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Koblenzer Polizei zieht verkehrsunsicheren Kleinbus aus dem Verkehr

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Auch die Bremsleitung wies Rostschäden auf
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KOBLENZ Am Montag, 26.04.2021 kontrollierte die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz gegen 11:00 Uhr auf der BAB 3, Rastplatz Heiligenroth, einen Kleinbus eines aus dem südosteuropäischen Raum stammenden Unternehmens. Der mit insgesamt 5 Personen besetzte Kleinbus war den Kontrolleuren aufgefallen, weil in dem augenscheinlich alten Fahrzeug moderne LED-Beleuchtung eingebaut war.

Verkehrsunsicheren Kleinbus für unerlaubte gewerbliche Personenbeförderung eingesetzt – Fahrzeug aus Südosteuropa wurde stillgelegt

Im Rahmen der Kontrollmaßnahme wurde festgesellt, dass der 40-jährige Fahrer zugleich auch der Halter des Fahrzeugs war und er die vier mitfahrenden Personen gegen Entgelt beförderte. Eine Genehmigung für die gewerbliche grenzüberschreitende Personenbeförderung konnte er nicht vorlegen.

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Die Überprüfung des Kleinbusses ließ schließlich eine Vielzahl technischer Mängel erkennen. Nicht nur, dass die nachträglich in dem 18 Jahre alten Fahrzeug eingebauten LED-Scheinwerfer unsachgemäß befestigt waren und andere Verkehrsteilnehmer blendeten. Vielmehr waren auch ausgeschlagene Lenkungsteile, teilweise bis auf die Karkasse abgefahrene Reifen und erhebliche Durchrostungen, unter anderem am Fahrzeugrahmen, festzustellen. Dass Teile der Auspuffanlage komplett fehlten rundete das negative Bild insgesamt ab.

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Der Kleinbus wurde bei einer Prüforganisation vorgestellt und es zeigten sich noch weitere Mängel wie etwa poröse Bremsschläuche und stark gerostete Bremsleitungen. Das Fahrzeug wurde durch den Prüfer letztendlich als verkehrsunsicher bewertet.

Der Rahmen am Fahrzeug war durchgerostet

Da von den festgestellten Mängeln teilweise erhebliche Gefahren ausgingen und Verkehrsgefährdungen nicht auszuschließen waren, wurde die Weiterfahrt mit dem Kleinbus direkt untersagt. Zur Verhinderung einer weiteren Nutzung wurden die Fahrzeugkennzeichen und auch die Zulassungsbescheinigung sichergestellt.

Auch die Bremsleitung wies Rostschäden auf

Nunmehr soll das Fahrzeug aufgeladen und als Ladung zum Firmensitz nach Südosteuropa befördert werden, da eine Reparatur in Deutschland zu kostenintensiv wäre.

Der Fahrer wurde angezeigt und musste eine Sicherheitsleistung hinterlegen

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Große Wehrleiterdienstversammlung im Rhein-Lahn-Kreis

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Foto: Kreisverwaltung | Lukas Henning
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LAHBSTEIN Bei der ersten Wehrleiterdienstversammlung in diesem Jahr waren neben den Wehrleitungen der Feuerwehren und den Führungskräften der Kreiseinheiten auch wieder alle Hilfsorganisationen, die Kreisjugendfeuerwehr, der Kreisfeuerwehrverband und das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr zugegen. Gastgeber war in diesem Jahr die Werkfeuerwehr Zschimmer & Schwarz in Lahnstein.

Landrat Jörg Denninghoff eröffnete die Versammlung und bedankte sich bei allen Anwesenden für das große ehrenamtliche Engagement im vergangenem Jahr. Helmut Pfaff, langjähriger erfahrener Kreisausbilder für Maschinisten im Rhein-Lahn-Kreis, wurde auf eigenem Wunsch aus seiner Funktion durch den Landrat mit einem Weinpräsent entpflichtet.

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Für die Informations- und Kommunikationsgruppe des Landkreises wurden Nils Ritscher und Daniel Kröll als Teileinheitsführer bzw. stellvertretender Teileinheitsführer ernannt. Anschließend wurden mehrere verdiente Einsatzkräfte durch den Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Rhein Lahn e.V., Michael Dexheimer, gemeinsam mit seinem Stellvertreter Thorsten Massenkeil, ausgezeichnet. Die Ehrungen erfolgten auf Antrag von Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) Guido Erler.

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Anne Rücker, seit 1980 aktives Mitglied der Feuerwehr und Zugführerin der Feuerwehr Lahnstein erhielt die Bronzene Ordensspange für ihr Engagement im Gefahrstoffzug und als Leiterin der Landesfacheinheit Rettungshunde und Ortungstechnik in Lahnstein, sowie als Fachberaterin auf Kreisebene. Helmut Pfaff erhielt für sein Engagement als Kreisausbilder für Maschinisten seit 1990 die Silberne Ordensspange.

