Politik
Energie und Wärme aus den ehemaligen Braubacher Bergbaustollen

BRAUBACH Mit ernstem Fokus auf die laufende Energiedebatte beschäftigten sich die Fraktions- und Ausschussmitglieder mit einer bisher schlummernden möglichen Ressource im Bereich des ehemaligen Bergbaus in Braubach und Umgebung. Ein deutliches „Denkmal“ dieser historischen „Industrie“ ist hierbei der Segengottesstollen mitten in der Stadt an der Oberalleestraße. Dieser Stollen steht in direkter Verbindung zur Grube Rosenberg oberhalb der Stadt im Kerkertser Tal und dient der Entwässerung eines weiträumigen Stollensystems im darüber liegenden Mühlberg, das laut einiger Überlieferungen bis 250 Meter unter die Rheinsohle ging – aber auch Stollenverbindungen bis Friedrichsegen und Richtung Emser Bergbau hatte.
Die in diesem komplexen Stollensystem vorhandene gleichmäßige Wärme von Luft und Wasser während des ganzen Jahres könnte sicherlich in einer Art „industrieller Transformation“ für heutige Ideen zur Energie/Wärmegewinnung genutzt werden: Stichworte – Geothermie und Erdwärme! „… Geothermie trägt zur Eindämmung der Kohlendioxidemissionen bei. Geothermie steht vorteilhafterweise im Gegensatz zu Solar- oder Windenergie in keinerlei klimatischen Abhängigkeiten, es sind keine neu angelegten großen Standorte erforderlich und die unmittelbare Umgebung wird nicht verschmutzt.

Aufbereitung Grube Rosenberg 1920 – Historische Aufnahme der Grube Rosenberg von 1920 mit den ehemaligen Gebäuden der Aufbereitung
Aus einer unternehmerischen Perspektive betrachtet ist die Geothermie auf lange Sicht lukrativ. Es sind keine neu angelegten großen Standorte erforderlich und die unmittelbare Umgebung wird nicht verschmutzt.“ (Zitat aus CORDIS Forschungsergebnisse der EU; Geothermie aus stillgelegten Bergwerken?)
Nutzer der Erdwärme wären beispielsweise Privathäuser und Wohnsiedlungen – aber auch Industrieanlagen, etc.. Aus Sicht der FBLer wäre es daher auch mit Blick auf die düstere zukünftige Haushaltslage der Stadt Braubach mehr als sinnvoll in diese Thematik einzusteigen. Hiermit könnte für die Zukunft mittelfristig ein solides finanzielles Standbein entstehen – evtl. auch mit privater Beteiligung und/oder als gefördertes Pilotprojekt seitens des Landes und/oder der EU.
Ein Blick nach Bad Ems zeigt beispielsweise, dass hier ähnliche Überlegungen angestellt werden, bzw. bei der Rathausheizung bereits umgesetzt sind. Die Schweiz, aber auch die Städte München, Wien und ehemalige Bergwerke im Ruhrgebiet sind hier bereits Vorreiter.
Erste Überlegungen dazu gab es auch vor vielen Jahren in Braubach – wurden damals aber nicht weiterverfolgt. Bei der aktuellen Energie- und Preisdebatte sieht die FBL für die Zukunft eine neue Ausgangslage, die im Rat der Stadt Braubach diskutiert und beraten werden sollte. Die FBL-Fraktion wird hierzu einen entsprechenden Antrag stellen.
Politik
Mit Beherbergungssteuer auf Irrwegen: Gästebeitrag ist die bessere Alternative!

BAD EMS Seit Monaten bestimmen Diskussionen um leere Kassen in Kommunen und Städten die Medien. Die Erhöhung von Steuern oder deren Einführung ist ein mögliches Mittel um dem entgegenzuwirken. Auch im Rhein-Lahn-Kreis beschäftigen sich einzelne Gremien mit der Einführung einer Beherbergungs- oder Bettensteuer, weiß die Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH (WFG), Tanja Steeg, zu berichten.
Der Rhein-Lahn-Kreis treibt seit etwa zwei Jahren mit der Unterstützung der WFG das Projekt „Gästekarte Rhein-Lahn-Limes“ voran und steht hierzu mit den hauptamtlichen Bürgermeistern im gesamten Kreis, aber auch mit den Kommunen, Touristikern und Beherbergungsbetrieben im Austausch. „Mit dem Angebot der Einführung einer kreisweiten Gästekarte verfolgen wir, anders als bei der Beherbergungssteuer den Ansatz, dass Gäste einen Gästebeitrag zahlen, dafür aber auch klar definierte Gegenleistungen erhalten. Bei uns im Rhein-Lahn-Kreis wäre das die Nutzung des ÖPNV für die komplette Zeit des Aufenthalts mit der Gästekarte als Ticket sowie vergünstigte Eintritte in Museen, Schwimmbäder, etc.. Gästekarten sind in vielen Urlaubsregionen erprobt und vom Gast akzeptiert“, so Steeg.
„Die Einnahmen aus der Gästekarte verbleiben nach unserem Plan vollständig auf der kommunalen Ebene und sind für touristische Zwecke und Infrastruktur zweckgebunden, die Einführung wird mit voll digitalen Prozessen möglich sein“, ergänzt die Geschäftsführerin, die im Kreis auch für die touristischen Themen mitverantwortlich ist. Steeg ist sich sicher, dass bei der Vielzahl der möglichen Konzepte eine Auseinandersetzung im Detail sinnvoll und wichtig ist.
