Politik
Manuel Minor kandidiert für das Amt des Verbandsbürgermeisters in Bad Ems-Nassau
Der 43-jährige parteilose Diplom-Verwaltungswirt hat gestern in Bad Ems seine Kandidatur für das Amt des Verbandsbürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau bekanntgegeben.
BAD EMS Der 43-jährige Diplom-Verwaltungswirt, verheiratet und Vater von vier Kindern, hat gestern in Bad Ems seine Kandidatur für das Amt des Verbandsbürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau bekanntgegeben. Seit 2019 ist er hauptamtlicher Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und lehrt dort Kommunalverfassungsrecht sowie öffentliches Dienstrecht. Manuel Minor ist parteilos, gehört jedoch dem Stadtrat in Nassau an und stammt gebürtig aus Nassau.
Lahnstein
Lahnsteiner SPD und Grüne sehen nach Vergleich Chance für ergebnisoffene Stadtentwicklungsdebatte Vergleich schafft Klarheit über die Rechte des Rates
LAHNSTEIN Am 6. Mai kommt die aktuelle Verkehrsführung auf die Tagesordnung des Stadtrates. Das mussten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Lahnsteiner Stadtrat vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erstreiten. In dem nun vorgeschlagenen Vergleich sehen die Fraktionen deshalb einen wichtigen Erfolg für die kommunale Demokratie. Beide fordern seit Langem, dass der Stadtrat bei zentralen Fragen der Stadtentwicklung, die in der Umsetzung auch verkehrsbehördliche Anordnungen erforderlich machen können, das maßgebliche Organ ist. Verkehrsführung und Stadtentwicklung sind in Lahnstein nicht voneinander zu trennen – insbesondere dann nicht, wenn viele Lahnsteinerinnen und Lahnsteiner darüber täglich diskutieren.
Der Vergleich entspricht inhaltlich der Rechtsauffassung der klagenden Fraktionen. „Erst jetzt wird überhaupt wieder eine sachliche Diskussion möglich“, freuen sich die beiden Fraktionsvorsitzenden Jutta Niel und Jochen Sachsenhauser.
Der Oberbürgermeister und die Verwaltung dürfen bei zentralen Fragen der Verkehrsplanung nicht allein entscheiden. Wenn die Zuständigkeit des Rates nicht eindeutig ausgeschlossen ist, muss ein ordnungsgemäß gestellter Antrag auf die Tagesordnung des Stadtrates gesetzt werden. Genau diese fehlende Eindeutigkeit war nach den Hinweisen des Vorsitzenden Richters entscheidend. In der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass das Gericht im Falle eines Urteils zur Rechtsauffassung der Kläger tendiert hätte. Vor diesem Hintergrund wurde ein Vergleich vorgeschlagen, der nun schnelle Klarheit schafft und eine weitere Instanz mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand vermeidet.
Demokratische Zuständigkeit des Rates
Für SPD und Bündnis 90/Die Grünen geht es dabei um eine grundsätzliche Frage: Wie werden zentrale Stadtentwicklungsfragen in Lahnstein behandelt – im offenen Diskurs des Rates oder durch einseitige Verwaltungsentscheidungen unter ausschließlichem Verweis auf Verkehrssicherheit? Gerade bei komplexen Änderungen der Verkehrsführung werden neben Fragen der Verkehrssicherheit selbstverständlich auch Aspekte der Stadtentwicklung berührt. Dies macht nach der Gemeindeordnung eine Beratung im Stadtrat erforderlich, sofern die Zuständigkeit des Rates nicht eindeutig ausgeschlossen ist. Der Rat ist das Organ der politischen Willensbildung, nicht die Vorabbewertung durch die Verwaltung.
Kritik am Amtsverständnis des Oberbürgermeisters
Diese juristische Auseinandersetzung wäre vermeidbar gewesen, wenn der Oberbürgermeister die unsichere Rechtslage von Beginn an anerkannt und den Antrag zur Beratung zugelassen hätte. Mit Verwunderung nehmen die Fraktionen zur Kenntnis, dass unmittelbar nach der Verhandlung eine Pressemitteilung der Stadtverwaltung veröffentlicht wurde, die den Eindruck erweckte, die Rechtsposition der Verwaltung sei bestätigt worden. Tatsächlich war gerade diese fehlende Eindeutigkeit ausschlaggebend für die gerichtliche Bewertung.
Bedauerlich ist zudem, dass Oberbürgermeister Lennart Siefert der mündlichen Verhandlung nicht persönlich beiwohnte. Der Vorsitzende Richter wies mehrfach darauf hin, dass bei persönlicher Anwesenheit eine unmittelbare Verständigung auf den Vergleich möglich gewesen wäre und eine weitere Frist nicht erforderlich gewesen wäre.
