Recht
SPD fordert ADD zur zügigen Klärung offener Fragen zur Lebenshilfe Rhein-Lahn auf

RHEIN-LAHN Seit Mitte 2021 war die ‚Lebenshilfe Rhein-Lahn‘ in nahezu jeder Kreisausschusssitzung Thema. Im Jahr 2022 gab es darüber hinaus keine Sitzung, in der nicht über den damaligen Sachstand informiert wurde und die Gremienmitglieder hatten die Möglichkeit, Fragen zu stellen. „Noch intensiver wurde der Informationsfluss seit April 2022 und die Informationsdichte und -klarheit nahm rapide an Fahrt auf“, so Mike Weiland und Carsten Göller für die SPD-Kreistagsfraktion nach erneuter Durchsicht der allen Fraktionen zur Verfügung stehenden Unterlagen und Protokollen zu den Gremiensitzungen. Bislang gab es diese Informationen jedoch für alle Fraktionen nur nicht öffentlich.
Weiland/Göller: SPD fordert Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zur zügigen Klärung offener Fragen zur Lebenshilfe Rhein-Lahn auf
Das führte im öffentlichen Diskurs und vor allem in sozialen Netzwerken teils zu Spekulationen und leider auch immer wieder zu falschen Darstellungen oder Behauptungen. Mit den in den nicht öffentlichen Sitzungen geteilten Informationen konnte den Spekulationen und falschen Behauptungen bislang aber nicht begegnet werden. Die Regelungen sind hier eindeutig, was aber zu Unverständnis bei der Öffentlichkeit führte. Bevor die Öffentlichkeit hierfür noch weniger Verständnis zeigt, war es für die SPD-Fraktion daher höchste Zeit, dass sich die Menschen ab sofort auf Grundlage von Tatsachen, Zahlen, Daten und Fakten mit Kreistagsmitgliedern austauschen können. Daher hatte die SPD für die zurückliegende Kreistagssitzung beantragt, die Themenkomplexe rund um die Lebenshilfe, die öffentlich behandelt werden können, auch öffentlich zu behandeln.
„Das soll nach Willen der SPD auch Fortsetzung finden“, wie Mike Weiland (SPD-Kreisvorsitzender) und Carsten Göller (SPD-Fraktionsvorsitzender) erklären. Sie begrüßen daher die Ankündigung von Landrat Jörg Denninghoff, künftig die Thematik im Kreistag und – soweit wie möglich – in öffentlicher Sitzung zu behandeln.
Klar ist, die Kreisverwaltung muss sich an geltendes Recht halten und kann oftmals Fragen, die die Menschen am meisten bewegen, nicht sofort von A bis Z öffentlich darstellen und beantworten. „Jedoch entbehren Unterstellungen, die Kreisverwaltung oder gar die SPD hätten kein Interesse an einer lückenlosen Aufklärung, jeglicher Grundlage“, so Weiland und Göller. Sie gehen sogar noch einen Schritt weiter: Ein Prüfverfahren dümpelt bis heute bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. In die Verwaltungsgeschäfte zwischen Lebenshilfe und Kreisverwaltung waren alle drei Kreisbeigeordneten von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen bis zur Erkrankung des früheren Landrates nicht involviert. Unmittelbar nach dessen Ausscheiden aus gesundheitlichen Gründen hat die Erste Kreisbeigeordnete Gisela Bertram (SPD) gemeinsam mit der Verwaltung der Aufklärung des Sachverhalts rund um die Insolvenz der Lebenshilfe neuen Schub verliehen. Durch intensive Gespräche innerhalb der Verwaltung konnten zur Aufklärung die verwaltungsrechtlichen Beziehungen zwischen der Kreisverwaltung und der Lebenshilfe herausgearbeitet werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse wurden ohne Zeitverzug mit entsprechend zusammengefassten Unterlagen an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier übermittelt und der Dienstaufsichtsbehörde zur Bewertung und Ergreifung etwaiger weiterer Maßnahmen vorgelegt.
