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Politik

Frank Puchtler am Boden: Wer möchte jetzt noch reintreten? Es ist genug!

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KOMMENTAR Für den ehemaligen Landrat des Rhein-Lahn-Kreies Frank Puchtler mag es der sprichwörtliche Flug im freien Fall sein. Nach der Insolvenz der Lebenshilfe Rhein-Lahn konzentrierte sich die Berichterstattung zunächst ausschließlich auf den ehemaligen Geschäftsführer. Die Staatsanwaltschaft Koblenz wirft ihm vor, rund 598.000 EUR veruntreut zu haben. Das Verfahren steht noch aus. Aktuell soll, in einem Sachverstandgutachten geprüft werden, ob möglicherweise eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen könnte.

Für die Betroffenen der Lebenshilfe Rhein-Lahn offenbar eine schwer zu ertragende Situation. Für die Aufarbeitung fehlt ein Urteil. Später geriet auch der ehemalige Landrat Frank Puchtler in die Schusslinie. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) soll ein disziplinarisches Verfahren gegen ihn eingeleitet haben. Angeblich sollen Unterlagen verschwunden sein. Zusätzlich soll es eine Zahlung im sechsstelligen Bereich an den Kreis Rhein-Lahn gegeben haben. Rund 120.000 EUR wurden einbehalten, der Rest zurückgezahlt.

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Was diese Zahlung von Frank Puchtler zu bedeuten hat, ist noch immer unklar. Dabei geht es auch um weitere Vorwürfe. Der ehemalige Landrat soll frühzeitig von den Umständen in der Lebenshilfe Rhein-Lahn gewusst haben. Ehemalige Beschäftigte werfen ihm vor, dass er gar nicht oder nur unzureichend reagiert habe.

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Bisher äußerte sich Frank Puchtler nicht zu den Vorwürfen. Eine strafrechtliche Ermittlung gegen ihn gibt es nicht. Soweit die kurze Zusammenfassung. Doch hierbei geht es mittlerweile um etwas ganz anderes. Ob Frank Puchtler Fehler in der Causa Lebenshilfe Rhein-Lahn gemacht hat? Hat er frühzeitig Kenntnis über die Zustände gehabt und falsch oder gar nicht reagiert und damit Betroffene im Stich gelassen? Gut möglich. Wenn dem so ist, sicherlich ein verhängnisvoller Fehltritt und die Wut der Ehemaligen verständlich.

Mittlerweile beschäftigt der Fall der Lebenshilfe Rhein-Lahn sogar den Mainzer Landtag und im Kreis versuchen sich die verschiedenen Parteien an der Aufarbeitung.  Dabei hat das alles mittlerweile einen bitteren Beigeschmack. Während in den Printmedien schlagzeilenträchtig das Thema mit einem Mosaik von Informationen immer weiter ausgeschlachtet wird, überschlagen sich die einzelnen Kreisparteien in einem kläglichen Possenspiel damit, wer denn am besten als Aufklärer geeignet ist.

Damit könnte die Geschichte an dieser Stelle enden, wenn es tatsächlich um die konstruktive Bearbeitung gehen würde, doch darum geht es längst nicht mehr. Hier scheint es unter den Parteien einerseits um Schadensbegrenzung zu gehen und andererseits um die Profilierung als wohltätiger Aufdecker in der Sache der Öffentlichkeit gegenüber. Beides ist gleichermaßen scheinheilig und gleicht mehr einer vorgezogenen Wahlkampfpositionierung.

Die Betroffenen haben das Recht auf die Übernahme einer Verantwortung. Das steht außer Frage, aber dabei sollte es auch bleiben. Ob jemals lückenlos ohne eigene Interessen aufgeklärt wird, ist eher unwahrscheinlich in der aktuellen Situation. Letztlich geht es aber noch um viel mehr, wenn man dazu bereit ist, den Blick über das eigene Ego und den Tellerrand der gefällten öffentlichen Meinung schweifen zu lassen. Seit Monaten wird der ehemalige Landrat Frank Puchtler wie die sprichwörtliche Sau durchs Dorf getrieben. Sicherlich täte es ihm gut, wenn er seine Sichtweise darlegen würde und Verantwortung übernimmt, wenn er Fehler gemacht hat.

Eines der niedrigsten Bedürfnisse der Menschen ist der Wunsch nach Vergeltung.  In der Gesellschaft ist das Urteil über den ehemaligen Landrat schon längst gefallen und vollstreckt worden, ohne dass er sich je verteidigte oder rechtfertigte. Welches Urteil? Öffentliche Verachtung und Ausschluss aus der so feinen Gesellschaft. Während ein echter Richter, das Leben eines Beklagten betrachtet, die Gründe einer Tat und die Möglichkeit wieder den Weg in die Gesellschaft zu finden im Wege einer Resozialisierung, durften sich hier sämtliche Social-Media-Affine Betroffene lautstark als Laien-Schöffen betätigen und gleichzeitig mit Ächtung auch als Vollstrecker fungieren.

Das Lebenswerk von Frank Puchtler spielte dabei keine Rolle. Während der Zorneshall der Betroffenen durch die Kanäle im Internet widerhallt, hört man von den zahlreichen Profiteuren der Arbeiten des ehemaligen Landrats nichts. Feige? Absolut!

Schaut man in den Rhein-Lahn-Kreis hinein, sieht man häufig die Handschrift von Frank Puchtler. Dort ein Sportplatz, da vielleicht ein Spielplatz und vieles mehr. Viele Gemeinden und Bürger haben Frank Puchtler in guter Erinnerung. Sinnbildlich war er immer an drei Stellen gleichzeitig. Fleißig. Da wurde viel von ihm gehobelt. Nicht selten erklärte er die Anliegen der Bürger zu seiner Chefsache und versuchte zu helfen. Und es fielen auch so manche Späne. Nicht immer klappte alles, aber vieles. Vielleicht hätte er manches besser delegiert auf seine Fachleute im Kreis und auf deren Rat gehört, doch wer möchte ihm das vorwerfen? Wer Frank Puchtler kannte, wusste, dass er immer die Menschen im Rhein-Lahn-Kreis im Blick hatte und versuchte bei den kleinen und großen Nöten zu helfen. All das scheint in Vergessenheit geraten zu sein. Kaum einer traut sich mehr Partei für ihn zu ergreifen.

In einer Freundschaft lernt man, mit den Unzulänglichkeiten des Gegenüber klarzukommen. Freunde gehen gemeinsam durch Täler und besteigen die größten Berge. Bei Frank Puchtler sonnten sich die Menschen gerne mit ihm auf den Gipfeln seiner Schaffensperiode doch in den tiefsten Tälern oder am Abgrund wendeten sich viele ab. Erbärmlich.

Hier sind vielleicht zu große Späne beim Hobeln gefallen und es täte dem ehemaligen Landrat gut, sich zu den Vorwürfen zu äußern, doch es wird auch Zeit zu vergeben, wenn es nötig ist, denn das große Lebenswerk von Frank Puchtler ist so viel mehr wie nur die Lebenshilfe Rhein-Lahn. Am Ende mag es dann eventuell ein großes »aber« geben, doch sollte man sehr genau überlegen, wieweit man sich weiter an einer Hexenjagd beteiligen möchte, während der Betroffene auf dem tiefsten Boden angekommen längst gesteinigt wurde.

