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Politik

AfD-Landtagskandidat aus Gutenacker: Robin Classen stellt sich vor

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AFD Landtagskandidat Robin Classen
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GUTENACKER Robin Classen kandidiert für die Alternative für Deutschland bei der Landtagswahl im Wahlkreis 7. Der 34-Jährige ist von Beruf Rechtsanwalt, lebt mit seiner Ehefrau und fünf Kindern im Rhein-Lahn-Kreis und wohnt in Gutenacker. Seinen Lebensmittelpunkt beschreibt er klar familiär geprägt.

Für das Video-Interview wählte Classen bewusst den Ort Obernhof an der Lahn. Ausschlaggebend sei die besondere Lage des Ortes mit Blick auf das Lahntal. Er bezeichnet Obernhof als Naherholungsort, den er insbesondere wegen des Lahnpanoramas, des Spielplatzes und der Möglichkeiten zum Aufenthalt am Wasser schätzt. Gerade im Sommer halte er sich dort gerne auf, auch wegen der Freizeitangebote vor Ort.

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Familie, Ausbildung und beruflicher Werdegang

In seiner Freizeit verbringt Classen nach eigenen Angaben den größten Teil seiner Zeit mit seiner Familie. Besonders die Jahre mit kleinen Kindern beschreibt er als prägend und zeitintensiv. Frühere Hobbys träten dadurch in den Hintergrund. Darüber hinaus geht er gerne wandern und reist gelegentlich.

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Aufgewachsen ist Classen im Odenwald. Bereits dort lebte er in einer ländlich geprägten Region. Nach dem Abitur entschied er sich für ein Studium der Rechtswissenschaften. Sein Interesse galt dabei der Frage, wie staatliche Ordnung funktioniert und welche Rolle Gesetze für den Zusammenhalt einer Gesellschaft spielen.

Nach dem Studium sammelte er berufliche Erfahrungen an verschiedenen Stationen und ist inzwischen als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Den Beruf beschreibt er als abwechslungsreich, da er regelmäßig mit unterschiedlichen Sachverhalten und Menschen zu tun habe.

Politischer Weg und thematische Schwerpunkte

Mitglied der AfD ist Robin Classen seit dem Jahr 2015. Er gibt an, bereits zuvor politisch in diese Richtung orientiert gewesen zu sein. Vor der Gründung der AfD habe er sich eine Partei nach dem Vorbild der österreichischen FPÖ gewünscht. In der AfD habe er diese politische Ausrichtung gefunden. Er beschreibt die Partei als breit aufgestellt mit unterschiedlichen Mitgliedern, auch im Rhein-Lahn-Kreis und in Rheinland-Pfalz.

Den Rhein-Lahn-Kreis bezeichnet Classen als Region, die ihm besonders ans Herz gewachsen sei. Als ländlichen Raum sieht er ihn vor spezifischen Herausforderungen. Themen wie bezahlbare Energiekosten, eine funktionierende Infrastruktur, der Zustand der Straßen, Kraftstoffpreise sowie die Zukunftsfähigkeit in den Bereichen Digitalisierung und Bildung nennt er als zentrale Anliegen. Dabei betont er, dass der ländliche Raum nicht gegenüber Metropolregionen benachteiligt werden dürfe.

Persönliche Interessen und politische Einflüsse

Berufsbedingt lese er viel, sodass ihm für private Lektüre nur begrenzt Zeit bleibe. Mehrere Bücher lese er parallel. Zuletzt habe er „Die Abenteuer des Röde Orm“ von Frans G. Bengtsson abgeschlossen. Darüber hinaus versuche er, täglich ein Kapitel in der Bibel zu lesen, was er als persönliche Orientierung und moralischen Maßstab beschreibt.

Filme schaue er nur selten, Serien hingegen gelegentlich. Besonders interessiert zeige er sich an Produktionen aus Südkorea und Japan. Diese schätze er nach eigenen Angaben wegen ihrer klassischen Erzählweise und ihrer künstlerischen Gestaltung.

