Blaulicht
Arbeiten hinter Gittern: Lebenslang Vollzugsbeamter in der JVA Diez
Arbeiten hinter Gittern: Lebenslang Vollzugbeamter in der JVA Diez
DIEZ Die Arbeitszeiten sind nicht unbedingt familienfreundlich und dennoch lieben die Bediensteten der Justizvollzugsanstalt ihren Beruf und gehen den mit viel Herzblut an. „Es ist mehr eine Berufung“, teilt uns ein Justizbeamter mit. »Am Ende des Tages wissen wir, dass wir das Richtige getan haben und wir bekommen auch viel zurück. Immer wenn wir sehen, dass es ein Gefangener geschafft hat, ohne Rückfall in der Gesellschaft anzukommen, haben wir alles richtig gemacht.«
»Klick, Klack« Immer hört man irgendwo, dass ein Schlüssel im Schloss umgedreht wird. Elektronisch öffnen sich nur vereinzelte Zwischentüren in den Häusern. »Guten morgen« und wieder »Klick, Klack«. Lebend-Kontrolle: „Morgens öffnen wir die Türen und wir schauen, ob es den Gefangenen gut geht. Das ist immer unser erster Gang. Danach wird das Frühstück ausgegeben und die arbeitenden Inhaftierten werden zu ihren Betrieben gebracht« So war es schon immer und so wird es auch immer sein. Routine.
Nicht alle Gefangenen haben das Privileg, einer Arbeit nachgehen zu dürfen. Es gibt Firmen, die ihre Arbeiten in der Haftanstalt ausführen lassen, andererseits sind es die Küche, eine Schreinerei oder auch eine Druckerei, die den Verurteilten eine sinnvolle Beschäftigung geben. Dabei ist es nicht nur die Abwechslung, sondern in erster Linie auch das erwirtschafte Geld, dass den besonderen Anreiz ausmacht. In Rheinland-Pfalz sind die Gefangenen nicht zur Arbeit verpflichtet, aber es möchten deutlich mehr arbeiten als Beschäftigungsstellen vorhanden sind. Zudem ist auch nicht jeder Gefangene geeignet für eine Arbeitsstelle.
Für die Arbeit erhalten Inhaftierte je nach Qualifikation zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro je Stunde. Davon können sie sich bei einem Kaufmann Nahrungsmittel kaufen, Tabakprodukte, Kaffee oder auch eine Playstationkonsole sowie Musik CDs. Radiorecorder können ebenfalls erworben werden. Vieles ist erlaubt und genauso viel verboten. Alkoholische Getränke sind genauso wenig gestattet wie Handys oder Computer mit Internetnutzung.
Den Kontakt zur Außenwelt halten die Verurteilten über ein Telefon auf dem Stationsgang aufrecht oder per herkömmlicher Post. Wer in der Justizvollzugsanstalt Diez keiner Arbeit nachgeht, muss darauf hoffen, dass die eigene Familie einen finanziell unterstützt oder kann ein geringes Taschengeld beantragen. Wenn der Inhaftierte dann noch das gebührenpflichtige Fernsehen bezahlt hat, bleibt nicht mehr viel übrig.
Eine Ausbildung können die Inhaftierten nicht in Diez absolvieren. Dafür müssen sie in die Haftanstalt in Zweibrücken verlegt werden. Arbeit spielt im Wege der Resozialisierung und einer festen Struktur eine wichtige Rolle. Wer die nicht hat, dem bleibt vielfach nur Tristesse auf dem Haftraum.
In Diez sind keine kleinen Fische, sondern meist die großen kriminellen Brocken. Normalerweise beginnt die Aufnahme eines Gefangenen nach einer ausgesprochenen Freiheitsstrafe von acht Jahren. Zwischenzeitlich gibt es aber auch Ausnahmen von der Regel.
Die Justizvollzugsanstalt um den empathischen Anstaltsleiter Dr. Volker Fleck ist um die Gefangenen bemüht. »Wir sind nicht dafür da, um zu strafen“, führt der Anstaltsleiter aus. »Unser Auftrag ist es, die Täter zu resozialisieren und da müssen wir uns jeden Gefangenen einzeln genau ansehen und mit ihm arbeiten.« Keine leichte Aufgabe, denn auch in der Anstalt in Diez ist das Personal knapp. Händeringen wird nach neuen Kollegen geworben, wobei es einige Hürden zu überwinden gibt und dazu gehört auch ein Sporttest, der den Anforderungen der Polizei ähnelt.
