kreisebene. Helmut Pfaff erhielt für sein Engagement als Kreisausbilder für Maschinisten seit 1990 die Silberne Ordensspange.
Landrat Jörg Denninghoff, Daniel Kröll, Nils Ritscher, Guido Erler | Foto: Kreisverwaltung | Lukas Henning Maik Späth ist seit 1992 Mitglied der Feuerwehr und engagiert sich intensiv im Rettungshundewesen. Er ist Suchtruppführer, zertifizierter Zugführer, Drohnenpilot und Mitglied der technischen Einsatzleitung im Rhein-Lahn-Kreis und wurde ebenfalls mit der Silberne Ordensspange ausgezeichnet.
Die Goldene Ordensspange erhielt Stephan Heinz. Er ist seit 1987 im THW Ortsverein Lahnstein aktiv und seit 2013 Ortsbeauftragter. Neben seiner Tätigkeit im Hauptamt beim THW engagiert er sich in der Spezialeinheit für Auslandseinsätze und war bereits weltweit bei Katastropheneinsätzen im Einsatz. Als Rettungshundeführer, bundesweiter Prüfer und Fachberater Rettungshund im Rhein Lahn Kreis leistet er seit vielen Jahren herausragende Arbeit.
Im weiteren Verlauf der Dienstversammlung wurde durch BKI Guido Erler die Umsetzung der Katastrophenschutzverordnung im Landkreis dargestellt, Thorsten Massenkeil erläuterte die Umsetzung der hybriden Kreisausbildung für Truppführer und Maschinisten, Michael Linkenbach ging auf die Umsetzung der digitalen Alarmierung und den Ausbau des Sirenennetzes ein und Tobas Befard erläuterte die Verfahrensweise im Umgang mit Feuerwehrplänen. Durch den Gastgeber wurde ein Imbiss bereitgestellt, und es blieb genug Raum für einen intensiven Austausch aller Organisationen untereinander (pm Kreisverwaltung Rhein-Lahn)
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Zugbegleiter stirbt nach Angriff bei Ticketkontrolle: Bestürzung in Rheinland-Pfalz und dem Saarland 36-Jähriger erliegt seinen Verletzungen, Tatverdächtiger festgenommen, Politik und Bahn reagieren erschüttert.
LANDSTUHL Ein 36 Jahre alter Zugbegleiter ist nach einem gewaltsamen Angriff in einem Regionalexpress gestorben. Der Mann war am Montagabend bei einer Fahrkartenkontrolle im Zug, der den Bahnhof Landstuhl (RLP) in Richtung Homburg (Saarland) verließ, schwer verletzt worden. Trotz notärztlicher Versorgung und Reanimation vor Ort erlag er am frühen Mittwochmorgen im Krankenhaus seinen Verletzungen.
Nach Angaben der Ermittler war es während der Kontrolle zu einer Eskalation gekommen, nachdem ein Fahrgast keinen gültigen Fahrschein vorweisen konnte und aus dem Zug verwiesen werden sollte. Der 26-jährige Tatverdächtige soll den Bahnmitarbeiter körperlich angegriffen und ihm dabei schwere Kopfverletzungen zugefügt haben. Mehrere Fahrgäste wurden Zeugen, setzten den Notruf ab und leisteten bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte Erste Hilfe.
Der mutmaßliche Täter wurde noch am selben Abend festgenommen – beteiligt waren Kräfte der Landespolizei und der Bundespolizei. Die Staatsanwaltschaft erwirkte anschließend Haftbefehl; ermittelt wird wegen eines schweren Gewaltverbrechens. Zu weiteren Details – etwa zum genauen Ablauf oder möglichen Hintergründen – machten die Behörden zunächst keine Angaben.
Der Tod des Zugbegleiters sorgt weit über die Region hinaus für Bestürzung. Er wirft erneut die Frage auf, wie Mitarbeiter im öffentlichen Nahverkehr besser geschützt werden können – gerade bei Konflikten rund um Kontrollen und Durchsetzung von Regeln im Zug.
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Tatorte Fachbach und Bad Ems: 38-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt
BAD EMS|FACHBACH Das Landgericht Koblenz hat ein Strafverfahren gegen einen 38-jährigen Angeklagten terminiert. Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft wird ihm vorgeworfen, in vier Fällen sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben. Die mutmaßlichen Taten sollen sich über den Zeitraum vom 22. Oktober 2012 bis zum 27. Mai 2022 erstreckt haben; als Tatorte werden Fachbach und Bad Ems genannt. Das Kind soll zur ersten Tatzeit im Vorschulalter gewesen sein.
Nach Mitteilung des Landgerichts beginnt die Hauptverhandlung am Dienstag, 11. Februar, vor dem Landgericht Koblenz. Insgesamt sind vier Verhandlungstermine vorgesehen. Ob die Verhandlung öffentlich stattfindet, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.
Rechtlich wird der Vorwurf dem § 176 Absatz 5 Strafgesetzbuch (StGB) zugeordnet. Weitere Einzelheiten wurden mit Blick auf den Schutz des Kindes nicht mitgeteilt. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.
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