Politische Vorbilder habe er nicht im klassischen Sinne. Inspirierend empfinde er jedoch einzelne Politiker aufgrund ihrer Art, Politik zu gestalten. In diesem Zusammenhang nennt er Herbert Kickl von der österreichischen FPÖ, dessen politische Durchsetzungskraft und Bürgernähe er hervorhebt.

Mit seiner Kandidatur möchte Robin Classen nach eigenen Angaben politische Themen, die den ländlichen Raum betreffen, stärker in den Fokus rücken und den Rhein-Lahn-Kreis auf Landesebene vertreten.

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Lahnstein

Lahnsteiner SPD und Grüne sehen nach Vergleich Chance für ergebnisoffene Stadtentwicklungsdebatte Vergleich schafft Klarheit über die Rechte des Rates

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LAHNSTEIN Am 6. Mai kommt die aktuelle Verkehrsführung auf die Tagesordnung des Stadtrates. Das mussten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Lahnsteiner Stadtrat vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erstreiten. In dem nun vorgeschlagenen Vergleich sehen die Fraktionen deshalb einen wichtigen Erfolg für die kommunale Demokratie. Beide fordern seit Langem, dass der Stadtrat bei zentralen Fragen der Stadtentwicklung, die in der Umsetzung auch verkehrsbehördliche Anordnungen erforderlich machen können, das maßgebliche Organ ist. Verkehrsführung und Stadtentwicklung sind in Lahnstein nicht voneinander zu trennen – insbesondere dann nicht, wenn viele Lahnsteinerinnen und Lahnsteiner darüber täglich diskutieren.

Der Vergleich entspricht inhaltlich der Rechtsauffassung der klagenden Fraktionen. „Erst jetzt wird überhaupt wieder eine sachliche Diskussion möglich“, freuen sich die beiden Fraktionsvorsitzenden Jutta Niel und Jochen Sachsenhauser.

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Der Oberbürgermeister und die Verwaltung dürfen bei zentralen Fragen der Verkehrsplanung nicht allein entscheiden. Wenn die Zuständigkeit des Rates nicht eindeutig ausgeschlossen ist, muss ein ordnungsgemäß gestellter Antrag auf die Tagesordnung des Stadtrates gesetzt werden. Genau diese fehlende Eindeutigkeit war nach den Hinweisen des Vorsitzenden Richters entscheidend. In der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass das Gericht im Falle eines Urteils zur Rechtsauffassung der Kläger tendiert hätte. Vor diesem Hintergrund wurde ein Vergleich vorgeschlagen, der nun schnelle Klarheit schafft und eine weitere Instanz mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand vermeidet.

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Demokratische Zuständigkeit des Rates

Für SPD und Bündnis 90/Die Grünen geht es dabei um eine grundsätzliche Frage: Wie werden zentrale Stadtentwicklungsfragen in Lahnstein behandelt – im offenen Diskurs des Rates oder durch einseitige Verwaltungsentscheidungen unter ausschließlichem Verweis auf Verkehrssicherheit? Gerade bei komplexen Änderungen der Verkehrsführung werden neben Fragen der Verkehrssicherheit selbstverständlich auch Aspekte der Stadtentwicklung berührt. Dies macht nach der Gemeindeordnung eine Beratung im Stadtrat erforderlich, sofern die Zuständigkeit des Rates nicht eindeutig ausgeschlossen ist. Der Rat ist das Organ der politischen Willensbildung, nicht die Vorabbewertung durch die Verwaltung.

Kritik am Amtsverständnis des Oberbürgermeisters

Diese juristische Auseinandersetzung wäre vermeidbar gewesen, wenn der Oberbürgermeister die unsichere Rechtslage von Beginn an anerkannt und den Antrag zur Beratung zugelassen hätte. Mit Verwunderung nehmen die Fraktionen zur Kenntnis, dass unmittelbar nach der Verhandlung eine Pressemitteilung der Stadtverwaltung veröffentlicht wurde, die den Eindruck erweckte, die Rechtsposition der Verwaltung sei bestätigt worden. Tatsächlich war gerade diese fehlende Eindeutigkeit ausschlaggebend für die gerichtliche Bewertung.