Wir vom BEN Kurier sind dazu nicht bereit. Mittlerweile wird das verständliche Bedürfnis nach Vergeltung längst von Recht zu Unrecht. Aufklärung und Übernahme von Verantwortung ist das eine, aber die Zerstörung eines Menschen das andere und dort hört es für uns auf! Niemand sollte sich vor einem parteipolitischen propagandistischen Wahlkampfkarren spannen lassen und Teil einer Lebenszerstörung werden müssen. Lieber Frank: Danke für alle die guten Sachen, die Du über die Jahre als Landrat in deiner Schaffenszeit für den Rhein-Lahn-Kreis geleistet hast. Das ist ein unglaubliches Lebenswerk, was wir nicht vergessen möchten. Viele Menschen haben  Dich im Rhein-Lahn-Kreis in sehr guter Erinnerung.  Wenn Du aber Fehler bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn gemacht hast, übernehme Verantwortung und kläre auf, damit die betroffenen Menschen verstehen und verzeihen können.  

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3 Kommentare

3 Comments

  1. Müller Michael

    4. Juni 2023 at 13:50

    Meine Hochachtung für diese Kommentar

  2. Roswitha Dietrich

    4. Juni 2023 at 16:37

    Ich bin begeistert von Ihrem Kommentar zu Frank Puchtler und habe diesen auch auf meiner GB-Seite geteilt. Schön lange frage ich mich, warum sagt mal keiner, was Frank alles für die Menschen in seiner Heimat getan hat. Alles hat er getan, um anderen zu helfen. Und auch inSachen Lebenshilfe hat er es ja nicht aus Eigennutz getan. Er wollte helfen! Dass das ein falscher Weg war, weiß er selbst im Nachhinein am besten. Nachher sind alle, wie man sehen und hören kann, sowieso immer die Superschlauen.
    Wer hat in seinem Leben bei der Arbeit noch nie einen Fehler gemacht? Solch einen Menschen gibt es nicht. Und nochmal, er hat kein Geld für sich selbst veruntreut. Es war ein unglückseliger Fehler, den er mit einer genauso unglücklichen Entscheidung wieder gutmachen wollte. Muss man einen Menschen dafür so unverschämt an den Pranger stellen und ihn so “zerfleischen”? Er tut mir unendlich leid und ich wünsche ihm alles erdenklich Gute auf dem Weg zurück in ein “normales” Leben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Roswitha Dietrich

  3. Lutz Henschel

    6. Juni 2023 at 13:20

    Wer viel arbeitet, viel bewegt und bewirkt, macht auch Fehler. Ich kenne die objektiven Fakten nicht. Allerdings kenne ich Frank Puchtler lange und gut genug, um für mich selbst leichtsinniges, verantwortungsloses seitens FRANK PUCHTLERS auszuschließen. Oftmals habe ich in meiner Zeit als Ortsbürgermeister seinen Fleiß, seine Detailskenntnisse und sein Wille zu Problemlösungen unmittelbar erleben können. Meine Achtung für seine Leistungen ist bis heute ungeteilt.
    Allen selbsternannten und selbstgerechten “Ermittlern” sei Zurückhaltung wärmstens ans Herz gelegt. Warten wir doch die Ermittlungen der zuständigen Behörde ab.
    Mit freundlichen Grüßen
    Lutz Henschel

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Politik

Mit Beherbergungssteuer auf Irrwegen: Gästebeitrag ist die bessere Alternative!

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BAD EMS Seit Monaten bestimmen Diskussionen um leere Kassen in Kommunen und Städten die Medien. Die Erhöhung von Steuern oder deren Einführung ist ein mögliches Mittel um dem entgegenzuwirken. Auch im Rhein-Lahn-Kreis beschäftigen sich einzelne Gremien mit der Einführung einer Beherbergungs- oder Bettensteuer, weiß die Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH (WFG), Tanja Steeg, zu berichten.

Der Rhein-Lahn-Kreis treibt seit etwa zwei Jahren mit der Unterstützung der WFG das Projekt „Gästekarte Rhein-Lahn-Limes“ voran und steht hierzu mit den hauptamtlichen Bürgermeistern im gesamten Kreis, aber auch mit den Kommunen, Touristikern und Beherbergungsbetrieben im Austausch. „Mit dem Angebot der Einführung einer kreisweiten Gästekarte verfolgen wir, anders als bei der Beherbergungssteuer den Ansatz, dass Gäste einen Gästebeitrag zahlen, dafür aber auch klar definierte Gegenleistungen erhalten. Bei uns im Rhein-Lahn-Kreis wäre das die Nutzung des ÖPNV für die komplette Zeit des Aufenthalts mit der Gästekarte als Ticket sowie vergünstigte Eintritte in Museen, Schwimmbäder, etc.. Gästekarten sind in vielen Urlaubsregionen erprobt und vom Gast akzeptiert“, so Steeg.

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„Die Einnahmen aus der Gästekarte verbleiben nach unserem Plan vollständig auf der kommunalen Ebene und sind für touristische Zwecke und Infrastruktur zweckgebunden, die Einführung wird mit voll digitalen Prozessen möglich sein“, ergänzt die Geschäftsführerin, die im Kreis auch für die touristischen Themen mitverantwortlich ist. Steeg ist sich sicher, dass bei der Vielzahl der möglichen Konzepte eine Auseinandersetzung im Detail sinnvoll und wichtig ist.

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„Die Bettensteuer oder Beherbergungssteuer ist zwar schnell eingeführt, aber die Einnahmen sind nicht zweckgebunden im Tourismus zu verwenden. Ergo werden die Einnahmen wohl im Tourismus generiert, landen aber in den meisten Fällen im allgemeinen Haushalt zum Stopfen der Löcher“. Anders sehe es aus beim Gästebeitrag. Die Kalkulation sei hier zwar auf der Finanzseite herausfordernder, aber die Verwendung des Gästebeitrags sei zweckgebunden und dürfe, egal wie die Finanzlage sei, nur für die im Kommunalabgabengesetz definierten touristischen Themen verwendet werden. Das sind Infrastruktur, Wanderwege, Tourismusinformation oder Besucherzentrum, Museen oder auch neue Investitionsprojekte im Tourismus, die Investitionskosten verursachen.

Für die derzeit bereits rund 800.000 Übernachtungsgäste im Rhein-Lahn-Kreis sieht Steeg klare Vorteile: „Wir können dem Gast zeigen, was wir mit seinem gezahlten Gästebeitrag für ihn machen. Auch für den Beherbergungsbetrieb bietet das eindeutig Vorteile.“ Insbesondere in einer Region mit Flüssen, dem Rheinsteig oder den Strecken-Radwegen bietet die nach den aktuellen Plänen mit dem ÖPNV gekoppelte Gästekarte Rhein-Lahn-Limes viele Vorteile.

Mit dem Kanu fahren, mit dem Zug zurück. Rheinsteigetappe wandern, mit dem Zug oder Bus zurück. Hinfahrt an den Limes mit dem Bus und zurück zur Unterkunft per Pedes oder mit dem Fahrrad, das alles geht unkompliziert mit unserer geplanten Gästekarte“, so Steeg.