Nach Amtsantritt des neuen Landrats Jörg Denninghoff im Juli 2022 hat dieser die Aufklärungsbemühungen weiter vorangetrieben. Trotz seiner zwischenzeitlich mehrfachen Nachfragen an die ADD zu den Ergebnissen der Prüfung wurde er verwiesen, dass das Prüfverfahren noch andauere. Für die SPD ist dies ein nicht weiter hinnehmbarer Zustand. Die SPD-Kreistagsfraktion hat daher die ADD aufgefordert, die offenen Fragen zur Lebenshilfe Rhein-Lahn, die von der ADD beantwortet werden können, zügig zu klären, die Prüfung der vor Monaten durch die Kreisverwaltung und die Erste Kreisbeigeordnete Gisela Bertram übermittelten Unterlagen abzuschließen und der Kreisverwaltung sowie dem heutigen Landrat Jörg Denninghoff das Ergebnis mitzuteilen, damit sich der Kreistag damit befassen kann. „Wir haben uns, ebenso wie die Kreisverwaltung, schriftlich an den Präsidenten der ADD, Thomas Linnertz, gewandt“, so Mike Weiland und Carsten Göller. Der Präsident wurde durch die SPD aufgefordert, das Verfahren schnell und ohne Rücksichtnahme auf Ansehen und Verdienste von Personen abzuschließen. „Hier braucht es dringend Klarheit, damit der Landkreis prüfen kann, ob er im Gesamtkomplex Geschädigter ist. Außerdem muss dann geprüft werden, ob und welche weiteren Schritte ergriffen werden können und müssen“, so Weiland und Göller unisono.
Neben diesem Verfahren begrüßen die SPD-Vertreter auch die weiteren Aufklärungsbemühungen der Ersten Kreisbeigeordneten Gisela Bertram und des neuen Landrats Jörg Denninghoff sehr, denn es gibt weitere Sachverhalte und Verfahren, die bereits vor Monaten angestoßen wurden, jedoch zwingend separat zu betrachten sind. Neben dem Prüfverfahren bei der ADD gibt es noch das laufende Insolvenzverfahren, das die Lebenshilfe Rhein-Lahn in ihrer Organisationsstruktur selbst betrifft. Die Kreisverwaltung hat in diesem Verfahren ihre Ansprüche angemeldet. Für dieses Verfahren ist der Insolvenzverwalter verantwortlich und nur er kann über den aktuellen Stand Auskunft erteilen. „Auch hier ist es mehr als bedauerlich, dass das Verfahren, wie zu hören ist, wohl noch einige Zeit andauern wird“, so die SPD weiter.
Ein drittes Verfahren liegt in der Verantwortung der zuständigen Staatsanwaltschaft, die gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe ermittelt. Auch hier ist die Kreisverwaltung nicht involviert und entsprechende Auskünfte kann nur der zuständige Staatsanwalt geben.
Im vierten Verfahren geht es um Erstattungsleistungen des Landesamtes für Jugend und Soziales an den Rhein-Lahn-Kreis, die noch ausstehen. „Hier gibt es laut Auskunft der Kreisverwaltung gegenüber dem Kreistag unterschiedliche Ansichten und Bewertungen der beiden betroffenen Behörden, was sehr bedauerlich ist“, so die SPD-Vertreter. Daher sei es richtig, dass der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung entschieden habe, einen Rechtsbeistand zu beauftragen, um die Durchsetzung der Ansprüche des Kreises nun auf juristischem Weg durchzusetzen.
Für Carsten Göller und Mike Weiland sowie die gesamte SPD-Fraktion ist klar, dass weiter intensiv an der Aufarbeitung aller Sachverhalte um die Lebenshilfe gearbeitet werden muss. Ebenso wird aufgrund des SPD-Antrags die Thematik nun immer im Kreistag behandelt, sodass die Öffentlichkeit informiert werden wird.
Recht
Verwaltungsgericht gibt Birkenhof in Flacht Recht: Weideschlachtung mit Kugelschuss ist zulässig!

