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VG Nastätten

60 Jahre Miehlener Gemeindehaus: Als die Eheringe unter die Treppe purzelten

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Neben den Schautafeln einer Wanderausstellung über die Geschichte der EKHN sorgten Bilder vom 1963 eingeweihten evangelischen Gemeindehaus für viel Gesprächsstoff beim jüngsten Seniorennachmittag der Ortsgemeinde Miehlen. Fotos: Dekanat/Matern

MIEHLEN An die Geschichte der im September 1947 gegründeten Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sowie an den Bau des Miehlener Gemeindehauses vor 60 Jahren erinnerte der jüngste Seniorennachmittag der Ortsgemeinde Miehlen. Dazu begrüßte Walter Lotz am Jubiläumsort Bernd-Christoph Matern als Referenten. Der Journalist und Öffentlichkeitsreferent des Dekanats Nassauer Land erinnerte an die Entstehung und Entwicklung der EKHN und mit Fotos an Bau und Einweihung des evangelischen Gemeindehauses. Dem unterhaltsamen Blick zurück folgte schriftlich einer nach vorn.

Die zwölf Schautafeln einer EKHN-Wanderausstellung zum vergangenen Jubiläumsjahr dienten als Anschauungsmaterial, um über Kirche von einst und jetzt nachzudenken. Themen, für die es Verbindungen in den Rhein-Lahn-Kreis gibt, griff Matern heraus. „So selbstverständlich heute mit Kerstin Janott bereits zum zweiten Mal eine Frau das Dekane-Amt ausübt, ist es nicht“, so der Referent. Er erinnerte an die verstorbene Evelin Clotz, bis 2006 Gemeindepfarrerin in Dachsenhausen. Sie war die erste Pfarrerin, die als verheiratete Theologin ihren männlichen Pfarrkollegen rechtlich vollständig gleichgestellt wurde, als sie im August 1971 zur Pfarrerin auf Lebenszeit ernannt wurde.

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Die weltweite Ökumene werde im Rhein-Lahn-Kreis durch die mehr als 40-jährige Partnerschaft des Dekanats mit dem Distrikt Mabira in Tansania gepflegt, ein konkretes Beispiel, um den eigenen Horizont zu erweitern und Fluchtursachen zu bekämpfen. Auch Strukturreformen, die auf den Schautafeln thematisiert werden, gäbe es seit Jahrzehnten in der evangelischen Kirche auf Landesebene wie der regionalen, erinnerte Matern an das im Miehlener Gemeindehaus 1968 beschlossene Aus fürs Dekanat Nastätten, was viele Protestanten im Taunus als „Untergang der evangelischen Kirche“ prophezeit hätten. Allen historischen wie aktuellen Unkenrufen von Kirche und Medien zum Trotz, gehörten im Rhein-Lahn-Kreis heute fast Dreiviertel der Bevölkerung einer der beiden christlichen Kirchen an und wüssten sich vom christlichen Glauben getragen, so der Medienwissenschaftler. „Da sind die vielen hier lebenden Muslime, die an den selben Gott glauben, noch nicht eingerechnet“, so Matern. Am wichtigsten war dem Referenten der Blick auf die Überwindung der verheerenden NS-Diktatur und die daraus resultierenden demokratischen Strukturen in der EKHN, die seither analog zu den staatlichen Strukturen evangelische Entscheidungsprozesse von unten nach oben garantieren sollen. „Wenngleich hier wie da heutzutage wohl manches von oben nach unten über den Geldhahn reguliert wird.“

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Nach einem Blick auf die Ausstellungstafeln wurde es ganz lokal und munter: Die Bilder vom Bau und der Einweihung des Miehlener Gemeindehauses aus dem Archiv des ehemaligen Dekans und Gemeindepfarrers Wilhelm Matern sorgten für Rätselraten, wer die einstigen Handwerker waren, die eine alte Scheune abrissen und den neuen Treffpunkt für die „aufgegliederte Gemeindearbeit an Männern und Frauen“, Jugend, Bibelstunden und Kirchenchor mit ganz viel Handarbeit und Herzblut schufen. Auch den Inhalt des Grundsteins las Matern vor, in dem noch um die Wiedervereinigung des „Vaterlandes“ gebetet wurde. Ein Bild erinnerte an die Anfänge des Seniorennachmittags der Gemeinde 1988.

