Lahnstein
Verwaltungsgericht sieht rechtswidrig ausgesprochenes Hausverbot im Theater Lahnstein gegen TV Mittelrhein

LAHNSTEIN Am 01. Dezember war die Premiere von “The show must go on” im Lahnsteiner Theater. Der Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein Lennard Siefert hatte dem Sender TV-Mittelrhein aus Koblenz den Zutritt schriftlich verweigert. Dieses beinhaltete ein Haus – und Drehverbot. Begründet wurde dieses mit Störungen im Betriebsablauf des Theaters. Der TV Sender wollte mit einem Eilantrag diesem Verbot entgegentreten. Zwar wurde dieser nicht erlassen, da ein Widerspruch ausgereicht hätte um die Rechtschutzziele zu erreichen, aber das Gericht erklärte deutlich in seiner Entscheidung, dass das ausgesprochene Hausverbot rechtswidrig war und das ist gut so.
Die Presse hat das Recht, von einer öffentlich beworbenen Veranstaltung zu berichten. Nur so können die Leser uneingeschränkt informiert werden. Kein berichtendes Medium darf bevorteilt oder benachteiligt werden. Richtet sich die Einladung zu einer Veranstaltung in Form von Plakaten, Zeitungannoncen etc. an eine umfassende Öffentlichkeit, haben die Pressevertreter einen gesetzlichen Zutrittsanspruch. Ähnlich verhält es sich beim Informationsrecht der Presse. Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Dieser Informationsanspruch soll der Presse die Wahrnehmung ihrer Aufgabe im Rahmen der demokratischen Meinungs- und Willensbildung dadurch ermöglichen, dass sie umfassend und wahrheitsgetreu Informationen über Geschehnisse von öffentlichem Interesse erhält und dadurch in die Lage versetzt wird, die Öffentlichkeit entsprechend zu unterrichten. Auf diese Weise kann der Staatsbürger zutreffende und umfassende Informationen über tatsächliche Vorgänge und Verhältnisse, Missstände, Meinungen und Gefahren erhalten, die ihm sonst verborgen bleiben würden, die aber Bedeutung für eine abgewogene Beurteilung der für seine Meinungsbildung essentiellen Fragen haben können. Erst diese für eine möglichst unverfälschte Erkenntnis notwendige Übersicht über Tatsachen und Meinungen, Absichten und Erklärungen ermöglicht eine eigene Willensbildung und damit die Teilnahme am demokratischen Entscheidungsprozess überhaupt.
Werden Pressanfragen lediglich mit einem: “Keine Stellungnahme” beantwortet, ist das sicherlich ein Verstoß gegen das Presserecht, da eine Verpflichtung zur Auskunft besteht. Schon längst geht es nicht mehr um die Thematik der Intendanz im Theater Lahnstein. Diese ist zwischenzeitlich in den Hintergrund gerückt. Hier geht es mittlerweile um die freiheitliche und uneingeschränkte Berichterstattung und nicht um Differenzen zwischen zwei Parteien.
Presseerklärung Verwaltungsgericht Koblenz
Ein regionaler Fernsehsender hat sich im Rahmen eines Eilverfahrens an das Verwaltungsgericht Koblenz gewandt. Zuvor hatte der Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein dem Fernsehsender ein Hausverbot erteilt und ihm damit das Drehen sowie die Erstellung von Tonaufnahmen und Interviews bei der Premiere des Stücks „The Show must go on“ im Theater Lahnstein untersagt. Zur Begründung führte er aus, die Premiere der Show solle für die Zuschauer eine künstlerische Bereicherung darstellen und keinen weiteren Einflüssen ausgesetzt werden. Mit ihrem Eilantrag begehrte die Antragstellerin die Gestattung von Ton- und Videoaufzeichnungen.
Der Antrag hatte zwar keinen Erfolg. Denn nach Ansicht der Koblenzer Richter hätte es einen effektiveren Weg für die Verfolgung der Rechtsschutzziele der Antragstellerin gegeben. Es hätte ausgereicht, gegen die vom Oberbürgermeister nicht für sofort vollziehbar erklärten Verfügungen (Haus- und Drehverbot) Widerspruch zu erheben.
Gerichtlicher Eilrechtsschutz sei aus diesem Grund nicht notwendig gewesen. Das Verwaltungsgericht wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass gegen eine etwaige Anordnung des Sofortvollzugs nach dem Ergehen der gerichtlichen Entscheidung – kurz vor dem Beginn der Premiere – rechtliche Bedenken beständen. Die Kammer halte das vom Oberbürgermeister ausgesprochene Verbot für rechtswidrig. Es sei schon nicht erkennbar, dass dieses zur Vermeidung von Störungen im Betriebsablauf im Theater und insbesondere bei der Premiere notwendig sei. Überdies habe der Antragsgegner bei seiner Entscheidung keine Erwägungen angestellt, die das pauschale und unbeschränkt für den gesamten Theaterkomplex geltende Hausverbot
rechtfertigen könnten.
Ferner habe er die von den Grundrechten geschützte Rechtsposition des Antragstellers verkannt. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu. (Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 1. Dezember 2022, 4 L 1119/22.KO)
Lahnstein
Hier ist der Name Programm: LahnEggs bekommen Hühnernachwuchs

