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Festnahmen nach Geldautomatensprennungen in Kroppach

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Festnahmen nach Geldautomatensprennungen in Kroppach
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KROPPACH/Ww Am 16.06.2022 wurde gegen 2:10 Uhr in Kroppach im Westerwald ein Geldautomat gesprengt. Dabei erbeuteten mehrere Täter vor Ort einen Bargeldbetrag in noch nicht feststehender Höhe. Offenbar nutzten mehrere Tatbeteiligte zunächst einen Pkw des Typs VW Golf mit deutschem Kennzeichen. Nachdem dieses Fahrzeug ohne Insassen von der Polizei aufgefunden worden war, konnten noch gestern Morgen gegen 5 Uhr in einem Waldstück bei Roth im Westerwald zwei mögliche Tatbeteiligte in einem anderen Pkw des Typs VW Golf mit niederländischem Kennzeichen festgestellt und vorläufig festgenommen werden. Am Abend erhärteten sich Anhaltspunkte dafür, dass sich im erweiterten Tatortbereich möglicherweise weitere mit der Tat in Verbindung stehende Personen befinden könnten.

Mit erheblichem Polizeieinsatz gelang es, einen zuvor in dem betreffenden Bereich gesichteten Kombi des Typs VW Golf Variant, wiederum mit niederländischem Kennzeichen, ausfindig zu machen, zu verfolgen und in Bonn-Beuel schließlich vier der fünf Insassen vorläufig festzunehmen. Einer der Tatverdächtigten konnte fliehen. Im Zuge der Fahndung nach dem noch nicht gefassten Tatverdächtigen konnte Bargeld, das mutmaßlich aus der Tat stammt, aufgefunden werden. Die genaue Höhe des Schadens bzw. der Beute ist noch nicht bekannt. Die Ermittlungen laufen weiter auf Hochtouren.

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Bei den festgenommenen Tatverdächtigen handelt es sich um fünf niederländische Staatsangehörige und einen französischen Staatsangehörigen im Alter von 19 bis 30 Jahren. Die Beschuldigten wurden heute Ermittlungsrichterinnen beim Amtsgericht in Koblenz vorgeführt. Diese haben unter Annahme von Fluchtgefahr antragsgemäß Haftbefehle gegen die sechs mutmaßlichen Tatbeteiligten wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls sowie des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion erlassen. Die Beschuldigten befinden sich aufgrund dessen nunmehr in Untersuchungshaft und werden unterschiedlichen Haftanstalten zugeführt.

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Weitere Auskünfte können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht erteilt werden. Das Ermittlungsverfahren wird kurzfristig der Staatsanwaltschaft Mainz, die Fälle von Geldautomatensprengungen in Rheinland-Pfalz zentralisiert bearbeitet, wenn sich Hinweise auf eine bandenmäßige Vorgehensweise ergeben, zur Übernahme vorgelegt.

Rechtliche Hinweise:

Wegen schweren Bandendiebstahls gemäß § 244a des Strafgesetzbuchs (StGB) macht sich u.a. strafbar, wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds eine durch verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesicherte Sache stiehlt oder zur Tatausführung in ein Gebäude, einen Geschäfts- oder anderen umschlossenen Raum einbricht. Wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion macht sich nach § 308 Absatz 1 StGB u.a. strafbar, wer vorsätzlich durch Sprengstoff eine Explosion herbeiführt und dadurch vorsätzlich Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

§ 244a Absatz 1 StGB droht für den schweren Bandendiebstahl grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren an, § 308 Absatz 1 StGB für das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion grundsätzlich eine solche von einem bis zu 15 Jahren. Allerdings hängt die Höhe einer etwaigen Strafe stets von den Umständen des Einzelfalles ab, lässt sich also nicht schematisch beurteilen. Im Übrigen gelten im Falle von Heranwachsenden, also Personen, die zwar volljährig, aber noch keine 21 Jahre alt sind, die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts unter bestimmten Umständen nicht.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen eine beschuldigte Person ein dringender Tatverdacht und ein so genannter Haftgrund bestehen. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, wenn es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet daher nicht, dass gegen die verhafteten Personen bereits ein Tatnachweis geführt worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten (Pressemittelung: Staatsanwaltschaft Koblenz; In Vertretung Dr. Moll, Oberstaatsanwalt).

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Große Wehrleiterdienstversammlung im Rhein-Lahn-Kreis

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Foto: Kreisverwaltung | Lukas Henning
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LAHBSTEIN Bei der ersten Wehrleiterdienstversammlung in diesem Jahr waren neben den Wehrleitungen der Feuerwehren und den Führungskräften der Kreiseinheiten auch wieder alle Hilfsorganisationen, die Kreisjugendfeuerwehr, der Kreisfeuerwehrverband und das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr zugegen. Gastgeber war in diesem Jahr die Werkfeuerwehr Zschimmer & Schwarz in Lahnstein.

Landrat Jörg Denninghoff eröffnete die Versammlung und bedankte sich bei allen Anwesenden für das große ehrenamtliche Engagement im vergangenem Jahr. Helmut Pfaff, langjähriger erfahrener Kreisausbilder für Maschinisten im Rhein-Lahn-Kreis, wurde auf eigenem Wunsch aus seiner Funktion durch den Landrat mit einem Weinpräsent entpflichtet.

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Für die Informations- und Kommunikationsgruppe des Landkreises wurden Nils Ritscher und Daniel Kröll als Teileinheitsführer bzw. stellvertretender Teileinheitsführer ernannt. Anschließend wurden mehrere verdiente Einsatzkräfte durch den Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Rhein Lahn e.V., Michael Dexheimer, gemeinsam mit seinem Stellvertreter Thorsten Massenkeil, ausgezeichnet. Die Ehrungen erfolgten auf Antrag von Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) Guido Erler.