Die Position der Touristiker, der DEHOGA und beispielsweise auch des ADAC ist hier sehr klar“, so Steeg, die als Gesellschafterin bzw. im Vorstand der Destinationen Lahntal Tourismusverband e.V., Romantischer Rhein Tourismus GmbH und in der Rheinland-Pfalz-Tourismus GmbH involviert ist. „Ein Gästebeitrag gilt als akzeptiert, weil es konkrete Gegenleistungen gibt. Eine Bettensteuer stößt erfahrungsgemäß eher auf Ablehnung.“

Steeg weiß aus der Erfahrung aus bereits 2 Jahren Projektmanagement im Thema Gästebeitrag, dass die Einführung in Rheinland-Pfalz aus vielfältigen Gründen deutlich schwieriger ist als in anderen Bundesländern, trotzdem ist sie sicher: „Die extra Meile für die Gästekarte und den Gästebeitrag zu gehen und diese Option mit Priorität zu prüfen lohnt sich, und zwar für alle Beteiligten. Auch das ist Wirtschaftsförderung, denn es dient auch und vor allem unseren Beherbergungsbetrieben.“ Die WFG bedient sich für das komplexe Thema des Know-how von Fachleuten.

„Juristisch begleiten uns der Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes, Dr. Stefan Meiborg und sein Team, für die Umsetzung in Fläche haben wir ein Beratungsunternehmen an Bord, das deutschland- und europaweit als Marktführer bei Gästekarten gilt“, berichtet Tanja Steeg. Abschließend resümiert die Geschäftsführerin: „Wir glauben, dass die Gästekarte Rhein-Lahn-Limes für die Kommunen in der Gesamtheit eine riesige Chance ist. Wir zahlen die Beratung, begleiten die Prozesse. Kommunale Selbstverwaltung heißt aber auch, dass am Ende die Kommune entscheidet – hoffentlich in Kenntnis aller Möglichkeiten und ihrer Konsequenzen.“

 

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Politik

Die Grünen stellen Anfrage an den Kreis zur Beförderung von Menschen mit Behinderung

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RHEIN-LAHN Der Rhein Lahn Kreis verfügt über ein dichtes Netz an Fördermöglichkeiten sowie integrativen Angeboten für Menschen mit Behinderung. Um an diesen Angeboten teilzunehmen, sind organisierte Transportfahrten notwendig. Des Weiteren finden auch Transportfahrten in andere Landkreise statt, weil der Rhein Lahn Kreis nicht die entsprechenden Schulformen anbietet (Landesschule für Hörbehinderte, Landesschule für Sehbehinderte und Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in Neuwied).

In der Zeit der Hochbrückensperrung werden diese Transporte herausfordernder.  Durch Presseartikel* kam jüngst auch ein Fall in die Öffentlichkeit, wo es Probleme im Transport einer Schülerin gab und die Eltern sich in Ihren Sorgen nicht ernst genommen fühlten seitens der Verantwortlichen in der Kreisverwaltung.

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Deshalb haben wir, B90/ die Grünen eine Liste von Fragen zusammengefasst, die wir gerne in der nächsten Kreisausschusssitzung beantwortet haben möchten:

1. Wie hoch ist die Zahl der Werkstätten und Förderstätten und Förderschulen, die mit Taxen und Kleinbussen angefahren werden.

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2. Wie viele Menschen mit Behinderung sind in Werkstätten und Förderstätten und Förderschulen untergebracht und müssen von beauftragten Transportunternehmen dorthin gebracht werden.

3. Wie stellt die Kreisverwaltung sicher, dass für Menschen mit Behinderung ausreichend Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten durchgeführt werden können?

4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Vergabe von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten?

5. Welche Organisationen haben Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten im Kreis durchgeführt (bitte entsprechende Organisationen auflisten)?

6. In welchen Abständen werden Transportfahrten in der Kreisverwaltung ausgeschrieben (bitte die Form mit angeben)?

7. Welche Institution in der Kreisverwaltung entscheidet über die Vergabe von Aufträgen an Transportfahrten? Wird zwischen Schul- Kindergartenfahrten und Transporten zu Werkstätten unterschieden oder Synergieeffekte genutzt?

8. Welche Kriterien müssen Anbieter von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten erfüllen, um in Vergabeverfahren aufgenommen zu werden (bei rechtlichen Kriterien bitte die gesetzliche Grundlage angeben)?

9. Von welcher staatlichen Stelle werden die Transportunternehmen geprüft, ob sie die vertraglichen Vereinbarungen erfüllen?

10. Durch welche Stelle werden in der Kreisverwaltung Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben bei der Durchführung von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten geahndet?

11. Wie hoch waren die jährlichen Kosten der Kreisverwaltung für die Beförderung von Menschen mit Behinderungen zu Werkstatten, Arbeitsstellen, Förderstätten und Förderschulen?

12. Gibt es besondere Maßnahmen z.B. Begleitpersonen bei Epileptikern, Einzelfahrten und Ähnliches? Wie viele und werden diese, bei Vorlage von ärztlichen Attesten auch umgesetzt und kontrolliert?

13. Verfügen die Transportunternehmen über Personal mit Kenntnissen in Erster Hilfe bezogen auf das anvertraute Klientel?

14. Gibt es besondere Überlegungen für die Zeit der Brückensperrung der Lahnhochbrücke bezogen auf Mehrfahrten mit weniger Personen, um die wahrscheinlich verlängerte Fahrzeit durch das Anfahren von weniger Stationen abzukürzen?

15. An wen in der Kreisverwaltung dürfen sich Eltern und Angehörige in der schwierigen Zeit wenden, um Probleme anzusprechen ?

16. Aus welchem Grund verlangt der Rechnungshof eine Neuausschreibung der Fahrdienstleistung?

(Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen Kreistagsfraktion Rhein-Lahn an den Landrat Jörg Denninghoff).
*geändert durch den BEN Kurier.

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Koblenz

Die Linke fordert Entschuldigung von Koblenzer OB: Keine Werbung für Bundeswehr an Minderjährige

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KOBLENZ Darf die Bundeswehr an und in städtischen Objekten für sich Werbung machen, vor allem solche, die sich gezielt an Minderjährige richtet? Eine wichtige moralische Frage, die mit dem Antrag der Stadtratsfraktion „DIE LINKE-PARTEI“ in der jüngsten Stadtratssitzung aufgeworfen wurde. Statt einer sachlich geführten Diskussion darüber, wie Kinder und Jugendliche besser geschützt werden können und weshalb das Rekrutierungsalter auf 18 gesetzt werden sollte – wie bereits in vielen allen anderen Ländern herrschende Normalität, folgte auf den Antrag in weiten Teilen populistische Reaktionen. Konsequent wurde die aufgeworfene Frage in allen Wortbeiträgen ignoriert und stattdessen jegliche Kritik an der Bundeswehr abgewehrt sowie mit allen Mitteln „Die LINKE-PARTEI“-Fraktion diskreditiert, bis hin zur Aufforderung an Grüne und SPD, das Bündnis mit ihr zu beenden.