Miehlener Seniorennachmittag erinnert an 75 Jahre EKHN und 60 Jahre evangelisches Gemeindehaus

Viele Anekdoten wurden mit Ausstellung und Bildern geweckt. Eine unvergessene Begegnung mit dem ersten EKHN-Kirchenpräsidenten Martin Niemöller kam einer Besucherin in den Sinn, als sie 1947 als Schulkind bei dessen Besuch „Spalier“ gestanden habe. Ein Besucher hatte selbst bei den Abrissarbeiten der Scheune Hand angelegt. Auch Ehen wurden im Gemeindehaus geschlossen, als 1968 die Kirche gegenüber saniert wurde. „Mein Mann ließ vor lauter Aufregung unsere Eheringe draußen auf die Treppenstufen fallen“, erzählte eine Seniorin. Die purzelten dummerweise in den damals noch vorhandenen Hohlraum darunter. „Glücklicherweise gelang es meiner flinken Schwester, die Ringe wieder herauszuholen, so dass wir am Ende doch mit Eheringen heiraten konnten.“ An Chorproben, Theaterspiele, Konzerte, Beerdigungskaffees, Taufen, Angebote für Kinder und Jugend und unterschiedlichste gemeindliche und private Feiern bis tief in die Nacht hinein erinnerten sich die Anwesenden. Außerdem konnten sie ihre Wünsche für die Zukunft des Gemeindehauses aufschreiben.

Neben den Schautafeln einer Wanderausstellung über die Geschichte der EKHN sorgten Bilder vom 1963 eingeweihten evangelischen Gemeindehaus für viel Gesprächsstoff beim jüngsten Seniorennachmittag der Ortsgemeinde Miehlen. Fotos: Dekanat/Matern

Dass „früher alles besser war“ sei ein geflügeltes Wort, meinte der Referent, wofür es sicher viele Beispiele gäbe. Er wollte allerdings wissen, ob denn den Anwesenden beim Anblick der Bilder etwas einfällt, das besser geworden sei. Als Beispiel nannte er die vielen Zigarren rauchenden Männer, die sich an den Tischen etwa bei der Grundsteinlegung von Frauen mit Essen und Trinken bedienen ließen. Da taten sich die Senioren mit dem Antworten schwer. Kirchenvorstandsvorsitzender Dr. Ulrich Werner fand bemerkenswert, dass die zwölf Mitglieder von Kirchenvorstand und Kirchengemeindevertretung, die den Inhalt des Grundsteins unterzeichneten, ausschließlich Männer waren. Glücklicherweise habe sich der Anteil von Frauen im heutigen Kirchenvorstand deutlich verändert.

Das kräftig angestimmte altbekannte Volkslied „Kein schöner Land“ beendete den Nachmittag. Und statt „Tal“, wie es im Original heißt, sangen die Senioren „dass wir uns hier in diesem Saal noch treffen so viel hundert Mal“.

Buch zur Ausstellung und Gemeindehaus für Generationen

Die Schautafeln zur Geschichte der EKHN mit umfangreicheren Erläuterungen und mehr statistischen Entwicklungszahlen hätten viele Menschen gern noch einmal in Form eines Buches zum Nachlesen in Händen. Fürs Miehlener Gemeindehaus fanden sich auf den abgegebenen Notizblättern viele Wünsche, Beispiele: mehr regelmäßige gemeinsame Veranstaltungen von jung und alt, Kinoabende zu ausgewählten Themen, Weinproben, ein Frühjahrskonzert, Spiele-Nachmittage. Auch Beerdigungscafés wurden gewünscht anstatt anonymer Beisetzungen, wie sie in der Corona-Pandemie Schule gemacht hätten. Ganz praktische Vorschläge gab es ebenso: Eine Küche mit Rücken-freundlicheren Elementen, eine attraktivere Gestaltung des Jugendraums und mehr Parkplätze rund um den belebten Treffpunkt.