„Die Bettensteuer oder Beherbergungssteuer ist zwar schnell eingeführt, aber die Einnahmen sind nicht zweckgebunden im Tourismus zu verwenden. Ergo werden die Einnahmen wohl im Tourismus generiert, landen aber in den meisten Fällen im allgemeinen Haushalt zum Stopfen der Löcher“. Anders sehe es aus beim Gästebeitrag. Die Kalkulation sei hier zwar auf der Finanzseite herausfordernder, aber die Verwendung des Gästebeitrags sei zweckgebunden und dürfe, egal wie die Finanzlage sei, nur für die im Kommunalabgabengesetz definierten touristischen Themen verwendet werden. Das sind Infrastruktur, Wanderwege, Tourismusinformation oder Besucherzentrum, Museen oder auch neue Investitionsprojekte im Tourismus, die Investitionskosten verursachen.
Für die derzeit bereits rund 800.000 Übernachtungsgäste im Rhein-Lahn-Kreis sieht Steeg klare Vorteile: „Wir können dem Gast zeigen, was wir mit seinem gezahlten Gästebeitrag für ihn machen. Auch für den Beherbergungsbetrieb bietet das eindeutig Vorteile.“ Insbesondere in einer Region mit Flüssen, dem Rheinsteig oder den Strecken-Radwegen bietet die nach den aktuellen Plänen mit dem ÖPNV gekoppelte Gästekarte Rhein-Lahn-Limes viele Vorteile.
„Mit dem Kanu fahren, mit dem Zug zurück. Rheinsteigetappe wandern, mit dem Zug oder Bus zurück. Hinfahrt an den Limes mit dem Bus und zurück zur Unterkunft per Pedes oder mit dem Fahrrad, das alles geht unkompliziert mit unserer geplanten Gästekarte“, so Steeg.
„Die Position der Touristiker, der DEHOGA und beispielsweise auch des ADAC ist hier sehr klar“, so Steeg, die als Gesellschafterin bzw. im Vorstand der Destinationen Lahntal Tourismusverband e.V., Romantischer Rhein Tourismus GmbH und in der Rheinland-Pfalz-Tourismus GmbH involviert ist. „Ein Gästebeitrag gilt als akzeptiert, weil es konkrete Gegenleistungen gibt. Eine Bettensteuer stößt erfahrungsgemäß eher auf Ablehnung.“
Steeg weiß aus der Erfahrung aus bereits 2 Jahren Projektmanagement im Thema Gästebeitrag, dass die Einführung in Rheinland-Pfalz aus vielfältigen Gründen deutlich schwieriger ist als in anderen Bundesländern, trotzdem ist sie sicher: „Die extra Meile für die Gästekarte und den Gästebeitrag zu gehen und diese Option mit Priorität zu prüfen lohnt sich, und zwar für alle Beteiligten. Auch das ist Wirtschaftsförderung, denn es dient auch und vor allem unseren Beherbergungsbetrieben.“ Die WFG bedient sich für das komplexe Thema des Know-how von Fachleuten.
„Juristisch begleiten uns der Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes, Dr. Stefan Meiborg und sein Team, für die Umsetzung in Fläche haben wir ein Beratungsunternehmen an Bord, das deutschland- und europaweit als Marktführer bei Gästekarten gilt“, berichtet Tanja Steeg. Abschließend resümiert die Geschäftsführerin: „Wir glauben, dass die Gästekarte Rhein-Lahn-Limes für die Kommunen in der Gesamtheit eine riesige Chance ist. Wir zahlen die Beratung, begleiten die Prozesse. Kommunale Selbstverwaltung heißt aber auch, dass am Ende die Kommune entscheidet – hoffentlich in Kenntnis aller Möglichkeiten und ihrer Konsequenzen.“
Politik
Die Grünen stellen Anfrage an den Kreis zur Beförderung von Menschen mit Behinderung

RHEIN-LAHN Der Rhein Lahn Kreis verfügt über ein dichtes Netz an Fördermöglichkeiten sowie integrativen Angeboten für Menschen mit Behinderung. Um an diesen Angeboten teilzunehmen, sind organisierte Transportfahrten notwendig. Des Weiteren finden auch Transportfahrten in andere Landkreise statt, weil der Rhein Lahn Kreis nicht die entsprechenden Schulformen anbietet (Landesschule für Hörbehinderte, Landesschule für Sehbehinderte und Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in Neuwied).
In der Zeit der Hochbrückensperrung werden diese Transporte herausfordernder. Durch Presseartikel* kam jüngst auch ein Fall in die Öffentlichkeit, wo es Probleme im Transport einer Schülerin gab und die Eltern sich in Ihren Sorgen nicht ernst genommen fühlten seitens der Verantwortlichen in der Kreisverwaltung.
Deshalb haben wir, B90/ die Grünen eine Liste von Fragen zusammengefasst, die wir gerne in der nächsten Kreisausschusssitzung beantwortet haben möchten:
1. Wie hoch ist die Zahl der Werkstätten und Förderstätten und Förderschulen, die mit Taxen und Kleinbussen angefahren werden.
2. Wie viele Menschen mit Behinderung sind in Werkstätten und Förderstätten und Förderschulen untergebracht und müssen von beauftragten Transportunternehmen dorthin gebracht werden.
3. Wie stellt die Kreisverwaltung sicher, dass für Menschen mit Behinderung ausreichend Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten durchgeführt werden können?
4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Vergabe von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten?
5. Welche Organisationen haben Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten im Kreis durchgeführt (bitte entsprechende Organisationen auflisten)?