Vergleich schafft Klarheit
Der geschlossene Vergleich stellt klar: Wird ein Antrag von einer Fraktion ordnungsgemäß gestellt und ist die Zuständigkeit des Rates nicht eindeutig ausgeschlossen, darf der Oberbürgermeister ihn nicht eigenständig von der Tagesordnung nehmen. Im konkreten Fall muss der Antrag von SPD und Grünen nun im Mai im Rat behandelt werden. Sollte ein späterer Beschluss rechtlich zweifelhaft sein, kann er ausgesetzt und durch die Kommunalaufsicht überprüft werden. Genau so sieht es das rechtsstaatliche Verfahren vor. Nicht vorgesehen ist hingegen eine Vorabentscheidung, die eine Beratung im Rat von vornherein verhindert.
Ziel: Offene Debatte und Bürgerbeteiligung
SPD und Bündnis 90/Die Grünen werden nun aktiv das Gespräch mit allen Fraktionen suchen. Ziel ist eine ergebnisoffene Beratung über ein tragfähiges, rechtssicheres und breit abgestütztes Mobilitäts- und Stadtentwicklungskonzept, insbesondere nach der veränderten Mittelverwendung für die Erschließungsstraße. Alles muss im Rat und in den zuständigen Fachausschüssen beraten werden können – mit entsprechenden Beschlüssen und gegebenenfalls weitergehenden Arbeitsaufträgen. Dazu gehören auch mögliche Alternativen zur gewählten Verkehrsführung wie Beschränkungen des Durchgangsverkehrs für den Schwerlastverkehr, weitergehende Geschwindigkeitsbegrenzungen oder die Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche.
Gerade bei zentralen Fragen der Verkehrsführung aller Mobilitätsformen und des ÖPNV halten die Fraktionen auch eine verstärkte Bürgerbeteiligung, etwa in Form einer Bürgerbefragung oder eines strukturierten Beteiligungsverfahrens, für sinnvoll. Keine Verkehrsführung ist stadtplanerisch alternativlos, wenn es zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit weitere Möglichkeiten gibt. Ziel ist jetzt eine offene Debatte über zentrale Maßnahmen, die die Mängel der aktuellen Situation beseitigen und eine breite demokratische Legitimation erhalten.
Klarer Auftrag: Beratung im Rat
Mit der Umsetzung des Vergleichs steht fest: Der Antrag wird im Stadtrat beraten – offen, transparent und im politischen Diskurs. Stadtentwicklung gehört in den Rat und in die demokratische Debatte. (PM SPD Lahnstein und Bündnis 90/Die Grünen Lahnstein)
Koblenz
Mobilitätskonzept Oberlahnstein: Verwaltungsgericht Koblenz schlägt Vergleich vor
LAHNSTEIN Vor der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz hat heute die mündliche Verhandlung im Verfahren um das Mobilitätskonzept für Oberlahnstein stattgefunden. Hintergrund ist ein Streit um die Zuständigkeit: Oberbürgermeister Lennart Siefert hatte die Straßenführung in Lahnstein im Zuge des Mobilitätskonzeptes aus Sicht der klagenden Fraktionen allein festgelegt. SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat vertreten dagegen die Auffassung, dass der Stadtrat in diese Entscheidung hätte eingebunden werden müssen. Der Sitzungssaal war gut gefüllt, zahlreiche Zuhörer verfolgten die Verhandlung, einige mussten mangels Sitzplätzen stehen.
Für die Kläger erschienen die jeweiligen Fraktionssprecher der SPD, Jochen Sachsenhauser, sowie von Bündnis 90/Die Grünen. Jutta Niel, im Stadtrat der Stadt Lahnstein, jeweils begleitet von Beiständen. Für die beklagte Stadt Lahnstein nahmen zwei Verwaltungsmitarbeiter an der Verhandlung teil. Der Vorsitzende Richter bedauerte ausdrücklich, dass Oberbürgermeister Lennart Siefert nicht persönlich erschienen war.
Der Vorsitzende der 1. Kammer betonte mehrfach, dass es sich um eine schwierige und rechtlich nicht eindeutig zu beantwortende Streitfrage handele. Allein aufgrund dieser Komplexität würde die Kammer im Falle einer Entscheidung durch Urteil die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zulassen. Die Kammer könne beide Rechtspositionen nachvollziehen, ließ jedoch erkennen, dass sie dazu tendiere, dem Begehren der Kläger zu folgen.
In seiner rechtlichen Einordnung verwies der Vorsitzende auf ein Verfahren aus dem Jahr 2017 zur Mittelrheinbrücke, das ebenfalls vor der 1. Kammer verhandelt worden war, damals jedoch unter anderem Vorsitz. Die Kammer sehe Parallelen in der Frage der Zuständigkeit und der Reichweite kommunaler Entscheidungsbefugnisse.