Stellungnahme von DIE LINKE. Stadtverband Koblenz und Die PARTEI. Kreisverband Koblenz zum Antrag des „Werbeverbots der Bundeswehr an und in städtischen Objekten“ der Stadtratsfraktion „DIE LINKE-PARTEI“ am 14.09.2023 und die anschließende Diskussion

Der Sprecher*innenrat von DIE LINKE. Stadtverband Koblenz sowie der VORSTAND von Die PARTEI. Kreisverband Koblenz stehen uneingeschränkt hinter dem Antrag. Die Diskussion im Stadtrat zeugt von einer eklatanten und systematischen Missachtung des Antragsinhalts sowie von dem Bestreben, die Bundeswehr gegenüber jeglicher Kritik zu immunisieren. Dies ist nicht nur hinsichtlich der Gefahr einer Militarisierung von Gesellschaft höchst alarmierend, sondern auch hinsichtlich einer Normalisierung rechten Gedankenguts. Für die fehlende Rüge des Oberbürgermeisters gegenüber der Verunglimpfung der Person Oliver Antpöhler-Zwierniks als aus einem „asozialen Milieu“ kommend durch Joachim Paul, der für die rechtsextreme AfD im Stadtrat sitzt, erwarten wir unverzüglich eine öffentliche Entschuldigung.

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Hervorgehoben werden muss, dass nicht die Infragestellung der Bundeswehr als solche Thema des Antrags gewesen ist, sondern einerseits die Werbepraktiken der Bundeswehr, die sich gezielt an Minderjährige richten und anderseits die Weigerung der Bundeswehr das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre zu setzen, wie es der UN-Kinderrechtsausschuss seit 2008 fordert. Die UN-Kinderrechtskonvention ist geltendes Recht in Deutschland. Doch Deutschland sei eines der wenigen Länder weltweit, so Ralf Willinger von terre des hommes bei der Vorstellung des dritten Schattenberichts Kindersoldaten von 2019, „dessen Militär noch minderjährige Soldaten rekrutiert. Über 150 Länder halten den sogenannten Straight 18-Standard dagegen ein. In der Bundeswehr sind junge Soldatinnen und Soldaten immer wieder schweren Rechtsverletzungen wie Vergewaltigung oder erniedrigenden Aufnahmeritualen ausgesetzt.“1. Auf diesen UN-Bericht hatte sich Oliver Antpöhler-Zwiernik in seiner mündlichen Begründung des Antrags bezogen. 2020 hat die Bundeswehr 1.148 Minderjährige neu eingestellt2. Es ist schon erstaunlich, dass die Kritik an der Rekrutierungspraxis der Bundeswehr in allen Wortbeiträgen nicht nur nicht ernst, sondern lächerlich gemacht wurde. Der Grünen-Politiker Gordon Gniewosz etwa ließ sich dazu herab, die Werbung für die Bundeswehr mit der für die Polizei und die Berufsfeuerwehr zu vergleichen und damit einhergehend die Rekrutierung von Minderjährigen nicht in Frage zu stellen. Das ist für die Grünen-Partei beschämend. Dass z.B. auch die Gewerkschaft für Erziehung und Bildung (GEW) diese Rekrutierungspraxis kritisiert und sich gegen die Karriereberatung der Bundeswehr an Schulen ausspricht3, scheint für den Grünenpolitiker unrelevant zu sein.

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In diesem Kontext ist auch die Kritik an den Werbepraktiken der Bundeswehr zu verstehen. Auf der „Gamescom“ etwa, einer Videospielmesse, die primär von jungen Menschen besucht wird, warb dieses Jahr die Bundeswehr nicht nur mit schwerem Geschütz, sie schaltet auch solche Werbung, wo beispielsweise Soldat*innen vor einem riesigen Feuer zu sehen sind, über denen der Slogan prangert: „Mulitplayer at it‘s best!“. Vor Kino-Disney-Filmen schaltet die Bundeswehr Werbung. Mit solchen Werbepraktiken wird Krieg und die verheerenden Folgen für Soldat*innen sowie ihre Familien, Angehörigen und Freunde verharmlost und ihrer Ernsthaftigkeit beraubt.

Mit ihrem Antrag hat „DIE LINKE-PARTEI“-Fraktion nach dem moralischen Rahmen für solches Anwerben von minderjährigen Rekrut*innen gefragt. Für wichtiger hielt es jedoch der CDU-Politiker Josef Oster (MDB), einen eigenen Antrag anzukündigen, der eine größere Präsenz der Bundeswehr in Koblenz anstrebe. Der Antrag der „DIE LINKE-PARTEI“ -Fraktion sei für ihn Ausdruck „maximaler ideologischer Verblendung“ und seine Fraktion stehe an der Seite der Bundeswehr. Kein Wort zu der Frage der Rekrutierung Minderjähriger, kein Wort zu der Frage der gezielten Bewerbung der Bundeswehr bei Minderjährigen. Stattdessen die Verunglimpfung der Linkspartei als „Putin-“ und „Russlandversteher“ – dabei hatte Antpöhler-Zwiernik deutlich hervorgehoben, dass der russische Angriffskrieg auf die Ukraine „in allem Maße“ zu verurteilen sei. Dass für Oster Populismus wichtiger ist als die Frage nach Kinderschutz, ist eigentlich nicht verwunderlich, sieht man sich Osters Positionen im Innenausschuss des Deutschen Bundestages als Berichterstatter der CDU-CSU-Fraktion für Auslandseinsätze der Bundespolizei an: Der Schutz der EU-Außengrenzen durch Frontex scheint für ihn mehr Wert zu haben als das Retten von Menschenleben.

Insgesamt stellen wir uns die Frage, warum im Koblenzer Stadtrat vehement jegliche Kritik an der Bundeswehr abgewiesen wurde. Gerade so ein Gremium wie der Stadtrat sollte einen demokratischen Diskussionsraum bieten, in der solche Kritikpunkte sachlich verhandelt werden sollten. Dass es hinsichtlich der Bundeswehr ein Tabu gibt, muss alle Koblenzer Bürger*innen im höchsten Maße alarmieren, denn gerade die Immunisierung von Kritik ist der erste Schritt hin zum gesellschaftlich verankerten Militarismus, vor dem Antpöhler-Zwiernik ebenfalls gerade mit Blick auf die historische Verantwortung Deutschlands warnte.

Besonders erschütternd ist auch, dass auf die Verunglimpfung der Person Oliver Antpöhler-Zwierniks als aus einem „„asozialen Milieu“ kommend durch Joachim Paul, der der rechtsextremen Partei AfD angehört, keine Rüge durch den Oberbürgermeister folgte. „Asozial“ – ein Begriff, der vor allem durch die Nationalsozialisten publik gemacht wurde. Wer als asozial galt, wurde in Nazi-Deutschland weggesperrt und kam ab 1938 in ein Konzentrationslager. Gerade wenn ein solcher von Nationalsozialisten geprägter Begriff von einem Mitglied einer rechtsextremen Partei wie der AfD genutzt wird, sollten alle Alarmglocken angehen.

In der Öffentlichkeit wird viel über die Normalisierung rechten Gedankenguts gesprochen. In der Koblenzer Stadtratssitzung vom 14.09.2023 kann man sie studieren.