LAHNSTEIN Am Anfang war das Ei – oder in diesem Fall 20 Eier: Etwa drei Wochen lang beobachteten die Kinder der Lahnsteiner kommunalen Kindertagesstätte LahnEggs die Entwicklung im Brutkasten, der in einem ruhigen Raum ihrer Kita steht. Täglich durchleuchtete eine Kitagruppe jedes einzelne Ei, um nachzuschauen, ob sich darin etwas bewegt. „Wir erklären viel mit Bilderbüchern, aber so können wir den Kindern direkt zeigen, wie Leben entsteht“, freut sich Esther Radermacher, die zusammen mit Jenny Dummermuth das Projekt in der Kita leitet. Die Zeit bis zum Schlüpftermin überbrückte das Kita-Team mit Themen rings ums Hühnerei sowie die Vogelart und beantwortete dabei die unzähligen Fragen der Kinder.

Die Kinder der Kita LahnEggs waren bei der Entwicklung der Küken von Beginn an dabei. Fünf Eier befinden sich aktuell noch im Brutkasten. (Foto: Björn Schrewe-Mangold)
Pünktlich zum Frühlingsanfang war es dann soweit: Das erste Küken der LahnEggs erblickte das Licht der Welt. Ihm folgten kurz darauf vier weitere Zwergseidenhühner. „Diese Hühnerrasse ist bekannt für ihre zutrauliche und friedliche Art und eignet sich somit gut für den Umgang mit Kindern“, erklärt Kita-Leiter Björn Schrewe-Mangold. Sie sind für Anfänger gut geeignet, werden schnell zahm und lieben Streicheleinheiten. Der Name „Seidenhuhn“ ist naheliegend, denn das zerschlissene Gefieder fühlt sich wie Seide an.
Finanziert wird das Projekt vom Förderverein der Kita, dessen Mitglieder bereits schon den großen Stall auf dem Außengelände zusammengebaut haben. Bis die Küken dorthin umziehen, dauert jedoch noch vier bis fünf Monate – zunächst müssen sie größer und kräftiger werden. Die Kinder helfen fleißig mit, die Küken beim Aufwachsen zu unterstützen, indem sie ihnen kräftigendes Futter, das unter anderem aus getrockneten Brennnesseln, Körnern und Eiern besteht, zusammenmischen und den Nachwuchshühnern bereitstellen. „Die Kinder waren von Anfang an dabei und begleiten die Küken vom Ei, über das Schlüpfen bis hin zum erwachsenen Huhn. Sie gehen sehr vorsichtig mit den Tieren um und ermahnen sich gegenseitig, leise zu sein, wenn sie bei den Küken sind“, erzählt Esther Radermacher.

Bereits bei den Küken ist das spezielle Gefieder der Seidenhühner erkennbar: Es ist besonders weich, die Federn wirken fellartig und sind ausgefranst (Foto: Mira Bind/Stadtverwaltung Lahnstein).
Woher kommt eigentlich ein Ei? Woran erkenne ich, ob ein Küken im Ei ist? Und wie schaffen es die Küken aus der Schale? Diese und viele weitere Fragen können die Kinder der Lahnsteiner Kindertagesstätte LahnEggs nun dank intensiver Vorbereitung auf ihren Nachwuchs beantworten.
Lahnstein
Begeisterung für Briefmarken ließ nach: Stadtarchiv Lahnstein erhielt Nachlass des aufgelösten Philatelistenclubs Rhein-Lahn e.V.

