Connect with us

Koblenz

Baubeginn des Kreisverkehrsplatzes Kurt-Schumacher-Brücke

Veröffentlicht

am

Umleitung

KOBLENZ Die Arbeiten zum Bau des Kreisverkehrsplatzes Kurt-Schumacher-Brücke beginnen, wenn das Wetter mitspielt, am Montag, 16. Januar. Mit der Fertigstellung rechnen die Fachleute des Tiefbauamtes zur Jahresmitte 2024.

Die Kurt-Schumacher-Brücke grenzt an das Verwaltungszentrum II, eines der größten Dienstleistungszentren der Stadt Koblenz. Mit der Fertigstellung der Nordentlastung im Jahr 2020, als Verbindung zwischen der B 9 und der Kurt-Schumacher-Brücke, ist eine Zunahme der Verkehrsbelastung zu verzeichnen. Derzeit verläuft der Verkehr parallel zwischen der Anschlussstraße Kurt-Schumacher-Brücke und der Ferdinand-Sauerbruch-Straße über zwei eng beieinanderliegende Einmündungen der Koblenzer-Straße. Diese sind nicht ausreichend leistungsfähig, um den erhöhten Verkehr auf das umliegende Straßennetz zu verteilen.

Anzeige

Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse soll nun eine direkte Verkehrsverbindung zwischen dem Verwaltungszentrum und der Kurt-Schumacher-Brücke entstehen. Hierzu wurden zwei miteinander verbundene Kreisverkehre (sog. Schleifenkreisverkehr) zwischen der Ferdinand-Sauerbruch-Straße und dem Anschlussast der Kurt-Schumacher-Brücke geplant. Durch die gewählte Knotenpunktgeometrie können die Verkehrsströme zukünftig bereits vor der Koblenzer Straße entflochten werden.

Anzeige

Der Ausbau beginnt südlich der Kurt-Schumacher-Brücke auf Höhe der beidseitigen Busbuchten und endet im Einmündungsbereich der Koblenzer Straße. Die Ausbaulänge beträgt rund 220 m.

Die Teilkreisverkehre weisen Außendurchmesser von 35 und 40 m auf. Die langgezogene Mittelinsel des Schleifenkreisverkehrs soll später durch eine regionale Begrünung optisch hervorgehoben werden. Neben einzelnen Bäumen wird die Mittelinsel mit Sträuchern und Stauden naturnah bepflanzt. Die Kreisfahrbahnen und auch die Zwischenstrecken zwischen den Teilkreisverkehren werden in einer Breite von 4,90 m ausgebildet. Zusätzlich werden Bypässe für die Fahrbeziehungen Kurt-Schumacher-Brücke/Koblenzer-Straße und Ferdinand-Sauerbruch-Straße/Kurt-Schumacher-Brücke hergestellt. Diese werden die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes erhöhen.

In den Anschlussästen sind zudem Fahrbahnteiler geplant, die Querungshilfen für den Fußverkehr beinhalten. Alle Gehwegverbindung bleiben grundsätzlich erhalten und werden zukünftig um den Teilkreisverkehr herumgeführt. Um auch auf der angrenzenden Koblenzer Straße dem Fußverkehr das Queren der Straße anbieten zu können, werden im Zuge der Maßnahme zwei neue Querungsstellen entstehen. Alle Querungsstellen werden barrierefrei mit taktilen Bodenbelägen und differenzierten Bordhöhen ausgeführt. Der gesamte Kreisverkehr und der betroffene Abschnitt der Ferdinand-Sauerbruch-Straße erhalten eine neue Straßenbeleuchtung mit sparsamer LED-Technik.

Radverkehr von der Koblenzer Straße in Richtung Ferdinand-Sauerbruch-Straße fahrend wird auf der Fahrbahn geführt. In der Gegenrichtung erfolgt die Radwegeführung ebenfalls auf der Fahrbahn, wobei ein zusätzlicher Fahrradbypass durch die Mittelinsel des Teilkreisverkehrs hergestellt wird. Hierdurch entfällt das Befahren durch den gesamten Kreisverkehr.

Umleitung (Foto: Stadt Koblenz)

Die bestehenden Busbuchten südöstlich der Kurt-Schumacher-Brücke werden barrierefrei ausgebaut. Mit Fertigstellung der Oberflächen werden die vorhandenen Fahrgastunterstände an beiden Haltestellen wieder aufgestellt. Zusätzlich erhalten die Bushaltestellen einen eigenen Stromanschluss, um einen späteren Ausbau des Fahrgastinformationssystems gewährleistet zu können. Während den Bauarbeiten müssen die Haltestellen jedoch ersatzlos entfallen.

Im Zuge der Straßenbauarbeiten müssen auch die bestehenden Stromleitungen der Energienetze Mittelrhein verlegt werden. Zeitgleich beabsichtigt die STEAG AG ihr Nahwärmenetz entsprechend auszubauen. Die Vodafone GmbH hat ebenfalls signalisiert, im Rahmen des Ausbaus Leerrohre für deren Telekommunikationsleitungen im Gehweg mit zu verlegen. Weiterhin werden die vorhandenen Leitungstrassen der Deutschen Telekom im Ausbaubereich angepasst. Für das Ableiten des Oberflächenwassers müssen umfangreiche Arbeiten an den Abwasserkanälen durchgeführt werden. Neben dem Bau von Schachtanlagen sind auch neue Rohrleitungen vorgesehen, die an das bestehende Netz angeschlossen werden.