Bedauerlich ist zudem, dass Oberbürgermeister Lennart Siefert der mündlichen Verhandlung nicht persönlich beiwohnte. Der Vorsitzende Richter wies mehrfach darauf hin, dass bei persönlicher Anwesenheit eine unmittelbare Verständigung auf den Vergleich möglich gewesen wäre und eine weitere Frist nicht erforderlich gewesen wäre.

Vergleich schafft Klarheit

Der geschlossene Vergleich stellt klar: Wird ein Antrag von einer Fraktion ordnungsgemäß gestellt und ist die Zuständigkeit des Rates nicht eindeutig ausgeschlossen, darf der Oberbürgermeister ihn nicht eigenständig von der Tagesordnung nehmen. Im konkreten Fall muss der Antrag von SPD und Grünen nun im Mai im Rat behandelt werden. Sollte ein späterer Beschluss rechtlich zweifelhaft sein, kann er ausgesetzt und durch die Kommunalaufsicht überprüft werden. Genau so sieht es das rechtsstaatliche Verfahren vor. Nicht vorgesehen ist hingegen eine Vorabentscheidung, die eine Beratung im Rat von vornherein verhindert.

Ziel: Offene Debatte und Bürgerbeteiligung

SPD und Bündnis 90/Die Grünen werden nun aktiv das Gespräch mit allen Fraktionen suchen. Ziel ist eine ergebnisoffene Beratung über ein tragfähiges, rechtssicheres und breit abgestütztes Mobilitäts- und Stadtentwicklungskonzept, insbesondere nach der veränderten Mittelverwendung für die Erschließungsstraße. Alles muss im Rat und in den zuständigen Fachausschüssen beraten werden können – mit entsprechenden Beschlüssen und gegebenenfalls weitergehenden Arbeitsaufträgen. Dazu gehören auch mögliche Alternativen zur gewählten Verkehrsführung wie Beschränkungen des Durchgangsverkehrs für den Schwerlastverkehr, weitergehende Geschwindigkeitsbegrenzungen oder die Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche.

Gerade bei zentralen Fragen der Verkehrsführung aller Mobilitätsformen und des ÖPNV halten die Fraktionen auch eine verstärkte Bürgerbeteiligung, etwa in Form einer Bürgerbefragung oder eines strukturierten Beteiligungsverfahrens, für sinnvoll. Keine Verkehrsführung ist stadtplanerisch alternativlos, wenn es zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit weitere Möglichkeiten gibt. Ziel ist jetzt eine offene Debatte über zentrale Maßnahmen, die die Mängel der aktuellen Situation beseitigen und eine breite demokratische Legitimation erhalten.

Klarer Auftrag: Beratung im Rat

Mit der Umsetzung des Vergleichs steht fest: Der Antrag wird im Stadtrat beraten – offen, transparent und im politischen Diskurs. Stadtentwicklung gehört in den Rat und in die demokratische Debatte. (PM SPD Lahnstein und Bündnis 90/Die Grünen Lahnstein)

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Koblenz

Mobilitätskonzept Oberlahnstein: Verwaltungsgericht Koblenz schlägt Vergleich vor

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LAHNSTEIN Vor der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz hat heute die mündliche Verhandlung im Verfahren um das Mobilitätskonzept für Oberlahnstein stattgefunden. Hintergrund ist ein Streit um die Zuständigkeit: Oberbürgermeister Lennart Siefert hatte die Straßenführung in Lahnstein im Zuge des Mobilitätskonzeptes aus Sicht der klagenden Fraktionen allein festgelegt. SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat vertreten dagegen die Auffassung, dass der Stadtrat in diese Entscheidung hätte eingebunden werden müssen.  Der Sitzungssaal war gut gefüllt, zahlreiche Zuhörer verfolgten die Verhandlung, einige mussten mangels Sitzplätzen stehen.

