Connect with us

Lahnstein

Verwaltungsgericht sieht rechtswidrig ausgesprochenes Hausverbot im Theater Lahnstein gegen TV Mittelrhein

Veröffentlicht

am

Verwaltungsgericht sieht rechtswidrig ausgesprochenes Hausverbot im Theater Lahnstein gegen TV Mittelrhein

LAHNSTEIN Am 01. Dezember war die Premiere von “The show must go on” im Lahnsteiner Theater. Der Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein Lennard Siefert hatte dem Sender TV-Mittelrhein aus Koblenz den Zutritt schriftlich verweigert. Dieses beinhaltete ein Haus – und Drehverbot. Begründet wurde dieses mit Störungen im Betriebsablauf des Theaters. Der TV Sender wollte mit einem Eilantrag diesem Verbot entgegentreten. Zwar wurde dieser nicht erlassen, da ein Widerspruch ausgereicht hätte um die Rechtschutzziele zu erreichen, aber das Gericht erklärte deutlich in seiner Entscheidung, dass das ausgesprochene Hausverbot rechtswidrig war und das ist gut so.

Die Presse hat das Recht, von einer öffentlich beworbenen Veranstaltung zu berichten. Nur so können die Leser uneingeschränkt informiert werden. Kein berichtendes Medium darf bevorteilt oder benachteiligt werden. Richtet sich die Einladung zu einer Veranstaltung in Form von Plakaten, Zeitungannoncen etc. an eine umfassende Öffentlichkeit, haben die Pressevertreter einen gesetzlichen Zutrittsanspruch. Ähnlich verhält es sich beim Informationsrecht der Presse. Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Dieser Informationsanspruch soll der Presse die Wahrnehmung ihrer Aufgabe im Rahmen der demokratischen Meinungs- und Willensbildung dadurch ermöglichen, dass sie umfassend und wahrheitsgetreu Informationen über Geschehnisse von öffentlichem Interesse erhält und dadurch in die Lage versetzt wird, die Öffentlichkeit entsprechend zu unterrichten. Auf diese Weise kann der Staatsbürger zutreffende und umfassende Informationen über tatsächliche Vorgänge und Verhältnisse, Missstände, Meinungen und Gefahren erhalten, die ihm sonst verborgen bleiben würden, die aber Bedeutung für eine abgewogene Beurteilung der für seine Meinungsbildung essentiellen Fragen haben können. Erst diese für eine möglichst unverfälschte Erkenntnis notwendige Übersicht über Tatsachen und Meinungen, Absichten und Erklärungen ermöglicht eine eigene Willensbildung und damit die Teilnahme am demokratischen Entscheidungsprozess überhaupt.

Anzeige

Werden Pressanfragen lediglich mit einem: “Keine Stellungnahme” beantwortet, ist das sicherlich ein Verstoß gegen das Presserecht, da eine Verpflichtung zur Auskunft besteht. Schon längst geht es nicht mehr um die Thematik der Intendanz im Theater Lahnstein. Diese ist zwischenzeitlich in den Hintergrund gerückt. Hier geht es mittlerweile um die freiheitliche und uneingeschränkte Berichterstattung und nicht um Differenzen zwischen zwei Parteien.

Anzeige

Presseerklärung Verwaltungsgericht Koblenz

Ein regionaler Fernsehsender hat sich im Rahmen eines Eilverfahrens an das Verwaltungsgericht Koblenz gewandt. Zuvor hatte der Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein dem Fernsehsender ein Hausverbot erteilt und ihm damit das Drehen sowie die Erstellung von Tonaufnahmen und Interviews bei der Premiere des Stücks „The Show must go on“ im Theater Lahnstein untersagt. Zur Begründung führte er aus, die Premiere der Show solle für die Zuschauer eine künstlerische Bereicherung darstellen und keinen weiteren Einflüssen ausgesetzt werden. Mit ihrem Eilantrag begehrte die Antragstellerin die Gestattung von Ton- und Videoaufzeichnungen.

Der Antrag hatte zwar keinen Erfolg. Denn nach Ansicht der Koblenzer Richter hätte es einen effektiveren Weg für die Verfolgung der Rechtsschutzziele der Antragstellerin gegeben. Es hätte ausgereicht, gegen die vom Oberbürgermeister nicht für sofort vollziehbar erklärten Verfügungen (Haus- und Drehverbot) Widerspruch zu erheben.