In der Justizvollzugsanstalt (JVA) sind auch die ganz schweren Jungs vertreten. Einige müssen nach der Verbüßung ihrer Haftstrafe in Sicherungsverwahrung, da von einer erheblichen weiteren Gefahr ausgegangen wird. Die Sicherungsverwahrten haben einige Freiheiten mehr, denn sie haben ihre Strafe abgesessen. Sie haben einen deutlich größeren Wohnraum mit warmer Dusche zur Verfügung und dürfen diesen auch nach eigenen Wünschen ausstatten, sofern keine Sicherheitsbedenken dem gegenüberstehen. Alle neun Monate muss per Sachverständigengutachten beurteilt werden, ob weiterhin eine Gefahr von dem Sicherheitsverwahrten ausgeht. Dann entscheidet ein Richter über den weiteren Verlauf.
Einige dort werden in der Justizvollzugsanstalt sterben und nie mehr in Freiheit kommen. Andere nutzen den Weg als Chance und unterziehen sich intensiven Therapien und setzen sich mit ihrer Vergangenheit auseinander. Gezwungen werden zu einer Therapie können die Inhaftierten nicht, aber im Einzelfall verbessert das deutlich ihre Chancen auf eine Haftentlassung oder Verlegung in den offenen Vollzug außerhalb der geschlossenen Anstalt.
Die Gefangenen leben in einem separierten Mikrokosmos mit strukturierten Tagesablauf und vielen Kontrollen. Wer sich dort an die Regeln hält, kann sich an verschiedenen Gruppenaktivitäten und umfangreichen Sportprogrammen beteiligen. So entgehen die Verurteilten zeitweise der Langeweile und der Gefangenschaft in den eigenen Gedanken. Gerade zum Beginn der Haft ist die Selbstmordgefahr nicht zu unterschätzen. »Die Suizidrate während der Haftzeit ist siebenmal höher als in Freiheit« teilt die Psychologin Claudia Weber mit. Mit Einzelgesprächen und viel Zuhören begegnet sie den ersten Schwierigkeiten der Gefangenen.
Der nebulöse Mythos der starken Jungs ist nicht immer haltbar. So mancher harter Kerl wird in Haft sehr weich und wenn auch nur einmal für kurzer Zeit. Gewalt spielt in der beengten Atmosphäre und er ausweglosen Situation manchmal eine Rolle. Übergriffe auf Beamte kommen selten vor, aber sie gibt es. Damit die Situationen nicht eskalieren, bereitet der Einsatztrainer Konstantinos Togrouzidis seine Kollegen auf den Erstfall vor. »Wir sind für solche Ausnahmefälle natürlich gerüstet und vorbereitet. Im Notfall haben wir unsere Notfallgeräte. Sobald die losgehen, kommen direkt alle verfügbaren Kollegen zur Unterstützung. Und bei Verlegungen von gewaltbereiten Häftlingen, haben wir noch unsere Sondertruppe, die binnen weniger Minuten vor Ort ist« führt der Einsatzleiter aus. Dabei betont Togrouzidis, dass das nicht die stärkste Waffe ist. »Reden und Zuhören ist viel wertvoller. Meist reicht nur eine klare ruhige Ansprache und der Gefangene beruhigt sich.«
Der Einsatzleiter genießt den Respekt der Inhaftierten. Sie nennen ihn nur den Griechen und wissen, dass er auch bei Sorgen zuhört. Viele der Justizvollzugsbeamten sehen die Inhaftierten über Jahre hinweg fast genauso viel wie ihre eigenen Familien. Trotz eines professionellen emotionalen Abstandes ist der Umgang durchaus freundlich.
Trotz modernster Technik, gab es schon immer Drogen in einer Justizvollzugsanstalt und sind auch heute nicht gänzlich auszuschließen. Die Gefangenen sind da erfinderisch. Bis vor kurzem kam es häufig vor, dass auf Briefen Drogen getropft wurden. Für die Beamten gab es zeitweilig kaum eine Möglichkeit, das zu erkennen. Heute gibt es in der Justizvollzugsanstalt Diez einen modernen Drogenscanner, der die geträufelten Substanzen erkennt.
