Blaulicht
War Hundeangriff in Seelbach (k)eine Falschmeldung?

SEELBACH Am 17. September berichtete der BEN Kurier von einem Rottweiler, der in Seelbach ein 3-jähriges Kind angegriffen und mit Bissen am Hinterkopf verletzt haben soll. Der Artikel sorgte für zahlreiche Diskussionen in den sozialen Medien. Eine Social-Media Seite, teilte mit, dass es sich dabei womöglich um eine Falschmeldung handeln könnte, doch wieweit stimmte das?
Folgende Pressemeldung veröffentlichte der BEN Kurier am 17. September um 18:34 Uhr:
»Rottweiler greift 3-jähriges Kind in Seelbach an. Bissverletzungen am Hinterkopf«. Heute gegen 17 Uhr 15 wurde ein Kind in Seelbach von einem Hund angegriffen. Die Großmutter des 3-Jährigen soll mit dem Kind auf einem Spaziergang zu den Pferdekoppeln im Ort gewesen sein. An einem Haus soll laut Anwohnern ein Rottweiler die Umzäunung übersprungen und direkt, mit Bissen in den Hinterkopf, das Kleinkind angegriffen haben. Ein Autofahrer soll die Besitzerin des Hundes alarmiert haben. Die griff umgehend ein und riss den Hund zurück.
Das stark am Hinterkopf blutende Kind wurde zur weiteren Behandlung mit einem RTW in den Kemperhof gebracht. Laut Information der Polizeiinspektion Bad Ems sollen die Verletzungen nicht schwerwiegend gewesen sein. Das war die Erstmeldung des BEN Kurier. Die Informationen stammten direkt von Anwohnern und Augenzeugen sowohl schriftlich als auch telefonisch und sind im Konjunktiv als Aussagen der Anwohner gekennzeichnet.
Auch bei der Polizeiinspektion Bad Ems wurde umgehend angefragt. Zu dem Zeitpunkt konnte lediglich mitgeteilt werden, dass das Kind keine schweren Verletzungen von sich getragen hat und zur Weiterbehandlung mit einem Rettungswagen in eine Klinik gebracht wurde.
Anwohner: Zum Zeitpunkt der Erstmeldung war die Berichterstattung genau richtig
Am gestrigen Tag sprachen wir mit der Mutter des betroffenen Kindes. Sie teilte uns mit, dass unsere Erstmeldung genau richtig war, denn zu dem Zeitpunkt der Veröffentlichung waren das die anzunehmenden und wahrgenommenen Umstände.
Doch was war nun tatsächlich geschehen? Die Mutter schilderte uns, dass am vergangenen Dienstag die Großmutter und der 3-jährige Enkel auf einem Spaziergang gewesen sind. An einem Haus soll ein Rottweiler eine Umzäunung übersprungen haben und auf die beiden zugerannt sein. Die Großmutter soll versucht haben, den Hund abzuwehren. Ein eingetroffener Autofahrer soll dabei beherzt eingegriffen haben und das Kind zur Sicherheit in den Wagen gezogen haben. Laut der Mutter konnte durch den Einsatz des Autofahrers Schlimmeres verhindert werden.
Das 3-jährige Kind wies eine Hinterkopfverletzung auf. Zu dem Zeitpunkt gingen Augenzeugen und Anwohner von einer Bissverletzung auf. Zu weiteren Behandlung wurde das Kind in den Kemperhof in Koblenz verbracht.
Erst gegen 23 Uhr stand endgültig fest, dass es sich entgegen der Annahme der Anwohner vor Ort nicht um eine Bissverletzung handeln würde, sondern um eine Wunde, die das Kind sich beim Verbringes ins Auto zuzog und nicht durch einen Sturz.
Pressemitteilung der Polizei am 20. September
Die Polizei veröffentlichte drei Tage später folgende Pressemeldung dazu: Am 17.09.2024 gegen 16.50 Uhr kam es in Seelbach zu einem Vorfall, bei dem ein Hund eine Großmutter und ihre Enkeltochter attackierte. Der Hund überwand die Grundstückbegrenzung und rannte auf die beiden Personen zu. Um das Kind zu schützen, hob die Frau es hoch und versuchte dabei den Hund abzuwehren. Hierbei kam sie nach derzeitigen Erkenntnissen zu Fall, wobei sich das Kind am Kopf verletzte* (*Entgegen der Aussage der Mutter). Ein zufällig vorbeikommender Zeuge half der Frau und brachte das Kind in seinem Fahrzeug in Sicherheit. Wenig später erschienen auch die Tierhalter vor Ort und nahmen den Hund an sich. Warum der Hund so aggressiv reagierte, konnte sich keiner der Anwesenden erklären. Eine Strafanzeige wegen Fahrlässiger Körperverletzung wurde aufgenommen und ein Bericht an das Ordnungsamt zur Überprüfung des Hundes gefertigt. Das Kind wurde nur leicht verletzt. Die entstandene Platzwunde am Kopf konnte im Krankenhaus versorgt werden.
Blaulicht
Diebstähle in Becheln: 18 Paletten Pflastersteine und 2 Paletten Außenputz entwendet

