Politik
Die Linke-Landtagskandidatin aus Obernhof: Ann-Kathrin Brings stellt sich vor
Ann-Kathrin Brings kandidiert als Landtagskandidatin für die Linke im Wahlkreis 7
OBERNHOF Ann-Kathrin Brings kandidiert bei der Landtagswahl im Wahlkreis 7 für Die Linke. In Diez geboren, hat die 25-Jährige heute mit ihrem Freund und ihrer Tochter ihren Lebensmittelpunkt in Obernhof an der Lahn in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau.
Kindheit im Rhein-Lahn-Kreis und Schulzeit
Ihre Kindheit verbindet Brings mit dem Leben auf dem Dorf. Aufgewachsen ist sie in Holzappel. Sie beschreibt sich als „Dorfkind“ und erinnert sich an eine Kindheit, die sich überwiegend draußen abspielte. Der Herthasee habe dabei eine zentrale Rolle gespielt, dort Zeit zu verbringen sei für sie eines der prägenden Erlebnisse gewesen.
In der Schule habe sie besonders gerne Musik gemacht und Englisch gemocht. Nach dem Realschulabschluss wechselte sie nach Limburg an die Marienschule. Ihr ursprünglicher Plan sei gewesen, Erzieherin zu werden.
Beruflicher Weg in die Pflege
Im Verlauf der Ausbildung zur Sozialassistentin habe sich dieser Plan verändert. Im zweiten Ausbildungsjahr, während eines Pflegepraktikums, habe sie festgestellt, dass ihr die pflegerische Arbeit liege. Die konkrete Betreuung von Menschen – vom Aufstehen bis zum Zubettgehen – habe ihr das Gefühl gegeben, am richtigen Platz zu sein. Dort habe sie sich nach eigener Darstellung wohler und stärker wertgeschätzt gefühlt als in der reinen Pädagogik.
Brings berichtet, dass sich ihr beruflicher Weg bereits früh abgezeichnet habe. Sie habe kürzlich einen Brief aus der sechsten Klasse gefunden, in dem sie schrieb, sie wolle nach der Realschule Heilerziehungspflegerin werden. Diesen Weg habe sie später umgesetzt. Ihre Mutter arbeitete bereits in der Heilerziehungspflege. Brings war nach eigenen Angaben häufiger mit ihrer Mutter am Arbeitsplatz und habe dort früh Einblicke bekommen. Dabei habe sie erlebt, wie Menschen mit Behinderung Zuwendung zurückgeben können. Die Arbeit sei anspruchsvoll und fordernd, gleichzeitig komme viel zurück, das nicht nur finanziell messbar sei.
Regionale Verbundenheit und Freizeit
Als positive Seiten des Rhein-Lahn-Kreises nennt Brings vor allem die Natur. Sie hebt hervor, dass es in der Region viele Möglichkeiten gebe, rauszugehen und nicht nur Straßen zu sehen. Besonders verbunden fühlt sie sich dem Herthasee. Außerdem spricht sie über die Bedeutung von Begegnungen und Kontaktmöglichkeiten vor Ort.
Bad Ems bezeichnet sie als besonders schöne Stadt. Sie gehe dort gerne spazieren und nennt auch die Therme als Ort, den sie gerne besucht. Nastätten beschreibt sie als Einkaufsort, in dem sie gerne shoppen geht. Sie sagt, Nastätten habe sich zu einem „Einkaufsparadies“ entwickelt. Wandern gehe sie unter anderem im Bereich „A1“, den sie als Beispiel nennt.
Politische Schwerpunkte: Gesundheit, Jugend, Wohnen
Brings stellt fest, dass sich im Rhein-Lahn-Kreis in den vergangenen Jahren aus ihrer Sicht auch Dinge verbessert hätten, etwa bei Straßen und Infrastruktur. Gleichzeitig betont sie, dass weiterhin politische Veränderungen nötig seien.
Als wichtigsten Punkt nennt sie die Gesundheitsversorgung in der Region. Sie schildert, dass nach Schließungen von Krankenhäusern die Versorgung aus ihrer Sicht nicht ausreichend gesichert sei. Sie nennt Wegezeiten von rund 30 Minuten bis zum nächsten Krankenhaus als Problem. Zudem berichtet sie, dass ihr Partner über ein Jahr auf einen Hausarzt gewartet habe, obwohl er fest in der Region wohne. Kritisch sieht sie auch die Lage bei Kinderärzten: Es sei schwierig, überhaupt einen Platz zu bekommen, und eine freie Auswahl sei kaum möglich.