Im Laufe der Verhandlung unterbreitete das Gericht einen Vergleichsvorschlag, der sinngemäß folgende Punkte umfasst:
Der Oberbürgermeister verpflichtet sich, den seinerzeitigen Antrag der Fraktionen in einer Stadtratssitzung im April oder Mai 2026 auf die Tagesordnung zu setzen.
Zugleich behält sich der Oberbürgermeister ausdrücklich vor, einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung des Tagesordnungspunktes zu stellen. Eine Absetzung würde nach der Geschäftsordnung des Stadtrates eine Zweidrittelmehrheit erfordern.
Ferner soll der Oberbürgermeister berechtigt sein, einen Beschluss des Stadtrates auszusetzen, sofern er überzeugt ist, dass dieser die Befugnisse des Rates überschreitet oder gesetzes- beziehungsweise rechtswidrig ist. In diesem Fall hätte die Kommunalaufsicht hierüber durch Bescheid zu entscheiden.
Der Vergleich steht unter Widerrufsvorbehalt und kann vom Oberbürgermeister durch wirksame Prozesserklärung bis Freitag, 27. Februar 2026, widerrufen werden. Auf ausdrücklichen Wunsch der Kläger wurde auch ihnen ein entsprechender Widerrufsvorbehalt bis zu diesem Datum eingeräumt.
Die Kosten des Verfahrens sollen nach dem Vergleichsvorschlag von der Stadt Lahnstein getragen werden. Die außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger selbst. Dabei ist anzumerken, dass die Stadt selbst im Falle eines Obsiegens die Kosten zu tragen hätte, da den Fraktionen grundsätzlich ein Kostenerstattungsanspruch zusteht.
Der Vorsitzende Richter deutete abschließend an, dass vorbehaltlich der internen Beratungen ein entsprechendes Urteil zugunsten der Kläger ergehen würde
Der Vorsitzende Richter deutete abschließend an, dass vorbehaltlich der internen Beratungen ein entsprechendes Urteil zugunsten der Kläger ergehen würde mit Berufungsrecht, sofern der Vergleich widerrufen werden sollte. Damit bleibt die Entscheidung zunächst offen und hängt maßgeblich davon ab, ob eine der Parteien von dem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
Politik
SPD-Landtagskandidat aus Nassau: Manuel Liguori stellt sich vor
NASSAU Manuel Liguori tritt bei der Landtagswahl im Wahlkreis 7 für die SPD an. Der 45-jährige Landtagsabgeordnete wurde in Nassau geboren und lebt mit seiner Frau und seiner Tochter in seiner Heimatstadt, in der er auch Bürgermeister ist. Er blickt auf seine Kindheit am Oranienplatz zurück, wo er groß geworden ist. Sein Vater kam wegen der Arbeit bei Leifheit nach Nassau, seine Mutter ist Nassauerin. Als Kind war er nach eigener Beschreibung fast immer draußen unterwegs. Mit Freunden baute er Hütten, spielte im Freien und war oft in den Nassauer Wäldern unterwegs. An diese Zeit erinnert er sich gerne.
Von Nassau nach Nastätten und Diez: Ausbildung und Abitur
In Nassau besuchte Liguori die Grundschule, danach die Hauptschule. Es folgte die Ausbildung zum Maler und Lackierer bei der Firma Heymann in Nastätten. Den Ausbildungsbetrieb nennt er ebenso wie die berufsbildende Schule in Diez als wichtigen Abschnitt. Dort habe er Lehrkräfte erlebt, die ihn förderten. In dieser Zeit habe er für sich entdeckt, was möglich ist, wenn man sich anstrengt. Den Abschluss als Maler und Lackierer machte er nach eigenen Angaben mit sehr gutem Ergebnis. 1999 konnte er sich am beruflichen Gymnasium in Diez anmelden und holte dort das Abitur nach.
Zivildienst, Studium und Rückkehr als Lehrer
Nach dem Abitur entschied sich Liguori für den Zivildienst beim CVJM in Mannheim. Er nennt dafür auch einen privaten Grund: Seine spätere Frau absolvierte damals in Mannheim eine Ausbildung zur Fremdsprachensekretärin. Er wollte mit ihr zusammen sein und zugleich eine größere Stadt kennenlernen.
Im Anschluss zog das Paar nach Mainz. Dort studierte Liguori Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftspädagogik und Evangelische Theologie. Nach dem Studium bekam er die Möglichkeit, an der berufsbildenden Schule in Diez als Lehrer zu beginnen. Er ist Diplom-Handelslehrer. Insgesamt arbeitete er dort zwölf Jahre, unterbrochen von einem zweijährigen Einsatz als Lehrer in Boppard.