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Anne Rücker, seit 1980 aktives Mitglied der Feuerwehr und Zugführerin der Feuerwehr Lahnstein erhielt die Bronzene Ordensspange für ihr Engagement im Gefahrstoffzug und als Leiterin der Landesfacheinheit Rettungshunde und Ortungstechnik in Lahnstein, sowie als Fachberaterin auf Kreisebene. Helmut Pfaff erhielt für sein Engagement als Kreisausbilder für Maschinisten seit 1990 die Silberne Ordensspange.

Landrat Jörg Denninghoff, Daniel Kröll, Nils Ritscher, Guido Erler | Foto: Kreisverwaltung | Lukas Henning

Maik Späth ist seit 1992 Mitglied der Feuerwehr und engagiert sich intensiv im Rettungshundewesen. Er ist Suchtruppführer, zertifizierter Zugführer, Drohnenpilot und Mitglied der technischen Einsatzleitung im Rhein-Lahn-Kreis und wurde ebenfalls mit der Silberne Ordensspange ausgezeichnet.

Die Goldene Ordensspange erhielt Stephan Heinz. Er ist seit 1987 im THW Ortsverein Lahnstein aktiv und seit 2013 Ortsbeauftragter. Neben seiner Tätigkeit im Hauptamt beim THW engagiert er sich in der Spezialeinheit für Auslandseinsätze und war bereits weltweit bei Katastropheneinsätzen im Einsatz. Als Rettungshundeführer, bundesweiter Prüfer und Fachberater Rettungshund im Rhein Lahn Kreis leistet er seit vielen Jahren herausragende Arbeit.

Im weiteren Verlauf der Dienstversammlung wurde durch BKI Guido Erler die Umsetzung der Katastrophenschutzverordnung im Landkreis dargestellt, Thorsten Massenkeil erläuterte die Umsetzung der hybriden Kreisausbildung für Truppführer und Maschinisten, Michael Linkenbach ging auf die Umsetzung der digitalen Alarmierung und den Ausbau des Sirenennetzes ein und Tobas Befard erläuterte die Verfahrensweise im Umgang mit Feuerwehrplänen. Durch den Gastgeber wurde ein Imbiss bereitgestellt, und es blieb genug Raum für einen intensiven Austausch aller Organisationen untereinander (pm Kreisverwaltung Rhein-Lahn)

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Zugbegleiter stirbt nach Angriff bei Ticketkontrolle: Bestürzung in Rheinland-Pfalz und dem Saarland 36-Jähriger erliegt seinen Verletzungen, Tatverdächtiger festgenommen, Politik und Bahn reagieren erschüttert.

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Foto: BEN Kurier - Fotomontage -
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LANDSTUHL Ein 36 Jahre alter Zugbegleiter ist nach einem gewaltsamen Angriff in einem Regionalexpress gestorben. Der Mann war am Montagabend bei einer Fahrkartenkontrolle im Zug, der den Bahnhof Landstuhl (RLP) in Richtung Homburg (Saarland) verließ, schwer verletzt worden. Trotz notärztlicher Versorgung und Reanimation vor Ort erlag er am frühen Mittwochmorgen im Krankenhaus seinen Verletzungen.

Nach Angaben der Ermittler war es während der Kontrolle zu einer Eskalation gekommen, nachdem ein Fahrgast keinen gültigen Fahrschein vorweisen konnte und aus dem Zug verwiesen werden sollte. Der 26-jährige Tatverdächtige soll den Bahnmitarbeiter körperlich angegriffen und ihm dabei schwere Kopfverletzungen zugefügt haben. Mehrere Fahrgäste wurden Zeugen, setzten den Notruf ab und leisteten bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte Erste Hilfe.

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Der mutmaßliche Täter wurde noch am selben Abend festgenommen – beteiligt waren Kräfte der Landespolizei und der Bundespolizei. Die Staatsanwaltschaft erwirkte anschließend Haftbefehl; ermittelt wird wegen eines schweren Gewaltverbrechens. Zu weiteren Details – etwa zum genauen Ablauf oder möglichen Hintergründen – machten die Behörden zunächst keine Angaben.

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Der Tod des Zugbegleiters sorgt weit über die Region hinaus für Bestürzung. Er wirft erneut die Frage auf, wie Mitarbeiter im öffentlichen Nahverkehr besser geschützt werden können – gerade bei Konflikten rund um Kontrollen und Durchsetzung von Regeln im Zug.

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Tatorte Fachbach und Bad Ems: 38-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt

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BAD EMS|FACHBACH Das Landgericht Koblenz hat ein Strafverfahren gegen einen 38-jährigen Angeklagten terminiert. Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft wird ihm vorgeworfen, in vier Fällen sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben. Die mutmaßlichen Taten sollen sich über den Zeitraum vom 22. Oktober 2012 bis zum 27. Mai 2022 erstreckt haben; als Tatorte werden Fachbach und Bad Ems genannt. Das Kind soll zur ersten Tatzeit im Vorschulalter gewesen sein.

Nach Mitteilung des Landgerichts beginnt die Hauptverhandlung am Dienstag, 11. Februar, vor dem Landgericht Koblenz. Insgesamt sind vier Verhandlungstermine vorgesehen. Ob die Verhandlung öffentlich stattfindet, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.

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Rechtlich wird der Vorwurf dem § 176 Absatz 5 Strafgesetzbuch (StGB) zugeordnet. Weitere Einzelheiten wurden mit Blick auf den Schutz des Kindes nicht mitgeteilt. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.

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