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Politik

Existenz gefährdet? Schlachthof Bayer kritisiert mögliche Gebührenerhöhung für Fleischbeschau!

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BAD EMS Der Kreisausschuss plant eine Erhöhung der Fleischbeschaugebühren für den Rhein-Lahn-Kreis. Während sich für Kleinbetriebe und Hausschlachtungen an der Preisstruktur nichts ändern soll, sollen gewerbliche Großbetriebe in Zukunft bei der Rinderfleischbeschau deutlich mehr bezahlen. Die angesetzten Gebühren bei der Schweineschlachtung sollen von 2,14 EUR auf 3,05 EUR steigen. Bei Rindern von 5,00 EUR auf 13,47 EUR.

Gerechnet nach den Schlachtzahlen aus dem Jahr 2023 würde das für 2024 etwa 67.000 EUR mehr an finanziellen Aufwendungen für den Betrieb Bayer in Niederwallmenach bedeuten. Spielraum für Erhöhungen der Verkaufspreise sieht das Unternehmen nicht mehr, da in der jüngsten Vergangenheit durch gestiegene Energiepreise und Mitarbeiterlöhne bereits Angleichungen der Verbraucherpreise gab. Die Firma befürchtet bei erneuten Preissteigerungen, dass die Kunden dauerhaft zu Wettbewerbern wechseln könnten.

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Das Unternehmen kündigte an, den Standort Niederwallmenach aufzugeben, wenn es zu der geplanten Gebührenerhöhung kommen würde. Auch die Kostenbeteiligung des Schlachthofes in Höhe von etwa 400.000 EUR beim Ausbau der Kläranlage im Ort würde zwangsläufig entfallen. Der Geschäftsführer appellierte an die Kreistagsmitglieder, dass diese sich genau überlegen sollten, ob sie einer solchen neuen Gebührenordnung zustimmen wollen, denn wäre die Schlachtung in Niederwallmenach einmal eingestellt, gäbe es an diesem Standort keine Zukunft mehr.

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Mittlerweile ruderten einige Kreistagsmitglieder zurück und wollen zunächst der Beschlussfassung nicht zustimmen. Ursprünglich sollte heute darüber entschieden werden, dazu wird es voraussichtlich nicht kommen. Besonders in den sozialen Medien bekam die Thematik eine Eigendynamik. Die Menschen entrüsteten sich über die mögliche finanzielle Belastung eines regionalen Anbieters. Vehement wurde für den Schlachthof in Niederwallmenach Partei ergriffen und Solidarität gezeigt.

Wettbewerbsungerechtigkeit für das Unternehmen Bayer oder jahrzentelanger Wettbewerbsvorteil gegen Mitbewerber?

Besonders in der geplanten Gebührenerhöhung sieht das Unternehmen eine Wettbewerbsungerechtigkeit. Wir haben uns einmal die Standorte von gewerblichen Großschlachtereien und die dort angesetzte Gebührenordnung in der Fleischhygiene angesehen, um einen Vergleich anzustellen. Und auch dort musste man deutlich unterscheiden, denn in vielen Kreisen gibt es keine gewerblichen Großschlachtbetriebe, und die Gebührenordnung ist primär auf die gewerblichen Kleinbetriebe abgestimmt. Wir haben uns ausschließlich an den Standorten mit gewerblichen Großbetrieben orientiert, um die Werte vergleichbar zu machen.