FLACHT Regelverfahren zur Schlachtung von ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern ist das Kugelschussverfahren. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz. Die Kläger züchten im Nebenerwerb im Freien gehaltene Wagyu-Rinder. Nachdem sie bereits im Jahr 2021 mit entsprechender Genehmigung des Rhein-Lahn-Kreises zwei Schlachtungen mittels Kugelschuss auf der Weide durchgeführt hatten, beantragten sie im Juli 2022 erneut die Erteilung einer Genehmigung zur Schlachtung eines Rindes im Herkunftsbetrieb in dieser Weise.
Der Rhein-Lahn-Kreis lehnte dies unter Verweis auf Sicherheitsrisiken und einen ministeriellen Erlass ab. Danach sei das Kugelschussverfahren nur im Ausnahmefall zulässig, nämlich dann, wenn die Schlachtung im Standardverfahren mit Bolzenschuss nicht ohne erhebliche Gefährdung für Mensch und/oder Tier durchgeführt werden könne. Insoweit müsse eine Einzelfallprüfung stattfinden. Die Kläger hätten die Notwendigkeit des Kugelschusses nicht belegt.
Da über den Widerspruch der Kläger nicht entschieden wurde, verfolgten sie ihr Begehren im Wege der Untätigkeitsklage weiter. Die Klage hatte Erfolg. Die Kläger, so die Koblenzer Richter, hätten nach den gesetzlichen Bestimmungen Anspruch auf Erteilung der Einwilligung des Beklagten zur Schlachtung des Rindes im Herkunftsbetrieb mittels Kugelschuss. Die Voraussetzungen hierfür lägen vor. Das in Rede stehende Rind werde ganzjährig im Freien gehalten. Weitere einschränkende Anforderungen für die Anwendung des Kugelschusses seien abgesehen von dem Erlaubnisvorbehalt der zuständigen Behörde, der u. a. von einem Sachkundenachweis abhängt, nicht normiert.
Der ministerielle Erlass, auf den sich der Beklagte berufe, sei für die Kammer nicht bindend. Unabhängig davon lasse sich für die darauf gestützte Auffassung des Beklagten, der Bolzenschuss sei dem Kugelschuss vorzuziehen, weder etwas aus dem Wortlaut noch aus den amtlichen Begründungen der einschlägigen Verordnung ableiten. Vielmehr sei das Kugelschussverfahren bei ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern als das Regelverfahren anzusehen. Der Kugelschuss entspreche bei korrekter Anwendung dem Gebot der möglichst schmerz-, stress- und leidensfreien Schlachtung mehr als der Bolzenschuss.
Das Bolzenschussverfahren mache hingegen stets die von dem nationalen Verordnungsgeber als sehr belastend angesehene Fixierung bzw. Ruhigstellung des Rindes erforderlich. Darüber hinaus bestehe bei Anwendung des Bolzenschusses stets die Gefahr einer Fehlbetäubung. Seien demnach die Voraussetzungen für die Erteilung der Einwilligung des Beklagten zur Schlachtung des in Streit stehenden Rindes mittels Kugelschuss erfüllt, so komme ihm insoweit kein Ermessen zu.
Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24. Juli 2023, 3 K 39/23.KO).
Recht
Stadt Bad Ems gewinnt Verfahren im Streit um den Tourismusbeitrag

BAD EMS Das Verwaltungsgericht Koblenz hat im Verfahren 5K 1663/23.Ko die Klage einer Gastronomin aus Bad Ems gegen den Erlass eines Tourismusbeitragsbescheides aus dem Jahr 2020 abgewiesen. Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Das Verwaltungsgericht ging in ihrem Urteil davon aus, dass der Messbetrag in nicht zu beanstandender Weise ermittelt wurde.
Laut Auffassung des Richters führten auch die anderweitig aufgeführten Rügen der Klägerin gegen die Tourismusbeitragssatzung nicht zur Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheides aus dem Jahre 2020. Eine willkürliche Festsetzung der Gewinnsätze zur Berechnung des Beitrags sah das Gericht nicht. Das Gericht erkannte im Urteil, dass das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil aus 2018 (6C 10041/18.OVG) eine willkürliche Festsetzung des geregelten Beitrags die Unwirksamkeit der gesamten Beitragssatzung zur Folge hätte. Dies gilt entsprechend für die willkürliche Festsetzung eines Gewinnsatzes. Die Nichtigkeit einer Beitragssatzung hätte die Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheides zur Folge.