Sollte sie in den Landtag einziehen, nennt Brings mehrere Schwerpunkte: soziale Gerechtigkeit, Infrastruktur und insbesondere die Gesundheitsversorgung im Rhein-Lahn-Kreis. Außerdem betont sie das Thema Jugend. Sie sagt, junge Menschen würden in der Region aus ihrer Sicht zu wenig berücksichtigt. Es gebe kaum Orte, an denen Jugendliche sich aufhalten könnten, ohne weggeschickt zu werden.
Brings spricht zudem das Thema Wohnen an. Sie kritisiert, dass auch im Rhein-Lahn-Kreis Wohnungspreise entstünden, die sich viele nicht mehr leisten könnten. Den Zusammenhang zwischen Lebensbedingungen und politischem Handeln stellt sie ausdrücklich her.
Lesen, Film und Haltung zu Vorbildern
Zu ihrer aktuellen Lektüre nennt Brings das Buch „Scheiß auf Selflove, gib mir Klassenkampf“. Sie beschreibt es als Buch über Gesellschafts- und Kapitalismuskritik. Als Lieblingsfilm aus der Kindheit nennt sie „Die Glücksbärchis“. Ihre Tochter sei inzwischen ebenfalls Fan davon.
Politische Vorbilder im Sinne einzelner Personen nennt Brings nicht. Sie begründet das mit ihrer Ablehnung von Personenkult. Aus ihrer Sicht könne grundsätzlich jeder in der Politik etwas verändern, ohne deshalb als Vorbild gelten zu müssen. Sie sagt, sie wolle selbst kein Vorbild sein, sondern konkrete Verbesserungen für die Menschen im Rhein-Lahn-Kreis erreichen.
Lahnstein
Lahnsteiner SPD und Grüne sehen nach Vergleich Chance für ergebnisoffene Stadtentwicklungsdebatte Vergleich schafft Klarheit über die Rechte des Rates
LAHNSTEIN Am 6. Mai kommt die aktuelle Verkehrsführung auf die Tagesordnung des Stadtrates. Das mussten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Lahnsteiner Stadtrat vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erstreiten. In dem nun vorgeschlagenen Vergleich sehen die Fraktionen deshalb einen wichtigen Erfolg für die kommunale Demokratie. Beide fordern seit Langem, dass der Stadtrat bei zentralen Fragen der Stadtentwicklung, die in der Umsetzung auch verkehrsbehördliche Anordnungen erforderlich machen können, das maßgebliche Organ ist. Verkehrsführung und Stadtentwicklung sind in Lahnstein nicht voneinander zu trennen – insbesondere dann nicht, wenn viele Lahnsteinerinnen und Lahnsteiner darüber täglich diskutieren.
Der Vergleich entspricht inhaltlich der Rechtsauffassung der klagenden Fraktionen. „Erst jetzt wird überhaupt wieder eine sachliche Diskussion möglich“, freuen sich die beiden Fraktionsvorsitzenden Jutta Niel und Jochen Sachsenhauser.
Der Oberbürgermeister und die Verwaltung dürfen bei zentralen Fragen der Verkehrsplanung nicht allein entscheiden. Wenn die Zuständigkeit des Rates nicht eindeutig ausgeschlossen ist, muss ein ordnungsgemäß gestellter Antrag auf die Tagesordnung des Stadtrates gesetzt werden. Genau diese fehlende Eindeutigkeit war nach den Hinweisen des Vorsitzenden Richters entscheidend. In der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass das Gericht im Falle eines Urteils zur Rechtsauffassung der Kläger tendiert hätte. Vor diesem Hintergrund wurde ein Vergleich vorgeschlagen, der nun schnelle Klarheit schafft und eine weitere Instanz mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand vermeidet.
Demokratische Zuständigkeit des Rates
Für SPD und Bündnis 90/Die Grünen geht es dabei um eine grundsätzliche Frage: Wie werden zentrale Stadtentwicklungsfragen in Lahnstein behandelt – im offenen Diskurs des Rates oder durch einseitige Verwaltungsentscheidungen unter ausschließlichem Verweis auf Verkehrssicherheit? Gerade bei komplexen Änderungen der Verkehrsführung werden neben Fragen der Verkehrssicherheit selbstverständlich auch Aspekte der Stadtentwicklung berührt. Dies macht nach der Gemeindeordnung eine Beratung im Stadtrat erforderlich, sofern die Zuständigkeit des Rates nicht eindeutig ausgeschlossen ist. Der Rat ist das Organ der politischen Willensbildung, nicht die Vorabbewertung durch die Verwaltung.