Schauen wir zunächst einmal auf die Gebührenordnung für Schweineschlachtungen. Der Rhein-Lahn-Kreis möchte von 2,14 EUR auf 3,05 EUR erhöhen. Günstiger ist es im Kreis Bernkastel-Wittlich. Bei angenommenen 1000 Schlachtungen pro Woche (Bayer Niederwallmenach) und 200 pro Tag bei einer 5-Tage-Woche würde der Betrieb in dem Kreis nur 1,71 EUR pro Schweineschlachtung bezahlen. In der Vulkaneifel (Eifelfleisch in Gerolstein) lägen die Kosten bei 2,80 EUR statt der angedachten 3,05 EUR. In Bad Kreuznach ist der Beisiegel Schlachthof. Dort liegen die Gebühren bei beachtlichen 8,54 EUR. Schaut man dort ein wenig über das Bundesland hinauf auf die ganz großen Schlachtbetriebe wie Tönnies in Rheda-Wiedenbrück oder Westfleisch, wird es interessant. Bei angenommenen 30 Schlachtungen pro Stunde müsste Tönnies 4,37 EUR pro Schwein bezahlen. Westfleisch käme mit 3,03 EUR günstiger weg.

Ganz anders sieht es bei den Gebühren für Rinder aus. Bisher verlangte der Rhein-Lahn-Kreis 5,00 EUR für die Fleischbeschauung bei Rindern. Der nunmehr angedachte Preis liegt bei 13,47 EUR. Und genau dort wird die Vergleichbarkeit sehr schwierig. Das Unternehmen Bayer ist im Bereich der Rinderschlachtung kein großer Schlachtbetrieb, sondern ein kleiner Gewerbebetrieb. In den Kreisen wird primär nach Schlachtart unterschieden und gerade nicht zusammengezählt. So kommt es vor, dass ein Unternehmen bei der Schweineschlachtung so hohe Zahlen vorweisen kann, dass es als gewerblicher Großbetrieb eingestuft wird und bei der Rinder- oder Geflügelschlachtung deutlich schlechter dasteht, da dort die Verwertungszahlen deutlich geringer sind.

Eine Preiserhöhung von 5 Cent je Kilo würden die Verbraucher nicht mittragen?

Statt einer von dem Unternehmen Bayer angenommenen Wettbewerbsbenachteiligung bei einer Gebührenerhöhung, dürfte es sich vielmehr um einen jahrzehntelangen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitbewerbern gehandelt haben bei bisherigen 5,00 EUR pro Fleischbeschau bei einem Rind. Das Unternehmen gibt auf ihrer Webseite an, dass es zwischen 40 und 80 Rinderschlachtungen pro Woche durchführt. Wir haben uns angesehen, was für die Menge in anderen Kreisen mit Schlachthofgroßbetrieben aufgerufen wird.

Im Kreis Bernkastel-Wittlich werden ab einer Schlachtleistung von 120 Rindern pro Tag 22,29 EUR fällig. In Bad Kreuznach sind es ab 65 bis 119 Rinder pro Tag 14,12 EUR und in der Vulkaneifel 15,64 EUR bzw. 6,13 EUR ab 120 Schlachtungen pro Tag. Der Rhein-Lahn-Kreis möchte zukünftig möglicherweise auf 13,47 EUR erhöhen und wäre damit noch sehr günstig im direkten Vergleich. Das Bundesland Bayern hat dieses Jahr einen Gesetzentwurf zur Preisdeckelung bei den Gebühren nach dem Fleischhygienerecht verabschiedet. Damit sollen kleinere und mittlere Schlachthöfe entlastet werden. Vermieden werden sollen damit lange Transportwege. Regionale Schlachtstrukturen sollen gestärkt werden. Allerdings betrifft das nur Unternehmen mit bis zu 1000 Großvieheinheiten im Jahr. Da liegt das Unternehmen Bayer in Niederwallmenach auch bei den Rindern bei einer Leistung von 40 bis 80 Stück die Woche drüber. Bei ausgewachsenen Rindern soll der Preis bei 14,00 EUR liegen.