Auch sah es das Gericht als unerheblich an, dass nicht alle Beitragspflichten und insbesondere der Tourismusverein Bad Ems-Nassau bei der beim Tourismusbeitrag nicht herangezogen wurden. Im Gegenteil. Laut dem Urteil des Verwaltungsgerichtes wäre die Tourismusbeitragssatzung sogar dann gültig, wenn die Stadt bestimmte Betriebe oder Vereine nicht als Normadressaten ansehen und dementsprechend auch nicht zum Tourismusbeitrag heranziehen würde. Das hätte dann nicht automatisch eine Rechtswidrigkeit der Touruismusbeitragssatzung als Grundlage des Beitragsbescheides zur Folge. Vornehmlich sah das Gericht ausdrücklich darin auch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, da die Satzung keine einschränkende, gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, verstoßende Regelung vorsehen würde, wonach bestimmte Rechtssubjekte, wie Vereine mit wirtschaftlichen Interessen, Betriebe etc., denen durch den Tourismus besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden, nicht zum Tourismusbeitrag herangezogen werden.
Das Gericht ging in seiner Urteilsbegründung sogar noch einen Schritt weiter. Die fehlende Heranziehung anderer Beitragspflichtiger hätte keine unmittelbare Auswirkung auf die Beitragshöhe der Klägerin, denn die Beitragshöhe bemesse sich nach deren Betriebsumsatz. Erst wenn der geltende Beitragssatz zu einem Beitragsaufkommen führen würde, das die Aufwendungen der Stadt Bad Ems für die Tourismuswerbung im Beitragsjahr übersteigen würde, müsste der Beitragssatz abgesenkt werden.
Bereits 2017 wurden für die Tourismuswerbung 280.867 Euro im Sinne der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Bad Ems veranschlagt. Laut der damals gültigen Tourismusbeitragssatzung, musste dieser Beitrag auf alle natürlichen und juristischen Personen sowie nicht- oder teilrechtsfähigen Personenvereinigungen umgelegt werden. Vereinfacht bedeutet das, nur wenn der Beitrag auf alle Beitragspflichtigen umgelegt wird, zahlen alle entsprechend ihrer Einstufung gerecht. Fallen Beitragspflichtige raus, müssen alle anderen im Durchschnitt mehr bezahlen. Das führte in der Rechtssprechung bisher zur Nichtigkeit sämtlicher Beitragsbescheide.
Entgegen der bisherigen Rechtssprechung sah es das Verwaltungsgericht Koblenz diesmal anders. Die Klägerin vertrat sich vor Gericht ohne Rechtsbeistand. Für die Stadt ein augenblicklicher Erfolg. Wieweit das Urteil dauerhaft rechtsgültig sein wird, bleibt abzuwarten. Zwar ließ der Richter des Verwaltungsgerichts keine Berufung zu, doch dem Kläger bleibt die Möglichkeit der Beschwerde. Besonders im Hinblick der gerichtlichen Auffassung, dass eine Stadt nicht alle Beitragspflichtigen für die Bemessung des Beitragssatzes hinzuziehen muss, wirft Fragen im Sinne der Gleichbehandlung und der tatsächlich zu bemessenden Beitragshöhe auf.
Das Thema könnte für die Zukunft schon Vergangenheit sein. In der Stadtspitze werden aktuell neue Modelle außerhalb des Tourismusbeitrags zur Finanzierung der Werbung für den Standort des Kurortes erörtert.
Recht
Stadt Bad Ems akzeptiert Urteil nicht: Akteneinsicht soll weiter verhindert werden!