Gerichtlicher Eilrechtsschutz sei aus diesem Grund nicht notwendig gewesen. Das Verwaltungsgericht wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass gegen eine etwaige Anordnung des Sofortvollzugs nach dem Ergehen der gerichtlichen Entscheidung – kurz vor dem Beginn der Premiere – rechtliche Bedenken beständen. Die Kammer halte das vom Oberbürgermeister ausgesprochene Verbot für rechtswidrig. Es sei schon nicht erkennbar, dass dieses zur Vermeidung von Störungen im Betriebsablauf im Theater und insbesondere bei der Premiere notwendig sei. Überdies habe der Antragsgegner bei seiner Entscheidung keine Erwägungen angestellt, die das pauschale und unbeschränkt für den gesamten Theaterkomplex geltende Hausverbot
rechtfertigen könnten.

Ferner habe er die von den Grundrechten geschützte Rechtsposition des Antragstellers verkannt. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu. (Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 1. Dezember 2022, 4 L 1119/22.KO)

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Lahnstein

Neueröffnung der Bäckerei Kugel: Ein Familienunternehmen kehrt zurück nach Lahnstein

Veröffentlicht

am

von

Foto: Eva Dreiser | Stadtverwaltung Lahnstein

LAHNSTEIN Seit März gibt es wieder ein vertrautes Schild in Lahnstein: Die Bäckerei Kugel hat in der Bahnhofstraße ihre Türen geöffnet. Früher schon einmal hier ansässig, kehren Laura und Klaus Kugel nun mit ihren traditionell handwerklich hergestellten Backwaren zurück. Und hier wird nicht nur auf Qualität und Geschmack geachtet, sondern auch auf den Ursprung der Zutaten. Das Getreide stammt aus regionalem Anbau in Heimbach-Weis, ist Bioland zertifiziert und wird in der dortigen Stammfiliale selbst vermahlen.

Ein Teil ihrer Philosophie ist es, einen positiven Beitrag zur Gemeinschaft zu leisten. Daher werden überschüssige Backwaren regelmäßig gespendet. Zur Neueröffnung der Bäckerei Kugel überreichte Oberbürgermeister Lennart Siefert einen Blumenstrauß. Im Gespräch mit Siefert erzählte das Paar, wie herzlich es in Lahnstein wieder aufgenommen wurde, was die Rückkehr zu den Wurzeln noch schöner mache. Auch sind viele ihrer früheren Mitarbeiter nun erneut bei ihnen angestellt.

Anzeige

Ich freue mich, dass es wieder eine Bäckerei Kugel in Lahnstein gibt“, so OB Siefert. „Hier gehen Tradition und Innovation Hand in Hand!“

Anzeige
Neueröffnung der Bäckerei Kugel: Ein Familienunternehmen kehrt zurück nach Lahnstein | Foto: Eva Dreiser | Stadtverwaltung Lahnstein
Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Lahnstein

Lahnsteiner Schüler ist spitze in Mathe und Chemie

Veröffentlicht

am

von

Foto: Johannes-Gymnasium Lahnstein

LAHNSTEIN Thorben Weinhold besucht die 9. Klasse des Privaten Johannes-Gymnasiums in Lahnstein und steht kurz vor dem „Triple“ in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Wettbewerben in Rheinland-Pfalz. Thorben errang am 13.03.2024 bei der Landesrunde Rheinland-Pfalz/Saarland des Schülerwettbewerbs „Chemie-die stimmt!“ den 1. Platz in der Klassenstufe 9. Durch seine hervorragenden Leistungen in den ersten beiden Runden hat er sich nun für die 3. Runde der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz und des Saarlandes qualifiziert und nimmt vom 04.06. bis 07.06.2024 an einem dreitätigen Auswahlseminar in Münster teil.

Am 12. April wurde Thorben dann beim Landeswettbewerb Mathematik zum Landessieger gekürt. Er hat die Jury mit seinen mathematischen Leistungen sehr beeindruckt und konnte diese im Rahmen eines 3-tägigen Workshops an der Universität Kaiserlautern unter Beweis stellen. Am 25. und 26.04.2024 nimmt nun Thorben Weinhold zusammen mit seinen Mitschülern Enjo Westphal und Gero Hanrath am Landesfinale Schüler experimentieren mit ihrer Forschungsarbeit zur Balkonaufzuchtstation in der Sparte Biologie teil. „Wir drücken den drei Jungs die Daumen für das Landesfinale – die Leistungen von Thorben Weinhold sind schon mit den beiden Erstplatzierungen mehr als außergewöhnlich“ – so der stolze Schulleiter Rudolf Loch – „ein Landessieg bei Schüler experimentieren wäre dann tatsächlich das Triple“.