Quellen: http://www.kindersoldaten.info/schattenbericht-kindersoldaten-katastrophale-bilanz-fuer-kinder | https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/kampagne-unter-18-nie-zahl-minderjaehrige-bundeswehr-hoch | https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/deutschland-ignoriert-un-forderungen-und-verletzt-kinderrechte

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Frank Puchtler am Boden: Wer möchte jetzt noch reintreten? Es ist genug!

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KOMMENTAR Für den ehemaligen Landrat des Rhein-Lahn-Kreies Frank Puchtler mag es der sprichwörtliche Flug im freien Fall sein. Nach der Insolvenz der Lebenshilfe Rhein-Lahn konzentrierte sich die Berichterstattung zunächst ausschließlich auf den ehemaligen Geschäftsführer. Die Staatsanwaltschaft Koblenz wirft ihm vor, rund 598.000 EUR veruntreut zu haben. Das Verfahren steht noch aus. Aktuell soll, in einem Sachverstandgutachten geprüft werden, ob möglicherweise eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen könnte.

Für die Betroffenen der Lebenshilfe Rhein-Lahn offenbar eine schwer zu ertragende Situation. Für die Aufarbeitung fehlt ein Urteil. Später geriet auch der ehemalige Landrat Frank Puchtler in die Schusslinie. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) soll ein disziplinarisches Verfahren gegen ihn eingeleitet haben. Angeblich sollen Unterlagen verschwunden sein. Zusätzlich soll es eine Zahlung im sechsstelligen Bereich an den Kreis Rhein-Lahn gegeben haben. Rund 120.000 EUR wurden einbehalten, der Rest zurückgezahlt.

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Was diese Zahlung von Frank Puchtler zu bedeuten hat, ist noch immer unklar. Dabei geht es auch um weitere Vorwürfe. Der ehemalige Landrat soll frühzeitig von den Umständen in der Lebenshilfe Rhein-Lahn gewusst haben. Ehemalige Beschäftigte werfen ihm vor, dass er gar nicht oder nur unzureichend reagiert habe.

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Bisher äußerte sich Frank Puchtler nicht zu den Vorwürfen. Eine strafrechtliche Ermittlung gegen ihn gibt es nicht. Soweit die kurze Zusammenfassung. Doch hierbei geht es mittlerweile um etwas ganz anderes. Ob Frank Puchtler Fehler in der Causa Lebenshilfe Rhein-Lahn gemacht hat? Hat er frühzeitig Kenntnis über die Zustände gehabt und falsch oder gar nicht reagiert und damit Betroffene im Stich gelassen? Gut möglich. Wenn dem so ist, sicherlich ein verhängnisvoller Fehltritt und die Wut der Ehemaligen verständlich.

Mittlerweile beschäftigt der Fall der Lebenshilfe Rhein-Lahn sogar den Mainzer Landtag und im Kreis versuchen sich die verschiedenen Parteien an der Aufarbeitung.  Dabei hat das alles mittlerweile einen bitteren Beigeschmack. Während in den Printmedien schlagzeilenträchtig das Thema mit einem Mosaik von Informationen immer weiter ausgeschlachtet wird, überschlagen sich die einzelnen Kreisparteien in einem kläglichen Possenspiel damit, wer denn am besten als Aufklärer geeignet ist.

Damit könnte die Geschichte an dieser Stelle enden, wenn es tatsächlich um die konstruktive Bearbeitung gehen würde, doch darum geht es längst nicht mehr. Hier scheint es unter den Parteien einerseits um Schadensbegrenzung zu gehen und andererseits um die Profilierung als wohltätiger Aufdecker in der Sache der Öffentlichkeit gegenüber. Beides ist gleichermaßen scheinheilig und gleicht mehr einer vorgezogenen Wahlkampfpositionierung.

Die Betroffenen haben das Recht auf die Übernahme einer Verantwortung. Das steht außer Frage, aber dabei sollte es auch bleiben. Ob jemals lückenlos ohne eigene Interessen aufgeklärt wird, ist eher unwahrscheinlich in der aktuellen Situation. Letztlich geht es aber noch um viel mehr, wenn man dazu bereit ist, den Blick über das eigene Ego und den Tellerrand der gefällten öffentlichen Meinung schweifen zu lassen. Seit Monaten wird der ehemalige Landrat Frank Puchtler wie die sprichwörtliche Sau durchs Dorf getrieben. Sicherlich täte es ihm gut, wenn er seine Sichtweise darlegen würde und Verantwortung übernimmt, wenn er Fehler gemacht hat.

Eines der niedrigsten Bedürfnisse der Menschen ist der Wunsch nach Vergeltung.  In der Gesellschaft ist das Urteil über den ehemaligen Landrat schon längst gefallen und vollstreckt worden, ohne dass er sich je verteidigte oder rechtfertigte. Welches Urteil? Öffentliche Verachtung und Ausschluss aus der so feinen Gesellschaft. Während ein echter Richter, das Leben eines Beklagten betrachtet, die Gründe einer Tat und die Möglichkeit wieder den Weg in die Gesellschaft zu finden im Wege einer Resozialisierung, durften sich hier sämtliche Social-Media-Affine Betroffene lautstark als Laien-Schöffen betätigen und gleichzeitig mit Ächtung auch als Vollstrecker fungieren.

Das Lebenswerk von Frank Puchtler spielte dabei keine Rolle. Während der Zorneshall der Betroffenen durch die Kanäle im Internet widerhallt, hört man von den zahlreichen Profiteuren der Arbeiten des ehemaligen Landrats nichts. Feige? Absolut!

Schaut man in den Rhein-Lahn-Kreis hinein, sieht man häufig die Handschrift von Frank Puchtler. Dort ein Sportplatz, da vielleicht ein Spielplatz und vieles mehr. Viele Gemeinden und Bürger haben Frank Puchtler in guter Erinnerung. Sinnbildlich war er immer an drei Stellen gleichzeitig. Fleißig. Da wurde viel von ihm gehobelt. Nicht selten erklärte er die Anliegen der Bürger zu seiner Chefsache und versuchte zu helfen. Und es fielen auch so manche Späne. Nicht immer klappte alles, aber vieles. Vielleicht hätte er manches besser delegiert auf seine Fachleute im Kreis und auf deren Rat gehört, doch wer möchte ihm das vorwerfen? Wer Frank Puchtler kannte, wusste, dass er immer die Menschen im Rhein-Lahn-Kreis im Blick hatte und versuchte bei den kleinen und großen Nöten zu helfen. All das scheint in Vergessenheit geraten zu sein. Kaum einer traut sich mehr Partei für ihn zu ergreifen.

In einer Freundschaft lernt man, mit den Unzulänglichkeiten des Gegenüber klarzukommen. Freunde gehen gemeinsam durch Täler und besteigen die größten Berge. Bei Frank Puchtler sonnten sich die Menschen gerne mit ihm auf den Gipfeln seiner Schaffensperiode doch in den tiefsten Tälern oder am Abgrund wendeten sich viele ab. Erbärmlich.