Seit etwas mehr als dreieinhalb Jahren ist Liguori Landtagsabgeordneter. Er beschreibt diesen Wechsel als Schritt, bei dem er aus einem langjährigen Interesse ein Berufsfeld gemacht habe, das ihm Freude bereite. Er wolle sich für die Menschen in der Region einsetzen und diese Arbeit fortsetzen.
Rhein-Lahn-Kreis: Vielfalt zwischen Welterbe, Kultur und Einkauf
Den Rhein-Lahn-Kreis beschreibt Liguori als außergewöhnlich vielfältig. Er verweist auf drei Welterbestätten im Kreis: Bad Ems als Teil der „Great Spa Towns of Europe“, den Limes sowie die Loreley am Rhein. Darüber hinaus nennt er Orte und Besonderheiten, die für ihn den Reiz der Region ausmachen: Diez mit Grafenschloss, Altstadt und Schloss Oranienstein, Bad Ems mit Kaiserzeit und Prachtbauten, Nastätten als Einkaufsstandort sowie Nassau mit der Burg Nassau-Oranien und der Bedeutung als Gründungsstadt des Herzogtums Nassau. Auch die Verbandsgemeinde Aar-Einrich hebt er hervor, etwa mit dem Kreml-Kulturhaus in Zollhaus und dem Bartholomäusmarkt in Katzenelnbogen.
Projekte und Schwerpunkte: Stadtentwicklung, Gesundheit, Kultur
Liguori nennt mehrere Themen, an denen er in den vergangenen Jahren mitgearbeitet habe. Dazu gehört die Stadtentwicklung in Diez. Er sei froh, dass das Land Rheinland-Pfalz die Stadt in Programme aufgenommen habe. Die Innenstadt habe Potenzial, das weiter genutzt werden könne.
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt war für ihn das Krankenhaus in Nastätten. Er verbindet das Thema mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung im Rhein-Lahn-Kreis zu sichern. Für Nassau nennt er die Eröffnung des Kulturbüros. Als kulturpolitischer Sprecher betont er, dass Kulturarbeit auch auf dem Land wichtig sei und zur Demokratieförderung beitrage.
Infrastruktur in der Region: Umgehungen, Brücken, Straßen, Hallenbad
Beim Thema Infrastruktur zählt Liguori mehrere Vorhaben auf: die Umgehung Marienfels–Miehlen, die geplante Ertüchtigung des Hallenbads in Diez, die Umgehung in Limburg zur Entlastung des Raums Diez sowie die Erneuerung von Straßen im Kreis. Er beschreibt Gespräche mit dem LBM, um bei Sanierungen schneller voranzukommen. Als weiteres Projekt nennt er den Neubau der Brücke in Balduinstein, der die Region infrastrukturell unterstützen soll.
Ehrenamt, Dorfläden und schnelle Hilfe
Der Landtagsabgeordnete spricht ausführlich über ehrenamtliches Engagement im Rhein-Lahn-Kreis. Er nennt Sport- und Kulturvereine ebenso wie Feuerwehr, THW und Rotes Kreuz. Auch Jägerinnen und Jäger erwähnt er, etwa im Zusammenhang mit Kitzrettung. First Responder sollen nach seiner Darstellung zusätzliche Unterstützung erhalten. Auf Kreisebene werde an einer App gearbeitet, um Hilfe schneller zu organisieren.
Neben dem Ehrenamt nennt Liguori Vorhaben für den ländlichen Raum: Dorfläden fördern, Dorfkneipen und Dorfcafés erhalten oder neu ermöglichen. Außerdem spricht er sich für einen günstigeren Führerschein für junge Menschen unter 25 aus, weil Mobilität im ländlichen Raum entscheidend sei. Im Bildungsbereich nennt er ein Ziel, das er ausdrücklich verfolgt: Grundschullehrkräfte sollen nach A13 bezahlt werden, so wie Lehrkräfte an Realschulen und Gymnasien.
Lesen, Kino und politische Prägung
Als letztes Buch nennt Liguori den Krimi „Mordseeluft“ von Emmy Johansen, einen Borkum-Krimi. Er liest nach eigener Aussage gern Krimis und reist privat häufiger an die Nord- und Ostsee. Den letzten Kinofilm sah er mit seiner Frau im Kino in Nastätten: „Avatar 3“ in 3D.
Als Politiker, der ihn beeindruckt habe, nennt er Barack Obama. Er beschreibt dessen Werdegang als Beispiel dafür, wie jemand sich nach oben arbeiten könne.
Zum Abschluss betont Liguori, dass die Arbeit als Landtagsabgeordneter nicht nur in Mainz stattfinde, sondern vor allem auch im Wahlkreis. Er beschreibt sich mit 45 Jahren als jemanden, der noch viel vorhabe, begonnene Projekte vollenden wolle und die Region weiterentwickeln möchte.
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