6. In welchen Abständen werden Transportfahrten in der Kreisverwaltung ausgeschrieben (bitte die Form mit angeben)?
7. Welche Institution in der Kreisverwaltung entscheidet über die Vergabe von Aufträgen an Transportfahrten? Wird zwischen Schul- Kindergartenfahrten und Transporten zu Werkstätten unterschieden oder Synergieeffekte genutzt?
8. Welche Kriterien müssen Anbieter von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten erfüllen, um in Vergabeverfahren aufgenommen zu werden (bei rechtlichen Kriterien bitte die gesetzliche Grundlage angeben)?
9. Von welcher staatlichen Stelle werden die Transportunternehmen geprüft, ob sie die vertraglichen Vereinbarungen erfüllen?
10. Durch welche Stelle werden in der Kreisverwaltung Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben bei der Durchführung von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten geahndet?
11. Wie hoch waren die jährlichen Kosten der Kreisverwaltung für die Beförderung von Menschen mit Behinderungen zu Werkstatten, Arbeitsstellen, Förderstätten und Förderschulen?
12. Gibt es besondere Maßnahmen z.B. Begleitpersonen bei Epileptikern, Einzelfahrten und Ähnliches? Wie viele und werden diese, bei Vorlage von ärztlichen Attesten auch umgesetzt und kontrolliert?
13. Verfügen die Transportunternehmen über Personal mit Kenntnissen in Erster Hilfe bezogen auf das anvertraute Klientel?
14. Gibt es besondere Überlegungen für die Zeit der Brückensperrung der Lahnhochbrücke bezogen auf Mehrfahrten mit weniger Personen, um die wahrscheinlich verlängerte Fahrzeit durch das Anfahren von weniger Stationen abzukürzen?
15. An wen in der Kreisverwaltung dürfen sich Eltern und Angehörige in der schwierigen Zeit wenden, um Probleme anzusprechen ?
16. Aus welchem Grund verlangt der Rechnungshof eine Neuausschreibung der Fahrdienstleistung?
(Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen Kreistagsfraktion Rhein-Lahn an den Landrat Jörg Denninghoff).
*geändert durch den BEN Kurier.
Koblenz
Die Linke fordert Entschuldigung von Koblenzer OB: Keine Werbung für Bundeswehr an Minderjährige

KOBLENZ Darf die Bundeswehr an und in städtischen Objekten für sich Werbung machen, vor allem solche, die sich gezielt an Minderjährige richtet? Eine wichtige moralische Frage, die mit dem Antrag der Stadtratsfraktion „DIE LINKE-PARTEI“ in der jüngsten Stadtratssitzung aufgeworfen wurde. Statt einer sachlich geführten Diskussion darüber, wie Kinder und Jugendliche besser geschützt werden können und weshalb das Rekrutierungsalter auf 18 gesetzt werden sollte – wie bereits in vielen allen anderen Ländern herrschende Normalität, folgte auf den Antrag in weiten Teilen populistische Reaktionen. Konsequent wurde die aufgeworfene Frage in allen Wortbeiträgen ignoriert und stattdessen jegliche Kritik an der Bundeswehr abgewehrt sowie mit allen Mitteln „Die LINKE-PARTEI“-Fraktion diskreditiert, bis hin zur Aufforderung an Grüne und SPD, das Bündnis mit ihr zu beenden.
Stellungnahme von DIE LINKE. Stadtverband Koblenz und Die PARTEI. Kreisverband Koblenz zum Antrag des „Werbeverbots der Bundeswehr an und in städtischen Objekten“ der Stadtratsfraktion „DIE LINKE-PARTEI“ am 14.09.2023 und die anschließende Diskussion
Der Sprecher*innenrat von DIE LINKE. Stadtverband Koblenz sowie der VORSTAND von Die PARTEI. Kreisverband Koblenz stehen uneingeschränkt hinter dem Antrag. Die Diskussion im Stadtrat zeugt von einer eklatanten und systematischen Missachtung des Antragsinhalts sowie von dem Bestreben, die Bundeswehr gegenüber jeglicher Kritik zu immunisieren. Dies ist nicht nur hinsichtlich der Gefahr einer Militarisierung von Gesellschaft höchst alarmierend, sondern auch hinsichtlich einer Normalisierung rechten Gedankenguts. Für die fehlende Rüge des Oberbürgermeisters gegenüber der Verunglimpfung der Person Oliver Antpöhler-Zwierniks als aus einem „asozialen Milieu“ kommend durch Joachim Paul, der für die rechtsextreme AfD im Stadtrat sitzt, erwarten wir unverzüglich eine öffentliche Entschuldigung.
