Blaulicht
Marcus Grün erneut zum stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteur gewählt
Marcus Grün erneut zum stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteur gewählt
BAD EMS Kürzlich trafen sich im Kreishaus die Wehrleiter der Feuerwehren im Rhein-Lahn-Kreis zur Wahl eines stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs (stv. BKI) des Rhein-Lahn-Kreises. Die Amtszeit des bisherigen stv. BKI Marcus Grün endet nach zehnjähriger Wahlperiode zum 31.12.2024.
Herr Grün stellte sich der Wiederwahl und wurde einstimmig ohne Gegenkandidat wiedergewählt. Landrat Jörg Denninghoff gehörte zu den ersten Gratulanten und überreichte die Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten des Rhein-Lahn-Kreises für weitere zehn Jahre.
BKI Guido Erler zeigte sich sehr erfreut über die Wiederwahl. „Es gilt weiterhin die gute Zusammenarbeit mit Marcus Grün und dem weiteren stv. BKI Lars Ritscher fortzuführen, um den eingeschlagenen Weg der kontinuierlichen Weiterentwicklung im Brand- und Katastrophenschutz des Rhein-Lahn-Kreises fortzuschreiben“.
Blaulicht
EILMELDUNG: Amtliche Unwetterwarnung vor Glätte!
Blaulicht
Vorsicht beim Betreten von Eisflächen!
RHEIN-LAHN Der Brand- und Katastrophenschutz des Rhein-Lahn-Kreises warnt vor dem Betreten von Eisflächen. Betreten Sie Eisflächen nur, wenn sie offiziell freigegeben sind (z.B. durch Hinweisschilder), da Laien die Tragfähigkeit kaum einschätzen können.
Fließgewässer meiden: Eis auf Flüssen, Bächen und in der Nähe von Zu- und Abflüssen ist besonders gefährlich und sollte nie betreten werden.
Warnsignale beachten: Knistern, Risse oder Wasserflecken auf dem Eis bedeuten Lebensgefahr! Betreten Sie die Fläche nicht.
Uferbereich meiden: Schilf, Brückenpfeiler und andere Objekte, die das Eis durchdringen, machen es brüchig; halten Sie Abstand.
Tauwetter: Bei Plusgraden oder Tauwetter ist Eis extrem unsicher und darf nicht betreten werden.
Im Notfall: Bei Rissen flach hinlegen und robben, nicht ins kalte Wasser springen, sondern Hilfe über den Notruf 112 rufen und mit Hilfsmitteln (Stange, Seil) aus sicherer Entfernung retten.
Blaulicht
Gericht bestätigt Verfassungsschutz: Mainzer Burschenschaft bleibt unter Beobachtung Gericht bestätigt Verfassungsschutz-Einschätzung zu völkischen Ideologien, AfD-Nähe und Verbindungen zur Neuen Rechten
MAINZ Mit Urteil vom 23. Dezember 2025 hat das Verwaltungsgericht Mainz die Klage des Altherrenverbandes der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz gegen das rheinland-pfälzische Innenministerium abgewiesen. Gegenstand des Verfahrens war die Einstufung der pflichtschlagenden Studentenverbindung als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes sowie ihre namentliche Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2024. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass weder die Beobachtung noch die Veröffentlichung einen rechtswidrigen Eingriff in Grundrechte darstellen. Damit bestätigte das Verwaltungsgericht die rechtliche Grundlage für das Vorgehen des Landes Rheinland-Pfalz.
Innenminister Michael Ebling erklärte nach dem Urteil, die Entscheidung bestätige die fundierte und umfassende Analyse des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz. Das Gericht sehe Anhaltspunkte dafür, dass die Burschenschaft verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Die Beobachtung sei daher rechtmäßig und diene der weiteren Aufklärung dieser Bestrebungen.
Nach Angaben des Innenministeriums bewertet der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz die Aktivitäten der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz als problematisch, weil sie in ihrer Gesamtschau mit zentralen Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar seien. Insbesondere werde durch Äußerungen, Veranstaltungen und ideologische Positionierungen Menschen anderer Herkunft oder Abstammung das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen. Diese Sichtweise widerspreche dem im Grundgesetz verankerten Menschenwürdeprinzip.
Ein zentrales Element der Bewertung sind die Veranstaltungen im Verbindungshaus der Germania. Nach Darstellung des Verfassungsschutzes dienen diese nicht nur der internen Diskussion, sondern entfalten eine gezielte Außenwirkung. Bestimmte Vortragsthemen und eingeladene Referenten seien darauf ausgerichtet, Einfluss auf die politische Meinungsbildung junger Menschen zu nehmen und diese ideologisch zu binden. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Einschätzung und stellte fest, dass es sich nicht um vereinzelte Vorgänge, sondern um ein strukturiertes Vorgehen handele.
Hinzu kommt die Einbindung der Burschenschaft in ein überregionales Netzwerk von Verbindungen mit vergleichbarer ideologischer Ausrichtung. Die Germania Halle zu Mainz ist Mitglied der Deutschen Burschenschaft und Teil des sogenannten Schwarz-Weiß-Roten Kartells. Dieses Kartell besteht aus der Mainzer Germania, der Hamburger Burschenschaft Germania sowie der Erlanger Burschenschaft Frankonia. Sowohl die Hamburger als auch die Erlanger Verbindung standen beziehungsweise stehen im Fokus von Verfassungsschutzbehörden. Die Einbindung in dieses Kartell wird von Sicherheitsbehörden als relevanter Faktor gewertet, da es sich um eine dauerhafte, ideologisch geprägte Verbindung handelt und nicht um lose Kontakte.