Hier sind vielleicht zu große Späne beim Hobeln gefallen und es täte dem ehemaligen Landrat gut, sich zu den Vorwürfen zu äußern, doch es wird auch Zeit zu vergeben, wenn es nötig ist, denn das große Lebenswerk von Frank Puchtler ist so viel mehr wie nur die Lebenshilfe Rhein-Lahn. Am Ende mag es dann eventuell ein großes »aber« geben, doch sollte man sehr genau überlegen, wieweit man sich weiter an einer Hexenjagd beteiligen möchte, während der Betroffene auf dem tiefsten Boden angekommen längst gesteinigt wurde.

Wir vom BEN Kurier sind dazu nicht bereit. Mittlerweile wird das verständliche Bedürfnis nach Vergeltung längst von Recht zu Unrecht. Aufklärung und Übernahme von Verantwortung ist das eine, aber die Zerstörung eines Menschen das andere und dort hört es für uns auf! Niemand sollte sich vor einem parteipolitischen propagandistischen Wahlkampfkarren spannen lassen und Teil einer Lebenszerstörung werden müssen. Lieber Frank: Danke für alle die guten Sachen, die Du über die Jahre als Landrat in deiner Schaffenszeit für den Rhein-Lahn-Kreis geleistet hast. Das ist ein unglaubliches Lebenswerk, was wir nicht vergessen möchten. Viele Menschen haben  Dich im Rhein-Lahn-Kreis in sehr guter Erinnerung.  Wenn Du aber Fehler bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn gemacht hast, übernehme Verantwortung und kläre auf, damit die betroffenen Menschen verstehen und verzeihen können.  

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    4. Juni 2023 at 13:50

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  2. Roswitha Dietrich

    4. Juni 2023 at 16:37

    Ich bin begeistert von Ihrem Kommentar zu Frank Puchtler und habe diesen auch auf meiner GB-Seite geteilt. Schön lange frage ich mich, warum sagt mal keiner, was Frank alles für die Menschen in seiner Heimat getan hat. Alles hat er getan, um anderen zu helfen. Und auch inSachen Lebenshilfe hat er es ja nicht aus Eigennutz getan. Er wollte helfen! Dass das ein falscher Weg war, weiß er selbst im Nachhinein am besten. Nachher sind alle, wie man sehen und hören kann, sowieso immer die Superschlauen.
    Wer hat in seinem Leben bei der Arbeit noch nie einen Fehler gemacht? Solch einen Menschen gibt es nicht. Und nochmal, er hat kein Geld für sich selbst veruntreut. Es war ein unglückseliger Fehler, den er mit einer genauso unglücklichen Entscheidung wieder gutmachen wollte. Muss man einen Menschen dafür so unverschämt an den Pranger stellen und ihn so “zerfleischen”? Er tut mir unendlich leid und ich wünsche ihm alles erdenklich Gute auf dem Weg zurück in ein “normales” Leben.
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  3. Lutz Henschel

    6. Juni 2023 at 13:20

    Wer viel arbeitet, viel bewegt und bewirkt, macht auch Fehler. Ich kenne die objektiven Fakten nicht. Allerdings kenne ich Frank Puchtler lange und gut genug, um für mich selbst leichtsinniges, verantwortungsloses seitens FRANK PUCHTLERS auszuschließen. Oftmals habe ich in meiner Zeit als Ortsbürgermeister seinen Fleiß, seine Detailskenntnisse und sein Wille zu Problemlösungen unmittelbar erleben können. Meine Achtung für seine Leistungen ist bis heute ungeteilt.
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BAD EMS Seit Monaten bestimmen Diskussionen um leere Kassen in Kommunen und Städten die Medien. Die Erhöhung von Steuern oder deren Einführung ist ein mögliches Mittel um dem entgegenzuwirken. Auch im Rhein-Lahn-Kreis beschäftigen sich einzelne Gremien mit der Einführung einer Beherbergungs- oder Bettensteuer, weiß die Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH (WFG), Tanja Steeg, zu berichten.

Der Rhein-Lahn-Kreis treibt seit etwa zwei Jahren mit der Unterstützung der WFG das Projekt „Gästekarte Rhein-Lahn-Limes“ voran und steht hierzu mit den hauptamtlichen Bürgermeistern im gesamten Kreis, aber auch mit den Kommunen, Touristikern und Beherbergungsbetrieben im Austausch. „Mit dem Angebot der Einführung einer kreisweiten Gästekarte verfolgen wir, anders als bei der Beherbergungssteuer den Ansatz, dass Gäste einen Gästebeitrag zahlen, dafür aber auch klar definierte Gegenleistungen erhalten. Bei uns im Rhein-Lahn-Kreis wäre das die Nutzung des ÖPNV für die komplette Zeit des Aufenthalts mit der Gästekarte als Ticket sowie vergünstigte Eintritte in Museen, Schwimmbäder, etc.. Gästekarten sind in vielen Urlaubsregionen erprobt und vom Gast akzeptiert“, so Steeg.

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„Die Einnahmen aus der Gästekarte verbleiben nach unserem Plan vollständig auf der kommunalen Ebene und sind für touristische Zwecke und Infrastruktur zweckgebunden, die Einführung wird mit voll digitalen Prozessen möglich sein“, ergänzt die Geschäftsführerin, die im Kreis auch für die touristischen Themen mitverantwortlich ist. Steeg ist sich sicher, dass bei der Vielzahl der möglichen Konzepte eine Auseinandersetzung im Detail sinnvoll und wichtig ist.

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„Die Bettensteuer oder Beherbergungssteuer ist zwar schnell eingeführt, aber die Einnahmen sind nicht zweckgebunden im Tourismus zu verwenden. Ergo werden die Einnahmen wohl im Tourismus generiert, landen aber in den meisten Fällen im allgemeinen Haushalt zum Stopfen der Löcher“. Anders sehe es aus beim Gästebeitrag. Die Kalkulation sei hier zwar auf der Finanzseite herausfordernder, aber die Verwendung des Gästebeitrags sei zweckgebunden und dürfe, egal wie die Finanzlage sei, nur für die im Kommunalabgabengesetz definierten touristischen Themen verwendet werden. Das sind Infrastruktur, Wanderwege, Tourismusinformation oder Besucherzentrum, Museen oder auch neue Investitionsprojekte im Tourismus, die Investitionskosten verursachen.

Für die derzeit bereits rund 800.000 Übernachtungsgäste im Rhein-Lahn-Kreis sieht Steeg klare Vorteile: „Wir können dem Gast zeigen, was wir mit seinem gezahlten Gästebeitrag für ihn machen. Auch für den Beherbergungsbetrieb bietet das eindeutig Vorteile.“ Insbesondere in einer Region mit Flüssen, dem Rheinsteig oder den Strecken-Radwegen bietet die nach den aktuellen Plänen mit dem ÖPNV gekoppelte Gästekarte Rhein-Lahn-Limes viele Vorteile.

Mit dem Kanu fahren, mit dem Zug zurück. Rheinsteigetappe wandern, mit dem Zug oder Bus zurück. Hinfahrt an den Limes mit dem Bus und zurück zur Unterkunft per Pedes oder mit dem Fahrrad, das alles geht unkompliziert mit unserer geplanten Gästekarte“, so Steeg.

