Blaulicht
Mehr als 300 Feuerwehrleute beim Verbandsgemeindefeuerwehrtag in Dausenau

DAUSENAU Mehr als 300 der über 500 Feuerwehrleute der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau kamen zum Verbandsgemeindefeuerwehrtag in die Lahntalhalle nach Dausenau. Einmal jährlich werden die Ehrenamtler zurecht geehrt und gefeiert, denn ohne sie, könnten die gesellschaftlichen Aufgaben niemals erfüllt werden und genau an der Stelle muss man einmal nachdenken.
Der Dienst in den Feuerwehren ist keine Selbstverständlichkeit. Bevor es überhaupt als Feuerwehranwärter losgehen darf, müssen zahlreiche Kurse und Übungen absolviert werden. Das ist zeitintensiv und bedarf einigen Idealismus und den Glauben daran, das Richtige für die Gesellschaft zu tun. Erst vor wenige Monaten mussten die Ehrenamtler zu dem verheerenden Brand des Vier-Türme-Hauses in der Bad Emser Römerstraße ausrücken. Die Brandbekämpfung klappte wie am Schnürchen. Alles ist einstudiert.

Dabei sind es keineswegs nur die Großbrände, wo die Floriansjünger ausrücken müssen. Mal sind es Verkehrsunfälle, die Rettung auf dem Wasser oder auch der Waldbrand und vieles mehr. Das Aufgabengebiet ist breit gefächert und irgendwie ist jeder Feuerwehrmann ein Spezialist ist seiner Sache. Abenteuerlustige Draufgänger dürften schnell ernüchtert sein, denn in Wahrheit ist es harte Arbeit und viel Wissen, das gefordert wird, bevor es tatsächlich zum Einsatz gehen darf.
Dennoch ist die Feuerwehr für viele attraktiver denn je. In den kleinen Gemeinden sind sie die erste Anlaufstation, für gemeinsame Aktivitäten bei einem geschlossenen Zusammenhalt. Einer für alle und alle für einen sind da keine Worthülsen. Das ist echt und findet sich außerhalb solcher Gemeinschaften kaum noch.
Für den Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser und dem Landrat Jörg Denninghoff ist so ein Verbandsgemeindefeuerwehrtag ein Feiertag. Voller Stolz werden die Floriansjünger für ihr vielfach langjähriges Engagement geehrt und jeder Beförderte wie ein Star von den Anwesenden gefeiert und das zu Recht. Es ist eine grandiose Leistung an der Gesellschaft, die leider viel zu sehr als Selbstverständlichkeit wahrgenommen wird. Im selben Wortlaut müssen dabei natürlich auch eine Rettungshundestaffel oder der Katastrophenschutz genannt werden, doch an diesem Tag ging es um die Feuerwehr.
Feuerwehrmann oder Frau sind eine freiwillige Verpflichtung und gleichzeitig auch das Versprechen, Menschenleben und deren Eigentum zu retten oder zu schützen. Natürlich versuchen die ehrenamtlichen Profis das eigene gesundheitliche Risiko zu minimieren, doch nicht immer ist das möglich. Manche unvorhersehbare Situationen kosteten die Gesundheit einzelner Feuerwehrleute und am Ende bleiben nicht selten die gesehenen Bilder in einem haften.
Dornholzhäuser und Geisiger Kameraden bewirteten die Feuerwehrleute in der Lahntalhalle
Supervisionen und Gespräche mit den Kameraden sollen darüber hinweghelfen, aber am Ende ist es ein hoher Preis, der gezahlt wird. Alleine die Vorstellung lässt einen erschauern. Wir reden hier von ehrenamtlichen Feuerwehrleuten, die zwar eine hoch-professionelle Ausbildung erfahren haben, aber all das nicht für Geld machen, denn das gibt es nicht. Im besten Fall dürfen sie sich über eine Ehrenamtskarte freuen oder bekommen Auszeichnungen. Selbst eine kleine finanzielle Anerkennung in der Rente bleibt ihnen bis heute verwehrt.
Am Ende eines Verbandsgemeindefeuerwehrtages schaut man ein wenig beschämt in die Gruppe der Floriansjünger und fragt sich, weshalb man selber nicht die Zeit aufbringen mag einen solchen Dienst zu leisten. Aus Bequemlichkeit? Ja, vielleicht schon. Wenn demnächst einmal wieder die Martinshörner erklingen und sich die ehrenamtlichen Profis auf dem Weg zum nächsten Einsatz befinden, wird man eventuell darüber nachdenken, welcher Vater, Mutter oder Sohn dort auf dem Wagen sitzen mag und für die Gesellschaft da sein wird, während wir es wie selbstverständlich erwarten…..
Blaulicht
Ermittlungserfolg im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel im Raum Koblenz

