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Gesundheit

Mehr psychische Erkrankungen und längere Wartezeiten: Hoher Bedarf an Therapieplätzen

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Mehr psychische Erkrankungen und längere Wartezeiten: KV RLP-Zahlen untermauern hohen Bedarf an Therapieplätzen
Foto: Lizensiert für den BEN Kurier | Envato

RHEIN-LAHN/MAINZ Die Anzahl der Diagnosen von psychischen Erkrankungen im ambulanten Bereich in Rheinland-Pfalz ist in den vergangenen Jahren gestiegen – gerade auch im Bereich der Kinder und Jugendlichen. Die Wartezeiten auf einen langfristigen Therapieplatz verlängern sich ebenfalls stetig. Das zeigen Auswertungen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP). „Daher werden wir nicht müde, eine Reform der Bedarfsplanung zu fordern, um mehr Therapieplätze zu schaffen“, so KV RLP-Vorstandsmitglied Peter Andreas Staub.

Die Abrechnungszahlen der KV RLP sprechen eine eindeutige Sprache: Die Gesamtzahl der Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren, die zwischen 2021 und 2023 eine Praxis, egal welcher Fachrichtung, besucht haben, ist zurückgegangen. Die Anzahl der Personen, die in der genannten Altersgruppe die Diagnose einer psychischen Erkrankung erhielten, ist hingegen signifikant angestiegen. So wuchs der Anteil dieser Diagnosen, gemessen an der Gesamtzahl der Patientinnen und Patienten in der Altersgruppe, von 23,1 Prozent im Jahr 2021 auf 25,1 Prozent im Jahr 2023. Ähnliches lässt sich bei der Gruppe der Erwachsenen beobachten: Hier blieb die absolute Patientenzahl zwar konstant. Der Anteil der Diagnosen psychischer Erkrankungen stieg jedoch von 24 auf 26,3 Prozent. 

Auch die Fallzahlen in der Psychotherapie sind zwischen 2021 und 2023 sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen nach oben gegangen“, informiert Peter Andreas Staub, der selbst als Psychotherapeut tätig ist. „Der Druck durch psychiatrische und psychotherapeutische Erkrankungen wächst. Das zeigen nicht zuletzt aktuelle Berichte der Krankenkassen. Immer häufiger führen solche Erkrankungen zur Berentung oder Arbeitsunfähigkeit.“

Langes Warten auf Behandlung

Über die Wartezeiten von Patientinnen und Patienten vor Kontaktaufnahme mit einer psychotherapeutischen Praxis liegen der KV RLP zwar keine Daten vor. „Wir können jedoch von allen Anfragen bei unserer Terminservicestelle nur rund 40 Prozent tatsächlich in eine Psychotherapie vermitteln“, informiert Vorstandsmitglied Staub. Laut Bundespsychotherapeutenkammer beträgt die Wartezeit auf einen Therapieplatz in Rheinland-Pfalz rund fünf Monate. 

Die KV RLP untersucht seit einigen Jahren den zeitlichen Abstand von der ersten probatorischen Sprechstunde in einer Praxis bis zur Aufnahme einer regulären Psychotherapie. Im Auswertungszeitraum stieg diese Wartezeit bei den unter 18-Jährigen von 134 auf 143 und bei den Erwachsenen von 114 auf 121 Tage. Die Probatorik nutzt eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut, um eine ausführliche Diagnostik durchzuführen und zu klären, ob eine psychische Erkrankung vorliegt. Erst daran schließt sich die eigentliche psychotherapeutische Behandlung an.

