Schüler erhalten weniger Geld für die gleiche Leistung – Kein Mindestlohn für Minderjährige
PANORAMA Warum gibt es keinen Mindestlohn für Schüler bzw. Minderjährige wenn diese zum Beispiel einen Ferienjob nachgehen? Der Gesetzgeber hat zum 01. Oktober den Mindestlohn von 9,82 EUR auf 12,00 EUR erhöht. Bereits zum 01. Juli steigt dieser im ersten Schritt auf 10,45 EUR. Doch es gibt Ausnahmen. Langzeitarbeitslose, Pflichtpraktikanten und Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Bei Minderjährigen möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Anreize geschaffen werden, die eine Ausbildung verhindern. Somit heißt es: erst die berufliche Ausbildung oder Volljährigkeit und dann einen Anspruch auf den Mindestlohn erhalten. Weiterlesen