Kritik am Amtsverständnis des Oberbürgermeisters
Diese juristische Auseinandersetzung wäre vermeidbar gewesen, wenn der Oberbürgermeister die unsichere Rechtslage von Beginn an anerkannt und den Antrag zur Beratung zugelassen hätte. Mit Verwunderung nehmen die Fraktionen zur Kenntnis, dass unmittelbar nach der Verhandlung eine Pressemitteilung der Stadtverwaltung veröffentlicht wurde, die den Eindruck erweckte, die Rechtsposition der Verwaltung sei bestätigt worden. Tatsächlich war gerade diese fehlende Eindeutigkeit ausschlaggebend für die gerichtliche Bewertung.
Bedauerlich ist zudem, dass Oberbürgermeister Lennart Siefert der mündlichen Verhandlung nicht persönlich beiwohnte. Der Vorsitzende Richter wies mehrfach darauf hin, dass bei persönlicher Anwesenheit eine unmittelbare Verständigung auf den Vergleich möglich gewesen wäre und eine weitere Frist nicht erforderlich gewesen wäre.
Vergleich schafft Klarheit
Der geschlossene Vergleich stellt klar: Wird ein Antrag von einer Fraktion ordnungsgemäß gestellt und ist die Zuständigkeit des Rates nicht eindeutig ausgeschlossen, darf der Oberbürgermeister ihn nicht eigenständig von der Tagesordnung nehmen. Im konkreten Fall muss der Antrag von SPD und Grünen nun im Mai im Rat behandelt werden. Sollte ein späterer Beschluss rechtlich zweifelhaft sein, kann er ausgesetzt und durch die Kommunalaufsicht überprüft werden. Genau so sieht es das rechtsstaatliche Verfahren vor. Nicht vorgesehen ist hingegen eine Vorabentscheidung, die eine Beratung im Rat von vornherein verhindert.
Ziel: Offene Debatte und Bürgerbeteiligung
SPD und Bündnis 90/Die Grünen werden nun aktiv das Gespräch mit allen Fraktionen suchen. Ziel ist eine ergebnisoffene Beratung über ein tragfähiges, rechtssicheres und breit abgestütztes Mobilitäts- und Stadtentwicklungskonzept, insbesondere nach der veränderten Mittelverwendung für die Erschließungsstraße. Alles muss im Rat und in den zuständigen Fachausschüssen beraten werden können – mit entsprechenden Beschlüssen und gegebenenfalls weitergehenden Arbeitsaufträgen. Dazu gehören auch mögliche Alternativen zur gewählten Verkehrsführung wie Beschränkungen des Durchgangsverkehrs für den Schwerlastverkehr, weitergehende Geschwindigkeitsbegrenzungen oder die Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche.
Gerade bei zentralen Fragen der Verkehrsführung aller Mobilitätsformen und des ÖPNV halten die Fraktionen auch eine verstärkte Bürgerbeteiligung, etwa in Form einer Bürgerbefragung oder eines strukturierten Beteiligungsverfahrens, für sinnvoll. Keine Verkehrsführung ist stadtplanerisch alternativlos, wenn es zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit weitere Möglichkeiten gibt. Ziel ist jetzt eine offene Debatte über zentrale Maßnahmen, die die Mängel der aktuellen Situation beseitigen und eine breite demokratische Legitimation erhalten.
Klarer Auftrag: Beratung im Rat
Mit der Umsetzung des Vergleichs steht fest: Der Antrag wird im Stadtrat beraten – offen, transparent und im politischen Diskurs. Stadtentwicklung gehört in den Rat und in die demokratische Debatte. (PM SPD Lahnstein und Bündnis 90/Die Grünen Lahnstein)
Koblenz
Mobilitätskonzept Oberlahnstein: Verwaltungsgericht Koblenz schlägt Vergleich vor
LAHNSTEIN Vor der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz hat heute die mündliche Verhandlung im Verfahren um das Mobilitätskonzept für Oberlahnstein stattgefunden. Hintergrund ist ein Streit um die Zuständigkeit: Oberbürgermeister Lennart Siefert hatte die Straßenführung in Lahnstein im Zuge des Mobilitätskonzeptes aus Sicht der klagenden Fraktionen allein festgelegt. SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat vertreten dagegen die Auffassung, dass der Stadtrat in diese Entscheidung hätte eingebunden werden müssen. Der Sitzungssaal war gut gefüllt, zahlreiche Zuhörer verfolgten die Verhandlung, einige mussten mangels Sitzplätzen stehen.