Das zeigt, dass immer weniger freie Therapieplätze zur Verfügung stehen und die Patientinnen und Patientinnen immer länger hingehalten werden müssen“, sagt Staub. „Der Bedarf wird immer größer, was unter anderem mit den unterschiedlichsten Krisen in der heutigen Zeit zusammenhängt. Auf der anderen Seite steigt die Anzahl der ambulant tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die dies abfangen könnten, nicht an.“

Bedarfsplanung muss an Versorgungsrealität angepasst werden

Man kann jedoch nicht von einem Psychotherapeutenmangel analog dem Ärztemangel sprechen. Zahlreiche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten möchten sich gerne niederlassen. Dem schiebt die Bedarfsplanung aber einen Riegel vor. In ihr ist geregelt, wer sich in welchen Gebieten niederlassen darf. Sind alle Sitze vergeben, sind Neuniederlassungen nicht möglich. „Hier wird immer noch mit einem Instrument gearbeitet, das Anfang der 1990er-Jahre in Kraft getreten und seither nicht verändert worden ist“, betont Staub. „Die Bedarfsplanung bildet die heutige Versorgungsrealität überhaupt nicht mehr ab. Nach unserem Kenntnisstand fehlen in Rheinland-Pfalz in der ambulanten Versorgung rund 200 psychotherapeutische Sitze.“ Um gerade im psychotherapeutischen Bereich mehr Niederlassungsmöglichkeiten zu schaffen, müsse die Bedarfsplanung grundlegend reformiert werden.

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Gesundheit

Kultursensible Behandlung: Arabische psychiatrische Sprechstunde im St. Elisabeth Lahnstein

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Foto: BBT Gruppe | bearbeitet

LAHNSTEIN Das Krankenhaus St. Elisabeth Lahnstein bietet eine spezielle arabische Sprechstunde in der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) an. Das Angebot richtet sich an arabischsprachige Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen oder psychosozialen Belastungen. Ziel ist es, eine einfühlsame und kultursensible Betreuung zu ermöglichen sowie Sprachbarrieren abzubauen.

Mit unserer Sprechstunde unterstützen wir arabischsprachige Menschen – unabhängig davon, ob bei diesen Kommunikationsbarrieren auftreten oder nicht“, erklärt Selim Ben Saad. Als Assistenzarzt am St. Elisabeth ist er für die Betreuung der psychiatrischen Tagesklinik sowie die arabische Sprechstunde zuständig. Behandelt werden unter anderem depressive Störungen, Angst- und Panikstörungen, Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), Psychosen und Zwangsstörungen. Besonders für Patientinnen und Patienten mit Sprachbarrieren biete das Gespräch in der Muttersprache eine wichtige Möglichkeit, ihre psychischen Herausforderungen klar zu formulieren und sich verstanden zu fühlen.

Ein wesentlicher Vorteil der arabischen Sprechstunde liegt dabei im tiefgehenden Verständnis für die kulturellen Hintergründe der Patienten. „Unsere spezialisierte Sprechstunde ermöglicht eine Behandlung im kulturellen Kontext, was oft zu besseren Therapieerfolgen führt“, so Ben Saad weiter. Zudem könne es hilfreich sein, Angehörige in den therapeutischen Prozess einzubeziehen, um Vertrauen in die Behandlung zu schaffen und Unterstützung für Familienmitglieder zu bieten, die selbst von Belastungen im Zusammenhang mit Migration oder interkulturellen Herausforderungen betroffen sind.

Für weitere Informationen zum Angebot wenden Sie sich an Selim Ben Saad (s.ben_saad@bbtgruppe.de; 02621 171 – 2015).

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Gesundheit

Im Tandem engagiert für Menschen: Müller-Ensel und Achim Meis leiten den Caritasverband Koblenz

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Foto: Caritasverband Koblenz

KOBLENZ Im vergangenen Frühjahr startete Caritasdirektorin Victoria Müller-Ensel ihren Dienst beim Caritasverband Koblenz. Nachdem binnen weniger Monate drei Führungskräfte in den verdienten Ruhestand gingen, stellte der Wohlfahrtsverband nun entscheidende Weichen für die Zukunft.