Hervorgehoben werden muss, dass nicht die Infragestellung der Bundeswehr als solche Thema des Antrags gewesen ist, sondern einerseits die Werbepraktiken der Bundeswehr, die sich gezielt an Minderjährige richten und anderseits die Weigerung der Bundeswehr das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre zu setzen, wie es der UN-Kinderrechtsausschuss seit 2008 fordert. Die UN-Kinderrechtskonvention ist geltendes Recht in Deutschland. Doch Deutschland sei eines der wenigen Länder weltweit, so Ralf Willinger von terre des hommes bei der Vorstellung des dritten Schattenberichts Kindersoldaten von 2019, „dessen Militär noch minderjährige Soldaten rekrutiert. Über 150 Länder halten den sogenannten Straight 18-Standard dagegen ein. In der Bundeswehr sind junge Soldatinnen und Soldaten immer wieder schweren Rechtsverletzungen wie Vergewaltigung oder erniedrigenden Aufnahmeritualen ausgesetzt.“1. Auf diesen UN-Bericht hatte sich Oliver Antpöhler-Zwiernik in seiner mündlichen Begründung des Antrags bezogen. 2020 hat die Bundeswehr 1.148 Minderjährige neu eingestellt2. Es ist schon erstaunlich, dass die Kritik an der Rekrutierungspraxis der Bundeswehr in allen Wortbeiträgen nicht nur nicht ernst, sondern lächerlich gemacht wurde. Der Grünen-Politiker Gordon Gniewosz etwa ließ sich dazu herab, die Werbung für die Bundeswehr mit der für die Polizei und die Berufsfeuerwehr zu vergleichen und damit einhergehend die Rekrutierung von Minderjährigen nicht in Frage zu stellen. Das ist für die Grünen-Partei beschämend. Dass z.B. auch die Gewerkschaft für Erziehung und Bildung (GEW) diese Rekrutierungspraxis kritisiert und sich gegen die Karriereberatung der Bundeswehr an Schulen ausspricht3, scheint für den Grünenpolitiker unrelevant zu sein.
In diesem Kontext ist auch die Kritik an den Werbepraktiken der Bundeswehr zu verstehen. Auf der „Gamescom“ etwa, einer Videospielmesse, die primär von jungen Menschen besucht wird, warb dieses Jahr die Bundeswehr nicht nur mit schwerem Geschütz, sie schaltet auch solche Werbung, wo beispielsweise Soldat*innen vor einem riesigen Feuer zu sehen sind, über denen der Slogan prangert: „Mulitplayer at it‘s best!“. Vor Kino-Disney-Filmen schaltet die Bundeswehr Werbung. Mit solchen Werbepraktiken wird Krieg und die verheerenden Folgen für Soldat*innen sowie ihre Familien, Angehörigen und Freunde verharmlost und ihrer Ernsthaftigkeit beraubt.
Mit ihrem Antrag hat „DIE LINKE-PARTEI“-Fraktion nach dem moralischen Rahmen für solches Anwerben von minderjährigen Rekrut*innen gefragt. Für wichtiger hielt es jedoch der CDU-Politiker Josef Oster (MDB), einen eigenen Antrag anzukündigen, der eine größere Präsenz der Bundeswehr in Koblenz anstrebe. Der Antrag der „DIE LINKE-PARTEI“ -Fraktion sei für ihn Ausdruck „maximaler ideologischer Verblendung“ und seine Fraktion stehe an der Seite der Bundeswehr. Kein Wort zu der Frage der Rekrutierung Minderjähriger, kein Wort zu der Frage der gezielten Bewerbung der Bundeswehr bei Minderjährigen. Stattdessen die Verunglimpfung der Linkspartei als „Putin-“ und „Russlandversteher“ – dabei hatte Antpöhler-Zwiernik deutlich hervorgehoben, dass der russische Angriffskrieg auf die Ukraine „in allem Maße“ zu verurteilen sei. Dass für Oster Populismus wichtiger ist als die Frage nach Kinderschutz, ist eigentlich nicht verwunderlich, sieht man sich Osters Positionen im Innenausschuss des Deutschen Bundestages als Berichterstatter der CDU-CSU-Fraktion für Auslandseinsätze der Bundespolizei an: Der Schutz der EU-Außengrenzen durch Frontex scheint für ihn mehr Wert zu haben als das Retten von Menschenleben.
Insgesamt stellen wir uns die Frage, warum im Koblenzer Stadtrat vehement jegliche Kritik an der Bundeswehr abgewiesen wurde. Gerade so ein Gremium wie der Stadtrat sollte einen demokratischen Diskussionsraum bieten, in der solche Kritikpunkte sachlich verhandelt werden sollten. Dass es hinsichtlich der Bundeswehr ein Tabu gibt, muss alle Koblenzer Bürger*innen im höchsten Maße alarmieren, denn gerade die Immunisierung von Kritik ist der erste Schritt hin zum gesellschaftlich verankerten Militarismus, vor dem Antpöhler-Zwiernik ebenfalls gerade mit Blick auf die historische Verantwortung Deutschlands warnte.
Besonders erschütternd ist auch, dass auf die Verunglimpfung der Person Oliver Antpöhler-Zwierniks als aus einem „„asozialen Milieu“ kommend durch Joachim Paul, der der rechtsextremen Partei AfD angehört, keine Rüge durch den Oberbürgermeister folgte. „Asozial“ – ein Begriff, der vor allem durch die Nationalsozialisten publik gemacht wurde. Wer als asozial galt, wurde in Nazi-Deutschland weggesperrt und kam ab 1938 in ein Konzentrationslager. Gerade wenn ein solcher von Nationalsozialisten geprägter Begriff von einem Mitglied einer rechtsextremen Partei wie der AfD genutzt wird, sollten alle Alarmglocken angehen.
In der Öffentlichkeit wird viel über die Normalisierung rechten Gedankenguts gesprochen. In der Koblenzer Stadtratssitzung vom 14.09.2023 kann man sie studieren.