LAHNSTEIN Ende 2022 löste sich der Philatelistenclub Rhein-Lahn auf. Voraus ging ein dramatischer Rückgang der Mitgliederzahlen, bis dem Verein zum Schluss nur noch so viele Mitglieder angehörten, wie Vorstandsposten zu besetzen waren. Der letzte Vorsitzende, Stefan Specht aus Lahnstein, übergab nun die schriftlichen Unterlagen sowie die Heimatsammlung mit Postkarten, Schmuckbriefen und Sonderstempel dem Stadtarchiv Lahnstein.
Bereits im Jahr 1972 gab es einen Briefmarkenstammtisch in der Niederlahnsteiner Bahnhofsgaststätte. Um sich professioneller aufzustellen, entschied man sich dazu, einen Verein zu gründen. Man genoss damit sogenannten Sammlerschutz im Bund der Deutschen Philatelisten (BdPh), durfte bei Briefmarkenmessen ausstellen oder die Echtheit von Prüfern bestätigen lassen. Unter dem 1. Vorsitzenden Wilhelm Sterki wurden in den 1970er Jahren Großtauschtage in der Stadthalle Lahnstein abgehalten, zu denen viele Händler und Sammler auch von auswärts kamen. Einmal im Monat fanden Tauschtage unter den Sammlern, abwechselnd in Lahnstein und Bad Ems statt, in den Anfangsjahren auch Wanderungen und Fahrten zu den großen Briefmarkenmessen nach Essen, Frankfurt und Köln. Der Verein bot auch folgende Leistungen an: Neuheitendienst, Ausstellungskomitee, Besorgen von Ersttagsbriefen (FDC) und Vorhalten der neuesten Philatelisten-Kataloge.
Zwei Vereinssammlungen wurden aufgebaut, nämlich die obengenannte „Heimatsammlung“ und eine Sammlung von Ausgaben, die jährlich zum „Tag der Briefmarke“ erschienen. Auch hatte der Verein in den ersten Jahren zum Großtauschtag einen Sonderstempel anfertigen lassen und die Bundespost war mit einem Sonderpostamt vertreten.
Noch in den 1980er Jahren war der Verein, übrigens der südlichste des Landesverbands Mittelrhein, der sich im Norden bis Düren streckte, mit 150 bis 170 Mitgliedern sehr groß. Diese lebten von Lahnstein bis Nassau und auf der Rheinschiene bis St. Goarshausen. Gesammelt wurde überwiegend Bund, Berlin und DDR sowie Spezialgebiete wir Böhmen und Mähren oder das bis 1955 an Briefmarken eigenständige Saarland. Werner Birkelbach aus Nievern führte den Verein 25 Jahre und wurde 2006 von Stefan Specht abgelöst.
Parallel zum Kneipensterben fingen die Probleme an, geeignete Treffpunkte für die Tauschtage in Lahnstein und Bad Ems zu finden, mussten doch nicht nur 30 bis 40 Sammler Platz finden, auch die benötigten Kataloge waren in Schränken unterzubringen, weil man sie nicht jedes Mal mitbringen mochte. Auch die Sammelleidenschaft in der Region ließ nach. Anfangs gab es noch eine Jugendgruppe, die verbilligten Mitgliedsbeitrag genoss. Zuletzt war es kaum noch möglich die in der Satzung vorgeschriebenen Leistungen zu finanzieren, so blieb nur noch der Weg zur Auflösung des Vereins zum 31. Dezember 2022. Die letzten Mitglieder haben sich dem Koblenzer Philatelistenclub angeschlossen.
Lahnstein
KEINE Schlagzeile: Ohnmächtige Realschülerin in Lahnstein wird behandelt und geht nächsten Tag wieder in die Schule!

LAHNSTEIN Keine Schlagzeile wert? Sie haben absolut recht! Wohl wahr. Doch warum schreiben wir dann diesen Text? Schauen wir einmal auf die Geschichte. Laut dem Schulrektor der Realschule plus in Lahnstein kam es gestern zu einer verbalen und leichten körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Schülerinnen 6. und 7. Klasse. Das gipfelte schlussendlich in einer Ohrfeige mit der flachen Hand. Unschön und das sollte sicherlich nicht sein, aber wäre das jetzt schon eine Schlagzeile wert? Nein. Natürlich nicht! Schauen wir einmal, wie es weiter ging.
Im Anschluss soll eine der Schülerinnen ohnmächtig geworden sein. Jetzt eine Schlagzeile wert? Klar. Das hört sich doch schon eher nach etwas spektakulärer an, wenn diese Schülerin nicht vorerkrankt gewesen wäre und es häufiger zu solchen Anfällen gekommen wäre. Die Lehrer wussten damit umzugehen. Ihnen war die Vorerkrankung bekannt.
Somit schon wieder nicht interessant? Warten wir es ab. Im Anschluss wurde ein Notarzt zur Kontrolle gerufen. Da dieser jedoch nicht in näherer Umgebung verfügbar war, wurde ein weiter entfernter mit dem Rettungshubschrauber vor Ort gebracht. Die betroffene Schülerin wurde jedoch ganz normal im Rettungswagen behandelt und zur Vorsicht in ein Krankenhaus gebracht, welches sie am gleichen Tag wieder verlassen durfte. Heute ging sie bereits wieder zur Schule.
Und jetzt immer noch keine Schlagzeile wert? Genauso ist es! Es gibt keine Schlagzeile und sollte auch keine sein. Wie wäre es aber mit nur einer klein wenig veränderten Überschrift: »Schülerin bricht nach Streit zusammen – Hubschraubereinsatz an Lahnsteiner Schule.« Das hört sich doch bereits deutlich spektakulärer an. Im folgenden Teasertext steht dann noch drin, dass es nach einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem 13- und 14-jährigen Mädchen, in der Folge des Einsatzes ein Rettungshubschrauber notwendig wurde. Was nicht drin steht ist, dass es dafür gar keinen direkten Zusammenhang gab, sondern das Mädchen vorerkrankt ist und dadurch häufiger Ohnmachtsanfälle hat, welche aber im ersten Moment nicht bedrohlich sind. Hinter einer Bezahlschranke darf man dann wahrscheinlich auch diese Informationen lesen.
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