Achim Meis wurde zum stellvertretenden Caritasdirektor ernannt. Der 55-jährige Diplom-Pädagoge ist seit 1999 für den Caritasverband und das Inklusionsunternehmen CarMen gem. GmbH aktiv. Bereits in den vergangenen zehn Jahren gehörte er der Geschäftsleitung des Wohlfahrtsverbandes an. „Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sind die Gesichter der Caritas“, betont Achim Meis. „Ziel ist es, als Dienstgemeinschaft gemeinsam unsere Beratungsangebote und Einrichtungen weiterzuentwickeln und die Herausforderungen der Zukunft zu meistern.“

Engagiert für Menschen: Unter diesem Leitsatz arbeiten unter dem Dach der Koblenzer Caritas zurzeit 500 Mitarbeitende, die von zahlreichen ehrenamtlich engagierten Menschen unterstützt werden. Knapp 50 Fachdienste und Einrichtungen beraten, begleiten und betreuen Menschen in den unterschiedlichsten Lebensphasen. Das Zuständigkeitsgebiet umfasst neben den Städten Koblenz und Bendorf auch die Verbandsgemeinden Rhein-Mosel, Vallendar und Weißenthurm. Einige Fachdienste sind auch in weiteren Teilen der Landkreise Mayen-Koblenz, Ahrweiler und Neuwied präsent.

Unser Caritasverband ist ein innovativer Verband, der eng mit den Menschen in der Stadt und der Region verbunden ist“, sagte Vorsitzende Anette Moesta. „Wir haben für die Zukunft eine Wunschlösung gefunden und freuen uns, mit Victoria Müller-Ensel und Achim Meis ein Führungstandem mit Caritas-DNA, großer Gestaltungskraft und langjähriger Leitungserfahrung zu haben.“

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Gesundheit

Belohnung für ePA Gesundheitsdaten: Die Schwächsten sollen leer ausgehen!

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Foto: BEN Kurier | Lizenz: Envato

GESUNDHEIT Die elektronische Patientenakte (ePA) stellt eine bedeutende Veränderung im deutschen Gesundheitswesen dar. Durch die digitale Erfassung von Behandlungsdaten soll die medizinische Versorgung optimiert werden. Die Einführung der ePA erfolgt im sogenannten Opt-out-Verfahren: Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und keinen Widerspruch einlegt, erhält automatisch eine elektronische Patientenakte. Bei den privaten Krankenkassen hingegen muss eine ePA explizit beantragt werden. Ohne diesen Antrag wird keine elektronische Patientenakte angelegt.

Nun hat CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz vorgeschlagen, Menschen finanziell zu belohnen, die der Einrichtung einer ePA nicht widersprechen. Geplant sind zehn Prozent Nachlass auf die Krankenkassenbeiträge. Damit sollen Anreize geschaffen werden, Datenschutzbedenken zurückzustellen und eine umfassende Nutzung der elektronischen Patientenakte zu ermöglichen. Merz betonte, dass es bereits Gespräche mit Microsoft-Chef Satya Nadella gegeben habe, da große Tech-Konzerne ein starkes Interesse an Gesundheitsdaten zeigen.

Kritik und Datenschutzbedenken

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht in der Nutzung der ePA eine Chance, Deutschland im Gesundheitssektor voranzubringen. Mit den entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll eine einzigartige Dateninfrastruktur geschaffen werden, die Forschungseinrichtungen und Pharmaunternehmen zugutekommen könnte.

Doch der Vorschlag von Friedrich Merz, finanzielle Anreize für die vollständige Freigabe von Patientendaten zu schaffen, stößt auf massiven Widerstand. Kritiker warnen davor, dass besonders schutzbedürftige Gruppen benachteiligt werden könnten. Menschen mit sensiblen Diagnosen, insbesondere psychischen Erkrankungen, könnten zögern, ihre Gesundheitsdaten preiszugeben. Dies könnte zu einer Ungleichbehandlung im Gesundheitswesen führen. Neben der Forschung und Pharmaindustrie haben auch Technologieunternehmen wie Microsoft, Google und das zu Facebook gehörende Meta Interesse an den Daten bekundet.