Landrat Jörg Denninghoff, Daniel Kröll, Nils Ritscher, Guido Erler | Foto: Kreisverwaltung | Lukas Henning

Maik Späth ist seit 1992 Mitglied der Feuerwehr und engagiert sich intensiv im Rettungshundewesen. Er ist Suchtruppführer, zertifizierter Zugführer, Drohnenpilot und Mitglied der technischen Einsatzleitung im Rhein-Lahn-Kreis und wurde ebenfalls mit der Silberne Ordensspange ausgezeichnet.

Die Goldene Ordensspange erhielt Stephan Heinz. Er ist seit 1987 im THW Ortsverein Lahnstein aktiv und seit 2013 Ortsbeauftragter. Neben seiner Tätigkeit im Hauptamt beim THW engagiert er sich in der Spezialeinheit für Auslandseinsätze und war bereits weltweit bei Katastropheneinsätzen im Einsatz. Als Rettungshundeführer, bundesweiter Prüfer und Fachberater Rettungshund im Rhein Lahn Kreis leistet er seit vielen Jahren herausragende Arbeit.

Im weiteren Verlauf der Dienstversammlung wurde durch BKI Guido Erler die Umsetzung der Katastrophenschutzverordnung im Landkreis dargestellt, Thorsten Massenkeil erläuterte die Umsetzung der hybriden Kreisausbildung für Truppführer und Maschinisten, Michael Linkenbach ging auf die Umsetzung der digitalen Alarmierung und den Ausbau des Sirenennetzes ein und Tobas Befard erläuterte die Verfahrensweise im Umgang mit Feuerwehrplänen. Durch den Gastgeber wurde ein Imbiss bereitgestellt, und es blieb genug Raum für einen intensiven Austausch aller Organisationen untereinander (pm Kreisverwaltung Rhein-Lahn)

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Blaulicht

Zugbegleiter stirbt nach Angriff bei Ticketkontrolle: Bestürzung in Rheinland-Pfalz und dem Saarland 36-Jähriger erliegt seinen Verletzungen, Tatverdächtiger festgenommen, Politik und Bahn reagieren erschüttert.

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Foto: BEN Kurier - Fotomontage -
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LANDSTUHL Ein 36 Jahre alter Zugbegleiter ist nach einem gewaltsamen Angriff in einem Regionalexpress gestorben. Der Mann war am Montagabend bei einer Fahrkartenkontrolle im Zug, der den Bahnhof Landstuhl (RLP) in Richtung Homburg (Saarland) verließ, schwer verletzt worden. Trotz notärztlicher Versorgung und Reanimation vor Ort erlag er am frühen Mittwochmorgen im Krankenhaus seinen Verletzungen.

Nach Angaben der Ermittler war es während der Kontrolle zu einer Eskalation gekommen, nachdem ein Fahrgast keinen gültigen Fahrschein vorweisen konnte und aus dem Zug verwiesen werden sollte. Der 26-jährige Tatverdächtige soll den Bahnmitarbeiter körperlich angegriffen und ihm dabei schwere Kopfverletzungen zugefügt haben. Mehrere Fahrgäste wurden Zeugen, setzten den Notruf ab und leisteten bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte Erste Hilfe.

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Der mutmaßliche Täter wurde noch am selben Abend festgenommen – beteiligt waren Kräfte der Landespolizei und der Bundespolizei. Die Staatsanwaltschaft erwirkte anschließend Haftbefehl; ermittelt wird wegen eines schweren Gewaltverbrechens. Zu weiteren Details – etwa zum genauen Ablauf oder möglichen Hintergründen – machten die Behörden zunächst keine Angaben.

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Der Tod des Zugbegleiters sorgt weit über die Region hinaus für Bestürzung. Er wirft erneut die Frage auf, wie Mitarbeiter im öffentlichen Nahverkehr besser geschützt werden können – gerade bei Konflikten rund um Kontrollen und Durchsetzung von Regeln im Zug.

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Tatorte Fachbach und Bad Ems: 38-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt

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BAD EMS|FACHBACH Das Landgericht Koblenz hat ein Strafverfahren gegen einen 38-jährigen Angeklagten terminiert. Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft wird ihm vorgeworfen, in vier Fällen sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben. Die mutmaßlichen Taten sollen sich über den Zeitraum vom 22. Oktober 2012 bis zum 27. Mai 2022 erstreckt haben; als Tatorte werden Fachbach und Bad Ems genannt. Das Kind soll zur ersten Tatzeit im Vorschulalter gewesen sein.

Nach Mitteilung des Landgerichts beginnt die Hauptverhandlung am Dienstag, 11. Februar, vor dem Landgericht Koblenz. Insgesamt sind vier Verhandlungstermine vorgesehen. Ob die Verhandlung öffentlich stattfindet, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.

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Rechtlich wird der Vorwurf dem § 176 Absatz 5 Strafgesetzbuch (StGB) zugeordnet. Weitere Einzelheiten wurden mit Blick auf den Schutz des Kindes nicht mitgeteilt. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.

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