Die Position der Touristiker, der DEHOGA und beispielsweise auch des ADAC ist hier sehr klar“, so Steeg, die als Gesellschafterin bzw. im Vorstand der Destinationen Lahntal Tourismusverband e.V., Romantischer Rhein Tourismus GmbH und in der Rheinland-Pfalz-Tourismus GmbH involviert ist. „Ein Gästebeitrag gilt als akzeptiert, weil es konkrete Gegenleistungen gibt. Eine Bettensteuer stößt erfahrungsgemäß eher auf Ablehnung.“

Steeg weiß aus der Erfahrung aus bereits 2 Jahren Projektmanagement im Thema Gästebeitrag, dass die Einführung in Rheinland-Pfalz aus vielfältigen Gründen deutlich schwieriger ist als in anderen Bundesländern, trotzdem ist sie sicher: „Die extra Meile für die Gästekarte und den Gästebeitrag zu gehen und diese Option mit Priorität zu prüfen lohnt sich, und zwar für alle Beteiligten. Auch das ist Wirtschaftsförderung, denn es dient auch und vor allem unseren Beherbergungsbetrieben.“ Die WFG bedient sich für das komplexe Thema des Know-how von Fachleuten.

„Juristisch begleiten uns der Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes, Dr. Stefan Meiborg und sein Team, für die Umsetzung in Fläche haben wir ein Beratungsunternehmen an Bord, das deutschland- und europaweit als Marktführer bei Gästekarten gilt“, berichtet Tanja Steeg. Abschließend resümiert die Geschäftsführerin: „Wir glauben, dass die Gästekarte Rhein-Lahn-Limes für die Kommunen in der Gesamtheit eine riesige Chance ist. Wir zahlen die Beratung, begleiten die Prozesse. Kommunale Selbstverwaltung heißt aber auch, dass am Ende die Kommune entscheidet – hoffentlich in Kenntnis aller Möglichkeiten und ihrer Konsequenzen.“

 

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Politik

Die Grünen stellen Anfrage an den Kreis zur Beförderung von Menschen mit Behinderung

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RHEIN-LAHN Der Rhein Lahn Kreis verfügt über ein dichtes Netz an Fördermöglichkeiten sowie integrativen Angeboten für Menschen mit Behinderung. Um an diesen Angeboten teilzunehmen, sind organisierte Transportfahrten notwendig. Des Weiteren finden auch Transportfahrten in andere Landkreise statt, weil der Rhein Lahn Kreis nicht die entsprechenden Schulformen anbietet (Landesschule für Hörbehinderte, Landesschule für Sehbehinderte und Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in Neuwied).

In der Zeit der Hochbrückensperrung werden diese Transporte herausfordernder.  Durch Presseartikel* kam jüngst auch ein Fall in die Öffentlichkeit, wo es Probleme im Transport einer Schülerin gab und die Eltern sich in Ihren Sorgen nicht ernst genommen fühlten seitens der Verantwortlichen in der Kreisverwaltung.

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Deshalb haben wir, B90/ die Grünen eine Liste von Fragen zusammengefasst, die wir gerne in der nächsten Kreisausschusssitzung beantwortet haben möchten:

1. Wie hoch ist die Zahl der Werkstätten und Förderstätten und Förderschulen, die mit Taxen und Kleinbussen angefahren werden.

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2. Wie viele Menschen mit Behinderung sind in Werkstätten und Förderstätten und Förderschulen untergebracht und müssen von beauftragten Transportunternehmen dorthin gebracht werden.

3. Wie stellt die Kreisverwaltung sicher, dass für Menschen mit Behinderung ausreichend Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten durchgeführt werden können?

4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Vergabe von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten?

5. Welche Organisationen haben Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten im Kreis durchgeführt (bitte entsprechende Organisationen auflisten)?

6. In welchen Abständen werden Transportfahrten in der Kreisverwaltung ausgeschrieben (bitte die Form mit angeben)?

7. Welche Institution in der Kreisverwaltung entscheidet über die Vergabe von Aufträgen an Transportfahrten? Wird zwischen Schul- Kindergartenfahrten und Transporten zu Werkstätten unterschieden oder Synergieeffekte genutzt?

8. Welche Kriterien müssen Anbieter von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten erfüllen, um in Vergabeverfahren aufgenommen zu werden (bei rechtlichen Kriterien bitte die gesetzliche Grundlage angeben)?

9. Von welcher staatlichen Stelle werden die Transportunternehmen geprüft, ob sie die vertraglichen Vereinbarungen erfüllen?

10. Durch welche Stelle werden in der Kreisverwaltung Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben bei der Durchführung von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten geahndet?

11. Wie hoch waren die jährlichen Kosten der Kreisverwaltung für die Beförderung von Menschen mit Behinderungen zu Werkstatten, Arbeitsstellen, Förderstätten und Förderschulen?

12. Gibt es besondere Maßnahmen z.B. Begleitpersonen bei Epileptikern, Einzelfahrten und Ähnliches? Wie viele und werden diese, bei Vorlage von ärztlichen Attesten auch umgesetzt und kontrolliert?

13. Verfügen die Transportunternehmen über Personal mit Kenntnissen in Erster Hilfe bezogen auf das anvertraute Klientel?

14. Gibt es besondere Überlegungen für die Zeit der Brückensperrung der Lahnhochbrücke bezogen auf Mehrfahrten mit weniger Personen, um die wahrscheinlich verlängerte Fahrzeit durch das Anfahren von weniger Stationen abzukürzen?

15. An wen in der Kreisverwaltung dürfen sich Eltern und Angehörige in der schwierigen Zeit wenden, um Probleme anzusprechen ?

16. Aus welchem Grund verlangt der Rechnungshof eine Neuausschreibung der Fahrdienstleistung?

(Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen Kreistagsfraktion Rhein-Lahn an den Landrat Jörg Denninghoff).
*geändert durch den BEN Kurier.

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Koblenz

Die Linke fordert Entschuldigung von Koblenzer OB: Keine Werbung für Bundeswehr an Minderjährige

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KOBLENZ Darf die Bundeswehr an und in städtischen Objekten für sich Werbung machen, vor allem solche, die sich gezielt an Minderjährige richtet? Eine wichtige moralische Frage, die mit dem Antrag der Stadtratsfraktion „DIE LINKE-PARTEI“ in der jüngsten Stadtratssitzung aufgeworfen wurde. Statt einer sachlich geführten Diskussion darüber, wie Kinder und Jugendliche besser geschützt werden können und weshalb das Rekrutierungsalter auf 18 gesetzt werden sollte – wie bereits in vielen allen anderen Ländern herrschende Normalität, folgte auf den Antrag in weiten Teilen populistische Reaktionen. Konsequent wurde die aufgeworfene Frage in allen Wortbeiträgen ignoriert und stattdessen jegliche Kritik an der Bundeswehr abgewehrt sowie mit allen Mitteln „Die LINKE-PARTEI“-Fraktion diskreditiert, bis hin zur Aufforderung an Grüne und SPD, das Bündnis mit ihr zu beenden.