Zudem gibt es erhebliche Sicherheitsbedenken. Der Chaos Computer Club demonstrierte kürzlich auf einem Kongress, dass zahlreiche Sicherheitslücken bestehen, die von Hackern leicht ausgenutzt werden könnten. Vorschläge zur Verbesserung der IT-Sicherheit wurden bislang nur unzureichend umgesetzt.

Kontroverse um Register für psychisch Kranke

Für zusätzliche Empörung sorgte kürzlich der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann mit seiner Forderung nach einem Register für psychisch kranke Menschen. Er argumentierte, dass solche Maßnahmen dazu beitragen könnten, Amokläufe oder andere Gewalttaten zu verhindern – ähnlich wie bestehende Register für Rechtsextremisten oder Islamisten. Kritiker sehen darin jedoch eine unzulässige Stigmatisierung von Menschen mit Depressionen, Burnout, Angststörungen oder Schizophrenie. Millionen Betroffene wären durch ein solches Register gesellschaftlich weiter benachteiligt worden. Tatsächlich zeigen Untersuchungen, dass psychische Erkrankungen längst zu den häufigsten Volkskrankheiten in Deutschland gehören.

Der Fall eines Angriffs auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, bei dem ein Täter mit rechtsextremer Ideologie festgenommen wurde, zeigt zudem die Problematik einer solchen Kategorisierung: Obwohl der Täter als psychisch krank galt, lag keine offizielle Diagnose vor. Ein Register hätte in diesem Fall keine präventive Wirkung gezeigt.

Dabei ist es erwiesen, dass die meisten extremen Gewalttaten von Männern begangen werden – dennoch fordert niemand ein Register für Männer. Dies zeigt, dass es hier vorrangig um Stigmatisierung und Ausgrenzung bestimmter Gruppen geht, anstatt um eine echte Lösung gesellschaftlicher Probleme.

Historische Parallelen und ethische Bedenken

Die Idee eines Registers für psychisch kranke Menschen erinnert viele an dunkle Kapitel der deutschen Geschichte. Während des NS-Regimes führte die Regierung unter Adolf Hitler im Rahmen des Euthanasie-Programms zur sogenannten „Rassenhygiene“ ein solches Register. Menschen mit psychischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen wurden damals systematisch erfasst und ermordet. Eine der Gedenkstätten dieses Verbrechens befindet sich in Hadamar, wo über 16.000 Menschen getötet wurden.

Der Vergleich mag drastisch erscheinen, doch die Stigmatisierung psychisch Erkrankter ist oft der erste Schritt zur gesellschaftlichen Ausgrenzung. Ähnlich könnte es bei der ePA laufen: Wer seine Patientendaten nicht freigibt, könnte in den Verdacht geraten, etwas verbergen zu wollen.

Fazit: Freiwilligkeit und Transparenz gefordert

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die ePA keineswegs ausreichend gesichert. Jeder Bürger sollte selbst entscheiden können, wem er seine Gesundheitsdaten anvertraut. Zudem muss klar geregelt sein, wer künftig Zugriff auf die Daten erhält. Während eine Nutzung durch Forschungseinrichtungen und Pharmaunternehmen unter bestimmten Bedingungen sinnvoll erscheinen mag, wirft die mögliche Weitergabe an Tech-Konzerne wie Meta, Google oder Microsoft erhebliche Fragen auf. Besonders brisant: Neben den Gesundheitsdaten enthalten die ePA-Datensätze auch persönliche Informationen wie Anschrift, Name und Geburtsdatum.

Die Bürger haben ein Recht darauf, genau zu wissen, wer auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen kann und zu welchem Zweck. Nur durch maximale Transparenz und hohe Sicherheitsstandards kann Vertrauen in die elektronische Patientenakte geschaffen werden.

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