Für die Kläger erschienen die jeweiligen Fraktionssprecher der SPD, Jochen Sachsenhauser, sowie von Bündnis 90/Die Grünen. Jutta Niel, im Stadtrat der Stadt Lahnstein, jeweils begleitet von Beiständen. Für die beklagte Stadt Lahnstein nahmen zwei Verwaltungsmitarbeiter an der Verhandlung teil. Der Vorsitzende Richter bedauerte ausdrücklich, dass Oberbürgermeister Lennart Siefert nicht persönlich erschienen war.
Der Vorsitzende der 1. Kammer betonte mehrfach, dass es sich um eine schwierige und rechtlich nicht eindeutig zu beantwortende Streitfrage handele. Allein aufgrund dieser Komplexität würde die Kammer im Falle einer Entscheidung durch Urteil die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zulassen. Die Kammer könne beide Rechtspositionen nachvollziehen, ließ jedoch erkennen, dass sie dazu tendiere, dem Begehren der Kläger zu folgen.
In seiner rechtlichen Einordnung verwies der Vorsitzende auf ein Verfahren aus dem Jahr 2017 zur Mittelrheinbrücke, das ebenfalls vor der 1. Kammer verhandelt worden war, damals jedoch unter anderem Vorsitz. Die Kammer sehe Parallelen in der Frage der Zuständigkeit und der Reichweite kommunaler Entscheidungsbefugnisse.
Im Laufe der Verhandlung unterbreitete das Gericht einen Vergleichsvorschlag, der sinngemäß folgende Punkte umfasst:
Der Oberbürgermeister verpflichtet sich, den seinerzeitigen Antrag der Fraktionen in einer Stadtratssitzung im April oder Mai 2026 auf die Tagesordnung zu setzen.
Zugleich behält sich der Oberbürgermeister ausdrücklich vor, einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung des Tagesordnungspunktes zu stellen. Eine Absetzung würde nach der Geschäftsordnung des Stadtrates eine Zweidrittelmehrheit erfordern.
Ferner soll der Oberbürgermeister berechtigt sein, einen Beschluss des Stadtrates auszusetzen, sofern er überzeugt ist, dass dieser die Befugnisse des Rates überschreitet oder gesetzes- beziehungsweise rechtswidrig ist. In diesem Fall hätte die Kommunalaufsicht hierüber durch Bescheid zu entscheiden.
Der Vergleich steht unter Widerrufsvorbehalt und kann vom Oberbürgermeister durch wirksame Prozesserklärung bis Freitag, 27. Februar 2026, widerrufen werden. Auf ausdrücklichen Wunsch der Kläger wurde auch ihnen ein entsprechender Widerrufsvorbehalt bis zu diesem Datum eingeräumt.
Die Kosten des Verfahrens sollen nach dem Vergleichsvorschlag von der Stadt Lahnstein getragen werden. Die außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger selbst. Dabei ist anzumerken, dass die Stadt selbst im Falle eines Obsiegens die Kosten zu tragen hätte, da den Fraktionen grundsätzlich ein Kostenerstattungsanspruch zusteht.
Der Vorsitzende Richter deutete abschließend an, dass vorbehaltlich der internen Beratungen ein entsprechendes Urteil zugunsten der Kläger ergehen würde
Der Vorsitzende Richter deutete abschließend an, dass vorbehaltlich der internen Beratungen ein entsprechendes Urteil zugunsten der Kläger ergehen würde mit Berufungsrecht, sofern der Vergleich widerrufen werden sollte. Damit bleibt die Entscheidung zunächst offen und hängt maßgeblich davon ab, ob eine der Parteien von dem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
Politik
Manuel Minor kandidiert für das Amt des Verbandsbürgermeisters in Bad Ems-Nassau
BAD EMS Der 43-jährige Diplom-Verwaltungswirt, verheiratet und Vater von vier Kindern, hat gestern in Bad Ems seine Kandidatur für das Amt des Verbandsbürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau bekanntgegeben. Seit 2019 ist er hauptamtlicher Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und lehrt dort Kommunalverfassungsrecht sowie öffentliches Dienstrecht. Manuel Minor ist parteilos, gehört jedoch dem Stadtrat in Nassau an und stammt gebürtig aus Nassau.
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