Darüber hinaus wird die Germania Halle zu Mainz der sogenannten Burschenschaftlichen Gemeinschaft zugerechnet, einem Zusammenschluss innerhalb der Deutschen Burschenschaft, der seit Jahren als besonders weit rechtsstehend gilt. Politikwissenschaftliche Einordnungen und Verfassungsschutzberichte beschreiben diese Gruppierung als Träger völkisch-nationalistischer Positionen. Zusätzlich unterhält die Germania nach öffentlich zugänglichen Quellen freundschaftliche Beziehungen zu weiteren Verbindungen, die als rechtsextrem eingestuft werden, darunter die Alte Breslauer Burschenschaft der Raczeks.
Der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz ordnet die Burschenschaft Germania Halle zu Mainz dem Spektrum der sogenannten „Neuen Rechten“ zu. Diese Strömung verfolgt einen intellektuell auftretenden Rechtsextremismus, der sich bewusst vom historischen Nationalsozialismus abgrenzt, jedoch grundlegende Prinzipien des liberalen Verfassungsstaates ablehnt. Charakteristisch sind dabei ein völkischer Volksbegriff, die Ablehnung pluralistischer Gesellschaftsmodelle sowie eine langfristig angelegte Strategie der Einflussnahme auf gesellschaftliche Diskurse.
In diesem Zusammenhang spielen auch politische Querverbindungen eine Rolle. Nach Angaben des Innenministeriums bestehen enge Kontakte zur Alternative für Deutschland, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt wird. Die Mainzer Burschenschaft werde inzwischen als Rekrutierungsraum und Kaderschmiede für AfD-nahe Strukturen bewertet. Sichtbar geworden seien diese Verbindungen unter anderem im Umfeld des ehemaligen „Zentrums Rheinhessen“ in Mainz, das als Treffpunkt der rechten Szene galt.
Ideologische Überschneidungen sieht der Verfassungsschutz zudem mit der Identitäre Bewegung Deutschland, die von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet wird. Diese Schnittmengen betreffen insbesondere migrationsfeindliche Positionen, identitäre Weltbilder und die Ablehnung einer offenen, pluralistischen Gesellschaft.
Auch die Selbstdarstellung der Burschenschaft floss in die Bewertung ein. Auf ihrer Internetseite beschreibt sich die Germania Halle zu Mainz als Verbindung für patriotische Studenten und grenzt sich ausdrücklich von politischer Korrektheit, Genderdiskursen und sogenannten linken Denkverboten ab. Diese Aussagen werden von den Sicherheitsbehörden nicht isoliert betrachtet, sondern im Zusammenhang mit den personellen Netzwerken, den ideologischen Bezügen und den dokumentierten Aktivitäten bewertet.
Das Verwaltungsgericht Mainz stellte in seinem Urteil klar, dass die Beobachtung der Burschenschaft nicht einer Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit gleichkommt, sondern der Aufklärung eines begründeten Verdachts dient. Maßgeblich sei die Gesamtschau der tatsächlichen Anhaltspunkte, nicht einzelne Äußerungen oder isolierte Ereignisse. Die namentliche Erwähnung im Verfassungsschutzbericht sei zulässig und diene dem legitimen Zweck der öffentlichen Information.
Innenminister Michael Ebling betonte abschließend, die Verfassungsschutzbehörde Rheinland-Pfalz werde die Aktivitäten der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz auch weiterhin aufmerksam verfolgen. Das Urteil zeige, dass der Staat seiner Verantwortung nachkomme, verfassungsfeindliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, transparent zu benennen und im Rahmen der geltenden Gesetze zu beobachten (dk).
-
Allgemeinvor 4 JahrenRhein-Lahn-Kreis feiert 1. Mai – Wir waren in Dornholzhausen, Nievern, Hirschberg und Fachbach – Video im Beitrag
-
VG Loreleyvor 4 JahrenVG Loreley bietet Sommerfreizeit für Kinder aus den Flutgebieten
-
Schulenvor 4 JahrenVG Bad Ems-Nassau investiert in die Sanierung der Turnhalle der Freiherr-vom-Stein Schule Bad Ems
-
Koblenzvor 4 JahrenKoblenz beschließt neue Baumschutzsatzung
-
Blaulichtvor 4 MonatenMillionenschäden bei Glasfaserausbau: Subunternehmer aus dem Rhein-Lahn-Kreis warten auf Gelder von Phoenix Engineering
-
Koblenzvor 9 MonatenKoblenz ausgebremst: Geplante Zug-Offensive scheitert an Bauchaos
-
VG Nastättenvor 4 JahrenAus für Endlichhofmilch? Zellmanns Birkenhof in Endlichhofen meldet Insolvenz an!
-
VG Nastättenvor 2 JahrenLandwirt hat Tiere nicht im Griff: Kühe brechen immer wieder auf den Segelflugplatz Nastätten aus







