Koblenz
Erfolgloser Antrag auf Weiterbeauftragung für das Betreiben einer Corona-Teststelle
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden: Kein Anspruch auf Weiterbeauftragung
KOBLENZ Nach der geltenden Rechtslage besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung von Dritten für das Betreiben von Teststellen nach der Coronavirus-Testverordnung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte den Eilantrag eines ehemaligen Teststellenbetreibers ab. Dem Antragsteller war eine befristete Beauftragung für das Betreiben einer Teststelle erteilt worden. Kurz vor deren Ablauf am 31. März 2022 beantragte er eine Weiterbeauftragung. Nachdem ihm diese nicht erteilt worden war, wandte er sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Koblenz. Er brachte vor, er sei zur Sicherung seines Lebensunterhalts auf die Einnahmen aus dem Betrieb der Teststelle angewiesen.
Der Antrag hatte keinen Erfolg. Der Antragsteller habe bereits keine besondere Eilbedürftigkeit dargelegt, so die Koblenzer Richter. Er habe, obwohl die Beauftragung zum Betrieb der Teststelle Ende März 2022 ausgelaufen sei, erst im September 2022 um gerichtlichen Eilrechtsschutz ersucht. Diese Vorgehensweise widerlege für sich
genommen bereits die durch ihn vorgetragene Eilbedürftigkeit. Zudem habe der Antragsteller auch keinen Anspruch auf eine weitere Beauftragung.
Nach der für die Entscheidung des Gerichts maßgeblichen neuen Fassung der Coronavirus-Testverordnung vom 29. Juni 2022 dürften Corona-Testungen ab dem 1. Juli 2022 nur noch von den zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und den von ihnen betriebenen Testzentren durchgeführt werden. Dritte dürften als weitere Leistungserbringer nicht mehr mit der Betreibung von Teststellen beauftragt werden.
Dies gelte unabhängig von der Frage, ob diese Dritten – wie der Antragsteller – in der Vergangenheit bereits eine Teststelle betrieben hätten oder ob es sich um eine erstmalige Beauftragung handele. Denn der Verordnungsgeber habe mit dieser Regelung den Zweck verfolgt, die bundesweite Testinfrastruktur zu verringern. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu. (Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 3. November 2022, 3 L 898/22.KO)
Foto: Envato, Lizensiert für den BEN Kurier
Koblenz
Befreiung des KZ Auschwitz vor 81 Jahren: Mehrere Veranstaltungen in Koblenz Erinnerung an die Opfer aufrechterhalten!
KOBLENZ Am 27. Januar jährt sich zum 81. Mal die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Aus diesem Anlass finden in Koblenz mehrere Veranstaltungen statt, die den Opfern des Nationalsozialismus gedenken und die Erinnerung an ihr Schicksal aufrechterhalten.
Noch bis Freitag, 6. Februar, wird in einer Ausstellung in der Citykirche an die Verschleppung von 150 Bewohnerinnen der damaligen „Idiotenanstalt Kühr“ im Mai 1943 in drei deutsche NS-Tötungsanstalten und von dort aus in weitere Tötungsanstalten im von Deutschland besetzten Polen erinnert. Ergänzend dazu zeigt die Ausstellung vom Förderverein Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus in Koblenz e. V., erarbeitete Biografien von Menschen aus Koblenz und Umgebung, die aufgrund des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ zwangsweise sterilisiert oder in der Tötungsanstalt Hadamar bei Limburg an der Lahn ermordet wurden.
Am Dienstag, 27. Januar, gedenkt die Bürgerinitiative „Unsere Altstadt“ um 17 Uhr an der Stele Balduinstraße (Vorplatz des „Hotel Super 8“ / Görgenstraße) den Opfern aus der Altstadt. Die Balduinstraße war lange Zeit als „kleine Judengasse“ bekannt. Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden Juden aus der Altstadt in sogenannten „Judenhäusern“ untergebracht, bis sie in die Vernichtungslager der NS-Diktatur deportiert wurden.
Eine weitere Gedenkveranstaltung findet ebenfalls am 27. Januar um 17.30 Uhr am Mahnmal auf dem Reichensperger Platz statt. Oberbürgermeister David Langner gedenkt dort gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern der Hans-Zulliger-Schule und der Diesterweg-Schule den NS-Opfern aus Koblenz und Umgebung. Im Zentrum des Erinnerns stehen Menschen, die Opfer von Zwangssterilisationen und Krankenmorden wurden.