Quellen: http://www.kindersoldaten.info/schattenbericht-kindersoldaten-katastrophale-bilanz-fuer-kinder | https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/kampagne-unter-18-nie-zahl-minderjaehrige-bundeswehr-hoch | https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/deutschland-ignoriert-un-forderungen-und-verletzt-kinderrechte
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Politik
Energie und Wärme aus den ehemaligen Braubacher Bergbaustollen

BRAUBACH Mit ernstem Fokus auf die laufende Energiedebatte beschäftigten sich die Fraktions- und Ausschussmitglieder mit einer bisher schlummernden möglichen Ressource im Bereich des ehemaligen Bergbaus in Braubach und Umgebung. Ein deutliches „Denkmal“ dieser historischen „Industrie“ ist hierbei der Segengottesstollen mitten in der Stadt an der Oberalleestraße. Dieser Stollen steht in direkter Verbindung zur Grube Rosenberg oberhalb der Stadt im Kerkertser Tal und dient der Entwässerung eines weiträumigen Stollensystems im darüber liegenden Mühlberg, das laut einiger Überlieferungen bis 250 Meter unter die Rheinsohle ging – aber auch Stollenverbindungen bis Friedrichsegen und Richtung Emser Bergbau hatte.
Die in diesem komplexen Stollensystem vorhandene gleichmäßige Wärme von Luft und Wasser während des ganzen Jahres könnte sicherlich in einer Art „industrieller Transformation“ für heutige Ideen zur Energie/Wärmegewinnung genutzt werden: Stichworte – Geothermie und Erdwärme! „… Geothermie trägt zur Eindämmung der Kohlendioxidemissionen bei. Geothermie steht vorteilhafterweise im Gegensatz zu Solar- oder Windenergie in keinerlei klimatischen Abhängigkeiten, es sind keine neu angelegten großen Standorte erforderlich und die unmittelbare Umgebung wird nicht verschmutzt.

Aufbereitung Grube Rosenberg 1920 – Historische Aufnahme der Grube Rosenberg von 1920 mit den ehemaligen Gebäuden der Aufbereitung
Aus einer unternehmerischen Perspektive betrachtet ist die Geothermie auf lange Sicht lukrativ. Es sind keine neu angelegten großen Standorte erforderlich und die unmittelbare Umgebung wird nicht verschmutzt.“ (Zitat aus CORDIS Forschungsergebnisse der EU; Geothermie aus stillgelegten Bergwerken?)
Nutzer der Erdwärme wären beispielsweise Privathäuser und Wohnsiedlungen – aber auch Industrieanlagen, etc.. Aus Sicht der FBLer wäre es daher auch mit Blick auf die düstere zukünftige Haushaltslage der Stadt Braubach mehr als sinnvoll in diese Thematik einzusteigen. Hiermit könnte für die Zukunft mittelfristig ein solides finanzielles Standbein entstehen – evtl. auch mit privater Beteiligung und/oder als gefördertes Pilotprojekt seitens des Landes und/oder der EU.
Ein Blick nach Bad Ems zeigt beispielsweise, dass hier ähnliche Überlegungen angestellt werden, bzw. bei der Rathausheizung bereits umgesetzt sind. Die Schweiz, aber auch die Städte München, Wien und ehemalige Bergwerke im Ruhrgebiet sind hier bereits Vorreiter.
Erste Überlegungen dazu gab es auch vor vielen Jahren in Braubach – wurden damals aber nicht weiterverfolgt. Bei der aktuellen Energie- und Preisdebatte sieht die FBL für die Zukunft eine neue Ausgangslage, die im Rat der Stadt Braubach diskutiert und beraten werden sollte. Die FBL-Fraktion wird hierzu einen entsprechenden Antrag stellen.
Politik
Mit Beherbergungssteuer auf Irrwegen: Gästebeitrag ist die bessere Alternative!

BAD EMS Seit Monaten bestimmen Diskussionen um leere Kassen in Kommunen und Städten die Medien. Die Erhöhung von Steuern oder deren Einführung ist ein mögliches Mittel um dem entgegenzuwirken. Auch im Rhein-Lahn-Kreis beschäftigen sich einzelne Gremien mit der Einführung einer Beherbergungs- oder Bettensteuer, weiß die Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH (WFG), Tanja Steeg, zu berichten.
Der Rhein-Lahn-Kreis treibt seit etwa zwei Jahren mit der Unterstützung der WFG das Projekt „Gästekarte Rhein-Lahn-Limes“ voran und steht hierzu mit den hauptamtlichen Bürgermeistern im gesamten Kreis, aber auch mit den Kommunen, Touristikern und Beherbergungsbetrieben im Austausch. „Mit dem Angebot der Einführung einer kreisweiten Gästekarte verfolgen wir, anders als bei der Beherbergungssteuer den Ansatz, dass Gäste einen Gästebeitrag zahlen, dafür aber auch klar definierte Gegenleistungen erhalten. Bei uns im Rhein-Lahn-Kreis wäre das die Nutzung des ÖPNV für die komplette Zeit des Aufenthalts mit der Gästekarte als Ticket sowie vergünstigte Eintritte in Museen, Schwimmbäder, etc.. Gästekarten sind in vielen Urlaubsregionen erprobt und vom Gast akzeptiert“, so Steeg.
„Die Einnahmen aus der Gästekarte verbleiben nach unserem Plan vollständig auf der kommunalen Ebene und sind für touristische Zwecke und Infrastruktur zweckgebunden, die Einführung wird mit voll digitalen Prozessen möglich sein“, ergänzt die Geschäftsführerin, die im Kreis auch für die touristischen Themen mitverantwortlich ist. Steeg ist sich sicher, dass bei der Vielzahl der möglichen Konzepte eine Auseinandersetzung im Detail sinnvoll und wichtig ist.