Während andere Kreise nach Jungrindern (deutlich günstiger) und ausgewachsenen Tieren unterscheiden, soll es im Rhein-Lahn-Kreis einen Einheitspreis geben. Und eines ist sicherlich klar: Regionalität ist ein gewichtiges Argument. Für die zuliefernden Landwirte bedeutet es kurze Wege und damit geringere Kosten und für die Verbraucher ist es die Möglichkeit, heimische Metzgerwaren zu konkurrenzfähigen Preisen zu bekommen. Ein Schlachthof im Kreis ist sicherlich ein Luxus, den zahlreiche andere Gemeinden gerne hätten.

Und trotzdem darf sich ein Kreis nicht beirren lassen. Insbesondere bei der Erhöhung der Gebühren zur Fleischbeschau bei Rindern ist der Schritt überfällig. Mit bisherigen 5,00 EUR konnte das kaum kostendeckend bei einer Schlachtleistung von 40 bis 80 Rindern die Woche gewesen sein. Ein ausgewachsenes Schlachtrind wiegt etwa 330 kg. Bei durchschnittlich angenommenen 48% Schlachtabfällen und einer Kostenerhöhung von 8,47 EUR je Rind wären das auf das Kilo brutto gerechnet rund 5 Cent. Und eine Preiserhöhung von 5 Cent je Kilo würden die Verbraucher nicht mittragen?

Gerade die gewerblichen Kleinbetriebe können nicht mit einem Unternehmen wie Bayer konkurrieren. Sie zahlen 20,00 bei Rindern ab 6 Schlachtungen und müssen sich in Nischen trotzdem dem Wettbewerb stellen. Bei bisherigen 5,00 EUR je Fleischbeschau und lediglich 40 bis 80 Schlachtungen von Rindern je Woche käme die Weiterführung der bisherigen Regelung einer versteckten Subvention des Kreises gleich. Bei dem angedachten neuen Preis von 13,47 EUR ist dieser noch immer über dem Kreis hinaus konkurrenzlos günstig, sofern man richtigerweise die Schlachtmenge beachtet.

Ein Shitstorm in den sozialen Medien beeindruckt scheinbar selbst gestandene Kreispolitiker

Die Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung Rhein-Lahn hofft auf legale Wege, das Unternehmen nicht weiter zu belasten, damit regionale Strukturen der Lebensmittelversorgung gesichert bleiben. Sie sieht besonders die Belastung durch den Fachkräftemangel, Energiepreis- und Lohnsteigerungen. Dazu sind immer mehr behördliche Anforderungen zu erfüllen. Im aktuellen Fall zur Firma Bayer führt sie die bereits 2017 eingeführte EU-Verordnung an, welche die Kreisverwaltung verpflichtet, die Gebührenstruktur anzupassen. Dabei wäre aber der Schuldige weder in der Kreisverwaltung noch im Land oder dem Bund zu suchen, denn immerhin handelt es sich um eine EU-Verordnung, die dem Tierschutz dienen soll. Bei der Tötung der Tiere müssen nach der erlassenen Verordnung dauerhaft ein Veterinär anwesend sein und ein weiterer müsste eine Probe entnehmen. Europäische Gesetze müssen vor Ort umgesetzt werden.