Anzeige
Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Lahnstein

Niemals vergessen: Grüne Lahnstein besuchen die Gedenkstätte Hadamar!

Veröffentlicht

am

von

Foto: Bündnis 90/ die Grünen Lahnstein

HADAMAR An der Gedenkfahrt am Sonntag, den 07.04, nahmen auch interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Zur Teilnahme an der Fahrt war öffentlich eingeladen worden.  Die Idee für den Besuch kam im Zuge der jüngsten Entwicklungen rund um das Erstarken rechten Gedankengutes in der Gesellschaft auf. Ziel war es, allen Opfern der nationalsozialistischen Verbrechen und insbesondere denen der „Euthanasie“ zu gedenken. Zudem sollte die Teilnahme an dem Besuch dazu anregen, sich mit dem nationalsozialistischen Unrecht auseinanderzusetzen.

Die Gedenkstätte Hadamar hat eine besondere Bedeutung als Ort des Gedenkens und der Erinnerung an die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“. In den Jahren 1941 bis 1945 wurden hier fast 15.000 Menschen ermordet. Zu den Opfern gehörten psychisch Erkrankte und Menschen mit Behinderung. Die Gedenkstätte hat auch den Zweck, über die damaligen Geschehnisse aufzuklären. Von Januar bis August 1941 wurden im Keller der Anstalt über 10.000 Kinder, Frauen und Männer mit Kohlenmonoxid in einer als Duschraum getarnten Gaskammer ermordet. Der Abbruch der Gasmorde 1941 bedeutete nicht das Ende der NS-„Euthanasie“-Verbrechen. Ab August 1942 wurde das Morden fortgesetzt, diesmal bspw. durch überdosierte Medikamente und Hungerkost. Während dieser Zeit kamen noch einmal 4.500 Menschen ums Leben.

Anzeige

Das grausame Vorgehen dauerte bis zum Kriegsende im März 1945 an. Unter den Opfern der zweiten Mordphase befanden sich Anstaltspatienten und -patientinnen, durch den Bombenkrieg verwundete Menschen, Kinder, Tuberkulosekranke, Zwangsarbeiter sowie psychisch Kranke. Die Taten zeigen das Ausmaß der Grausamkeit, das im Namen der Ideologie des Nationalsozialismus begangen wurde. Die Exkursion beinhaltete neben der Führung auch einen Workshop mit Biografiearbeit.

Anzeige

Die Anwesenden zeigen sich betroffen von dem erfahrungsreichen Tag, aber auch dankbar für die Arbeit der Gedenkstätte. Durch das Engagement haben alle die Möglichkeit, sich ein Bild von den Verbrechen, welche unter dem Vorzeichen der nationalsozialistischen Ideologie geschahen, zu machen und dadurch die Sensibilität für die Wahrung der Menschenwürde und der daraus folgenden Rechte zu stärken. Das Fazit der Gruppe ist, dass nur Erinnerung und Aufklärung sicherstellen können, dass sich solche Verbrechen nie wiederholen und eine entsprechende Ideologie nicht mehr Staatsdoktrin werden kann. „Nie wieder“, wie es in den letzten Monaten häufig heißt, bedeutet daher nicht nur, sich gegen den Anstieg rechtsextremer Ideologien und Rassismus einzusetzen, sondern auch die Aufarbeitung der Vergangenheit zu fördern und die Menschenwürde und die Menschenrechte in der Gesellschaft zu schützen. Die Gedenkstätte Hadamar ist ein Ort, an dem dieser Einsatz gelebt wird und an dem gegen das Vergessen angekämpft wird. Insbesondere wollen die Grünen der Workshopleiterin und Gedenkstättenmitarbeiterin Frau Kabs danken.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending

×

Hallo.

Klicke auf den Button um uns eine WhatsApp Nachricht zu senden oder sende uns eine Mail an redaktion@ben-kurier.de

× Whats App zum BEN Kurier