Die Bauarbeiten gliedern sich in vier Bauabschnitte. Der erste Bauabschnitt befindet sich zwischen der Koblenzer Straße und der Kurt-Schumacher-Brücke. Für den Zeitraum der Arbeiten ist die Verbindungsstraße zwischen Moselbrücke und Koblenzer Straße gesperrt. Der Verkehr von der Metternicher Seite Richtung Moselweiß/Karthause wird an der Abfahrt zur Schlachthofstraße abgefangen. Hier wird temporär eine Überfahrt zum gegenüberliegenden Abfahrtsast auf die Schlachthofstraße eingerichtet, weil die Lichtsignalanlage auf der Schlachthofstraße am Ende der regulären Abfahrt den erhöhten (Umleitungs-)Verkehr nicht aufnehmen kann. Die weitere Umleitung geht dann über die Blücherstraße und die Moselweißer Straße Richtung Moselweiß. Die Umleitung der Verkehrsströme von der Koblenzer Straße zur Brücke Richtung Metternich erfolgt über die Ferdinand-Sauerbruch-Straße und Rudolf-Virchow-Straße zur Schlachthofstraße und von dort auf die Brücke. Für Rad- und Fußverkehr werden die jeweiligen Umleitungsstrecken detailliert ausgeschildert. Betroffen sind auch die Buslinien 4 und 14 der Koveb sowie 35 der VRM.

Die Straßenbauarbeiten im ersten Bauabschnitt werden bis September 2023 andauern. Die Arbeiten der nachfolgenden Bauphasen in der Ferdinand-Sauerbruch-Straße werden unter halbseitiger Sperrung ausgeführt.

Für die jeweiligen Bauabschnitte werden grundsätzlich innerörtliche Umleitungen für den Durchgangsverkehr eingerichtet, sodass alle Verkehrsbeziehungen aufrecht erhalten bleiben. Dies gilt auch für die Andienung von Lieferanten, Spediteuren aber auch für Ambulanzen, Feuerwehren und die städtische Müllabfuhr.

Die Umleitungsstrecken im Detail sowie weitere Informationen zur Baumaßnahme sind auf der Internetseite www.koblenz-baut.de/grossprojekte zu finden.

Die Stadt Koblenz bittet um Verständnis, dass baugedingte Behinderungen als auch temporäre Sperrungen von Grundstückszufahrten unvermeidbar sind. Selbstverständlich wird versucht, dies auf ein Minimum zu beschränken.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Blaulicht

Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

Veröffentlicht

am

von

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.

Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.

Anzeige

Zwei Tatverdächtiger in Haft

Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.

Anzeige

Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.

Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.

Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.

Rechtliche Hinweise:

Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Blaulicht

Flutkatastrophe an der Ahr: Keine Entscheidung vor Weihnachten

Veröffentlicht

am

von

KOBLENZ Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile ich mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 wird erfolgen können.

Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.

Anzeige

Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.

Anzeige

Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Koblenz

Bauarbeiten in Lahnstein früher fertig: Einfahrtsverbot in die Emser Straße wird ab Mittwoch angepasst

Veröffentlicht

am

von

LAHNSTEIN Seit Montag, 20. November, läuft in Lahnstein die Sanierung des Kreisverkehrs an der Kölner Straße. In diesem Zuge hatte die Stadtverwaltung Koblenz nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Lahnstein das Einfahrtsverbot in die Emser Straße aus Richtung Lahnstein kommend ausgeweitet, um so erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen im Stadtteil Horchheim zu vermeiden.

Ursprünglich war der erste Bauabschnitt der Kreiselsanierung für zwei Wochen angesetzt. Trotz der schlechten Witterungsverhältnisse konnten am Montag die Asphaltdeckenarbeiten am Kreisverkehr in der Kölner Straße in Lahnstein durchgeführt werden. Damit kann am Mittwoch, 29. November, der erste Bauabschnitt abgeschlossen werden und es stehen ab diesem Zeitpunkt wieder drei von vier Ausfahrten des Kreisverkehrs, darunter die Zufahrt zur Bundesstraße 42 in Fahrtrichtung Koblenz, zur Verfügung. 

Anzeige

Mit dem Umbau der Verkehrsführung im Kreisverkehr Kölner Straße für den zweiten Bauabschnitt rechnen die beteiligten Behörden damit, dass es zu einer deutlichen Entspannung der Verkehrssituation kommt. Aus diesem Grund wird, wie bereits vor Beginn der Kreiselsanierung angekündigt, das aktuelle Einfahrtsverbot (Montag bis Samstag, 6.30 bis 18 Uhr) in die Emser Straße aus Richtung Lahnstein kommend ab Mittwoch, 29. November, vonseiten der Stadtverwaltung Koblenz wieder auf die ursprüngliche, gewohnte Regelung angepasst. Das bedeutet, dass ab Mittwoch wieder von 6.30 bis 8 Uhr von montags bis samstags ein Einfahrtsverbot in die Emser Straße aus Richtung Süden gilt. Die Wechselverkehrszeichenanlage und der Blitzer werden entsprechend umprogrammiert. Für den Schwerlastverkehr gilt weiterhin ein dauerhaftes Einfahrtsverbot. Der Öffentliche Personennahverkehr und der Radverkehr sind wie bisher von der Regelung ausgenommen. 

Anzeige
Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending

×

Hallo.

Klicke auf den Button um uns eine WhatsApp Nachricht zu senden oder sende uns eine Mail an redaktion@ben-kurier.de

× Whats App zum BEN Kurier