BAD EMS Am 05. April wurde vor dem Verwaltungsgericht Koblenz die Klage des Gastronomen Heilig gegen die Stadt Bad Ems, vertreten durch die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, vor dem Verwaltungsgericht Koblenz verhandelt. Wir berichten hier. Hierbei ging es um die Offenlegung der vollumfänglichen Schriftsätze des Prozesses um den Tourismusbeitrag in Bad Ems. Eine Berufung gegen das ergangene Urteil wurde vom Verwaltungsgericht Koblenz nicht zugelassen, da die Gründe dafür, gemäß §§ 124a Abs. 1 Satz 1, 124 Abs. 2 Nr. 3 oder Nr. 4 VwGO nicht vorlagen.
Hiergegen legte nun die Stadt Bad Ems eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Verwaltungsgericht Koblenz ein. Hierüber muss nun das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz per Beschluss entscheiden. Lehnt das OVG den Zulassungsantrag ab, dann ist das Urteil endgültig rechtskräftig. Lässt das OVG den Antrag zu, so geht es im Berufungsverfahren weiter.
Fest steht, dass die Stadt Bad Ems nichts unversucht lässt, um die Akteneinsicht zu verhindern. Ob eine tatsächlich hohe Brisanz in den Unterlagen steckt, ist unklar. Sicher ist jedoch, dass es möglicherweise um Millionenbeträge gehen könnte, sofern in einer Feststellungsklage die Tourismusbeitragsbescheide der Vergangenheit als fehlerhaft erkannt werden.
Genau dazu erhofft sich der Kläger Heilig weitere Erkenntnisse bei einer Akteneinsicht. Und genau darum wird es in der Berichterstattung gehen: Die Frage nach der Transparenz den zahlreichen Betroffenen in der Kurstadt gegenüber und wessen Schadensabwehr mögicherweise höher zu beurteilen ist: Die der Stadt oder die der betroffenen Gewerbetreibenden?
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Udo Rau
7. April 2023 at 21:22
Groß muss die Not bei der SPD-Rhein-Lahn sein, wenn es um die Aufklärung der Vorgänge rund um die Lebenshilfe Rhein-Lahn geht. Und gerade das Aufklärungsbuch des Kreisvorsitzenden Mike Weiland und seines Fraktionssprechers Carsten Göller ist besonders dünn und voller weißer Seiten!
Es ist für die Gremienmitglieder im Kreisausschusses geradezu grotesk, wenn jetzt die SPD der Öffentlichkeit Glauben schenken will, Chefaufklärer zu sein. Bislang ist keiner der genannten Herren durch Aktivitäten und/oder Wortbeiträgen in dieser Causa aufgefallen.
Dass die SPD Rhein-Lahn jetzt auf den Präsidenten der ADD zeigt, einen Genossen, der es in diesen Tagen aufgrund der Ahr-Katastrophe ohnehin schon schwer genug hat, lässt tief blicken. Die Reihen standen schon mal geschlossener.
Dass man jetzt auch noch suggeriert, der Präsident der ADD hätte die Aufklärungsarbeit zu leisten, ist ebenso abstrus wie falsch. Der Präsident der ADD ist Disziplinarvorgesetzter der Landräte und prüft deshalb die Rolle von Alt-Landrat Puchtler. Er wird entscheiden, ob Puchtler dienstliche Vorschriften verletzt hat und im Falle der Bejahung dies auch sanktionieren, er wird aber nicht die Arbeit des Kreises machen. Dort liegen heute bereits alle Fakten vor, die zu einer rechtlichen und politischen Bewertung ausreichen. Der Kreis „füttert“ den ADD-Präsidenten mit Fakten und nicht umgekehrt!
Warum es mehr als 6 Monate dauert, bis der ADD-Präsident seiner Verantwortung nachkommt und sich dem Fall überhaupt annimmt, wird er politisch an anderer Stelle zu erklären haben. Warum es aber fast 8 Monate dauert, bis die Verwaltungsspitze der Kreisverwaltung die Fraktionen über ihre Erkenntnisse ins Vertrauen zieht, wird wiederum auf Kreisebene zu diskutieren sein.