Stellungnahme von DIE LINKE. Stadtverband Koblenz und Die PARTEI. Kreisverband Koblenz zum Antrag des „Werbeverbots der Bundeswehr an und in städtischen Objekten“ der Stadtratsfraktion „DIE LINKE-PARTEI“ am 14.09.2023 und die anschließende Diskussion

Der Sprecher*innenrat von DIE LINKE. Stadtverband Koblenz sowie der VORSTAND von Die PARTEI. Kreisverband Koblenz stehen uneingeschränkt hinter dem Antrag. Die Diskussion im Stadtrat zeugt von einer eklatanten und systematischen Missachtung des Antragsinhalts sowie von dem Bestreben, die Bundeswehr gegenüber jeglicher Kritik zu immunisieren. Dies ist nicht nur hinsichtlich der Gefahr einer Militarisierung von Gesellschaft höchst alarmierend, sondern auch hinsichtlich einer Normalisierung rechten Gedankenguts. Für die fehlende Rüge des Oberbürgermeisters gegenüber der Verunglimpfung der Person Oliver Antpöhler-Zwierniks als aus einem „asozialen Milieu“ kommend durch Joachim Paul, der für die rechtsextreme AfD im Stadtrat sitzt, erwarten wir unverzüglich eine öffentliche Entschuldigung.

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Hervorgehoben werden muss, dass nicht die Infragestellung der Bundeswehr als solche Thema des Antrags gewesen ist, sondern einerseits die Werbepraktiken der Bundeswehr, die sich gezielt an Minderjährige richten und anderseits die Weigerung der Bundeswehr das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre zu setzen, wie es der UN-Kinderrechtsausschuss seit 2008 fordert. Die UN-Kinderrechtskonvention ist geltendes Recht in Deutschland. Doch Deutschland sei eines der wenigen Länder weltweit, so Ralf Willinger von terre des hommes bei der Vorstellung des dritten Schattenberichts Kindersoldaten von 2019, „dessen Militär noch minderjährige Soldaten rekrutiert. Über 150 Länder halten den sogenannten Straight 18-Standard dagegen ein. In der Bundeswehr sind junge Soldatinnen und Soldaten immer wieder schweren Rechtsverletzungen wie Vergewaltigung oder erniedrigenden Aufnahmeritualen ausgesetzt.“1. Auf diesen UN-Bericht hatte sich Oliver Antpöhler-Zwiernik in seiner mündlichen Begründung des Antrags bezogen. 2020 hat die Bundeswehr 1.148 Minderjährige neu eingestellt2. Es ist schon erstaunlich, dass die Kritik an der Rekrutierungspraxis der Bundeswehr in allen Wortbeiträgen nicht nur nicht ernst, sondern lächerlich gemacht wurde. Der Grünen-Politiker Gordon Gniewosz etwa ließ sich dazu herab, die Werbung für die Bundeswehr mit der für die Polizei und die Berufsfeuerwehr zu vergleichen und damit einhergehend die Rekrutierung von Minderjährigen nicht in Frage zu stellen. Das ist für die Grünen-Partei beschämend. Dass z.B. auch die Gewerkschaft für Erziehung und Bildung (GEW) diese Rekrutierungspraxis kritisiert und sich gegen die Karriereberatung der Bundeswehr an Schulen ausspricht3, scheint für den Grünenpolitiker unrelevant zu sein.

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In diesem Kontext ist auch die Kritik an den Werbepraktiken der Bundeswehr zu verstehen. Auf der „Gamescom“ etwa, einer Videospielmesse, die primär von jungen Menschen besucht wird, warb dieses Jahr die Bundeswehr nicht nur mit schwerem Geschütz, sie schaltet auch solche Werbung, wo beispielsweise Soldat*innen vor einem riesigen Feuer zu sehen sind, über denen der Slogan prangert: „Mulitplayer at it‘s best!“. Vor Kino-Disney-Filmen schaltet die Bundeswehr Werbung. Mit solchen Werbepraktiken wird Krieg und die verheerenden Folgen für Soldat*innen sowie ihre Familien, Angehörigen und Freunde verharmlost und ihrer Ernsthaftigkeit beraubt.

Mit ihrem Antrag hat „DIE LINKE-PARTEI“-Fraktion nach dem moralischen Rahmen für solches Anwerben von minderjährigen Rekrut*innen gefragt. Für wichtiger hielt es jedoch der CDU-Politiker Josef Oster (MDB), einen eigenen Antrag anzukündigen, der eine größere Präsenz der Bundeswehr in Koblenz anstrebe. Der Antrag der „DIE LINKE-PARTEI“ -Fraktion sei für ihn Ausdruck „maximaler ideologischer Verblendung“ und seine Fraktion stehe an der Seite der Bundeswehr. Kein Wort zu der Frage der Rekrutierung Minderjähriger, kein Wort zu der Frage der gezielten Bewerbung der Bundeswehr bei Minderjährigen. Stattdessen die Verunglimpfung der Linkspartei als „Putin-“ und „Russlandversteher“ – dabei hatte Antpöhler-Zwiernik deutlich hervorgehoben, dass der russische Angriffskrieg auf die Ukraine „in allem Maße“ zu verurteilen sei. Dass für Oster Populismus wichtiger ist als die Frage nach Kinderschutz, ist eigentlich nicht verwunderlich, sieht man sich Osters Positionen im Innenausschuss des Deutschen Bundestages als Berichterstatter der CDU-CSU-Fraktion für Auslandseinsätze der Bundespolizei an: Der Schutz der EU-Außengrenzen durch Frontex scheint für ihn mehr Wert zu haben als das Retten von Menschenleben.

Insgesamt stellen wir uns die Frage, warum im Koblenzer Stadtrat vehement jegliche Kritik an der Bundeswehr abgewiesen wurde. Gerade so ein Gremium wie der Stadtrat sollte einen demokratischen Diskussionsraum bieten, in der solche Kritikpunkte sachlich verhandelt werden sollten. Dass es hinsichtlich der Bundeswehr ein Tabu gibt, muss alle Koblenzer Bürger*innen im höchsten Maße alarmieren, denn gerade die Immunisierung von Kritik ist der erste Schritt hin zum gesellschaftlich verankerten Militarismus, vor dem Antpöhler-Zwiernik ebenfalls gerade mit Blick auf die historische Verantwortung Deutschlands warnte.

Besonders erschütternd ist auch, dass auf die Verunglimpfung der Person Oliver Antpöhler-Zwierniks als aus einem „„asozialen Milieu“ kommend durch Joachim Paul, der der rechtsextremen Partei AfD angehört, keine Rüge durch den Oberbürgermeister folgte. „Asozial“ – ein Begriff, der vor allem durch die Nationalsozialisten publik gemacht wurde. Wer als asozial galt, wurde in Nazi-Deutschland weggesperrt und kam ab 1938 in ein Konzentrationslager. Gerade wenn ein solcher von Nationalsozialisten geprägter Begriff von einem Mitglied einer rechtsextremen Partei wie der AfD genutzt wird, sollten alle Alarmglocken angehen.

In der Öffentlichkeit wird viel über die Normalisierung rechten Gedankenguts gesprochen. In der Koblenzer Stadtratssitzung vom 14.09.2023 kann man sie studieren.

Quellen: http://www.kindersoldaten.info/schattenbericht-kindersoldaten-katastrophale-bilanz-fuer-kinder | https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/kampagne-unter-18-nie-zahl-minderjaehrige-bundeswehr-hoch | https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/deutschland-ignoriert-un-forderungen-und-verletzt-kinderrechte

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