„Die Bettensteuer oder Beherbergungssteuer ist zwar schnell eingeführt, aber die Einnahmen sind nicht zweckgebunden im Tourismus zu verwenden. Ergo werden die Einnahmen wohl im Tourismus generiert, landen aber in den meisten Fällen im allgemeinen Haushalt zum Stopfen der Löcher“. Anders sehe es aus beim Gästebeitrag. Die Kalkulation sei hier zwar auf der Finanzseite herausfordernder, aber die Verwendung des Gästebeitrags sei zweckgebunden und dürfe, egal wie die Finanzlage sei, nur für die im Kommunalabgabengesetz definierten touristischen Themen verwendet werden. Das sind Infrastruktur, Wanderwege, Tourismusinformation oder Besucherzentrum, Museen oder auch neue Investitionsprojekte im Tourismus, die Investitionskosten verursachen.
Für die derzeit bereits rund 800.000 Übernachtungsgäste im Rhein-Lahn-Kreis sieht Steeg klare Vorteile: „Wir können dem Gast zeigen, was wir mit seinem gezahlten Gästebeitrag für ihn machen. Auch für den Beherbergungsbetrieb bietet das eindeutig Vorteile.“ Insbesondere in einer Region mit Flüssen, dem Rheinsteig oder den Strecken-Radwegen bietet die nach den aktuellen Plänen mit dem ÖPNV gekoppelte Gästekarte Rhein-Lahn-Limes viele Vorteile.
„Mit dem Kanu fahren, mit dem Zug zurück. Rheinsteigetappe wandern, mit dem Zug oder Bus zurück. Hinfahrt an den Limes mit dem Bus und zurück zur Unterkunft per Pedes oder mit dem Fahrrad, das alles geht unkompliziert mit unserer geplanten Gästekarte“, so Steeg.
„Die Position der Touristiker, der DEHOGA und beispielsweise auch des ADAC ist hier sehr klar“, so Steeg, die als Gesellschafterin bzw. im Vorstand der Destinationen Lahntal Tourismusverband e.V., Romantischer Rhein Tourismus GmbH und in der Rheinland-Pfalz-Tourismus GmbH involviert ist. „Ein Gästebeitrag gilt als akzeptiert, weil es konkrete Gegenleistungen gibt. Eine Bettensteuer stößt erfahrungsgemäß eher auf Ablehnung.“
Steeg weiß aus der Erfahrung aus bereits 2 Jahren Projektmanagement im Thema Gästebeitrag, dass die Einführung in Rheinland-Pfalz aus vielfältigen Gründen deutlich schwieriger ist als in anderen Bundesländern, trotzdem ist sie sicher: „Die extra Meile für die Gästekarte und den Gästebeitrag zu gehen und diese Option mit Priorität zu prüfen lohnt sich, und zwar für alle Beteiligten. Auch das ist Wirtschaftsförderung, denn es dient auch und vor allem unseren Beherbergungsbetrieben.“ Die WFG bedient sich für das komplexe Thema des Know-how von Fachleuten.
„Juristisch begleiten uns der Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes, Dr. Stefan Meiborg und sein Team, für die Umsetzung in Fläche haben wir ein Beratungsunternehmen an Bord, das deutschland- und europaweit als Marktführer bei Gästekarten gilt“, berichtet Tanja Steeg. Abschließend resümiert die Geschäftsführerin: „Wir glauben, dass die Gästekarte Rhein-Lahn-Limes für die Kommunen in der Gesamtheit eine riesige Chance ist. Wir zahlen die Beratung, begleiten die Prozesse. Kommunale Selbstverwaltung heißt aber auch, dass am Ende die Kommune entscheidet – hoffentlich in Kenntnis aller Möglichkeiten und ihrer Konsequenzen.“
Politik
Die Grünen stellen Anfrage an den Kreis zur Beförderung von Menschen mit Behinderung

RHEIN-LAHN Der Rhein Lahn Kreis verfügt über ein dichtes Netz an Fördermöglichkeiten sowie integrativen Angeboten für Menschen mit Behinderung. Um an diesen Angeboten teilzunehmen, sind organisierte Transportfahrten notwendig. Des Weiteren finden auch Transportfahrten in andere Landkreise statt, weil der Rhein Lahn Kreis nicht die entsprechenden Schulformen anbietet (Landesschule für Hörbehinderte, Landesschule für Sehbehinderte und Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in Neuwied).
In der Zeit der Hochbrückensperrung werden diese Transporte herausfordernder. Durch Presseartikel* kam jüngst auch ein Fall in die Öffentlichkeit, wo es Probleme im Transport einer Schülerin gab und die Eltern sich in Ihren Sorgen nicht ernst genommen fühlten seitens der Verantwortlichen in der Kreisverwaltung.
Deshalb haben wir, B90/ die Grünen eine Liste von Fragen zusammengefasst, die wir gerne in der nächsten Kreisausschusssitzung beantwortet haben möchten:
1. Wie hoch ist die Zahl der Werkstätten und Förderstätten und Förderschulen, die mit Taxen und Kleinbussen angefahren werden.
2. Wie viele Menschen mit Behinderung sind in Werkstätten und Förderstätten und Förderschulen untergebracht und müssen von beauftragten Transportunternehmen dorthin gebracht werden.
3. Wie stellt die Kreisverwaltung sicher, dass für Menschen mit Behinderung ausreichend Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten durchgeführt werden können?
4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Vergabe von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten?
5. Welche Organisationen haben Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten im Kreis durchgeführt (bitte entsprechende Organisationen auflisten)?