Udo Rau, Nassau
Mitglied Kreistag
und Kreisausschuss
Ein Faktencheck bereits zum 1. Absatz der SPD-Pressemeldung zeigt die Suggestion die hier versucht wird:
Behauptung: Seit Mitte 2021 war die Lebenshilfe in nahezu jeder Kreisausschusssitzung (KA) Thema…
… Fakt ist, dass der KA in 2021 10mal getagt hat. In lediglich 2 Sitzungen wurde Das Thema Lebenshilfe gestreift. Es wurde lediglich über die Trägerschaft der Kindertagesstätte gesprochen, nachdem hierzu von einem Mitglied des Ausschusses Fragen gestellt wurden.
Behauptung: In 2022 gab es darüber hinaus keine Sitzung, in der nicht über die Lebenshilfe informiert wurde…
… Fakt ist, dass in 2022 9 Sitzungen des KA stattfanden. 3mal wurde überhaupt nicht über die Lebenshilfe gesprochen, 2mal weil ein Antrag oder eine Anfrage der CDU vorlag. Lediglich 4mal wurde ein kurzer Bericht durch den/die Vorsitzende/n abgegeben. Die Rolle des Alt-Landrates wurde nie beleuchtet.
Behauptung: Die Gremienmitglieder hatten die Möglichkeit Fragen zu stellen…
… Fakt ist, dass das Thema Lebenshilfe immer im nicht-öffentlichen Teil unter „Mitteilungen der Verwaltung“ angesprochen wurde. Mitteilungen lassen aber, anders als eine Beratung, überhaupt keine Rückfragen oder gar eine Debatte zu.
Michael Eberhardt
9. April 2023 at 21:23
Ich kann mich als Kreistagsmitglied und stellv. Mitglied im Ältestenrat und im Kreisausschuss dem Kollegen Rau nur anschließen und habe ebenfalls dazu einen Kommentar verfasst, der bislang allerdings vom BEN-Kurier noch nicht veröffentlicht wurde.
Michael Eberhardt, Pohl
Redaktion
10. April 2023 at 9:43
Kommentare schauen wir uns leider immer nur einmal am Tag an und geben diese dann immer direkt frei.
Michael Eberhardt
8. April 2023 at 21:37
Als Kreistagsmitglied würde ich die entsprechenden Protokolle gerne mal sehen:
“Im Jahr 2022 gab es darüber hinaus keine Sitzung, in der nicht über den damaligen Sachstand informiert wurde und die Gremienmitglieder hatten die Möglichkeit, Fragen zu stellen. „Noch intensiver wurde der Informationsfluss seit April 2022 und die Informationsdichte und -klarheit nahm rapide an Fahrt auf“, so Mike Weiland und Carsten Göller für die SPD-Kreistagsfraktion nach erneuter Durchsicht der allen Fraktionen zur Verfügung stehenden Unterlagen und Protokollen zu den Gremiensitzungen. Bislang gab es diese Informationen jedoch für alle Fraktionen nur nicht öffentlich.”
Man wurde immer hingehalten, es sei ein laufendes Verfahren, zu dem man keine Auskunft erteilen könne. Im Kreisausschuss war nur das Gebäude der Lebenshilfe und die Weiterführung der KiTa Thema. Erst Ende vergangenen Jahres wurde der Ältestenrat über den näheres informiert und auch über Tätigkeiten, die schon Anfang des Jahres 2022 stattfanden.
Die SPD tritt die Flucht nach vorne an, um mit möglichst wenig Schaden für die Partei aus dieser Angelegenheit herauszukommen. Dies war auch mein Eindruck im Ältestenrat und bei dem SPD-Antrag, den Fall in den öffentlichen Kreistagsitzungen zu behandeln. Was bei der letzten Kreistagsitzung vom Landrat Denninghoff vorgetragen wurde, waren Antworten ohne Zusammenhang, da man die gestellten Fragen größtenteils öffentlich nicht vortragen konnte oder wollte. Für die Zuschauer und ehemaligen Mitarbeitern der Lebenshilfe vertane Zeit. Die AfD-Kreistagsfraktion wird alles daran setzen, dass die Wahrheit ans Licht kommt und die Öffentlichkeit erfährt, was auch im öffentlichen Interesse ist. Die Rhein-Lahn-Zeitung hat im übrigen heute schon Details veröffentlicht. Frohe Ostern!