Am Ende des Tages verlassen die Bediensteten die Anstalt und lassen die Gitter hinter sich und kehren zu ihren Familien heim. Dazu gehört es auch, all die Gedanken an den Tag dort lassen zu können. Ein Balanceakt der über Jahre antrainiert wurde. Und so endet und beginnt ein neuer Tag in der Justizvollzugsanstalt Diez.
Blaulicht
EILMELDUNG: Amtliche Unwetterwarnung vor Glätte!
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Vorsicht beim Betreten von Eisflächen!
RHEIN-LAHN Der Brand- und Katastrophenschutz des Rhein-Lahn-Kreises warnt vor dem Betreten von Eisflächen. Betreten Sie Eisflächen nur, wenn sie offiziell freigegeben sind (z.B. durch Hinweisschilder), da Laien die Tragfähigkeit kaum einschätzen können.
Fließgewässer meiden: Eis auf Flüssen, Bächen und in der Nähe von Zu- und Abflüssen ist besonders gefährlich und sollte nie betreten werden.
Warnsignale beachten: Knistern, Risse oder Wasserflecken auf dem Eis bedeuten Lebensgefahr! Betreten Sie die Fläche nicht.
Uferbereich meiden: Schilf, Brückenpfeiler und andere Objekte, die das Eis durchdringen, machen es brüchig; halten Sie Abstand.
Tauwetter: Bei Plusgraden oder Tauwetter ist Eis extrem unsicher und darf nicht betreten werden.
Im Notfall: Bei Rissen flach hinlegen und robben, nicht ins kalte Wasser springen, sondern Hilfe über den Notruf 112 rufen und mit Hilfsmitteln (Stange, Seil) aus sicherer Entfernung retten.
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Gericht bestätigt Verfassungsschutz: Mainzer Burschenschaft bleibt unter Beobachtung Gericht bestätigt Verfassungsschutz-Einschätzung zu völkischen Ideologien, AfD-Nähe und Verbindungen zur Neuen Rechten
MAINZ Mit Urteil vom 23. Dezember 2025 hat das Verwaltungsgericht Mainz die Klage des Altherrenverbandes der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz gegen das rheinland-pfälzische Innenministerium abgewiesen. Gegenstand des Verfahrens war die Einstufung der pflichtschlagenden Studentenverbindung als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes sowie ihre namentliche Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2024. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass weder die Beobachtung noch die Veröffentlichung einen rechtswidrigen Eingriff in Grundrechte darstellen. Damit bestätigte das Verwaltungsgericht die rechtliche Grundlage für das Vorgehen des Landes Rheinland-Pfalz.
Innenminister Michael Ebling erklärte nach dem Urteil, die Entscheidung bestätige die fundierte und umfassende Analyse des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz. Das Gericht sehe Anhaltspunkte dafür, dass die Burschenschaft verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Die Beobachtung sei daher rechtmäßig und diene der weiteren Aufklärung dieser Bestrebungen.
Nach Angaben des Innenministeriums bewertet der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz die Aktivitäten der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz als problematisch, weil sie in ihrer Gesamtschau mit zentralen Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar seien. Insbesondere werde durch Äußerungen, Veranstaltungen und ideologische Positionierungen Menschen anderer Herkunft oder Abstammung das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen. Diese Sichtweise widerspreche dem im Grundgesetz verankerten Menschenwürdeprinzip.
Ein zentrales Element der Bewertung sind die Veranstaltungen im Verbindungshaus der Germania. Nach Darstellung des Verfassungsschutzes dienen diese nicht nur der internen Diskussion, sondern entfalten eine gezielte Außenwirkung. Bestimmte Vortragsthemen und eingeladene Referenten seien darauf ausgerichtet, Einfluss auf die politische Meinungsbildung junger Menschen zu nehmen und diese ideologisch zu binden. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Einschätzung und stellte fest, dass es sich nicht um vereinzelte Vorgänge, sondern um ein strukturiertes Vorgehen handele.