KOBLENZ Das Zollfahndungsamt Frankfurt/Main führt unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen derzeit 7 Beschuldigte aus dem Raum Koblenz. Bei den Beschuldigten handelt es sich um 5 Deutsche, 1 Polen und 1 Kosovaren im Alter zwischen 23 und 56 Jahren.
Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, seit September 2023 im Raum Koblenz banden- und gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln, Cannabis und neuen psychoaktiven Stoffen in nicht geringen Mengen Handel zu treiben.
Seit den frühen Morgenstunden finden umfangreiche Durchsuchungen in insgesamt 17 Objekten in Koblenz, vornehmlich in Privatwohnungen im Stadtteil Neuendorf, sowie in 1 weiteren Objekt im Kreis Meschede in Nordrhein-Westfalen statt. Das federführende Zollfahndungsamt Frankfurt/Main wird hierbei durch Kräfte des Polizeipräsidiums Koblenz und Spezialeinsatzkräfte unterstützt.
Aufgrund von zuvor durch die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassener Haftbefehle wurden ein 27-jähriger und ein 46-jähriger Beschuldigter – beide deutsche Staatsangehörige – festgenommen. Sie wurden heute Nachmittag der Haftrichterin beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Der Haftbefehl gegen den 27-Jährigen wurde gegen Zahlung einer Kaution im fünftstelligen Bereich außer Vollzug gesetzt. Der Haftbefehl gegen den 46-Jährigen wurde unverändert aufrecht erhalten. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Die Durchsuchungsmaßnahmen führten zum Auffinden vielfältiger Beweismittel. Das abschließende Ergebnis der großangelegten Aktion liegt noch nicht vor. Bereits jetzt kann aber mitgeteilt werden, dass u.a. ca. 1 Kilogramm Kokain, ca. 8 Kilogramm Cannabis, ca. 1 Kilogramm MDMA, ca. 550 Gramm Amphetamin, ca. 900 Gramm Ketamin, ca. 20 Gramm Heroin, 3 Kilogramm Streckmittel, ca. 31.000 Euro Bargeld, Goldunzen und Silbermünzen, 3 Luxusuhren, diverser Goldschmuck, Waffen und gefährliche Gegenstände (2 Schreckschusspistolen mit Munition, 1 zerlegte Schusswaffe, 1 Faustmesser, 5 Schlagringe) sichergestellt werden konnten.
Die Ermittlungen dauern an.
Rechtliche Hinweise:
Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Für den/die Beschuldigte(n) gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass oder Vollzug eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist. Auch für den inhaftierten Beschuldigten gilt daher weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.
Das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bedroht ist (§ 29a BtmG). Das unerlaubte bandenmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren bedroht (§ 30a BtmG).
Ketamin ist ein Narkosemittel mit antidepressiver Wirkung und halluzinogenen Nebenwirkungen, das häufig als Droge missbraucht wird und dem NpSG unterfällt. MDMA ist eine Amphetaminart, die häufig in Ecstasy-Pillen enthalten ist.
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Polizei kontrolliert in Fahrradstraße: Zahlreiche Verstöße in der Koblenzer Innenstadt

KOBLENZ Zum Start in die Fahrradsaison hat die Polizeiinspektion Koblenz 1 am vergangenen Donnerstag gezielte Verkehrskontrollen in der Casinostraße, einer reinen Fahrradstraße in der Koblenzer Innenstadt, durchgeführt. Zwischen 12 und 16 Uhr überprüften die Beamtinnen und Beamten ausschließlich diesen Bereich – mit deutlichem Ergebnis.
Mehr als 20 Radfahrende wurden wegen Rotlichtverstößen gestoppt und verwarnt. Darüber hinaus hielten sich auch mehrere Autofahrer nicht an das Durchfahrtsverbot: Sie befuhren die Fahrradstraße ohne jede Berechtigung und wurden entsprechend kostenpflichtig verwarnt. Zusätzlich stellte die Polizei zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. In einem weiteren Fall wurde ein Autofahrer kontrolliert, der ohne angelegten Sicherheitsgurt unterwegs war.
Ein weiterer Schwerpunkt der Maßnahme war die Verkehrssicherheit von Fahrrädern und Pedelecs. Kontrolliert wurden dabei unter anderem Bremsen und Beleuchtung. Die Polizei kündigte an, dass auch in den kommenden Wochen mit weiteren Kontrollen in der Casinostraße zu rechnen ist – mit dem Ziel, die Einhaltung der Verkehrsregeln und die Sicherheit im Straßenraum zu verbessern.
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Übung des Waldbrandzuges

KAMP-BORNHOFEN Am Samstag,10. Mai 2025, findet in der Zeit von 9 bis ca. 14 Uhr eine Übung vom Waldbrandzug des Rhein-Lahn-Kreises in der Verbandsgemeinde Loreley statt. Übungsgebiet ist das Gebiet „Am Stierkopf“ in der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen, sowie auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Lykershausen.
Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten. Für etwaige Einschränkungen im Straßenverkehr bittet die Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz um Verständnis.
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