»Die Firma Bayer ist für unsere Region als regionaler Lebensmittelversorger, als Arbeitgeber, aber auch für unsere vielen regionalen Landwirte mit Viehhaltung ein wichtiges, höchst relevantes Unternehmen. Wertvolle Lebensmittelversorgung wird hier vor Ort sichergestellt. Als Wirtschaftsförderin bin ich der Meinung, dass jede mögliche Prüfung erfolgen muss, wie diese hohe, zusätzliche Kostenbelastung für die Firma Bayer reduziert werden kann. Gleichzeitig müssen wir uns bewusst sein, dass die durch Gesetz auferlegten Vorgaben eine Kostenumlage in Form von Gebühren erfordern; tut der Kreis das nicht, ist dies faktisch eine unerlaubte verdeckte Subvention mit ebenfalls weitreichenden Folgen. Es gilt in dieser Situation, alle Möglichkeiten auszuloten und gemeinsam mit Sachverstand legale Wege zu finden. Hilfreich wäre dabei schon, wenn die Exekutive in allen Ländern der EU, wo diese Verordnung und alle anderen Verordnungen wie bei uns gelten, deren Umsetzung ernsthaft kontrollieren würden. Andernfalls entstehen hier vor Ort Wettbewerbsnachteile und die, die sich an Recht und Gesetz halten, sind am Ende die Dummen«, teilt die Geschäftsführerin der WfG Rhein-Lahn mit.

Eine Überschrift in den sozialen Medien reichte aus, um einen donnernden Protest gegen die Pläne des Kreises auszulösen. Ein solcher Shitstorm beeindruckt scheinbar selbst gestandene Kreispolitiker. Nicht wenige knickten ein und versprachen, die Zustimmung zur Beschlussvorlage zu verweigern oder Nonkonformität ist unerwünscht und so schwimmen die Fische im Gleichklang ihres Abgesangs einer polarisierenden Nachricht hinterher, ohne zu hinterfragen. Das Phänomen der sozialen Medien. Nur darf ein Kreis sich davon erschüttern lassen oder ist er nicht dazu aufgerufen, gleiche Verhältnisse für alle zu schaffen, ohne das Ansehen des Unternehmens? Muss es nicht auch kostendeckend arbeiten?

Lokal ist längst zu einem Schlachtruf geworden. Und dennoch endet die Regionalität nicht an den Grenzen des Rhein-Lahn-Kreises. Viel zu gerne glaubt man, dass der Kreis eine Scheibe ist, von der man hinten herunterfällt. Hähnchen aus Schweighausen, Milch aus Endlichhofen und der Schnaps aus Hirschberg. Schön ist das. Doch in Zeiten der Globalisierung gehören auch die Äpfel aus der Eifel, der Wein von der Mosel und die Kirschen aus dem Rhein-Taunus-Kreis dazu. Und das am Besten zu ähnlichen Bedingungen. Und da sind wir wieder beim Schlachthof Bayer in Niederwallmenach.

Einen Wettbewerbsnachteil soll der Betrieb auf keinen Fall erleiden, aber auch keinen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil bei der Fleischbeschau von Rindern erlangen. Zudem darf die Entscheidung eines Kreisausschusses nicht davon abhängig gemacht werden, wie sich das Schwarmverhalten in den sozialen Medien entwickelt oder ob Druck auf ihn ausgeübt wird. Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung des Kreises ausfällt, die heute sicherlich nicht getroffen wird.

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Schulen

Jede Stimme zählt: Kita Holzhausen ist RLP-Finalist im bundesweiten Förderwettbewerb – Mit abstimmen!

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HOLZHAUSEN So etwas erlebt man nicht alle Tage: Die Kita Holzhausen in der Verbandsgemeinde Nastätten ist einer der rheinland-pfälzischen Finalisten im bundesweiten Förderwettbewerb der Stiftung Bildung. Kreativität ist dabei gefragt und die Nicolaus-August-Otto Kita steht nicht ohne Grund im Finale, denn sie haben sich was richtig Tolles einfallen lassen, was gewürdigt wurde. Die rund fünfzig am Projekt beteiligten Kleinsten waren die Größten, wenn es um den Bau von Nistkästen ging.

Natürlich gab es ein wenig fachkundige Anleitung, aber schon dann war der Erfindergeist der jungen Architekten gefragt. Zu Recht sind sie nun eine der RLP-Finalisten und können sich berechtigte Hoffnung auf den mit 5000 EUR dotierten Publikumspreis machen. Möglich ist das nur mit ihrer Hilfe. Wäre es nicht toll, wenn einmal eine Kita aus dem Rhein-Lahn-Kreis mit den Geldern bedacht wird? Sie können das unterstützen und für das Nistkästen-Projekt der Kita Holzhausen unter www.stiftungbildung.org/projekt-neue-nistkaesten-fuer-den-wald/ abstimmen.