BECHELN Wie sie bestimmt im „Flurfunk“ gehört haben, fanden in den letzten zwei Wochen zwei Diebstähle in Becheln statt. Wahrscheinlich im Zeitraum vom 29.01. zum 30.01.2025 wurden vom Parkplatz unseres Dorfgemeinschaftshauses 2 Paletten mit Säcken Außenputz von bisher unbekannten Tätern entwendet. Bereits im Tatzeitraum vom 16.01. – 21.01.2025 wurden 18 Paletten Pflasterstein vom Friedhofsparkplatz ebenfalls in Becheln entwendet. Aufgrund der Art und der Menge des entwendeten Diebesgutes, geht die Polizei vom einem evtl. Tatzusammenhang und von der Nutzung eines entsprechend großen Fahrzeuges aus.
Falls Ihnen etwas aufgefallen ist bzw. falls sie sonstige sachdienliche Hinweise bzgl. beider Taten machen können, werden sie gebeten sich bei der Polizeiinspektion in Bad Ems (Tel. 02603/9700, pibadems.wache@polizei.rlp.de) zu melden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und bleiben sie aufmerksam! (pm Michaela Lehmler, Ortsbürgermeisterin in Becheln)
Blaulicht
Brandschutzerziehung für Lehrer und Erzieher in Katzenelnbogen

KATZENELNBOGEN Plötzlich brennt es. Feuer! Die meisten Erwachsenen wissen, wie der weitere Verlauf ist, um die entsprechende Rettungskette zu alarmieren. Vielen Kindern fehlt diesesBrandsch Wissen, da sie bisher keine Berührungspunkte hatten.
Um Kindern die grundlegenden Abläufe sowie die entsprechende Sicherheit zu vermitteln, haben sich am Samstag, den 25. Januar 2025, den ganzen Tag über Feuerwehrangehörige zu einer Qualifizierung zur Brandschutzerziehung in Katzenelnbogen zusammengefunden. Die 19 Teilnehmer aus der gesamten Verbandsgemeinde Aar-Einrich wurden dabei von der Firma Bals Brandschutz aus Menden kompetent auf ihre begleitenden Aufgaben in der Brandschutzerziehung in den Kindertagesstätten sowie in den Grundschulen vorbereitet.
Auch wenn einige Teilnehmer den Tag zum Anlass nahmen, ihr bereits bei früheren Schulungen erworbenes Wissen, aufzufrischen, so gab es für jeden doch etwas Neues zu entdecken. Mit sehr anschaulichen Beispielen und vielen praktischen Übungen wurden dabei die Grundlagen zur Entstehung von Feuer, den Gefahren, hier insbesondere der Rauch, und das richtige Verhalten bei einem Feuer, zum kindgerechten Verständnis dargestellt.
Das Vermitteln zum Absetzten eines Notrufes über 112 durfte dabei natürlich nicht fehlen, ebenso nicht, wie eine Kerze mit einem Streichholz sicher entzündet und wieder gelöscht wird. Die Schulungsinhalte folgten dabei durchweg den bundeseinheitlichen Vorgaben des Deutschen Feuerwehr Verbandes.
Mit dem erworbenen Wissen sind die Feuerwehrangehörigen nun bestens ausgebildet, die Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer bei ihren Brandschutzerziehungsaufgaben zu unterstützen. „Die Schulung hat viel Spaß gemacht und wir haben viel gelernt,“ war die einhellige Meinung am Ende des Tages. Gemeinsam freuen wir uns nun auf unsere neuen „Einsätze“, damit auch weiterhin zukünftige Generationen von Kindern dann lernen, was bei einem Brand zu tun ist.
Bei Fragen zur Brandschutzerziehung oder Brandschutzaufklärung für Erwachsene kontaktieren Sie uns bitte per Mail über sgl-brandschutzerziehung@aar-einrich.org Text: Manuel Keitsch, Sachgebietsleiter Brandschutzerziehung, Feuerwehr VG Aar-Einrich
Blaulicht
Erneuter Vandalismus auf der Baustelle Pfaffendorfer Brücke

KOBLENZ In der Nacht zum Dienstag, 21. Januar 2025, wurde auf der Baustelle der Pfaffendorfer Brücke am Geländer der Südrampe die neue LED-Beleuchtung unbekannterweise entwendet. Erst seit Mitte letzter Woche (KW 3) wurde diese installiert und sorgte für einen ausgeleuchteten Bereich, sodass die Nutzung für den Rad- und Fußverkehr auch in der Dunkelheit problemlos gewährleistet war.
Derzeit läuft eine Ersatzbeschaffung. Eine zeitliche Einordnung, wann die neue Beleuchtung montiert wird, wird aktuell geklärt. Dies war nicht der erste Fall von Vandalismus auf der Baustelle der Pfaffendorfer Brücke. In diesem Zusammenhang teilt das Tiefbauamt mit, dass Anzeige bei der Polizei erstattet wurde und bittet etwaige Zeugen des Vorfalls bei der Polizei eine Aussage zu machen.
Die wiederholte mutwillige Sachbeschädigung muss aus Steuermitteln zum Schaden der Allgemeinheit finanziert werden.
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