Für die Kläger erschienen die jeweiligen Fraktionssprecher der SPD, Jochen Sachsenhauser, sowie von Bündnis 90/Die Grünen. Jutta Niel, im Stadtrat der Stadt Lahnstein, jeweils begleitet von Beiständen. Für die beklagte Stadt Lahnstein nahmen zwei Verwaltungsmitarbeiter an der Verhandlung teil. Der Vorsitzende Richter bedauerte ausdrücklich, dass Oberbürgermeister Lennart Siefert nicht persönlich erschienen war.

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Der Vorsitzende der 1. Kammer betonte mehrfach, dass es sich um eine schwierige und rechtlich nicht eindeutig zu beantwortende Streitfrage handele. Allein aufgrund dieser Komplexität würde die Kammer im Falle einer Entscheidung durch Urteil die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zulassen. Die Kammer könne beide Rechtspositionen nachvollziehen, ließ jedoch erkennen, dass sie dazu tendiere, dem Begehren der Kläger zu folgen.

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In seiner rechtlichen Einordnung verwies der Vorsitzende auf ein Verfahren aus dem Jahr 2017 zur Mittelrheinbrücke, das ebenfalls vor der 1. Kammer verhandelt worden war, damals jedoch unter anderem Vorsitz. Die Kammer sehe Parallelen in der Frage der Zuständigkeit und der Reichweite kommunaler Entscheidungsbefugnisse.

Im Laufe der Verhandlung unterbreitete das Gericht einen Vergleichsvorschlag, der sinngemäß folgende Punkte umfasst:

Der Oberbürgermeister verpflichtet sich, den seinerzeitigen Antrag der Fraktionen in einer Stadtratssitzung im April oder Mai 2026 auf die Tagesordnung zu setzen.

Zugleich behält sich der Oberbürgermeister ausdrücklich vor, einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung des Tagesordnungspunktes zu stellen. Eine Absetzung würde nach der Geschäftsordnung des Stadtrates eine Zweidrittelmehrheit erfordern.

Ferner soll der Oberbürgermeister berechtigt sein, einen Beschluss des Stadtrates auszusetzen, sofern er überzeugt ist, dass dieser die Befugnisse des Rates überschreitet oder gesetzes- beziehungsweise rechtswidrig ist. In diesem Fall hätte die Kommunalaufsicht hierüber durch Bescheid zu entscheiden.

Der Vergleich steht unter Widerrufsvorbehalt und kann vom Oberbürgermeister durch wirksame Prozesserklärung bis Freitag, 27. Februar 2026, widerrufen werden. Auf ausdrücklichen Wunsch der Kläger wurde auch ihnen ein entsprechender Widerrufsvorbehalt bis zu diesem Datum eingeräumt.

Die Kosten des Verfahrens sollen nach dem Vergleichsvorschlag von der Stadt Lahnstein getragen werden. Die außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger selbst. Dabei ist anzumerken, dass die Stadt selbst im Falle eines Obsiegens die Kosten zu tragen hätte, da den Fraktionen grundsätzlich ein Kostenerstattungsanspruch zusteht.

Der Vorsitzende Richter deutete abschließend an, dass vorbehaltlich der internen Beratungen ein entsprechendes Urteil zugunsten der Kläger ergehen würde

Der Vorsitzende Richter deutete abschließend an, dass vorbehaltlich der internen Beratungen ein entsprechendes Urteil zugunsten der Kläger ergehen würde mit Berufungsrecht, sofern der Vergleich widerrufen werden sollte. Damit bleibt die Entscheidung zunächst offen und hängt maßgeblich davon ab, ob eine der Parteien von dem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

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Politik

Manuel Minor kandidiert für das Amt des Verbandsbürgermeisters in Bad Ems-Nassau

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BAD EMS Der 43-jährige Diplom-Verwaltungswirt, verheiratet und Vater von vier Kindern, hat gestern in Bad Ems seine Kandidatur für das Amt des Verbandsbürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau bekanntgegeben. Seit 2019 ist er hauptamtlicher Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und lehrt dort Kommunalverfassungsrecht sowie öffentliches Dienstrecht. Manuel Minor ist parteilos, gehört jedoch dem Stadtrat in Nassau an und stammt gebürtig aus Nassau.

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