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Zögern Sie bitte nicht, da die Abstimmung nur noch heute (30.11.2023) möglich ist und dann heißt es Daumen drücken.

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So ein Engagement muss man einfach unterstützen. Nicht nur, dass die Kinder die Nistkästen selbst herstellten, sie haben auch die Vielfalt der einheimischen Tiere und Natur kennengelernt. Und nach einigem Bohren, Schrauben, Hämmern und Sägen, ging es mit dem Förster hinaus in den Wald um geeignete Plätze zum Errichten der Nistkästen zu finden. So manch eine Blaumeise oder Rotkehlchen wird in Zukunft eine neue Heimat in den Nistkästen finden.

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Politik

Innovation für das Blaue Ländchen: SPD beantragt Amt-O-Mat für Nastätten

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NASTÄTTEN Die SPD in Nastätten hat einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung der Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde initiiert. Mit ihrem Vorstoß bei der Verbandsgemeinde hat sie die Einführung eines innovativen Amt-O-Mat erwirkt, der darauf abzielt, die Verwaltungsprozesse zu optimieren und den Zugang zu Dienstleistungen zu erleichtern.

Der Amt-O-Mat soll es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, eine Vielzahl von Verwaltungsaufgaben eigenständig und unabhängig zu erledigen. Von der Antragsstellung bis zur Gebührenzahlung bieten dieser automatisierte Servicepunkt eine breite Palette von Dienstleistungen, die zugänglich werden sollen. Dies trägt dazu bei, Wartezeiten zu reduzieren und die Effizienz der Verwaltung deutlich zu steigern. Gefördert werden solche Projekte vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen des Modellprojektes Smart Cities. Dabei geht es um gesamtheitliche Entwicklungskonzepte, die darauf abzielen, Städte und Gemeinden lebenswerter, effizienter, technologisch fortschrittlicher´, ökologischer und sozial inklusiver zu gestalten. Doch was könnte das für die Bürger in der Praxis bedeuten? Onlineanträge wie die Hundesteuer können am Automaten gestellt werden. Das Einscannen von Dokumenten ist möglich, Bescheinigungen könnten ausgedruckt und Gebühren bezahlt werden. Dabei kann man es sich etwa vorstellen, wie eine Ausgabe- und Abholstation. Über das Ausgabeterminal kann man Unterlagen und Dokumente abholen, wie zum Beispiel einen neuen Personalausweis oder auch Sachen abgeben, die dann von einem Mitarbeiter der Verwaltung entnommen werden.

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Alles reine Fiktion? Nein, schon lange nicht mehr. Die Digitalisierung und Vereinfachung der Verwaltungsabläufe über Amt-O-Maten ist längst keine Zukunftsmusik mehr. In einigen Pilotprojekten wurde das Modell erfolgreich getestet. Für die Nutzer heißt es dann: 24 Stunden Service, wenn man das möchte und bereit ist den Weg zum Amt-O-Mat zu gehen. Wer das nicht möchte und lieber das persönliche Gespräch sucht, für den ändert sich rein gar nichts. Im Augenblick ist es etwas mehr als nur eine Idee.  Der Antrag der SPD an die Verbandsgemeinde Nastätten ist gestellt. Bis zu einer möglichen Umsetzung dürfte es noch etwas dauern. Doch warum nur in Großstädten solche Projekte verwirklichen? Besonders auf dem Ländchen sind Innovationen gefragt und ein solcher Amt-O-Mat könnte durchaus Wartezeiten und Bürokratiehindernisse abbauen. Ob es dazu kommen wird muss jetzt in der Verbandsgemeinde entschieden werden.

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