Den Schlusspunkt bildet eine anschließende Gedenkveranstaltung in der Citykirche mit Ansprachen des Oberbürgermeisters, des Vorsitzenden des Fördervereins Mahnmal Koblenz, Martin Schlüter sowie einem christlich-jüdischen Gebet. Die Gedenkstunde wird musikalisch umrahmt von Eleonore Ciupka (Flöte) und Werner Höss (Orgel). Anschließend besteht die Möglichkeit, die Ausstellung zu besichtigen. (pm: Stadt Koblenz)
Blaulicht
Betrugsserie mit falschen Polizeibeamten im Rhein-Lahn-Kreis: Prozess gegen 19-Jährigen startet in Koblenz
OBERNHOF|BAD EMS Vor der 9. Strafkammer des Landgericht Koblenz beginnt am 22. Januar ein Strafprozess gegen einen 19 Jahre alten Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft sieht ihn als Teil einer Betrugsgruppe, die ältere Menschen mit der Masche angeblicher Polizeianrufe um ihr Vermögen gebracht haben soll. Für das Verfahren sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt.
Nach dem Vorwurf der Anklage soll der Angeklagte als Heranwachsender an einer Serie von Betrugstaten beteiligt gewesen sein, die sich unter anderem in Bad Ems, Obernhof und Koblenz ereignet haben sollen. Insgesamt stehen elf Fälle im Raum, wobei es in einem Fall bei einem Versuch geblieben sein soll.
Die mutmaßlichen Täter sollen arbeitsteilig vorgegangen sein. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft übernahmen einzelne Beteiligte Telefonanrufe, in denen sie sich als Polizeibeamte ausgaben. Den Angerufenen sei vorgespiegelt worden, dass Einbrüche oder andere Straftaten in ihrer Nähe stattgefunden hätten und ihre Ersparnisse deshalb in Gefahr seien.
In der Folge sollen die Geschädigten dazu gebracht worden sein, Bargeld oder Wertgegenstände zur angeblichen Sicherstellung bereitzulegen. Diese seien anschließend von weiteren Beteiligten persönlich abgeholt worden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, selbst mehrfach bei solchen Abholungen eingesetzt gewesen zu sein.
Mindestens eine geplante Übergabe scheiterte laut Anklage, weil die Betroffenen misstrauisch wurden und die echte Polizei einschalteten. Dadurch konnte ein weiterer Schaden verhindert werden.
Mit dem nun beginnenden Prozess will das Gericht klären, welche Rolle der Angeklagte innerhalb der mutmaßlichen Betrugsstruktur spielte und ob die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs vorliegen.
Koblenz
Sportfreunde Eisbachtal sichern sich den Sieg beim evm-Junior-Cup in Mülheim-Kärlich
MÜLHEIM-KÄRLICH. Beim zehnten evm-Junior-Cup, ausgerichtet vom SG2000 Mülheim-Kärlich 1921 e.V. und unterstützt von der Energieversorgung Mittelrhein (evm), kämpften am Sonntag, 11. Januar, zahlreiche Jugendmannschaften mit großem Sportsgeist um den begehrten Titel. Rund 400 Gäste verfolgten die spannenden Begegnungen in der Philipp-Heift-Halle und sorgten für eine mitreißende Atmosphäre.
Nach packenden Spielen und einem nervenaufreibenden 9-Meter-Schießen setzten sich die Sportfreunde Eisbachtal gegen den Favoriten TUS Koblenz durch und sicherte sich den Turniersieg. Der Titelverteidiger TUS Koblenz belegte in diesem Jahr den zweiten Platz, gefolgt vom JFV Rhein-Hunsrück auf Rang drei.
Doch nicht nur das: Auch Einzelleistungen wurden gewürdigt: Liam Tschauner vom JSG Rhein-Westerwald wurde als bester Torwart ausgezeichnet, während David Szymczuk von den Sportfreunden Eisbachtal den Titel des Torschützenkönigs erhielt. Bester Spieler war Mika Seul von TuS Koblenz.
„Der evm-Junior-Cup ist ein großartiges Event, das jedes Jahr aufs Neue die Bedeutung des Jugendsports in unserer Region unterstreicht. Alle Mannschaften haben mit viel Engagement und Fairness um den Sieg gekämpft“, betont Sara Burdenski, verantwortlich für das Sponsoring der evm. Gemeinsam mit Martina Böth-Baulig, Beigeordnete der Stadt Mülheim-Kärlich, und Winfried Erbar, Beigeordneter der Verbandsgemeinde, überreichte sie den Gewinnern den Pokal. „Wir freuen uns, auch 2026 wieder Partner dieses besonderen Turniers zu sein und den regionalen Sport weiterhin zu unterstützen. Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinner zu ihren herausragenden Leistungen“, so Burdenski weiter. Bereits jetzt ist klar, dass der evm-Junior-Cup auch im nächsten Jahr erneut stattfinden wird. Dann heißt es zum elften Mal: Wer gewinnt im Kampf um den begehrten Pokal? (pm: evm)
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