Hinzu kommt die Einbindung der Burschenschaft in ein überregionales Netzwerk von Verbindungen mit vergleichbarer ideologischer Ausrichtung. Die Germania Halle zu Mainz ist Mitglied der Deutschen Burschenschaft und Teil des sogenannten Schwarz-Weiß-Roten Kartells. Dieses Kartell besteht aus der Mainzer Germania, der Hamburger Burschenschaft Germania sowie der Erlanger Burschenschaft Frankonia. Sowohl die Hamburger als auch die Erlanger Verbindung standen beziehungsweise stehen im Fokus von Verfassungsschutzbehörden. Die Einbindung in dieses Kartell wird von Sicherheitsbehörden als relevanter Faktor gewertet, da es sich um eine dauerhafte, ideologisch geprägte Verbindung handelt und nicht um lose Kontakte.
Darüber hinaus wird die Germania Halle zu Mainz der sogenannten Burschenschaftlichen Gemeinschaft zugerechnet, einem Zusammenschluss innerhalb der Deutschen Burschenschaft, der seit Jahren als besonders weit rechtsstehend gilt. Politikwissenschaftliche Einordnungen und Verfassungsschutzberichte beschreiben diese Gruppierung als Träger völkisch-nationalistischer Positionen. Zusätzlich unterhält die Germania nach öffentlich zugänglichen Quellen freundschaftliche Beziehungen zu weiteren Verbindungen, die als rechtsextrem eingestuft werden, darunter die Alte Breslauer Burschenschaft der Raczeks.
Der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz ordnet die Burschenschaft Germania Halle zu Mainz dem Spektrum der sogenannten „Neuen Rechten“ zu. Diese Strömung verfolgt einen intellektuell auftretenden Rechtsextremismus, der sich bewusst vom historischen Nationalsozialismus abgrenzt, jedoch grundlegende Prinzipien des liberalen Verfassungsstaates ablehnt. Charakteristisch sind dabei ein völkischer Volksbegriff, die Ablehnung pluralistischer Gesellschaftsmodelle sowie eine langfristig angelegte Strategie der Einflussnahme auf gesellschaftliche Diskurse.
In diesem Zusammenhang spielen auch politische Querverbindungen eine Rolle. Nach Angaben des Innenministeriums bestehen enge Kontakte zur Alternative für Deutschland, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt wird. Die Mainzer Burschenschaft werde inzwischen als Rekrutierungsraum und Kaderschmiede für AfD-nahe Strukturen bewertet. Sichtbar geworden seien diese Verbindungen unter anderem im Umfeld des ehemaligen „Zentrums Rheinhessen“ in Mainz, das als Treffpunkt der rechten Szene galt.
Ideologische Überschneidungen sieht der Verfassungsschutz zudem mit der Identitäre Bewegung Deutschland, die von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet wird. Diese Schnittmengen betreffen insbesondere migrationsfeindliche Positionen, identitäre Weltbilder und die Ablehnung einer offenen, pluralistischen Gesellschaft.
Auch die Selbstdarstellung der Burschenschaft floss in die Bewertung ein. Auf ihrer Internetseite beschreibt sich die Germania Halle zu Mainz als Verbindung für patriotische Studenten und grenzt sich ausdrücklich von politischer Korrektheit, Genderdiskursen und sogenannten linken Denkverboten ab. Diese Aussagen werden von den Sicherheitsbehörden nicht isoliert betrachtet, sondern im Zusammenhang mit den personellen Netzwerken, den ideologischen Bezügen und den dokumentierten Aktivitäten bewertet.
Das Verwaltungsgericht Mainz stellte in seinem Urteil klar, dass die Beobachtung der Burschenschaft nicht einer Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit gleichkommt, sondern der Aufklärung eines begründeten Verdachts dient. Maßgeblich sei die Gesamtschau der tatsächlichen Anhaltspunkte, nicht einzelne Äußerungen oder isolierte Ereignisse. Die namentliche Erwähnung im Verfassungsschutzbericht sei zulässig und diene dem legitimen Zweck der öffentlichen Information.
Innenminister Michael Ebling betonte abschließend, die Verfassungsschutzbehörde Rheinland-Pfalz werde die Aktivitäten der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz auch weiterhin aufmerksam verfolgen. Das Urteil zeige, dass der Staat seiner Verantwortung nachkomme, verfassungsfeindliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, transparent zu benennen und im Rahmen der geltenden Gesetze zu beobachten (dk).
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