6. In welchen Abständen werden Transportfahrten in der Kreisverwaltung ausgeschrieben (bitte die Form mit angeben)?
7. Welche Institution in der Kreisverwaltung entscheidet über die Vergabe von Aufträgen an Transportfahrten? Wird zwischen Schul- Kindergartenfahrten und Transporten zu Werkstätten unterschieden oder Synergieeffekte genutzt?
8. Welche Kriterien müssen Anbieter von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten erfüllen, um in Vergabeverfahren aufgenommen zu werden (bei rechtlichen Kriterien bitte die gesetzliche Grundlage angeben)?
9. Von welcher staatlichen Stelle werden die Transportunternehmen geprüft, ob sie die vertraglichen Vereinbarungen erfüllen?
10. Durch welche Stelle werden in der Kreisverwaltung Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben bei der Durchführung von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten geahndet?
11. Wie hoch waren die jährlichen Kosten der Kreisverwaltung für die Beförderung von Menschen mit Behinderungen zu Werkstatten, Arbeitsstellen, Förderstätten und Förderschulen?
12. Gibt es besondere Maßnahmen z.B. Begleitpersonen bei Epileptikern, Einzelfahrten und Ähnliches? Wie viele und werden diese, bei Vorlage von ärztlichen Attesten auch umgesetzt und kontrolliert?
13. Verfügen die Transportunternehmen über Personal mit Kenntnissen in Erster Hilfe bezogen auf das anvertraute Klientel?
14. Gibt es besondere Überlegungen für die Zeit der Brückensperrung der Lahnhochbrücke bezogen auf Mehrfahrten mit weniger Personen, um die wahrscheinlich verlängerte Fahrzeit durch das Anfahren von weniger Stationen abzukürzen?
15. An wen in der Kreisverwaltung dürfen sich Eltern und Angehörige in der schwierigen Zeit wenden, um Probleme anzusprechen ?
16. Aus welchem Grund verlangt der Rechnungshof eine Neuausschreibung der Fahrdienstleistung?
(Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen Kreistagsfraktion Rhein-Lahn an den Landrat Jörg Denninghoff).
*geändert durch den BEN Kurier.
Koblenz
Die Linke fordert Entschuldigung von Koblenzer OB: Keine Werbung für Bundeswehr an Minderjährige

KOBLENZ Darf die Bundeswehr an und in städtischen Objekten für sich Werbung machen, vor allem solche, die sich gezielt an Minderjährige richtet? Eine wichtige moralische Frage, die mit dem Antrag der Stadtratsfraktion „DIE LINKE-PARTEI“ in der jüngsten Stadtratssitzung aufgeworfen wurde. Statt einer sachlich geführten Diskussion darüber, wie Kinder und Jugendliche besser geschützt werden können und weshalb das Rekrutierungsalter auf 18 gesetzt werden sollte – wie bereits in vielen allen anderen Ländern herrschende Normalität, folgte auf den Antrag in weiten Teilen populistische Reaktionen. Konsequent wurde die aufgeworfene Frage in allen Wortbeiträgen ignoriert und stattdessen jegliche Kritik an der Bundeswehr abgewehrt sowie mit allen Mitteln „Die LINKE-PARTEI“-Fraktion diskreditiert, bis hin zur Aufforderung an Grüne und SPD, das Bündnis mit ihr zu beenden.
Stellungnahme von DIE LINKE. Stadtverband Koblenz und Die PARTEI. Kreisverband Koblenz zum Antrag des „Werbeverbots der Bundeswehr an und in städtischen Objekten“ der Stadtratsfraktion „DIE LINKE-PARTEI“ am 14.09.2023 und die anschließende Diskussion
Der Sprecher*innenrat von DIE LINKE. Stadtverband Koblenz sowie der VORSTAND von Die PARTEI. Kreisverband Koblenz stehen uneingeschränkt hinter dem Antrag. Die Diskussion im Stadtrat zeugt von einer eklatanten und systematischen Missachtung des Antragsinhalts sowie von dem Bestreben, die Bundeswehr gegenüber jeglicher Kritik zu immunisieren. Dies ist nicht nur hinsichtlich der Gefahr einer Militarisierung von Gesellschaft höchst alarmierend, sondern auch hinsichtlich einer Normalisierung rechten Gedankenguts. Für die fehlende Rüge des Oberbürgermeisters gegenüber der Verunglimpfung der Person Oliver Antpöhler-Zwierniks als aus einem „asozialen Milieu“ kommend durch Joachim Paul, der für die rechtsextreme AfD im Stadtrat sitzt, erwarten wir unverzüglich eine öffentliche Entschuldigung.
Hervorgehoben werden muss, dass nicht die Infragestellung der Bundeswehr als solche Thema des Antrags gewesen ist, sondern einerseits die Werbepraktiken der Bundeswehr, die sich gezielt an Minderjährige richten und anderseits die Weigerung der Bundeswehr das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre zu setzen, wie es der UN-Kinderrechtsausschuss seit 2008 fordert. Die UN-Kinderrechtskonvention ist geltendes Recht in Deutschland. Doch Deutschland sei eines der wenigen Länder weltweit, so Ralf Willinger von terre des hommes bei der Vorstellung des dritten Schattenberichts Kindersoldaten von 2019, „dessen Militär noch minderjährige Soldaten rekrutiert. Über 150 Länder halten den sogenannten Straight 18-Standard dagegen ein. In der Bundeswehr sind junge Soldatinnen und Soldaten immer wieder schweren Rechtsverletzungen wie Vergewaltigung oder erniedrigenden Aufnahmeritualen ausgesetzt.“1. Auf diesen UN-Bericht hatte sich Oliver Antpöhler-Zwiernik in seiner mündlichen Begründung des Antrags bezogen. 2020 hat die Bundeswehr 1.148 Minderjährige neu eingestellt2. Es ist schon erstaunlich, dass die Kritik an der Rekrutierungspraxis der Bundeswehr in allen Wortbeiträgen nicht nur nicht ernst, sondern lächerlich gemacht wurde. Der Grünen-Politiker Gordon Gniewosz etwa ließ sich dazu herab, die Werbung für die Bundeswehr mit der für die Polizei und die Berufsfeuerwehr zu vergleichen und damit einhergehend die Rekrutierung von Minderjährigen nicht in Frage zu stellen. Das ist für die Grünen-Partei beschämend. Dass z.B. auch die Gewerkschaft für Erziehung und Bildung (GEW) diese Rekrutierungspraxis kritisiert und sich gegen die Karriereberatung der Bundeswehr an Schulen ausspricht3, scheint für den Grünenpolitiker unrelevant zu sein.
In diesem Kontext ist auch die Kritik an den Werbepraktiken der Bundeswehr zu verstehen. Auf der „Gamescom“ etwa, einer Videospielmesse, die primär von jungen Menschen besucht wird, warb dieses Jahr die Bundeswehr nicht nur mit schwerem Geschütz, sie schaltet auch solche Werbung, wo beispielsweise Soldat*innen vor einem riesigen Feuer zu sehen sind, über denen der Slogan prangert: „Mulitplayer at it‘s best!“. Vor Kino-Disney-Filmen schaltet die Bundeswehr Werbung. Mit solchen Werbepraktiken wird Krieg und die verheerenden Folgen für Soldat*innen sowie ihre Familien, Angehörigen und Freunde verharmlost und ihrer Ernsthaftigkeit beraubt.
Mit ihrem Antrag hat „DIE LINKE-PARTEI“-Fraktion nach dem moralischen Rahmen für solches Anwerben von minderjährigen Rekrut*innen gefragt. Für wichtiger hielt es jedoch der CDU-Politiker Josef Oster (MDB), einen eigenen Antrag anzukündigen, der eine größere Präsenz der Bundeswehr in Koblenz anstrebe. Der Antrag der „DIE LINKE-PARTEI“ -Fraktion sei für ihn Ausdruck „maximaler ideologischer Verblendung“ und seine Fraktion stehe an der Seite der Bundeswehr. Kein Wort zu der Frage der Rekrutierung Minderjähriger, kein Wort zu der Frage der gezielten Bewerbung der Bundeswehr bei Minderjährigen. Stattdessen die Verunglimpfung der Linkspartei als „Putin-“ und „Russlandversteher“ – dabei hatte Antpöhler-Zwiernik deutlich hervorgehoben, dass der russische Angriffskrieg auf die Ukraine „in allem Maße“ zu verurteilen sei. Dass für Oster Populismus wichtiger ist als die Frage nach Kinderschutz, ist eigentlich nicht verwunderlich, sieht man sich Osters Positionen im Innenausschuss des Deutschen Bundestages als Berichterstatter der CDU-CSU-Fraktion für Auslandseinsätze der Bundespolizei an: Der Schutz der EU-Außengrenzen durch Frontex scheint für ihn mehr Wert zu haben als das Retten von Menschenleben.
Insgesamt stellen wir uns die Frage, warum im Koblenzer Stadtrat vehement jegliche Kritik an der Bundeswehr abgewiesen wurde. Gerade so ein Gremium wie der Stadtrat sollte einen demokratischen Diskussionsraum bieten, in der solche Kritikpunkte sachlich verhandelt werden sollten. Dass es hinsichtlich der Bundeswehr ein Tabu gibt, muss alle Koblenzer Bürger*innen im höchsten Maße alarmieren, denn gerade die Immunisierung von Kritik ist der erste Schritt hin zum gesellschaftlich verankerten Militarismus, vor dem Antpöhler-Zwiernik ebenfalls gerade mit Blick auf die historische Verantwortung Deutschlands warnte.
Besonders erschütternd ist auch, dass auf die Verunglimpfung der Person Oliver Antpöhler-Zwierniks als aus einem „„asozialen Milieu“ kommend durch Joachim Paul, der der rechtsextremen Partei AfD angehört, keine Rüge durch den Oberbürgermeister folgte. „Asozial“ – ein Begriff, der vor allem durch die Nationalsozialisten publik gemacht wurde. Wer als asozial galt, wurde in Nazi-Deutschland weggesperrt und kam ab 1938 in ein Konzentrationslager. Gerade wenn ein solcher von Nationalsozialisten geprägter Begriff von einem Mitglied einer rechtsextremen Partei wie der AfD genutzt wird, sollten alle Alarmglocken angehen.
In der Öffentlichkeit wird viel über die Normalisierung rechten Gedankenguts gesprochen. In der Koblenzer Stadtratssitzung vom 14.09.2023 kann man sie studieren.
Quellen: http://www.kindersoldaten.info/schattenbericht-kindersoldaten-katastrophale-bilanz-fuer-kinder | https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/kampagne-unter-18-nie-zahl-minderjaehrige-bundeswehr-hoch | https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/deutschland-ignoriert-un-forderungen-und-verletzt-kinderrechte
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